Nebelhorn Februar 2009 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
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<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
mit die Verhandlungen zügig verlaufen. Nach meinem Eindruck<br />
arbeiten alle, die an den Gesprächen beteiligt sind, sehr<br />
daran, dass die Dinge zügig erörtert und geklärt werden. Möglicherweise<br />
werden wir zum Ende der Vorlesungszeit, also<br />
Mitte <strong>Februar</strong>, schon mehr wissen.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Dann hoffen wir, dass im Jena-Paket etwas Schönes drin ist!<br />
Nun kommen wir zum fachlichen Teil des Interviews…<br />
Sie halten ja in diesem Semester die Vorlesung Internationales<br />
Strafrecht. In 5 Sätzen: Wie sehen Sie die Entwicklung des<br />
doch noch recht jungen Internationalen Strafgerichtshofs?<br />
Professor Neubacher: Erst einmal finde ich es überaus positiv, dass es zur Errichtung<br />
dieses Gerichtshofs gekommen ist. Das war lange Zeit alles<br />
andere als selbstverständlich und hat eine lange Vorgeschichte.<br />
Ich denke etwa an den deutschen Richter Herrn Kaul, der 1998<br />
die deutsche Delegation bei den Verhandlungen in Rom mitgeleitet<br />
hat. Der Gerichtshof hat in den letzten Jahren eine gewisse<br />
Anlaufzeit gebraucht und das erste richtige Verfahren gegen<br />
Lubanga geht im Januar <strong>2009</strong> wahrscheinlich erst richtig ins<br />
Hauptverfahren. Also ist so viel noch nicht passiert. Die lange<br />
Dauer ist vielleicht ein kleiner Wermutstropfen. Auf der anderen<br />
Seite sind bei solchen internationalen Verfahren naturgemäß<br />
viele Rechtsfragen erstmalig zu klären, die das Gericht<br />
vor Schwierigkeiten stellen können. Damit komme ich zu einem<br />
weiteren Aspekt des Lubanga-Verfahrens: Das Ge-richt<br />
hat den Grundsatz des "fair trial" sehr stark betont. Hintergrund<br />
war, dass die Anklage entlastendes Beweismaterial, was<br />
der Verteidigung hätte zur Verfügung gestellt werden sollen,<br />
nicht rechtzeitig offen gelegt hat. Und da hat der Gerichtshof<br />
das Verfahren erst mal angehalten. Dadurch ist eine Verzögerung<br />
entstanden. Die Verzögerung hat also einen positiven<br />
Hintergrund, weil der Gerichtshof die Rechte des Angeklagten<br />
ernst nimmt. Es hat ja keinen Sinn, Verfahren um jeden Preis<br />
durchzuführen oder zu einem Ergebnis zu bringen. Gerechtigkeit<br />
um jeden Preis kann es nicht geben. So wie das internationale<br />
Strafrecht dem Schutz von Menschenrechten der Opfer<br />
dient, so müssen auch die Menschenrechtspositionen der Beschuldigten<br />
und Angeklagten gewahrt werden. Die wirklich<br />
schwierigen Situationen werden für den Gerichtshof vielleicht<br />
erst noch kommen. Man stelle sich nur einmal vor, der von der<br />
Anklage beantragte Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten<br />
wird erlassen und vollstreckt. Man kann sich vorstellen,<br />
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