Nebelhorn Februar 2009 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
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<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Jahr Herrn Kollegen Kress aus Köln zu einem Vortrag hier. Er<br />
hat uns aus erster Hand über den Stand der Definitionsbemühungen<br />
in York unterrichtet. Und da wurde mir klar, wie weit<br />
auch diese Überlegungen schon wieder fortgeschritten sind.<br />
Das war vor fünf Jahren noch nicht absehbar. Im Augenblick<br />
ist nicht auszuschließen, dass es bei der Überprüfungskonferenz<br />
<strong>2009</strong>/2010 tatsächlich zu einer Einigung kommt. Wahrscheinlich<br />
wird es so sein wie in Rom. Letztlich entschieden<br />
wird möglicherweise in letzter Minute. Wenn es eine Einigung<br />
über den Tatbestand der Aggression geben wird, so wird der<br />
Tatbestand eng formuliert sein, und das ist auch richtig. Denn<br />
gerade hier ist die Unsicherheit über die Grenzen der<br />
Strafbarkeit groß. Den Gerichten wäre mit einem eng umrissenen<br />
Tatbestand am meisten gedient. Er wird sich, wenn er<br />
kommt, am ehesten orientieren am Modell des Angriffskrieges.<br />
In der Vorlesung habe ich als Beispiel genannt: Überfall<br />
eines Staates auf einen anderen mit dem Ziel, das Territorium<br />
oder Teile davon dauerhaft zu annektieren. Das wäre<br />
ein klarer Fall. Auch an den negativen Vorbildern des deutschen<br />
und japanischen Angriffskrieges im Zweiten Weltkrieg<br />
orientiert man sich. Das Hauptproblem wird sein, wie die<br />
Kompetenzen des Sicherheitsrates mit denen des Gerichtshofes<br />
in Einklang gebracht werden. Denn der Sicherheitsrat hat nach<br />
der UN-Charta die Verantwortung für die Aufrechterhaltung<br />
des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Und deshalb<br />
wird es kaum möglich sein, den Sicherheitsrat aus der<br />
Frage der Feststellung einer Aggression herauszuhalten. Umgekehrt<br />
darf es nicht so sein, dass, wenn der Sicherheitsrat sich<br />
auf eine solche Feststellung nicht einigen kann, der Gerichtshof<br />
dann - politisch bedingt - blockiert wäre. Das ist der entscheidende<br />
Punkt. Ich glaube, es wird wieder ähnliche<br />
Koalitionen geben wie 1998. Es gibt einen großen Teil von<br />
Staaten, die sagen: Wir müssen dieses Projekt schaffen, der<br />
Gerichtshof muss unabhängig sein. Und es wird auch Delegationen<br />
geben, die fragen: Können wir da nicht noch irgendwelche<br />
politischen Kontrollmechanismen einbauen? Das wird<br />
voraussichtlich die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats<br />
betreffen.<br />
<strong>Nebelhorn</strong>:<br />
Wenn Sie entscheiden könnten – wie wäre Ihre Definition?<br />
Professor Neubacher: Das ist schwer zu sagen. Wenn überhaupt, kann das derzeit nur<br />
jemand wissen, der den letzten Stand der Verhandlungen aus<br />
eigener Anschauung kennt. In der Vorlesung habe ich gesagt,<br />
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