Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Mittelsachsen (28.02 ...
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. Lernförderung<br />
b. Lernförderung<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche haben manchmal Schwierigkeiten in der Schule. Dabei können die Probleme soweit<br />
gehen, dass die Gefahr besteht, dass die Kinder die Lernziele in der Schule nicht erreichen <strong>und</strong> die Versetzung<br />
gefährdet ist.<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche benötigen gerade in dieser Zeit besondere Unterstützung durch die Schule <strong>und</strong> durch<br />
die Eltern, Unterstützung vor allem in Form von zusätzlicher Lernförderung, die ihnen hilft, die Schwierigkeiten<br />
zu überwinden <strong>und</strong> Lernrückstände aufzuholen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verb<strong>und</strong>en, die sich<br />
viele Familien nicht leisten können. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung<br />
übernommen werden, wenn z.B. die Versetzung gefährdet ist <strong>und</strong> keine schulischen Angebote verfügbar sind bzw.<br />
diese nicht ausreichen.<br />
Wer ist berechtigt?<br />
Rechtskreise SGB II <strong>und</strong> BKGG<br />
Rechtskreise SGB XII <strong>und</strong> § 2 AsylbLG<br />
• Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen<br />
• Altersgrenze: die Leistungen werden nur bis zur Vollendung<br />
des 25. Lebensjahres erbracht<br />
• ausgeschlossen sind Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine Ausbildungsvergütung<br />
erhalten<br />
• Leistungen für Bildung sind nicht an die Altersgrenze von<br />
unter 25 Jahren geb<strong>und</strong>en, daher können diese auch über<br />
25-jährige Berufsschüler bzw. behinderte Schüler beanspruchen<br />
• um Leistungen für Bildung zu erhalten, ist der Bezug einer Ausbildungsvergütung<br />
unschädlich (kein Leistungsausschluss)<br />
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