11.06.2014 Aufrufe

Werkvertrag

Werkvertrag

Werkvertrag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Begriff und Rechtsnatur<br />

3<br />

Brox/Walker, Bes. SR, 30. Aufl. 2005, § 22 Rn. 1: „Der<br />

<strong>Werkvertrag</strong> ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich<br />

der eine Teil (Unternehmer) zur Herstellung des<br />

versprochenen Werkes und der andere (Besteller) zur<br />

Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§<br />

631 Abs. 1).“<br />

Unternehmer und Besteller<br />

Geschuldet wird ein bestimmter Arbeitserfolg<br />

§§ 631 ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!