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Übergang von Rechten und Pflichten<br />

66<br />

Auswechslung des Gläubigers<br />

Kraft Rechtsgeschäfts<br />

• Abtretung (§§ 398 ff.)<br />

• Vertragsübernahme<br />

Kraft Gesetzes<br />

• Legalzession<br />

• Beispiel: § 774 Abs.1 Satz 1<br />

Kraft Hoheitsaktes<br />

• Beispiel: § 835 ZPO [Überweisung einer Geldforderung durch das<br />

Vollstreckungsgericht]<br />

• (1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner<br />

Wahl zur Einziehung oder an Erfüllungs statt zum Nennwert zu<br />

überweisen.

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