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Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Mittelsachsen (28.02 ...

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. Lernförderung<br />

b. Lernförderung<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche haben manchmal Schwierigkeiten in der Schule. Dabei können die Probleme soweit<br />

gehen, dass die Gefahr besteht, dass die Kinder die Lernziele in der Schule nicht erreichen <strong>und</strong> die Versetzung<br />

gefährdet ist.<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche benötigen gerade in dieser Zeit besondere Unterstützung durch die Schule <strong>und</strong> durch<br />

die Eltern, Unterstützung vor allem in Form von zusätzlicher Lernförderung, die ihnen hilft, die Schwierigkeiten<br />

zu überwinden <strong>und</strong> Lernrückstände aufzuholen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verb<strong>und</strong>en, die sich<br />

viele Familien nicht leisten können. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung<br />

übernommen werden, wenn z.B. die Versetzung gefährdet ist <strong>und</strong> keine schulischen Angebote verfügbar sind bzw.<br />

diese nicht ausreichen.<br />

Wer ist berechtigt?<br />

Rechtskreise SGB II <strong>und</strong> BKGG<br />

Rechtskreise SGB XII <strong>und</strong> § 2 AsylbLG<br />

• Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen<br />

• Altersgrenze: die Leistungen werden nur bis zur Vollendung<br />

des 25. Lebensjahres erbracht<br />

• ausgeschlossen sind Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die eine Ausbildungsvergütung<br />

erhalten<br />

• Leistungen für Bildung sind nicht an die Altersgrenze von<br />

unter 25 Jahren geb<strong>und</strong>en, daher können diese auch über<br />

25-jährige Berufsschüler bzw. behinderte Schüler beanspruchen<br />

• um Leistungen für Bildung zu erhalten, ist der Bezug einer Ausbildungsvergütung<br />

unschädlich (kein Leistungsausschluss)<br />

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