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Unterrichtsmaterialien_Hexenverfolgung höhere Auflösung

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<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 82<br />

Hexenprozess von 1647-1649<br />

Während des 30-jährigen Krieges (1618-1648) haben im Stift Verden keine größeren<br />

<strong>Hexenverfolgung</strong>en stattgefunden. Nach der Besetzung des Stifts durch schwedische<br />

Truppen im Februar 1645 kehrten ruhigere Verhältnisse ein, die aber ab 1647 durch<br />

einen Hexenprozess gestört wurden, der alle vorangegangenen Sammelprozesse in<br />

den Schatten stellte. Triebfeder war der Magister Heinrich Rimphof, der seit 1638<br />

erster Prediger am Dom und seit 1642 zugleich Superintendent war. Im Oktober 1646<br />

konnte er einen Hexenprozess in Gang bringen. Die neunjährige Anna Garbers<br />

erzählte ihm, ihr sei mit sieben Jahren durch ihre Großmutter Wobbeke Warneke die<br />

Zauberkunst gelehrt worden. Rimphof brachte aus dem Mädchen eine<br />

umfangreiche Hexengeschichte heraus. Er zeigte die Großmutter beim Domkapitel<br />

der Hexerei an und veranlasste im Januar 1647 zunächst ihren Beichtvater, und dann<br />

den Rat der Stadt Verden, sie zu verhören. Die Großmutter kam vor das peinliche<br />

Halsgericht des Domkapitels und verstarb während der zweiten Folterung im März<br />

1647. Sie hatte aber bereits acht Frauen aus dem Süderende genannt. Die Frauen<br />

wurden gefoltert und besagten nun fünf Personen aus Honoratiorenfamilien der<br />

Stadt, die alle eng miteinander verwandt waren: die Witwe Engel Wehland des<br />

ehemaligen Bürgermeisters mit ihrer Tochter Catharine Wolpmann, Ehefrau des<br />

amtierenden Bürgermeisters, den verwitweten Ratsherr Franz Panning, Bruder der<br />

Witwe Wehland, seine verheiratete Tochter Hilke (Hille) und Dibbeke, die Frau des<br />

Ratsherrn Johann Wulf. Von den acht verhafteten Frauen aus der Süderstadt konnte<br />

Margarethe Vöge zunächst fliehen. Aber sie wurde in Bremen ausfindig gemacht<br />

und das Domkapitel beantragte beim Rat der Stadt ihre Auslieferung. Sie wurde<br />

tatsächlich im Mai 1647 nach Verden überstellt und dort gefoltert. Ihr weiteres<br />

Schicksal, wie auch das der Elisabeth Bietenteufels, ist nicht bekannt. Da aber beide<br />

Geständnisse abgegeben hatten, werden sie hingerichtet worden sein. Drei weitere<br />

Frauen starben unter der Folter, und drei wurden verbrannt. Diese letzten Frauen<br />

fanden noch die Kraft, auf dem Weg zum Richtplatz Flüche auszustoßen und die an<br />

sie gerichteten Trostreden zu verschmähen. Eine von ihnen, Anne Simpar, rief in die<br />

Menge, dass ihre durch Tortur erpressten Aussagen unwahr wären. Der Magistrat der<br />

Norderstadt hatte im Juli 1647 Gesche Nordende verhaftet und die juristische Fakultät<br />

von Rinteln hatte sie für schuldig befunden und das Todesurteil empfohlen. 20 Tage<br />

später wurde, bei ihrem öffentlichen Halsgericht, ihre Urgicht verlesen. Auch die<br />

Beschuldigung gegen Catharina Wolpmann war darin, aber ohne Namensnennung.<br />

Gesche Nordende rief daraufhin, es möge den Reichen das gleiche widerfahren,<br />

was ihr geschähe.

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