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Nebelhorn Februar 2009 - Rechtswissenschaftliche Fakultät

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<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />

Nachgeforscht...<br />

Wer war eigentlich…?<br />

Dominicus Aramaeus<br />

Auch dieses Mal möchten wir das Leben und Wirken eines für die Geschichtsbücher<br />

relevanten Juristen mit Bezug zu Jena und seiner Universität näher beleuchten. Dieses<br />

Mal möchten wir euch Dominicus Aramaeus vorstellen.<br />

Zum Leben:<br />

- geboren 1579 in Leeuwarden, Westfriesland<br />

- ab 1593 Studium in Franeker, Oxford, Rostock und Jena<br />

- 31.03.1600 Promotion und Hochzeit mit der Tochter des Jenaer Professors<br />

Virgilius Pingitzer<br />

- 1602 außerordentliche Professur; 1603 ordentliche Professur für römisches<br />

Privatrecht, später deutsches Reichsstaatsrecht<br />

- zeitgleich Beisitzer am Jenaer Schöffenstuhl, später am Hofgericht<br />

- 1608, 1628, 1636 Rektor, 1618 Prorektor der Universität Jena<br />

- 1619 Senior (zweiter Rang), 1634 Ordinarius (erster Rang) der juristischen<br />

<strong>Fakultät</strong> und damit Vorsitzender des Schöffenstuhls<br />

- Mitglied im Rat des Weimarischen Hofes<br />

- gestorben am 24.02.1637 bei einer <strong>Fakultät</strong>ssitzung in Jena<br />

Dominicus Aramaeus setzte sich als „erster Lehrer des ius publicum in Jena“ (Conring)<br />

dafür ein, dass das Reichsstaatsrecht als weitere Disziplin der Jurisprudenz an<br />

den Universitäten des 16. Jahrhunderts gelehrt werde. Er wollte damit einen besseren<br />

Praxisbezug der Lehre erreichen, da die meisten Juristen nach ihrer Ausbildung wichtige<br />

Stellungen in fürstlichen Geheimräten und damit bei der Leistung des Staates<br />

inne hatten. Dies machte eine Beschäftigung mit dem Staatsrecht schon in der Ausbildung<br />

unerlässlich. Außerdem forderte er, dass die Axiome des römischen Rechts einer<br />

realistischen Behandlung des tatsächlichen Verfassungsrechts im Deutschen<br />

Reich weichen sollten. Er forderte die Heranziehung des positiven Rechts, etwa der<br />

Goldenen Bulle oder der Wahlkapitulation, anstatt des Corpus Iuris Civilis oder der<br />

Lex Regia. Aramaeus verfasste verschiedene Schriften, die sich mit der Staatsrechtslehre,<br />

der kaiserlichen Machtstellung und der Institution Reichstag beschäftigten.<br />

Sein Werk über die Goldene Bulle von 1617 stellt den Übergang zur modernen Kommentierungsweise<br />

von rechtlichen Regelwerken dar. Dominicus Aramaeus kann,<br />

trotz seiner für diese Zeit normalen humanistisch-theologischen Prägung, als ein Begründer<br />

der neuen Reichsstaatsrechtswissenschaft gesehen werden.<br />

Eure Nicole<br />

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