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Unterrichtsmaterialien_Hexenverfolgung höhere Auflösung

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<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 58<br />

Entwicklung der <strong>Hexenverfolgung</strong> in Europa<br />

In den Glaubensvorstellungen der Kelten, Germanen und Slawen (sowie in der<br />

Hochkultur der Römer) gab es die Überzeugung von der Kraft der Zauberei – auch<br />

mittels Zauberei Schaden an Mensch und Tier anzurichten. Der im Spätmittelalter in<br />

Deutschland weit verbreiteter „Sachsenspiegel“ sieht für Schadenzauber den<br />

Feuertod vor. Unter kirchlichen Einfluss ordnet der Sachsenspiegel Zauberei zudem als<br />

„Unglauben“, also als Abfall vom christlichen Glauben, ein. Im Hamburger (1270) und<br />

Verdener (1582) Stadtrecht ist sogar noch der Passus angefügt, dass diejenigen<br />

Zauberer verbrannt werden sollen, die „auf frischer Tat ertappt“ würden. Damit wird<br />

deutlich, dass es tatsächlich Personen gegeben haben muss, die nicht nur an die<br />

Kraft des Schadenzaubers glaubten, sondern auch mit Hilfe von als „zauberisch“<br />

eingestuften Praktiken bereit waren, anderen Menschen Schaden zuzufügen. So<br />

herrschte in der mittelalterlichen Gesellschaft (auch der Gelehrten!) der Glaube, dass<br />

es Zauberer gibt und mit ihrer Hilfe auch Schaden verübt werden kann. Die<br />

theologische Lehrmeinung war der Ansicht, dass der Schadenzauber nur mittels eines<br />

Paktes mit dem Teufel praktiziert werden kann. Damit rückten die Zauberer in die<br />

Nähe von Ketzern (vgl. die Verfolgung der Katharer in Südfrankreich im 13. Jh.). Zum<br />

Ende des 14. Jh. werden die Zauberer nicht mehr als isolierte Personen, sondern als<br />

nach Ketzerart in einem sektenmäßigen Zusammenhang stehende Gruppen<br />

betrachtet, die auf ihren Versammlungen („Sabbat“) Christus verleugneten und sich<br />

in Gegenwart des Teufels allgemeiner Unzucht hingaben.<br />

Das „neue“ Delikt der Hexerei umfasste in der Frühen Neuzeit (1500-1789) fünf<br />

Elemente:<br />

1. Teufelspakt (besiegelt durch einen Kuss auf den Hintern des Teufels)<br />

2. Teufelsbuhlschaft (Unzucht mit dem Teufel)<br />

3. Flug durch die Luft zum<br />

4. Hexensabbat, auf dem Gott abgeschworen und der Teufel angebetet wurde<br />

5. Schadenzauber<br />

Für weite Teile Norddeutschlands erfolgten die größten <strong>Hexenverfolgung</strong>en während<br />

der 1590er Jahre, der Jahre 1627-1633 und der 1660er Jahre. Daran ist<br />

bemerkenswert, dass diese Prozesswellen in Zeitabständen von ungefähr einer<br />

Generation auftraten. Dies könnte etwas mit gesellschaftlichem Gedächtnis und<br />

gesellschaftlicher Erfahrung zu tun haben. Der Höhepunkt der <strong>Hexenverfolgung</strong> in<br />

Mitteleuropa ist zwischen 1560 und 1630 anzusetzen. Aber in einigen Territorien gab es<br />

auch noch in den sechziger und siebziger Jahren Verfolgungswellen. In<br />

protestantischen Gebieten hörten die Hexenhinrichtungen um 1700 auf, in den<br />

katholischen Gebieten Deutschlands dauerten sie noch relativ lange an (1775 die<br />

letzte Verbrennung einer Hexe in Kempten). Als erster Regent verbot 1642 Fürstbischof<br />

Johann Philipp von Schönborn die Hexenprozesse in Würzburg und 1647 als Mainzer<br />

Kurfürst im gesamten Erzbistum. Die Verordnung von 1649 durch die schwedische<br />

Königin Christina, die Prozesse in Verden zu beenden, stellt das zweitfrüheste Verbot<br />

von <strong>Hexenverfolgung</strong>en in Deutschland durch eine Landesregierung dar. Völlig<br />

verhindert wurden die Prozesse in den deutschen Besitzungen der Krone Schwedens<br />

damit jedoch nicht. Die vermutlich letzte Hexenbeschuldigung im Raum Verden fand<br />

1683 in Verden statt. Es wurde zwar von der Stadt ein juristisches Gutachten<br />

eingeholt, das aber von einer weiteren Verfolgung abriet.

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