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Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen<br />

auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden berücksichtigt.<br />

2.2. Umlaufvermögen<br />

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten<br />

bewertet; das Niederstwertprinzip wird beachtet.<br />

Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet.<br />

Die Herstellungskosten beinhalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie<br />

angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten<br />

und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung<br />

veranlasst ist. Verwertungsrisiken wird durch Wertabschläge Rechnung<br />

getragen. Im Rahmen der Bewertung des Vorratsvermögens werden Durchschnittspreise<br />

auf 3-Monats-Basis zu Grunde gelegt.<br />

Geleistete Anzahlungen sind zu Anschaffungskosten bewertet worden.<br />

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten<br />

erfasst, wobei erkennbaren Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen<br />

Rechnung getragen worden ist. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch<br />

eine Wertberichtigung in Höhe von 1,0 % auf den um die Umsatzsteuer gekürzten,<br />

zum Bilanzstichtag noch offenen Forderungsbestand aus Lieferungen und<br />

Leistungen berücksichtigt.<br />

Die Investitionszulage für 2009 und 2010 wurde <strong>als</strong> Forderung im Jahr des Entstehens<br />

aktiviert. Die erfolgsneutrale Einstellung der Forderung erfolgte in Höhe<br />

des erwarteten Betrages in einen Sonderposten für Investitionszuwendungen<br />

zum Anlagevermögen.<br />

Liquide Mittel sind zu ihrem Nennwert angesetzt.<br />

2.3. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Die Rechnungsabgrenzung betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die einen<br />

Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Tag darstellen.<br />

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