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zur Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinberg zum 01.01.2009

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Anhang <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinberg</strong> <strong>zur</strong> Eröffnungsbilanz<br />

Zuwendungen gemessen an den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Restnutzungsdauer.<br />

Nach § 56 GemHVO NRW gilt aber die Vereinfachungsregelung für die Ermittlung <strong>der</strong><br />

Wertansätze. Danach kann für gleichartige o<strong>der</strong> sachlich durch eine För<strong>der</strong>maßnahme<br />

verbundene Vermögensgegenstände <strong>der</strong> vom-Hun<strong>der</strong>t-Anteil <strong>der</strong> erhaltenen Zuwendungen<br />

und Beiträge an den Anschaffungs- und Herstellungskosten des geför<strong>der</strong>ten<br />

Vermögensgegenstandes mit Hilfe mathematisch-statistischer Methoden auf Grund von<br />

Stichproben o<strong>der</strong> durch an<strong>der</strong>e geeignete Verfahren pauschal ermittelt werden. Dieser<br />

vom-Hun<strong>der</strong>t-Anteil ist <strong>der</strong> Ermittlung des ansetzbaren Wertes <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten unter<br />

Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zu Grunde<br />

zu legen.<br />

Von dieser Vereinfachungsregel wurde in <strong>Rheinberg</strong> <strong>zur</strong> Bewertung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten<br />

Gebrauch gemacht.<br />

Zuwendungen für Gebäude<br />

Pauschale Zuwendungen (allgemeine Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale):<br />

Hier erfolgte die Zuordnung des Son<strong>der</strong>postens nach dem Schwerpunktprinzip. Anhand<br />

<strong>der</strong> Jahresrechnungen wurde ermittelt, welche Baumaßnahmen durchgeführt worden<br />

sind. Die pauschalen Zuwendungen wurden auf die entsprechenden Maßnahmen verteilt.<br />

Alle weiteren Zuwendungen:<br />

Für die Ermittlung des Son<strong>der</strong>postens ist <strong>der</strong> Zuwendungsanteil anhand <strong>der</strong> ursprünglichen<br />

Baukosten / Anschaffungskosten laut Verwendungsnachweis und <strong>der</strong> tatsächlich<br />

erhaltenen Zuwendungen ermittelt worden.<br />

Bei <strong>der</strong> Zuordnung <strong>der</strong> Zuwendungen für Baukosten für die Offenen Ganztagsschulen<br />

(OGS) wurde in Absprache mit Prof. Dr. Hufnagel alternativ vorgegangen. Für die erhaltenen<br />

Zuwendungen lässt sich keine aussagekräftige Quote berechnen. Die Zuwendungen<br />

sind nicht für ein Gebäude geflossen, son<strong>der</strong>n nur für einzelne Räume o<strong>der</strong> Ge-<br />

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