Juristische Methoden- und Argumentationslehre
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Professor Dr. Rolf Gröschner Sommersemester 2013<br />
<strong>Juristische</strong> <strong>Methoden</strong>- <strong>und</strong> <strong>Argumentationslehre</strong><br />
§ 9 Die Gerechtigkeit der Fallentscheidung<br />
I. Zur Gerechtigkeit gesetzgeberischer Entscheidungen<br />
1. Gesetzgebung im Verfassungsstaat des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />
a) Formelle <strong>und</strong> materielle Bindungen der Legislative<br />
b) Politische Entscheidungsspielräume<br />
2. Das parlamentarische „Zwischen“ als dialogisches Gerechtigkeitskriterium<br />
a) Das „Zwischen“ in der Philosophie Martin Bubers<br />
b) Das „Zwischen“ in einer sokratischen Philosophie des Dialogs<br />
c) Das „Zwischen“ in einer politischen Philosophie des Parlamentarismus<br />
II. Zur Gerechtigkeit richterlicher Entscheidungen<br />
1. Gesetzesbindung <strong>und</strong> Unabhängigkeit des Richters<br />
2. Richterliche Entscheidungsspielräume<br />
3. Bedeutung des forensischen „Zwischen“<br />
III. Zur Gerechtigkeit von Verwaltungsentscheidungen<br />
1. Spielräume bei Subsumtionsentscheidungen<br />
a) bei geb<strong>und</strong>enen Entscheidungen<br />
b) bei Ermessensentscheidungen<br />
2. Spielräume bei Abwägungsentscheidungen<br />
a) bei Abwägungsentscheidungen außerhalb des Planungsrechts<br />
b) bei planerischen Abwägungsentscheidungen<br />
IV. Zur Kunst juristischer Entscheidungsfindung<br />
1. Zum Begriff der Kunst („techne“)<br />
a) Die hippokratische techne der Diagnose<br />
b) Die sokratische techne des Dialogs<br />
2. Zum Verhältnis dogmatischer Richtigkeit <strong>und</strong> lebensweltlicher Gerechtigkeit<br />
a) Judiz <strong>und</strong> Rechtsgefühl im forensischen Dialog<br />
b) Die Kunst richterlicher Rechtsfindung