11.06.2014 Aufrufe

zur Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinberg zum 01.01.2009

zur Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinberg zum 01.01.2009

zur Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinberg zum 01.01.2009

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anhang <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinberg</strong> <strong>zur</strong> Eröffnungsbilanz<br />

<strong>der</strong> Vereinfachungsregel einen von-Hun<strong>der</strong>t-Anteil <strong>der</strong> erhaltenen Beiträge für Entwässerungs-<br />

und Abwasserbeseitigungsanlagen ermittelt. Hierbei wurde nach Regenwasser,<br />

Mischwasser und Schmutzwasser geglie<strong>der</strong>t. Die ermittelten Prozentsätze wurden<br />

auf ganze Zahlen ohne Nachkommastelle gerundet.<br />

Es ergab sich folgen<strong>der</strong> Anteil:<br />

Regenwasserbeseitigungsanlagen<br />

55 von Hun<strong>der</strong>t<br />

Mischwasserbeseitigungsanlagen<br />

66 von Hun<strong>der</strong>t<br />

Schmutzwasserbeseitigungsanlagen 74 von Hun<strong>der</strong>t<br />

Dieser Anteil wurde über alle Vermögensgegenstände entsprechend berücksichtigt.<br />

Beiträge für Sickerbrunnen:<br />

Bei den städtischen Sickerbrunnen handelt es sich um unterirdische, perforierte Baukörper,<br />

die ausschließlich <strong>der</strong> Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser dienen. Der Auflistung<br />

<strong>der</strong> <strong>Rheinberg</strong>er Vermögensgegenstände kann entnommen werden, dass sich<br />

die meisten dieser Sickerbrunnen innerhalb <strong>der</strong> Ortsteile Alpsray und Millingen, vereinzelt<br />

in Borth, Wallach, Ossenberg, Budberg und Eversael befinden. In den genannten<br />

Ortsteilen werden die entsprechenden Straßen nicht über Regenwasserkanäle, son<strong>der</strong>n<br />

über diese Sickerbrunnen entwässert.<br />

Die Kosten <strong>der</strong> Straßenentwässerung sind gemäß § 128 Abs. 1 Ziff. 2 BauGB Bestandteil<br />

des Erschließungsaufwandes. Nach §129 BauGB trägt die Gemeinde mindestens 10<br />

von Hun<strong>der</strong>t des Erschließungsaufwandes für die Straßen, 90 von Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> beitragsfähigen<br />

Kosten können auf die Eigentümer <strong>der</strong> angrenzenden Grundstücke verteilt werden.<br />

Nach § 56 Ansatz 5 GemHVO wurde bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten für die Erschließungsbeiträge<br />

das Vereinfachungsverfahren angewandt. Es wurden 10 Prozent<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Straßen herangezogen. Für diese Straßen wurde das Verhältnis<br />

von tatsächlich angefallenen Herstellungskosten und tatsächlich hierfür vereinnahmten<br />

Erschließungsbeiträgen betrachtet. Der ermittelte Prozentsatz wurde bei <strong>der</strong> Ermittlung<br />

des ansetzbaren Wertes <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten unter Berücksichtigung des angesetzten<br />

Zeitwertes <strong>der</strong> Sickerbrunnen zu Grunde gelegt.<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!