Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Mittelsachsen (28.02 ...
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<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort.....................................................................................................................................................................................3<br />
I. <strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>.............................................................................................................................5<br />
a. Was beinhaltet das <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>?...........................................................................................6<br />
b. Wer ist anspruchsberechtigt?..................................................................................................................................8<br />
II. Die Leistungen..............................................................................................................................................................15<br />
a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung............................................................................................16<br />
b. Lernförderung............................................................................................................................................................20<br />
c. Mittagessen................................................................................................................................................................22<br />
d. Teilhabe an Sport <strong>und</strong> Kultur...............................................................................................................................24<br />
III. Zusätzliche Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen ........................................................................................... 27<br />
IV. Anmerkungen................................................................................................................................................................32<br />
V. Hinweis............................................................................................................................................................................33<br />
Impressum............................................................................................................................................................................34<br />
2
Vorwort<br />
Seit 2011 gibt es für Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene einen Anspruch auf Leistungen aus dem <strong>Bildungs</strong><strong>und</strong><br />
<strong>Teilhabepaket</strong> des B<strong>und</strong>es. <strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>paket ist eine unterstützende Leistung für Familien mit geringem<br />
Haushaltseinkommen oder arbeitslose Eltern, die ihren Kindern trotz schwieriger finanzieller Situation, alle<br />
Chancen auf Bildung <strong>und</strong> gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen möchten.<br />
Dieses Paket ermöglicht b<strong>und</strong>esweit mehr als 2 Millionen Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen aus leistungsberechtigten<br />
Familien mehr Partizipation an Bildung <strong>und</strong> am gesellschaftlichen Leben. Insgesamt sind r<strong>und</strong> 18.500 Personen<br />
<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> anspruchsberechtigt. Diese Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen können seit dem 01. Januar 2011<br />
Angebote <strong>im</strong> Bereich Sport, Musik oder Kultur nutzen sowie an Schulfahrten, Ausflügen <strong>und</strong> am gemeinsamen<br />
Mittagessen teilnehmen. Sie erhalten überdies finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Schulmaterialen<br />
<strong>und</strong> die notwendige Lernförderung, wenn die schulischen Leistungen es erfordern.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> setzt das <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> als verantwortlicher Träger um. Dabei ist<br />
es ein ausdrückliches Anliegen, dass die zu beantragenden Leistungen bei den Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>im</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> ankommen. Hierfür setzen wir uns ein <strong>und</strong> unterstützen den <strong>Bildungs</strong>erfolg <strong>und</strong> die soziale Integration<br />
von Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen in allen Lebenslagen.<br />
3
4<br />
Sequatentiam enihil
I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
I. <strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
5
I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
a. Was beinhaltet das <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>?<br />
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder <strong>und</strong> Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien einen Anspruch<br />
auf Bildung <strong>und</strong> gesellschaftliche Teilhabe <strong>und</strong> können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche<br />
Leistungen beantragen.<br />
<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> der B<strong>und</strong>esregierung unterstützt zielgerichtet Kinder <strong>und</strong> Jugendliche unter<br />
18 bzw. 25 Jahren, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder<br />
Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Bezieher<br />
von Leistungen nach § 3 AsylbLG haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung <strong>und</strong> Teilhabe. Der<br />
zuständige Träger kann diese Leistungen jedoch <strong>im</strong> Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens nach Maßgabe<br />
des § 6 Abs. 1 AsylbLG zur Deckung besonderer Bedürfnisse gewähren.<br />
<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> soll es Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen ermöglichen, sowohl in der Schule als auch<br />
in der Freizeit ohne Einschränkungen an Aktivitäten teilnehmen zu können <strong>und</strong> <strong>Bildungs</strong>angebote zu nutzen,<br />
z.B. an Schulausflügen teilnehmen, Sport- oder Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe erhalten oder am<br />
gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, <strong>im</strong> Hort, in der Kindertageseinrichtung oder bei der Tagesmutter<br />
teilhaben.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> will Eltern <strong>und</strong> ihre Kinder aktiv dabei unterstützen, das Mitmachen zu ermöglichen.<br />
Auf den kommenden Seiten können Sie sich ausführlich informieren, was alles möglich ist. Die zuständigen<br />
Stellen beraten Sie gern auch persönlich <strong>und</strong> klären offene Fragen.<br />
6
I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> - Leistungen <strong>im</strong> Überblick (Stand: 31.12.2012)<br />
Zielgruppen<br />
Welche Leistung?<br />
Kinder<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
sowie<br />
Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler bis<br />
unter 18 Jahren<br />
Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler 18<br />
bis unter 25<br />
Jahren 1<br />
Leistungsumfang Voraussetzungen Leistungserbringung<br />
Schulbedarf ü ü<br />
100 EUR pro Schuljahr (70 €<br />
zum 01.08.; 30 € zum 01.02.)<br />
Besuch einer allgemein-/<br />
berufsbildenden Schule;<br />
Alter unter 25 Jahre<br />
Überweisung der<br />
Geldleistung<br />
Ausflüge /<br />
Schulfahrten<br />
in Kindertageseinrichtungen<br />
ü<br />
ü<br />
tatsächliche Kosten der<br />
Ausflüge/Fahrten in voller<br />
Höhe<br />
Ausflüge <strong>und</strong> Fahrten,<br />
die von der Schule oder<br />
Kindertageseinrichtung<br />
organisiert werden<br />
Kostenübernahme<br />
durch Abrechnung mit<br />
Träger bzw. Anbieter der<br />
Leistung<br />
Schülerbeförderung ü ü<br />
Kosten, die nicht durch<br />
Dritte oder den Regelbedarf<br />
gedeckt sind<br />
Besuch einer allgemein-/<br />
berufsbildenden Schule;<br />
Alter unter 25 Jahre<br />
Überweisung der<br />
Geldleistung<br />
Lernförderung ü ü<br />
angemessene, ortsübliche<br />
Kosten der Lernförderung in<br />
voller Höhe<br />
Bescheinigung der Schule,<br />
dass die Förderung<br />
erforderlich ist; Angebote<br />
von geeigneten Anbietern<br />
Kostenübernahme<br />
durch Abrechnung mit<br />
Träger bzw. Anbieter der<br />
Leistung<br />
Mittagessen<br />
in Kindertageseinrichtungen<br />
oder Kindertagespflege<br />
sowie<br />
Hort 2 ü ü<br />
Kosten für<br />
gemeinschaftliches<br />
Mittagessen, aber 1 €<br />
Eigenanteil<br />
gemeinschaftliches<br />
Mittagessen wird in<br />
Kindertageseinrichtungen<br />
/-pflege, Hort oder Schule<br />
angeboten<br />
Kostenübernahme<br />
durch Abrechnung mit<br />
Träger bzw. Anbieter der<br />
Leistung<br />
Teilhabe an<br />
Sport & Kultur<br />
in Kindertageseinrichtungen<br />
oder Kindertagespflege<br />
ü<br />
max. 10 € pro Monat; Budget<br />
kann angespart werden<br />
angeleitete Angebote <strong>im</strong><br />
Bereich Sport <strong>und</strong> Kultur bei<br />
geeigneten Anbietern; Alter<br />
unter 18 Jahre<br />
Kostenübernahme<br />
durch Abrechnung mit<br />
Träger bzw. Anbieter der<br />
Leistung<br />
Die entsprechenden Anmerkungen finden Sie <strong>im</strong> Kapitel IV auf der Seite 32<br />
7
I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
b. Wer ist anspruchsberechtigt?<br />
<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ist für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche aus Familien vorgesehen, denen nicht ausreichend<br />
Einkommen zur Verfügung steht, um die angebotenen Leistungen in der Kindertagesstätte/-pflege oder <strong>im</strong> Hort,<br />
in der Schule <strong>und</strong> <strong>im</strong> Freizeitbereich zu finanzieren. Hierzu zählen nicht nur Kinder arbeitsloser Eltern, welche<br />
Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter beziehen. Immer mehr Erwerbstätige <strong>und</strong> Familien verfügen<br />
über ein so geringes Haushaltseinkommen, dass sie auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen sind.<br />
Anspruchsberechtigte des <strong>Bildungs</strong>paketes:<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, die in einer Kindertagesstätte/-pflege 3 oder <strong>im</strong> Hort betreut werden sowie Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 4 , keine<br />
Ausbildungsvergütung 5 erhalten <strong>und</strong> die Anspruch auf folgende Leistungen haben:<br />
• Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach SGB II),<br />
• Wohngeld (nach WoGG),<br />
• Kinderzuschlag (nach BKGG) 6 ,<br />
• Sozialhilfe (nach SGB XII),<br />
• Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).<br />
8
I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
Anspruchsberechtigte des <strong>Teilhabepaket</strong>es:<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, die in einer Kindertagesstätte/-pflege oder <strong>im</strong> Hort betreut werden sowie Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine<br />
Ausbildungsvergütung 7 erhalten <strong>und</strong> die Anspruch auf folgende Leistungen haben:<br />
• Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld (nach SGB II),<br />
• Wohngeld (nach WoGG),<br />
• Kinderzuschlag (nach § 6a BKGG) 8 ,<br />
• Sozialhilfe (nach SGB XII),<br />
• Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).<br />
Auch Leistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz können Leistungen aus dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Teilhabepaket</strong> erhalten (Ermessensleistung).<br />
9
I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> für Jugendliche am Übergang Schule-Beruf (Stand: 31.12.2012)<br />
Allgemeinbildende Schulen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsgr<strong>und</strong>bildungsjahr (BGJ)<br />
Berufsvorbereitende<br />
<strong>Bildungs</strong>maßnahme (BvB)<br />
Welche Leistung?<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
unter<br />
18 Jahre<br />
Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler ab<br />
18 bis unter 25<br />
Jahre<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
unter<br />
18 Jahre<br />
Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler 18<br />
bis unter 25<br />
Jahre<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
unter<br />
18 Jahre<br />
Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler 18<br />
bis unter 25<br />
Jahre<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
unter<br />
18 Jahre<br />
Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler 18<br />
bis unter 25<br />
Jahre<br />
Schulbedarf ü ü (ü) (ü) (ü) (ü) (ü) (ü)<br />
Ausflüge/Schulfahrten ü ü (ü) (ü) (ü) (ü) (ü) (ü)<br />
Schülerbeförderung ü ü (ü) (ü) (ü) (ü) (ü) (ü)<br />
Lernförderung ü ü (ü) (ü) (ü) (ü) (ü) (ü)<br />
Mittagessen ü ü (ü) (ü) (ü) (ü) (ü) (ü)<br />
Teilhabe an Sport & Kultur ü (ü) (ü) (ü)<br />
ü<br />
anspruchsberechtigt<br />
(ü) unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen anspruchsberechtigt (siehe Erläuterungen ab Seite 12)<br />
10
I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
Schulische Ausbildung /<br />
Berufsfachschule<br />
Außerbetriebliche Ausbildung<br />
(BaE)<br />
Einstiegsqualifizierung (EQ) Duale Ausbildung Studium<br />
Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendliche<br />
unter 18 Jahre<br />
Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler 18<br />
bis unter 25<br />
Jahre<br />
Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendliche<br />
unter 18 Jahre<br />
Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler 18<br />
bis unter 25<br />
Jahre<br />
Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendliche<br />
unter 18 Jahre<br />
Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler 18<br />
bis unter 25<br />
Jahre<br />
Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendliche<br />
unter 18 Jahre<br />
Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler 18<br />
bis unter 25<br />
Jahre<br />
Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendliche<br />
unter 18 Jahre<br />
Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler 18<br />
bis unter 25<br />
Jahre<br />
(ü) (ü)<br />
(ü) (ü)<br />
(ü) (ü)<br />
(ü) (ü)<br />
(ü) (ü)<br />
(ü) (ü) (ü) (√)<br />
11
I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
Erläuterungen:<br />
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)<br />
Jugendliche <strong>im</strong> Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) haben Anspruch auf Schüler-BAföG 9 , sofern sie nicht mehr bei den Eltern wohnen <strong>und</strong> notwendig<br />
auswärts untergebracht sind. Verfügt derjenige allerdings über eine eigene Wohnung, ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem<br />
<strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen. Leben die Jugendlichen während des Berufsvorbereitungsjahrs <strong>im</strong> Haushalt der Eltern <strong>und</strong><br />
haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder gegebenenfalls Sozialgeld), können Leistungen für Bildung <strong>und</strong><br />
Teilhabe gewährt werden.<br />
Berufsgr<strong>und</strong>bildungsjahr (BGJ)<br />
Jugendliche <strong>im</strong> Berufsgr<strong>und</strong>bildungsjahr (BGJ) haben Anspruch auf Schüler-BAföG, sofern sie nicht mehr bei den Eltern wohnen <strong>und</strong> notwendig<br />
auswärts untergebracht sind. Verfügt derjenige allerdings über eine eigene Wohnung, ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem<br />
<strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen. Leben die Jugendlichen während des Berufsgr<strong>und</strong>bildungsjahrs noch <strong>im</strong> Haushalt der Eltern<br />
<strong>und</strong> haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder gegebenenfalls Sozialgeld), können Leistungen für Bildung<br />
<strong>und</strong> Teilhabe gewährt werden.<br />
Berufsvorbereitende<br />
<strong>Bildungs</strong>maßnahme (BvB)<br />
Jugendliche in einer Berufsvorbereitenden <strong>Bildungs</strong>maßnahme (BvB) haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 10 , wenn sie<br />
während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.<br />
Verfügt derjenige allerdings über eine eigene Wohnung, ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen.<br />
Leben die Jugendlichen während der Berufsvorbereitenden <strong>Bildungs</strong>maßnahme (BvB) noch <strong>im</strong> Haushalt der Eltern <strong>und</strong> haben<br />
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder gegebenenfalls Sozialgeld), können Leistungen für Bildung <strong>und</strong> Teilhabe<br />
gewährt werden.<br />
Schulische Ausbildung /<br />
Berufsfachschule<br />
Jugendliche in einer schulischen Ausbildung/Berufsfachschule haben Anspruch auf Schüler-BAföG, sofern sie nicht mehr bei den Eltern<br />
wohnen <strong>und</strong> notwendig auswärts untergebracht sind. Verfügt derjenige allerdings über eine eigene Wohnung, ist ein Anspruch auf Leistungen<br />
nach dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen. Leben die Jugendlichen während einer schulischen Ausbildung noch <strong>im</strong><br />
Haushalt der Eltern <strong>und</strong> haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder gegebenenfalls Sozialgeld), können<br />
Leistungen für Bildung <strong>und</strong> Teilhabe gewährt werden.<br />
12
I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
Außerbetriebliche<br />
Ausbildung (BaE)<br />
Leben die Jugendlichen während einer außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) noch <strong>im</strong> Haushalt der Eltern <strong>und</strong> haben Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
II oder gegebenenfalls Sozialgeld, können Leistungen für Teilhabe (bis zu 10 EUR monatlich) gewährt werden, sofern die Altersgrenze<br />
(unter 18 Jahre) nicht überschritten wurde <strong>und</strong> auch die sonstigen Voraussetzungen der Teilhabeleistungen vorliegen. Leistungen<br />
für Bildung können nicht übernommen werden, da eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Verfügt derjenige allerdings über eine eigene<br />
Wohnung, sind die Leistungen nach dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen, da ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe<br />
(BAB) besteht.<br />
Einstiegsqualifizierung (EQ)<br />
Da es sich bei der Einstiegsqualifizierung (EQ) um keine schulische Ausbildung handelt, besteht auch kein Anspruch auf Leistungen für Bildung.<br />
Leben die Jugendlichen während der Einstiegsqualifizierung noch <strong>im</strong> Haushalt der Eltern <strong>und</strong> haben Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
II oder gegebenenfalls Sozialgeld, können Leistungen für Teilhabe (bis zu 10 € monatlich) gewährt werden, sofern die Altersgrenze (unter<br />
18 Jahre) nicht überschritten wurde <strong>und</strong> auch die sonstigen Voraussetzungen der Teilhabeleistungen vorliegen.<br />
Duale Ausbildung<br />
Leben die Jugendlichen während einer dualen Ausbildung noch <strong>im</strong> Haushalt der Eltern <strong>und</strong> haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder<br />
gegebenenfalls Sozialgeld, können Leistungen für Teilhabe (bis zu 10 € monatlich) gewährt werden, sofern die Altersgrenze (unter 18 Jahre)<br />
nicht überschritten wurde <strong>und</strong> auch die sonstigen Voraussetzungen der Teilhabeleistungen vorliegen. Leistungen für Bildung können<br />
nicht übernommen werden, da eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Verfügt derjenige allerdings über eine eigene Wohnung, sind die<br />
Leistungen nach dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen, da ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) besteht.<br />
Studium<br />
Während eines Studiums besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>.<br />
13
14<br />
Sequatentiam enihil
II. Leistungen<br />
II.<br />
Die Leistungen<br />
15
a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />
a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />
Um in der Schule oder auch in der Kindertagesstätte/-pflege bzw. <strong>im</strong> Hort aktiv mitmachen <strong>und</strong> an Aktivitäten<br />
teilnehmen zu können, sind Kinder <strong>und</strong> Jugendliche von Zeit zu Zeit auf Unterstützung angewiesen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
benötigen sie dabei eine ganz normale Ausstattung an Arbeitsmaterialien für den schulischen Alltag. Sie sollten<br />
aber ebenso die Möglichkeit erhalten, an Klassenfahrten oder Schulausflügen <strong>im</strong> Rahmen schulrechtlicher<br />
Best<strong>im</strong>mungen teilzunehmen. Anspruchsberechtigte können daher für ihr Kind zusätzliche Unterstützung für<br />
genannte Zwecke beantragen.<br />
(a) Schulbedarf: Werden beispielsweise ein neuer Schulranzen, Sportsachen, ein Taschenrechner oder sonstige<br />
Materialien wie Hefte <strong>und</strong> Stifte, Zirkel oder Farbkästen benötigt, kann hierfür ein finanzieller Beitrag für die<br />
Gr<strong>und</strong>ausstattung beantragt werden. Für Anspruchsberechtigte <strong>im</strong> SGB II-Bezug wird diese Leistung ohne Antrag<br />
pauschal gewährt.<br />
(b) Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten: Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte bzw.<br />
Hort) mehrtägige (Klassen-)Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, werden die tatsächlich anfallenden<br />
Kosten hierfür übernommen. Für Kinder in einer Kindertagespflege ist diese Leistungserbringung ausgeschlossen.<br />
(c) Schülerbeförderung: Familien, deren Kinder die nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen<br />
können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, sofern die Kosten<br />
nicht von anderer Stelle übernommen werden <strong>und</strong> die Übernahme aus dem Regelbedarf nicht zugemutet werden<br />
kann.<br />
16
a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />
Wer ist berechtigt?<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen <strong>und</strong> keine<br />
Ausbildungsvergütung 11 erhalten, haben Anspruch auf:<br />
(a) finanzielle Unterstützung zum Schulbedarf,<br />
(b) die Kostenübernahme für Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten,<br />
(c) die (nicht gedeckten) Kosten für die notwendige Schülerbeförderung.<br />
Zudem werden auch die Kosten für Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten übernommen, wenn das Kind eine<br />
Kindertagesstätte oder den Hort besucht.<br />
Rechtskreise SGB II <strong>und</strong> BKGG<br />
Rechtskreise SGB XII <strong>und</strong> § 2 AsylbLG<br />
• Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte, Hort) besuchen (gilt für Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten)<br />
• Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen<br />
• Altersgrenze: die Leistungen werden nur bis zur Vollendung<br />
des 25. Lebensjahres erbracht<br />
• ausgeschlossen sind Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine Ausbildungsvergütung<br />
erhalten<br />
• Leistungen für Bildung (Schulbedarf, Ausflüge sowie mehrtägige<br />
Fahrten) sind nicht an die Altersgrenze von unter 25<br />
Jahren geb<strong>und</strong>en, daher können diese auch über 25-jährige<br />
Berufsschüler bzw. behinderte Schüler beanspruchen<br />
• um Leistungen für Bildung zu erhalten, ist der Bezug einer<br />
Ausbildungsvergütung unschädlich (kein Leistungsausschluss)<br />
17
a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />
Was bekomme ich?<br />
(a) Schulbedarf: Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden pro Schuljahr insgesamt 100 €<br />
überwiesen, 70 € am 1. August zum Schuljahresbeginn <strong>und</strong> 30 € am 1. Februar des Folgejahres zum Halbjahresbeginn.<br />
Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug <strong>und</strong> Schreib-, Rechen- <strong>und</strong> Zeichenmaterialien (z.B. Füller,<br />
Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.<br />
(b) Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten: Die anfallenden Kosten für Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige (Klassen-)Fahrten<br />
<strong>im</strong> Rahmen schulrechtlicher Best<strong>im</strong>mungen werden in tatsächlicher Höhe (hierzu zählen insbesondere:<br />
Eintrittsgelder, Fahrtkosten, Verpflegungskosten) übernommen. Taschengeld oder Unkosten für den persönlichen<br />
Bedarf (wie z.B. Rucksack, Jogginghose, Regenbekleidung) sowie private Ausflüge werden nicht finanziert.<br />
(c) Schülerbeförderung: Werden die Voraussetzungen für eine Fahrkostenerstattung nach der Schülerfahrkostenverordnung<br />
erfüllt, erhalten Anspruchsberechtigte ein Ticket über den zuständigen Träger der<br />
Schülerbeförderung.<br />
Wo erhalte ich die Leistung?<br />
Die Anträge <strong>und</strong> Formulare erhalten Sie <strong>im</strong> Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de <strong>und</strong> in der jeweiligen<br />
zuständigen Behörde. Die Adressen <strong>und</strong> Kontaktdaten finden Sie am Ende der Broschüre.<br />
18
a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />
Wie geht das?<br />
(a) Schulbedarf: Für Leistungsbezieher <strong>im</strong> Rechtskreis SGB II ist kein gesonderter Antrag auf diese Leistung aus<br />
dem <strong>Bildungs</strong>paket erforderlich, für alle anderen muss die Leistung schriftlich beantragt werden. Die Beiträge<br />
zum Schulbedarf werden jeweils zum Schuljahres- <strong>und</strong> Halbjahresbeginn direkt aufs Konto des Antragstellers<br />
überwiesen. Im Jahr der Einschulung <strong>und</strong> ab einem Alter von 15 Jahren ist eine Schulbescheinigung vorzulegen.<br />
(b) Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten: Hinsichtlich der Finanzierung von Ausflügen gibt es für Eltern die<br />
Möglichkeit, die entsprechenden Kosten vorzustrecken <strong>und</strong> auf Nachweis der Teilnahme <strong>und</strong> der entsprechenden<br />
Kosten die Erstattung geltend zu machen. Der Antrag muss vor Durchführung des Ausflugs gestellt werden.<br />
Bei den Klassenfahrten zahlt die zuständige Behörde den kalkulierten Kostenbeitrag an den Schulträger aus.<br />
Sollte nach der Klassenfahrt weniger ausgegeben worden sein, zahlt der Schulträger den überzahlten Betrag an<br />
den Schüler bzw. dessen Eltern aus. Die weitere Verfahrensweise unterscheidet sich dann nach Jobcentern <strong>und</strong><br />
anderen zuständigen Behörden: Die Jobcenter verrechnen den überzahlten Betrag mit laufenden Leistungen der<br />
Bedarfsgemeinschaft. Die anderen Behörden können nicht verrechnen, sondern lassen sich vom Betroffenen eine<br />
Einzugsermächtigung erteilen <strong>und</strong> buchen den überzahlten Betrag von dessen Konto zurück.<br />
(c) Schülerbeförderung: Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die Schulen <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> besuchen, ist<br />
der Zweckverband Verkehrsverb<strong>und</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> (ZVMS) zuständiger Träger der Schülerbeförderung. Dieser<br />
genehmigt die Teilnahme an der Schülerbeförderung, erhebt den satzungsmäßigen Eigenanteil <strong>und</strong> entscheidet<br />
über dessen Erlass. Nach der maßgeblichen Satzung des Verbands gibt es nur einen Anlass, für den der<br />
Eigenanteil zur Schülerbeförderung erlassen wird, nämlich wenn bereits zwei weitere Kinder der Familie an<br />
der Schülerbeförderung teilnehmen <strong>und</strong> die Eltern die Eigenanteile bezahlen müssen. Gr<strong>und</strong>sätzlich muss die<br />
günstigste Beförderungsmöglichkeit genutzt werden.<br />
19
. Lernförderung<br />
b. Lernförderung<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche haben manchmal Schwierigkeiten in der Schule. Dabei können die Probleme soweit<br />
gehen, dass die Gefahr besteht, dass die Kinder die Lernziele in der Schule nicht erreichen <strong>und</strong> die Versetzung<br />
gefährdet ist.<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche benötigen gerade in dieser Zeit besondere Unterstützung durch die Schule <strong>und</strong> durch<br />
die Eltern, Unterstützung vor allem in Form von zusätzlicher Lernförderung, die ihnen hilft, die Schwierigkeiten<br />
zu überwinden <strong>und</strong> Lernrückstände aufzuholen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verb<strong>und</strong>en, die sich<br />
viele Familien nicht leisten können. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung<br />
übernommen werden, wenn z.B. die Versetzung gefährdet ist <strong>und</strong> keine schulischen Angebote verfügbar sind bzw.<br />
diese nicht ausreichen.<br />
Wer ist berechtigt?<br />
Rechtskreise SGB II <strong>und</strong> BKGG<br />
Rechtskreise SGB XII <strong>und</strong> § 2 AsylbLG<br />
• Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen<br />
• Altersgrenze: die Leistungen werden nur bis zur Vollendung<br />
des 25. Lebensjahres erbracht<br />
• ausgeschlossen sind Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine Ausbildungsvergütung<br />
erhalten<br />
• Leistungen für Bildung sind nicht an die Altersgrenze von<br />
unter 25 Jahren geb<strong>und</strong>en, daher können diese auch über<br />
25-jährige Berufsschüler bzw. behinderte Schüler beanspruchen<br />
• um Leistungen für Bildung zu erhalten, ist der Bezug einer Ausbildungsvergütung<br />
unschädlich (kein Leistungsausschluss)<br />
20
. Lernförderung<br />
Was bekomme ich?<br />
Die Kosten für eine angemessene, geeignete <strong>und</strong> zusätzlich erforderliche Lernförderung werden übernommen. Je<br />
nach Bedarf bestehen <strong>im</strong> Rahmen der ortsüblichen Preise Obergrenzen.<br />
Wo erhalte ich die Leistung?<br />
Die Anträge <strong>und</strong> Formulare erhalten Sie <strong>im</strong> Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de <strong>und</strong> in der jeweiligen<br />
zuständigen Behörde. Die Adressen <strong>und</strong> Kontaktdaten finden Sie am Ende der Broschüre.<br />
Wie geht das?<br />
Lernförderung gibt es <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Bildungs</strong>pakets dann, wenn sich eine Gefährdung der Versetzung des<br />
Schülers bzw. der Schülerin abzeichnet, also nicht nur zur reinen Notenverbesserung <strong>und</strong> auch nicht bereits<br />
ab Beginn des neuen Schuljahres. Lese-Rechtschreib-Schwäche <strong>und</strong> Rechenschwäche sind für die Betroffenen<br />
schulische Probleme, die als Teilleistungsstörungen in die Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers fallen, nicht ins<br />
<strong>Bildungs</strong>paket. Erforderlich ist daher eine Bestätigung der Schule, dass dort eine entsprechende Lernförderung<br />
nicht angeboten bzw. vorhandene Angebote bereits ausgeschöpft worden sind. Sofern die Voraussetzung für die<br />
Gewährung der Lernförderung vorliegt, wird geprüft, ob der Leistungsträger in den (ggf. bestehenden) Vertrag mit<br />
dem Anbieter der Lernförderung eintritt.<br />
Um über die Anträge schneller entscheiden zu können, legen die für das <strong>Bildungs</strong>paket zuständigen<br />
Leistungsträger Wert darauf, dass die von den Schulen auszufüllenden Formulare direkt an sie übermittelt<br />
werden. Eine Lernförderung kann allerdings nur in den betreffenden Fächern übernommen werden, in denen<br />
eine Versetzungsgefährdung vorliegt (schlechter als 4,0).<br />
21
c. Mittagessen<br />
c. Mittagessen<br />
Viele Schulen <strong>und</strong> Einrichtungen der Kinderbetreuung bieten mittlerweile ein gemeinsames Mittagessen an.<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, die über Mittag in einer Kinderbetreuung oder in der Schule sind, können dort zusammen<br />
mit ihren Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Kita- oder Schulkameraden zu Mittag essen. Dies ist für die soziale Entwicklung des<br />
Einzelnen wie auch der Gruppe wichtig. Durch das <strong>Bildungs</strong>paket ist dies nun möglich.<br />
Wer ist berechtigt?<br />
Rechtskreise SGB II <strong>und</strong> BKGG<br />
Rechtskreise SGB XII <strong>und</strong> § 2 AsylbLG<br />
• Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Hort 12 ) besuchen<br />
• Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen<br />
• Altersgrenze: die Leistungen werden nur bis zur Vollendung<br />
des 25. Lebensjahres erbracht<br />
• ausgeschlossen sind Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine Ausbildungsvergütung<br />
erhalten<br />
• Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen sind nicht an<br />
die Altersgrenze von unter 25 Jahren geb<strong>und</strong>en, daher können<br />
diese auch über 25-jährige Berufsschüler bzw. behinderte<br />
Schüler beanspruchen<br />
• um diese Leistung zu erhalten, ist der Bezug einer Ausbildungsvergütung<br />
unschädlich (kein Leistungsausschluss)<br />
22
c. Mittagessen<br />
Was bekomme ich?<br />
Anspruchsberechtigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von 1 € pro Mittagessen. Der Rest wird als Zuschuss<br />
zu den Kosten übernommen <strong>und</strong> direkt an den Leistungsanbieter oder den Träger überwiesen. Es kann nur ein<br />
gemeinschaftliches Mittagessen bezahlt werden, welches in der Schule oder in der Kinderbetreuung angeboten<br />
<strong>und</strong> gemeinsam eingenommen wird. Kosten für Selbstverpflegung (wie z.B. Snacks, Brötchen, Imbiss) werden<br />
nicht übernommen. In Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> der Kindertagespflege ist die Übernahme der Mehrkosten<br />
für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ganzjährig möglich (<strong>im</strong> Hort nur außerhalb der Ferienzeit) 12 .<br />
Wo erhalte ich die Leistung?<br />
Die Anträge <strong>und</strong> Formulare erhalten Sie <strong>im</strong> Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de <strong>und</strong> in der jeweiligen<br />
zuständigen Behörde. Die Adressen <strong>und</strong> Kontaktdaten finden Sie am Ende der Broschüre.<br />
Wie geht das?<br />
Es kann nur der 1 € pro Schultag <strong>und</strong> Mahlzeit überschreitende Betrag für das normale Schulessen in<br />
schulüblichen Portionen übernommen werden. Besondere Verpflegungsvarianten, die manche Essensanbieter<br />
vorhalten, wie Diätküche für spezielle Ges<strong>und</strong>heitsprobleme <strong>und</strong> Schonkost sind <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Bildungs</strong>pakets<br />
nicht übernahmefähig.<br />
23
d. Teilhabe an Sport <strong>und</strong> Kultur<br />
24<br />
d. Teilhabe an Sport <strong>und</strong> Kultur<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche wollen in ihrer Freizeit vieles ausprobieren, mit Fre<strong>und</strong>en Spaß haben, gemeinsam<br />
mit Gleichaltrigen etwas entdecken, gestalten, lernen. Solche Erfahrungen vermitteln Kindern mehr als nur<br />
theoretisches „Wissen“ <strong>und</strong> unterstützen dabei ihr Selbstbewusstsein <strong>und</strong> den Aufbau sozialer Netzwerke. Möchte<br />
Ihr Kind zum Beispiel …<br />
• an Vereins-, Kultur- oder Ferienangeboten teilnehmen?<br />
• bei der musikalischen Früherziehung oder Gr<strong>und</strong>ausbildung mitmachen oder Musikunterricht nehmen?<br />
• turnen, Judo lernen, Fußball, Basketball oder Handball etc. spielen?<br />
• an Ferienspielen oder an einer Freizeit teilnehmen?<br />
• einen Tanz- oder Schw<strong>im</strong>mkurs besuchen?<br />
Durch das <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> können die Kosten zur Teilhabe am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben in der<br />
Gemeinschaft in Höhe von bis zu 10 € monatlich übernommen werden.<br />
Rechtskreise SGB II <strong>und</strong> BKGG<br />
Rechtskreise SGB XII <strong>und</strong> § 2 AsylbLG<br />
• Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, die Anspruch auf folgende Leistungen haben:<br />
o Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach SGB II)<br />
o Wohngeld (nach WoGG)<br />
o Kinderzuschlag (nach BKGG)<br />
o Sozialhilfe (nach SGB XII)<br />
o Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)<br />
• einheitliche Altersgrenze bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
• um Leistungen für Teilhabe zu erhalten, ist der Bezug einer Ausbildungsvergütung unschädlich (kein Leistungsausschluss)
d. Teilhabe an Sport <strong>und</strong> Kultur<br />
Was bekomme ich?<br />
Pro Monat stehen Ihrem Kind 10 € zur Verfügung. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel sechs Monate.<br />
Zudem besteht die Möglichkeit, das Geld anzusparen (jedoch max<strong>im</strong>al 12 Monate = 120 €).<br />
Wo erhalte ich die Leistung?<br />
Die Anträge <strong>und</strong> Formulare erhalten Sie <strong>im</strong> Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de <strong>und</strong> in der jeweiligen<br />
zuständigen Behörde. Die Adressen <strong>und</strong> Kontaktdaten finden Sie am Ende der Broschüre.<br />
Wie geht das?<br />
Jedem Anspruchsberechtigten steht während des Kalenderjahres 13 ein Betrag von insgesamt 120 € für angeleitete<br />
sportliche <strong>und</strong>/oder kulturelle Aktivitäten zu. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Berechtigte den Betrag oder<br />
Teile davon auch ansparen, zum Beispiel für eine Ferienfreizeit in seinem Sportverein oder Ferienaktivitäten <strong>im</strong><br />
Hort. Der Betrag kann zudem auf mehrere Aktivitäten aufgeteilt werden. Allerdings werden weder Fahrtkosten<br />
zu Veranstaltungen, Verpflegungskosten noch Ausrüstungsgegenstände <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Teilhabepaket</strong>es übernommen. Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der jeweiligen Freizeitaktivität gestellt.<br />
Es sollen vor allem Aktivitäten gefördert werden, die die soziale Bindungsfähigkeit fördern, z.B. in Sportvereinen,<br />
<strong>im</strong> Musikunterricht oder die Teilnahme in einer Jugendgruppe. Nicht übernommen werden individuelle<br />
Freizeitgestaltungen, wie z. B. der Besuch von Kino, Schw<strong>im</strong>mbad (außer Kurse), Gaststätten, Diskotheken, Zoo<br />
oder vergleichbare private Freizeitaufenthalte.<br />
25
26<br />
Sequatentiam enihil
III. Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />
III. Zusätzliche Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />
27
III. Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />
Anspruchsberechtigte Personen <strong>und</strong> Familien erhalten Leistungen für Bildung <strong>und</strong> Teilhabe gr<strong>und</strong>sätzlich auf<br />
Antrag. Die Anträge <strong>und</strong> Formulare sowie aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Mittelsachsen</strong> unter www.landkreis-mittelsachsen.de (Bürgerservice à Aufgabenverzeichnis Buchstabe B à<br />
<strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>) 14 .<br />
Wie funktioniert die Antragstellung?<br />
1. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem <strong>Bildungs</strong>paket hat sich der <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> entschieden,<br />
von einem einheitlichen Formular für alle Leistungen umzusteigen auf Formulare für jede einzelne<br />
Leistung, getrennt nach Anspruchsberechtigten aus dem SGB II <strong>und</strong> allen anderen Rechtskreisen (SGB XII,<br />
WoGG, Kinderzuschlag nach BKGG, AsylbLG). Dies erhöht zwar für die Anspruchsberechtigten den Aufwand<br />
bei der Antragstellung, erspart ihnen aber Rückfragen <strong>und</strong> verhilft ihnen letztlich schneller als bisher zur<br />
Entscheidung über ihre Anträge.<br />
2. Die Möglichkeit, be<strong>im</strong> Jobcenter eine Absichtserklärung zur Inanspruchnahme des <strong>Bildungs</strong>pakets abzugeben<br />
wie in der Presseerklärung des BMAS vom 2. November 2011 vorgesehen, bleibt davon unberührt.<br />
3. Leistungen müssen in der Regel beantragt werden, bevor der Anspruchsberechtigte an der geplanten Aktivität<br />
teiln<strong>im</strong>mt, spätestens jedoch in dem Kalendermonat, in welchem diese stattfindet. Den Anträgen sind alle<br />
erforderlichen Nachweise beizufügen, wie zum Beispiel der Bescheid über Wohngeld <strong>und</strong>/oder über den<br />
Kinderzuschlag nach dem BKGG. Außerdem muss die Teilnahme an Aktivitäten sowie etwaige von den Eltern<br />
bereits geleistete Vorauszahlungen belegt werden.<br />
28
III. Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />
Wo erhalte ich die erforderliche Beratung <strong>und</strong> die Leistungen?<br />
Für Anspruchsberechtigte <strong>im</strong> Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II ist zuständig:<br />
Zentrale<br />
Anschrift<br />
Telefon<br />
E-Mail<br />
Internet<br />
Standorte<br />
Jobcenter <strong>Mittelsachsen</strong><br />
Am Landratsamt 3<br />
09648 Mittweida<br />
03727 9966-210<br />
Jobcenter-<strong>Mittelsachsen</strong>@jobcenter-ge.de<br />
www.landkreis-mittelsachsen.de<br />
(Bürgerservice à Aufgabenverzeichnis<br />
Buchstabe J à Jobcenter)<br />
Geschäftsstelle Brand-Erbisdorf<br />
Zuger Straße 5 - 7, 09618 Brand-Erbisdorf<br />
Telefon 037322 53-100<br />
Geschäftsstelle Döbeln<br />
Burgstraße 34, 04720 Döbeln<br />
Telefon 03431 626-200<br />
Geschäftsstelle Flöha<br />
Kohlenstraße 1a, 09557 Flöha<br />
Telefon 03726 5805-287<br />
Geschäftsstelle Freiberg<br />
Chemnitzer Straße 8, 09599 Freiberg<br />
Telefon 03731 489-220<br />
Geschäftsstelle Hainichen<br />
Gabelsberger Straße 14, 09661 Hainichen<br />
Telefon 037207 650-100<br />
Geschäftsstelle Mittweida<br />
Am Landratsamt 3, Haus F, 09648 Mittweida<br />
Telefon 03727 9966-210<br />
Geschäftsstelle Rochlitz<br />
Sternstraße 1, 09306 Rochlitz<br />
Telefon 03737 7815-200<br />
29
III. Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />
Für Anspruchsberechtigte <strong>im</strong> Bezug von Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld nach WoGG <strong>und</strong>/oder<br />
Kinderzuschlag nach BKGG oder besonderen Leistungen nach AsylbLG:<br />
Zentrale<br />
Anschrift<br />
Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong><br />
Abteilung Soziales<br />
Bildung <strong>und</strong> Teilhabe<br />
Frauensteiner Straße 43<br />
09599 Freiberg<br />
Besucheradresse<br />
Am Landratsamt 3<br />
09648 Mittweida<br />
Zentrale<br />
Anschrift<br />
Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong><br />
Abteilung Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit<br />
Ausländer- <strong>und</strong> Vertriebenenbehörde<br />
Frauensteiner Straße 43<br />
09599 Freiberg<br />
Besucheradresse<br />
Am Rotvorwerk 3<br />
09599 Freiberg- Zug<br />
Telefon<br />
Fax<br />
E-Mail<br />
03731 799-6011<br />
(während der Sprechzeiten)<br />
03731 799-6688<br />
bildung<strong>und</strong>teilhabe@landkreis-mittelsachsen.de<br />
Telefon<br />
Fax<br />
03731 799-3634<br />
03731 799-3636<br />
03731 799-1321<br />
03731 799-1328<br />
Internet<br />
www.landkreis-mittelsachsen.de<br />
(Bürgerservice à Aufgabenverzeichnis Buchstabe<br />
B à <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>)<br />
Internet<br />
www.landkreis-mittelsachsen.de<br />
(Bürgerservice à Aufgabenverzeichnis<br />
Buchstabe A à Ausländerangelegenheiten)<br />
30
III. Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />
Wenn Sie uns als Anbieter oder Träger von Leistungen des <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>es ansprechen möchten:<br />
Zentrale Anschrift<br />
Besucheradresse<br />
Ansprechpartner<br />
Telefon<br />
Fax<br />
E-Mail<br />
Internet<br />
Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong><br />
Geschäftsbereich Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
Fachbereich Zentrale Aufgaben<br />
Frauensteiner Straße 43<br />
09599 Freiberg<br />
Am Landratsamt 3<br />
09648 Mittweida<br />
Eva Schulz<br />
03731 799-6213<br />
03731 799-6742<br />
eva.schulz@landkreis-mittelsachsen.de<br />
www.landkreis-mittelsachsen.de<br />
31
IV. Anmerkungen<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
Hier gibt es Ausnahmen <strong>im</strong> SGB XII <strong>und</strong> BKGG.<br />
Die Kostenübernahme für ein gemeinsames Mittagessen <strong>im</strong> Hort wird nur außerhalb der Ferien <strong>und</strong> bis max<strong>im</strong>al 31.12.2013 gewährt.<br />
Für die Anspruchsberechtigung ist die Betreuung in einer Einrichtung nicht maßgeblich. Dies gilt nur für die Teilhabe am gemeinsamen<br />
Mittagessen sowie bei Ausflügen. Kinder in einer Kindertagespflege haben beispielsweise keinen Anspruch auf die Erstattung bei<br />
gemeinsamen Ausflügen, da die Kindertagespflege keine Kindertageseinrichtung ist.<br />
Im Gegensatz zum SGB II ist die Berücksichtigung von Bedarfen für Bildung von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern, welche Sozialhilfe nach<br />
dem SGB XII beziehen, nicht an die Altersgrenze von unter 25 Jahren geb<strong>und</strong>en. So können z.B. auch über 25-Jährige Berufsschülerinnen<br />
<strong>und</strong> -schüler oder behinderte Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Leistungen für Bildung<br />
erhalten.<br />
Dieser Leistungsausschluss findet sich nicht für Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII. Eine Ausbildungsvergütung führt auch<br />
nicht zwingend zum Leistungsausschluss nach dem SGB II.<br />
Im Rahmen des B<strong>und</strong>eskindergeldgesetzes (BKGG) sind nicht die Kinder, Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen, sondern die<br />
Kinderzuschlags- bzw. Wohngeldberechtigten (in der Regel die Eltern) anspruchsberechtigt. Hier gelten für die begünstigten Kinder<br />
der Anspruchsberechtigten dieselben Altersgrenzen wie <strong>im</strong> SGB II-Bezug.<br />
Dieser Leistungsausschluss findet sich nicht für Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII. Eine Ausbildungsvergütung führt auch<br />
nicht zwingend zum Leistungsausschluss nach dem SGB II.<br />
Im Rahmen des B<strong>und</strong>eskindergeldgesetzes (BKGG) sind nicht die Kinder, Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen, sondern die<br />
Kinderzuschlags- bzw. Wohngeldberechtigten (in der Regel die Eltern) anspruchsberechtigt. Hier gelten für die begünstigten Kinder<br />
der Anspruchsberechtigten dieselben Altersgrenzen wie <strong>im</strong> SGB II-Bezug.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie unter: http://www.das-neue-bafoeg.de.<br />
Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer beruflichen Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden <strong>Bildungs</strong>maßnahme<br />
einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses<br />
geleistet.<br />
Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden <strong>im</strong> Rahmen der dualen Ausbildung. Leistungen nach<br />
dem BAföG <strong>und</strong> Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sind keine Ausbildungsvergütung.<br />
Die Kostenübernahme für ein gemeinsames Mittagessen <strong>im</strong> Hort wird nur außerhalb der Ferien <strong>und</strong> bis max<strong>im</strong>al 31.12.2013 gewährt.<br />
Die 12 Monate sind <strong>im</strong> SGB II nicht auf das Kalenderjahr begrenzt. Hier zählen jeweils zwei Bewilligungszeiträume (in der Regel 6<br />
Monate), die nicht zwingend auf das Kalenderjahr abstellen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> einer stetigen Weiterentwicklung des Internetauftritts des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mittelsachsen</strong> kann es hier ggf. zu Änderungen<br />
kommen.<br />
32
V. Hinweis<br />
Hinweis<br />
<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> befindet sich momentan gesetzgeberisch <strong>im</strong> Änderungsprozess. Der Ausschuss<br />
für Arbeit <strong>und</strong> Soziales des Deutschen B<strong>und</strong>estages hat hierzu bereits abschließend <strong>im</strong> Februar 2013 beraten.<br />
Demzufolge werden diesbezüglich einige Änderungen in 2013 erwartet. Aktuelle Informationen finden Sie<br />
auf der Homepage des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mittelsachsen</strong> unter www.landkreis-mittelsachsen.de (Bürgerservice à<br />
Aufgabenverzeichnis Buchstabe B à <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>).<br />
33
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong>, Regionales Übergangsmanagement<br />
Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg<br />
in Zusammenarbeit mit:<br />
Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong>, Geschäftsbereich Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg<br />
Redaktion:<br />
Redaktionsschluss:<br />
Bildnachweis:<br />
Satz <strong>und</strong> Layout:<br />
Ingmar Petersohn<br />
Nicole Sch<strong>im</strong>kowiak<br />
28. Februar 2013 - 1. Auflage<br />
Titel: Marcel Kämpfe; Seite 4: Getty Images; Seite 14: PT-DLR/Sven Hobbiesiefken;<br />
Seite 26: monkeybusiness - photodune.com<br />
Marcel Kämpfe<br />
Diese Broschüre entstand mit fre<strong>und</strong>licher Unterstützung der Sozialagentur der Stadt Mühlhe<strong>im</strong> an der Ruhr.<br />
Der Herausgeber hat die dieser Broschüre zugr<strong>und</strong>e liegenden Informationen so sorgfältig wie möglich erfasst.<br />
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen die Angaben nicht auf dem aktuellsten Stand<br />
sind. Der Herausgeber übern<strong>im</strong>mt daher keine Gewähr für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der Daten, da sich<br />
diese gesetzgeberisch <strong>im</strong> Änderungsprozess befinden sind.<br />
34
Impressum<br />
Diese Handreichung wurde erarbeitet <strong>im</strong> Rahmen des Projektes „Regionales Übergangsmanagement <strong>Mittelsachsen</strong>“.<br />
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des B<strong>und</strong>esministeriums für Bildung <strong>und</strong> Forschung <strong>und</strong> dem Europäischen<br />
Sozialfonds der Europäischen Union <strong>im</strong> Programm „Perspektive Berufsabschluss” gefördert. Der Europäische<br />
Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen<br />
Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes,<br />
der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit <strong>und</strong> der Investition in die Humanressourcen.<br />
35
Kontaktinformation<br />
Regionales Übergangsmanagement<br />
Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong><br />
Frauensteiner Straße 43<br />
09599 Freiberg<br />
Telefon (0049) 03731 - 7993491<br />
Fax (0049) 03731 - 7993430<br />
eMail ruem@landkreis-mittelsachsen.de<br />
Internet www.uebergangsmanagement-mittelsachsen.de