Das Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Mittelsachsen (28.02 ...
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. Lernförderung<br />
Was bekomme ich?<br />
Die Kosten für eine angemessene, geeignete <strong>und</strong> zusätzlich erforderliche Lernförderung werden übernommen. Je<br />
nach Bedarf bestehen <strong>im</strong> Rahmen der ortsüblichen Preise Obergrenzen.<br />
Wo erhalte ich die Leistung?<br />
Die Anträge <strong>und</strong> Formulare erhalten Sie <strong>im</strong> Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de <strong>und</strong> in der jeweiligen<br />
zuständigen Behörde. Die Adressen <strong>und</strong> Kontaktdaten finden Sie am Ende der Broschüre.<br />
Wie geht das?<br />
Lernförderung gibt es <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Bildungs</strong>pakets dann, wenn sich eine Gefährdung der Versetzung des<br />
Schülers bzw. der Schülerin abzeichnet, also nicht nur zur reinen Notenverbesserung <strong>und</strong> auch nicht bereits<br />
ab Beginn des neuen Schuljahres. Lese-Rechtschreib-Schwäche <strong>und</strong> Rechenschwäche sind für die Betroffenen<br />
schulische Probleme, die als Teilleistungsstörungen in die Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers fallen, nicht ins<br />
<strong>Bildungs</strong>paket. Erforderlich ist daher eine Bestätigung der Schule, dass dort eine entsprechende Lernförderung<br />
nicht angeboten bzw. vorhandene Angebote bereits ausgeschöpft worden sind. Sofern die Voraussetzung für die<br />
Gewährung der Lernförderung vorliegt, wird geprüft, ob der Leistungsträger in den (ggf. bestehenden) Vertrag mit<br />
dem Anbieter der Lernförderung eintritt.<br />
Um über die Anträge schneller entscheiden zu können, legen die für das <strong>Bildungs</strong>paket zuständigen<br />
Leistungsträger Wert darauf, dass die von den Schulen auszufüllenden Formulare direkt an sie übermittelt<br />
werden. Eine Lernförderung kann allerdings nur in den betreffenden Fächern übernommen werden, in denen<br />
eine Versetzungsgefährdung vorliegt (schlechter als 4,0).<br />
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