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zur Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinberg zum 01.01.2009

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Lagebericht <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinberg</strong> <strong>zur</strong> Eröffnungsbilanz<br />

L a g e b e r i c h t<br />

<strong>zur</strong> Eröffnungsbilanz <strong>zum</strong> <strong>01.01.2009</strong><br />

Gemäß § 53 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Eröffnungsbilanz<br />

durch einen Lagebericht entsprechend § 48 GemHVO zu ergänzen.<br />

Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse aus <strong>der</strong><br />

Aufstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz geben und so gefasst sein, dass ein den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild <strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage<br />

<strong>der</strong> Gemeinde vermittelt wird. Über Vorgänge von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, auch<br />

solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem<br />

hat <strong>der</strong> Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang <strong>der</strong><br />

gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz und<br />

<strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage <strong>der</strong> Gemeinde zu enthalten. Darüber hinaus ist<br />

auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung <strong>der</strong> Gemeinde einzugehen;<br />

zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben.<br />

1. Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) <strong>zum</strong><br />

<strong>01.01.2009</strong><br />

Das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden<br />

im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW -<br />

NKFG NRW") wurde vom Landtag am 16.11.2004 beschlossen und ist am<br />

01.01.2005 in Kraft getreten. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein<br />

Artikelgesetz, mit dem viele kommunalrechtliche Vorschriften, speziell die<br />

Gemeindeordnung (GO) und die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), <strong>zum</strong><br />

Teil erheblich geän<strong>der</strong>t worden sind.<br />

Nach dem NKFG NRW haben die Kommunen spätestens ab dem Haushaltsjahr<br />

2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System <strong>der</strong> doppelten Buchführung in ihrer<br />

Finanzbuchhaltung zu erfassen und spätestens <strong>zum</strong> Stichtag <strong>01.01.2009</strong> eine<br />

Eröffnungsbilanz aufzustellen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rheinberg</strong> hat den spätesten Stichtag <strong>01.01.2009</strong> <strong>zur</strong> Aufstellung <strong>der</strong><br />

Eröffnungsbilanz gewählt.<br />

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