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Juristische Methoden- und Argumentationslehre

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Professor Dr. Rolf Gröschner Sommersemester 2013<br />

<strong>Juristische</strong> <strong>Methoden</strong>- <strong>und</strong> <strong>Argumentationslehre</strong><br />

§ 1 Einführung<br />

I. Zum Begriff der „juristischen <strong>Methoden</strong>- <strong>und</strong> <strong>Argumentationslehre</strong>“<br />

1. Die traditionelle juristische <strong>Methoden</strong>lehre als Lehre von der Subsumtion<br />

a) Das Subsumtionsmodell im Studium der Rechtswissenschaft<br />

b) Das Subsumtionsdogma in der <strong>Methoden</strong>literatur<br />

c) Der Justizsyllogismus in der richterlichen Alltagspraxis<br />

2. Aktuelle Ansätze einer juristischen <strong>Argumentationslehre</strong><br />

a) Theorien der juristischen Argumentation, insbes. Konsenstheorien<br />

b) Primat der Praxis juristischen Entscheidens, insbes. Konfliktstruktur des<br />

Rechts <strong>und</strong> juristische Streitkultur<br />

c) Der argumentative Duktus juristischer Entscheidungen im Studium, in<br />

der Referendarzeit <strong>und</strong> in der Praxis der Anwälte, Staatsanwälte <strong>und</strong><br />

Verwaltungsjuristen sowie im Alltag sonstiger Rechtsarbeiter<br />

II. Zum Wissenschaftscharakter der Jurisprudenz<br />

1. Rechtswissenschaft <strong>und</strong> Jurisprudenz<br />

a) „prudentia“ <strong>und</strong> „scientia“<br />

b) Rechtswissenschaft oder Rechtswissenschaften?<br />

c) Rechtsdogmatik, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte,<br />

Rechtsvergleichung <strong>und</strong> Rechtstheorie<br />

2. Bereichsspezifische Dogmatiken <strong>und</strong> Argumentationsstrukturen<br />

a) Das Anspruchsdenken des Zivilrechts<br />

b) Das Analogieverbot im Strafrecht<br />

c) Das Subordinationsdogma des Öffentlichen Rechts <strong>und</strong> dessen<br />

prinzipieller Fehler<br />

3. Einheit der Rechtsordnung oder Einheit der Rechtsverhältnisse?<br />

a) Die Rechtsordnung als Rechtsverhältnisordnung<br />

b) Die Einheit der Rechtsverhältnisse in der Begriffs- <strong>und</strong> Systembildung des<br />

Zivilrechts, Strafrechts <strong>und</strong> Öffentlichen Rechts<br />

c) Die Differenziertheit der Argumentationsstrukturen am Beispiel des<br />

Verfassungs- <strong>und</strong> Verwaltungsrechts

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