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Implementierung Immobilien-Risikomanagement

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Unabhängigkeit der Internen Revision zu gewährleisten. Es bietet sich ggf. an, den Risikobeauftragten<br />

im Bereich des Controllings zu installieren.<br />

Ist das <strong>Risikomanagement</strong> nach dem diesem Papier zugrunde liegenden Regelkreislauf implementiert,<br />

erfüllt es die in der Aufbau- und Ablauforganisation erforderlichen Prozesse eines<br />

Frühwarnsystems, wie es der § 91, 2 AktG durch die Forderung einer frühzeitigen Erkenntnis<br />

unternehmensgefährdender Risiken verlangt. In der Praxis wird zugrunde gelegt, dass<br />

unternehmensgefährdende Risiken als Risiken, die zu einer Insolvenz führen können,<br />

über einen zeitlichen Vorlauf von mindestens zwei Jahren erkannt werden sollen.<br />

‚Wesentliche Risiken’ als Risiken, deren Ausmaß mit ca. 1/10 eines unternehmensgefährdenden<br />

Risikos bewertet wird, sollen nach Möglichkeit mindestens ein halbes Jahr im Voraus<br />

identifiziert werden.<br />

© gif Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.<br />

Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />

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