Werkvertrag
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19<br />
Fehlen einer Vereinbarung<br />
über die Höhe der Vergütung<br />
BGH NJW 2004, 3484, 3486: „Üblich ist die Vergütung,<br />
die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner<br />
Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Leistung für<br />
Leistungen gleicher Art und Güte gewährt zu werden<br />
pflegt.“<br />
Bestimmung durch den Unternehmer (nach billigem<br />
Ermessen), wenn weder eine Taxe, noch eine übliche<br />
Vergütung ermittelbar ist (§§ 316, 315)