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zur Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinberg zum 01.01.2009

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Anhang <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinberg</strong> <strong>zur</strong> Eröffnungsbilanz<br />

Ausleihungen Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH&Co KG<br />

Ausleihungen Kommunaldienste Nie<strong>der</strong>rhein Holding GmbH<br />

Ausleihungen an Beteiligungen<br />

25.829,31 Euro<br />

1.132.913,00 Euro<br />

1.158.742,31 Euro<br />

Ausleihungen an Son<strong>der</strong>vermögen, Darlehen<br />

Dienstleistungsbetrieb <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinberg</strong><br />

Sonstige Ausleihungen Wohnungsgenossenschaft eG <strong>Rheinberg</strong><br />

Sonstige Ausleihungen Volksbank Nie<strong>der</strong>rhein eG <strong>Rheinberg</strong><br />

Sonstige Ausleihungen Wohnungsbaudarlehen<br />

Sonstige Ausleihungen Arbeitgeberdarlehen<br />

Sonstige Ausleihungen<br />

41.200,82 Euro<br />

170.500,00 Euro<br />

275,00 Euro<br />

4.141,05 Euro<br />

1.072,01 Euro<br />

175.988,06 Euro<br />

A 2. Umlaufvermögen<br />

A 2.1 Vorräte<br />

Bauland<br />

383.736,00 Euro<br />

A 2.2 For<strong>der</strong>ungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Gebühren<br />

Beiträge<br />

Steuern<br />

For<strong>der</strong>ungen aus Transferleistungen<br />

Sonstige öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen<br />

For<strong>der</strong>ungen gegen den privaten Bereich<br />

For<strong>der</strong>ungen gegen den öffentlichen Bereich<br />

For<strong>der</strong>ungen gegen verbundene Unternehmen<br />

For<strong>der</strong>ungen gegen Beteiligungen<br />

For<strong>der</strong>ungen gegen Son<strong>der</strong>vermögen<br />

Sonstige Vermögensgegenstände<br />

48.585,13 Euro<br />

86.542,90 Euro<br />

550.623,82 Euro<br />

0,00 Euro<br />

496.310,86 Euro<br />

193.056,70 Euro<br />

0,00 Euro<br />

0,00 Euro<br />

381.677,22 Euro<br />

1.696,10 Euro<br />

9.155,71 Euro<br />

Nach § 35 Abs. 7 GemHVO NRW wurden bei den For<strong>der</strong>ungen Abschreibungen in<br />

Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen, um diese mit dem<br />

niedrigeren Wert anzusetzen, <strong>der</strong> sich aus dem beizulegenden Wert am Abschlussstichtag<br />

ergibt. Für die For<strong>der</strong>ungen gilt das strenge Nie<strong>der</strong>stwertprinzip.<br />

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