11.06.2014 Aufrufe

zur Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinberg zum 01.01.2009

zur Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinberg zum 01.01.2009

zur Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinberg zum 01.01.2009

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anhang <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinberg</strong> <strong>zur</strong> Eröffnungsbilanz<br />

I. Allgemeines:<br />

Die vorliegende Eröffnungsbilanz wurde unter Anwendung des § 92 <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />

NWR (GO NRW) sowie den Bestimmungen des achten Abschnitts <strong>der</strong> Gemeindehaushaltsverordnung<br />

NRW (GemHVO NRW) aufgestellt.<br />

Nach § 92 Abs. 2 GO NRW haben die Eröffnungsbilanz und <strong>der</strong> Anhang <strong>zum</strong> Bilanzstichtag<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild <strong>der</strong> Vermögens- und <strong>der</strong> Schuldenlage<br />

<strong>der</strong> Gemeinde zu vermitteln.<br />

Im folgenden Anhang werden gemäß § 44 GemHVO NRW zu den Posten <strong>der</strong> Bilanz die<br />

verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und so erläutert,<br />

dass sachverständige Dritte dies beurteilen können. Weiter werden auch die im Verbindlichkeitenspiegel<br />

auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus<br />

denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können, erläutert.<br />

Der Eröffnungsbilanz als erste Bilanz <strong>der</strong> Kommune kommt eine beson<strong>der</strong>e Stellung zu,<br />

da in kurzer Zeit sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden bei laufen<strong>der</strong> Geschäftstätigkeit<br />

zu erfassen und zu bewerten sind.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Vermögensgegenstände und Schulden wurde gemäß § 92 Abs. 3<br />

GO NRW in Verbindung mit §§ 54 bis 56 GemHVO NRW nach vorsichtig geschätzten<br />

Zeitwerten vorgenommen.<br />

Der vorsichtig geschätzte Zeitwert ist ein Oberbegriff für einen Wert, <strong>der</strong> auf verschiedene<br />

Weise, d. h. anhand unterschiedlicher Bewertungsverfahren, ermittelt werden kann.<br />

So ist die Ermittlung auf <strong>der</strong> Basis von Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Vergleichswerten,<br />

mit dem Verkehrswert o<strong>der</strong> mit dem Wie<strong>der</strong>beschaffungszeitwert zulässig.<br />

Die fettgedruckten Zahlen auf den folgenden Seiten finden sich in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

wie<strong>der</strong>.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!