Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Mittelsachsen (28.02 ...
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a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />
Was bekomme ich?<br />
(a) Schulbedarf: Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden pro Schuljahr insgesamt 100 €<br />
überwiesen, 70 € am 1. August zum Schuljahresbeginn <strong>und</strong> 30 € am 1. Februar des Folgejahres zum Halbjahresbeginn.<br />
Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug <strong>und</strong> Schreib-, Rechen- <strong>und</strong> Zeichenmaterialien (z.B. Füller,<br />
Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.<br />
(b) Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten: Die anfallenden Kosten für Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige (Klassen-)Fahrten<br />
<strong>im</strong> Rahmen schulrechtlicher Best<strong>im</strong>mungen werden in tatsächlicher Höhe (hierzu zählen insbesondere:<br />
Eintrittsgelder, Fahrtkosten, Verpflegungskosten) übernommen. Taschengeld oder Unkosten für den persönlichen<br />
Bedarf (wie z.B. Rucksack, Jogginghose, Regenbekleidung) sowie private Ausflüge werden nicht finanziert.<br />
(c) Schülerbeförderung: Werden die Voraussetzungen für eine Fahrkostenerstattung nach der Schülerfahrkostenverordnung<br />
erfüllt, erhalten Anspruchsberechtigte ein Ticket über den zuständigen Träger der<br />
Schülerbeförderung.<br />
Wo erhalte ich die Leistung?<br />
Die Anträge <strong>und</strong> Formulare erhalten Sie <strong>im</strong> Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de <strong>und</strong> in der jeweiligen<br />
zuständigen Behörde. Die Adressen <strong>und</strong> Kontaktdaten finden Sie am Ende der Broschüre.<br />
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