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Juristische Methoden- und Argumentationslehre

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Professor Dr. Rolf Gröschner Sommersemester 2013<br />

<strong>Juristische</strong> <strong>Methoden</strong>- <strong>und</strong> <strong>Argumentationslehre</strong><br />

§ 6 Die Interpretation des Gesetzes<br />

I. Der Begriff des Gesetzes<br />

1. Vorüberlegung: Naturgesetz, Denkgesetz, Sittengesetz<br />

2. Idee <strong>und</strong> Wirklichkeit des Gesetzes im Verfassungsstaat des GG<br />

a) Die republikanische Idee des selbstgegebenen Gesetzes<br />

b) Die demokratische Wirklichkeit des Gesetzgebungskompromisses<br />

3. Gesetze im formellen <strong>und</strong> materiellen Sinne<br />

a) Das Gesetz im nur formellen Sinne (Haushaltsgesetz, Vertragszustimmungsgesetz)<br />

b) Das Gesetz im nur materiellen Sinne (Verordnung, Satzung)<br />

c) Das Gesetz im formellen <strong>und</strong> materiellen Sinne (B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />

Landesgesetz)<br />

4. Abstraktheit <strong>und</strong> Allgemeinheit des Gesetzes<br />

a) Abstraktheit: Regelung ohne Ansehen des Falles?<br />

b) Allgemeinheit: Regelung ohne Ansehen der Person?<br />

II. Die Auslegung des Gesetzes<br />

1. Der Streit zwischen subjektiver <strong>und</strong> objektiver Auslegungsmethode<br />

a) Der angebliche Subjektivismus Savignys<br />

b) Die Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />

2. Die Regeln bzw. Kriterien der Auslegung<br />

a) Die Gr<strong>und</strong>regeln der Auslegung bei Savigny<br />

b) Die heutigen Standardkriterien der Auslegung<br />

aa) Grammatische Auslegung<br />

bb) Genetische Auslegung<br />

cc) Systematische Auslegung<br />

dd) Teleologische Auslegung<br />

ee) Verfassungskonforme Auslegung<br />

3. Auslegung als argumentativer Auswahlprozeß<br />

a) Keine Rangfolge der Auslegungskriterien<br />

b) Gewichtung im Hinblick auf den zu entscheidenden Fall<br />

c) Gr<strong>und</strong>frage im Zivilrecht wie im Öffentlichen Recht: „Wer will was von<br />

wem woraus“?

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