Automatische KfZ-Kennzeichen-Erfassung in Brandenburg
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9. Die <strong>Kennzeichen</strong>, nach denen zur Gefahrenabwehr gesucht wird, müssen auf e<strong>in</strong>er speziellen<br />
„Gefahrenabwehrliste-Liste“ geführt werden. <strong>Kennzeichen</strong> aus der Strafverfolgung dürfen nicht<br />
verwendet werden.<br />
Welche <strong>Kennzeichen</strong> kommen auf die Liste, die für die automatische Fahrzeugerfassung verwendet<br />
wird?<br />
10. Wie kann <strong>in</strong> der Praxis durch e<strong>in</strong>e <strong>Erfassung</strong> e<strong>in</strong>es <strong>KfZ</strong>-<strong>Kennzeichen</strong>s e<strong>in</strong>e gegenwärtige Gefahr<br />
für Leib oder Leben e<strong>in</strong>er Person abgewendet werden (Nr.1 der Ermächtigung <strong>in</strong> § 36 a<br />
Abs. 1 PolG)?<br />
11. Wie kann <strong>in</strong> der Praxis e<strong>in</strong>e <strong>Erfassung</strong> e<strong>in</strong>es <strong>KfZ</strong>-<strong>Kennzeichen</strong>s auf e<strong>in</strong>er <strong>Brandenburg</strong>er Straße<br />
e<strong>in</strong> geeignetes Mittel zur vorbeugenden Bekämpfung von unmittelbar bevorstehenden Straftaten<br />
se<strong>in</strong> (Nr. 3 der Ermächtigung <strong>in</strong> § 36 a Abs. 1 PolG)?<br />
12. Alle automatisch erfassten <strong>KfZ</strong>-<strong>Kennzeichen</strong> werden zum zentralen Polizeiserver übertragen<br />
und dort mit der Liste der „gefährlichen <strong>KfZ</strong>-<strong>Kennzeichen</strong>“ verglichen. Bei Datenübere<strong>in</strong>stimmung<br />
werden die Daten gespeichert.<br />
Welche e<strong>in</strong>zelnen Informationen werden gespeichert (<strong>Kennzeichen</strong>, <strong>Erfassung</strong>sort, Uhrzeit,<br />
Fahrtrichtung, Halter, Geburtsdatum, Wohnort, etc.)?<br />
13. Nach der Speicherung der Daten muss geklärt werden, ob von dem Fahrer bzw. Insassen des<br />
<strong>KfZ</strong> tatsächlich e<strong>in</strong>e Gefahr ausg<strong>in</strong>g bzw. geht.<br />
a) Welche Maßnahmen ergreift die Polizei nach e<strong>in</strong>er Datenübere<strong>in</strong>stimmung, um den Sachverhalt<br />
zu klären?<br />
b) Wann ergreift die Polizei die notwendigen Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts?<br />
14. Für den Fall, dass sich der Gefahrenverdacht als unbegründet erweist, wann werden die gespeicherten<br />
Daten wieder gelöscht?<br />
15. Wer kontrolliert, ob die Daten unverzüglich gelöscht wurden?<br />
16. Wer kontrolliert, dass die Daten sowohl auf dem zentralen Polizeiserver als auch nach erfolgter<br />
Weiterleitung an andere Polizeidienststellen auf den Computern dieser Stellen gelöscht werden?<br />
Namens der Landesregierung beantwortet der M<strong>in</strong>ister des Innern die Kle<strong>in</strong>e Anfrage wie folgt:<br />
Frage 1:<br />
Wie viele Geräte für die <strong>KfZ</strong>-<strong>Kennzeichen</strong>-<strong>Erfassung</strong> hat das Land <strong>Brandenburg</strong> gekauft?<br />
zu Frage 1:<br />
Das Land <strong>Brandenburg</strong> hat zur anlassbezogenen automatischen <strong>Kennzeichen</strong>fahndung drei Geräte für<br />
den mobilen E<strong>in</strong>satz beschafft. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d durch verschiedene Hersteller im ersten Halbjahr<br />
des Jahres 2008 <strong>in</strong>sgesamt vier Geräte für den stationären Betrieb zu Testzwecken unentgeltlich zur<br />
Verfügung gestellt worden.<br />
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