Nebelhorn Februar 2009 - Rechtswissenschaftliche Fakultät
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<strong>Nebelhorn</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2009</strong><br />
Titel: Europarecht<br />
Autor: Hans Georg Fischer<br />
Auflage: 2. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Carl Heymanns Verlag<br />
Preis: 25,00 €<br />
Das Buch gehört zu der Serie „Grundkurs-juristische Kurzlehrbücher“ und folgt diesem<br />
Grundsatz auch. Es ist in seiner Schreibweise kurz und bündig gehalten und gut<br />
verständlich. Anhand von Zusammenfassungen zur Wiederholung am Ende jeden<br />
Kapitels, sowie der knappen Darstellung der wichtigsten Fälle im Europarecht, wird<br />
das Verständnis erleichtert. Dabei sind weiterhin zahlreiche Entscheidungen des<br />
EuGH in den Fußnoten abgedruckt, wobei aufgrund der Knappheit hier unbedingt einige<br />
Nachgelesen werden sollten. Schwerpunkt der Neuauflage ist das Recht der europäischen<br />
Gemeinschaft, wobei auch die aktuelle Rechtssprechung hinsichtlich des<br />
Vertrages von Lissabon berücksichtigt wird.<br />
Alles in allem ein gutes Buch, welches<br />
Verständnis schafft ohne ewiges Herumgerede.<br />
Allerdings wäre es schön gewesen,<br />
anhand einiger Farben, Absätze oder anderer<br />
Hilfsmittel, wichtige Sachen besser<br />
hervorzuheben und kleine Merkhilfen zu<br />
schaffen. Das würde der augenscheinlichen<br />
Konstruierung gut tun.<br />
Annett Böhmke<br />
Titel: Grundrechte sowie Grundzüge der<br />
Verfassungsbeschwerde<br />
Autor: Rolf Schmidt<br />
Auflage: 10. Auflage<br />
Jahr: 2008<br />
Verlag: Rolf Schmidt Verlag<br />
Preis: 19,80 €<br />
Dieses Buch ist in drei Teile untergliedert und behandelt die allgemeinen Grundrechtslehren,<br />
die einzelnen Grundrechte sowie die Grundzüge der Verfassungsbeschwerde.<br />
Die jeweiligen Grundrechte werden in systematischer Reihenfolge (nach<br />
ihrer Anordnung im Gesetz) thematisiert und nicht ihrem Inhalt nach in spezielle<br />
Gruppen eingeordnet.Die von Schmidt angeführten, innerhalb der Darstellung<br />
besonders gekennzeichneten Definitionen, können bei der Falllösung als praktisch<br />
anwendbare Faustregeln dienen. Zahlreiche Beispiele veranschaulichen das zuvor<br />
Erklärte.<br />
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