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März - Pentling aktuell

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Aufforderung zur Benennung von Personen<br />

für die Schöffen-Vorschlagsliste<br />

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wieder<br />

die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden<br />

Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim<br />

jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss<br />

eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am<br />

Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen<br />

grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle<br />

Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,<br />

Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige<br />

Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche<br />

Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der<br />

deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die<br />

Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder<br />

andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen<br />

Bestimmungen können in der Gemeindeverwaltung eingesehen<br />

werden.<br />

Die Gemeinde hat dem Präsidenten des Landgerichts 6 Personen vorzuschlagen.<br />

Bisher sind nur drei Bewerbungen bei der Gemeindeverwaltung<br />

eingegangen. Bis zum 08. März 2013 besteht noch die Möglichkeit<br />

sich für das Amt des Schöffen im Rathaus bei Herrn Griesbeck<br />

(Zimmer-Nr. E.10) zu bewerben. Wir benötigen von Ihnen folgende<br />

Angaben:<br />

– Familienname<br />

– Vorname<br />

– Geburtsname<br />

– Geburtsdatum<br />

– Geburtsort<br />

– Straße und Hausnummer<br />

– Beruf<br />

– ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten<br />

Amtliche Nachrichten<br />

<strong>Pentling</strong> plant Breitbandausbau<br />

Seit dem 01.12.2012 wird der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen<br />

zur Verbesserung der DSL-Versorgung durch das neue Bayer. Förderprogramm<br />

bezuschusst. Das neue Förderprogramm ist erheblich<br />

kommunalfreundlicher gestaltet als die alte Förderung. Ziel des neuen<br />

Förderprogramms ist es, entscheidende Impulse für den bayernweiten<br />

Ausbau von modellhaften Hochgeschwindigkeitsversorgungen mit einer<br />

Mindestbandbreite von 50 Mbit/s zu geben. Dabei wird das Ziel<br />

einer flächendeckenden Versorgung mit VDSL angestrebt (mindestens<br />

30 Mbit/s). Die Gemeinde <strong>Pentling</strong> kann mit einem Fördersatz von<br />

40% oder maximal 500.000,00 € rechnen.<br />

Um die Breitbandversorgung in der Gemeinde zu verbessern, wurde<br />

am 31. Januar vom Gemeinderat die Fa. IK-T aus Regensburg mit der<br />

Planungsunterstützung der Gemeinde zur Herstellung einer leistungsfähigen<br />

Breitbandversorgung beauftragt.<br />

Das neue Förderprogramm bürdet den Gemeinden ein umfangreiches<br />

Verfahren auf, um überhaupt eine Förderung erhalten zu können.<br />

Hierzu benötigt die Gemeinde fachtechnische Unterstützung. Die Fa.<br />

IK-T wird der Gemeinde somit für das kommende Förderverfahren<br />

mit Rat und Tat zur Seite stehen.<br />

Der Entwurf des neuen Haushaltsplanes sieht insgesamt Mittel in Höhe<br />

von 760.000,00 € und den Ausbau der Breitbandversorgung vor. Mit<br />

der sogenannten FTTC-Technik (Fibre to the Curb) sollen die bestehenden<br />

Kabelverzeiger an ein Glasfaserkabel angeschlossen werden.<br />

Über die einzelnen Planungsschritte werden wir Sie ausführlich informieren.<br />

Stellenausschreibung<br />

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch (0941/92082-<br />

13) gerne zur Verfügung.<br />

Hundesteuer 2013<br />

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Hundebesitzer, die keinen Abbuchungsauftrag<br />

erteilt haben, die fällige Hundesteuer bis spätestens 10.<br />

März 2013 zu überweisen. Die Hundesteuer beträgt für<br />

den 1. Hund 25,00 €<br />

den 2. Hund 50,00 €<br />

und für jeden weiteren Hund 100,00 €<br />

Für den Kampfhund beträgt die Hundesteuer 250,00 €.<br />

Die Gemeinde <strong>Pentling</strong> sucht zum nächstmöglichen Termin für den<br />

Kindergarten <strong>Pentling</strong> eine/n Erzieher/in mit einer Arbeitszeit von<br />

30,0 Wochenstunden (Arbeitszeit von 10.00 bis 16.00 Uhr). Die Vergütung<br />

erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für die<br />

Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Außerdem werden die<br />

im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen gewährt. Die Stelle ist<br />

zeitlich nicht befristet. Wir erwarten Eigeninitiative und Einfühlungsvermögen<br />

sowie Kreativität, Kontaktfreudigkeit und Sozialkompetenz.<br />

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf eine aussagekräftige<br />

Bewerbung bis 08. März 2013 an die Gemeinde <strong>Pentling</strong>,<br />

Am Rathaus 5, 93080 <strong>Pentling</strong>. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne<br />

Herr Griesbeck unter Tel.: 0941/92082-13 oder unter e-Mail: robert.<br />

griesbeck@pentling.de.<br />

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Regensburger Straße 4<br />

93080 <strong>Pentling</strong> / Graßlfing<br />

Tel. 09405 6526<br />

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Zum Kaffee hausgemachte Kuchen und Brotzeiten.<br />

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Räumlichkeiten für Familienfeiern, Hochzeiten<br />

und Betriebsfeste jeder Art.<br />

Busse werden angenommen.<br />

Partyservice<br />

Inhaberin: Hanni Schober<br />

Hauptstraße 3 · 93080 <strong>Pentling</strong> · Telefon 0941 998272<br />

Öffnungszeiten täglich 9.00 bis 24.00 Uhr · Dienstag Ruhetag

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