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Werkvertrag

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Rechte des Bestellers bei Mängeln<br />

57<br />

Ausschluss der Mängelrechte<br />

Durch Parteivereinbarung<br />

• Beachte § 639: Auf die Parteivereinbarung kann sich der<br />

Unternehmer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig<br />

verschwiegen oder die Mangelfreiheit des Werkes<br />

garantiert hat!<br />

gesetzlich: § 640 Abs. 2<br />

• Beachte: dies gilt nur, wenn die Abnahme in Kenntnis des<br />

Mangels erfolgt ist!<br />

AGB

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