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Juristische Methoden- und Argumentationslehre

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Professor Dr. Rolf Gröschner Sommersemester 2013<br />

<strong>Juristische</strong> <strong>Methoden</strong>- <strong>und</strong> <strong>Argumentationslehre</strong><br />

§ 9 Die Gerechtigkeit der Fallentscheidung<br />

I. Zur Gerechtigkeit gesetzgeberischer Entscheidungen<br />

1. Gesetzgebung im Verfassungsstaat des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

a) Formelle <strong>und</strong> materielle Bindungen der Legislative<br />

b) Politische Entscheidungsspielräume<br />

2. Das parlamentarische „Zwischen“ als dialogisches Gerechtigkeitskriterium<br />

a) Das „Zwischen“ in der Philosophie Martin Bubers<br />

b) Das „Zwischen“ in einer sokratischen Philosophie des Dialogs<br />

c) Das „Zwischen“ in einer politischen Philosophie des Parlamentarismus<br />

II. Zur Gerechtigkeit richterlicher Entscheidungen<br />

1. Gesetzesbindung <strong>und</strong> Unabhängigkeit des Richters<br />

2. Richterliche Entscheidungsspielräume<br />

3. Bedeutung des forensischen „Zwischen“<br />

III. Zur Gerechtigkeit von Verwaltungsentscheidungen<br />

1. Spielräume bei Subsumtionsentscheidungen<br />

a) bei geb<strong>und</strong>enen Entscheidungen<br />

b) bei Ermessensentscheidungen<br />

2. Spielräume bei Abwägungsentscheidungen<br />

a) bei Abwägungsentscheidungen außerhalb des Planungsrechts<br />

b) bei planerischen Abwägungsentscheidungen<br />

IV. Zur Kunst juristischer Entscheidungsfindung<br />

1. Zum Begriff der Kunst („techne“)<br />

a) Die hippokratische techne der Diagnose<br />

b) Die sokratische techne des Dialogs<br />

2. Zum Verhältnis dogmatischer Richtigkeit <strong>und</strong> lebensweltlicher Gerechtigkeit<br />

a) Judiz <strong>und</strong> Rechtsgefühl im forensischen Dialog<br />

b) Die Kunst richterlicher Rechtsfindung

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