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zur Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinberg zum 01.01.2009

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Anhang <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinberg</strong> <strong>zur</strong> Eröffnungsbilanz<br />

bäudeteile. Eine Zuordnung des Son<strong>der</strong>postens, wie nach GPA-Kommentierung zu § 54<br />

GemHVO NRW vorgesehen, ist in diesen Fällen nicht möglich. Hier wurde <strong>der</strong> tatsächlich<br />

erhaltene Wert <strong>der</strong> Zuwendungen abzüglich <strong>der</strong> angefallenen Auflösungen bei den<br />

entsprechenden Gebäuden berücksichtigt.<br />

Die Landeszuwendung 2008 für die Grundschule Millingen wurde als sonstige Verbindlichkeit<br />

in die Eröffnungsbilanz eingestellt, da die Baumaßnahme noch als Anlage im<br />

Bau <strong>zum</strong> Stichtag <strong>01.01.2009</strong> bewertet wurde. Die Zuordnung zu den Son<strong>der</strong>posten<br />

erfolgt erst bei Aktivierung <strong>der</strong> Maßnahme.<br />

Zuwendungen (und Beiträge) für das Straßennetz<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten für das Straßennetz wurde folgen<strong>der</strong>maßen vorgegangen:<br />

- Zunächst wurden die Einnahmen nach KAG berücksichtigt.<br />

- Dann wurden Einnahmen nach BauGB vereinfacht bei allen Kanten im Innenbereich<br />

angesetzt. Hierbei wurde ein aufwendiges Verfahren <strong>zur</strong> Bestimmung<br />

<strong>der</strong> Kanten nach Innen- und Außenbereich verwendet.<br />

Bei den Kanten, die sich in ihrem Verlauf im Innen- und im Außenbereich befinden<br />

und die nicht eindeutig zugeordnet werden konnten, wurden diese jeweils<br />

dem Bereich zugeordnet, in dem sich <strong>der</strong> größere Anteil <strong>der</strong> Kante befindet.<br />

Voraussetzung für die Bewertung nach BauGB im Innenbereich war allerdings,<br />

dass nicht bereits Einnahmen nach KAG berücksichtigt wurden. War<br />

dies <strong>der</strong> Fall, wurden keine weiteren Einnahmen nach BauGB berücksichtigt.<br />

Eine Ausnahme bildeten die seit 1974 durch externe Erschließungsträger umgesetzten<br />

Erschließungsgebiete. Hier wurden Einnahmen von hun<strong>der</strong>t Prozent<br />

<strong>der</strong> Herstellungskosten entsprechend des Zeitwertes berücksichtigt. Weitere<br />

Ausnahme bildeten die Kanten, die in den Ortslagen <strong>Rheinberg</strong> innerhalb<br />

von Innenwall / Kattewall und Orsoy innerhalb <strong>der</strong> Deich- und Wallpromenade<br />

als historisch eingestuft wurden. Für diese Straßen erfolgten keine Einnahmen<br />

nach BauGB und somit auch kein Son<strong>der</strong>posten.<br />

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