Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Mittelsachsen (28.02 ...
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I. <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong><br />
b. Wer ist anspruchsberechtigt?<br />
<strong>Das</strong> <strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong> ist für Kinder <strong>und</strong> Jugendliche aus Familien vorgesehen, denen nicht ausreichend<br />
Einkommen zur Verfügung steht, um die angebotenen Leistungen in der Kindertagesstätte/-pflege oder <strong>im</strong> Hort,<br />
in der Schule <strong>und</strong> <strong>im</strong> Freizeitbereich zu finanzieren. Hierzu zählen nicht nur Kinder arbeitsloser Eltern, welche<br />
Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter beziehen. Immer mehr Erwerbstätige <strong>und</strong> Familien verfügen<br />
über ein so geringes Haushaltseinkommen, dass sie auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen sind.<br />
Anspruchsberechtigte des <strong>Bildungs</strong>paketes:<br />
Kinder <strong>und</strong> Jugendliche, die in einer Kindertagesstätte/-pflege 3 oder <strong>im</strong> Hort betreut werden sowie Schülerinnen<br />
<strong>und</strong> Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 4 , keine<br />
Ausbildungsvergütung 5 erhalten <strong>und</strong> die Anspruch auf folgende Leistungen haben:<br />
• Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach SGB II),<br />
• Wohngeld (nach WoGG),<br />
• Kinderzuschlag (nach BKGG) 6 ,<br />
• Sozialhilfe (nach SGB XII),<br />
• Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).<br />
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