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Unterrichtsmaterialien_Hexenverfolgung höhere Auflösung

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<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> zum Thema „<strong>Hexenverfolgung</strong> im Stift Verden und in den Herzogtümern Bremen-Verden“ 76<br />

Protokoll einer öffentlichen Gerichtssitzung auf dem Markt vor dem Verdener Rathaus<br />

Quelle: Stadtarchiv Verden, A XV 3,2<br />

In p´sent 1<br />

Gottschalk<br />

Faneckers<br />

loco des<br />

Richt<br />

Voigts.<br />

Harm<br />

Lüders<br />

oien<br />

Gerichts=<br />

Schreiber.<br />

Anno 1606 am 5. May ist ein hochnothpeinliches Halß=<br />

gericht auf dem Markte zu Verden gehalten, über die<br />

Bodesacksche 2 und die Suckerbäckersche.<br />

Daß gericht ist geheget ut moris 3 . Camerarii nomine<br />

Senatus 4 sein gewesen H. Berent Badenhop und H. Johan<br />

Schütte. Sein Beysitzer erwehlet Johann Sievers<br />

Euertt Beringk Hinrich Louver vndt Johan Backens,<br />

Michaels s. Sohn.<br />

Beklagte sein fürgestellet.<br />

Camerarii per procuratorem 5 , daß Beklagte Botsacksche<br />

wieder Gottes gebott gesündigett, damit sie daß Lebent<br />

verwirket, bitten, daß sie davor müsse ihre strafe aus=<br />

stehen. Beklagten ist zum Vorspraken 6 verodnet Lutcke<br />

dreidach.<br />

Die Urgicht ist verlesen. Bekennet articulos ad finem. 7<br />

Camerarii per procuratorem. Die Suckerbeckersche sei<br />

jo so schuldig alß die Bottsacksche.<br />

Beklagter ist zum Vorsprach verordnet Johan Lubbers.<br />

Die Urgicht ist verlesen. Beklagte gestehet.<br />

Der Richt Vogt 8 zu den Kemrern 9 : Sie haben gehortt waß<br />

fürgefallen, sollen dem Rade 10 anzeigen daß derselbe ein<br />

Urthell der Peinlich Halßgerichtsordnung und den recht<br />

gemäß einbringe. Camerarii bringen daß Urthel ist offent=<br />

lich verlesen, inhalt daß Beklagte mit dem Feuer vom<br />

Lebent zum Tode sollen gestrafet werden.<br />

Richt Vogtt befehlt nomine reverendissimi 11 Executionem 12 .<br />

M. Aßmus 13 d Scharf Richter.<br />

Er wolle verrichten waß ihme befohlen.<br />

Bittet umb sicher geleit.<br />

1 In p´sent = anwesend: Gottschalk Fanecker als Richtvogtund Gerichtsschreiber Harm Lüders<br />

2 Schreibweise variiert in den Akten: Bot(t)sack, Bocksack, Bodesack, Bobsack<br />

3 ut moris = wie Sitte und Gebrauch<br />

4 Camerarii nomine Senatus = Kämmerer (Finanzbeamte) im Namen des Stadtrates<br />

5 Camerarii per procuratorem = Kämmerer sind durch einen Rechtsbeistand vertreten<br />

6 Vorsprak, Vorsprach = Vorsprecher, Fürsprecher. Jemand, der für die Angeklagten redet bzw. die Urgicht<br />

(Geständnis) verliest<br />

7 Bekennet articulos ad finem = Artikel (hier: einzelne Vorwürfe) endgültig bestätigt<br />

8 Richt Vogt = Gerichtsvogt vertat die Obrigkeit, Herrschaft<br />

9 Kemrern = Kämmerer<br />

10 Rade = Stadtrat<br />

11 nomine reverendissimi = im Namen der Landesherrschaft<br />

12 Executionem = Exekution, Hinrichtung<br />

13 M. Aßmus = M.(eister) Aßmus der Scharfrichter

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