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Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Mittelsachsen (28.02 ...

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<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort.....................................................................................................................................................................................3<br />

I. <strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>.............................................................................................................................5<br />

a. Was beinhaltet das <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>?...........................................................................................6<br />

b. Wer ist anspruchsberechtigt?..................................................................................................................................8<br />

II. Die Leistungen..............................................................................................................................................................15<br />

a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung............................................................................................16<br />

b. Lernförderung............................................................................................................................................................20<br />

c. Mittagessen................................................................................................................................................................22<br />

d. Teilhabe an Sport <strong>und</strong> Kultur...............................................................................................................................24<br />

III. Zusätzliche Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen ........................................................................................... 27<br />

IV. Anmerkungen................................................................................................................................................................32<br />

V. Hinweis............................................................................................................................................................................33<br />

Impressum............................................................................................................................................................................34<br />

2


Vorwort<br />

Seit 2011 gibt es für Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene einen Anspruch auf Leistungen aus dem <strong>Bildungs</strong><strong>und</strong><br />

<strong>Teilhabepaket</strong> des B<strong>und</strong>es. <strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>paket ist eine unterstützende Leistung für Familien mit geringem<br />

Haushaltseinkommen oder arbeitslose Eltern, die ihren Kindern trotz schwieriger finanzieller Situation, alle<br />

Chancen auf Bildung <strong>und</strong> gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen möchten.<br />

Dieses Paket ermöglicht b<strong>und</strong>esweit mehr als 2 Millionen Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen aus leistungsberechtigten<br />

Familien mehr Partizipation an Bildung <strong>und</strong> am gesellschaftlichen Leben. Insgesamt sind r<strong>und</strong> 18.500 Personen<br />

<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> anspruchsberechtigt. Diese Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen können seit dem 01. Januar 2011<br />

Angebote <strong>im</strong> Bereich Sport, Musik oder Kultur nutzen sowie an Schulfahrten, Ausflügen <strong>und</strong> am gemeinsamen<br />

Mittagessen teilnehmen. Sie erhalten überdies finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Schulmaterialen<br />

<strong>und</strong> die notwendige Lernförderung, wenn die schulischen Leistungen es erfordern.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> setzt das <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> als verantwortlicher Träger um. Dabei ist<br />

es ein ausdrückliches Anliegen, dass die zu beantragenden Leistungen bei den Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>im</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> ankommen. Hierfür setzen wir uns ein <strong>und</strong> unterstützen den <strong>Bildungs</strong>erfolg <strong>und</strong> die soziale Integration<br />

von Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen in allen Lebenslagen.<br />

3


4<br />

Sequatentiam enihil


I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />

I. <strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />

5


I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />

a. Was beinhaltet das <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>?<br />

Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder <strong>und</strong> Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien einen Anspruch<br />

auf Bildung <strong>und</strong> gesellschaftliche Teilhabe <strong>und</strong> können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche<br />

Leistungen beantragen.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> der B<strong>und</strong>esregierung unterstützt zielgerichtet Kinder <strong>und</strong> Jugendliche unter<br />

18 bzw. 25 Jahren, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder<br />

Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Bezieher<br />

von Leistungen nach § 3 AsylbLG haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung <strong>und</strong> Teilhabe. Der<br />

zuständige Träger kann diese Leistungen jedoch <strong>im</strong> Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens nach Maßgabe<br />

des § 6 Abs. 1 AsylbLG zur Deckung besonderer Bedürfnisse gewähren.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> soll es Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen ermöglichen, sowohl in der Schule als auch<br />

in der Freizeit ohne Einschränkungen an Aktivitäten teilnehmen zu können <strong>und</strong> <strong>Bildungs</strong>angebote zu nutzen,<br />

z.B. an Schulausflügen teilnehmen, Sport- oder Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe erhalten oder am<br />

gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, <strong>im</strong> Hort, in der Kindertageseinrichtung oder bei der Tagesmutter<br />

teilhaben.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> will Eltern <strong>und</strong> ihre Kinder aktiv dabei unterstützen, das Mitmachen zu ermöglichen.<br />

Auf den kommenden Seiten können Sie sich ausführlich informieren, was alles möglich ist. Die zuständigen<br />

Stellen beraten Sie gern auch persönlich <strong>und</strong> klären offene Fragen.<br />

6


I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> - Leistungen <strong>im</strong> Überblick (Stand: 31.12.2012)<br />

Zielgruppen<br />

Welche Leistung?<br />

Kinder<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

sowie<br />

Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler bis<br />

unter 18 Jahren<br />

Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler 18<br />

bis unter 25<br />

Jahren 1<br />

Leistungsumfang Voraussetzungen Leistungserbringung<br />

Schulbedarf ü ü<br />

100 EUR pro Schuljahr (70 €<br />

zum 01.08.; 30 € zum 01.02.)<br />

Besuch einer allgemein-/<br />

berufsbildenden Schule;<br />

Alter unter 25 Jahre<br />

Überweisung der<br />

Geldleistung<br />

Ausflüge /<br />

Schulfahrten<br />

in Kindertageseinrichtungen<br />

ü<br />

ü<br />

tatsächliche Kosten der<br />

Ausflüge/Fahrten in voller<br />

Höhe<br />

Ausflüge <strong>und</strong> Fahrten,<br />

die von der Schule oder<br />

Kindertageseinrichtung<br />

organisiert werden<br />

Kostenübernahme<br />

durch Abrechnung mit<br />

Träger bzw. Anbieter der<br />

Leistung<br />

Schülerbeförderung ü ü<br />

Kosten, die nicht durch<br />

Dritte oder den Regelbedarf<br />

gedeckt sind<br />

Besuch einer allgemein-/<br />

berufsbildenden Schule;<br />

Alter unter 25 Jahre<br />

Überweisung der<br />

Geldleistung<br />

Lernförderung ü ü<br />

angemessene, ortsübliche<br />

Kosten der Lernförderung in<br />

voller Höhe<br />

Bescheinigung der Schule,<br />

dass die Förderung<br />

erforderlich ist; Angebote<br />

von geeigneten Anbietern<br />

Kostenübernahme<br />

durch Abrechnung mit<br />

Träger bzw. Anbieter der<br />

Leistung<br />

Mittagessen<br />

in Kindertageseinrichtungen<br />

oder Kindertagespflege<br />

sowie<br />

Hort 2 ü ü<br />

Kosten für<br />

gemeinschaftliches<br />

Mittagessen, aber 1 €<br />

Eigenanteil<br />

gemeinschaftliches<br />

Mittagessen wird in<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

/-pflege, Hort oder Schule<br />

angeboten<br />

Kostenübernahme<br />

durch Abrechnung mit<br />

Träger bzw. Anbieter der<br />

Leistung<br />

Teilhabe an<br />

Sport & Kultur<br />

in Kindertageseinrichtungen<br />

oder Kindertagespflege<br />

ü<br />

max. 10 € pro Monat; Budget<br />

kann angespart werden<br />

angeleitete Angebote <strong>im</strong><br />

Bereich Sport <strong>und</strong> Kultur bei<br />

geeigneten Anbietern; Alter<br />

unter 18 Jahre<br />

Kostenübernahme<br />

durch Abrechnung mit<br />

Träger bzw. Anbieter der<br />

Leistung<br />

Die entsprechenden Anmerkungen finden Sie <strong>im</strong> Kapitel IV auf der Seite 32<br />

7


I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />

b. Wer ist anspruchsberechtigt?<br />

<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ist für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche aus Familien vorgesehen, denen nicht ausreichend<br />

Einkommen zur Verfügung steht, um die angebotenen Leistungen in der Kindertagesstätte/-pflege oder <strong>im</strong> Hort,<br />

in der Schule <strong>und</strong> <strong>im</strong> Freizeitbereich zu finanzieren. Hierzu zählen nicht nur Kinder arbeitsloser Eltern, welche<br />

Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter beziehen. Immer mehr Erwerbstätige <strong>und</strong> Familien verfügen<br />

über ein so geringes Haushaltseinkommen, dass sie auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen sind.<br />

Anspruchsberechtigte des <strong>Bildungs</strong>paketes:<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, die in einer Kindertagesstätte/-pflege 3 oder <strong>im</strong> Hort betreut werden sowie Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 4 , keine<br />

Ausbildungsvergütung 5 erhalten <strong>und</strong> die Anspruch auf folgende Leistungen haben:<br />

• Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach SGB II),<br />

• Wohngeld (nach WoGG),<br />

• Kinderzuschlag (nach BKGG) 6 ,<br />

• Sozialhilfe (nach SGB XII),<br />

• Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).<br />

8


I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />

Anspruchsberechtigte des <strong>Teilhabepaket</strong>es:<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, die in einer Kindertagesstätte/-pflege oder <strong>im</strong> Hort betreut werden sowie Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine<br />

Ausbildungsvergütung 7 erhalten <strong>und</strong> die Anspruch auf folgende Leistungen haben:<br />

• Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld (nach SGB II),<br />

• Wohngeld (nach WoGG),<br />

• Kinderzuschlag (nach § 6a BKGG) 8 ,<br />

• Sozialhilfe (nach SGB XII),<br />

• Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).<br />

Auch Leistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz können Leistungen aus dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Teilhabepaket</strong> erhalten (Ermessensleistung).<br />

9


I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> für Jugendliche am Übergang Schule-Beruf (Stand: 31.12.2012)<br />

Allgemeinbildende Schulen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsgr<strong>und</strong>bildungsjahr (BGJ)<br />

Berufsvorbereitende<br />

<strong>Bildungs</strong>maßnahme (BvB)<br />

Welche Leistung?<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

unter<br />

18 Jahre<br />

Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler ab<br />

18 bis unter 25<br />

Jahre<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

unter<br />

18 Jahre<br />

Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler 18<br />

bis unter 25<br />

Jahre<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

unter<br />

18 Jahre<br />

Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler 18<br />

bis unter 25<br />

Jahre<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

unter<br />

18 Jahre<br />

Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler 18<br />

bis unter 25<br />

Jahre<br />

Schulbedarf ü ü (ü) (ü) (ü) (ü) (ü) (ü)<br />

Ausflüge/Schulfahrten ü ü (ü) (ü) (ü) (ü) (ü) (ü)<br />

Schülerbeförderung ü ü (ü) (ü) (ü) (ü) (ü) (ü)<br />

Lernförderung ü ü (ü) (ü) (ü) (ü) (ü) (ü)<br />

Mittagessen ü ü (ü) (ü) (ü) (ü) (ü) (ü)<br />

Teilhabe an Sport & Kultur ü (ü) (ü) (ü)<br />

ü<br />

anspruchsberechtigt<br />

(ü) unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen anspruchsberechtigt (siehe Erläuterungen ab Seite 12)<br />

10


I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />

Schulische Ausbildung /<br />

Berufsfachschule<br />

Außerbetriebliche Ausbildung<br />

(BaE)<br />

Einstiegsqualifizierung (EQ) Duale Ausbildung Studium<br />

Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche<br />

unter 18 Jahre<br />

Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler 18<br />

bis unter 25<br />

Jahre<br />

Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche<br />

unter 18 Jahre<br />

Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler 18<br />

bis unter 25<br />

Jahre<br />

Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche<br />

unter 18 Jahre<br />

Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler 18<br />

bis unter 25<br />

Jahre<br />

Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche<br />

unter 18 Jahre<br />

Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler 18<br />

bis unter 25<br />

Jahre<br />

Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche<br />

unter 18 Jahre<br />

Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler 18<br />

bis unter 25<br />

Jahre<br />

(ü) (ü)<br />

(ü) (ü)<br />

(ü) (ü)<br />

(ü) (ü)<br />

(ü) (ü)<br />

(ü) (ü) (ü) (√)<br />

11


I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />

Erläuterungen:<br />

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)<br />

Jugendliche <strong>im</strong> Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) haben Anspruch auf Schüler-BAföG 9 , sofern sie nicht mehr bei den Eltern wohnen <strong>und</strong> notwendig<br />

auswärts untergebracht sind. Verfügt derjenige allerdings über eine eigene Wohnung, ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem<br />

<strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen. Leben die Jugendlichen während des Berufsvorbereitungsjahrs <strong>im</strong> Haushalt der Eltern <strong>und</strong><br />

haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder gegebenenfalls Sozialgeld), können Leistungen für Bildung <strong>und</strong><br />

Teilhabe gewährt werden.<br />

Berufsgr<strong>und</strong>bildungsjahr (BGJ)<br />

Jugendliche <strong>im</strong> Berufsgr<strong>und</strong>bildungsjahr (BGJ) haben Anspruch auf Schüler-BAföG, sofern sie nicht mehr bei den Eltern wohnen <strong>und</strong> notwendig<br />

auswärts untergebracht sind. Verfügt derjenige allerdings über eine eigene Wohnung, ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem<br />

<strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen. Leben die Jugendlichen während des Berufsgr<strong>und</strong>bildungsjahrs noch <strong>im</strong> Haushalt der Eltern<br />

<strong>und</strong> haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder gegebenenfalls Sozialgeld), können Leistungen für Bildung<br />

<strong>und</strong> Teilhabe gewährt werden.<br />

Berufsvorbereitende<br />

<strong>Bildungs</strong>maßnahme (BvB)<br />

Jugendliche in einer Berufsvorbereitenden <strong>Bildungs</strong>maßnahme (BvB) haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 10 , wenn sie<br />

während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.<br />

Verfügt derjenige allerdings über eine eigene Wohnung, ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen.<br />

Leben die Jugendlichen während der Berufsvorbereitenden <strong>Bildungs</strong>maßnahme (BvB) noch <strong>im</strong> Haushalt der Eltern <strong>und</strong> haben<br />

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder gegebenenfalls Sozialgeld), können Leistungen für Bildung <strong>und</strong> Teilhabe<br />

gewährt werden.<br />

Schulische Ausbildung /<br />

Berufsfachschule<br />

Jugendliche in einer schulischen Ausbildung/Berufsfachschule haben Anspruch auf Schüler-BAföG, sofern sie nicht mehr bei den Eltern<br />

wohnen <strong>und</strong> notwendig auswärts untergebracht sind. Verfügt derjenige allerdings über eine eigene Wohnung, ist ein Anspruch auf Leistungen<br />

nach dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen. Leben die Jugendlichen während einer schulischen Ausbildung noch <strong>im</strong><br />

Haushalt der Eltern <strong>und</strong> haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder gegebenenfalls Sozialgeld), können<br />

Leistungen für Bildung <strong>und</strong> Teilhabe gewährt werden.<br />

12


I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />

Außerbetriebliche<br />

Ausbildung (BaE)<br />

Leben die Jugendlichen während einer außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) noch <strong>im</strong> Haushalt der Eltern <strong>und</strong> haben Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

II oder gegebenenfalls Sozialgeld, können Leistungen für Teilhabe (bis zu 10 EUR monatlich) gewährt werden, sofern die Altersgrenze<br />

(unter 18 Jahre) nicht überschritten wurde <strong>und</strong> auch die sonstigen Voraussetzungen der Teilhabeleistungen vorliegen. Leistungen<br />

für Bildung können nicht übernommen werden, da eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Verfügt derjenige allerdings über eine eigene<br />

Wohnung, sind die Leistungen nach dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen, da ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe<br />

(BAB) besteht.<br />

Einstiegsqualifizierung (EQ)<br />

Da es sich bei der Einstiegsqualifizierung (EQ) um keine schulische Ausbildung handelt, besteht auch kein Anspruch auf Leistungen für Bildung.<br />

Leben die Jugendlichen während der Einstiegsqualifizierung noch <strong>im</strong> Haushalt der Eltern <strong>und</strong> haben Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

II oder gegebenenfalls Sozialgeld, können Leistungen für Teilhabe (bis zu 10 € monatlich) gewährt werden, sofern die Altersgrenze (unter<br />

18 Jahre) nicht überschritten wurde <strong>und</strong> auch die sonstigen Voraussetzungen der Teilhabeleistungen vorliegen.<br />

Duale Ausbildung<br />

Leben die Jugendlichen während einer dualen Ausbildung noch <strong>im</strong> Haushalt der Eltern <strong>und</strong> haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder<br />

gegebenenfalls Sozialgeld, können Leistungen für Teilhabe (bis zu 10 € monatlich) gewährt werden, sofern die Altersgrenze (unter 18 Jahre)<br />

nicht überschritten wurde <strong>und</strong> auch die sonstigen Voraussetzungen der Teilhabeleistungen vorliegen. Leistungen für Bildung können<br />

nicht übernommen werden, da eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Verfügt derjenige allerdings über eine eigene Wohnung, sind die<br />

Leistungen nach dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ausgeschlossen, da ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) besteht.<br />

Studium<br />

Während eines Studiums besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>.<br />

13


14<br />

Sequatentiam enihil


II. Leistungen<br />

II.<br />

Die Leistungen<br />

15


a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />

a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />

Um in der Schule oder auch in der Kindertagesstätte/-pflege bzw. <strong>im</strong> Hort aktiv mitmachen <strong>und</strong> an Aktivitäten<br />

teilnehmen zu können, sind Kinder <strong>und</strong> Jugendliche von Zeit zu Zeit auf Unterstützung angewiesen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

benötigen sie dabei eine ganz normale Ausstattung an Arbeitsmaterialien für den schulischen Alltag. Sie sollten<br />

aber ebenso die Möglichkeit erhalten, an Klassenfahrten oder Schulausflügen <strong>im</strong> Rahmen schulrechtlicher<br />

Best<strong>im</strong>mungen teilzunehmen. Anspruchsberechtigte können daher für ihr Kind zusätzliche Unterstützung für<br />

genannte Zwecke beantragen.<br />

(a) Schulbedarf: Werden beispielsweise ein neuer Schulranzen, Sportsachen, ein Taschenrechner oder sonstige<br />

Materialien wie Hefte <strong>und</strong> Stifte, Zirkel oder Farbkästen benötigt, kann hierfür ein finanzieller Beitrag für die<br />

Gr<strong>und</strong>ausstattung beantragt werden. Für Anspruchsberechtigte <strong>im</strong> SGB II-Bezug wird diese Leistung ohne Antrag<br />

pauschal gewährt.<br />

(b) Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten: Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte bzw.<br />

Hort) mehrtägige (Klassen-)Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, werden die tatsächlich anfallenden<br />

Kosten hierfür übernommen. Für Kinder in einer Kindertagespflege ist diese Leistungserbringung ausgeschlossen.<br />

(c) Schülerbeförderung: Familien, deren Kinder die nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen<br />

können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, sofern die Kosten<br />

nicht von anderer Stelle übernommen werden <strong>und</strong> die Übernahme aus dem Regelbedarf nicht zugemutet werden<br />

kann.<br />

16


a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />

Wer ist berechtigt?<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen <strong>und</strong> keine<br />

Ausbildungsvergütung 11 erhalten, haben Anspruch auf:<br />

(a) finanzielle Unterstützung zum Schulbedarf,<br />

(b) die Kostenübernahme für Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten,<br />

(c) die (nicht gedeckten) Kosten für die notwendige Schülerbeförderung.<br />

Zudem werden auch die Kosten für Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten übernommen, wenn das Kind eine<br />

Kindertagesstätte oder den Hort besucht.<br />

Rechtskreise SGB II <strong>und</strong> BKGG<br />

Rechtskreise SGB XII <strong>und</strong> § 2 AsylbLG<br />

• Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte, Hort) besuchen (gilt für Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten)<br />

• Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen<br />

• Altersgrenze: die Leistungen werden nur bis zur Vollendung<br />

des 25. Lebensjahres erbracht<br />

• ausgeschlossen sind Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine Ausbildungsvergütung<br />

erhalten<br />

• Leistungen für Bildung (Schulbedarf, Ausflüge sowie mehrtägige<br />

Fahrten) sind nicht an die Altersgrenze von unter 25<br />

Jahren geb<strong>und</strong>en, daher können diese auch über 25-jährige<br />

Berufsschüler bzw. behinderte Schüler beanspruchen<br />

• um Leistungen für Bildung zu erhalten, ist der Bezug einer<br />

Ausbildungsvergütung unschädlich (kein Leistungsausschluss)<br />

17


a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />

Was bekomme ich?<br />

(a) Schulbedarf: Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden pro Schuljahr insgesamt 100 €<br />

überwiesen, 70 € am 1. August zum Schuljahresbeginn <strong>und</strong> 30 € am 1. Februar des Folgejahres zum Halbjahresbeginn.<br />

Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug <strong>und</strong> Schreib-, Rechen- <strong>und</strong> Zeichenmaterialien (z.B. Füller,<br />

Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.<br />

(b) Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten: Die anfallenden Kosten für Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige (Klassen-)Fahrten<br />

<strong>im</strong> Rahmen schulrechtlicher Best<strong>im</strong>mungen werden in tatsächlicher Höhe (hierzu zählen insbesondere:<br />

Eintrittsgelder, Fahrtkosten, Verpflegungskosten) übernommen. Taschengeld oder Unkosten für den persönlichen<br />

Bedarf (wie z.B. Rucksack, Jogginghose, Regenbekleidung) sowie private Ausflüge werden nicht finanziert.<br />

(c) Schülerbeförderung: Werden die Voraussetzungen für eine Fahrkostenerstattung nach der Schülerfahrkostenverordnung<br />

erfüllt, erhalten Anspruchsberechtigte ein Ticket über den zuständigen Träger der<br />

Schülerbeförderung.<br />

Wo erhalte ich die Leistung?<br />

Die Anträge <strong>und</strong> Formulare erhalten Sie <strong>im</strong> Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de <strong>und</strong> in der jeweiligen<br />

zuständigen Behörde. Die Adressen <strong>und</strong> Kontaktdaten finden Sie am Ende der Broschüre.<br />

18


a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />

Wie geht das?<br />

(a) Schulbedarf: Für Leistungsbezieher <strong>im</strong> Rechtskreis SGB II ist kein gesonderter Antrag auf diese Leistung aus<br />

dem <strong>Bildungs</strong>paket erforderlich, für alle anderen muss die Leistung schriftlich beantragt werden. Die Beiträge<br />

zum Schulbedarf werden jeweils zum Schuljahres- <strong>und</strong> Halbjahresbeginn direkt aufs Konto des Antragstellers<br />

überwiesen. Im Jahr der Einschulung <strong>und</strong> ab einem Alter von 15 Jahren ist eine Schulbescheinigung vorzulegen.<br />

(b) Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten: Hinsichtlich der Finanzierung von Ausflügen gibt es für Eltern die<br />

Möglichkeit, die entsprechenden Kosten vorzustrecken <strong>und</strong> auf Nachweis der Teilnahme <strong>und</strong> der entsprechenden<br />

Kosten die Erstattung geltend zu machen. Der Antrag muss vor Durchführung des Ausflugs gestellt werden.<br />

Bei den Klassenfahrten zahlt die zuständige Behörde den kalkulierten Kostenbeitrag an den Schulträger aus.<br />

Sollte nach der Klassenfahrt weniger ausgegeben worden sein, zahlt der Schulträger den überzahlten Betrag an<br />

den Schüler bzw. dessen Eltern aus. Die weitere Verfahrensweise unterscheidet sich dann nach Jobcentern <strong>und</strong><br />

anderen zuständigen Behörden: Die Jobcenter verrechnen den überzahlten Betrag mit laufenden Leistungen der<br />

Bedarfsgemeinschaft. Die anderen Behörden können nicht verrechnen, sondern lassen sich vom Betroffenen eine<br />

Einzugsermächtigung erteilen <strong>und</strong> buchen den überzahlten Betrag von dessen Konto zurück.<br />

(c) Schülerbeförderung: Für Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die Schulen <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> besuchen, ist<br />

der Zweckverband Verkehrsverb<strong>und</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> (ZVMS) zuständiger Träger der Schülerbeförderung. Dieser<br />

genehmigt die Teilnahme an der Schülerbeförderung, erhebt den satzungsmäßigen Eigenanteil <strong>und</strong> entscheidet<br />

über dessen Erlass. Nach der maßgeblichen Satzung des Verbands gibt es nur einen Anlass, für den der<br />

Eigenanteil zur Schülerbeförderung erlassen wird, nämlich wenn bereits zwei weitere Kinder der Familie an<br />

der Schülerbeförderung teilnehmen <strong>und</strong> die Eltern die Eigenanteile bezahlen müssen. Gr<strong>und</strong>sätzlich muss die<br />

günstigste Beförderungsmöglichkeit genutzt werden.<br />

19


. Lernförderung<br />

b. Lernförderung<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche haben manchmal Schwierigkeiten in der Schule. Dabei können die Probleme soweit<br />

gehen, dass die Gefahr besteht, dass die Kinder die Lernziele in der Schule nicht erreichen <strong>und</strong> die Versetzung<br />

gefährdet ist.<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche benötigen gerade in dieser Zeit besondere Unterstützung durch die Schule <strong>und</strong> durch<br />

die Eltern, Unterstützung vor allem in Form von zusätzlicher Lernförderung, die ihnen hilft, die Schwierigkeiten<br />

zu überwinden <strong>und</strong> Lernrückstände aufzuholen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verb<strong>und</strong>en, die sich<br />

viele Familien nicht leisten können. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung<br />

übernommen werden, wenn z.B. die Versetzung gefährdet ist <strong>und</strong> keine schulischen Angebote verfügbar sind bzw.<br />

diese nicht ausreichen.<br />

Wer ist berechtigt?<br />

Rechtskreise SGB II <strong>und</strong> BKGG<br />

Rechtskreise SGB XII <strong>und</strong> § 2 AsylbLG<br />

• Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen<br />

• Altersgrenze: die Leistungen werden nur bis zur Vollendung<br />

des 25. Lebensjahres erbracht<br />

• ausgeschlossen sind Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine Ausbildungsvergütung<br />

erhalten<br />

• Leistungen für Bildung sind nicht an die Altersgrenze von<br />

unter 25 Jahren geb<strong>und</strong>en, daher können diese auch über<br />

25-jährige Berufsschüler bzw. behinderte Schüler beanspruchen<br />

• um Leistungen für Bildung zu erhalten, ist der Bezug einer Ausbildungsvergütung<br />

unschädlich (kein Leistungsausschluss)<br />

20


. Lernförderung<br />

Was bekomme ich?<br />

Die Kosten für eine angemessene, geeignete <strong>und</strong> zusätzlich erforderliche Lernförderung werden übernommen. Je<br />

nach Bedarf bestehen <strong>im</strong> Rahmen der ortsüblichen Preise Obergrenzen.<br />

Wo erhalte ich die Leistung?<br />

Die Anträge <strong>und</strong> Formulare erhalten Sie <strong>im</strong> Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de <strong>und</strong> in der jeweiligen<br />

zuständigen Behörde. Die Adressen <strong>und</strong> Kontaktdaten finden Sie am Ende der Broschüre.<br />

Wie geht das?<br />

Lernförderung gibt es <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Bildungs</strong>pakets dann, wenn sich eine Gefährdung der Versetzung des<br />

Schülers bzw. der Schülerin abzeichnet, also nicht nur zur reinen Notenverbesserung <strong>und</strong> auch nicht bereits<br />

ab Beginn des neuen Schuljahres. Lese-Rechtschreib-Schwäche <strong>und</strong> Rechenschwäche sind für die Betroffenen<br />

schulische Probleme, die als Teilleistungsstörungen in die Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers fallen, nicht ins<br />

<strong>Bildungs</strong>paket. Erforderlich ist daher eine Bestätigung der Schule, dass dort eine entsprechende Lernförderung<br />

nicht angeboten bzw. vorhandene Angebote bereits ausgeschöpft worden sind. Sofern die Voraussetzung für die<br />

Gewährung der Lernförderung vorliegt, wird geprüft, ob der Leistungsträger in den (ggf. bestehenden) Vertrag mit<br />

dem Anbieter der Lernförderung eintritt.<br />

Um über die Anträge schneller entscheiden zu können, legen die für das <strong>Bildungs</strong>paket zuständigen<br />

Leistungsträger Wert darauf, dass die von den Schulen auszufüllenden Formulare direkt an sie übermittelt<br />

werden. Eine Lernförderung kann allerdings nur in den betreffenden Fächern übernommen werden, in denen<br />

eine Versetzungsgefährdung vorliegt (schlechter als 4,0).<br />

21


c. Mittagessen<br />

c. Mittagessen<br />

Viele Schulen <strong>und</strong> Einrichtungen der Kinderbetreuung bieten mittlerweile ein gemeinsames Mittagessen an.<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, die über Mittag in einer Kinderbetreuung oder in der Schule sind, können dort zusammen<br />

mit ihren Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Kita- oder Schulkameraden zu Mittag essen. Dies ist für die soziale Entwicklung des<br />

Einzelnen wie auch der Gruppe wichtig. Durch das <strong>Bildungs</strong>paket ist dies nun möglich.<br />

Wer ist berechtigt?<br />

Rechtskreise SGB II <strong>und</strong> BKGG<br />

Rechtskreise SGB XII <strong>und</strong> § 2 AsylbLG<br />

• Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege, Hort 12 ) besuchen<br />

• Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen<br />

• Altersgrenze: die Leistungen werden nur bis zur Vollendung<br />

des 25. Lebensjahres erbracht<br />

• ausgeschlossen sind Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine Ausbildungsvergütung<br />

erhalten<br />

• Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen sind nicht an<br />

die Altersgrenze von unter 25 Jahren geb<strong>und</strong>en, daher können<br />

diese auch über 25-jährige Berufsschüler bzw. behinderte<br />

Schüler beanspruchen<br />

• um diese Leistung zu erhalten, ist der Bezug einer Ausbildungsvergütung<br />

unschädlich (kein Leistungsausschluss)<br />

22


c. Mittagessen<br />

Was bekomme ich?<br />

Anspruchsberechtigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von 1 € pro Mittagessen. Der Rest wird als Zuschuss<br />

zu den Kosten übernommen <strong>und</strong> direkt an den Leistungsanbieter oder den Träger überwiesen. Es kann nur ein<br />

gemeinschaftliches Mittagessen bezahlt werden, welches in der Schule oder in der Kinderbetreuung angeboten<br />

<strong>und</strong> gemeinsam eingenommen wird. Kosten für Selbstverpflegung (wie z.B. Snacks, Brötchen, Imbiss) werden<br />

nicht übernommen. In Kindertageseinrichtungen <strong>und</strong> der Kindertagespflege ist die Übernahme der Mehrkosten<br />

für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ganzjährig möglich (<strong>im</strong> Hort nur außerhalb der Ferienzeit) 12 .<br />

Wo erhalte ich die Leistung?<br />

Die Anträge <strong>und</strong> Formulare erhalten Sie <strong>im</strong> Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de <strong>und</strong> in der jeweiligen<br />

zuständigen Behörde. Die Adressen <strong>und</strong> Kontaktdaten finden Sie am Ende der Broschüre.<br />

Wie geht das?<br />

Es kann nur der 1 € pro Schultag <strong>und</strong> Mahlzeit überschreitende Betrag für das normale Schulessen in<br />

schulüblichen Portionen übernommen werden. Besondere Verpflegungsvarianten, die manche Essensanbieter<br />

vorhalten, wie Diätküche für spezielle Ges<strong>und</strong>heitsprobleme <strong>und</strong> Schonkost sind <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Bildungs</strong>pakets<br />

nicht übernahmefähig.<br />

23


d. Teilhabe an Sport <strong>und</strong> Kultur<br />

24<br />

d. Teilhabe an Sport <strong>und</strong> Kultur<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche wollen in ihrer Freizeit vieles ausprobieren, mit Fre<strong>und</strong>en Spaß haben, gemeinsam<br />

mit Gleichaltrigen etwas entdecken, gestalten, lernen. Solche Erfahrungen vermitteln Kindern mehr als nur<br />

theoretisches „Wissen“ <strong>und</strong> unterstützen dabei ihr Selbstbewusstsein <strong>und</strong> den Aufbau sozialer Netzwerke. Möchte<br />

Ihr Kind zum Beispiel …<br />

• an Vereins-, Kultur- oder Ferienangeboten teilnehmen?<br />

• bei der musikalischen Früherziehung oder Gr<strong>und</strong>ausbildung mitmachen oder Musikunterricht nehmen?<br />

• turnen, Judo lernen, Fußball, Basketball oder Handball etc. spielen?<br />

• an Ferienspielen oder an einer Freizeit teilnehmen?<br />

• einen Tanz- oder Schw<strong>im</strong>mkurs besuchen?<br />

Durch das <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> können die Kosten zur Teilhabe am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben in der<br />

Gemeinschaft in Höhe von bis zu 10 € monatlich übernommen werden.<br />

Rechtskreise SGB II <strong>und</strong> BKGG<br />

Rechtskreise SGB XII <strong>und</strong> § 2 AsylbLG<br />

• Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, die Anspruch auf folgende Leistungen haben:<br />

o Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach SGB II)<br />

o Wohngeld (nach WoGG)<br />

o Kinderzuschlag (nach BKGG)<br />

o Sozialhilfe (nach SGB XII)<br />

o Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)<br />

• einheitliche Altersgrenze bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

• um Leistungen für Teilhabe zu erhalten, ist der Bezug einer Ausbildungsvergütung unschädlich (kein Leistungsausschluss)


d. Teilhabe an Sport <strong>und</strong> Kultur<br />

Was bekomme ich?<br />

Pro Monat stehen Ihrem Kind 10 € zur Verfügung. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel sechs Monate.<br />

Zudem besteht die Möglichkeit, das Geld anzusparen (jedoch max<strong>im</strong>al 12 Monate = 120 €).<br />

Wo erhalte ich die Leistung?<br />

Die Anträge <strong>und</strong> Formulare erhalten Sie <strong>im</strong> Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de <strong>und</strong> in der jeweiligen<br />

zuständigen Behörde. Die Adressen <strong>und</strong> Kontaktdaten finden Sie am Ende der Broschüre.<br />

Wie geht das?<br />

Jedem Anspruchsberechtigten steht während des Kalenderjahres 13 ein Betrag von insgesamt 120 € für angeleitete<br />

sportliche <strong>und</strong>/oder kulturelle Aktivitäten zu. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Berechtigte den Betrag oder<br />

Teile davon auch ansparen, zum Beispiel für eine Ferienfreizeit in seinem Sportverein oder Ferienaktivitäten <strong>im</strong><br />

Hort. Der Betrag kann zudem auf mehrere Aktivitäten aufgeteilt werden. Allerdings werden weder Fahrtkosten<br />

zu Veranstaltungen, Verpflegungskosten noch Ausrüstungsgegenstände <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Teilhabepaket</strong>es übernommen. Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der jeweiligen Freizeitaktivität gestellt.<br />

Es sollen vor allem Aktivitäten gefördert werden, die die soziale Bindungsfähigkeit fördern, z.B. in Sportvereinen,<br />

<strong>im</strong> Musikunterricht oder die Teilnahme in einer Jugendgruppe. Nicht übernommen werden individuelle<br />

Freizeitgestaltungen, wie z. B. der Besuch von Kino, Schw<strong>im</strong>mbad (außer Kurse), Gaststätten, Diskotheken, Zoo<br />

oder vergleichbare private Freizeitaufenthalte.<br />

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26<br />

Sequatentiam enihil


III. Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />

III. Zusätzliche Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />

27


III. Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />

Anspruchsberechtigte Personen <strong>und</strong> Familien erhalten Leistungen für Bildung <strong>und</strong> Teilhabe gr<strong>und</strong>sätzlich auf<br />

Antrag. Die Anträge <strong>und</strong> Formulare sowie aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Mittelsachsen</strong> unter www.landkreis-mittelsachsen.de (Bürgerservice à Aufgabenverzeichnis Buchstabe B à<br />

<strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>) 14 .<br />

Wie funktioniert die Antragstellung?<br />

1. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem <strong>Bildungs</strong>paket hat sich der <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> entschieden,<br />

von einem einheitlichen Formular für alle Leistungen umzusteigen auf Formulare für jede einzelne<br />

Leistung, getrennt nach Anspruchsberechtigten aus dem SGB II <strong>und</strong> allen anderen Rechtskreisen (SGB XII,<br />

WoGG, Kinderzuschlag nach BKGG, AsylbLG). Dies erhöht zwar für die Anspruchsberechtigten den Aufwand<br />

bei der Antragstellung, erspart ihnen aber Rückfragen <strong>und</strong> verhilft ihnen letztlich schneller als bisher zur<br />

Entscheidung über ihre Anträge.<br />

2. Die Möglichkeit, be<strong>im</strong> Jobcenter eine Absichtserklärung zur Inanspruchnahme des <strong>Bildungs</strong>pakets abzugeben<br />

wie in der Presseerklärung des BMAS vom 2. November 2011 vorgesehen, bleibt davon unberührt.<br />

3. Leistungen müssen in der Regel beantragt werden, bevor der Anspruchsberechtigte an der geplanten Aktivität<br />

teiln<strong>im</strong>mt, spätestens jedoch in dem Kalendermonat, in welchem diese stattfindet. Den Anträgen sind alle<br />

erforderlichen Nachweise beizufügen, wie zum Beispiel der Bescheid über Wohngeld <strong>und</strong>/oder über den<br />

Kinderzuschlag nach dem BKGG. Außerdem muss die Teilnahme an Aktivitäten sowie etwaige von den Eltern<br />

bereits geleistete Vorauszahlungen belegt werden.<br />

28


III. Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />

Wo erhalte ich die erforderliche Beratung <strong>und</strong> die Leistungen?<br />

Für Anspruchsberechtigte <strong>im</strong> Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II ist zuständig:<br />

Zentrale<br />

Anschrift<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Standorte<br />

Jobcenter <strong>Mittelsachsen</strong><br />

Am Landratsamt 3<br />

09648 Mittweida<br />

03727 9966-210<br />

Jobcenter-<strong>Mittelsachsen</strong>@jobcenter-ge.de<br />

www.landkreis-mittelsachsen.de<br />

(Bürgerservice à Aufgabenverzeichnis<br />

Buchstabe J à Jobcenter)<br />

Geschäftsstelle Brand-Erbisdorf<br />

Zuger Straße 5 - 7, 09618 Brand-Erbisdorf<br />

Telefon 037322 53-100<br />

Geschäftsstelle Döbeln<br />

Burgstraße 34, 04720 Döbeln<br />

Telefon 03431 626-200<br />

Geschäftsstelle Flöha<br />

Kohlenstraße 1a, 09557 Flöha<br />

Telefon 03726 5805-287<br />

Geschäftsstelle Freiberg<br />

Chemnitzer Straße 8, 09599 Freiberg<br />

Telefon 03731 489-220<br />

Geschäftsstelle Hainichen<br />

Gabelsberger Straße 14, 09661 Hainichen<br />

Telefon 037207 650-100<br />

Geschäftsstelle Mittweida<br />

Am Landratsamt 3, Haus F, 09648 Mittweida<br />

Telefon 03727 9966-210<br />

Geschäftsstelle Rochlitz<br />

Sternstraße 1, 09306 Rochlitz<br />

Telefon 03737 7815-200<br />

29


III. Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />

Für Anspruchsberechtigte <strong>im</strong> Bezug von Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld nach WoGG <strong>und</strong>/oder<br />

Kinderzuschlag nach BKGG oder besonderen Leistungen nach AsylbLG:<br />

Zentrale<br />

Anschrift<br />

Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong><br />

Abteilung Soziales<br />

Bildung <strong>und</strong> Teilhabe<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Besucheradresse<br />

Am Landratsamt 3<br />

09648 Mittweida<br />

Zentrale<br />

Anschrift<br />

Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong><br />

Abteilung Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit<br />

Ausländer- <strong>und</strong> Vertriebenenbehörde<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Besucheradresse<br />

Am Rotvorwerk 3<br />

09599 Freiberg- Zug<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

03731 799-6011<br />

(während der Sprechzeiten)<br />

03731 799-6688<br />

bildung<strong>und</strong>teilhabe@landkreis-mittelsachsen.de<br />

Telefon<br />

Fax<br />

03731 799-3634<br />

03731 799-3636<br />

03731 799-1321<br />

03731 799-1328<br />

Internet<br />

www.landkreis-mittelsachsen.de<br />

(Bürgerservice à Aufgabenverzeichnis Buchstabe<br />

B à <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>)<br />

Internet<br />

www.landkreis-mittelsachsen.de<br />

(Bürgerservice à Aufgabenverzeichnis<br />

Buchstabe A à Ausländerangelegenheiten)<br />

30


III. Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />

Wenn Sie uns als Anbieter oder Träger von Leistungen des <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>es ansprechen möchten:<br />

Zentrale Anschrift<br />

Besucheradresse<br />

Ansprechpartner<br />

Telefon<br />

Fax<br />

E-Mail<br />

Internet<br />

Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong><br />

Geschäftsbereich Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

Fachbereich Zentrale Aufgaben<br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Am Landratsamt 3<br />

09648 Mittweida<br />

Eva Schulz<br />

03731 799-6213<br />

03731 799-6742<br />

eva.schulz@landkreis-mittelsachsen.de<br />

www.landkreis-mittelsachsen.de<br />

31


IV. Anmerkungen<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

Hier gibt es Ausnahmen <strong>im</strong> SGB XII <strong>und</strong> BKGG.<br />

Die Kostenübernahme für ein gemeinsames Mittagessen <strong>im</strong> Hort wird nur außerhalb der Ferien <strong>und</strong> bis max<strong>im</strong>al 31.12.2013 gewährt.<br />

Für die Anspruchsberechtigung ist die Betreuung in einer Einrichtung nicht maßgeblich. Dies gilt nur für die Teilhabe am gemeinsamen<br />

Mittagessen sowie bei Ausflügen. Kinder in einer Kindertagespflege haben beispielsweise keinen Anspruch auf die Erstattung bei<br />

gemeinsamen Ausflügen, da die Kindertagespflege keine Kindertageseinrichtung ist.<br />

Im Gegensatz zum SGB II ist die Berücksichtigung von Bedarfen für Bildung von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern, welche Sozialhilfe nach<br />

dem SGB XII beziehen, nicht an die Altersgrenze von unter 25 Jahren geb<strong>und</strong>en. So können z.B. auch über 25-Jährige Berufsschülerinnen<br />

<strong>und</strong> -schüler oder behinderte Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Leistungen für Bildung<br />

erhalten.<br />

Dieser Leistungsausschluss findet sich nicht für Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII. Eine Ausbildungsvergütung führt auch<br />

nicht zwingend zum Leistungsausschluss nach dem SGB II.<br />

Im Rahmen des B<strong>und</strong>eskindergeldgesetzes (BKGG) sind nicht die Kinder, Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen, sondern die<br />

Kinderzuschlags- bzw. Wohngeldberechtigten (in der Regel die Eltern) anspruchsberechtigt. Hier gelten für die begünstigten Kinder<br />

der Anspruchsberechtigten dieselben Altersgrenzen wie <strong>im</strong> SGB II-Bezug.<br />

Dieser Leistungsausschluss findet sich nicht für Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII. Eine Ausbildungsvergütung führt auch<br />

nicht zwingend zum Leistungsausschluss nach dem SGB II.<br />

Im Rahmen des B<strong>und</strong>eskindergeldgesetzes (BKGG) sind nicht die Kinder, Jugendlichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen, sondern die<br />

Kinderzuschlags- bzw. Wohngeldberechtigten (in der Regel die Eltern) anspruchsberechtigt. Hier gelten für die begünstigten Kinder<br />

der Anspruchsberechtigten dieselben Altersgrenzen wie <strong>im</strong> SGB II-Bezug.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie unter: http://www.das-neue-bafoeg.de.<br />

Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer beruflichen Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden <strong>Bildungs</strong>maßnahme<br />

einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses<br />

geleistet.<br />

Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden <strong>im</strong> Rahmen der dualen Ausbildung. Leistungen nach<br />

dem BAföG <strong>und</strong> Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sind keine Ausbildungsvergütung.<br />

Die Kostenübernahme für ein gemeinsames Mittagessen <strong>im</strong> Hort wird nur außerhalb der Ferien <strong>und</strong> bis max<strong>im</strong>al 31.12.2013 gewährt.<br />

Die 12 Monate sind <strong>im</strong> SGB II nicht auf das Kalenderjahr begrenzt. Hier zählen jeweils zwei Bewilligungszeiträume (in der Regel 6<br />

Monate), die nicht zwingend auf das Kalenderjahr abstellen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer stetigen Weiterentwicklung des Internetauftritts des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mittelsachsen</strong> kann es hier ggf. zu Änderungen<br />

kommen.<br />

32


V. Hinweis<br />

Hinweis<br />

<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> befindet sich momentan gesetzgeberisch <strong>im</strong> Änderungsprozess. Der Ausschuss<br />

für Arbeit <strong>und</strong> Soziales des Deutschen B<strong>und</strong>estages hat hierzu bereits abschließend <strong>im</strong> Februar 2013 beraten.<br />

Demzufolge werden diesbezüglich einige Änderungen in 2013 erwartet. Aktuelle Informationen finden Sie<br />

auf der Homepage des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mittelsachsen</strong> unter www.landkreis-mittelsachsen.de (Bürgerservice à<br />

Aufgabenverzeichnis Buchstabe B à <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>).<br />

33


Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong>, Regionales Übergangsmanagement<br />

Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg<br />

in Zusammenarbeit mit:<br />

Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong>, Geschäftsbereich Soziales <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg<br />

Redaktion:<br />

Redaktionsschluss:<br />

Bildnachweis:<br />

Satz <strong>und</strong> Layout:<br />

Ingmar Petersohn<br />

Nicole Sch<strong>im</strong>kowiak<br />

28. Februar 2013 - 1. Auflage<br />

Titel: Marcel Kämpfe; Seite 4: Getty Images; Seite 14: PT-DLR/Sven Hobbiesiefken;<br />

Seite 26: monkeybusiness - photodune.com<br />

Marcel Kämpfe<br />

Diese Broschüre entstand mit fre<strong>und</strong>licher Unterstützung der Sozialagentur der Stadt Mühlhe<strong>im</strong> an der Ruhr.<br />

Der Herausgeber hat die dieser Broschüre zugr<strong>und</strong>e liegenden Informationen so sorgfältig wie möglich erfasst.<br />

Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen die Angaben nicht auf dem aktuellsten Stand<br />

sind. Der Herausgeber übern<strong>im</strong>mt daher keine Gewähr für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der Daten, da sich<br />

diese gesetzgeberisch <strong>im</strong> Änderungsprozess befinden sind.<br />

34


Impressum<br />

Diese Handreichung wurde erarbeitet <strong>im</strong> Rahmen des Projektes „Regionales Übergangsmanagement <strong>Mittelsachsen</strong>“.<br />

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des B<strong>und</strong>esministeriums für Bildung <strong>und</strong> Forschung <strong>und</strong> dem Europäischen<br />

Sozialfonds der Europäischen Union <strong>im</strong> Programm „Perspektive Berufsabschluss” gefördert. Der Europäische<br />

Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen<br />

Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes,<br />

der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit <strong>und</strong> der Investition in die Humanressourcen.<br />

35


Kontaktinformation<br />

Regionales Übergangsmanagement<br />

Landratsamt <strong>Mittelsachsen</strong><br />

Frauensteiner Straße 43<br />

09599 Freiberg<br />

Telefon (0049) 03731 - 7993491<br />

Fax (0049) 03731 - 7993430<br />

eMail ruem@landkreis-mittelsachsen.de<br />

Internet www.uebergangsmanagement-mittelsachsen.de

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