11.06.2014 Aufrufe

vertraglicher

vertraglicher

vertraglicher

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Aufrechnung ggü. dem Neugläubiger<br />

100<br />

Unterscheide<br />

Hat der Schuldner noch vor der Abtretung gegenüber<br />

dem bisherigen Gläubiger aufgerechnet, so erlöschen<br />

die Forderungen soweit sie sich decken (§ 389).<br />

Rechtsvernichtende Einwendung, die der Schuldner dem<br />

Neugläubiger gem. § 404 entgegen halten kann

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!