Unterrichtsmaterialien_Hexenverfolgung höhere Auflösung
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<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 64<br />
verwegen angestellet, also faß aus den Gesichtern und ihren Gebehrden nichts<br />
gutes zu praesumieren 6 sagen Gott müsste es ihnen zu Wrate 7 gethan haben dass sie<br />
nicht können zu Grunde gehen. Und weiln für diesnahl ein mehreres in Güte aus<br />
ihnen nicht zu bringen gewesen, ist eine jegliche wieder in ihr loch der Gefängniß<br />
gebracht worden.<br />
Hernacher sind erschienen Peter Hoeltemann 8 , Johand Berend 9 , Henrich<br />
Heitmann 10 , und Curdt Rartken 11 , als welche sich vor die vorhin ad cautionem 12<br />
verlassene nunmehro aber wieder inhaftierte, zwey Weiber 13 als Tibke Behrendts 14 ,<br />
Anna Ratkens de toties quotie coram judicio fifti 15 bürgerlich eingelassen, und ist<br />
ihnen vorgehalten, ob sie die inhaftierte beederseits in Bürger Händen wiederum<br />
loss 16 haben wollen, dessen sie sich aber ganzlich gewegert, und zur Antwort geben,<br />
es weren dieselbe nunmehr wiederum in der Obrigkeit Händen, hätten auch mit<br />
ihren Augen selbst gesehen das als inhaftierte auf Wasser geworfen sie<br />
geschwommen, es möchte die Obrigkeit nunmehr mit ihnen verfahren wie es das<br />
Recht leiden und bringen wollte.<br />
Es ist aber hingegen denenselben angedeutet, dass sie zuvörderst die über sich<br />
genommenenen Unkosten abstatten sollten. 17<br />
Actum ut supra<br />
Georg Christoph<br />
Viether 18<br />
Conrad Rheden 19<br />
Jobst Prott 20<br />
Burchardt Schmiedt 21<br />
Philip Rudolph Zemmann sc 22<br />
Not. juratus.<br />
Quelle: Wasserprobe der Hexen im XVII. Jahrhundert, Journal von und für Deutschland, Jg. 2, 1785, Stück<br />
7-12, S. 548f. Die Angaben zu den Personen in den Fußnoten stammen aus: Hoops von Scheeßel,<br />
Jürgen/Ringe von Bartelsdorf, Heinrich (Hg.): mißbraucht & verbrannt. Die Hexenprozesse im Amt<br />
Rotenburg, Bistum Verden, Stuttgart 2009, S. 243-245.<br />
6 präsumieren = annehmen, vermuten<br />
7 zu Rate?<br />
8 Peter Hoeltemann = Peter Hollmann, Tibkes Ehemann (zweite Ehe)<br />
9 Johand Behrend = Johann Behrens, Tibkes Sohn aus erster Ehe<br />
10 Henrich Heitmann = Bruder von Anna Ratkens Vater aus Westervesede<br />
11 Curdt Rartken = Schwager von Anna Ratken<br />
12 auf/gegen Kaution<br />
13 Anna Hastede war, im Gegensatz zu den beiden anderen Frauen, nicht auf Kaution entlassen worden.<br />
Entweder konnte ihre Familie nicht die Kaution zahlen oder aber es gab schon schwerwiegende<br />
Verdachtsgründe gegen sie.<br />
14 Tibke Behrendts = Tibke Behrend (ersten Ehe) = Tibke Hollmann (zweite Ehe) = Tibke von Bartelsdorf<br />
15 De toties quotie coram judicio fifti = sie (die Zeugen) sind in aller Öffentlichkeit vom Gericht.<br />
16 Bürger Händen wiederum loss = Freilassung aus dem Hausarrest, d. h. sie saßen zu der Zeit nicht im<br />
Gefängnis.<br />
17 Das Gericht deutet gegenüber den Verwandten von Tibke Hollmann und Anna Ratken an, dass, wenn sie die<br />
Gerichtskosten erstatten würden, man Gnade gegenüber den beiden Frauen walten lassen würde. Die geschah<br />
auch, denn beide Frauen wurden „nur“ zur Ausweisung aus dem Amt Rotenburg verurteilt. Anna Hastede wurde<br />
dagegen am 24. Juli 1665 verbrannt.<br />
18 Georg Christoph Viether (Wieter) war der Amtmann von Rotenburg<br />
19 Conrad Rheden war Amtsvogt von Schneverdingen<br />
20 Jobst Prott war Drost und Richter<br />
21 Burchardt Schmidt war Protokollführer<br />
22 Philip Rudolph Zemmann = Philip Rudolph Dammann war Bürgermeister von Rotenburg und Notar