Nebelhorn Februar 2009 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
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<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Nachgeforscht...<br />
Wer war eigentlich…?<br />
Dominicus Aramaeus<br />
Auch dieses Mal möchten wir das Leben und Wirken eines für die Geschichtsbücher<br />
relevanten Juristen mit Bezug zu Jena und seiner Universität näher beleuchten. Dieses<br />
Mal möchten wir euch Dominicus Aramaeus vorstellen.<br />
Zum Leben:<br />
- geboren 1579 in Leeuwarden, Westfriesland<br />
- ab 1593 Studium in Franeker, Oxford, Rostock und Jena<br />
- 31.03.1600 Promotion und Hochzeit mit der Tochter des Jenaer Professors<br />
Virgilius Pingitzer<br />
- 1602 außerordentliche Professur; 1603 ordentliche Professur für römisches<br />
Privatrecht, später deutsches Reichsstaatsrecht<br />
- zeitgleich Beisitzer am Jenaer Schöffenstuhl, später am Hofgericht<br />
- 1608, 1628, 1636 Rektor, 1618 Prorektor der Universität Jena<br />
- 1619 Senior (zweiter Rang), 1634 Ordinarius (erster Rang) der juristischen<br />
<strong>Fakultät</strong> und damit Vorsitzender des Schöffenstuhls<br />
- Mitglied im Rat des Weimarischen Hofes<br />
- gestorben am 24.02.1637 bei einer <strong>Fakultät</strong>ssitzung in Jena<br />
Dominicus Aramaeus setzte sich als „erster Lehrer des ius publicum in Jena“ (Conring)<br />
dafür ein, dass das Reichsstaatsrecht als weitere Disziplin der Jurisprudenz an<br />
den Universitäten des 16. Jahrhunderts gelehrt werde. Er wollte damit einen besseren<br />
Praxisbezug der Lehre erreichen, da die meisten Juristen nach ihrer Ausbildung wichtige<br />
Stellungen in fürstlichen Geheimräten und damit bei der Leistung des Staates<br />
inne hatten. Dies machte eine Beschäftigung mit dem Staatsrecht schon in der Ausbildung<br />
unerlässlich. Außerdem forderte er, dass die Axiome des römischen Rechts einer<br />
realistischen Behandlung des tatsächlichen Verfassungsrechts im Deutschen<br />
Reich weichen sollten. Er forderte die Heranziehung des positiven Rechts, etwa der<br />
Goldenen Bulle oder der Wahlkapitulation, anstatt des Corpus Iuris Civilis oder der<br />
Lex Regia. Aramaeus verfasste verschiedene Schriften, die sich mit der Staatsrechtslehre,<br />
der kaiserlichen Machtstellung und der Institution Reichstag beschäftigten.<br />
Sein Werk über die Goldene Bulle von 1617 stellt den Übergang zur modernen Kommentierungsweise<br />
von rechtlichen Regelwerken dar. Dominicus Aramaeus kann,<br />
trotz seiner für diese Zeit normalen humanistisch-theologischen Prägung, als ein Begründer<br />
der neuen Reichsstaatsrechtswissenschaft gesehen werden.<br />
Eure Nicole<br />
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