Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Mittelsachsen (28.02 ...
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III. Informationen <strong>und</strong> Kontaktadressen<br />
Anspruchsberechtigte Personen <strong>und</strong> Familien erhalten Leistungen für Bildung <strong>und</strong> Teilhabe gr<strong>und</strong>sätzlich auf<br />
Antrag. Die Anträge <strong>und</strong> Formulare sowie aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Mittelsachsen</strong> unter www.landkreis-mittelsachsen.de (Bürgerservice à Aufgabenverzeichnis Buchstabe B à<br />
<strong>Bildungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Teilhabepaket</strong>) 14 .<br />
Wie funktioniert die Antragstellung?<br />
1. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem <strong>Bildungs</strong>paket hat sich der <strong>Landkreis</strong> <strong>Mittelsachsen</strong> entschieden,<br />
von einem einheitlichen Formular für alle Leistungen umzusteigen auf Formulare für jede einzelne<br />
Leistung, getrennt nach Anspruchsberechtigten aus dem SGB II <strong>und</strong> allen anderen Rechtskreisen (SGB XII,<br />
WoGG, Kinderzuschlag nach BKGG, AsylbLG). Dies erhöht zwar für die Anspruchsberechtigten den Aufwand<br />
bei der Antragstellung, erspart ihnen aber Rückfragen <strong>und</strong> verhilft ihnen letztlich schneller als bisher zur<br />
Entscheidung über ihre Anträge.<br />
2. Die Möglichkeit, be<strong>im</strong> Jobcenter eine Absichtserklärung zur Inanspruchnahme des <strong>Bildungs</strong>pakets abzugeben<br />
wie in der Presseerklärung des BMAS vom 2. November 2011 vorgesehen, bleibt davon unberührt.<br />
3. Leistungen müssen in der Regel beantragt werden, bevor der Anspruchsberechtigte an der geplanten Aktivität<br />
teiln<strong>im</strong>mt, spätestens jedoch in dem Kalendermonat, in welchem diese stattfindet. Den Anträgen sind alle<br />
erforderlichen Nachweise beizufügen, wie zum Beispiel der Bescheid über Wohngeld <strong>und</strong>/oder über den<br />
Kinderzuschlag nach dem BKGG. Außerdem muss die Teilnahme an Aktivitäten sowie etwaige von den Eltern<br />
bereits geleistete Vorauszahlungen belegt werden.<br />
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