vertraglicher
vertraglicher
vertraglicher
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Aufrechnung ggü. dem Neugläubiger<br />
100<br />
Unterscheide<br />
Hat der Schuldner noch vor der Abtretung gegenüber<br />
dem bisherigen Gläubiger aufgerechnet, so erlöschen<br />
die Forderungen soweit sie sich decken (§ 389).<br />
Rechtsvernichtende Einwendung, die der Schuldner dem<br />
Neugläubiger gem. § 404 entgegen halten kann