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Werkvertrag

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Schadensersatz statt der Leistung<br />

78<br />

Bei behebbaren Mängeln:<br />

Frist grds. erforderlich<br />

•Recht zur zweiten Andienung<br />

•Entbehrlich wenn §§ 281 Abs. 2, 636<br />

Nur bei erheblichen Mängeln<br />

Werkunternehmer kann i.S.v. § 281 Abs. 5 i.V.m. §§<br />

346 ff. sein mangelhaftes Werk zurückverlangen

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