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Werkvertrag

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19<br />

Fehlen einer Vereinbarung<br />

über die Höhe der Vergütung<br />

BGH NJW 2004, 3484, 3486: „Üblich ist die Vergütung,<br />

die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner<br />

Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Leistung für<br />

Leistungen gleicher Art und Güte gewährt zu werden<br />

pflegt.“<br />

Bestimmung durch den Unternehmer (nach billigem<br />

Ermessen), wenn weder eine Taxe, noch eine übliche<br />

Vergütung ermittelbar ist (§§ 316, 315)

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