Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Mittelsachsen (28.02 ...
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a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />
a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />
Um in der Schule oder auch in der Kindertagesstätte/-pflege bzw. <strong>im</strong> Hort aktiv mitmachen <strong>und</strong> an Aktivitäten<br />
teilnehmen zu können, sind Kinder <strong>und</strong> Jugendliche von Zeit zu Zeit auf Unterstützung angewiesen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
benötigen sie dabei eine ganz normale Ausstattung an Arbeitsmaterialien für den schulischen Alltag. Sie sollten<br />
aber ebenso die Möglichkeit erhalten, an Klassenfahrten oder Schulausflügen <strong>im</strong> Rahmen schulrechtlicher<br />
Best<strong>im</strong>mungen teilzunehmen. Anspruchsberechtigte können daher für ihr Kind zusätzliche Unterstützung für<br />
genannte Zwecke beantragen.<br />
(a) Schulbedarf: Werden beispielsweise ein neuer Schulranzen, Sportsachen, ein Taschenrechner oder sonstige<br />
Materialien wie Hefte <strong>und</strong> Stifte, Zirkel oder Farbkästen benötigt, kann hierfür ein finanzieller Beitrag für die<br />
Gr<strong>und</strong>ausstattung beantragt werden. Für Anspruchsberechtigte <strong>im</strong> SGB II-Bezug wird diese Leistung ohne Antrag<br />
pauschal gewährt.<br />
(b) Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten: Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte bzw.<br />
Hort) mehrtägige (Klassen-)Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, werden die tatsächlich anfallenden<br />
Kosten hierfür übernommen. Für Kinder in einer Kindertagespflege ist diese Leistungserbringung ausgeschlossen.<br />
(c) Schülerbeförderung: Familien, deren Kinder die nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen<br />
können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, sofern die Kosten<br />
nicht von anderer Stelle übernommen werden <strong>und</strong> die Übernahme aus dem Regelbedarf nicht zugemutet werden<br />
kann.<br />
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