Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Mittelsachsen (28.02 ...
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d. Teilhabe an Sport <strong>und</strong> Kultur<br />
Was bekomme ich?<br />
Pro Monat stehen Ihrem Kind 10 € zur Verfügung. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel sechs Monate.<br />
Zudem besteht die Möglichkeit, das Geld anzusparen (jedoch max<strong>im</strong>al 12 Monate = 120 €).<br />
Wo erhalte ich die Leistung?<br />
Die Anträge <strong>und</strong> Formulare erhalten Sie <strong>im</strong> Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de <strong>und</strong> in der jeweiligen<br />
zuständigen Behörde. Die Adressen <strong>und</strong> Kontaktdaten finden Sie am Ende der Broschüre.<br />
Wie geht das?<br />
Jedem Anspruchsberechtigten steht während des Kalenderjahres 13 ein Betrag von insgesamt 120 € für angeleitete<br />
sportliche <strong>und</strong>/oder kulturelle Aktivitäten zu. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der Berechtigte den Betrag oder<br />
Teile davon auch ansparen, zum Beispiel für eine Ferienfreizeit in seinem Sportverein oder Ferienaktivitäten <strong>im</strong><br />
Hort. Der Betrag kann zudem auf mehrere Aktivitäten aufgeteilt werden. Allerdings werden weder Fahrtkosten<br />
zu Veranstaltungen, Verpflegungskosten noch Ausrüstungsgegenstände <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Teilhabepaket</strong>es übernommen. Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der jeweiligen Freizeitaktivität gestellt.<br />
Es sollen vor allem Aktivitäten gefördert werden, die die soziale Bindungsfähigkeit fördern, z.B. in Sportvereinen,<br />
<strong>im</strong> Musikunterricht oder die Teilnahme in einer Jugendgruppe. Nicht übernommen werden individuelle<br />
Freizeitgestaltungen, wie z. B. der Besuch von Kino, Schw<strong>im</strong>mbad (außer Kurse), Gaststätten, Diskotheken, Zoo<br />
oder vergleichbare private Freizeitaufenthalte.<br />
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