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Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen<br />
auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden berücksichtigt.<br />
2.2. Umlaufvermögen<br />
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten<br />
bewertet; das Niederstwertprinzip wird beachtet.<br />
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet.<br />
Die Herstellungskosten beinhalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie<br />
angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten<br />
und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung<br />
veranlasst ist. Verwertungsrisiken wird durch Wertabschläge Rechnung<br />
getragen. Im Rahmen der Bewertung des Vorratsvermögens werden Durchschnittspreise<br />
auf 3-Monats-Basis zu Grunde gelegt.<br />
Geleistete Anzahlungen sind zu Anschaffungskosten bewertet worden.<br />
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten<br />
erfasst, wobei erkennbaren Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen<br />
Rechnung getragen worden ist. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch<br />
eine Wertberichtigung in Höhe von 1,0 % auf den um die Umsatzsteuer gekürzten,<br />
zum Bilanzstichtag noch offenen Forderungsbestand aus Lieferungen und<br />
Leistungen berücksichtigt.<br />
Die Investitionszulage für 2009 und 2010 wurde <strong>als</strong> Forderung im Jahr des Entstehens<br />
aktiviert. Die erfolgsneutrale Einstellung der Forderung erfolgte in Höhe<br />
des erwarteten Betrages in einen Sonderposten für Investitionszuwendungen<br />
zum Anlagevermögen.<br />
Liquide Mittel sind zu ihrem Nennwert angesetzt.<br />
2.3. Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Die Rechnungsabgrenzung betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die einen<br />
Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Tag darstellen.<br />
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