Nebelhorn Februar 2009 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Nebelhorn Februar 2009 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
Nebelhorn Februar 2009 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Verbrochen…<br />
…<br />
Nachgefragt…<br />
Umgetauscht…<br />
Verreist…<br />
Umbesetzt…<br />
Erhöht…
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Inhalt / Impressum<br />
Inhalt:<br />
Seite<br />
Vorweg gesagt… 01<br />
Informiert… Wichtig zu wissen 02<br />
Nachgefragt… Im Gespräch mit Professor Dr. Frank Neubacher 03 - 15<br />
Umgetauscht... Umtausch? Aber sicher! 16 - 17<br />
Gekünstelt… Kreatives Kleinod im <strong>Nebelhorn</strong> 18<br />
Verbrochen... Teddy crimes 19 - 22<br />
Verreist… Auf Bibliotheksreise 23 - 24<br />
Angekündigt Stammtisch FSR und El§a 25<br />
Erlassen… Kurioses Recht aus den USA und der ganzen Welt 26<br />
Gekünstelt… Kreatives Kleinod im <strong>Nebelhorn</strong> 27<br />
Rumgerätselt… Kriegsgewinnler 28<br />
Umbesetzt... Im Gespräch mit Christian Polchow 29 - 33<br />
Gekünstelt… Kreatives Kleinod im <strong>Nebelhorn</strong> 34<br />
Abgelacht... Der lezte Rest vom Witzefest 35<br />
Droit et Langue Veranstaltungshinweis 36<br />
Nachgeforscht… Wer war eigentlich…? 37<br />
El§a... Über den Tellerrand geschaut – ELSA Jena e.V. 38<br />
Gekünstelt… Kreatives Kleinod im <strong>Nebelhorn</strong> 39<br />
Hingeschmiert... Über die Lesbarkeit von Korrekturanmerkungen 40 - 41<br />
Abgestaubt… Rezensionen 42 - 51<br />
Abgeschlossen… Nettis Kolumne; Dummschwätzen mit Atti 52 - 53<br />
Impressum:<br />
<strong>Nebelhorn</strong> – Das Infoblatt des FSR JURA<br />
Carl-Zeiss-Str. 3, Zi. 2.28, 07743 Jena<br />
Telefon: 03641/942095; Email: <strong>Nebelhorn</strong>Jena@yahoo.de<br />
Layout und Titelbild:<br />
Verantwortliche Redakteure:<br />
Annett Böhmke, Janine Hilprecht, Attila Steinecke,<br />
Nicole Boeck<br />
Annett Böhmke, Janine Hilprecht, Attila Steinecke,<br />
Nicole Boeck<br />
Auflage: 500 Stück<br />
Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln nur die Meinung des jeweiligen Autors<br />
wieder, und nicht die des FSR Jura bzw. der Redaktion des <strong>Nebelhorn</strong>s.<br />
Wer Rechtschreibfehler findet, hat diese unverzüglich beim F§R abzuliefern!
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Vorweg gesagt...<br />
Wir schreiben das Jahr <strong>2009</strong> v. Chr. Die Indogermanen wandern gerade nach Griechenland.<br />
Mentuhotep III., ein altägyptischer König der 11. Dynastie schreibt gerade<br />
am Vorwort seiner Memoiren. Tags zuvor erst hatte er sein Grab besichtigt und noch<br />
ein paar kleine Details an der Inneneinrichtung geändert.<br />
1009 v. Chr. Die Iberer treten das erste Mal in der Geschichtsschreibung auf. Die<br />
Stammeskommission brütet seit Tagen über einem Vorwort für ihre Stammesgeschichte.<br />
Einer hat einen Einfall, verwirft ihn aber wieder. Die Männer bestellen noch<br />
mehr Maisfladen und Wasser. Es wird wieder eine lange Nacht.<br />
9 v. Chr. Die Markomannenn werden von einer römischen Legion unter General<br />
Drusus besiegt. An Ort und Stelle gründet man Magdeburg, zumindest der Sage nach.<br />
Drusus beauftragt seinen Zenturio ihm ein Vorwort für seinen glorreichen Sieg zu<br />
verfassen. Er selbst hat keine Lust dazu.<br />
9 n. Chr. Der junge Jesus überlegt, wie er sich verdingen kann. Nach einigem hin und<br />
her beschließt er, sich als Messias – eine populäre Form des Auskommens zu dieser<br />
Zeit – auszugeben. Da er feststellen muss, dass er bisher nur etwa fünf Schritte über<br />
das Wasser schafft, meint er erst einmal etwas zu predigen. Gerade kritzelt er an einem<br />
Vorwort für eine Predigt, die er morgen in einer Grundschule in Judäa vortragen<br />
will. Sein Referat über den Weizenanbau in der Wüste vergisst er darüber.<br />
1009 n. Chr. Kalif al-Hakim lässt die Grabeskirche zerstören. Damit wird er die<br />
Kreuzzüge provozieren. Das weiß er aber noch nicht. Momentan hat er auch gar keine<br />
Zeit sich damit zu belasten, denn er arbeitet gerade an einem Vorwort zu seiner<br />
Monographie „Wie zerstöre ich eine Kirche“.<br />
<strong>2009</strong> n. Chr. Der Himmel ist grau, es wird langsam dunkel und auch wir brüten über<br />
einem Vorwort. Das Jahr <strong>2009</strong> wird wie seine Vorgänger ebenfalls in die Geschichtsbücher<br />
eingehen - dass das <strong>Nebelhorn</strong> dabei eine Rolle spielt, ist leider zu bezweifeln.<br />
Aber den Anspruch erheben wir auch gar nicht. Wir wollen euch wie immer einfach<br />
nur unterhalten, informieren und ein wenig den Tag versüßen. Dieses Mal hat sich<br />
Professor Neubacher Zeit für ein Interview genommen (ab Seite 03), außerdem verraten<br />
wir euch, was ihr mit euren unerwünschten Weihnachtsgeschenken machen<br />
könnt (ab Seite 16). Dann setzen wir die Bibliotheksreise fort (ab Seite 23), rezensieren<br />
wieder einen Haufen Bücher für euch (ab Seite 40) und stellen euch noch den<br />
neuen Dekanatsassistenten und Studienfachberater Christian Polchow vor (ab Seite<br />
29). Also seid gespannt!<br />
1<br />
Eure Redaktion ☺
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Informiert...<br />
Wichtig zu wissen<br />
• Sprechzeiten des F§R in der vorlesungsfreien Zeit<br />
Auch in der vorlesungsfreien Zeit ist der Fachschaftsrat Jura für euch da. In der ersten<br />
Woche vom 16. - 20. <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong> ist das Büro im Raum 2.28 Dienstag und Donnerstag<br />
jeweils von 12-14 Uhr für euch besetzt. Danach findet die Sprechzeit bis zum<br />
Beginn des Sommersemesters immer mittwochs zwischen 12 und 14 Uhr statt.<br />
• Anmeldung für den Newsletter<br />
Wer Interesse am Newsletter des Fachschaftsrats hat, kann sich ab sofort mit einer<br />
formlosen Email an newsletter_fsr_rewi@yahoo.de dafür anmelden. Ihr werdet<br />
dann zukünftig mit allen wichtigen Infos zum F§R und seinen Veranstaltungen, zur<br />
<strong>Fakultät</strong> etc. informiert. Außerdem erinnern wir euch an wichtige Anmeldetermine<br />
und Abgabefristen. Also nicht zögern – es lohnt sich!<br />
• Wieder Juristenball <strong>2009</strong><br />
Nach dem Erfolg im letzten Jahr hat sich der Fachschaftsrat Jura dazu entschlossen,<br />
auch in diesem Jahr einen Juristenball zu veranstalten. Er soll auch dieses Mal im<br />
Rahmen der Woche der Rechtswissenschaft stattfinden. Termin ist Mittwoch, der<br />
13. Mai. Veranstaltungsort wird wieder der Schwarze Bär sein. Also gleich im<br />
Kalender rot anstreichen und im Sommersemester die Kartenvorverkaufstermine<br />
beachten, denn es wird wieder mit einem ausverkauften Haus gerechnet.<br />
• Ιnformation des Referats für Hausarbeiten, Klausuren & Prüfungsprotokolle<br />
Das Referat für Hausarbeiten, Klausuren und Prüfungsprotokolle teilt mit, dass unsere<br />
Sammlungen im FSR-Büro wieder auf dem neuesten Stand sind. Außerdem läuft<br />
auch unsere Skripten-Aktion weiter. Noch einmal zur Erinnerung: für die Kopie von<br />
zwei bestandenen Hausarbeiten, Klausuren bzw. je einer der beiden bekommt ihr von<br />
uns ein Hemmer-Skript eurer Wahl kostenlos. Wichtig dabei ist, dass ihr natürlich<br />
den Sachverhalt mitbringt, und erkennbar ist, mit welcher Note die Arbeiten bewertet<br />
worden sind. Die Kopien werden anonymisiert, so dass nicht mehr auf euch geschlossen<br />
werden kann. Außerdem bieten wir einen frisch aktualisierten Pool an Ausleihskripten.<br />
Für die diesjährigen Examenskandidaten zudem ein wichtiger Hinweis:<br />
Die Kopiervorlage für die Prüfungsprotokolle findet ihr unter http://www.rewi.unijena.de/data/rewi_/Fakultaet/Institute<br />
und Gremien/PP-Vorlage.pdf<br />
2
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Nachgefragt...<br />
Im Gespräch mit Professor Dr. Frank Neubacher –<br />
Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht<br />
und Kriminologie<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Zu Beginn unseres<br />
Interviews würden<br />
wir Sie einfach<br />
kurz bitten, uns<br />
ein paar Worte zu<br />
Ihrem Lebenslauf<br />
zu sagen.<br />
Professor Neubacher: Ich bin in Koblenz geboren und in Bonn aufgewachsen, bin<br />
also Rheinländer und kein echter „kölsche Jong“, obwohl ich<br />
in Köln gearbeitet habe. In meiner Jugend war ich zehn Jahre<br />
lang Leiter einer Jugendgruppe. Das war eine sehr interessante<br />
Zeit und hat mir viel Freude gemacht. Im Sommer gab es dreiwöchige<br />
Freizeiten mit 40-50 Kindern - die hab ich natürlich<br />
nicht alleine beaufsichtigen können, das wäre ja grob fahrlässig<br />
gewesen! Es waren andere Jugendgruppenleiter dabei. Ich<br />
habe schöne Erinnerungen an diese Zeit und glaube, dass ich<br />
mich vielleicht auch deswegen ein bisschen in das Lebensgefühl<br />
junger Leute hineinversetzen kann. Ja, was kann man<br />
sonst noch sagen? Vielleicht ein paar Worte zum Studium: Ich<br />
habe überwiegend in Bonn studiert und mein Studienplan ist<br />
immer recht voll gewesen. Das hat mit meinem Doppelstudium<br />
zu tun. Trotzdem hat mir das Spaß gemacht. Ich habe die<br />
akademischen Freiheiten genutzt. Ich bin in die Universität gegangen<br />
und habe mich gefragt „Was möchte ich denn jetzt eigentlich<br />
gerne wissen?“ Nach dem Studium hat es einige Stationen<br />
gegeben: Ich habe in Köln gearbeitet, war einige Monate<br />
lang in Wien, hatte eine Lehrstuhlvertretung in Dresden und<br />
jetzt bin ich in Jena.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Wie Sie gerade schon erwähnt haben, waren Sie während ihrer<br />
Referendariatszeit in Wien und waren da in der „Crime Prevention<br />
and Criminal Justice Division“ der Vereinten Nationen<br />
3
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
aktiv. Wie kam es dazu und was kann man sich darunter genau<br />
vorstellen?<br />
Professor Neubacher: Das war meine Auslandswahlstation als Referendar. Aber ich<br />
hätte sie natürlich nicht im Ausland machen müssen, schon gar<br />
nicht bei der UNO. Ich hab mich dafür besonders interessiert.<br />
Ich erinnere mich daran, dass der Auslöser ein kleiner Beitrag<br />
in der JuS war, den ich während meiner Studienzeit gelesen<br />
hatte. Da berichtete jemand davon, dass er in Wien bei der<br />
Strafrechtsabteilung der Vereinten Nationen gearbeitet hat.<br />
Und das hat mich fachlich außerordentlich interessiert. Außerdem<br />
wollte ich auch einmal aus Bonn herauskommen. Ich<br />
habe mich zwölf Monate vorher beworben. Man kann das<br />
nicht einfach aus dem Moment entscheiden und hoffen, dass<br />
die dann irgendwo ein Plätzchen haben! Zunächst habe ich gar<br />
nichts gehört. Aber kurz vorher klappte es dann auf Nachfrage<br />
doch. Die vier Monate in Wien waren eine tolle Zeit. Erstmal<br />
ist Wien eine fantastische Stadt. Ich trinke gerne mal einen<br />
Kaffee, und die Wiener Kaffeehäuser sind einfach unübertroffen.<br />
Solche Gesichtspunkte spielen auch eine Rolle - dass man<br />
sich irgendwo wohl fühlt. Und dann war natürlich die ganze<br />
Arbeitssituation und Arbeitsatmosphäre sehr aufregend. Wenn<br />
Sie plötzlich als deutscher Referendar in eine so internationale<br />
Umgebung kommen, wo 20-30 Nationen durch Mitarbeiter<br />
vertreten sind. Das ist einfach aufregend! Sie müssen dann<br />
plötzlich alles auf Englisch machen, Englisch sprechen und es<br />
dauert ein paar Tage, bis man sich da reingefunden hat. Angesichts<br />
der relativ kurzen Zeit von vier Monaten geht man mit<br />
großem Gewinn wieder weg. Meine Hauptaufgabe bestand<br />
darin so genannte „case-studies“ zu erstellen. Im Grunde können<br />
Sie sich das wie einen juristischen Fall vorstellen. Man<br />
entwirft einen Sachverhalt mit straf- und menschenrechtlichem<br />
Hintergrund. Dann stellen Sie zu diesem Sachverhalt drei bis<br />
sechs Fragen und beantworten sie. Das Ganze hat dann vielleicht<br />
einen Umfang von sechs bis zehn Seiten. Dieses Material<br />
hat vor allem in Trainingskursen Verwendung gefunden, die<br />
in Afrika und Osteuropa angeboten worden sind, um Angehörige<br />
der Justiz - Staatsanwälte, Richter – zu menschenrechtlich<br />
relevanten Fragen zu schulen.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
1997 haben Sie dann an der Uni Bonn promoviert, 2003 an der<br />
Uni Köln habilitiert? Worum ging es in den beiden Arbeiten?<br />
Professor Neubacher: Die Promotion hat sich mit fremdenfeindlichen Brandanschlä<br />
4
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
gen beschäftigt, die nach der Wiedervereinigung in Deutschland<br />
begangen wurden. Diese haben damals für relativ großes<br />
Aufsehen gesorgt. Es sind schreckliche Taten darunter gewesen,<br />
durch die zahlreiche Menschen ums Leben gekommen<br />
sind. Ich habe über 100 Urteile ausgewertet, bei denen es um<br />
fremdenfeindliche Brandanschläge ging, die von Jugendlichen<br />
oder Heranwachsenden begangen worden sind. Es gab also<br />
weit mehr Taten, als die vollendeten Tötungsdelikte in Mölln<br />
und Solingen. Mein Interesse war es etwas über die Hintergründe<br />
dieser Taten herauszufinden. Damals gab es die Vorstellung<br />
die Täter seien desintegrierte Jugendliche und kämen<br />
aus haltlosen und schwierigen Verhältnissen. Ich habe das so<br />
nicht bestätigt gefunden. Zwar hatten die Täter überwiegend<br />
eher niedrige Bildungsabschlüsse, aber die meisten waren<br />
nicht arbeitslos und hatten eine Lehrstelle. Man konnte sie eigentlich<br />
nur zu einem Viertel wirklich als desintegriert bezeichnen.<br />
Die anderen drei Viertel waren aus relativ normalen<br />
Verhältnissen. Diese Brandanschläge wurden überwiegend am<br />
Wochenende verübt, was für Präventionsmaßnahmen von Bedeutung<br />
ist. Die Jugendlichen haben im weitesten Sinne aus einer<br />
politischen Motivation heraus gehandelt. Es waren keine<br />
Organisierten - der organisierte Neonazismus spielte keine<br />
große Rolle. Wenn das ausnahmsweise der Fall war, betraf es<br />
die NPD, die für mich klar verfassungsfeindlich ist. Die Jugendlichen<br />
handelten insofern politisch, als sie im Zusammenhang<br />
mit der Diskussion um die Änderung des Asylrechts vor<br />
Ort ein Zeichen gegen Fremde setzen wollten. Insofern ist das<br />
eine politische Motivation gewesen und nicht einfach völlige<br />
Gedankenlosigkeit oder ein schlechter Scherz. Die Justiz hat<br />
diese politischen Zusammenhänge nach dem Anschlag von<br />
Mölln deutlicher erkannt. Es ist ein interessantes Ergebnis der<br />
Untersuchung, dass die Tatverdächtigen bis November ’92 von<br />
der Justiz nur unter dem Vorwurf der Brandstiftung, nicht aber<br />
eines Tötungsdelikts verfolgt wurden. Danach hat sich das<br />
Bild dann umgekehrt. Das zeigt, wie auch justizielle Bewertungen<br />
umschlagen können. Trotzdem hat die Justiz insgesamt<br />
sehr besonnen reagiert. Es gab viele Forderungen nach harter,<br />
abschreckender Bestrafung der Täter. Das war jedoch ein Problem,<br />
weil die meisten Beschuldigten unter das Jugendstrafrecht<br />
fielen. In dieser Situation hat die Justiz den schwierigen<br />
Spagat hinbekommen das eigentliche Tatunrecht nicht zu bagatellisieren<br />
und trotzdem jugendstrafrechtlich angemessene<br />
und besonnene Reaktionen zu finden.<br />
5
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Die Habilitation hat sich mit der Frage beschäftigt, wie es zur<br />
jetzigen internationalen Strafgerichtsbarkeit gekommen ist. Zu<br />
diesem Zweck bin ich ziemlich weit in die Geschichte zurückgegangen<br />
und habe gefragt, wovon es abhing, dass sich diese<br />
Idee, auch politisch Mächtige dem Strafrecht zu unterwerfen,<br />
tatsächlich durchgesetzt hat. Das ist ja erst im 20. Jahrhundert<br />
passiert. Warum nicht schon im 16. oder im 14. Jahrhundert?<br />
Ich habe aus einer kriminologischen Perspektive den Prozess<br />
dieser Normenherausbildung beobachtet. Das ist ein Teil der<br />
Arbeit. Und ein zweiter wichtiger Teil bestand darin, dass ich<br />
für die Kriminologie gefragt habe, was sie denn an Gesichtspunkten<br />
beizutragen hat, die für oder gegen solche internationalen<br />
Strafgerichte sprechen. Da habe ich zum Beispiel viktimologische<br />
Gesichtspunkte erörtert, die, so meine ich, auf der<br />
Ebene der internationalen Justiz eine große Rolle spielen. Ein<br />
weiterer Gesichtspunkt war die Relativierung der strafrechtsdogmatischen<br />
Bedenken, dass in diesen Ketten aus Befehl und<br />
Gehorsam eine Art Befehlsnotstand entsteht bzw. keine Handlungsfreiheit<br />
übrig bleibt. Aus einer sozialwissenschaftlichen<br />
Sicht lassen sich, auch mit Blick auf die NS-Kriegsverbrecherprozesse,<br />
diese Bedenken weitgehend zerstreuen.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Nun sind Sie ja Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie.<br />
Die Situation der Strafrechtslehre ist auf Grund der<br />
schwachen Personaldecke im Moment äußerst angespannt. Die<br />
Arbeitsbelastung der einzelnen Lehrenden ist äußerst groß und<br />
beeinflusst sicher auch die Möglichkeit zur Forschung. Wie sehen<br />
Sie die aktuelle Situation und welche Veränderungen halten<br />
Sie für notwendig?<br />
Professor Neubacher: Ja, in der Tat nehmen Lehre und Prüfung im Strafrecht sehr<br />
großen Raum ein. Und da wünsche ich mir schon ein bisschen<br />
mehr Raum für Forschung, das ist richtig. Es wäre schön,<br />
wenn sich die personelle Unterbesetzung der strafrechtlichen<br />
Säule beheben ließe. Derzeit werden mit der Hochschule Gespräche<br />
über Möglichkeiten der Verbesserung geführt. Da kann<br />
man im Augenblick gar nicht viel mehr zu sagen, weil diese<br />
Gespräche in vollem Gange sind. Aber Verbesserungen wären<br />
schön, nicht nur für mich, sondern für alle im Strafrecht.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
…auch für die Studierenden!<br />
Professor Neubacher: Ja, denke ich auch!<br />
6
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Zur Information unserer Leserschaft: Sie haben kürzlich einen<br />
Ruf einer anderen Universität erhalten. Sollten Sie diesen Ruf<br />
annehmen, würde sich die eben beschriebene Situation also<br />
noch weiter verschärfen. Im Namen des FSR als Vertretung aller<br />
Jura-Studenten möchten wir Ihnen natürlich den studentischen<br />
Wunsch ans Herz legen, dass Sie unserer Universität die<br />
Treue halten, weil Sie ein wichtiger Stützpfeiler in der Strafrechtslehre<br />
sind. Auch Ihre aktuellen Evaluationsergebnisse<br />
zeigen, dass Ihre Veranstaltungen bei den Studierenden äußerst<br />
beliebt sind. Wir wissen natürlich, dass Sie uns und unseren<br />
Lesern jetzt nicht exklusiv Ihre Entscheidung mitteilen werden,<br />
möchten aber dennoch nicht versäumen zu fragen, wie<br />
denn die Chancen für die Uni Jena stehen oder ob wir irgendwelche<br />
Möglichkeiten haben den Ausschlag der Waagschale<br />
zugunsten unserer Seite zu beeinflussen…<br />
Professor Neubacher: Zunächst einmal ist ein Ruf natürlich ein Grund zur Freude,<br />
weil sich darin ein gewisses Interesse und eine Anerkennung<br />
äußert. Auf der anderen Seite führt er zu der Frage, was geschehen<br />
soll. Dieser Prozess des Abwägens und Überdenkens<br />
ist noch nicht abgeschlossen. Insofern entspricht es den Tatsachen,<br />
wenn ich sage, es gibt noch keine Entscheidung. Diese<br />
kann auch noch gar nicht getroffen werden, weil die Informationen,<br />
die für diese Entscheidung nötig sind, noch nicht auf<br />
dem Tisch liegen. Letztlich wird das gesamte Paket den Ausschlag<br />
geben. Jena hat natürlich vieles zu bieten, was mir sehr<br />
gefällt. Ich habe mich hier, glaube ich, relativ schnell eingelebt.<br />
Ich fühle mich wohl und freue mich über die positiven<br />
Bewertungen der Studierenden. Die liegen mir sehr am Herzen.<br />
Ich habe ein gutes Verhältnis zu ihnen und habe sie geradezu<br />
„lieb gewonnen“. Aber die Verhandlungen sind in vollem<br />
Gange und jetzt in der Vorweihnachtszeit ist das vielleicht ein<br />
gewagter Vergleich, aber er passt irgendwie: Es ist wie zu<br />
Weihnachten, wenn sich eine innere Unruhe und Spannung<br />
einstellt und man sich fragt, was wohl in den diversen Paketchen<br />
drin ist? Solange man sie noch nicht geöffnet hat und<br />
nicht weiß, was ihr Inhalt ist, weiß man nicht, ob man sich nun<br />
freuen soll oder nicht.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
An welchem Termin ist mit einer Entscheidung zu rechnen?<br />
Wie muss man sich das vom Zeitablauf her vorstellen?<br />
Professor Neubacher: Ich denke, es liegt im Interesse aller, dass bald eine Klärung<br />
erfolgt. Ich mache mir selber viele Gedanken und tue alles, da<br />
7
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
mit die Verhandlungen zügig verlaufen. Nach meinem Eindruck<br />
arbeiten alle, die an den Gesprächen beteiligt sind, sehr<br />
daran, dass die Dinge zügig erörtert und geklärt werden. Möglicherweise<br />
werden wir zum Ende der Vorlesungszeit, also<br />
Mitte <strong>Februar</strong>, schon mehr wissen.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Dann hoffen wir, dass im Jena-Paket etwas Schönes drin ist!<br />
Nun kommen wir zum fachlichen Teil des Interviews…<br />
Sie halten ja in diesem Semester die Vorlesung Internationales<br />
Strafrecht. In 5 Sätzen: Wie sehen Sie die Entwicklung des<br />
doch noch recht jungen Internationalen Strafgerichtshofs?<br />
Professor Neubacher: Erst einmal finde ich es überaus positiv, dass es zur Errichtung<br />
dieses Gerichtshofs gekommen ist. Das war lange Zeit alles<br />
andere als selbstverständlich und hat eine lange Vorgeschichte.<br />
Ich denke etwa an den deutschen Richter Herrn Kaul, der 1998<br />
die deutsche Delegation bei den Verhandlungen in Rom mitgeleitet<br />
hat. Der Gerichtshof hat in den letzten Jahren eine gewisse<br />
Anlaufzeit gebraucht und das erste richtige Verfahren gegen<br />
Lubanga geht im Januar <strong>2009</strong> wahrscheinlich erst richtig ins<br />
Hauptverfahren. Also ist so viel noch nicht passiert. Die lange<br />
Dauer ist vielleicht ein kleiner Wermutstropfen. Auf der anderen<br />
Seite sind bei solchen internationalen Verfahren naturgemäß<br />
viele Rechtsfragen erstmalig zu klären, die das Gericht<br />
vor Schwierigkeiten stellen können. Damit komme ich zu einem<br />
weiteren Aspekt des Lubanga-Verfahrens: Das Ge-richt<br />
hat den Grundsatz des "fair trial" sehr stark betont. Hintergrund<br />
war, dass die Anklage entlastendes Beweismaterial, was<br />
der Verteidigung hätte zur Verfügung gestellt werden sollen,<br />
nicht rechtzeitig offen gelegt hat. Und da hat der Gerichtshof<br />
das Verfahren erst mal angehalten. Dadurch ist eine Verzögerung<br />
entstanden. Die Verzögerung hat also einen positiven<br />
Hintergrund, weil der Gerichtshof die Rechte des Angeklagten<br />
ernst nimmt. Es hat ja keinen Sinn, Verfahren um jeden Preis<br />
durchzuführen oder zu einem Ergebnis zu bringen. Gerechtigkeit<br />
um jeden Preis kann es nicht geben. So wie das internationale<br />
Strafrecht dem Schutz von Menschenrechten der Opfer<br />
dient, so müssen auch die Menschenrechtspositionen der Beschuldigten<br />
und Angeklagten gewahrt werden. Die wirklich<br />
schwierigen Situationen werden für den Gerichtshof vielleicht<br />
erst noch kommen. Man stelle sich nur einmal vor, der von der<br />
Anklage beantragte Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten<br />
wird erlassen und vollstreckt. Man kann sich vorstellen,<br />
8
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
was da für ein politisches Tauziehen in Gang kommt. Die Staaten<br />
der Afrikanischen Union haben schon erwogen, über Art.<br />
16 des Rom-Statuts und den Sicherheitsrat dazu zu kommen,<br />
die Ermittlungen des Gerichtshofs für eine Dauer von zunächst<br />
zwölf Monaten sozusagen einzufrieren. Das Rom-Statut hat<br />
gewisse Einfallstore, wo politische Einflüsse geltend gemacht<br />
werden können, und deshalb gehe ich davon aus, dass die<br />
wirklich schwierigen Situationen für den Gerichtshof erst noch<br />
kommen werden. Um diesen Punkt abzuschließen: Ich habe<br />
1987 in einem politikwissenschaftlichen Proseminar eine<br />
Hausarbeit über die Nürnberger Prozesse geschrieben. Damals<br />
war ein internationaler Strafgerichtshof absolute Utopie! Daran<br />
hat niemand zu denken gewagt! Damals jährten sich die<br />
Nürnberger Verfahren zum 40. Mal. Wenn man das vergleicht<br />
mit dem, was inzwischen passiert ist, dann wird deutlich, mit<br />
welch großer Geschwindigkeit sich die Dinge entwickelt haben.<br />
Und ich mag mir gar nicht ausdenken, was die Folgen wären,<br />
wenn dieses Projekt scheitert.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Es sind also noch gute Entwicklungstendenzen vorhersehbar!?<br />
Professor Neubacher: Was bisher erreicht wurde, wird sich wohl kaum völlig rückgängig<br />
machen lassen. Stellen wir uns einmal vor, die Sache<br />
ginge aus irgendeinem Grunde schief. Was wäre dann? Dann<br />
wäre dieses Scheitern für die ganze Welt offenkundig. Das<br />
wäre doch eine sehr denkwürdige Entwicklung. Heute sind wir<br />
jedenfalls weiter als vor 20 Jahren. Und es gibt so viele Staaten,<br />
wie sich in Rom gezeigt hat, die einen starken und unabhängigen<br />
internationalen Strafgerichtshof wirklich wollen.<br />
Deshalb hoffe ich, dass gelegentliches Störfeuer und politische<br />
Manöver auf Dauer diesen Gerichtshof nicht Zufall bringen<br />
können.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Eine weitere aktuelle Diskussion beschäftigt sich mit dem Verbrechen<br />
der Aggression. Hierbei geht es um die Entwicklung<br />
einer einheitlichen Definition dafür. Können Sie uns und unseren<br />
Lesern da den aktuellen Stand verraten und wie sehen Sie<br />
die Erfolgsaussichten für das Finden einer einheitlichen Definition<br />
zum Termin <strong>2009</strong>?<br />
Professor Neubacher: Das weiß im Augenblick niemand. Ich war immer ein entschiedener<br />
Befürworter dieses Gerichts. Aber in puncto Aggression<br />
bin ich noch vor wenigen Jahren ganz skeptisch gewesen. Inzwischen<br />
bin ich etwas optimistischer. Wir hatten ja vor einem<br />
9
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Jahr Herrn Kollegen Kress aus Köln zu einem Vortrag hier. Er<br />
hat uns aus erster Hand über den Stand der Definitionsbemühungen<br />
in York unterrichtet. Und da wurde mir klar, wie weit<br />
auch diese Überlegungen schon wieder fortgeschritten sind.<br />
Das war vor fünf Jahren noch nicht absehbar. Im Augenblick<br />
ist nicht auszuschließen, dass es bei der Überprüfungskonferenz<br />
<strong>2009</strong>/2010 tatsächlich zu einer Einigung kommt. Wahrscheinlich<br />
wird es so sein wie in Rom. Letztlich entschieden<br />
wird möglicherweise in letzter Minute. Wenn es eine Einigung<br />
über den Tatbestand der Aggression geben wird, so wird der<br />
Tatbestand eng formuliert sein, und das ist auch richtig. Denn<br />
gerade hier ist die Unsicherheit über die Grenzen der<br />
Strafbarkeit groß. Den Gerichten wäre mit einem eng umrissenen<br />
Tatbestand am meisten gedient. Er wird sich, wenn er<br />
kommt, am ehesten orientieren am Modell des Angriffskrieges.<br />
In der Vorlesung habe ich als Beispiel genannt: Überfall<br />
eines Staates auf einen anderen mit dem Ziel, das Territorium<br />
oder Teile davon dauerhaft zu annektieren. Das wäre<br />
ein klarer Fall. Auch an den negativen Vorbildern des deutschen<br />
und japanischen Angriffskrieges im Zweiten Weltkrieg<br />
orientiert man sich. Das Hauptproblem wird sein, wie die<br />
Kompetenzen des Sicherheitsrates mit denen des Gerichtshofes<br />
in Einklang gebracht werden. Denn der Sicherheitsrat hat nach<br />
der UN-Charta die Verantwortung für die Aufrechterhaltung<br />
des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Und deshalb<br />
wird es kaum möglich sein, den Sicherheitsrat aus der<br />
Frage der Feststellung einer Aggression herauszuhalten. Umgekehrt<br />
darf es nicht so sein, dass, wenn der Sicherheitsrat sich<br />
auf eine solche Feststellung nicht einigen kann, der Gerichtshof<br />
dann - politisch bedingt - blockiert wäre. Das ist der entscheidende<br />
Punkt. Ich glaube, es wird wieder ähnliche<br />
Koalitionen geben wie 1998. Es gibt einen großen Teil von<br />
Staaten, die sagen: Wir müssen dieses Projekt schaffen, der<br />
Gerichtshof muss unabhängig sein. Und es wird auch Delegationen<br />
geben, die fragen: Können wir da nicht noch irgendwelche<br />
politischen Kontrollmechanismen einbauen? Das wird<br />
voraussichtlich die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats<br />
betreffen.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Wenn Sie entscheiden könnten – wie wäre Ihre Definition?<br />
Professor Neubacher: Das ist schwer zu sagen. Wenn überhaupt, kann das derzeit nur<br />
jemand wissen, der den letzten Stand der Verhandlungen aus<br />
eigener Anschauung kennt. In der Vorlesung habe ich gesagt,<br />
10
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
es wird in jedem Fall ein so genanntes Führungsdelikt sein.<br />
Täter wird nur jemand sein können, der der politischen Führung<br />
zuzurechnen ist. Es hat keinen Sinn, da irgendwelche untergeordneten<br />
Befehlsempfänger mit einzubeziehen. Zweitens<br />
wird es ein Kontextelement geben, einen größeren Zusammenhang<br />
und nicht nur eine einzelne Entscheidung oder Anweisung<br />
einer Person. Und der dritte wichtige Punkt im Rahmen<br />
dieser Definition ist die Rolle des Sicherheitsrates. Damit hat<br />
man, glaube ich, die drei Kernpunkte, die in diesem Tatbestand<br />
eine Rolle spielen, erfasst. Bei der Frage, was als Aggressionshandlungen<br />
in Betracht kommt, wird man sich an politischen<br />
Vorüberlegungen orientieren, vor allem der Resolution der Generalversammlung<br />
aus dem Jahre 1974. Dort sind beispielhaft<br />
genannt Annektion, Blockade von Seehäfen und das Zur-Verfügung-Stellen<br />
des eigenen Territoriums für einen anderen<br />
Staat als Aufmarschgebiet für eine Aggression. Bei diesen<br />
schwierigen Verhandlungen ist zu befürchten, dass umfangund<br />
wortreiche Tatbestände das Verhandlungsergebnis sind.<br />
Wenn sie an Art. 8 Rom-Statut (Kriegsverbrechen) denken, der<br />
Wortlaut zieht sich über mehrere DIN A4 Seiten hin. Da werde<br />
ich Ihnen jetzt keine Definition in zehn Sekunden sagen können.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Schließen wir das internationale Recht damit ab und kommen<br />
noch zu einer Frage zum nationalen Recht:<br />
Im Inzesturteil des BVerfG hat der vorsitzende Richter Winfried<br />
Hassemer entgegen seiner restlichen Kollegen geurteilt.<br />
Welche Rechtsposition vertreten Sie in diesem Fall?<br />
Professor Neubacher: Ich könnte jetzt sagen, wir warten mal meine Seminarsitzung<br />
im Januar ab, da haben wir nämlich eine Seminararbeit genau<br />
zu dem Thema. Aber ich will mich nicht um die Frage herum<br />
drücken. Wenn man verschiedene dogmatische Details beiseite<br />
lässt, geht es in dem Urteil um eine Grundfrage des Strafrechts,<br />
nämlich die, ob der gesetzgeberischen Definition von Straftaten<br />
irgendwelche Grenzen gesetzt sind, die über allgemeine<br />
verfassungsrechtliche Dinge hinausgehen. Und damit sind wir<br />
im Kern bei der Diskussion um den Rechtsgutsgedanken. Herr<br />
Roxin etwa ist ja ein Vertreter dieser Auffassung, Herr Hassemer<br />
auch. Die haben das ja beide in verschiedenen Veröffentlichungen<br />
deutlich gemacht. Mir ist diese Sichtweise sehr nahe.<br />
Und zwar deshalb, weil es darum geht, dass der Gesetzgeber<br />
nicht nach Belieben oder kriminalpolitischen Stimmungen Gesetze<br />
schafft, sondern dass er immer wieder vor der Frage<br />
11
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
steht, welchem Schutz dient das jetzt eigentlich, welches<br />
Rechtsgut steht dahinter. Diese Überlegungen, die dem Strafrecht<br />
aufgegeben sind, sind meine ich, sehr wichtig. Das Verfassungsgericht<br />
hat diesen Gesichtspunkt vorschnell beiseite<br />
geschoben, meine ich. Es hat gesagt, es gibt über die verfassungsrechtlichen<br />
Grenzen des Grundgesetzes hinaus keine<br />
Grenzen der Gesetzgebung, etwa durch den Rechtsschutzgedanken.<br />
Und das halte ich für einen falschen Ansatz im Urteil.<br />
Jedenfalls kann die Begründung, mit der das beiseite getan<br />
worden ist, mich nicht überzeugen. Ich will das mal an drei<br />
oder vier Punkten versuchen zu verdeutlichen. Die große Strafrechtsreform<br />
1969, die zu einer erheblichen Entkriminalisierung<br />
im Sexualstrafrecht geführt hat - denken Sie an Kuppelei,<br />
denken Sie an Ehebruch, denken Sie an Homosexualität - wäre<br />
ohne den Rekurs auf den Rechtsgutsgedanken sicherlich nicht<br />
durchzusetzen gewesen. Denn, das war damals die Überzeugung,<br />
irgendeine allgemeine Auffassung davon, was sittlich ist<br />
und moralisch in Ordnung und was nicht, das sollte eben für<br />
die Legitimation einer Strafnorm nicht reichen. Das ist der erste<br />
Gesichtspunkt, der sich also geschichtlich schon als sehr<br />
wichtig erwiesen hat. Der zweite Punkt ist der, dass das Bundesverfassungsgericht<br />
sich bei dem Zweck der Norm des § 173<br />
eigentlich nicht festlegt. Da ist das so ein Konglomerat. So ein<br />
bisschen eugenische Gesichtspunkte, ein bisschen Schutz der<br />
Familie, aber auch ein bisschen Schutz dieses Inzesttabus. Also<br />
auch Rücksicht auf verwurzelte öffentliche Moralvorstellungen.<br />
Und da frage ich mich: wie soll man eigentlich eine<br />
Strafnorm unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten überprüfen<br />
- im Hinblick auf Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit<br />
- wenn noch nicht einmal ganz klar ist, was<br />
sie eigentlich bezwecken soll. Es ist ein Mangel, wenn das Gericht<br />
sagt, es dient vor allem diesem Gesichtspunkt, aber auch<br />
jener Gesichtspunkt ist richtig und noch ein weiterer. Einen<br />
dritten Punkt habe ich schon angedeutet: Ich halte es für einen<br />
gravierenden Mangel, wenn man sich auf kulturhistorische<br />
Überzeugung oder die Verwurzelung eines Tabus in der Gesellschaft<br />
zurückzieht. Da muss man strafrechtstheoretisch und<br />
auch dogmatisch etwas mehr zu bieten haben, um eine Strafnorm<br />
zu legitimieren. Wir könnten ja sonst auf die Idee kommen,<br />
unter Bezugnahme auf öffentliche Vorstellungen von Anstand,<br />
Moral und Sittlichkeit oder ähnliches, auch den Ehebruch<br />
wieder unter Strafe zu stellen. Und ich frage mich, ob in<br />
letzter Konsequenz hinter dieser Einstellung nicht der Gedanke<br />
steht, ich zitiere Karl Binding, Strafrechtslehrer am Anfang des<br />
12
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
20. Jahrhunderts, dass „der Staat entscheidet nach seinem Gutdünken,<br />
wo und wie er strafen will.“ Die Strafe ist dann Sanktion<br />
dafür, dass der Täter den Anspruch des Staates auf Gehorsam<br />
verletzt hat. Das ist ein straftheoretischer Zusammenhang,<br />
von dem ich meine, dass wir ihn überwunden haben und dass<br />
er eine Strafnorm nicht trägt.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Dem Strafrecht sollte ja so eine Abwendung von politischen<br />
und moralischen Gesichtspunkten immanent sein!<br />
Professor Neubacher: Ja. Bestenfalls kann man über das Urteil sagen, die Begründung<br />
sei lückenhaft, schwach, wenig überzeugend. Insofern,<br />
und das ist die Antwort auf ihre Frage, verstehe ich die Position<br />
von Herrn Hassemer gut.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Nun möchten wir noch etwas über die Privatperson Frank<br />
Neubacher erfahren. Haben Sie neben der Arbeit noch Freizeit<br />
und wenn ja, wie verbringen Sie diese? Treiben Sie Sport?<br />
Professor Neubacher: In meiner Jugend habe ich Fußball gespielt – als das, was man<br />
einen „spielenden Mittelstürmer“ nennt. Ich habe allerdings<br />
vor zehn Jahren den Fehler gemacht, mir bei einem Universitätsfußballturnier<br />
ein Trikot überzustreifen und zu denken:<br />
„Jetzt spielst du einfach mal mit!“ Und dann hab ich da so<br />
einen flotten Zwischenspurt über 80 Meter eingelegt und bin<br />
dann wegen akuter Konditionsschwäche über meine eigenen<br />
Beine gefallen und habe mich auswechseln lassen müssen.<br />
Seitdem mache ich das auch nicht mehr. Stattdessen gehe ich<br />
ab und zu in ein Fitnessstudio. Als Ausgleich zum Büro ein<br />
bisschen Ausdauerlaufen, ein bisschen Geräte. Und Fahrrad<br />
fahren tue ich ganz gerne.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Ist denn die Leidenschaft zum Fußball wenigstens noch als Zuschauer<br />
geblieben?<br />
Professor Neubacher: Das nimmt bei mir mit zunehmendem Alter ab. Früher bin ich<br />
keinem Fußballspiel abgeneigt gewesen. Dann bin ich wählerischer<br />
geworden und habe mir gesagt: nur noch wenn Leute<br />
mitspielen, die ich kenne. Oder im Fernsehen Europameisterschaft<br />
und Weltmeisterschaft natürlich, das ist immer etwas<br />
Besonderes. Aber Bundesliga interessiert mich inzwischen<br />
kaum noch. Ein "jecker" Fußballfan bin ich also nicht. Aber<br />
2006 habe ich es geschafft, für mein Patenkind und mich zwei<br />
Karten für das WM-Fußballspiel Frankreich gegen Togo in<br />
13
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Köln zu bekommen. Das war schön und auch ein großes Ereignis.<br />
Es war ein ganz gutes Fußballspiel und es herrschte eine<br />
tolle Stimmung auf den Rängen. Das hat Spaß gemacht!<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Zum Abschluss möchten wir Ihnen noch ein paar Fragen in<br />
Form von Ergänzungssätzen stellen. Wir würden Sie bitten,<br />
einfach ganz spontan zu antworten. Los geht`s:<br />
Mein Lieblingsbuch ist…<br />
Professor Neubacher: …alles von Max Frisch.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Die letzte CD oder DVD, die ich gekauft habe war…<br />
Professor Neubacher: Das werden Sie vielleicht kennen - ich finde die CD von Gabriela<br />
Cilmi sehr schön, die hat im Moment diesen Hit „Sweet<br />
about me“.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Mein Lieblingsmensaessen war…<br />
Professor Neubacher: …also ich habe neulich mit Herrn Bachmann zusammen ein<br />
fantastisches Essen gehabt. Das war Sauerbraten oder Sauerfleisch<br />
- jedenfalls ein toller Braten mit wunderbaren selbst gemachten<br />
Klößen und Gemüse dazu. Besonders die Klöße waren<br />
einfach toll. Dass sie das in der Mensa so hinkriegen, fand<br />
ich prima!<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Mein erstes Auto war ein…<br />
Professor Neubacher: …mein erstes eigenes Auto ist das Auto, was ich immer noch<br />
fahre. Ich habe mir spät ein Auto zugelegt und immer noch viel<br />
Freude daran. Es ist ein Alfa Romeo 156.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Als Student bin ich oft…<br />
Professor Neubacher: …in mich gegangen. (Lacht.)<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Während des Studiums fand ich am schwierigsten…<br />
Professor Neubacher: …all den Leuten auszuweichen, mit denen ich eigentlich nicht<br />
so viel zu tun haben wollte.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Wenn ich ein Tier wäre, wäre ich…<br />
14
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Professor Neubacher: ...spontan gesagt vielleicht ein Elefant, denn ich glaube, ich<br />
habe ein gutes Gedächtnis. Außerdem bin ich nicht so quirlig,<br />
aber dafür zuverlässig und ausdauernd.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Drei Dinge oder Personen, die ich auf eine einsame Insel mitnehmen<br />
würde, sind…<br />
Professor Neubacher: …natürlich meine Frau, Papier und was zu schreiben … oder<br />
zu zeichnen, wer weiß.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Ein geschichtliches Ereignis oder eine Epoche in der ich gerne<br />
dabei gewesen wäre, ist…<br />
Professor Neubacher: …die italienische Renaissance in Florenz.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Wenn ich für einen Tag in das Leben einer Person der Zeitgeschichte<br />
schlüpfen könnte, wäre ich gerne…<br />
Professor Neubacher: …nee, also ich will mit keiner Person der Zeitgeschichte tauschen.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Eine Inspiration für mich ist…<br />
Professor Neubacher: …da fällt mir dieses altmodische Wort Muße ein. Sich ohne<br />
Termindruck auf etwas besinnen zu können, vielleicht auch<br />
Musik hören, das kann auch ein Urlaub sein, einfach seinen<br />
Gedanken nachhängen. Ich glaube, das ist die Quelle guter Ideen,<br />
gerade auch in der Wissenschaft. Ich habe das schon mal<br />
erlebt - und das kommt leider nicht oft vor. Wenn man eigentlich<br />
gar nicht damit rechnet oder daran denkt, kommt ein guter<br />
Gedanke daher. Der kommt nicht von ganz alleine zugeflogen.<br />
Das hat man durch seine Arbeit vorbereitet. Aber in dem Moment<br />
hat man an etwas ganz anderes gedacht.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Die Uni Jena ist für mich…<br />
Professor Neubacher: …eine sehr sympathische, freundliche Stätte, an der ich gerne<br />
arbeite und wo ich viele positive menschliche Begegnungen<br />
habe. Und das ist eigentlich das Wichtigste. Und da zählen natürlich<br />
die Studenten dazu.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Wir danken Ihnen für das Interview, Professor Neubacher.<br />
Das Interview führten für euch Attila und Nicole<br />
15
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Umgetauscht…<br />
Umtausch? Aber sicher!<br />
Weihnachten ist vorbei und du hast es wieder einmal geschafft, einen riesen Geschenkeberg<br />
abzusahnen. Die neueste Single deines Lieblingsinterpreten, Klamotten satt<br />
und alles was du sonst schon immer haben wolltest und vielleicht nie brauchen wirst.<br />
Ach ja, und das sechs-Millionen-teilige Besteckset von WMF. Das Problem: du<br />
brauchst es nicht! Sollst du wie ein Fakir drauf schlafen? Lieber nicht.<br />
Was tun damit? Deine Mitbewohner haben in absehbarer Zeit nicht vor, ein Bankett<br />
für den Europarat zu geben und auch sonst weiß niemand den du kennst wirklich etwas<br />
damit anzufangen.<br />
Wie wäre es mit eBay? Da aber auch die wenigsten Internetkäufer weder Fakire zu<br />
sein scheinen noch ein Bankett für den Europarat geben wollen, kriegst du das Ding<br />
nicht los.<br />
Es hilft nichts, du musst versuchen es umzutauschen, oder besser: zurückgeben und<br />
Geld zurück!<br />
Aber was ist eigentlich Umtausch? Gibt es da einen Rechtsanspruch? Umtausch ist<br />
die Rückgabe der gekauften Ware, unter der Prämisse eine andere (möglichst<br />
wesensgleiche) wieder mitzunehmen, die nicht unter dem Preis der erst gekauften<br />
liegt. Ob das geht? Klar. Der Handel macht das ohne groß zu zögern. Einzig wird<br />
verlangt, dass die Ware unbeschädigt und möglichst verpackt ist und du den<br />
Kassenbeleg dabei hast. Klingt, als wäre das rechtlich alles in trockenen Tüchern.<br />
Falsch! Das ist alles nur die Kulanz der Vertreiber. Der Kunde ist König und wird<br />
auch so behandelt. Dass das Gesetz für die Rückabwicklung oder Änderung von<br />
Geschäften völlig andere Regeln aufstellt, kann nicht am König ausgelassen werden,<br />
sonst wird er sauer.<br />
Anders sieht es beim Fernabsatz aus. Hier besteht ein gesetzliches Widerrufs- und<br />
Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen. Auch ohne Angabe von Gründen.<br />
Aber beim Händler steht doch auch immer: „14 Tage Rückgaberecht“! Richtig, das<br />
ist ein Recht aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen und daher mit allen Rechten<br />
und Pflichten wirksam. Aber danach kann ich das doch auch noch. Ja, da ist dann<br />
wieder die grenzenlose Kulanz. Etwas zurückzugeben oder umzutauschen hat auch<br />
nichts, wie es verbreitet die Meinung zu sein scheint, mit Widerruf oder Rücktritt<br />
vom Vertrag zu tun. Widerruf ist es schon deswegen nicht, weil der Vertrag bereits<br />
geschlossen wurde und Rücktritt kommt nicht in Frage, weil, mal abgesehen von den<br />
diversen anderen Voraussetzungen, ein „gefällt mir nicht“ oder „hab ich schon“<br />
keinen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB darstellt.<br />
16
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Und dann ist da noch die Garantie über 2 Jahre. Was garantieren die da überhaupt?<br />
Ganz einfach das, was das Gesetz vorschreibt: eine Garantie mangelhafte Waren<br />
nachzubessern oder nachzuliefern. Darauf besteht unbestritten ein kaufrechtlicher<br />
Anspruch.<br />
Eine weitere Frage ist, wer diese „Ansprüche“ eigentlich geltend machen kann.<br />
Du sagst: „Ich natürlich!“ …das meinst aber auch nur du! Du als Beschenkter bist<br />
schließlich nicht Vertragspartner des Kaufvertrages. Deshalb müsstest du eigentlich<br />
deine nette Tante, die dir mit sechs Millionen kleinen Teilen eine Freude machen<br />
wollte in den Laden zurückschicken, um das Geschenk zurückzugeben (und auf die<br />
Kulanz des Verkäufers zu hoffen). Dann könntest du dich für nächstes Weihnachten<br />
aber wohl auf einen riesigen Sack mit Kohlen gefasst machen! Das hat der<br />
Gesetzgeber wohl auch gemerkt. Daher, und wohl auch, weil es für den Verkäufer<br />
das kleinere Problem darstellt, wer ihm seine mühevoll verkaufte Ware wieder<br />
andrehen will, gibt es das Rechtsinstitut des Geschäfts „für den es angeht“ oder auch<br />
Bargeschäft des täglichen Lebens. Dieses für den Vertragsschluss gestaltete Institut<br />
muss hier wohl analog angewandt werden. Weil es bei der Umtauschaktion sowieso<br />
nur um Kulanz geht, ist dem Händler die Person seines Gegenüber recht egal.<br />
Anders wieder beim Fernabsatz. Hier können die bestehenden Rechte nur vom Besteller<br />
geltend gemacht werden. Rechtlich zumindest. Aber auch hier machen die<br />
Händler aus Kundenfreundlichkeit Ausnahmen.<br />
Schließlich fragst du dich, wie du mit dem Gutschein umgehen sollst, den Tante Gertrud<br />
jedes Jahr direkt am Weihnachtsmorgen bei der Post aufgibt, weil sie meint er<br />
käme so rechtzeitig am Heiligabend an.<br />
Grundsätzlich hast du bei Gutscheinen viel Zeit. Gesetzliches Verfallsdatum ist bei<br />
solchen Schuldanerkenntnissen 30 Jahre. Wenn auf dem Gutschein etwas anderes<br />
vermerkt ist, gilt natürlich dieses Datum. Es ist dann eine AGB.<br />
Was nun, wenn dein Gutschein verfallen ist? Einfach trotzdem versuchen ihn einzulösen!<br />
Auch hier hilft dir wieder die Kulanz der Händler. Sollte der sich mal sträuben,<br />
kannst du mit einer Klage wegen Sittenwidrigkeit drohen, weil bereits vorgeleistet<br />
wurde und der Händler nun zur Übereignung einer Sache oder Erbringung einer<br />
Dienstleistung, die vom Nennwert gedeckt ist, verpflichtet ist. So ist die bisherige<br />
Auffassung in der Praxis. Ausjudiziert wurde allerdings noch nichts.<br />
Fazit: Im Weihnachtsgeschäft boomt der Verkauf, nach Weihnachten das sogenannte<br />
Rückgängigmachen einer Leistung nach § 17 II Nr. 3 Umsatzsteuergesetz. Dabei bist<br />
du immer auf den guten Willen des Händlers deines Vertrauens angewiesen.<br />
Schließlich hast du nun den Besteckkasten losbekommen. 499,99€ bar auf die<br />
Hand. Wenige Tage später hat er dann noch einen neuen Abnehmer gefunden: einen<br />
netten Herrn, der ganz schnell ein Bankett für den Europarat ausrichten muss.<br />
Euer Attila<br />
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<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Gekünstelt...<br />
Maximilian K. Dehnert<br />
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<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Verbrochen...<br />
Teddy crimes<br />
Wir alle - die Juristen von heute und morgen - erheben Anspruch darauf, uns mit den<br />
Gesetzen auszukennen und sie natürlich auch einzuhalten. Zugegeben, wir leben davon,<br />
dass sich andere Menschen streiten und verletzen, aber niemand würde auf die<br />
Idee kommen, uns als schlechte Menschen oder gar kriminell zu bezeichnen. Aber<br />
haben wir uns auch jemals damit beschäftigt, wie viel kriminelle Energie in uns<br />
steckt? Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf wissenschaftliche Vollständigkeit<br />
oder Richtigkeit, er soll uns nur vor Augen führen was wir wirklich sind – Verbrecher!<br />
Jeder kennt ihn, jeder liebt ihn, jeder hat ihn gehabt. Ein äußerst liebenswürdiges Geschöpf,<br />
das sich seit vielen, vielen Jahren auf dieser Welt tummelt. Es hat heiße Sommer,<br />
kalte Winter, Kriege und die Invasion der Computerspiele und digitalisierten<br />
Haustiere überstanden - Der Teddybär-. Aber welches Leid hat er dafür auf sich genommen?<br />
Anhand ausgewählter Tatbestände soll das unendliche Leid dieses kuscheligen<br />
Wesens aufgezeigt werden. Zugegeben, es stellt sich der ein oder andere vielleicht<br />
die Frage nach der Anwendbarkeit menschlicher Gesetze auf den Bären. Für<br />
die meisten ist er heute nur noch ein staubiges Etwas, das im besten Fall auf irgendeinem<br />
Sofa im Gästezimmer sitzt. Er weißt also nur noch Eigenschaften aus § 90, maximal<br />
§ 90a BGB auf. Aber ich frage euch: „Was ist er für euch gewesen??“ Er hatte<br />
einen Namen, konnte sprechen und ohne Mama, Papa und ihn seid ihr nirgendwo hingegangen.<br />
Dies allein soll fernab einer philosophischen oder moralischen Betrachtung<br />
ausreichen, um dem Teddy menschliche Züge zuzusprechen und die Anwendbarkeit<br />
unserer Gesetze auf ihn zu begründen.<br />
Was haben wir ihm nur angetan? Die Normenkette ist lang: Freiheitsberaubung (§<br />
239 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Aussetzung (§ 221 StGB), Körperverletzung (§<br />
223 StGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7 I lit. f Römisches Statut),<br />
Mord (§ 211 StGB), Kriegsverbrechen (Art. 8 II lit. a) ii) Römisches Statut), Fahrerflucht<br />
(§ 142 StGB), Falschaussage (§ 153<br />
StGB).<br />
Die zunächst unkonventionelle Reihenfolge der<br />
Straftatbestände beruht nicht auf dem Missverständnis<br />
strafrechtlicher Konkurrenzen sondern<br />
auf der Dramatik, die sich in unseren Kinderzimmern<br />
abspielte.<br />
19
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Teddy musste immer und überall mit hin. Gegen seinen Willen wurde er in den Puppenwagen<br />
gezwängt, in der Sandkiste zur Schaufel umfunktioniert oder in irgendwelche<br />
Koffer, Tüten oder ähnliches gestopft, damit er mit auf Reisen kommen konnte.<br />
Hat ihn jemals irgend jemand von uns gefragt, ob er das wollte? Nein. Tatbestand des<br />
§ 239 StGB i.V.m. Art. 2 II GG (Freiheitsberaubung in Verbindung mit Eingriffen in<br />
das Selbstbestimmungsrecht) erfüllt.<br />
Aber er musste nicht nur mit auf den Spielplatz, in<br />
den Kindergarten, zum Einkaufen, zum Kinderarzt<br />
und in den Urlaub, nein, Teddy musste auch<br />
mit an den Mittagstisch. Dort wurde ihm, egal ob<br />
er Hipp- Babybrei, Möhren – oder Kartoffelbrei<br />
mochte, alles einfach in den Mund geschoben. Alles<br />
was wir nicht mochten, bekam er. Und wenn<br />
er den Mund nicht aufmachte: Pech gehabt, es<br />
wird gegessen, was auf den Tisch kommt. Bei jedem<br />
Blödsinn, den wir gemacht haben, musste Teddy mit. Er wurde einfach in die Jacke<br />
vorne hineingesteckt, Reißverschluss zu - aber bitte so, dass Teddy noch rausgucken<br />
kann und los ging es. Teddy war nicht nur genötigt mit zu kommen, er musste<br />
sich die Taten sogar mit ansehen oder sich beteiligen. Und schon wieder einen Tatbestand<br />
erfüllt: § 240 StGB Nötigung.<br />
Aber es kommt noch schlimmer. Auf einem Bummel durch den Großstadtdschungel<br />
oder die nahe gelegene Einsamkeit mitteleuropäischer Mischwälder muss Teddy ohne<br />
Mütze und Schuhe einfach mit – ob er will oder nicht. Doch plötzlich wird er aus seiner<br />
kuscheligen Umgebung geworfen. Wir, überdrüssig seines Fells, dass in der Nase<br />
kitzelt, haben ihn einfach und vorsätzlich aus dem<br />
Kinderwagen geworfen oder sein Pfötchen losgelassen.<br />
Unsere junge Mutter, leicht genervt und,<br />
vielleicht ein wenig überfordert, bemerkt dies<br />
nicht. Teddy bleibt einsam und hilflos zurück.<br />
Und schon ist es passiert: Tatbestand des § 221<br />
StGB (Aussetzung) erfüllt. Wieder eine Straftat<br />
mehr in unserem noch so jungen Leben.<br />
Der Tatbestand der Körperverletzung setzt voraus, dass jemand in seiner Gesundheit<br />
oder körperlich verletzt wurde. Wir haben den armen Teddy an Armen und Beinen<br />
gezogen, Löcher in ihn gebohrt, ihm die Augen rausgepult und das Fell vom Rücken<br />
gekrault. Den Vorsatz hatten wir vielleicht nicht, aber billigend in Kauf genommen<br />
haben wir es doch. Auch das unsere Mütter Teddy dann ohne Betäubung geflickt haben,<br />
ist uns doch irgendwie zumindest in mittelbarer Täterschaft anzulasten. Und wie<br />
sah der arme Teddy hinterher bloß aus? Der Kopf schief, Arme und Beine nicht mehr<br />
gleichlang und die Augen am Hinterkopf befestigt. Und niemand hat ihn über die<br />
20
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Risiken aufgeklärt. Tatbestand des § 226 (gefährliche Körperverletzung) oder zumindest<br />
§ 222 StGB fahrlässige Körperverletzung, wenn nicht sogar § 132a I Nr. 2 StGB<br />
bei ärztlicher Fehlbehandlung erfüllt.<br />
Aber damit nicht genug. Teddy wurde nicht nur mit Händen und Füßen verletzt.<br />
Auch die Bastelschere, das Küchenmesser oder eine Kerze kamen zum Einsatz. Daher<br />
ist auch der Tatbestand des § 224 I Nr.2 StGB (schwere Körperverletzung) erfüllt.<br />
Und so folgen schon wieder viele verschiedene und mehrfach begangene Straftaten,<br />
die auf unser Konto gehen.<br />
Im Mittelalter wurde dem Dieb die Hand abgehackt,<br />
der Teufelsanbeter verbrannt und die<br />
Hexe einer Wasserprobe unterzogen. Egal was<br />
Teddy gemacht hat und warum wir ihm die<br />
Hand abhackt, ihn verbrannt oder durchs Wasser<br />
gezogen haben (mit an-schließendem Würgen<br />
an der Wäscheleine) - heute ist dies unter<br />
dem Begriff der Folter gem. Art. 7 I lit. f Römisches<br />
Statut, zu subsumieren, denn nach völkerrechtlicher<br />
Betrachtung genügt für Folter eine<br />
staatliche Zwangsmaßnahme, die schwere körperliche oder seelische Schäden hervorruft.<br />
Auch hier mag der kundige Leser einige Zweifel an der Erfüllung des objektiven<br />
Tatbestandes haben. Es stellt sich die Frage nach der staatlichen Zwangsmaßnahme.<br />
Nun, der Staat in unseren Kinderzimmern waren zweifelsohne wir. Die Tat müsste<br />
auch über einen längeren Zeitraum an mehreren<br />
Opfern öfter erfüllt worden sein. Allein<br />
die ersten zehn Jahre unseres Lebens<br />
sollten reichen, einen längeren Zeitraum zu<br />
bejahen. Und mal ganz ehrlich: Hat nicht jeder<br />
noch einen zweiten Teddy gehabt? Das<br />
der Teddy zur Zivilbevölkerung des Kinderzimmers<br />
gehört ist unstreitig. Auch den<br />
Vorsatz bezüglich der Folter an Teddy eins<br />
und an allen Teddys kann hier nur schwerlich<br />
verneint werden.<br />
Damit hat sich das Ausmaß unserer Straftaten sogar auf das Völkerrecht ausgeweitet.<br />
Dies führt dazu, dass wir uns schon vor Beendigung unseres zehnten Lebensjahres<br />
nicht nur vor der deutschen, sondern auch vor der internationalen Strafgerichtsbarkeit<br />
verantworten müssten.<br />
Der Teddybär scheint trotz seiner oft recht menschlichen Art wie eine Katze sieben<br />
Leben zu haben. Doch soll dies nicht über den Tatbestand des Mordes hinwegtäu-<br />
21
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
schen. In übelster, hinterlistiger, rachsüchtiger<br />
Art und Weise wurde Teddy lebendig in der<br />
Sandkiste begraben, in der Toilette ertränkt,<br />
mit dem Kinderwagen oder Trettrecker überfahren.<br />
Diese Aktionen kann sich vielleicht<br />
nicht jeder von uns als Mord anhängen lassen.<br />
Unschuldig ist aber keiner.<br />
Denn der Tod des Teddys wird alternativ auch<br />
durch § 212 StGB (Totschlag), § 222 StGB<br />
(fahrlässige Tötung), sowie § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) ermöglicht.<br />
Und wieder strafbar gemacht.<br />
Ferner kommen Straftaten gegen Art. 8 II lit. a) ii) Römisches Statut wegen Kriegsverbrechen<br />
in Betracht. Dieses Verbrechen haben wir wohl kaum an unseren eigenen<br />
Teddybären begangen. Aber was ist mit denen unserer Geschwister? Im Krieg zwischen<br />
den Welten unserer Kinderzimmer wurde zumeist im Flur oder Wohnzimmer<br />
der ein oder andere geplante Krieg geführt. Die Bären des Geschwisterchens wurden<br />
als Kriegsgefangene genommen, so weggeschlossen,<br />
dass sie nicht mehr zu finden waren<br />
und in oben erklärter Weise gefoltert. Auch<br />
wurde an ihnen getestet, wie weit ein Teddy<br />
fliegt, ob er die Farbe aus dem Tuschkasten<br />
verträgt oder ob er schreit, wenn er aus dem<br />
Fenster fällt. Und das ganze war auch noch Teil<br />
des großen politischen Plans: Zermürbung des<br />
Gegners und Räumung des Wohnzimmers<br />
durch das Geschwisterchen. Pfui: Tatbestand<br />
der Kriegsverbrechen erfüllt.<br />
Nachdem Teddy dann ausgesetzt, verletzt, gefoltert, genötigt, seiner Freiheit beraubt<br />
oder gar getötet worden war, wurde Teddy hilflos sich selbst überlassen. Und wir<br />
begingen neben § 323 c StGB auch noch Fahrerflucht im Kinderwagen, auf dem<br />
Bobbycar oder mit dem Dreirad. Und schon wieder hatten wir uns strafbar gemacht.<br />
Dieses Mal gem. § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).<br />
Und wenn dann doch irgendwie mal eine Sache<br />
rausgekommen ist und die Eltern schimpften, dann war<br />
Teddy Schuld. Falschaussage: § 153 StGB.<br />
All dies darf natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass<br />
wir im Zeitpunkt der Taten meisten noch schuldunfähig<br />
gem. § 19 StGB waren. Aber doch zeigt es, welch<br />
kriminelle Energien in jedem von uns schlummern.<br />
Und: Mord verjährt nicht!<br />
Anna Pönisch<br />
22
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Verreist...<br />
Auf Bibliotheksreise<br />
Wer kennt das nicht – den schnöden Alltag in der Bibliothek. Immer dieselben Gesichter,<br />
dieselbe Einrichtung, ja, viele von euch wählen sogar Tag ein Tag aus denselben<br />
Platz. Ihr kennt also mittlerweile jeden Winkel und jedes Staubkorn unserer guten<br />
alten Bibliothek. Warum nicht einfach mal Abwechslung in die Lernerei bringen?<br />
Die vorlesungsfreie Zeit eignet sich dafür besonders gut. Wir möchten daher mit euch<br />
auf eine Bibliotheksreise gehen. Warum nicht die Arbeit mit einem Kurztrip in eine<br />
andere Stadt verbinden? In loser Folge wollen wir euch Bibliotheken vorstellen, die<br />
einen Besuch wert sind. Einfach mal in die Ferne schweifen…<br />
Dieses Mal:<br />
Die Uni Leipzig – Teilbibliothek Rechtswissenschaft<br />
Ein Testbericht<br />
„Aufgrund meines Umzugs nach Leipzig, bin ich einfach nicht umhin gekommen,<br />
auch mal in die Welt anderer Bibliotheken vorzudringen. Also habe ich mich auf die<br />
Socken gemacht, um die juristische <strong>Fakultät</strong> und Bibliothek zu suchen. Ich fand sie<br />
dann auch im Zentrum Leipzigs im Petersbogen. Ein Gebäude, welches im unteren<br />
Geschoss die Einkaufspassagen ergänzt und im oberen den CineStar ausweist. Fährt<br />
man dann mit dem Fahrstuhl noch eine Etage höher, voilà, die Bibliothek. Ein etwas<br />
komisches Gefühl, aus einer Welt des Konsums in die Welt des Lernens zu dringen.<br />
Man gelangt sodann in einen Vorraum, 2 Tische und Barhocker und ein großer Kaffee-<br />
und Snackautomat. Daneben reihenweise Schließfächer, bei denen man kein eigenes<br />
Schloss, sondern nur einen Euro parat halten muss. Dies erweist sich manchmal<br />
als sehr umständlich. Hat man die Sachen gepackt, gelangt man durch einen weiteren<br />
Vorraum, welcher einige Aufsteller mit Informationen von den Lehrstühlen enthält.<br />
Vorbei an einer mehr oder weniger netten Aufsichtsdame kommt man direkt in<br />
die Welt des Wissens. Ein großer länglicher Raum erstreckt<br />
sich vor mir. In dem vorderen Teil ragt eine Treppe<br />
empor, welche in die nächste Etage zum Zivilrecht führt.<br />
Rechts an den Seiten sind ein paar Tischreihen neben verglasten<br />
Fenstern aufgestellt. Im linken Teil einige mehr, jeder<br />
Platz ist mit Steckdosen und Lampen ausgestattet. Etwas<br />
verwinkelt führt ein weiterer Flur in einen Laptopraum<br />
und dann in den Computerpool. Die Laptopräume sind<br />
sehr gut für die Studenten, die es nicht mögen, wenn beim<br />
Lernen die Kommilitonen auf den Tasten rumhämmern, als<br />
gäbe es kein Morgen mehr.<br />
23
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Dennoch kann man in den Laptopräumen nur sitzen,<br />
wenn man ebenso die ganze Zeit die Tastatur beansprucht.<br />
Abwechselndes Lesen funktioniert dabei leider<br />
gar nicht. Folgt man der Treppe ins obere Geschoss,<br />
wird man wieder mit einer Unzahl von Sitzplätzen<br />
konfrontiert. Anbei ein verglaster Kopierraum<br />
(mit meiner Meinung nach zu dünnen Scheiben).<br />
Am Ende der langen Bücherreihe rechter Hand<br />
sind noch einmal vereinzelte Plätze und auf der linken<br />
Seite gibt es einen Ruhebereich. Sehr klein ausgestattet<br />
aber diesmal mit effektiven Gläsern. Das Problem ist, dass die beiden Etagen<br />
nicht voneinander abgeschottet sind. Ich kann jedes Husten, Blättern und Laptophämmern<br />
hören, sowie jeden einzelnen Menschen, der die Bibliothek betritt oder<br />
verlässt. Weiterhin utopisch ist, dass die Studenten teilweise anscheinend noch nie etwas<br />
davon gehört haben, dass in Bibliotheken der Mund gehalten werden soll. Nun<br />
hört man also von der unteren Etage sowie von allen anderen der oberen Etage die<br />
Geräusche der Anwesenden. Für mich ist es nahezu unmöglich da zu lernen. Zum<br />
Glück gibt es Ohropax und den Ruhebereich. Die Bibliothek im Petersbogen leiht<br />
grundsätzlich keine Bücher aus, was mich bei dem sehr dürftigen Bestand an Büchern<br />
nicht wundert. Wie ich dort jemals eine Hausarbeit schreiben soll, weiß ich auch noch<br />
nicht. Wahrscheinlich wird das dann jeden Tag so werden, wie Montags früh um acht<br />
bei Aldi. Wer ausleihen will, muss in eine andere (Teil-)Bibliothek, die mehrere Bestände<br />
von Lehrbüchern hat.<br />
Wie auch schon von der Bibliothek in Hamburg bekannt, ist auch hier das Handy<br />
strengstens untersagt. Das gilt auch, wenn es auf lautlos gestellt wird. Laptops können<br />
hingegen auch ohne Tragetasche hinein. Dabei sind jedoch die Aufsichtsdamen<br />
und – herren sehr eifrig, die Bücher zu kontrollieren, die man mit raus nimmt. Jedes<br />
einzelne muss aufgeschlagen werden um zu gucken, ob es nicht einen Stempel von<br />
der Leipziger Uni darin hat. Vollkommen unproduktiv meiner Meinung nach, weil<br />
man schon zuvor Sicherheitsschranken durchschreitet. Wem diese Bibliothek nicht<br />
zusagt, hat in Leipzig jedoch die Gelegenheit,<br />
andere Bibliotheken zu besuchen, da die meisten<br />
auch juristische Fachliteratur führen. So<br />
gibt es noch die Albertina direkt neben der<br />
Staatsanwaltschaft (die Uni-Bibliothek) und<br />
die deutsche Nationalbibliothek, wo es jeweils<br />
einfach alles geben dürfte. Hungern muss dabei<br />
auch niemand, da es immer eine Mensa nebenan<br />
gibt, sowie integrierte Cafeterias.<br />
Dennoch hat mich die Bibliothek noch nicht ganz überzeugen können und solange<br />
ich immer an Ohropax denken muss und keine Bücher ausleihen kann, wird sich daran<br />
auch nicht so schnell was ändern. Dennoch ist Leipzig und die Nationalbibliothek<br />
natürlich immer einen Besuch wert!<br />
Eure Annett<br />
24
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Angekündigt...<br />
Der Fachschaftsrat Jura und El§a laden ein zum:<br />
25
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Erlassen...<br />
Kurioses Recht aus den USA…<br />
• Im Jahr 1659 wurde in Massachusetts Weihnachten für ungesetzlich erklärt.<br />
• In der Stadtverordnung Harthahome City, Oklahoma wird es als illegal erklärt,<br />
eine hypnotisierte Person in einem Schaufenster abzustellen.<br />
• In Baltimore, Maryland ist es verboten, Waschbecken zu säubern, egal wie<br />
schmutzig sie sind. Ebenso ist das Werfen von Heuballen aus dem zweiten Stock eines<br />
Gebäudes untersagt.<br />
• In Marshalltown, Iowa ist es Pferden gesetzlich verboten, Hydranten anzufressen.<br />
• In Racine, Wisconsin ist es von Vorteil, wenn ein Feuer tagsüber ausbricht, denn<br />
es ist illegal, einen schlafenden Feuerwehrmann aufzuwecken.<br />
• Die Stadt Seattle hat eine Verordnung erlassen, die besagt, dass Goldfische in Gläsern<br />
nur dann im Bus transportiert werden dürfen, wenn sie sich nicht bewegen.<br />
• Ein Gesetz in Oklahoma verbietet es, ein Stück aus dem Hamburger eines Fremden<br />
herauszubeißen.<br />
• In Borger, Texas darf man an Silvester nicht mit Konfetti, Gummibällen, Feuerwerkskörpern,<br />
Staubwedeln und Peitschen werfen.<br />
• Per Gesetz wird in Florida den Ratten verboten, Schiffe zu verlassen.<br />
• In St. Louis, Missouri ist es illegal, in den Straßen auf dem Bordstein zu sitzen und<br />
Bier aus einem Eimer zu trinken.<br />
…und der ganzen Welt<br />
• In Victoria, Australien ist es nur staatlich lizensierten Elektrikern erlaubt, eine<br />
Glühbirne zu wechseln.<br />
• In Großbritannien wurde 1934 ein Gesetz erlassen, welches das Ungeheuer von<br />
Loch Ness, für den Fall, dass es existiert, unter Naturschutz stellt.<br />
(Quelle: Jura-Kalender 2008 - Juristisches für jeden Tag; C.F. Müller Verlag)<br />
26
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Gekünstelt...<br />
Maximilian K. Dehnert<br />
27
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Umbesetzt…<br />
Im Gespräch mit Christian Polchow -<br />
dem neuen <strong>Fakultät</strong>sassistenten<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Schön, dass du Zeit für uns gefunden hast.<br />
Dann fangen wir mal an…<br />
Du hast ja seit diesem Semester den Job des Dekanatsassistenten und<br />
Studienfachberaters von Carsten Pettig übernommen. Nicht alle Studenten<br />
hatten schon mit dir zu tun, konnten dich näher kennen lernen.<br />
Vielleicht erzählst du uns und unseren Lesern einfach ein wenig über<br />
deinen Werde-gang…<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
Ich bin 1981 in Erfurt geboren, dort aufgewachsen und zur Schule gegangen.<br />
2000 habe ich mein Abitur an einer kirchlichen Schule abgelegt.<br />
Dann habe ich ein Jahr Zivildienst in Erfurt an der Förderschule<br />
für körperlich und geistig behinderte Menschen geleistet. Das war eine<br />
sehr interessante und gute Erfahrung. Anschließend habe ich sofort angefangen<br />
Jura zu studieren. Den Wunsch hatte ich eigentlich schon seit<br />
der 8. oder 9. Klasse, und dabei habe ich mich für Jena als Studienort<br />
entschieden. Erstens aus der Nähe zu Erfurt und zweitens natürlich<br />
weil die Juristische <strong>Fakultät</strong> schon damals relativ bekannt war und<br />
einen guten Ruf hatte. Ich habe 2001 begonnen Jura zu studieren. Im<br />
Sommer 2007 habe ich mein Staatsexamen abgelegt. Daraufhin habe<br />
ich angefangen den Aufbaustudiengang Privates und Öffentliches<br />
Wirtschaftsrecht zu studieren. Im Rahmen dieses Studiums habe ich<br />
ein Seminar bei Prof. Alwart im Bereich Wirtschaftsstrafrecht belegt.<br />
Aus diesen Kontakten heraus hat sich dann im <strong>Februar</strong> 2008 die Anstellung<br />
als Studienreformer entwickelt. Als Carsten Pettigs Stelle frei<br />
wurde und die Aufgaben im Dekanat neu vergeben worden sind, trat<br />
ich im September 2008 seine Nachfolge an.<br />
Schreibst Du jetzt nebenbei noch eine Doktorarbeit?<br />
Ja, ich habe ein Promotionsthema im Wirtschaftsstrafrecht bei Prof.<br />
Alwart. Ich recherchiere nebenbei für die Doktorarbeit. Das Thema ist:<br />
29
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
„Zum Begriff des Spezialgesetzes im Wirtschaftsstrafrecht“. Ich würde<br />
die Promotion gern beenden, bevor ich ins Referendariat gehe. Aber<br />
momentan ist es natürlich durch die dreiviertel Stelle etwas schwierig.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
Wie sehen nun genau Deine Aufgaben hier an der <strong>Fakultät</strong> aus, wie<br />
läuft Dein Alltag ab?<br />
Das Tagesgeschäft ist eigentlich Studienberatung in allen möglichen<br />
Formen. Das heißt: persönliche Gespräche, E-Mails, Telefonate, dass<br />
man zu bestimmten Veranstaltungen geht und dass man zu Berufsinformationstagen<br />
in die Schulen fährt. Die Studienberatung besteht z.B.<br />
aus Fragen zur Zwischenprüfung, zum Schwerpunktbereichstudium<br />
und Examen - was einen im Studienalltag so beschäftigt. Weiterhin<br />
Fragen zum BaföG, allgemeine Fragen zum Studium, oft auch persönliche<br />
Probleme, Examensvorbereitung, sowie die Beratung für Härtefälle<br />
bei der Zwischenprüfung, wobei dann zu den fachlichen Problemen<br />
auch ganz andere Fragen dazu kommen. Das ist eigentlich das<br />
Hauptgeschäft in der Studienberatung. Ansonsten gehört zu den Aufgaben<br />
im Dekanat die Zuarbeit für den Dekan, wenn es um studentische<br />
Fragen geht, wie z.B. die Studienordnung. Ich bin Mitglied in der<br />
Studienkommission und habe da auch verschiedene Aufgaben zu erledigen.<br />
Weiterhin gehören die Vorlesungsplanung und die Koordination<br />
vom Examensklausurenkurs dazu. Im Rahmen der Studienreform bin<br />
ich seit einem Jahr mit den modularisierten Studiengängen (Bachelor,<br />
Lehramt) beschäftigt. Dafür müssen Studienordnungen und Modulkataloge<br />
erstellt werden. Jetzt sind wir gerade dabei für das Lehramt eine<br />
Studienordnung für das Jenaer Modell zu fertigen. Weiterhin stehen<br />
Verwaltungsaufgaben, Organisation von Klausuren und die<br />
Anmeldungen dazu - auch gerade für die Nebenfachstudenten - an. Ein<br />
großer Teilbereich liegt bei den Nebenfachstudenten, die in ganz<br />
verschiedenen Studiengängen (Bachelor- und Magisterstudenten,<br />
Lehramt) studieren, und unseren ausländischen Studierenden.<br />
Das Augenmerk liegt aber auf den Jura-Hauptfachstudenten?<br />
Ja. Der Hauptschwerpunkt ist das Jura-Staatsexamen. Aber da ich vorher<br />
für die Studienreform und da für die ganzen Nebenfachstudenten<br />
zuständig war, sind die mir natürlich ein bisschen ans Herz gewachsen.<br />
Sie haben es oft nicht einfach und sind auch etwas allein auf weiter<br />
Flur, da sie in verschiedenen <strong>Fakultät</strong>en angegliedert sind. Daher versuche<br />
ich, für sie bei uns an der <strong>Fakultät</strong> alles praktikabel zu gestalten.<br />
Ich denke, dass wir da im letzten Jahr einen großen Schritt nach vorne<br />
getan haben. Das ist der richtige Weg, da auch gerade die Anzahl der<br />
Studierenden im Nebenfach zunimmt.<br />
30
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
Gefällt Dir Deine Arbeit?<br />
Grundsätzlich gefällt mir die Arbeit sehr gut. Es gibt natürlich immer<br />
auch unerfreuliche Seiten des Jobs, aber die Freude ist immer im Vordergrund.<br />
Ich kenne das ganze Hochschulleben ja auch schon aus den<br />
verschiedenen studentischen Gremien wie der Fachschaft und verschiedenen<br />
Kommissionen. Im Endeffekt mache ich teilweise das<br />
weiter, was ich früher schon als Student getan habe, nur mit anderen<br />
Anknüpfungspunkten und mit anderen Möglichkeiten etwas zu<br />
bewegen oder zu gestalten. Wie es jetzt zum Beispiel bei der Verbesserung<br />
des Universitätsrepetitoriums möglich war. Man hat sich<br />
früher als Student natürlich auch Gedanken darüber gemacht, was besser<br />
laufen könnte. Da ist es ganz interessant, wenn man an der Universität<br />
vorher studiert hat und jetzt an einer Stelle sitzt, wo man in diese<br />
Gremien und deren Entscheidungsprozesse eingebunden ist. Das<br />
macht mir Spaß und ist auch der Grund dafür, warum ich damals ohne<br />
zu überlegen sofort JA gesagt habe, als ich im <strong>Februar</strong> die Stelle<br />
angeboten bekam.<br />
Was sind denn so die häufigsten Fragen die gestellt werden? Hast Du<br />
da die Top 3?<br />
Die erste Frage bei den Top 3 wäre sicherlich „Wie muss eine Praktikumsbescheinigung<br />
aussehen?“ Die zweite Frage unter den Top 3 ist:<br />
„Gehören die Zulassungshausarbeiten zur Zwischenprüfung?“ An dieser<br />
Stelle noch mal ausdrücklich, für alle die das dann später lesen:<br />
„Nein! Sind aber für die Fortgeschrittenenübungen notwendig.“. Die<br />
dritte Frage... hm, das ist schwierig. Auf jeden Fall gibt es immer viele<br />
Fragen zu den Praktika. Wo und wie man das machen kann, wobei immer<br />
das Hauptproblem ist, dass die Studenten nicht wissen, dass sie<br />
von einem Volljuristen betreut werden müssen. Es gibt sicherlich ganz<br />
interessante Praktikumsstellen überall in Deutschland. Aber wichtig ist<br />
für eine Anerkennung im Rahmen der juristischen Ausbildung, die Betreuung<br />
durch einen Volljuristen.<br />
Nun möchten wir auch noch ein bisschen was zur Person Christian<br />
Polchow erfahren? Wie verbringst Du so Deine Freizeit? Treibst Du<br />
Sport?<br />
Sport, Lesen, Musik hören und ich bin in Erfurt, wo ich herkomme,<br />
ehrenamtlich sehr aktiv in der evangelischen Kirche und beschäftige<br />
mich intensiv dort in meiner Freizeit.<br />
31
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
Welchen Sport treibst Du?<br />
Ich gehe zweimal die Woche ins Fitnessstudio. Früher bin ich<br />
regelmäßig joggen gegangen, aber das habe ich in der letzten Zeit<br />
etwas einschlafen lassen. Das bedaure ich auch sehr und müsste wohl<br />
mal wieder anfangen.<br />
Also ist Mannschaftssport eher nichts für Dich?<br />
Nein, also Sport ist auch nicht mein größtes Hobby. Aber wenn man so<br />
den ganzen Tag im Büro sitzt, muss man sich ja ein bisschen fit halten.<br />
Früher bin ich, wie gesagt, während des Studiums viel laufen gewesen.<br />
Was kann man sich unter deinem Engagement in der Kirche genau<br />
vorstellen?<br />
Ich bin im Gemeindekirchenrat, also sozusagen dem Verwaltungsgremium<br />
für meine Gemeinde. Außerdem sitze ich in der Kreissynode,<br />
der ständigen Vertretung der Kirchgemeinden.<br />
Ich bin mit der Kirche aufgewachsen und hab dazu natürlich auch eine<br />
enge Bindung. Hauptaufgaben sind organisatorischer und verwaltungstechnischer<br />
Natur.<br />
Nun möchten wir Dich bitten noch ein paar kurze Ergänzungssätze zu<br />
vervollständigen. Sag uns einfach, was Dir dazu einfällt.<br />
Mein Lieblingsbuch ist…<br />
…-ich habe kein direktes Lieblingsbuch.<br />
Die letzte CD oder DVD, die ich gekauft habe war…<br />
...eine CD: Dire Straits – „Brothers In Arms“.<br />
Mein Lieblingsmensaessen ist…<br />
…Kartoffelpuffer mit Apfelmus.<br />
Mein erstes Auto war ein…<br />
…VW Polo<br />
Als Student habe ich oft…<br />
…zulange geschlafen und zu wenig gelernt.<br />
32
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Polchow:<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Während des Studiums fand ich am schwierigsten…<br />
…den Gutachtenstil.<br />
Wenn ich ein Tier wäre, wäre ich ein…<br />
…Löwe.<br />
Drei Dinge oder Personen, die ich auf eine einsame Insel mitnehmen<br />
würde, sind…<br />
…ein paar gute Bücher, ein paar gute Freunde und einen guten Wein.<br />
Ein geschichtliches Ereignis oder eine Epoche in der ich gerne dabei<br />
gewesen wäre, ist…<br />
…die Reformation und bei der Maueröffnung direkt im Geschehen in<br />
Berlin. Ich war damals noch sehr klein und das hat mich schon tief beeindruckt.<br />
Wenn ich für einen Tag in das Leben einer Person der Zeitgeschichte<br />
schlüpfen könnte, wäre ich gerne…<br />
…eigentlich wäre ich nicht gern jemand anderes, aber ansonsten wäre<br />
ich gerne für einen Tag lang Frau Merkel.<br />
Eine Inspiration für mich ist…<br />
…ein gutes Buch.<br />
Abschließend noch eine letzte Frage: was planst du für die Zukunft,<br />
wie geht es beruflich bei dir weiter?<br />
Ich möchte noch gerne bis zum Sommer hier arbeiten um die von mir<br />
erarbeiteten Nebenfachangelegenheiten und Reformen fertig zu kriegen.<br />
Danach plane ich zeitnah meine Promotion zu machen. Schließlich<br />
steht noch das Referendariat an. Für die Zeit danach muss man<br />
dann mal sehen, was sich ergibt.<br />
Wir danken dir für das Interview Christian und wünschen ein erfolgreiches<br />
Jahr <strong>2009</strong>!<br />
Das Interview führten für Euch Nicole und Attila<br />
33
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Rumgerätselt…<br />
Kriegsgewinnler<br />
Während bei den Einen im Moment die Konten sterben, geht es Anderen ganz real an<br />
den Kragen. Dadurch steigen bei einigen wenigen die Kurse wieder. Spiel auch du<br />
das Spiel mit dem Töten! Arbeite dich die Spirale der Gewalt entlang und sieh, wer<br />
am Ende zufrieden als Sieger nach Hause geht.<br />
1<br />
7<br />
11<br />
8<br />
6<br />
1 10<br />
4<br />
18<br />
17<br />
9<br />
1. Regelwerk zur Bekämpfung<br />
des internationalen<br />
6<br />
Terrorismus<br />
2. umgangssprachlich: Einsatz<br />
der UNO – Friedenstruppen<br />
3<br />
3. Lieferverbot für militärische<br />
Ausrüstung<br />
16 4. meist selbsternannter<br />
Herrscher über Gebiete<br />
vorwiegend in Afrika<br />
14<br />
7<br />
13<br />
5. Gruppierung von Marinestreitkräften<br />
6. Order zur Benutzung der<br />
Schusswaffe<br />
5 12<br />
5<br />
15 4 7. Verbrauchsmaterial für<br />
Feuerwaffen<br />
2<br />
2 3<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
─<br />
10 11 12 13 14 15 16 17 18<br />
28
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Gekünstelt...<br />
Maximilian K. Dehnert<br />
34
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Abgelacht...<br />
Der letzte Rest…<br />
…vom Witzefest! Juristenwitze sind ja gemeinhin nicht das, was man als witzig bezeichnen<br />
würde. Wir haben für euch immer das Web durchforstet und die Perlen aus<br />
dem Sammelsurium von Stigmatisierungen und gähnend langweiligen Phrasen herausgefiltert.<br />
Doch mittlerweile sind fast alle Quellen ausgeschöpft. Gute Witze sind<br />
bald knapper als die Ölvorräte der USA. Darum ergötzt euch nun noch einmal an diesen<br />
Witzen, es könnten die letzten sein!<br />
• Gerda will sich scheiden lassen. Der Anwalt fragt: „Trinkt Ihr Mann?“ – „Nein.“ –<br />
„Schlägt er Sie?“ – „Nein.“ – „Und wie steht es mit der ehelichen Treue?“ – „Damit<br />
kriegen wir ihn! Zwei von unseren Kindern sind nicht von ihm!“<br />
• Der Richter fragt die scheidungswillige Ehefrau: "Seit wann ist denn Ihre Ehe zerrüttet?"<br />
Antwort: "Eigentlich schon von Anfang an, als er unbedingt mit auf das<br />
Hochzeitsfoto wollte!"<br />
• Worin liegt der Unterschied zwischen Rechtsanwälten und Geiern? Rechtsanwälte<br />
können am Miles & More Programm der Lufthansa teilnehmen.<br />
• Ein Rechtsanwalt nimmt den Beklagten in die Zange: „Was verstehen Sie eigentlich<br />
unter Ratenzahlung?“ – „Darunter verstehe ich, das mein Gläubiger raten muss, wann<br />
ich zahle; Herr Anwalt!“<br />
• Eine Hausfrau, ein Buchhalter und ein Anwalt werden gefragt, wie viel zwei plus<br />
zwei ist. Die Hausfrau antwortet: „Vier!“ Der Buchhalter sagt: „Ich denke, entweder<br />
drei oder vier. Ich werde noch einmal mit dem Taschenrechner nachrechnen.“ Der<br />
Anwalt fragt: „Wie viel wollen Sie, das es ist?“<br />
• „Ich brauche eine gute Waffe.“, sagt die Frau im Waffengeschäft. „Brauchen Sie<br />
die zur Verteidigung, gnädige Frau?“ „Nein, für meine Verteidigung brauche ich<br />
einen guten Anwalt.“<br />
• „Herr Oberstaatsanwalt, als Jugendlicher träumten Sie von einer Schauspielkarriere.<br />
Warum entschlossen Sie sich doch für ein Jurastudium?“ „Ich besuchte nicht nur<br />
Aufführungen, sondern auch Gerichtsverhandlungen. Ich verstand dann, wo das größere<br />
Theater gemacht wird.“<br />
• Zwei Verurteilte unterhalten sich in der Zelle: „Glaubst du eigentlich an Justizirrtümer?“<br />
„Klar, ich bin schon drei Mal freigesprochen worden!“<br />
35
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Woran denken Sie dabei?<br />
a) Carla Bruni.<br />
Bravo – Sie kennen die Première dame Frankreichs. Aber wer war nochmal<br />
der französische Präsident? Wie wird er gewählt? Was kann er nach der Verfassung<br />
(und in der Realität) alles tun? Das lernen Sie in Droit & Langue.<br />
b) L’Etat c’est moi.<br />
c) ???<br />
Keine schlechte Idee. Der Absolutismus ist zwar längst vorbei, aber es gibt<br />
auch heute noch Staatsordnungen, die für eine Person geradezu maßgeschneidert<br />
sind. Beispielsweise diejenige der französischen V e République. Für wen<br />
ihre Verfassung geschrieben wurde, erfahren Sie in Droit & Langue.<br />
Auch nicht schlimm. Wenn Sie mehr wissen wollen über die französische<br />
Rechtsordnung und ihre internationalen Bezüge, dann nehmen Sie doch einfach<br />
an dem Programm Droit & Langue teil. So erwerben Sie in französischer Sprache<br />
Kenntnisse über das französische und europäische Recht und können hierfür<br />
ein entsprechendes Zertifikat erlangen.<br />
Sie sehen, es gibt viele Gründe für Droit & Langue.<br />
Kommen Sie doch einfach vorbei!<br />
Nächste Kurse (Blockveranstaltungen):<br />
Introduction au droit public (Einstiegskurs) 16.-20.2.<strong>2009</strong><br />
(Nicolas Bertrand)Introduction au droit constitutionnel (Einstiegskurs) 30.3.-<br />
3.4.<strong>2009</strong><br />
(Dr. Thomas Groh)<br />
Weitere Informationen:<br />
Centre Droit & Langue, Carl-Zeiss-Str. 3, Raum 2.50<br />
Nicolas Bertrand (nibertrand@gmail.com)<br />
Dr. Thomas Groh (groh@jura.tu-dresden.de)<br />
36
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Nachgeforscht...<br />
Wer war eigentlich…?<br />
Dominicus Aramaeus<br />
Auch dieses Mal möchten wir das Leben und Wirken eines für die Geschichtsbücher<br />
relevanten Juristen mit Bezug zu Jena und seiner Universität näher beleuchten. Dieses<br />
Mal möchten wir euch Dominicus Aramaeus vorstellen.<br />
Zum Leben:<br />
- geboren 1579 in Leeuwarden, Westfriesland<br />
- ab 1593 Studium in Franeker, Oxford, Rostock und Jena<br />
- 31.03.1600 Promotion und Hochzeit mit der Tochter des Jenaer Professors<br />
Virgilius Pingitzer<br />
- 1602 außerordentliche Professur; 1603 ordentliche Professur für römisches<br />
Privatrecht, später deutsches Reichsstaatsrecht<br />
- zeitgleich Beisitzer am Jenaer Schöffenstuhl, später am Hofgericht<br />
- 1608, 1628, 1636 Rektor, 1618 Prorektor der Universität Jena<br />
- 1619 Senior (zweiter Rang), 1634 Ordinarius (erster Rang) der juristischen<br />
<strong>Fakultät</strong> und damit Vorsitzender des Schöffenstuhls<br />
- Mitglied im Rat des Weimarischen Hofes<br />
- gestorben am 24.02.1637 bei einer <strong>Fakultät</strong>ssitzung in Jena<br />
Dominicus Aramaeus setzte sich als „erster Lehrer des ius publicum in Jena“ (Conring)<br />
dafür ein, dass das Reichsstaatsrecht als weitere Disziplin der Jurisprudenz an<br />
den Universitäten des 16. Jahrhunderts gelehrt werde. Er wollte damit einen besseren<br />
Praxisbezug der Lehre erreichen, da die meisten Juristen nach ihrer Ausbildung wichtige<br />
Stellungen in fürstlichen Geheimräten und damit bei der Leistung des Staates<br />
inne hatten. Dies machte eine Beschäftigung mit dem Staatsrecht schon in der Ausbildung<br />
unerlässlich. Außerdem forderte er, dass die Axiome des römischen Rechts einer<br />
realistischen Behandlung des tatsächlichen Verfassungsrechts im Deutschen<br />
Reich weichen sollten. Er forderte die Heranziehung des positiven Rechts, etwa der<br />
Goldenen Bulle oder der Wahlkapitulation, anstatt des Corpus Iuris Civilis oder der<br />
Lex Regia. Aramaeus verfasste verschiedene Schriften, die sich mit der Staatsrechtslehre,<br />
der kaiserlichen Machtstellung und der Institution Reichstag beschäftigten.<br />
Sein Werk über die Goldene Bulle von 1617 stellt den Übergang zur modernen Kommentierungsweise<br />
von rechtlichen Regelwerken dar. Dominicus Aramaeus kann,<br />
trotz seiner für diese Zeit normalen humanistisch-theologischen Prägung, als ein Begründer<br />
der neuen Reichsstaatsrechtswissenschaft gesehen werden.<br />
Eure Nicole<br />
37
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
El§a...<br />
Möchtest Du Dich über das Jurastudium hinaus engagieren?<br />
Willst Du über den universitären Teller-rand schauen?<br />
Organisierst Du gerne?<br />
Arbeitest du gerne im Team?<br />
Lernst Du gern neue und nette Leute kennen?<br />
Dann schau doch mal bei einer Vorstandssitzung von ELSA- Jena, jeden Montag ab<br />
18.30 Uhr im Seminarraum 2.09 in der Carl-Zeiß-Str. 3, vorbei.<br />
ELSA, The European Law Students' Association, ist eine unabhängige, politisch neutrale<br />
und als gemeinnützig anerkannte internationale Organisation und gleichzeitig<br />
die weltgrößte Jurastudentenvereinigung. Sie bietet Jurastudenten, Rechtsreferendaren<br />
und jungen Juristen die Möglichkeit, sich zu engagieren und weiterzubilden.<br />
Wir organisieren nicht nur Fahrten zu Kanzleien, Gerichten und den verschiedensten<br />
Institutionen, führen Vortragsreihen und Diskussionsrunden durch, sondern bieten<br />
mit unserem Austauschprogramm „Step“ auch bezahlte Praktikumsplätze im Ausland<br />
an. Fast schon legendär sind unsere einmal im Semester stattfindenden Fahrten zur<br />
JVA Weimar oder Gräfentonna und die Stammtische mit den Professoren der <strong>Rechtswissenschaftliche</strong>n<br />
<strong>Fakultät</strong> der FSU Jena.<br />
Vom 20.02.09 bis zum 22.02.09 organisiert ELSA- Jena ein Seminar zum Thema<br />
„Die Zukunft unserer Energieversorgung – im Spannungsfeld von Sicherheit,<br />
Effizienz und Klimaschutz“ an der FSU Jena. Es werden Juristen und Praktiker, u.<br />
a. von Linklaters und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,<br />
Vorträge und Diskussionen über die verschiedensten Themen des Energiewirtschaftsrechts<br />
halten. Dieser Bereich birgt im Gegensatz zu anderen juristischen<br />
Tätigkeitsfeldern viele Zukunftsperspektiven, da im Energierecht zurzeit noch viele<br />
Juristen gesucht werden.<br />
Wenn Ihr Lust bekommen habt den ELSA- Spirit persönlich zu erleben, dann besucht<br />
eine Vorstandssitzung von uns. Weitere Informationen findet Ihr auch im Internet unter<br />
www.elsa-jena.de . Dort ist auch eine Anmeldung für das Seminar möglich (Link:<br />
Seminar <strong>2009</strong>) Wir freuen uns über jeden Teilnehmer, jedes neue Mitglied und alle<br />
Interessierten.<br />
Ina Becherer;<br />
Direktorin Seminare und Konferenzen<br />
38
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Gekünstelt...<br />
Maximilian K. Dehnert<br />
39
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Hingeschmiert...<br />
Über die Lesbarkeit von Korrekturanmerkungen<br />
Neulich in der großen Übung: Klausurenrückgabe.<br />
Vorne steht der wissenschaftliche Mitarbeiter, davor ein Pulk von nervösen Studenten.<br />
Einzelne Namen werden vorgelesen und aus der Masse schnellen scheinbar besitzerlose<br />
Arme in die Höhe um sich ihre Klausur zu angeln. Die ersten fröhlichen Gesichter<br />
verlassen den Nukleus, aber auch der ein oder andere Stirnrunzler steigt<br />
schleppend langsam die Hörsaaltreppen hinauf.<br />
Hat man schließlich die eigene Klausur in der Hand steigt der Puls noch einmal um<br />
das Doppelte, während man zügig nach der letzten Seite sucht. Wo ist die Korrekturseite,<br />
wie viele Punkte? Dann hat man sie gefunden, ganz unten unter dem Bleistifttext.<br />
Bestanden, puhh. Erstmal durchschnaufen. Langsam sackt der Puls wieder<br />
runter und der Verstand setzt wieder ein. Mmhh, naja, etwas mehr hatte man sich ja<br />
eigentlich schon erhofft… vier gewinnt, schön und gut, aber irgendwie war die Erwartung<br />
doch etwas höher angesetzt.<br />
Während also die ersten Emotionen abflauen, schaut man nun erst einmal, was der<br />
Korrektor denn so zu kritisieren hatte. Was ist falsch gemacht worden, was wurde erwartet?<br />
– Und genau an dieser Stelle stoßen viele Studenten auf ein Problem.<br />
Denn um die Fehler an der eigenen Arbeit herauszufinden, muss man die Bewertung<br />
auch lesen können. Nun soll dies keine Schelte sein, allerdings stellt die Unleserlichkeit<br />
der Korrekturbemerkungen ein erhebliches Problem dar. Schließlich ist sie eine<br />
Grundlage, auf der man einen möglichen Nachkorrekturantrag stellen kann. Hat der<br />
Korrektor etwas als fehlend angemerkt, was man vielleicht doch erwähnt hat? Wurde<br />
vielleicht sogar etwas kritisiert, was man als vertretbar in einem Lehrbuch gefunden<br />
hatte?<br />
Um das Herauszufinden, müsste man wohl das Gespräch mit dem Professor suchen.<br />
Aber es ist schon blöd, wenn man hingeht um sich bei einer Leistung, die eh nicht so<br />
berauschend ist, über die Unlesbarkeit der Korrekturbemerkungen zu beschweren.<br />
Abgesehen davon, dass man dabei das so wichtige Gespräch gleich mit einer Kritik<br />
beginnen muss - was sicherlich nicht förderlich für den Gesprächsausgang ist. Außerdem<br />
könnte es den Anschein erwecken, dass man sich allein auf die Fehler von Anderen<br />
fixiert anstatt sich selbst als Schuldigen für eine schlechte Leistung auszumachen.<br />
Und das ist nicht unbedingt ein guter Start, um eine Notenverbesserung zu erwirken.<br />
40
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Aber es geht hier ja nicht nur um die Leute, die vielleicht an der Grenze zum Bestehen<br />
liegen. Auch diejenigen, die aus den eigenen Fehlern lernen wollen, um dieselben<br />
im Examen nicht noch einmal zu machen, können dies nicht, wenn man für die Entzifferung<br />
des Kommentars erst mal ein Semester Runenkunde belegt haben muss.<br />
Aber es gibt natürlich auch Ausnahmen. Ab und an hat man einen Korrektor, der es<br />
entweder gut mit uns Studenten meint oder von Haus aus mit einer schönen Schrift<br />
gesegnet ist. Besonders muss auch das vorbildliche Verhalten einiger weniger Korrektoren<br />
erwähnt werden, die ihre Bewertungen mit dem Computer tippen. Das ist<br />
natürlich das Non-plus-ultra. Besser geht es nicht. Hier hat man nicht nur sofort Klarheit,<br />
sondern es erleichtert einfach auch ungemein das Verständnis der Anmerkungen,<br />
wenn man nicht bei jedem zweiten Wort den Kopf zur Seite legen muss um zu<br />
erahnen, was da wohl steht. Deswegen ein dickes Lob an diejenigen, die es mittlerweile<br />
so handhaben!<br />
Abschließend möchte ich an dieser Stelle nicht versäumen, uns auch selbst an die studentische<br />
Nase zu packen. Viele von uns müssen sich sicher auch eingestehen, dass<br />
manch eine abgegebene Klausur ebenfalls mit ägyptischen Hieroglyphen gespickt<br />
war. Gerade gegen Ende der Bearbeitungszeit, wenn man noch schnell die letzten Gedanken<br />
aufs Papier bringen möchte, gleichen viele Wörter eher Schlangenlinien als<br />
tatsächlichen Schriftzeichen. Sollte ich irgendeinen Korrektor damit zur Verzweiflung<br />
getrieben haben, möchte ich mich an dieser Stelle dafür entschuldigen und gelobe<br />
Besserung.<br />
Trotzdem darf man nicht vergessen, dass wir in den Prüfungen leider keine Alternative<br />
zur Handschrift haben – ich zum Beispiel, würde meine Klausur liebend gerne auf<br />
einem Laptop tippen. Da wäre ich um einiges schneller als mit dem Füller in der<br />
Hand. Aber das geht ja leider nicht. Der Korrektor hingegen hat eine Wahl. Auch<br />
wenn hier sicher als Argument dagegen gehalten werden muss, dass die wissenschaftlichen<br />
Mitarbeiter sowieso schon überlastet sind und der Mehraufwand bei einer getippten<br />
Korrektur, die auch noch ausgedruckt und angehängt werden muss, sicher<br />
größer ist als die Standardkorrektur mit Bleistift auf der Rückseite.<br />
Es bleibt also nur der Appell an alle Beteiligten, sich beim nächsten Mal etwas mehr<br />
Mühe zu geben und sich daran zu erinnern, dass das geschriebene Wort zum Lesen<br />
geeignet sein sollte – das gilt für beide Seiten: Korrektoren wie Studenten.<br />
Eure Nicole<br />
41
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Abgestaubt...<br />
Rezensionen<br />
Wir haben wieder einmal auf dem Büchermarkt zugeschlagen, um euch Bewertungen<br />
der aktuellen Lehrbücher und Skripte präsentieren zu können.<br />
Dabei sollt ihr nicht unbedingt von uns zum Kauf angeregt werden, sondern primär<br />
einen rein subjektiven Eindruck vom jeweiligen Autor erhalten, der schon das Vergnügen<br />
hatte, mit diesem Buch zu arbeiten.<br />
Wenn ihr auch einmal ein Buch für uns rezensieren wollt, fragt bei uns im FSR-Büro<br />
(2.28) nach, wir haben immer mal wieder welche zum rezensieren übrig.<br />
Hier nun die aktuellen Rezensionen …<br />
Titel: Schuldrecht BT<br />
Autor: Dirk Looschelders<br />
Auflage: 2. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 24,80 €<br />
Die neueste Auflage zum Schuldrecht BT - ein dicker Wälzer. Doch dabei ist alles<br />
übersichtlich und sehr gut gegliedert dargestellt. Insbesondere wurde das neue VVG,<br />
welches 2008 in Kraft trat, eingearbeitet. Dieses Buch verweist nicht nur auf einschlägige<br />
Rechtsprechung, sondern führt Ausschnitte daraus an und gibt weiterhin<br />
umfangreiche Literaturhinweise zur tieferen Bearbeitung. Der neue Looschelders hat<br />
mithilfe eines Paragraphenregisters und zusammengefassten BGH-Urteilen zum jeweiligen<br />
Schwerpunkt an Übersichtlichkeit<br />
dazugewonnen. Des Weiteren ist der Text<br />
systematisch gut aufgebaut und sehr verständlich<br />
gefasst. Einziges Manko dabei ist<br />
die kleine Schrift, welche aufgrund des<br />
umfangreichen Textes,schnell reizend auf<br />
die Augen wirkt. Wer dieses Buch einmal<br />
durchgearbeitet hat, hat wohl alles wissenswerte<br />
über das Schuldrecht gehört.<br />
42<br />
Annett Böhmke
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Titel: Grundwissen zum Bürgerlichen Recht<br />
Autor: Dieter Medicus<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Auflage: 8. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Preis: 17,90 €<br />
Dieter Medicus möchte in seinem Buch „Grundwissen zum Bürgerlichen Recht“ eine<br />
Ergänzung zu seinem Werk „Bürgerliches Recht“ schaffen und somit ein zivilrechtliches<br />
Grundgerüst beim Leser aufbauen, welches er mit grundlegenden Fragen aus<br />
dem Zivilrecht erzeugt.<br />
Zunächst beginnt er mit dem Anspruchsaufbau, geht dann über zu Ansprüchen aus<br />
schuldrechtlichen Verträgen und schließt dann mit den gesetzlichen Schuldverhältnissen.<br />
Die einzelnen Probleme werden mit Hilfe zahlreicher Beispiele verdeutlicht.<br />
Auch versucht der Autor an Hand von kleinen Schemata die Themen zu visualisieren.<br />
Jedoch fehlt es an Fußnoten und somit ist<br />
es dem Studenten nicht immer möglich die<br />
aufgeworfenen Fragen zu vertiefen. Aus<br />
diesem Grunde ist es wohl unentbehrlich<br />
sich beide Bücher anzuschaffen.<br />
An und für sich ist das Buch aber gut geeignet<br />
um sich einen genauen Überblick<br />
über zivirechtliche Fragestellungen zu verschaffen.<br />
Vivien Uhlig<br />
Titel: Sachenrecht<br />
Autor: Vieweg / Werner<br />
Auflage: 3. Auflage<br />
Jahr: 2007<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 29,90 €<br />
Das Buch von Vieweg und Werner behandelt auf 629 Seiten umfassend die Problematiken<br />
des Sachenrechts. Es ist Teil eines Gesamtkonzepts des Carl Heymanns Verlages,<br />
welches neben dem Lehrbuch auch ein Frage – Antwort – Buch zur Wiederholung<br />
und ein Casebook zur Fallübung umfasst. Da Vieweg als Bearbeiter aller drei<br />
Bücher mitwirkt ist ein einheitlicher Stil und ein einheitliches Konzept deutlich erkennbar.<br />
Das Lehrbuch geht auf alle relevanten Aspekte des Sachenrechts ein. Die<br />
Besonderheit dabei ist jedoch, dass die Bearbeitung der einzelnen Themenkomplexe<br />
in einer Staffelung erfolgt: nach Grundlagen-, Vertiefungs-, Examens- und<br />
Zusatzinhalten. Somit kann einen das Buch über das gesamte Studium hinweg begleiten.<br />
43
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Die Gliederung des Buches ist übersichtlich und auch die komplexeren Problematiken<br />
des Sachenrechts werden verständlich<br />
aufgearbeitet. Ein umfassender Fußnotenapparat<br />
ergänzt das Werk, welches im Design<br />
zwar schlicht gehalten ist, trotzdem<br />
alle Bedürfnisse was Illustrationen und<br />
Übersichten angeht erfüllt. Einer Empfehlung<br />
des Buches steht demnach nichts entgegen.<br />
Nicole Boeck<br />
Titel: Wirtschaftsstrafrecht – Einführung und<br />
Allgemeiner Teil<br />
Autor: Klaus Tiedemann<br />
Auflage: 2. Auflage<br />
Jahr: 2007<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 24,80 €<br />
Das Lehrbuch „Wirtschaftsstrafrecht – Einführung und Allgemeiner Teil“ beschäftigt<br />
sich mit den Grundlagen des europäischen und deutschen Wirtschaftsrechts. Durch<br />
zahlreiche Fußnoten und Literaturhinweise zu Beginn eines jeden Kapitels wird die<br />
Vertiefung der Materie erleichtert. Zahlreiche als Fälle aufgearbeitet<br />
Gerichtsentscheidungen veranschaulichen die wesentlichen Problematiken.Als<br />
schwierig erweist sich allerdings das<br />
Problem, welches im Strafrecht häufig<br />
auftritt, dass der Allgemeine Teil nicht<br />
ohne der Besonderen Teil dargestellt<br />
werden kann. Auch damit geht der Autor<br />
gekonnt um, indem er die wesentlichen<br />
Punkte des Besonderen Teils direkt zu<br />
Beginn des Buches erläutert.Eine gelungen<br />
Einführung in das Wirtschaftsstrafrecht.<br />
Kathrin Zschögner<br />
Titel: Wirtschaftsstrafrecht – Besonderer Teil<br />
Autor: Klaus Tiedemann<br />
Auflage: 2. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 25,00 €<br />
44
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Das Lehrbuch „Wirtschaftsstrafrecht – Besonderer Teil“ baut erwartungsgemäß auf<br />
dem Lehrbuch „Wirtschaftsstrafrecht – Allgemeiner Teil“ auf. Es werden die europarechtlichen<br />
und nationalen Grundlagen des besonderen Wirtschaftsstrafrechtes vermittelt.<br />
Mittels zahlreicher Literaturhinweise zu Beginn der Kapitel und zahlreicher<br />
Fußnoten wird ein vertiefende Lektüre vereinfacht.<br />
Zahlreiche Fälle gestalten die Darstellungen<br />
anschaulich. ZU Ende des Buches<br />
findet sich auch eine Auflistung der<br />
behandelten Fälle, was eine eventuelle<br />
Klausurvorbereitung erleichtert.<br />
Insgesamt handelt es sich auch hier, wie<br />
bereits bei dem Vorgänger „Wirtschaftsstrafrecht<br />
– Allgemeiner Teil um eine<br />
gelungene Darstellung des Stoffes.<br />
Kathrin Zschögner<br />
Titel: Insolvenzrecht<br />
Autor: Cristoph Becker<br />
Auflage: 2. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 25,00 €<br />
In der academia iuris Reihe erschien das Lehrbuch zum Insolvenzrecht in der 2.Auflage.<br />
Eingeteilt ist das Buch in einen Allgemeinen Teil, in dem die Grundsätze und<br />
Gegenstände des Insolvenzrechts etc. behandelt werden, und dem Besonderen Teil, in<br />
dem die Abläufe erläutert werden.<br />
Auf den ersten Blick wirkt das Buch mit seinen 391 Seiten und der relativ kleinen<br />
Schrift eher abschreckend. Dennoch ist es von seinem Aufbau her sehr übersichtlich<br />
und lässt sich daher gut lesen. Auch sind aktuelle Entscheidungen eingearbeitet und<br />
viele Literaturhinweise angegeben, die bei Bedarf nachgelesen werden können.<br />
Für Studenten, die sich für diese Materie<br />
interessieren ist es ein durchaus geeignetes<br />
Buch. Für den Umfang des Buches ist<br />
auch der Preis in Ordnung<br />
45<br />
Julia Geißler
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Titel: Examinatorium Allgemeines Verwaltungs<br />
recht<br />
Autor: Johannes Dietlein, Thomas Dünchheim<br />
Auflage: 3. Auflage<br />
Jahr: 2007<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 19,90 €<br />
Vor allem in der Examensvorbereitung ist das Lernen am Fall wichtig. Anhand von<br />
198 kurzen Fällen, die grau im Buch hervorgehoben sind, wird der Stoff des Allgemeinen<br />
Verwaltungsrechts dargestellt. Das Wissen wird so direkt an Problemen vermittelt.<br />
Die Kapitel sind übersichtlich gestaltet und mit 294 Seiten ist dieses Buch<br />
ideal zur Wiederholung geeignet. Die einschlägigen Bücher zum Allgemeinen<br />
Verwaltungsrecht kann es aber nicht ersetzen. Störend ist auch, dass der Autor auf<br />
Fußnoten verzichtet hat und die Nachweise in Klammern, welche teilweise über<br />
mehrere Zeilen gehen, gesetzt hat. Dadurch wird die Konzentration teilweise<br />
unterbrochen, was dazu führt, dass man einige Sätze mehrfach lesen muss, um sie zu<br />
verstehen.<br />
Dennoch ist das Buch empfehlenswert, besonders<br />
wegen der 19 Seiten im Anhang,<br />
die ausschließlich Aufbaumuster darstellen<br />
und eine große Hilfe bieten.<br />
Birgit Schönfeld<br />
Titel: Staatsorganisationsrecht - Examenstraining<br />
Autor: Jörn Axel Kämmerer<br />
Auflage: 1. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 18,90 €<br />
Das Examenstraining von Jörn Axel Kämmerer werden die examensrelevanten Inhalte<br />
des Staatsorganisationsrechts noch einmal aufgearbeitet. Dabei wird sich auf das<br />
Wesentliche beschränkt und anhand von kleinen Fällen noch einmal ins Gedächtnis<br />
gerufen.<br />
Außerdem werden im Verlauf wesentliche Verständnisfragen gestellt und damit<br />
abgeprüft, die am Ende jedes Kapitels beantwortet werden. Ergänzt wird das Ganze<br />
46
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
durch verständliche Übersichten und einen<br />
ausreichenden Fußnotenapparat. Das<br />
Layout ist schlicht aber übersichtlich. Zum<br />
ersten Erlernen ist es nicht zu empfehlen,<br />
das ein Grundverständnis vorausgesetzt<br />
wird. Aber es erscheint ja nicht umsonst in<br />
der Examenstrainingsreihe und ist für seine<br />
Zielgruppe sicherlich ein sinnvolles Buch.<br />
Nicole Boeck<br />
Titel: Fälle mit Lösungen für Anfänger im<br />
Bürgerlichen Recht – Band 1 (Grundlagen)<br />
Autor: Olaf Werner<br />
Auflage: 12. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Carl-Heymanns<br />
Preis: 17,00 €<br />
Das Buch „Fälle mit Lösungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht – Band 1“ enthält<br />
25 durchaus prüfungsrelevante Fälle. Alle werden im Gutachtenstil gelöst. Zu<br />
Beginn des Buches findet sich eine kurze Einleitung mit den wichtigsten Arbeitshinweisen.<br />
Zudem wird ein allgemeines Schema zivilrechtlicher Anspruchsgrundlagen<br />
aufgestellt.<br />
Am Ende findet sich ein Sachregister, dass es ermöglicht gezielt nach Themengebieten<br />
zu suchen. Es handelt sich durchweg um kurze Fälle und dazugehörige kurze Lösungen.<br />
Dadurch wird es den Anfängern ermöglicht den Überblick zu behalten.<br />
Das Buch ist damit sehr gut geeignet zum<br />
Lernen für Klausuren im BGB. Einziges<br />
Manko stellt eine fehlende Themenübersicht<br />
zu Beginn des Buches dar, so dass<br />
nur über das Sachregister zum Schluss<br />
nach Fällen zum gelernten Themengebiet<br />
gesucht werden kann.<br />
Kathrin Zschögner<br />
Titel: 75 Klausuren aus dem BGB<br />
Autor: Eckert / Hattenhauer<br />
Auflage: 12. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 15,90 €<br />
47
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Die Klausurensammlung aus dem Carl Heymanns Verlag bietet 75 Klausuren aus<br />
dem BGB inklusive Lösungsvorschläge an. Dabei sind die Klausuren auf jeweils einer<br />
separaten Seite gedruckt, was sicherlich die Übersichtlichkeit erhöht, bei teilweise<br />
ziemlich kurzen Sachverhalten aber eher an Papierverschwendung grenzt. Die<br />
Falllösungen sind im Klausurstil gegliedert, sind dabei aber teilweise sehr, sehr knapp<br />
gehalten und bieten keine Hilfestellung was Formulierungsvorschläge angeht. Auf<br />
Streitstände wird zwar hingewiesen, eine genaue fallbezogene Erläuterung wird dem<br />
Bearbeiter jedoch selbst überlassen. Schade ist auch, dass es keine Übersicht über die<br />
Schwerpunkte der Klausur was die Problematik betrifft enthält. So muss man erst einmal<br />
den zu einem bestimmten Problem passenden Sachverhalt suchen. Die Übersicht<br />
anhand von Paragraphen ist hierbei nicht<br />
sonderlich hilfreich. Das Werk ist daher<br />
für denjenigen, der nur nach Sachverhalten<br />
inklusive einer kurzen Lösungsskizze sucht<br />
genau das richtige. Für den, der noch<br />
Hilfestellung, bzw. eine vertiefte Bearbeitung<br />
der Fälle sucht, ist das Buch nicht zu<br />
empfehlen.<br />
Nicole Boeck<br />
Titel: 40 Probleme aus dem Staatsrecht<br />
Autor: Timo Hebeler<br />
Auflage: 2. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 16,90 €<br />
Zum theoretischen Wissen in der Juristerei gehört vor allem ein ausgeprägtes Problembewusstsein.<br />
Jedes der drei großen Rechtsgebiete hat daher eine große Anzahl<br />
an Streitständen, mit ebenso vielen Meinungsständen und Urteilen. Allerdings tauchen<br />
bestimmte Probleme immer wieder regelmäßig in Klausuren und Hausarbeiten<br />
auf. 40 dieser Probleme aus dem Staatsrecht sind nun speziell in diesem Buch aufgeführt.<br />
Zunächst wird durch einen kleinen Beispielsfall der Streit anschaulich geschildert.<br />
Es folgen die einzelnen Meinungen mit den Fundstellen zu ihren Vertretern und<br />
die jeweiligen Argumente. Dieses Buch erspart dem Studenten viel Zeit beim<br />
erarbeiten von Pro und Kontra der Probleme<br />
aus dem Staatsrecht und hilft dabei, den<br />
späteren Arbeiten Struktur zu verleihen und<br />
das vom ersten Semester an. Die Aufteilung<br />
der Probleme gleicht der des Grundgesetzes,<br />
das gesuchte Problem ist daher schnell<br />
gefunden. Der Blick in dieses Buch lohnt<br />
sich immer wieder.<br />
Birgit Schönfeld<br />
48
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Titel: Europarecht<br />
Autor: Hans Georg Fischer<br />
Auflage: 2. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 25,00 €<br />
Das Buch gehört zu der Serie „Grundkurs-juristische Kurzlehrbücher“ und folgt diesem<br />
Grundsatz auch. Es ist in seiner Schreibweise kurz und bündig gehalten und gut<br />
verständlich. Anhand von Zusammenfassungen zur Wiederholung am Ende jeden<br />
Kapitels, sowie der knappen Darstellung der wichtigsten Fälle im Europarecht, wird<br />
das Verständnis erleichtert. Dabei sind weiterhin zahlreiche Entscheidungen des<br />
EuGH in den Fußnoten abgedruckt, wobei aufgrund der Knappheit hier unbedingt einige<br />
Nachgelesen werden sollten. Schwerpunkt der Neuauflage ist das Recht der europäischen<br />
Gemeinschaft, wobei auch die aktuelle Rechtssprechung hinsichtlich des<br />
Vertrages von Lissabon berücksichtigt wird.<br />
Alles in allem ein gutes Buch, welches<br />
Verständnis schafft ohne ewiges Herumgerede.<br />
Allerdings wäre es schön gewesen,<br />
anhand einiger Farben, Absätze oder anderer<br />
Hilfsmittel, wichtige Sachen besser<br />
hervorzuheben und kleine Merkhilfen zu<br />
schaffen. Das würde der augenscheinlichen<br />
Konstruierung gut tun.<br />
Annett Böhmke<br />
Titel: Grundrechte sowie Grundzüge der<br />
Verfassungsbeschwerde<br />
Autor: Rolf Schmidt<br />
Auflage: 10. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Rolf Schmidt Verlag<br />
Preis: 19,80 €<br />
Dieses Buch ist in drei Teile untergliedert und behandelt die allgemeinen Grundrechtslehren,<br />
die einzelnen Grundrechte sowie die Grundzüge der Verfassungsbeschwerde.<br />
Die jeweiligen Grundrechte werden in systematischer Reihenfolge (nach<br />
ihrer Anordnung im Gesetz) thematisiert und nicht ihrem Inhalt nach in spezielle<br />
Gruppen eingeordnet.Die von Schmidt angeführten, innerhalb der Darstellung<br />
besonders gekennzeichneten Definitionen, können bei der Falllösung als praktisch<br />
anwendbare Faustregeln dienen. Zahlreiche Beispiele veranschaulichen das zuvor<br />
Erklärte.<br />
49
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Bei fast allen Grundrechten werden die<br />
wichtigsten Aspekte bezüglich des Schutzbereiches,<br />
des Eingriffes und der verfassungsrechtlichen<br />
Rechtfertigung zuerst in<br />
einer kürzeren Zusammenfassung präsentiert<br />
und anschließend im Einzelnen ausführlicher<br />
erläutert.<br />
Ulrike Pollin<br />
Titel: Wirtschaftsprivatrecht<br />
Autoren: Aunert-Micus u.a.<br />
Auflage: 3. Auflage<br />
Jahr: 2007<br />
Verlag: Luchterhand<br />
Preis: 29,90 €<br />
Im Lehrbuch „Wirtschaftsprivatrecht“ werden die wesentlichen Vorschriften aus dem<br />
deutschen Privatrecht zusammenfassend erklärt. Kurze übersichtliche Erklärungen<br />
machen die Erarbeitung der jeweiligen Teilgebiete schnell möglich. Durch weiterführende<br />
Literaturangaben zu Beginn eines jeden Kapitels wird eine tiefere Erarbeitung<br />
der Materie ermöglicht. Zahlreiche Darstellungen helfen die Übersichtlichkeit des<br />
Lehrbuches zu verstärken. Am Ende einzelner Themengebiete befinden sich Kontrollfragen<br />
und kleine Fälle um das Gelernte<br />
zu verinnerlichen. Durch zahlreiche<br />
Beispiele wird der Lauftext zusätzlich aufgelockert.<br />
Dieses Lehrbuch ist für einen schnellen<br />
Einblick sehr empfehlenswert.<br />
Kathrin Zschögner<br />
Titel: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht<br />
- IPR/IZVR<br />
Autor: Echart Brödermann/ Joachim Rosengarten<br />
Auflage: 4. Auflage<br />
Jahr: 2004<br />
Verlag: Carl Heymanns<br />
Preis: 7,35 €<br />
In dem Lehrbuch „Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht“ werden zunächst<br />
die Grundlagen des Internationalen Privatrechts erläutert. Im zweiten Teil wird dann<br />
die Anwendung in der Praxis erklärt. Es überzeugt durch einen übersichtlichen Aufbau.<br />
Das Lernen mit diesem Werk wird dadurch stark erleichtert, dass grau unterlegte<br />
50
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
sogenannte Arbeitsblöcke auf weiterführende Literatur hinweisen und die wichtigsten<br />
Fakten kurz zusammenfassen. Anschaulichkeit wird durch zahlreiche Fälle gewonnen.<br />
Zum Schluss finden sich noch Aufbauschemata und hilfreiche praktische Tipps.<br />
Damit eignet sich das Lehrbuch insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts sehr<br />
gut als vorlesungsbegleitende Lektüre.<br />
Kathrin Zschögner<br />
Titel: Examinatorium Rechtsgeschichte<br />
Autor: Mathias Schmoeckel, Stefan Stolte<br />
Auflage: 1. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 25,00 €<br />
Das vorliegende Buch Examinatorium Rechtsgeschichte ist kein Lehrbuch, wie man<br />
es vielleicht gewohnt ist. Man muss hier nicht einen theoretischen Stoff nach dem anderen<br />
lernen. Vielmehr soll man sich das Buch zu Gemüte führen, um überhaupt die<br />
Zusammenhänge des Rechts besser verstehen zu können. Denn nur so kann man ein<br />
wirklich gutes Examen schreiben. Ein wenig Hintergrundwissen ist ein Muss! Und<br />
spätestens in der mündlichen Prüfung sollte man sich ein wenig mehr mit der Rechtsgeschichte<br />
auskennen. Dann können nämlich konkrete Fragen zu älteren Gesetzen<br />
oder bedeutenden Juristen auftauchen. Hier kann man mit derartigem Wissen punkten,<br />
denn es wird nicht viele Studenten geben, die sich gern mit der Rechtsgeschichte<br />
befassen. Abgehandelt werden auf den 398 Seiten jeweils 20 Gesetze, Rechtsfragen,<br />
Juristen, Schulen und Epochen, Herrschaftsformen und letztendlich Wege der Rechtsfindung<br />
und -durchsetzung. Die willkürlich bestimmte Zahl 20 mag auf den ersten<br />
Blick verwundern, aber irgendwie muss man ja das umfangreiche Gebiet begrenzen.<br />
Sollte man sich über das Buch hinaus weiter mit einem Thema vertiefend beschäftigen<br />
wollen, so findet man am Ende eines jeden Artikels umfassende Literaturverweise.<br />
Um von der Seitenzahl nicht abgeschreckt zu werden, möchte ich noch einen Hinweis<br />
der Autoren weitergeben. Das vorliegende Buch muss man nicht wie ein Lehrbuch<br />
lesen - man kann es sich vielmehr zwischendurch oder am Abend zu Gemüte<br />
führen. Denn die Artikel im Buch sind nicht in logischer Reihenfolge gegliedert und<br />
können somit beliebig durcheinander gelesen werden - auf was man gerade Lust hat.<br />
Ein wenig wissbegierig sollte man dennoch sein, aber das gilt wohl für das ganze Studium.<br />
Insgesamt mag das Gebiet der Rechtsgeschichte<br />
für viele Studenten ein wenig abschreckend<br />
wirken. Das vorliegende Buch ist<br />
jedoch inhaltlich so interessant gestaltet,<br />
dass ich es nur weiterempfehlen kann. Und<br />
wenn ihr nur mal ab und zu einen Artikel am<br />
Abend lest, es wird euch gefallen und im<br />
Studium weiterbringen.<br />
Steffi Kindler<br />
51
<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Abgeschlossen...<br />
Dummschwätzen mit Atti<br />
Heute: Dem Trend entgegen wuseln<br />
Trend (Soziologie): Ein Trend (v. engl. trend; aus mittelhochdt.: trendeln kreiseln,<br />
nach unten rollen) ist eine Mode-Tendenz, die Richtung, in die eine Entwicklung<br />
geht.Soweit zur begrifflichen Verortung. Dabei soll es aber auch bleiben, denn wir<br />
wollen hier schließlich nicht klugschwätzen! Einem Trend entgegenwirken kann man<br />
ja bekanntlich auf ganz unterschiedliche Weise. Ob man sich nun mit bunten Haaren<br />
und Nietenjacken von der Gesellschaft der Anzugträger abhebt oder sich bewusst<br />
nicht von perfekten Dinnern, Modeunglücken, die an lebenden Kleiderständern über<br />
den Laufsteg getragen werden oder Nachmittagsgerichtsshows berieseln lässt.<br />
Manchmal kann man aber auch ganz schleichend das Opfer eines Trends werden. So<br />
ist es mit Jura. Nicht allein, das Jura klingt wie eine Seuche vom Kaliber wie Typhus<br />
oder Ebula, es verbreitet sich auch so. Vielleicht sollte man an dieser Stelle konkretisieren<br />
und sagen: die juristische Ausdrucksweise ist der Erreger, der die Nichtsahnenden<br />
be-fällt, die sich ihm aussetzen. Und an dieser sollte man ein Beispiel bringen:<br />
„Mithin ist insoweit einer derart kontrafaktisch stabilisierten Erwartung regelmäßig<br />
ein ent-sprechender Empfängerhorizont gleichsam immanent.“ Reicht das? Gut! Wie<br />
wir hier ganz deutlich erkennen können, kann eine derartige Sprechweise (wir befinden<br />
uns hier bereits in einem späteren Stadium) schon erhebliche Schädigungen des<br />
neuralen Systems mit sich bringen. Schlimmstenfalls sind die Schäden jetzt schon irreversibel.<br />
Bestenfalls landet man aber doch in einer Anwaltssozietät.<br />
Die einzelnen Ausprägungen gehen von einem „Sie meinen wohl das stellvertretende<br />
comodom“ in der Vorlesung (Erkrankung Klasse 2) bis zu einem „kannst du mir ein<br />
Darlehen für ein Brötchen geben“ im normalen Umgang (Erkrankung Klasse 4 –<br />
beim Angebot von Darlehenssicherheiten erreichen wir Klasse 5). Bedenklich, wie<br />
ich finde!<br />
Um dem gänzlichen Verfall seiner sprachlichen Integrität entgegen zu wirken ist eine<br />
Extremumstellung nötig. Daher schlage ich die Therapie vor, ab und zu einfach alles<br />
mit „Dings“ und „wuseln“ zu beschreiben. „Dings“ wird dabei für alles Gegenständliche<br />
genutzt, „wuseln“ für sämtliche Tätigkeiten oder Vorgänge. Beispiel: Statt:<br />
„Die Ergänzungslieferung nachsortieren“ zu sagen, sagen wir: „Das Ergänzungsding<br />
nachwuseln“. Mit dieser Vorgehensweise sollte sich die Situation in wenigen Wochen<br />
stabilisiert haben. Ich empfehle zur weiteren Reha die Fortsetzung der Therapie,<br />
wann immer sich die Zeit bietet. Schließlich hoffe ich, zarte Gemüter mit dem Krankheitsbild<br />
der „Jura“ nicht allzu sehr verstört zu haben, und wünsche allen Betroffenen<br />
gute Genesung.<br />
Euer Atti; Dr. med, Dr. psych (selbst ernannt)<br />
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<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Nettis Kolumne<br />
Das Jahr 2000…Millennium und Weltuntergang! Panik überall, doch siehe da,<br />
wir leben noch! Auch das Jahr <strong>2009</strong> wird als äußerst kritisch gesehen. Apokalypse<br />
wohin das Auge sieht. Wenn der Klimawandel uns nicht umbringt wird es<br />
entweder die Wirtschaftskrise, BSE oder die Vogelgrippe tun - oder wir schlagen<br />
uns alle selber die Köpfe ein. Hat die Menschheit noch Zukunft?? Herzlich<br />
Willkommen im Land der Schwarzmalerei. In Deutschland sterben jährlich<br />
11000 – 12000 Menschen an Suizid, die Dunkelziffern ausgenommen. Ob das<br />
am Dschungelcamp, Big Brother, Uri Geller oder der Weltlage liegt, vermag ich<br />
nicht zu sagen. Vielleicht besteht die Marktlücke im Verkauf von gelben Suizidtüten<br />
für einen Euro – nur damit es leichter wird.<br />
Aber nein, halt, packt die Tüten wieder weg- die Rettung naht! Es gibt noch<br />
Hoffnung für das Jahr <strong>2009</strong>. Chesley Sullenberger legte jüngst eine filmreife<br />
Notlandung auf dem Hudson River hin und rettete 155 Menschen das Leben. A<br />
Star is Born. Phänomenal. Barack Obama – der neue Held aus den USA –<br />
schließt Guantanamo mit links, rettet die Lage in Nahost, schafft Weltfrieden<br />
und die Wirtschaft erfährt ein Hoch wie seit 300 Jahren nicht mehr. Nebenbei<br />
erfindet er fliegende Autos und riesige Schneekanonen zur Rettung der Pole.<br />
Sarkozy ist nicht mehr EU-Ratspräsident, in Deutschland stehen 16 Wahlen an<br />
und vielleicht wird auch endlich „Wetten – Dass…?“ abgeschafft– alles kann<br />
nur besser werden. Spätestens im Dezember werden wir also alle selig in unseren<br />
Sesseln hocken und dümmlich in die Gegend grinsen. Was für ein Jahr.<br />
Quelle:http://nichtlustig.de/toon/db080718.html<br />
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<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong>