März - Pentling aktuell
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Aufforderung zur Benennung von Personen<br />
für die Schöffen-Vorschlagsliste<br />
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wieder<br />
die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden<br />
Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim<br />
jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss<br />
eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am<br />
Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen<br />
grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle<br />
Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,<br />
Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige<br />
Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche<br />
Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der<br />
deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die<br />
Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder<br />
andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen<br />
Bestimmungen können in der Gemeindeverwaltung eingesehen<br />
werden.<br />
Die Gemeinde hat dem Präsidenten des Landgerichts 6 Personen vorzuschlagen.<br />
Bisher sind nur drei Bewerbungen bei der Gemeindeverwaltung<br />
eingegangen. Bis zum 08. März 2013 besteht noch die Möglichkeit<br />
sich für das Amt des Schöffen im Rathaus bei Herrn Griesbeck<br />
(Zimmer-Nr. E.10) zu bewerben. Wir benötigen von Ihnen folgende<br />
Angaben:<br />
– Familienname<br />
– Vorname<br />
– Geburtsname<br />
– Geburtsdatum<br />
– Geburtsort<br />
– Straße und Hausnummer<br />
– Beruf<br />
– ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten<br />
Amtliche Nachrichten<br />
<strong>Pentling</strong> plant Breitbandausbau<br />
Seit dem 01.12.2012 wird der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen<br />
zur Verbesserung der DSL-Versorgung durch das neue Bayer. Förderprogramm<br />
bezuschusst. Das neue Förderprogramm ist erheblich<br />
kommunalfreundlicher gestaltet als die alte Förderung. Ziel des neuen<br />
Förderprogramms ist es, entscheidende Impulse für den bayernweiten<br />
Ausbau von modellhaften Hochgeschwindigkeitsversorgungen mit einer<br />
Mindestbandbreite von 50 Mbit/s zu geben. Dabei wird das Ziel<br />
einer flächendeckenden Versorgung mit VDSL angestrebt (mindestens<br />
30 Mbit/s). Die Gemeinde <strong>Pentling</strong> kann mit einem Fördersatz von<br />
40% oder maximal 500.000,00 € rechnen.<br />
Um die Breitbandversorgung in der Gemeinde zu verbessern, wurde<br />
am 31. Januar vom Gemeinderat die Fa. IK-T aus Regensburg mit der<br />
Planungsunterstützung der Gemeinde zur Herstellung einer leistungsfähigen<br />
Breitbandversorgung beauftragt.<br />
Das neue Förderprogramm bürdet den Gemeinden ein umfangreiches<br />
Verfahren auf, um überhaupt eine Förderung erhalten zu können.<br />
Hierzu benötigt die Gemeinde fachtechnische Unterstützung. Die Fa.<br />
IK-T wird der Gemeinde somit für das kommende Förderverfahren<br />
mit Rat und Tat zur Seite stehen.<br />
Der Entwurf des neuen Haushaltsplanes sieht insgesamt Mittel in Höhe<br />
von 760.000,00 € und den Ausbau der Breitbandversorgung vor. Mit<br />
der sogenannten FTTC-Technik (Fibre to the Curb) sollen die bestehenden<br />
Kabelverzeiger an ein Glasfaserkabel angeschlossen werden.<br />
Über die einzelnen Planungsschritte werden wir Sie ausführlich informieren.<br />
Stellenausschreibung<br />
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch (0941/92082-<br />
13) gerne zur Verfügung.<br />
Hundesteuer 2013<br />
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Hundebesitzer, die keinen Abbuchungsauftrag<br />
erteilt haben, die fällige Hundesteuer bis spätestens 10.<br />
März 2013 zu überweisen. Die Hundesteuer beträgt für<br />
den 1. Hund 25,00 €<br />
den 2. Hund 50,00 €<br />
und für jeden weiteren Hund 100,00 €<br />
Für den Kampfhund beträgt die Hundesteuer 250,00 €.<br />
Die Gemeinde <strong>Pentling</strong> sucht zum nächstmöglichen Termin für den<br />
Kindergarten <strong>Pentling</strong> eine/n Erzieher/in mit einer Arbeitszeit von<br />
30,0 Wochenstunden (Arbeitszeit von 10.00 bis 16.00 Uhr). Die Vergütung<br />
erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für die<br />
Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Außerdem werden die<br />
im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen gewährt. Die Stelle ist<br />
zeitlich nicht befristet. Wir erwarten Eigeninitiative und Einfühlungsvermögen<br />
sowie Kreativität, Kontaktfreudigkeit und Sozialkompetenz.<br />
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf eine aussagekräftige<br />
Bewerbung bis 08. März 2013 an die Gemeinde <strong>Pentling</strong>,<br />
Am Rathaus 5, 93080 <strong>Pentling</strong>. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne<br />
Herr Griesbeck unter Tel.: 0941/92082-13 oder unter e-Mail: robert.<br />
griesbeck@pentling.de.<br />
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Regensburger Straße 4<br />
93080 <strong>Pentling</strong> / Graßlfing<br />
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Zum Kaffee hausgemachte Kuchen und Brotzeiten.<br />
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Räumlichkeiten für Familienfeiern, Hochzeiten<br />
und Betriebsfeste jeder Art.<br />
Busse werden angenommen.<br />
Partyservice<br />
Inhaberin: Hanni Schober<br />
Hauptstraße 3 · 93080 <strong>Pentling</strong> · Telefon 0941 998272<br />
Öffnungszeiten täglich 9.00 bis 24.00 Uhr · Dienstag Ruhetag