Werkvertrag
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Rechte des Bestellers bei Mängeln<br />
57<br />
Ausschluss der Mängelrechte<br />
Durch Parteivereinbarung<br />
• Beachte § 639: Auf die Parteivereinbarung kann sich der<br />
Unternehmer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig<br />
verschwiegen oder die Mangelfreiheit des Werkes<br />
garantiert hat!<br />
gesetzlich: § 640 Abs. 2<br />
• Beachte: dies gilt nur, wenn die Abnahme in Kenntnis des<br />
Mangels erfolgt ist!<br />
AGB