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Fall Nr.2 [Treppengeländer]<br />

27<br />

• Entfaltet der Werkvertrag E – M Schutzwirkung zugunsten des S?<br />

• Leistungsnähe<br />

• Einbeziehungsinteresse des Gläubigers<br />

• BGH, NJW 2004, 3035: "[…] Fallgestaltungen, in denen einem<br />

Vertragspartner gegenüber Dritten eine gesteigerte<br />

Fürsorgepflicht obliegt, ihm gleichsam deren Wohl und Wehe<br />

anvertraut ist."<br />

• Erkennbarkeit<br />

• Schutzbedürftigkeit des Dritten<br />

Pflichtverletzung<br />

Vertretenmüssen<br />

Schaden<br />

Kausalität<br />

Ergebnis

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