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Nebelhorn Februar 2009 - Rechtswissenschaftliche Fakultät

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<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />

Jahr Herrn Kollegen Kress aus Köln zu einem Vortrag hier. Er<br />

hat uns aus erster Hand über den Stand der Definitionsbemühungen<br />

in York unterrichtet. Und da wurde mir klar, wie weit<br />

auch diese Überlegungen schon wieder fortgeschritten sind.<br />

Das war vor fünf Jahren noch nicht absehbar. Im Augenblick<br />

ist nicht auszuschließen, dass es bei der Überprüfungskonferenz<br />

<strong>2009</strong>/2010 tatsächlich zu einer Einigung kommt. Wahrscheinlich<br />

wird es so sein wie in Rom. Letztlich entschieden<br />

wird möglicherweise in letzter Minute. Wenn es eine Einigung<br />

über den Tatbestand der Aggression geben wird, so wird der<br />

Tatbestand eng formuliert sein, und das ist auch richtig. Denn<br />

gerade hier ist die Unsicherheit über die Grenzen der<br />

Strafbarkeit groß. Den Gerichten wäre mit einem eng umrissenen<br />

Tatbestand am meisten gedient. Er wird sich, wenn er<br />

kommt, am ehesten orientieren am Modell des Angriffskrieges.<br />

In der Vorlesung habe ich als Beispiel genannt: Überfall<br />

eines Staates auf einen anderen mit dem Ziel, das Territorium<br />

oder Teile davon dauerhaft zu annektieren. Das wäre<br />

ein klarer Fall. Auch an den negativen Vorbildern des deutschen<br />

und japanischen Angriffskrieges im Zweiten Weltkrieg<br />

orientiert man sich. Das Hauptproblem wird sein, wie die<br />

Kompetenzen des Sicherheitsrates mit denen des Gerichtshofes<br />

in Einklang gebracht werden. Denn der Sicherheitsrat hat nach<br />

der UN-Charta die Verantwortung für die Aufrechterhaltung<br />

des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Und deshalb<br />

wird es kaum möglich sein, den Sicherheitsrat aus der<br />

Frage der Feststellung einer Aggression herauszuhalten. Umgekehrt<br />

darf es nicht so sein, dass, wenn der Sicherheitsrat sich<br />

auf eine solche Feststellung nicht einigen kann, der Gerichtshof<br />

dann - politisch bedingt - blockiert wäre. Das ist der entscheidende<br />

Punkt. Ich glaube, es wird wieder ähnliche<br />

Koalitionen geben wie 1998. Es gibt einen großen Teil von<br />

Staaten, die sagen: Wir müssen dieses Projekt schaffen, der<br />

Gerichtshof muss unabhängig sein. Und es wird auch Delegationen<br />

geben, die fragen: Können wir da nicht noch irgendwelche<br />

politischen Kontrollmechanismen einbauen? Das wird<br />

voraussichtlich die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats<br />

betreffen.<br />

<strong>Nebelhorn</strong>:<br />

Wenn Sie entscheiden könnten – wie wäre Ihre Definition?<br />

Professor Neubacher: Das ist schwer zu sagen. Wenn überhaupt, kann das derzeit nur<br />

jemand wissen, der den letzten Stand der Verhandlungen aus<br />

eigener Anschauung kennt. In der Vorlesung habe ich gesagt,<br />

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