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Nebelhorn Februar 2009 - Rechtswissenschaftliche Fakultät

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<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />

mit die Verhandlungen zügig verlaufen. Nach meinem Eindruck<br />

arbeiten alle, die an den Gesprächen beteiligt sind, sehr<br />

daran, dass die Dinge zügig erörtert und geklärt werden. Möglicherweise<br />

werden wir zum Ende der Vorlesungszeit, also<br />

Mitte <strong>Februar</strong>, schon mehr wissen.<br />

<strong>Nebelhorn</strong>:<br />

Dann hoffen wir, dass im Jena-Paket etwas Schönes drin ist!<br />

Nun kommen wir zum fachlichen Teil des Interviews…<br />

Sie halten ja in diesem Semester die Vorlesung Internationales<br />

Strafrecht. In 5 Sätzen: Wie sehen Sie die Entwicklung des<br />

doch noch recht jungen Internationalen Strafgerichtshofs?<br />

Professor Neubacher: Erst einmal finde ich es überaus positiv, dass es zur Errichtung<br />

dieses Gerichtshofs gekommen ist. Das war lange Zeit alles<br />

andere als selbstverständlich und hat eine lange Vorgeschichte.<br />

Ich denke etwa an den deutschen Richter Herrn Kaul, der 1998<br />

die deutsche Delegation bei den Verhandlungen in Rom mitgeleitet<br />

hat. Der Gerichtshof hat in den letzten Jahren eine gewisse<br />

Anlaufzeit gebraucht und das erste richtige Verfahren gegen<br />

Lubanga geht im Januar <strong>2009</strong> wahrscheinlich erst richtig ins<br />

Hauptverfahren. Also ist so viel noch nicht passiert. Die lange<br />

Dauer ist vielleicht ein kleiner Wermutstropfen. Auf der anderen<br />

Seite sind bei solchen internationalen Verfahren naturgemäß<br />

viele Rechtsfragen erstmalig zu klären, die das Gericht<br />

vor Schwierigkeiten stellen können. Damit komme ich zu einem<br />

weiteren Aspekt des Lubanga-Verfahrens: Das Ge-richt<br />

hat den Grundsatz des "fair trial" sehr stark betont. Hintergrund<br />

war, dass die Anklage entlastendes Beweismaterial, was<br />

der Verteidigung hätte zur Verfügung gestellt werden sollen,<br />

nicht rechtzeitig offen gelegt hat. Und da hat der Gerichtshof<br />

das Verfahren erst mal angehalten. Dadurch ist eine Verzögerung<br />

entstanden. Die Verzögerung hat also einen positiven<br />

Hintergrund, weil der Gerichtshof die Rechte des Angeklagten<br />

ernst nimmt. Es hat ja keinen Sinn, Verfahren um jeden Preis<br />

durchzuführen oder zu einem Ergebnis zu bringen. Gerechtigkeit<br />

um jeden Preis kann es nicht geben. So wie das internationale<br />

Strafrecht dem Schutz von Menschenrechten der Opfer<br />

dient, so müssen auch die Menschenrechtspositionen der Beschuldigten<br />

und Angeklagten gewahrt werden. Die wirklich<br />

schwierigen Situationen werden für den Gerichtshof vielleicht<br />

erst noch kommen. Man stelle sich nur einmal vor, der von der<br />

Anklage beantragte Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten<br />

wird erlassen und vollstreckt. Man kann sich vorstellen,<br />

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