Automatische KfZ-Kennzeichen-Erfassung in Brandenburg
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Frage 13:<br />
Nach der Speicherung der Daten muss geklärt werden, ob von dem Fahrer bzw. Insassen des <strong>KfZ</strong> tatsächlich<br />
e<strong>in</strong>e Gefahr ausg<strong>in</strong>g bzw. geht.<br />
a) Welche Maßnahmen ergreift die Polizei nach e<strong>in</strong>er Datenübere<strong>in</strong>stimmung, um den Sachverhalt<br />
zu klären?<br />
b) Wann ergreift die Polizei die notwendigen Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts?<br />
zu Frage 13 a):<br />
Auf die Antworten zu den Fragen 10, 11 und 12 wird verwiesen.<br />
zu Frage 13 b):<br />
Erforderliche Folgemaßnahmen bei e<strong>in</strong>er Übere<strong>in</strong>stimmung e<strong>in</strong>es von der anlassbezogenen automatischen<br />
<strong>Kennzeichen</strong>fahndung erfassten <strong>Kennzeichen</strong>s mit dem abzugleichenden Datenbestand werden<br />
stets unverzüglich getroffen. Dies ergibt sich unter anderem aus der gesetzlichen Verpflichtung zur unverzüglichen<br />
Löschung der erhobenen Daten gemäß § 36a Abs. 2 Satz 3 BbgPolG.<br />
Frage 14:<br />
Für den Fall, dass sich der Gefahrenverdacht als unbegründet erweist, wann werden die gespeicherten<br />
Daten wieder gelöscht?<br />
zu Frage 14:<br />
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.<br />
Frage 15:<br />
Wer kontrolliert, ob die Daten unverzüglich gelöscht wurden?<br />
zu Frage 15:<br />
Die Verantwortung für die Löschung der durch die anlassbezogene automatische <strong>Kennzeichen</strong>fahndung<br />
obliegt dem Leiter des E<strong>in</strong>satzes sowie der Behördenleitung. Daneben nehmen <strong>in</strong> den Polizeibehörden<br />
und -e<strong>in</strong>richtungen des Landes <strong>Brandenburg</strong> die behördlichen Datenschutzbeauftragten ihre<br />
Aufgaben nach § 7a des <strong>Brandenburg</strong>ischen Datenschutzgesetzes wahr. Im Übrigen s<strong>in</strong>d alle hoheitlichen<br />
Maßnahmen der Polizei der une<strong>in</strong>geschränkten gerichtlichen Überprüfung zugänglich.<br />
Frage 16:<br />
Wer kontrolliert, dass die Daten sowohl auf dem zentralen Polizeiserver als auch nach erfolgter Weiterleitung<br />
an andere Polizeidienststellen auf den Computern dieser Stellen gelöscht werden?<br />
zu Frage 16:<br />
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.<br />
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