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Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Mittelsachsen (28.02 ...

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a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />

a. Schulbedarf, Ausflüge <strong>und</strong> Schülerbeförderung<br />

Um in der Schule oder auch in der Kindertagesstätte/-pflege bzw. <strong>im</strong> Hort aktiv mitmachen <strong>und</strong> an Aktivitäten<br />

teilnehmen zu können, sind Kinder <strong>und</strong> Jugendliche von Zeit zu Zeit auf Unterstützung angewiesen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

benötigen sie dabei eine ganz normale Ausstattung an Arbeitsmaterialien für den schulischen Alltag. Sie sollten<br />

aber ebenso die Möglichkeit erhalten, an Klassenfahrten oder Schulausflügen <strong>im</strong> Rahmen schulrechtlicher<br />

Best<strong>im</strong>mungen teilzunehmen. Anspruchsberechtigte können daher für ihr Kind zusätzliche Unterstützung für<br />

genannte Zwecke beantragen.<br />

(a) Schulbedarf: Werden beispielsweise ein neuer Schulranzen, Sportsachen, ein Taschenrechner oder sonstige<br />

Materialien wie Hefte <strong>und</strong> Stifte, Zirkel oder Farbkästen benötigt, kann hierfür ein finanzieller Beitrag für die<br />

Gr<strong>und</strong>ausstattung beantragt werden. Für Anspruchsberechtigte <strong>im</strong> SGB II-Bezug wird diese Leistung ohne Antrag<br />

pauschal gewährt.<br />

(b) Ausflüge <strong>und</strong> mehrtägige Fahrten: Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte bzw.<br />

Hort) mehrtägige (Klassen-)Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, werden die tatsächlich anfallenden<br />

Kosten hierfür übernommen. Für Kinder in einer Kindertagespflege ist diese Leistungserbringung ausgeschlossen.<br />

(c) Schülerbeförderung: Familien, deren Kinder die nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen<br />

können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, sofern die Kosten<br />

nicht von anderer Stelle übernommen werden <strong>und</strong> die Übernahme aus dem Regelbedarf nicht zugemutet werden<br />

kann.<br />

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