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Implementierung Immobilien-Risikomanagement

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Gesellschaft für<br />

<strong>Immobilien</strong>wirtschaftliche<br />

Forschung e.V.<br />

Society of Property<br />

Researchers, Germany<br />

Mosbacher Straße 9<br />

D- 65187 Wiesbaden<br />

Telefon (0611) 23 68 10 70<br />

Telefax (0611) 23 68 10 75<br />

E-Mail info@gif-ev.de<br />

Internet http://www.gif-ev.de<br />

<strong>Implementierung</strong><br />

<strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />

März 2009<br />

© gif Gesellschaft für<br />

<strong>Immobilien</strong>wirtschaftliche<br />

Forschung e.V.<br />

Arbeitskreis 6<br />

<strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong>


Mitglieder des Arbeitskreises <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong> und Personen, die an<br />

diesem Arbeits- und Diskussionspapier mitgewirkt haben:<br />

Manfred W. Arlt<br />

Thomas Blaser<br />

Ralf Engels<br />

David Flüthmann<br />

Dr. Henric Hahr<br />

Dr. Christoph Holzmann<br />

Michael Jahn<br />

Markus Kreuter<br />

Dr. Björn-Martin Kurzrock<br />

Matthias Pilz<br />

Eckhard Schulz<br />

Rui Vieira<br />

© gif Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.<br />

Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />

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Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort ___________________________________________________________ 6<br />

1 Grundlagen ____________________________________________________ 8<br />

2 <strong>Implementierung</strong> eines <strong>Risikomanagement</strong>s ________________________ 11<br />

2.1 Organisation eines <strong>Risikomanagement</strong>s______________________________ 11<br />

2.2 Formulierung der Risikostrategie – Schritt 1 __________________________ 13<br />

2.2.1 Ziel und Vorgehen bei der Formulierung einer Risikostrategie__________________ 13<br />

2.2.2 Umsetzungshinweise für die Formulierung einer Risikostrategie ________________ 14<br />

2.2.3 Einführung des Anwendungsbeispiels ____________________________________ 14<br />

2.3 Risikoidentifikation – Schritt 2 ______________________________________ 17<br />

2.3.1 Ziel und Vorgehen der Risikoidentifikation _________________________________ 17<br />

2.3.2 Umsetzungshinweise für die Risikoidentifikation ____________________________ 21<br />

2.3.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels ___________________________________ 22<br />

2.4 Risikoanalyse – Schritt 3___________________________________________ 23<br />

2.4.1 Ziel und Vorgehen der Risikoanalyse_____________________________________ 23<br />

2.4.2 Umsetzungshinweise für die Risikoanalyse ________________________________ 25<br />

2.4.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels ___________________________________ 26<br />

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Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />

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2.5 Risikobewertung – Schritt 4 ________________________________________ 28<br />

2.5.1 Ziel und Vorgehen bei der Risikobewertung________________________________ 28<br />

2.5.2 Umsetzungshinweise für die Risikobewertung ______________________________ 31<br />

2.5.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels ___________________________________ 32<br />

2.6 Risikosteuerung – Schritt 5 ________________________________________ 36<br />

2.6.1 Ziel und Vorgehen bei der Risikosteuerung ________________________________ 36<br />

2.6.2 Umsetzungshinweise für die Risikosteuerung ______________________________ 39<br />

2.6.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels ___________________________________ 41<br />

2.7 Vergleich mit der Strategie – Schritt 6 ________________________________ 42<br />

2.8 Dokumentation und Berichterstattung _______________________________ 43<br />

2.8.1 Dokumentation ______________________________________________________ 43<br />

2.8.2 Berichterstattung ____________________________________________________ 46<br />

2.8.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels ___________________________________ 51<br />

3 Beispiele zu Risikobewertungen __________________________________ 53<br />

3.1 Sensitivitätsanalyse und Szenarioanalyse ____________________________ 53<br />

3.2 Entscheidungsbaumverfahren ______________________________________ 55<br />

4 Glossar _______________________________________________________ 59<br />

5 Informationsquellen ____________________________________________ 70<br />

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Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />

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Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1 : Regelkreislauf des <strong>Risikomanagement</strong>s ............................................................8<br />

Abbildung 2 : Risikoklassen für <strong>Immobilien</strong>............................................................................10<br />

Abbildung 3 : Aufbauorganisation <strong>Risikomanagement</strong>...........................................................11<br />

Abbildung 4 : Daten Musterobjekt ..........................................................................................16<br />

Abbildung 5 : Risiko bei Mietende in Overrent-Phase eines Mietvertrags .............................20<br />

Abbildung 6 : Einordnung fallbezogener Einzelrisiken gemäß Systematik der EAI ...............22<br />

Abbildung 7 : Fünf-Punkte-Risikoanalyse von Bonitätsrisiken ...............................................27<br />

Abbildung 8 : Schema Monte-Carlo-Simulation .....................................................................30<br />

Abbildung 9 : Bonitätsrisiko Scoring-Modell ...........................................................................34<br />

Abbildung 10 : Beispiel Ratingskala .......................................................................................35<br />

Abbildung 11 : Internes Kontrollsystem..................................................................................40<br />

Abbildung 12 : Risikoinventar.................................................................................................45<br />

Abbildung 13 : Einstufung von Risiken nach Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit 47<br />

Abbildung 14 : Beispiel für eine Risiko-Sofortmeldung ..........................................................49<br />

Abbildung 15 : Informationsflüsse und Berichtspflichten........................................................50<br />

Abbildung 16 : Risikokarte......................................................................................................51<br />

Abbildung 17 : Beispiel Entscheidungsbaumverfahren ..........................................................58<br />

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Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />

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Vorwort<br />

„Wohin ich auch schaue, erwachsen aus Risiken Chancen.“ 1<br />

Die <strong>Immobilien</strong>wirtschaft erlebt eine immer größere Professionalisierung und Internationalisierung.<br />

Die wachsende Zahl grenzüberschreitender Transaktionen – abgewickelt in immer<br />

kürzeren Zeiträumen – stellt auf der Arbeitsebene kontinuierlich steigende Anforderungen an<br />

kaufmännisches, technisches und rechtliches Können der Akteure. Gleichzeitig werden häufig<br />

mit relativ kleinen Unternehmen hohe Investitionssummen bewegt. Damit hat das <strong>Risikomanagement</strong><br />

im Bereich der <strong>Immobilien</strong>investition und -bewirtschaftung einen besonderen<br />

Stellenwert.<br />

Aufsehen erregende Unternehmensinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren und die sich<br />

damit verstärkenden Diskussionen um das Thema Corporate Governance veranlassten den<br />

Gesetzgeber 1998 dazu, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich<br />

(KonTraG) für alle Branchen einzuführen. Die für das <strong>Risikomanagement</strong> wichtigste<br />

Bestimmung ist der § 91,2 AktG, der den Vorstand einer Aktiengesellschaft verpflichtet, geeignete<br />

Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit<br />

den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.<br />

Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf weitere Rechtsformen. <strong>Risikomanagement</strong> wurde<br />

mit diesem Gesetz institutionalisiert, indem die Regierungsbegründung zu dem Gesetz vorgibt,<br />

ein <strong>Risikomanagement</strong>- und Überwachungssystem einzurichten.<br />

Die Geschäftsleitung ist nun explizit aufgefordert, die Geschäftsprozesse des Unternehmens<br />

kritisch zu betrachten und eine angemessene Chancen- und Risikoabwägung im Tagesgeschäft<br />

zu etablieren. Hierdurch sollen im Geschäftsbetrieb eine Risikokultur entstehen und<br />

Mitarbeiter für ein größeres Risikobewusstsein sensibilisiert werden. Daneben erfordern<br />

auch weiter gehende Gesetze ein funktionierendes <strong>Risikomanagement</strong>- und Überwachungssystem.<br />

Der Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong> hat mit der vorliegenden Ausarbeitung ein<br />

Arbeits- und Diskussionspapier für ein <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong> entwickelt, das den<br />

Marktteilnehmern Anhaltspunkte für eine Systemimplementierung bietet. Diese Ausarbeitung<br />

stellt allgemein gültige Vorschläge dar, wie ein solches System in der Praxis errichtet werden<br />

kann. Dabei sind die einzelnen Arbeitsschritte zur <strong>Implementierung</strong> eines <strong>Risikomanagement</strong>s<br />

jeweils in drei Bereiche gegliedert:<br />

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Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />

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1. Ziel und Vorgehen: Mit dem ‚Ziel’ wird das beabsichtigte Ergebnis des jeweiligen Arbeitsschritts<br />

genannt und mit dem ‚Vorgehen’ systematisch dargestellt, wie das beabsichtigte<br />

Ziel im Unternehmen erreicht wird.<br />

2. Umsetzungshinweise: Der Punkt ‚Umsetzungshinweise’ stellt einen zusätzlichen Praxisbezug<br />

her. Darin werden mögliche Schwierigkeiten und Probleme bei der Umsetzung<br />

mit Lösungsansätzen dargestellt.<br />

3. Anwendungsbeispiel: Ein Anwendungsbeispiel dient zur Veranschaulichung der einzelnen<br />

Arbeitsschritte. Das Anwendungsbeispiel wird in Punkt 2.2.3 eingeführt und dann<br />

schrittweise in den Folgepunkten weiterentwickelt.<br />

Die Prozesse innerhalb eines <strong>Risikomanagement</strong>s sind nicht starr, sondern müssen in regelmäßigen<br />

Abständen an einen sich ändernden Kontext angepasst werden, damit die Risikostrategie<br />

jederzeit den tatsächlichen Risiken im Unternehmen entspricht.<br />

Dieses Arbeits- und Diskussionspapier dient nicht dazu, alle Fragen zur <strong>Implementierung</strong><br />

eines <strong>Risikomanagement</strong>s abzubilden. Wir verweisen bei weiter gehenden Fragen, z. B. im<br />

Rahmen der Risikobewertung, auf die einschlägige Fachliteratur (siehe Kapitel 5 – Informationsquellen).<br />

In einem nächsten Schritt können neben entscheidungstheoretischen Methoden<br />

auch finanzmathematische Ansätze stärker integriert werden.<br />

Mit diesem Arbeits- und Diskussionspapier wird dem Leser eine Orientierung gegeben, die<br />

ihn bei der Umsetzung unterstützt und Unternehmensentscheidungen sicherer macht. Natürlich<br />

gilt dabei: So unterschiedlich und vielfältig die Immobilenwirtschaft ist, so facettenreich<br />

sind auch die Lösungsmöglichkeiten bei der <strong>Implementierung</strong> eines geeigneten <strong>Risikomanagement</strong>s.<br />

Wiesbaden im Oktober 2008<br />

1 Dieses Zitat wird Henry Ford zugeschrieben.<br />

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1 Grundlagen<br />

In diesem kurzen Grundlagenkapitel werden einige Begriffe erläutert, die im Weiteren bedeutsam<br />

sind. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Begriffe ‚Risiko’ und ‚<strong>Risikomanagement</strong>’.<br />

Jede unternehmerische Tätigkeit ist aufgrund der Abhängigkeit von zukünftigen Entwicklungen<br />

mit Risiken verbunden. Allgemein wird unter Risiko im weiteren Sinne das Abweichen<br />

tatsächlicher von erwarteten Größen verstanden. Hierbei wird eine positive Abweichung als<br />

Chance und eine negative Abweichung als Gefahr angesehen. Nachfolgend wird der Begriff<br />

‚Risiko’ im engeren Sinne als die Gefahr einer negativen Abweichung von einem erwarteten<br />

Ergebnis angewendet.<br />

<strong>Risikomanagement</strong> ist die Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen zur Risikoerkennung<br />

und zum Umgang mit Risiken. Das zentrale <strong>Risikomanagement</strong> ist Aufgabe der<br />

Geschäftsleitung bzw. eines Risikobeauftragten (z. B. als Stabsstelle). Ein <strong>Risikomanagement</strong><br />

enthält als Regelkreislauf die in Abbildung 1 dargestellten Elemente. Die Bestandteile<br />

des Regelkreislaufs werden in den Abschnitten 0 bis 0 ausführlich dargestellt. Die organisatorische<br />

Einbindung eines <strong>Risikomanagement</strong>s behandelt Abschnitt 2.1.<br />

Abbildung 1: Regelkreislauf des <strong>Risikomanagement</strong>s 2<br />

2 Eigene Abbildung in Anlehnung an IdW PS 340.<br />

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Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />

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Der Regelkreislauf des <strong>Risikomanagement</strong>s beginnt in Schritt 1 mit der Festlegung der<br />

Risikostrategie, die für das Unternehmen gelten soll. Alle weiteren Schritte im Rahmen des<br />

<strong>Risikomanagement</strong>s orientieren sich an dieser Vorgabe. Mit der Identifikation der relevanten<br />

Risiken in Schritt 2 wird die Grundlage gelegt für die Analyse (Schritt 3) und die Bewertung<br />

(Schritt 4) dieser Risiken. Mit Maßnahmen der Risikosteuerung in Schritt 5 werden die erkannten<br />

und bewerteten Risiken so gesteuert, dass sie den Vorgaben der Risikostrategie<br />

entsprechen. In Schritt 6 erfolgt die Gegenüberstellung der erreichten Ist-Situation mit der<br />

Risikostrategie. An dieser Stelle beginnt der Regelkreislauf von neuem mit einer möglichen<br />

Anpassung der Risikostrategie. Wichtig ist in allen Schritten eine sachgerechte, präzise Dokumentation<br />

und Berichterstattung. Erst die strukturierte Dokumentation in Form eines Risikohandbuchs<br />

ermöglicht allen Beteiligten, die aus ihrer Sicht wesentlichen Informationen für<br />

das <strong>Risikomanagement</strong> zu gewinnen.<br />

Empfehlenswert ist eine Unterteilung der Risiken in drei Stufen mit Einzelrisiken, Risikoklassen<br />

und Risikoarten.<br />

1. Einzelrisiken<br />

• Einzelrisiken betreffen einzelne Vorgänge, wie sie in Abbildung 2 z. B. unter ‚Bonität’<br />

zusammengefasst sind. In der gif-Empfehlung zur Analyse von <strong>Immobilien</strong>risiken (EAI)<br />

- bei der gif zu beziehen -, sind beispielhaft Fragestellungen zur Identifizierung konkreter<br />

Risiken in der <strong>Immobilien</strong>wirtschaft aufgeführt.<br />

2. Risikoklassen<br />

• In der EAI sind als nächsthöhere Stufe Risikoklassen gebildet. Die Risikoklassen stellen<br />

einzelne Phasen z. B. im Lebenszyklus der Immobilie dar, denen die Einzelrisiken<br />

zuwiesen werden. Über Risikoklassen werden die Risiken thematisch geordnet. Als<br />

Beispiel ist das Einzelrisiko ‚Bonität’ der Risikoklasse ‚Mieter/ Nutzer’ in Abbildung 2 mit<br />

einem Pfeil markiert.<br />

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Risikoklassen für <strong>Immobilien</strong><br />

A Standort<br />

• Mikro-Standort<br />

• Makro-Standort<br />

B Öffentliches Baurecht<br />

• Bebaubarkeit von Grundstücken – Allgemeine<br />

Risiken<br />

• Grundstücke ohne Bebauungsplan<br />

• Grundstücke mit rechtskräftigem Bebauungsplan<br />

C Baugrund und Gebäude<br />

•Grundstück<br />

• Gebäudestruktur / Flexibilität<br />

• Ausstattung<br />

• Bauqualität<br />

D Finanzierung und Investition<br />

• <strong>Immobilien</strong>finanzierung<br />

• Investitionsrechnung<br />

E Mieter und Nutzer<br />

• Branche<br />

•Bonität<br />

• Mietvertrag / Fristenmanagement / Marktmiete<br />

• Mieterkommunikation<br />

F Kaufvertrag<br />

• Vorbereitende Maßnahmen<br />

• Vertragsabschluss<br />

• Vollzug des Kaufvertrages<br />

Abbildung 2: Risikoklassen für <strong>Immobilien</strong><br />

G Bau-Projektmanagement<br />

• Organisatorische Vorbereitung zur Bauabwicklung<br />

• Rechtliche Vorbereitung zur Bauabwicklung<br />

• Bauablauf<br />

• Qualitätsmanagement<br />

• Abnahme<br />

• Gewährleistung<br />

H Gebäude und Facilitymanagement<br />

• Wahrnehmung der Aufgaben<br />

• Kaufmännische Belange<br />

• Technische Belange<br />

• Infrastrukturelle Belange und Service<br />

I <strong>Immobilien</strong>vermarktung<br />

• Strategie und Konzept<br />

• Organisation und Partner<br />

• Verfahren und Instrumente<br />

J <strong>Immobilien</strong>cluster<br />

•Strategie<br />

• Streuung<br />

• Cluster-Finanzierung<br />

K Auslandsimmobilien<br />

• Länderrisiken, Politische und Force-Majeure-Risiken<br />

• <strong>Immobilien</strong>spezifische Risiken<br />

• Wechselkurs- / Devisenrisiko<br />

• Juristische Risiken<br />

• Technische Risiken / Verfahrensrisiken<br />

3. Risikoarten<br />

• Um einen strukturierten Überblick über die Risiken zu schaffen, werden auf der höchsten<br />

Stufe Risikoarten gebildet. Die Risikoarten unterscheiden sich nach dem Unternehmenszweck<br />

bzw. den betriebseigenen Produktionsfaktoren und sind abhängig von<br />

der jeweiligen Unternehmensstrategie, also der unternehmensspezifischen Schwerpunkte<br />

des Handelns und des Mitteleinsatzes. Auf dieser Basis können Risiken transparent<br />

nach ihrer Herkunft sortiert wie auch den einzelnen betrieblichen Funktionsbereichen<br />

bzw. Umsatzprozessen zugeordnet werden. Mit der Zuordnung in Risikoarten<br />

können im Idealfall Entscheidungen herbeigeführt werden, die sich an den spezifischen<br />

Kriterien des <strong>Risikomanagement</strong>s im Unternehmen ausrichten und durch objektive Informationen<br />

nachvollziehbar belegt sind. In Punkt 2.3.1 werden zur Orientierung Vorschläge<br />

für Risikoarten gegeben. Eine allgemein verbindliche und überschneidungsfreie<br />

Einteilung in Risikoarten ist nicht praktikabel, weshalb unternehmensspezifische<br />

Anpassungen ratsam sind.<br />

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2 <strong>Implementierung</strong> eines <strong>Risikomanagement</strong>s<br />

2.1 Organisation eines <strong>Risikomanagement</strong>s<br />

Das zentrale <strong>Risikomanagement</strong> ist immer sehr nah an der Geschäftsleitung zu verankern,<br />

da insbesondere bei der Formulierung der Risikostrategie enge Interaktionen erforderlich<br />

sind. Eine mögliche Ausprägung ist die Einrichtung als Stabsstelle in Form eines Risikobeauftragten<br />

wie bei der Aufbauorganisation in Abbildung 3. Dezentrale Riskowner (Risikoverantwortliche)<br />

verantworten und steuern risikobehaftete Prozesse auf der operativen Ebene.<br />

Sie berichten an das zentrale <strong>Risikomanagement</strong>, den Risikobeauftragten. Das zentrale<br />

<strong>Risikomanagement</strong> entscheidet, welche Risiken regelmäßig durch die Riskowner bewertet<br />

werden.<br />

Aufbauorganisation <strong>Risikomanagement</strong><br />

zentral<br />

Geschäftsleitung<br />

Risikobeauftragter<br />

dezentral<br />

Riskowner 1<br />

Riskowner 2<br />

Riskowner 3<br />

…<br />

Riskowner n<br />

Abbildung 3: Aufbauorganisation <strong>Risikomanagement</strong><br />

Die Regierungsbegründung zum KonTraG fordert die Einführung eines <strong>Risikomanagement</strong>und<br />

Überwachungssystems zur besseren Kontrolle von Risiken. Während der Begriff des<br />

<strong>Risikomanagement</strong>systems bereits erläutert ist (siehe Abschnitt 0), spricht der Gesetzgeber<br />

beim ‚Überwachungssystem’ von der Einrichtung einer ‚angemessenen Internen Revision’,<br />

die das <strong>Risikomanagement</strong>system in Bezug auf Konzeption und Anwendung prüfen und kontrollieren<br />

soll. Da die Interne Revision grundsätzlich auch eine Stabsstelle ist, läge es nahe,<br />

dem Leiter der Internen Revision auch die Funktion des Risikobeauftragten zu übertragen.<br />

Dem widerspricht allerdings das Institut für Interne Revision e.V., die Standesorganisation<br />

der Internen Revision. Dort heißt es, dass kein Mitarbeiter der Internen Revision in Prozesse<br />

eingebunden werden soll, die er später zu prüfen hat. Dies erfolgt nach dem Grundsatz, die<br />

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Unabhängigkeit der Internen Revision zu gewährleisten. Es bietet sich ggf. an, den Risikobeauftragten<br />

im Bereich des Controllings zu installieren.<br />

Ist das <strong>Risikomanagement</strong> nach dem diesem Papier zugrunde liegenden Regelkreislauf implementiert,<br />

erfüllt es die in der Aufbau- und Ablauforganisation erforderlichen Prozesse eines<br />

Frühwarnsystems, wie es der § 91, 2 AktG durch die Forderung einer frühzeitigen Erkenntnis<br />

unternehmensgefährdender Risiken verlangt. In der Praxis wird zugrunde gelegt, dass<br />

unternehmensgefährdende Risiken als Risiken, die zu einer Insolvenz führen können,<br />

über einen zeitlichen Vorlauf von mindestens zwei Jahren erkannt werden sollen.<br />

‚Wesentliche Risiken’ als Risiken, deren Ausmaß mit ca. 1/10 eines unternehmensgefährdenden<br />

Risikos bewertet wird, sollen nach Möglichkeit mindestens ein halbes Jahr im Voraus<br />

identifiziert werden.<br />

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2.2 Formulierung der Risikostrategie – Schritt 1<br />

Der Begriff Strategie basiert auf der Spieltheorie. Demnach<br />

stellt eine Strategie den "vollständigen" Plan eines Spielers<br />

dar, um in möglichst allen Spielsituationen richtige Entscheidungen<br />

zu treffen. Eine weiter gefasste Strategiedefinition<br />

bedeutet die Festlegung grundlegender Unternehmensziele<br />

und der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Im Sinne<br />

dieser Ausarbeitung ist die Risikostrategie an den Unternehmenszielen auszurichten.<br />

6. Schritt:<br />

5. Schritt:<br />

2. Schritt:<br />

3. Schritt:<br />

2.2.1 Ziel und Vorgehen bei der Formulierung einer Risikostrategie<br />

Die Formulierung der Risikostrategie bildet den ersten Schritt im Regelkreislauf <strong>Risikomanagement</strong>.<br />

Sie basiert in der Regel auf einer übergeordneten Unternehmensstrategie, die außerhalb<br />

des Regelkreislaufs festgelegt ist. Die Verantwortung für die Risikostrategie des<br />

Unternehmens trägt die Geschäftsleitung.<br />

Im Rahmen der Formulierung der Risikostrategie werden qualitative oder quantitative Zielwerte<br />

beziehungsweise Sollzustände definiert. Dabei wird festgelegt, wie viel Risiko ein Unternehmen<br />

tragen kann (Maximum) und tragen soll (Optimum). Erst durch die Risikostrategie<br />

können in späteren Arbeitsschritten des Regelkreislaufs Ist-Situationen bewertet und Maßnahmen<br />

zur Erreichung der Sollzustände ergriffen werden.<br />

Eine Risikostrategie sollte langfristig gültig sein. Die Praxis hat jedoch gezeigt, sich nicht zu<br />

Beginn in Einzelheiten zu verstricken, sondern zunächst offen an die Formulierung heranzugehen.<br />

Eine Detaillierung kann (und sollte) zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sofern ein<br />

Unternehmen erstmalig ein <strong>Risikomanagement</strong> einführt, wird die Risikostrategie also zunächst<br />

allgemein gehalten sein. Nachdem die Risiken bereits einmal identifiziert, analysiert<br />

und bewertet wurden, können die qualitativen oder quantitativen Zielwerte bzw. Sollzustände<br />

in weiteren Durchläufen bedarfsweise angepasst werden.<br />

Die Risikostrategie wird zunächst für das Unternehmen definiert. Für Großprojekte/ Teilunternehmensbereiche/<br />

Geschäftsfelder o. ä. können daraus eigene Risikostrategien abgeleitet<br />

werden, die sich immer der Risikostrategie des Gesamtunternehmens unterordnen. Dabei<br />

sind Interdependenzen zwischen den Bereichen zu beachten: Risiken aus mehreren Berei-<br />

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Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />

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chen können sich einerseits bestärken oder auch ausgleichen. Gleichartige Risiken werden<br />

am besten gemeinsam betrachtet.<br />

2.2.2 Umsetzungshinweise für die Formulierung einer Risikostrategie<br />

Für die Formulierung einer Risikostrategie ist zunächst ein Bewusstsein für die Notwendigkeit<br />

eines <strong>Risikomanagement</strong>s innerhalb der Geschäftsleitung erforderlich. Um mögliche<br />

negative Abweichungen von erwarteten Werten frühzeitig zu erkennen, muss das <strong>Risikomanagement</strong><br />

im gesamten Unternehmen nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als<br />

Teil des operativen Managements behandelt werden. Eine Risikostrategie sollte für alle Adressaten,<br />

insbesondere die Riskowner (Risikoverantwortlichen, siehe Abschnitt 2.1 und<br />

Abbildung 3), einfach und nachvollziehbar dargestellt werden.<br />

Die Entscheidung für eine Risikostrategie obliegt der Geschäftsleitung. Die Formulierung<br />

kann an einen Risikobeauftragten delegiert werden, nicht jedoch die endgültige Genehmigung<br />

der Strategie. Es ist sogar von Vorteil, wenn die Geschäftsleitung einen Großteil der<br />

Formulierungen selbst in die Risikostrategie einbringt.<br />

Wenn der Regelkreislauf durchlaufen ist, können die Risiken in einem Risikoportfolio entsprechend<br />

dem Schema in Abbildung 13 deklariert und an der Risikostrategie gemessen<br />

werden (Soll-Ist-Vergleich). Dabei ist es ausreichend, die beiden Bewertungskriterien ‚Eintrittswahrscheinlichkeit’<br />

und ‚Schadenshöhe’ in je fünf Klassifikationsstufen zu untergliedern.<br />

Eine Verfeinerung ist ohnehin kaum möglich, da eine weitere Unterteilung eine Pseudogenauigkeit<br />

darstellt und die zukünftige Risikoplanung möglicherweise unglaubwürdig macht.<br />

2.2.3 Einführung des Anwendungsbeispiels<br />

Das hier dargestellte Anwendungsbeispiel zeigt anhand des Regelkreislaufs für ein <strong>Risikomanagement</strong><br />

gemäß Abbildung 1 Möglichkeiten für die Strategiedefinition, Identifikation,<br />

Analyse, Bewertung und Steuerung von Risiken anhand der Risikoklasse E Mieter und Nutzer<br />

der EAI auf (vgl. Abbildung 2). Hierbei ist hervorzuheben, dass das Anwendungsbeispiel<br />

einen Ausschnitt darstellt und nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.<br />

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Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />

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Die Risikoklasse E Mieter und Nutzer der EAI umfasst die vier Einzelrisiken:<br />

• E1 Branche<br />

• E2 Bonität<br />

• E3 Mietvertrag/ Fristenmanagement/ Marktmiete<br />

• E4 Mieterkommunikation<br />

In dem Beispiel wird dargestellt, wie <strong>Risikomanagement</strong> im Regelkreislauf praktisch erfolgen<br />

kann. Die Vorgehensweisen sind auf andere Risikoklassen bzw. Risikoarten übertragbar, die<br />

mitunter aber wesentlich kompakter abgebildet werden können. Der tatsächliche Umfang des<br />

anzuwendenden <strong>Risikomanagement</strong>s liegt wiederum im Ermessen der Riskowner bzw. folgt<br />

aus dem Risikohandbuch (siehe Abschnitt 0) und den Arbeitsanweisungen innerhalb des<br />

jeweiligen Unternehmens. Entscheidend für die inhaltliche Gewichtung sind Kosten- und<br />

Nutzenaspekte.<br />

Die Risikoklasse E erscheint für die Praxis besonders bedeutsam, da durch Mieter und Flächennutzer<br />

die Regelmäßigkeit und Dauerhaftigkeit der Einkommensströme determiniert<br />

wird. Das Bewusstsein, dass jede Immobilie effektiv ein Portfolio von Mietverträgen ist, muss<br />

in vielen Unternehmen noch weiter entwickelt werden. So können in größeren Objektbeständen<br />

besondere Risiken dadurch entstehen, dass einzelne Mieter mehrere Mieteinheiten in<br />

unterschiedlichen Gebäuden anmieten. Werden diese Gebäude durch mehrere Riskowner<br />

betreut, wird das kumulierte Mietvolumen bestimmter Mieter oder Mieterbranchen innerhalb<br />

der Organisation eventuell unterschätzt. Auch ein ungünstiges Fristenmanagement, bei dem<br />

wesentliche Mietverträge zeitgleich auslaufen, kann bezogen auf <strong>Immobilien</strong>marktzyklen ein<br />

beträchtliches Risiko darstellen. Solche und weitere Erwägungen machen die Risikoklasse E<br />

zu einem interessanten Gegenstand für dieses Anwendungsbeispiel.<br />

Im Beispiel, das in den folgenden Abschnitten des Regelkreislaufs fortgeführt wird, findet<br />

eine Fokussierung auf das Einzelrisiko E2 Bonität statt, ohne jedoch Überschneidungen zu<br />

den übrigen Einzelrisiken außer Acht zu lassen. In der folgenden Abbildung 4 sind die wesentlichen<br />

Daten des zugrunde liegenden Musterobjekts kurz zusammengefasst.<br />

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Objektdaten<br />

Objektdossier<br />

WE Nr. 231, 12345 Musterstadt, Musterstr. 44 - Deutschland<br />

Stichtag der Stammdaten 15.06.2007<br />

Kenndaten der Liegenschaft<br />

Region<br />

Süddeutschland<br />

Art der Liegenschaft Büro- und Geschäftsgebäude<br />

Investmentart<br />

Direkt<br />

Baujahr 1985<br />

letzmaliger Umbau 2002<br />

Kennwerte der Liegenschaft<br />

Grundstücksgröße 1.500,00 m²<br />

Mietfläche 4.500,00 m²<br />

Stellplätze<br />

60 Stck.<br />

Mietertrag netto p.a. 1.112.057,13 €<br />

Leerstandsmiete netto p.a. 315.438,35 €<br />

Miete incl. Leerstandsmiete netto p.a. 1.427.495,48 €<br />

Leerstandsquote aktuell 22,10 %<br />

Bewertungsstichtag 01.05.2007<br />

Liegenschaftszins 5 %<br />

Verkehrswert 21.900.000,00 €<br />

Total Return (letzte 12 Monate) 2,32 %<br />

Wertänderungsrendite (letzte 12 Monate) 0,85 %<br />

Netto-Cash-Flow-Rendite (letzte 12 Monate) 1,47 %<br />

Qualitätsmerkmale<br />

lichtes Rohbaumaß<br />

Ausbauraster<br />

Fußbodenkonstruktion<br />

Unterdeckenkonstruktion<br />

Raumkondititonierung<br />

Trennwände<br />

Sonnenschutz<br />

3,40 m<br />

1,35 m<br />

Hohlraumboden<br />

abgehängte Decken<br />

Teilklimaanlage<br />

Systemtrennwände<br />

außenliegend, elektrisch<br />

Mietverhältnisse<br />

Mieter<br />

Mietertrag netto p.a. Mietfläche<br />

Mieter A 353.663,72 € 790 m²<br />

Mieter B 249.316,60 € 443 m²<br />

Mieter C 109.148,29 € 174 m²<br />

Mieter D 76.540,43 € 116 m²<br />

Mieter E 73.792,80 € 116 m²<br />

Mieter F 65.321,28 € 369 m²<br />

Mieter G 184.274,01 € 945 m²<br />

Gesamt 1.112.057,13 € 2.953 m²<br />

Anz. Mietverträge<br />

3<br />

2<br />

1<br />

3<br />

3<br />

1<br />

1<br />

14<br />

Abbildung 4: Daten Musterobjekt<br />

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2.3 Risikoidentifikation – Schritt 2<br />

2.3.1 Ziel und Vorgehen der Risikoidentifikation<br />

Die Identifikation von Risiken stellt den ersten operativen Schritt<br />

für den Aufbau eines <strong>Risikomanagement</strong>s dar. Das Ziel der<br />

Risikoidentifikation besteht in der Erfassung, Formulierung und<br />

Strukturierung der im Unternehmen vorhandenen Risiken. Dies<br />

bedeutet zunächst nur die Sammlung möglicher Ursachen. Die Analyse und Bewertung erfolgt<br />

in den nachfolgenden Schritten.<br />

Die Risikoidentifikation besteht aus mehreren Teilschritten: Das zentrale <strong>Risikomanagement</strong><br />

identifiziert die relevanten Riskowner (Risikoverantwortlichen) im Unternehmen oder für ein<br />

Projekt. Gemeinsam mit den Riskownern werden die wesentlichen Risiken der einzelnen<br />

Organisationseinheiten aufgenommen. Die erkannten Risiken werden strukturiert und zu<br />

einem unternehmensspezifischen Risikokatalog (oder Risikoinventar, siehe beispielhaft<br />

Abbildung 12) zusammengestellt. Der Risikokatalog besteht aus mehreren Ebenen, in denen<br />

alle Risiken des Unternehmens erfasst werden. Die Ebenen bilden zum einen unterschiedliche<br />

Aggregationsstufen und zum anderen Themenzugehörigkeiten ab. Eine Orientierung bei<br />

der Identifikation und Strukturierung von Risiken bieten auch hier die EAI.<br />

Die Risikoidentifikation kann bei kleineren Unternehmen in komprimierter Form erfolgen.<br />

Folgende Risikoarten sollten bei einer Risikoidentifikation, angepasst an unternehmensspezifische<br />

Besonderheiten, Beachtung finden: 3<br />

A) Finanzrisiken<br />

a) Marktrisiken (z. B. Preisänderungen bei Währungen, Zinsänderungen, Inflation, etc.),<br />

b) Kreditrisiken (z. B. Eigen- und Fremderfüllungsrisiken, Finanzierungsrisiken und<br />

Wertminderungsrisiken),<br />

c) Liquiditätsrisiken (z. B. fehlende liquide Mittel für aktuelle Zahlungsverpflichtungen,<br />

Mietausfallrisiken)<br />

3 Vgl. z. B. Feucht, Michael: Risiko, in: Feucht, Michael (Hrsg.), Praxislexikon für Finanzmanagement, Landsberg/Lech<br />

2001.<br />

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B) Operationelle Risiken<br />

a) Organisatorische Risiken (z. B. mangelhafte Aufbau- und Ablauforganisation, Projektmanagement,<br />

Vermietungs- und Vermarktungsrisiko, Outsourcing),<br />

b) Technologische Risiken (z. B. EDV-Ausfall, etc.),<br />

c) Personalbezogene Risiken (z. B. Qualifikation, Fehlentscheidungen, vergebene<br />

Kompetenzen, Betrug),<br />

d) Externe Risiken (z. B. unversicherte Gefahren, Elementargefahren)<br />

C) Strategische Risiken<br />

a) Konjunkturrisiken (Arbeits-, Beschaffungs-, Absatzmarkt, insbesondere Entwicklung<br />

von Mikro- und Makrostandorten),<br />

b) Politische Risiken (z. B. Änderung von Steuer-, Umwelt-, Bau-, Arbeitsgesetzen),<br />

c) Konkurrenzrisiken<br />

D) Rechtsrisiken<br />

a) Vertragsrisiken (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Mietgarantien),<br />

b) Produkthaftungsrisiken,<br />

c) Umwelthaftungsrisiken<br />

Im Bereich der Finanzrisiken ist ein wesentliches Marktrisiko Inflation, die vor allem dann<br />

bedeutsam ist, wenn vertragliche Mieteinnahmen nicht ausreichend indexiert oder gestaffelt<br />

sind. Im Einzelnen betrifft dies auch die Höhe von nicht oder nur teilweise umgelegten Bewirtschaftungskosten.<br />

Mietausfallrisiken resultieren aus der Zahlungsfähigkeit und der Zahlungsbereitschaft<br />

von Mietern, aber auch generell bei Umsatzmieten. Liquiditätswirksame<br />

Mietminderungen können durch Nutzungseinschränkungen, wie z. B. Erschließungsbeeinträchtigungen<br />

und Immissionen bei Umbauten am eigenen oder am benachbarten Gebäude,<br />

herbeigeführt werden. Rechtzeitige pro aktive Information der Mieter kann helfen, dieses<br />

Risiko zu mindern. Besonderes Augenmerk gilt der Kalkulation des Leverage-Effekts aus<br />

dem Einsatz von Fremdkapital. Als Finanzierungsrisiko werden die Auswirkungen von möglichen<br />

Zinsanpassungen geprüft, damit die Zinsausgaben jederzeit durch Mieteinahmen gedeckt<br />

sind. Jenseits gesetzlicher Regelungen müssen die Verkehrswerte von <strong>Immobilien</strong> vor<br />

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allem für Zwecke einer effektiven Performancemessung regelmäßig ermittelt werden. Die<br />

Information ist außerdem maßgeblich für die Planung, Steuerung und Kontrolle von Kreditrückzahlungen<br />

und dem gewünschten Erhalt oder Aufbau von Eigenkapital. Zudem müssen<br />

IFRS-Bilanzen ausdrücklich die Wertentwicklung des <strong>Immobilien</strong>vermögens abbilden. Dies<br />

kann direkt oder indirekt auch Auswirkungen auf weitere Unternehmensziele bedeuten.<br />

Im Bereich operationeller Risken können organisatorische Risiken etwa darin bestehen,<br />

dass Mitarbeiter oder externe Dienstleister ihre Kompetenzen überschreiten (z. B. unautorisiert<br />

Ausgaben tätigen) oder als Riskowner Risiken mangelhaft erfassen oder nicht kommunizieren.<br />

Hier gilt es sicherzustellen, dass Informationen innerhalb der Organisation zu allen<br />

richtigen Empfängern fließen und auch der Erfolg externer Dienstleistungen kritisch geprüft<br />

wird. Interessenskonflikte werden besonders dort auftreten, wo Dienstleister gleichzeitig für<br />

Mitbewerber tätig sind. Auch ineffektive oder falsch verstandene Anreizsysteme innerhalb<br />

einer Organisation können Fehlentscheidungen herbeiführen (z. B. Aufnahme von Mietern<br />

schwacher Bonität, um pauschale Vermietungsziele zu erreichen). Beispiele für personalbezogene<br />

Risiken sind der Ausstieg von Wissensträgern oder strategischen Mitarbeitern (z. B.<br />

mit besonderen Mieterbeziehungen) aus dem Unternehmen oder, bewusst oder unbewusst,<br />

der Missbrauch von Kompetenzen durch Mitarbeiter.<br />

Bei Mietverträgen ist darauf zu achten, dass neben den üblichen rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Grundlagen auch mieterspezifische Aspekte beachtet werden. Vertragsrisiken betreffen<br />

insbesondere Mietlaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten seitens der Mieter. Das Risiko<br />

einer mieterseitigen Kündigung ist immanent bei sinkenden Marktmieten (Overrent), durch<br />

die ein Anreiz zum Flächenwechsel oder zur Neuverhandlung besteht. In Abbildung 5 ist dies<br />

schematisch dargestellt. Darüber hinaus müssen z. B. pünktlich durchgeführte Mietanpassungen,<br />

korrekte Betriebskostenabrechnungen, exakte Flächenmaße oder die richtige umsatzsteuerliche<br />

Veranlagung der Mieterträge sichergestellt sein. Wichtig ist auch bei marktgerecht<br />

vermieteten Mieteinheiten der regelmäßige Dialog mit dem Flächennutzer, um frühzeitig<br />

über Änderungswünsche hinsichtlich Flächengröße oder Flächenstandard informiert zu<br />

sein. So kann entweder gemeinsam mit dem bisherigen Mieter geplant oder rechtzeitig ein<br />

neuer Mieter gefunden werden.<br />

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Miete (€)<br />

Gesamtmiete (je Objekt / Mieterportfolio)<br />

Marktmiete (örtlicher Mietspiegel)<br />

Overrent-Phase<br />

Kündigungsmöglichkeit Mieter A<br />

Vertragslaufzeit Mieter A<br />

t = 0<br />

t = n<br />

Zeit (t)<br />

Abbildung 5: Risiko bei Mietende in Overrent-Phase eines Mietvertrags<br />

Bei strategischen Risiken muss das Unternehmensumfeld beachtet werden. Besonderes<br />

Augenmerk wird dabei auf den Hauptwerttreiber der Immobilie gelegt, die Standortqualität.<br />

Analysen der Mikro- und Makrostandorte müssen regelmäßig durchgeführt werden, um entsprechend<br />

handeln zu können. Ggf. kann es sinnvoll sein, in die Beurteilung auch Meinungen<br />

der Flächennutzer einzubeziehen.<br />

Darüber hinaus gehören zur strategischen Risikoüberwachung auch die regelmäßige Überwachung<br />

politischer Einflussnahmen, insbesondere bei Gesetzesänderungen, sowohl was<br />

das operationelle Geschäft (z. B. Baurecht, Mietrecht) als auch die ‚begleitende’ Gesetzgebung<br />

(z. B. Steuerrecht) betrifft.<br />

Schließlich müssen im Bereich der strategischen Risiken auch die relevanten Mitbewerber<br />

am Markt aufmerksam beobachtet werden. Dies betrifft sowohl Projektentwicklungen als<br />

auch Änderungen an Bestandsobjekten. Neben baulichen Maßnahmen müssen nach Möglichkeit<br />

bestehende oder neue Leerstände und bedeutende Mieterwechsel notiert werden.<br />

Zu Vertragsrisiken als einem Teil der Rechtsrisiken wurde bereits oben am Beispiel von<br />

Mietverträgen berichtet. Weitere Vertragsrisiken ergeben sich insbesondere aus Grundstückskaufverträgen<br />

und daraus resultierenden Eigentümerpflichten.<br />

Ein weiterer Bereich, der zu den Rechtsrisiken gehört, sind Produkthaftungsrisiken. Das Produkthaftungsgesetz<br />

setzt eine Klärung der Verschuldensfrage gemäß BGB nicht mehr voraus.<br />

Es genügt, dass ein Produkt bzw. eine Sache fehlerhaft ist bzw. hergestellt wurde und<br />

gewerblich in den Vertrieb gelangte. Dabei wird ein Fehler des Produkts unterstellt, wenn es<br />

nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner<br />

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Darbietung, seines Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, und des Zeitpunkts,<br />

zu dem es in den Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann. 4<br />

Auch Umwelthaftungsrisiken sind zu beurteilen. Nach dem Umweltschadengesetz hat derjenige,<br />

der bei einer beruflichen Tätigkeit die Umwelt schädigt, den Schaden auf eigene Kosten<br />

zu beseitigen. Laut DIHK 5 erhöht das Gesetz das Risiko, für tatsächliche oder mutmaßliche<br />

Schäden an Boden, Wasser und Natur haften zu müssen. Gut beraten sind Unternehmen,<br />

wenn sie das neue Gesetz zum Anlass nehmen, ihr <strong>Risikomanagement</strong> zu optimieren.<br />

Letztlich liegt es in der Pflicht der Geschäftsleitung die Vorgaben der Verkehrssicherung an<br />

den <strong>Immobilien</strong> zu gewährleisten.<br />

2.3.2 Umsetzungshinweise für die Risikoidentifikation<br />

Entscheidend für die Etablierung einer Risikokultur und eines Risikobewusstseins im Unternehmen<br />

ist, dass möglichst alle Riskowner, koordiniert durch den Risikobeauftragten, an der<br />

Risikoidentifikation beteiligt sind. Je nach Organisationsstruktur des betreffenden Unternehmens<br />

werden hierbei unterschiedliche hierarchische Ebenen integriert.<br />

Die Risikoidentifikation kann von Externen moderiert und gesteuert werden. Möglicherweise<br />

kann so der Prozess beschleunigt und weiteres Know-How einbezogen werden.<br />

Der Risikokatalog ist immer unternehmensspezifisch. Die Systematik des Risikokatalogs ist<br />

normalerweise nicht restlos überschneidungsfrei. Der Risikobeauftragte hat darüber zu wachen,<br />

dass Risiken nur einfach erfasst werden.<br />

Der Schritt der Risikoidentifikation ist in zyklischen Abständen, immer an den aktuellen Rahmenbedingungen<br />

und Unternehmenszielen orientiert, zu wiederholen. Der Risikokatalog ist<br />

durch den Risikobeauftragten entsprechend anzupassen.<br />

Die Due Diligence ist ein wichtiges Instrument des <strong>Risikomanagement</strong>s und beinhaltet somit<br />

auch die Identifikation von Risiken. In der <strong>Immobilien</strong>wirtschaft stützen sich zahlreiche Entscheidungen,<br />

wie z. B. Portfoliotransaktionen, auf die Ergebnisse einer vorangegangenen<br />

Due Diligence. Für die nähere Behandlung dieses umfangreichen Themenbereichs wird auf<br />

die einschlägige Fachliteratur verwiesen.<br />

4 § 3 Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz).<br />

5 Deutscher Industrie- und Handelskammertag.<br />

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2.3.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels<br />

Im ersten Schritt erfolgt das Erfassen, Formulieren und Strukturieren von vorhandenen Risiken.<br />

Im Anwendungsbeispiel steht hierbei die Risikoklasse E Mieter und Nutzer der EAI (siehe<br />

Abbildung 2) im Mittelpunkt. Die Risikoidentifikation im Rahmen des Anwendungsbeispiels<br />

ist weder umfassend noch abschließend, sondern bildet einige wesentliche Risiken ab.<br />

Die identifizierten Risiken werden den vorangestellten Risikoarten (siehe Abschnitt 2.3.1)<br />

zugeordnet und gemäß EAI eingruppiert:<br />

Die Eigenschaften der beispielhaft in der Tabelle aufgeführten Risiken werden im Abschnitt<br />

Risikoanalyse näher beschrieben.<br />

Risikobezeichnung Risikoart Einzelrisiko gemäß EAI<br />

Anteil eines Mieters an den gesamten<br />

Mieteinnahmen<br />

Finanzrisiko<br />

(Liquiditätsrisiko)<br />

E2 Bonität<br />

Zahlungsverhalten der Mieter und Dauer<br />

der Geschäftsbeziehung<br />

Attraktivität des eigenen Objektes für die<br />

Mieter<br />

Finanzrisiko<br />

(Liquiditätsrisiko)<br />

Strategisches Risiko<br />

(Konkurrenzrisiko)<br />

E2 Bonität<br />

E1 Branche<br />

Zufriedenheit der Mieter<br />

Restvertragslaufzeiten der<br />

Mietverhältnisse unter Berücksichtigung<br />

der aktuellen Marktsituation<br />

Strategisches Risiko<br />

(Konkurrenzrisiko)<br />

Rechtsrisiko<br />

(Vertragsrisiko)<br />

Abbildung 6: Einordnung fallbezogener Einzelrisiken gemäß Systematik der EAI<br />

E4 Mieterkommunikation<br />

E3 Mietvertrag/<br />

Fristenmanagement/<br />

Marktmiete<br />

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2.4 Risikoanalyse – Schritt 3<br />

2.4.1 Ziel und Vorgehen der Risikoanalyse<br />

6. Schritt:<br />

2. Schritt:<br />

Die Risikoanalyse schließt sich an die Risikoidentifikation an<br />

und beschreibt die Eigenschaften der identifizierten Risiken. Sie<br />

liefert damit die Grundlagen für die Risikobewertung und bietet<br />

außerdem erste Anhaltspunkte darüber, welche Maßnahmen<br />

der Risikosteuerung für einzelne Risiken angewendet werden können. Die Risikoanalyse<br />

wird auf Veranlassung des Risikobeauftragten durch die Riskowner durchgeführt.<br />

Bei der Risikoanalyse werden für jedes Risiko nacheinander die folgenden fünf Punkte untersucht:<br />

1. Ursachen<br />

• Analysiert werden hier die Einflussfaktoren auf die Einzelrisiken.<br />

• Beispiel: Die Anschlussvermietung eines Objekts hängt u. a. von der Mieterzufriedenheit,<br />

dem technischen und wirtschaftlichen Alter der Immobilie, der relativen Attraktivität<br />

gegenüber anderen Standorten oder Gebäuden, dem Marktmietniveau, der Vertragsmiete<br />

und der wirtschaftlichen Lage des Mieters ab.<br />

2. Entstehungsort(e)<br />

• Die Analyse des Entstehungsorts (der Entstehungsorte) eines Risikos ordnet dieses,<br />

insbesondere in zeitlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht, einem oder mehreren<br />

Punkt(en) in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens oder Projekts zu.<br />

5. Schritt:<br />

3. Schritt:<br />

3. Auswirkungen<br />

• Die Untersuchung der Auswirkungen umfasst noch keine Abschätzung von möglicher<br />

Schadenshöhe und / oder Eintrittswahrscheinlichkeit. Vielmehr wird an dieser Stelle<br />

ergründet, wie sich das Risiko grundsätzlich auswirkt (z. B. Schaden an einem Gebäude,<br />

Reputationsverlust, Forderungsausfall, Entstehung bzw. Erhöhung einer Verbindlichkeit<br />

etc.).<br />

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4. Zusammenhänge zwischen Risiken<br />

Risiken stehen vielfach, z. B. über Wirkungsketten, in Beziehung oder korrelieren miteinander.<br />

So können Marktrisiken (z. B. Konjunkturrisiken) zu Renditeausfällen und dadurch<br />

zu Kreditrisiken führen. Ähnlich verhält es sich z. B. mit Geschäftsrisiken wie Leerstand<br />

zu Mieteinnahmen (inverses Verhältnis).Jede Ursache hat eine Vielzahl möglicher<br />

Neben- und Fernwirkungen. Risiken, die isoliert betrachtet akzeptabel scheinen, können<br />

auf Portfolioebene gegenwärtige oder zukünftige Dimensionen annehmen, die nicht<br />

mehr im Sinne der Risikostrategie sind. Im äußersten Fall übersteigen sie die Risikotragfähigkeit<br />

des Unternehmens. Daher sollte bereits die Risikoanalyse mögliche Wirkungszusammenhänge<br />

berücksichtigen. Bei Änderung einer einzelnen Risikoposition sind Interdependenzen<br />

zu beachten, durch die neue Risiken entstehen können. 6<br />

5. Risikobeschaffenheit<br />

Im Rahmen der Analyse der Risikobeschaffenheit wird auf Basis der in den Schritten eins<br />

bis vier gewonnenen Erkenntnisse die anzuwendende Bewertungsmethode festgelegt.<br />

Eine Orientierung an und Zuteilung zu den unterschiedlichen Arten der Risikobeschaffenheit<br />

kann hierbei hilfreich sein:<br />

• Systematische und unsystematische Risiken<br />

Beispiele: <strong>Immobilien</strong>marktrisiko (systematisches Risiko), Mikrostandort einer Immobilie<br />

(unsystematisches Risiko)<br />

• Quantifizierbare und nicht quantifizierbare Risiken<br />

Beispiele: Die Mietpreisentwicklung (quantifizierbares Risiko) kann aufgrund umfangreicher<br />

Beobachtungen oder Messungen zahlenmäßig erfasst werden. Die Mieterzufriedenheit<br />

(nicht quantifizierbares Risiko) kann mittels Fragebogen oder Scoring-<br />

Modellen quantifiziert werden.<br />

6 Anschaulich zeigt dies Dörner (2003) anhand computergestützter Experimente, in denen Probanden komplexen<br />

Entscheidungssituationen ausgesetzt sind.<br />

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• Liquiditätsrisiko<br />

Beispiel: Während Anteile an einem offenen <strong>Immobilien</strong>fonds i. d. R. kurzfristig liquidierbar<br />

sind, ist eine schnelle Veräußerung von Direktinvestitionen meist kaum oder<br />

nur mit Preisabschlägen möglich.<br />

• Symmetrische und asymmetrische Risiken<br />

Beispiele: Entwicklung des Mietpreises (symmetrisches Risiko), Betrug (asymmetrisches<br />

Risiko).<br />

• Klumpenrisiko<br />

Beispiele: Ein Klumpenrisiko ist jede Anhäufung gleichgerichteter Risiken wie etwa<br />

ein nicht diversifiziertes <strong>Immobilien</strong>portfolio oder ein großes Einzelrisiko wie die Vergabe<br />

von Großkrediten an einen einzelnen Kreditnehmer.<br />

2.4.2 Umsetzungshinweise für die Risikoanalyse<br />

Die Analyse der Interaktionen zwischen Risiken wird oft vernachlässigt. Doch gerade sie<br />

liefert wichtige Informationen für die Abgrenzung von Einzelrisiken, die Zuordnung eines Risikos<br />

zu einem Riskowner, die Risikobewertung und die Möglichkeiten einer Beeinflussung<br />

im Rahmen der Risikosteuerung.<br />

Die beschriebenen Risiken sollten bereits im Rahmen der Risikoanalyse entsprechend ihres<br />

Ausmaßes und der Bedeutung für das Unternehmen priorisiert werden. Eine solche Priorisierung<br />

gibt erste Anhaltspunkte für die Intensität, mit der dem Risiko begegnet wird. Subjektive<br />

Faktoren (z. B. Engagement, Wissen, Erfahrung etc. der einzelnen Riskowner) können<br />

das Ergebnis stark beeinflussen. Es ist Aufgabe des Risikobeauftragten, den Risikokatalog<br />

zu strukturieren und zu priorisieren.<br />

Bestimmte Konstellationen erfordern, dass Risikoanalyse und -bewertung bereits erfolgen,<br />

bevor Risiken überhaupt entstehen. In diesen Fällen liegt die Verantwortung für ein Risiko<br />

nicht bzw. noch nicht bei dem eigentlichen Riskowner. Vielmehr stützen sich die Risikoanalyse<br />

und damit auch die anschließende Risikobewertung dann bestenfalls auf Erfahrungswerte.<br />

Als ein Beispiel kann die Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP)<br />

dienen. Hierbei schreibt die öffentliche Hand (z. B. durch Bundes- und Landeshaushaltsordnungen)<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor, die bereits vor Beginn der vertraglichen<br />

Partnerschaft und Gründung einer Projektgesellschaft die daraus entstehenden Risiken analysieren<br />

und bewerten.<br />

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2.4.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels<br />

In der Praxis sollte gleichzeitig mit der Risikoidentifikation die Risikoanalyse erfolgen, die für<br />

jedes identifizierte Risiko Ursachen, Entstehungsorte, Auswirkungen, Interdependenzen und<br />

Risikobeschaffenheit bestimmt. Zusammenhänge zwischen Risiken können regelmäßig auch<br />

zwischen mehreren Risikoklassen auftreten. Die Risikoanalyse liefert die Grundlage für die<br />

Risikobewertung.<br />

Die in Punkt 2.3.3 in Abbildung 6 dargestellten Risiken werden im Folgenden kurz beschrieben:<br />

• Risiko E 2.1: Anteil eines Mieters an den gesamten Mieteinnahmen<br />

Mieter A ist Hauptmieter mit drei Einzelverträgen und einem Anteil von 31,8% an den<br />

Mieteinnahmen.<br />

• Risiko E 2.2: Zahlungsverhalten der Mieter und Dauer der Geschäftsbeziehung<br />

Zahlungsverhalten und Qualität oder Dauer der Geschäftsbeziehung sind nur eingeschränkt<br />

messbar, da eine Vielzahl weicher Faktoren zu berücksichtigen ist. Bei der<br />

Beurteilung des Bonitätsrisikos sollten daher quantitative und qualitative Messgrößen<br />

herangezogen werden<br />

• Risiko E 1.1: Attraktivität des eigenen Objekts für die Mieter:<br />

In unmittelbarer Nähe sind andere Objekte in attraktiverer Lage und mit besserer<br />

Ausstattung vorhanden.<br />

• Risiko E 4.1: Zufriedenheit der Mieter:<br />

Eine Kundenzufriedenheitsanalyse hat ergeben, dass keine negativen Aussagen erfolgt<br />

sind. Aber es wurde darauf hingewiesen, dass in unmittelbarer Nähe interessante<br />

Alternativen in weiteren Gebäuden vorhanden sind.<br />

• Risiko E 3.1: Restvertragslaufzeiten der Mietverhältnisse unter Berücksichtigung der<br />

aktuellen Marktsituation:<br />

Beim Mieter A beträgt die Restlaufzeit der drei Einzelverträge jeweils sechs, sechs<br />

und acht Monate. Die Miete beträgt durchschnittlich über alle drei Mietverträge<br />

€ 37,31/ m² / Monat und ist damit nach Lage der aktuellen Leerstandsmiete im Objekt<br />

overrented.<br />

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Im Rahmen des Anwendungsbeispiels wird der Schwerpunkt auf die Betrachtung der<br />

Bonitätsrisiken gelegt. Daher werden die Risiken E 2.1 und E 2.2 beispielhaft einer<br />

weiterführenden Fünf-Punkte-Analyse gemäß Punkt 2.4.1 unterzogen:<br />

Risiko Ursachen Entstehungsort Auswirkungen Wirkungsketten Beschaffenheit<br />

E 2.1<br />

Marktrezession,<br />

Standortwechsel<br />

Mieter<br />

Objekt, monatlich<br />

Mietausfall, Leerstand<br />

Portfoliorisiko, da<br />

Mieter in mehreren<br />

Objekten<br />

systematisches,<br />

gut quantifizierbares<br />

aber asymmetrisches<br />

Liquiditätsrisiko<br />

E 2.2<br />

Kundenzufriedenheit,<br />

Objektzustand, Mietpreis<br />

(overrented)<br />

Objekt, dauerhaft<br />

Zahlungsverzögerung,<br />

Verschlechterung<br />

Geschäftsverhältnis<br />

Verschlechterung<br />

Geschäftsverhältnis<br />

führt evtl. zur Kündigung<br />

(Mietausfälle<br />

/ Leerstand)<br />

unsystematisches,<br />

schwer quantifizierbares,<br />

asymmetrisches<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Abbildung 7: Fünf-Punkte-Risikoanalyse von Bonitätsrisiken<br />

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2.5 Risikobewertung – Schritt 4<br />

2.5.1 Ziel und Vorgehen bei der Risikobewertung<br />

6. Schritt:<br />

2. Schritt:<br />

Die Risikobewertung beinhaltet die systematische qualitative<br />

oder quantitative Wertung von Einzelrisiken einschließlich ihrer<br />

Wirkungszusammenhänge und der Abschätzung von möglichen<br />

Eintrittswahrscheinlichkeiten und/ oder Schadenshöhen.<br />

5. Schritt:<br />

3. Schritt:<br />

Die Bewertungsmethode wird dabei in Abhängigkeit von der Art des jeweiligen Einzelrisikos<br />

gewählt (z. B. Beurteilung qualitativer Eingangsgrößen durch ein Scoring-Modell bei Marktund<br />

Standortanalysen oder Erfassung quantitativer Eingangswerte durch Szenarioanalysen<br />

bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von Projektentwicklungen). Nachstehend folgt eine kurze<br />

Erläuterung wichtiger Ansätze für die Risikobewertung. Diese dient nur dem Überblick<br />

und möchte keine weiterführende Literatur ersetzen, die umfangreich vorhanden ist.<br />

1. Veränderung von Verhältniszahlen / Kennzahlensysteme<br />

• Anhand von Verhältniskennzahlen, wie z. B. Leerstandsquote, Eigenkapitalrendite oder<br />

Mietrückstandsquote, können Veränderungen im Zeitablauf beobachtet werden. Bei<br />

Über- oder Unterschreitung festgelegter Bandbreiten wird möglicher Handlungsbedarf<br />

deutlich.<br />

• Beispiel Mietrückstandsquote: Der Anteil der Mietrückstände bezogen auf die gesamten<br />

Mieteinnahmen (Mietrückstandsquote) darf einen bestimmten Prozentsatz (z. B.<br />

3%) nicht übersteigen.<br />

2. Sensitivitätsanalysen und Szenarioanalysen<br />

• Anhand von Sensitivitätsanalysen werden zukünftige Entwicklungen mittels simulierter<br />

Veränderungen von Variablen in Rechenmodellen untersucht und deren Auswirkungen<br />

auf Ergebnisgrößen (z. B. eines Unternehmens oder Projekts) ermittelt. Hierzu werden<br />

einzelne Variablen nacheinander unter Konstanthaltung der anderen Variablen modifiziert<br />

und die Effekte dieser Variationen untersucht. Werden mehrere Variablen gleichzeitig<br />

variiert, spricht man von einer Szenarioanalyse. Durch Ableitung von tolerierbaren<br />

Veränderungsgrenzen können die anhand einer Sensitivitäts- oder Szenarioanalyse<br />

gemessenen Risiken beurteilt werden.<br />

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• Beispiel: Simulation der Verlängerung eines im Folgejahr auslaufenden Mietvertrags.<br />

Anhand des Neuvermietungsszenarios wird für die (durch die Nachvermietung veränderten)<br />

Einflussgröße „Mietüberschüsse“ deren Auswirkung auf das Ergebnis ermittelt<br />

(siehe Beispiel in Abschnitt 3.1).<br />

3. Entscheidungsbaumverfahren<br />

• Mit dem Entscheidungsbaumverfahren werden die Konsequenzen unterschiedlicher<br />

Entscheidungswege (z. B. in einer Investitionskette) auf die Ausgangssituation ermittelt.<br />

Das Ziel besteht darin, das optimale Ergebnis durch eine systematische Gestaltung<br />

des Entscheidungswegs zu erreichen. Dabei werden subjektive Eintrittswahrscheinlichkeiten<br />

zugrunde gelegt.<br />

• Ein Beispiel für eine Grundstücksentwicklung mit einer Wohnbebauung enthält Abschnitt<br />

3.2.<br />

4. Value at Risk-Verfahren<br />

• Der Value at Risk (VaR) bezeichnet diejenige negative Abweichung vom Erwartungswert<br />

(z. B. Höhe eines Verlusts in €), die innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit einer<br />

definierten Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Diese Wahrscheinlichkeit<br />

beträgt üblicherweise 95 bis 99%. Für die restlichen Fälle wird keine Obergrenze definiert,<br />

d.h. es wird lediglich die Aussage getroffen, dass es eine negative Abweichung<br />

geben und diese über dem VAR-Wert liegen wird.<br />

• Beispiel: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% werden in den nächsten 20 Jahren<br />

mögliche Verluste nicht größer sein als € 100.000. Daneben besteht eine Wahrscheinlichkeit<br />

von 5%, dass in einem der nächsten 20 Jahre der Verlust € 100.000<br />

übersteigt.<br />

5. Scoring-Modelle<br />

• Mit Scoring-Modellen (auch: Punktbewertungsmodellen) können neben quantitativen<br />

auch qualitative Merkmale bewertet werden. Hierzu werden Bewertungskriterien identifiziert,<br />

die auf einer Skala z. B. jeweils eine Ausprägung von 1 bis 100 einnehmen können.<br />

Die Ausprägungen der einzelnen Kriterien ergeben mit unterschiedlichen Faktoren<br />

gewichtet einen Gesamtscore. Durch die Festlegung von Bandbreiten für Scores lässt<br />

sich das maximal tolerierbare Risikoprofil konkretisieren.<br />

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• Beispiel: Analyse von Marktattraktivität und Wettbewerbsvorteil eines Objekts in einem<br />

Scoring-Modell. In die Marktattraktivität fließen Mikro- und Makro-Standortfaktoren ein,<br />

in die Wettbewerbsstärke Objektdaten wie Objektbeschaffenheit, Bausubstanz, Ausstattungsmerkmale<br />

oder Rentabilitätskomponenten. Ergebnis dieses Vorgehens ist eine<br />

Matrix, mit der die Positionierung unterschiedlicher Objekte in deren Teilmärkten<br />

dargestellt und verglichen werden kann. Anhand von Zeitreihen und Prognosen können<br />

Entwicklungen von Märkten und Objekten abgebildet werden.<br />

6. Monte-Carlo-Simulation<br />

• Die Monte-Carlo-Simulation ist ein Rechenmodell, das Zielwerte auf der Basis von<br />

(unterschiedlichen) Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Variablen mit Zufallswerten<br />

ermittelt. Gegebenenfalls sind dabei Abhängigkeiten zwischen den Variablen im Modell<br />

zu berücksichtigen.<br />

• Beispiel eines einfachen Modells: Bei einer Wertermittlung von <strong>Immobilien</strong> werden vorher<br />

definierte Einflussgrößen mit einer geeigneten Wahrscheinlichkeitsverteilung dargestellt<br />

(im einfachen Fall z. B. jeweils normalverteilt: Mieteinnahmen schwanken um<br />

einen Mittelwert von € 10,50 mit Standardabweichung € 1,50, nicht umlagefähige Mietnebenkosten<br />

um einen Mittelwert von € 1,00 mit Standardabweichung € 0,50 sowie der<br />

Vervielfältiger um einen Mittelwert von 13 mit Standardabweichung von 1). Bei einer<br />

ausreichend großen Anzahl von Rechenvorgängen ergibt sich eine stabile Wahrscheinlichkeitsverteilung<br />

für den Zielwert.<br />

Abbildung 8: Schema Monte-Carlo-Simulation<br />

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2.5.2 Umsetzungshinweise für die Risikobewertung<br />

Grundlage einer erfolgreichen Risikobewertung ist die Wahl einer geeigneten Methode für<br />

die identifizierten und analysierten Einzelrisiken im Unternehmen. Bei der Risikobewertung<br />

sind Zusammenhänge zwischen Einzelrisiken zu beachten, damit sie nur einmalig berücksichtigt<br />

und der Höhe nach richtig (also auch nicht zu niedrig) eingeschätzt werden.<br />

Bezüglich der Anwendung oder Nicht-Anwendung bestimmter Methoden gibt es keine allgemeingültige<br />

Regel. So ist im Einzelfall zu entscheiden, welche Methode auch unter Aufwandsgesichtspunkten<br />

die angemessene ist. Die Festlegung steht im Spannungsfeld zwischen<br />

zeitlich angemessener Handhabung und rechnerisch angemessener Genauigkeit der<br />

Ergebnisse. Aufgrund der Einzigartigkeit von Unternehmen ist die Nutzung von Standard-<br />

Software nahezu ausgeschlossen. Insofern ist die Aufgabe des zentralen <strong>Risikomanagement</strong>s<br />

insbesondere die Entwicklung geeigneter Bewertungsverfahren.<br />

Die Anwendung vieler unterschiedlicher Bewertungsmethoden bei der Risikobewertung erweist<br />

sich bei der Auswertung und Interpretation der Ergebnisse zumeist als sehr hinderlich.<br />

Je weniger Verfahren genutzt werden, desto leichter können Risiken miteinander verglichen<br />

werden und eine Aggregation der Ergebnisse der Risikobewertung erfolgen.<br />

Kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden zum Einsatz, sollte stets zwischen Risikoaussagen<br />

unterschieden werden, die auf Daten aus dem internen Geschäftsbetrieb oder aus<br />

externen Quellen beruhen.<br />

Ergebnisse einer Risikobewertung sind nur dann sinnvoll, wenn die einzuhaltenden Rahmenbedingungen<br />

der Bewertungsmethode klar definiert und dem Bewerter bekannt sind. Der<br />

verbleibende Interpretationsspielraum über die Anwendung der Bewertungsmethode sollte<br />

so klein wie möglich sein. Die Riskowner benötigen im Hinblick auf die Anwendung der Bewertungsmethoden<br />

eine intensive Schulung und Betreuung zum Beispiel durch den Risikobeauftragten<br />

oder externen Fachkompetenzen.<br />

Die Vorgaben seitens des Berichtssystems sind bereits bei der Festlegung und Konzeption<br />

einer Bewertungsmethode und dessen Auswertung zu beachten.<br />

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2.5.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels<br />

Wie bereits in der Einführung des Anwendungsbeispiels (siehe Punkt 2.2.3) beschrieben,<br />

findet eine Fokussierung auf das Einzelrisiko E2 Bonität der Risikoklasse E Mieter und Nutzer<br />

der EAI statt. Nach Durchführung der Schritte Strategiedefinition, Identifikation und Analyse,<br />

des zu Grunde liegenden Regelkreislaufes (siehe Abbildung 1) erfolgt in diesem Abschnitt<br />

die Bewertung der wesentlichen Risikofaktoren, die auf die Bonität wirken. Das Bonitätsrisiko<br />

eines Mieters kann als Produkt aus der Höhe der Mieteinnahmen (Zahlungsausfall<br />

in Euro) und der Bonitätseinschätzung des Mieters (Eintrittswahrscheinlichkeit des Zahlungsausfalls<br />

in Prozent) definiert werden. Bonitätsfaktoren unterscheiden sich dabei in der<br />

Art und Weise und in der „Härte“ ihrer Messbarkeit. Mietausfall, Inflation und Laufzeiten können<br />

zahlenmäßig erfasst werden und somit auch quantitativ bei der Ermittlung des Bonitätsrisikos<br />

verwertet werden. Die Risikofaktoren Personal und Interaktion sind qualitativ und<br />

schwer messbar, jedoch bei einer Bonitätseinschätzung nicht zu vernachlässigen.<br />

Es sollten also nicht alleine quantitative sondern auch qualitative Informationen in die Risikobewertung<br />

des Risikos E2 Bonität mit einbezogen werden. Neben zahlreichen externen<br />

Quellen (Bonitätsauskunft, <strong>Immobilien</strong>rating etc.) ist zu empfehlen, auch die bereits intern<br />

vorhandenen und verwertbaren Informationen zu berücksichtigen. Hier gilt es unter dem<br />

Kosten- und Nutzen-Aspekt die beste Lösung zu finden. Die externen Informationen müssen<br />

zur Verwendung weiter aufbereitet werden. Anschließend kann durch eine Bewertung und<br />

Aggregation der einzelnen Risikowerte je Mieter die Projektion auf die Objektebene erfolgen.<br />

1. Quantitative Bonitätsfaktoren<br />

Quantitative Bonitätsfaktoren sind messbar und können direkt zahlenmäßig bzw. über<br />

Kennzahlen erfasst werden. Es gibt eine Vielzahl von allgemeinen und unternehmensspezifischen<br />

Kennzahlen über die eine Beurteilung der Bonität vorgenommen werden<br />

kann. Dabei sollte eine Beschränkung auf einige ausgewählte und aussagekräftige Kennzahlen<br />

erfolgen. Bonitäts-Scores und Indizes über das Zahlungsverhalten basieren in der<br />

Regel auf umfangreichen Scoring-Modellen und bilden dadurch eine Vielzahl von quantitativen<br />

Aspekten ab. Anbieter solcher Scoring-Modelle zur Bonitätsbewertung sind beispielsweise<br />

Kreditrating-Agenturen.<br />

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Daneben sind bereits häufig im eigenen Unternehmen messbare Bonitätsfaktoren vorhanden<br />

und können mit geringem Aufwand aus der internen Prozessdokumentation des<br />

operativen Geschäfts gewonnen werden. Hierzu zählen beispielsweise:<br />

• Dauer der Geschäftsbeziehung<br />

Mit zunehmender Dauer der Geschäftsbeziehung sinkt tendenziell die Ausfallwahrscheinlichkeit.<br />

Diese Annahme basiert u. a. auf den gewonnenen Erfahrungen und der<br />

Mieterbindung.<br />

• Zahlungsverhalten<br />

Das Zahlungsverhalten kann über Abweichungen vom vereinbarten Zahlungszeitpunkt<br />

und der vereinbarten Zahlungsform beurteilt werden. Verspätete Zahlungen, Mietminderungen<br />

und sonstige Abweichungen vom Normalfall sind mögliche Hinweise auf Liquiditätsprobleme<br />

des Mieters.<br />

Es ist sinnvoll, diese Informationen mit den externen Bonitätsdaten abzugleichen und<br />

zu plausibilisieren. In jedem Fall sollten Erkenntnisse aus dem eigenen Beschwerdemanagement<br />

einbezogen werden, um mögliche Gründe für Abweichungen vom normalen<br />

Zahlungsverhalten festzustellen.<br />

2. Qualitative Bonitätsfaktoren<br />

Die Bewertung qualitativer Faktoren aus verschiedenen internen und externen Quellen<br />

wird nach Möglichkeit für alle in gleicher Art und Weise und in nachvollziehbarer greifbarer<br />

Form erfolgen (z. B. Scoring). Denkbar sind auch Modelle, in denen interne und externe<br />

Faktoren gemeinsam bewertet werden.<br />

Einige qualitative Faktoren besitzen jedoch keine ausreichende „Härte“, um mit Hilfe eines<br />

Scoring-Modells erfasst zu werden. Gemeint sind hier in erster Linie weiche, hochgradig<br />

mieterspezifische Informationen, die ausschließlich durch die direkte Interaktion mit dem<br />

Mieter gewonnen werden (z. B. durch Kundenzufriedenheitsanalysen, Einschätzungen<br />

durch das Objektmanagement, Erkenntnisse aus dem Beschwerdemanagement). Dadurch<br />

können bei der Dokumentation und der Bewertung in hohem Maße auch subjektive<br />

Einflüsse berücksichtigt werden. Diese weichen Einflussfaktoren sind als Warnsignale zu<br />

sehen, die losgelöst von der eigentlichen Bewertung des Bonitätsrisikos eine Einschätzung<br />

zur Ausfallwahrscheinlichkeit eines Mieters abgeben.<br />

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Nachfolgende Abbildung zeigt schematisch ein mögliches Vorgehen zur kombinierten Risikobewertung<br />

mit quantitativen und qualitativen Bonitätsfaktoren:<br />

Warnsignale<br />

Warnsignale<br />

(weiche<br />

(weiche<br />

qualitative<br />

qualitative<br />

Bonitätsfaktoren)<br />

Bonitätsfaktoren)<br />

Quantitative Quantitative Bonitätsfaktoren<br />

Bonitätsfaktoren<br />

(interne<br />

(interne<br />

/<br />

/<br />

externe<br />

externe<br />

Daten)<br />

Daten)<br />

Qualitative Qualitative Bonitätsfaktoren<br />

Bonitätsfaktoren<br />

(interne<br />

(interne<br />

/<br />

/<br />

externe<br />

externe<br />

Daten)<br />

Daten)<br />

z. B. 50 % z. B. 50 %<br />

Einschätzung der<br />

Mieterzufriedenheit<br />

Finanzrating<br />

(z.B.Creditreform Bonitätsindex)<br />

100 %<br />

Qualitatives Rating<br />

bzw. Scoring<br />

Mieterbonität Mieterbonität (Eintrittswahrscheinlichkeit Zahlungsausfall Zahlungsausfall in<br />

in<br />

%)<br />

%)<br />

Bonitätsrisiko<br />

CFaR (€) = Mietertrag (€) x Mieterbonität Mieterbonität (%) (%)<br />

Abbildung 9: Bonitätsrisiko Scoring-Modell<br />

Die Bonitätsbewertung teilt sich auf in einen berechneten Prozentwert zur Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

und die Darstellung (Ampel) der geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis der<br />

weichen Faktoren. Es finden also parallel zwei unabhängige Bewertungsläufe statt:<br />

• In dem berechneten Prozentwert sind die internen und externen, quantitativen wie<br />

auch klassifizierten und bewerteten qualitativen Bonitätsfaktoren enthalten. Der Wert<br />

drückt die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Zahlungsausfall des Mieters aus, der in<br />

die Cashflow-at-Risk - Berechnung (CFaR) einfließt.<br />

• Die Ausfallwahrscheinlichkeit (bzw. das Bonitätsrisiko), die sich aus der Einschätzung<br />

der Mieterzufriedenheit ergibt, wird getrennt betrachtet und als Warnsignal in Ampelform<br />

dargestellt (z. B. rot = kritisch, gelb= beobachten, grün = unkritisch).<br />

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Den Mieter A zeichnet eine langjährige positive Geschäftsbeziehung aus. Zahlungsrückstände<br />

sowohl bei der Miete als auch bei den Nebenkosten sind zu keiner Zeit entstanden. Der<br />

Mieter A hat sich im Rahmen der Kundenzufriedenheitsanalyse positiv zur derzeitigen Mietfläche<br />

geäußert. Allerdings verweist er auf den nahe liegenden Konkurrenzstandort sowie<br />

den dazu überhöhten Mietzins (overrent).<br />

Aufgrund der erhaltenen Informationen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls<br />

(Mieterbonitätsfaktor) auf maximal 2,5% geschätzt (siehe Abbildung). Der absolute<br />

Risikowert (Cashflow-at-Risk) ergibt sich aus dem Mietertrag netto p.a. in Höhe von<br />

€ 353.663,72 multipliziert mit dem Mieterbonitätsfaktor von 2,5%. Diese interne Einschätzung<br />

wird untermauert durch ein positives Rating der Auskunfteien.<br />

Vor diesem Hintergrund sollte es Ziel des Vermieters sein, den Mieter als Kunden zu halten.<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

Zahlungsausfall<br />

quantitativ<br />

Ermittlung Bonitätsrisiko<br />

Mietertrag<br />

(netto p.a.)<br />

CFaR (€)<br />

Beispiel Rating Mieter A<br />

qualitativ<br />

Mieterampel<br />

gesamt<br />

(z.B. Abstufung<br />

gering - hoch)<br />

internes Rating<br />

Ratingklassen<br />

(1 = sehr gut)<br />

externes<br />

Vergleichsrating<br />

z.B. Creditreform<br />

Bonitätsindex<br />

bis 1 % 1 100 - 200<br />

1,1 - 2,5% 353.663,72 € 8.841,59 € gering 2<br />

2,6 - 5 % 3<br />

200 - 300<br />

5 - 10 % 4 300 - 350<br />

11 - 20 % 5 351 - 499<br />

21 - 30 % 6<br />

31 - 50 % 7<br />

500 - 600<br />

> 50 % 8<br />

Abbildung 10: Beispiel Ratingskala<br />

Nach dem Rating der Einzelmieter erfolgt die Aggregation der Einzelrisiken jedes Mieters auf<br />

die Objektebene und kann dann mit anderen objektspezifischen und sonstigen Risiken kombiniert<br />

werden.<br />

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2.6 Risikosteuerung – Schritt 5<br />

2.6.1 Ziel und Vorgehen bei der Risikosteuerung<br />

6. Schritt:<br />

2. Schritt:<br />

Die Risikosteuerung baut auf den Ergebnissen der Risikobewertung<br />

auf. Mit Maßnahmen der Risikosteuerung werden die<br />

erkannten und bewerteten Risiken im Unternehmen so gesteuert,<br />

dass sie den Vorgaben der Risikostrategie entsprechen.<br />

5. Schritt:<br />

3. Schritt:<br />

Für die Steuerung von Risiken steht eine Vielzahl möglicher Maßnahmen zur Verfügung. Je<br />

nach Klassifizierung des Risikos (siehe Abschnitt 2.4: Risikoanalyse) und Ergebnis der Risikointensität<br />

(siehe Abschnitt 0: Risikobewertung) ist eine passende und umsetzbare Herangehensweise<br />

auszuwählen. Dabei ist zu beachten, dass bei Änderung einer einzelnen Risikoposition<br />

über nicht berücksichtigte Interdependenzen eine andere neu entstehen kann.<br />

Risiken können u. a. über die folgenden neun Maßnahmen gesteuert werden:<br />

1. Risikovorsorge<br />

• Unter Risikovorsorge versteht man allgemeine Maßnahmen, die sich weder auf eine<br />

konkrete Entscheidungssituation, noch direkt auf eine bestimmte Risikoart beziehen,<br />

sondern nur zu einer Erhöhung der generellen Risikotragfähigkeit beitragen.<br />

• Beispiele: Erhöhung des Eigenkapitals, Stärkung der Marktposition, Weiterbildung der<br />

Mitarbeiter.<br />

2. Risikoübernahme<br />

• Risikoübernahme umfasst das bewusste und oft sogar gezielte Eingehen von Risiken.<br />

Gründe hierfür können geringe Risikoeinstufungen oder auch besonders hohe Risikoeinstufungen<br />

sein. Alternativ kann eine Risikoübernahme auch eine aktive Risikosteigerung<br />

beinhalten (z. B. bei Value-Added und opportunistischen Strategien).<br />

• Beispiele: Zinsänderung kurz vor Tilgung eines Darlehens (geringes Risiko) oder Aufkauf<br />

eines Portfolios von Non-Performing Loans (gezielte Risikosteigerung).<br />

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3. Research<br />

• Research-Maßnahmen tragen über eine Erhöhung des Informations- und Wissenstands<br />

des Entscheidungsträgers zu einer besseren Abschätzung künftiger Bedingungen<br />

bei.<br />

• Beispiel: Untersuchung von Konjunkturrisiken.<br />

4. Risikobegrenzung<br />

• Durch Festlegung von Quoten und Obergrenzen werden Risiken begrenzt, aber auch<br />

die damit verbundenen Chancen gemindert.<br />

• Beispiele: Auslandsanteil im Portfolio, Obergrenze der Kapitalbindung in einem Einzelobjekt,<br />

Obergrenze für den Einsatz von Fremdkapital.<br />

5. Risikoteilung<br />

• Sofern das Gesamtrisiko einer einzelnen Transaktion die Risikobereitschaft bzw. die<br />

Risikotragfähigkeit eines Marktteilnehmers übersteigt, kann es auf mehrere Risikoträger<br />

aufgeteilt werden.<br />

• Beispiele: Joint-Ventures, Konsortialfinanzierungen.<br />

6. Risikodiversifikation<br />

• Risiken, die isoliert betrachtet akzeptabel erscheinen, können auf Portfolioebene gegenwärtig<br />

oder zukünftig Dimensionen annehmen, die nicht mehr im Sinne der Risikostrategie<br />

sind und die Risikotragfähigkeit des Unternehmens übersteigen. Risikodiversifikation<br />

beschreibt in diesem Zusammenhang eine Vermeidung von Klumpenrisiken<br />

durch die Kombination solcher (<strong>Immobilien</strong>-)Anlagen, deren Entwicklung möglichst unabhängig<br />

voneinander und bestenfalls sogar gegenläufig ist. Nur unsystematische Risiken<br />

können diversifiziert werden (siehe Abschnitt 2.4.1, Punkt 5).<br />

• Unsystematische <strong>Immobilien</strong>risiken, die diversifiziert werden können, sind z. B.:<br />

• Typologische Schwerpunkte (Nutzungsarten)<br />

• Regionale Schwerpunkte<br />

• Synchron auslaufende Mietverträge<br />

• Homogene Mieterstrukturen<br />

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• Homogene Kapitalbindungsdauern<br />

• Gleichläufige <strong>Immobilien</strong>-Lebenszyklen<br />

• Investitionsstile<br />

• Erwähnenswert sind <strong>Immobilien</strong>-Indexderivate, die von Investmentbanken auf mehrere<br />

<strong>Immobilien</strong>-Performanceindices gehandelt werden. <strong>Immobilien</strong>-Indexderivate ermöglichen<br />

Investitionen in <strong>Immobilien</strong>märkte als synthetische Transaktionen, bei der nur<br />

Zahlungsströme getauscht werden (Swap) oder das Recht auf einen Zahlungsstrom<br />

erworben wird (Option). Der physische Erwerb einer einzelnen Immobilie ist dabei nicht<br />

mehr erforderlich, wodurch die Illiquidität von <strong>Immobilien</strong>märkten reduziert werden<br />

kann. Voraussetzung ist ein geeigneter Performanceindex für die jeweiligen Teilmärkte.<br />

Insbesondere bei Swaps muss der Investor in der Lage sein, das Risiko der Teilmärkte<br />

realistisch einzuschätzen.<br />

7. Risikoübertragung<br />

• Bei der Übertragung eines Risikos ist zwischen dem Insurance-Risk-Transfer und dem<br />

Non-Insurance-Risk-Transfer zu unterscheiden. Im ersten Fall wird ein Risiko durch<br />

den Abschluss einer Versicherung, im zweiten Fall durch einen Vertrag auf einen Geschäftspartner<br />

(nicht Versicherung) übertragen.<br />

• Beispiele: Brandschutzversicherung (Insurance-Risk-Transfer); Beteiligung des beauftragten<br />

Projektentwicklers am Risiko (Non-Insurance-Risk-Transfer).<br />

8. Risikokompensation<br />

• Es wird versucht, latent vorhandene Risiken zumindest teilweise durch gegenläufige<br />

Geschäfte zu neutralisieren, sodass die Nachteile der einen Position durch die Vorteile<br />

einer anderen Position aufgehoben werden.<br />

• Beispiele: Fakturierung von Einnahmen und Ausgaben in derselben Währung bei Auslandsimmobilien,<br />

Absicherung von Zinsänderungsrisiken und Wechselkursrisiken durch<br />

Derivate.<br />

9. Risikovermeidung<br />

• Risikovermeidung bedeutet den Verzicht auf ein risikobehaftetes Geschäft.<br />

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• Beispiele: Bank lehnt einen Kreditantrag ab, Projektentwickler zieht sich aus einem<br />

Entwicklungskonsortium zurück.<br />

2.6.2 Umsetzungshinweise für die Risikosteuerung<br />

Zwingende Erfordernis ist, dass die Entscheidungsträger in der Unternehmensorganisation<br />

früh genug über entstandene Risiken informiert werden, um rechtzeitig gegensteuern zu<br />

können. Dies erfordert ein effizientes Berichtswesen und die Bereitschaft der Riskowner,<br />

Risiken offen zu kommunizieren.<br />

Um die Mitarbeiter für ein Risikobewusstsein zu sensibilisieren, sind regelmäßige Schulungen<br />

erforderlich, die dokumentiert werden sollten. Oftmals sind Mitarbeiter nicht bereit, über<br />

entstandene Risiken zu berichten, weil sie arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten. Ein<br />

offener Umgang mit Risiken sollte stattdessen Teil der Unternehmenskultur werden.<br />

Abstrakte Risiken, z. B. Einfluss von konjunkturellen und demographischen Entwicklungen<br />

am Mikrostandort, können zu Fehlinterpretationen bei den Riskownern führen, weil die subjektive<br />

Risikowahrnehmung vom tatsächlichen Risiko abweicht. Auch dies muss den involvierten<br />

Mitarbeitern bewusst sein.<br />

Der Risikobeauftragte ist u. a. die zentrale Sammelstelle für Ad-hoc-Meldungen und zuständig<br />

für die Erkenntnis von möglichen Klumpenrisiken (siehe Abschnitt 2.4.1, Punkt 5). Hierdurch<br />

kommt ihm eine besondere Verantwortung zu.<br />

Einige Risiken sind durch die Riskowner nicht steuerbar, da sie sich aus Vorgaben durch die<br />

Unternehmensführung ergeben (z. B. Standortvorgaben). Im Sinne einer offenen Risikokultur<br />

werden auch diese Risiken dokumentiert.<br />

Zielvorgaben müssen an die Risikostrategie angepasst werden. So lässt sich z. B. vermeiden,<br />

dass ein Riskowner einen Mieter schlechter Bonität akzeptiert, um die Zielvorgabe eines<br />

höheren Vermietungsstands zu erreichen (auf Kosten der Zusammensetzung des Mieterportfolios).<br />

Bei allen Maßnahmen müssen Neben- und Fernwirkungen beachtet werden. So wird z. B.<br />

häufig übersehen, dass durch die Vermeidung eines Einzelrisikos ein anderes entsteht oder<br />

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sich vergrößert. Diese Zusammenhänge gilt es zu erkennen, damit die Maßnahme angepasst<br />

werden kann. 7<br />

Ein internes Überwachungssystem ist Teil des Internen Kontrollsystems 8 und setzt sich aus<br />

prozessintegrierten und prozessunabhängigen Überwachungsmaßnahmen zusammen (siehe<br />

Abbildung 11). Zu den organisatorischen Sicherungsmaßnahmen zählen insbesondere<br />

eine exakte Aufbau- und Ablauforganisation (z. B. Funktionstrennungen und Zugriffsbeschränkungen).<br />

Zu den Kontrollen zählen beispielsweise automatische Kontrollen i. d. R. DVgestützt<br />

und manuelle Kontrollen durch nächste Hierarchiestufen (‚Vier-Augen-Prinzip’).<br />

Exakt definierte Mitarbeiterkompetenzen bei wesentlichen unternehmerischen Vorgängen<br />

können erreichen, dass Risiken besser gesteuert und schneller erkannt werden oder gar<br />

nicht entstehen.<br />

Internes Kontrollsystem<br />

Internes Steuerungssystem<br />

Internes Überwachungssystem<br />

Prozessintegrierte<br />

Überwachungsmaßnahmen<br />

Prozessunabhängige<br />

Überwachungsmaßnahmen<br />

Organisatorische<br />

Kontrollen<br />

Interne<br />

Sonstige<br />

Sicherungsmaßnahmen<br />

Revision<br />

Abbildung 11: Internes Kontrollsystem<br />

Mit zu hohem Risiko behaftete Geschäfte sollten nach exakter Abwägung gemieden werden.<br />

Risikovermeidung kann aber auch heißen, auf Chancen zu verzichten.<br />

7 Anschaulich zeigt dies Dörner (2003) anhand computergestützter Experimente, in denen Probanden komplexen<br />

Entscheidungssituationen ausgesetzt sind.<br />

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Aus den Erfahrungen wird erneut deutlich, dass eine klare Risikostrategie benötigt wird, um<br />

Risiken im Unternehmen steuerbar zu machen.<br />

2.6.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels<br />

Die Risikosteuerung baut auf den Ergebnissen der Risikobewertung auf. Mit Maßnahmen der<br />

Risikosteuerung werden die erkannten und bewerteten Risiken im <strong>Immobilien</strong>unternehmen<br />

so gesteuert, dass sie den Vorgaben der Risikostrategie entsprechen.<br />

Die konkreten Maßnahmen zur Risikosteuerung im Beispiel des Mieters A wären insbesondere<br />

Aktivitäten zur Mieterbindung, die den Maßnahmen der Risikobegrenzung zuzuordnen<br />

sind. Hierbei muss insbesondere die Konkurrenzsituation und der derzeit überhöhte Mietzins<br />

bei den Prolongationsverhandlungen unter Betrachtung der notwendigen Wirtschaftlichkeit<br />

des Objekts berücksichtigt werden. Bei Änderungswünschen des Mieters können eventuell<br />

zusätzliche oder andere Flächen im Objekt angeboten werden.<br />

Die Einschätzung eines möglichen Konzentrationsrisikos (31,8% des Mietertrags des Objekts)<br />

ist in diesem Fall nach Auswertung des Scoring-Modells zum Bonitätsrisiko von untergeordneter<br />

Bedeutung, da der Mieter als solvent und zahlungskräftig eingeschätzt wird.<br />

8 In Anlehnung an die IdW 261.<br />

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2.7 Vergleich mit der Strategie – Schritt 6<br />

Der in Abbildung 1 dargestellte Regelkreislauf stellt die grundsätzliche<br />

Vorgehensweise bei der <strong>Implementierung</strong> eines <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong>s<br />

dar. Sofern ein Unternehmen<br />

erstmalig ein <strong>Risikomanagement</strong> einführt, wird die Risikostrategie<br />

zunächst sehr allgemein gehalten sein.<br />

Da der durchzuführende Prozess nicht starr ist, muss der Regelkreislauf in wiederkehrenden<br />

Zeiträumen durchlaufen und die vorgegebene Risikostrategie mit den tatsächlichen Risiken<br />

im Unternehmen abgeglichen werden. Der zeitliche Abstand hängt im Allgemeinen von<br />

der Unternehmensgröße und der Unternehmensstruktur ab. Ein jährliches Durchlaufen des<br />

Prozesses empfiehlt sich bei Unternehmen, deren Risiken durch hohe Eintrittswahrscheinlichkeiten<br />

und große Schadenshöhen charakterisiert sind. Je häufiger der Regelkreislauf des<br />

<strong>Risikomanagement</strong>s durchlaufen wird, desto feiner und steuerbarer wird das System.<br />

Weicht die ursprünglich formulierte Risikostrategie von den tatsächlich ermittelten Risiken<br />

ab, müssen die vorhandenen Risiken (Risikosteuerung) an die Risikostrategie angepasst<br />

werden. Nur in Ausnahmefällen darf die Risikostrategie in Abhängigkeit eines geänderten<br />

Risikoumfelds neu formuliert werden.<br />

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2.8 Dokumentation und Berichterstattung<br />

2.8.1 Dokumentation<br />

In allen Phasen des Regelkreislaufs ist die angemessene und<br />

sorgfältige Dokumentation von getroffenen Maßnahmen und<br />

Teilergebnissen entscheidend. Dies schließt auch die Beschreibung<br />

eines geeigneten Überwachungssystems ein, das die Einhaltung der eingeleiteten<br />

Maßnahmen zur laufenden Erfassung und Kommunikation von Risiken gewährleistet. 9<br />

Die Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse dient zur Sicherstellung der dauerhaften,<br />

personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des <strong>Risikomanagement</strong>s und zum Nachweis<br />

der Erfüllung der Pflichten des Vorstands nach § 91 Abs. 2 AktG. Sie trägt auch dazu<br />

bei, dass Mitarbeiter durch größere Sorgfalt Fehler vermeiden und aufgetretene Fehler besser<br />

korrigiert werden. Die Dokumentation erfolgt idealerweise in Form eines Risikohandbuchs,<br />

in das die organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Einrichtung des <strong>Risikomanagement</strong>s<br />

aufgenommen werden. Darunter fallen im Sinne des Risikokreislaufs aus<br />

Abschnitt Abbildung 1 insbesondere: 10<br />

• Aussagen zur Bedeutung der frühzeitigen Identifikation von Risiken,<br />

• die Definition von Risikofeldern (Einzelrisiken, Risikoklassen und Risikoarten),<br />

• Grundsätze für die Risikostrategie, Risikoidentifikation, Risikoanalyse, Risikobewertung,<br />

Risikosteuerung sowie Risikokommunikation, insbesondere auch über die Feststellung<br />

und die Reaktion auf Veränderungen im Zeitablauf,<br />

• die Festlegung von Verantwortlichkeiten (Riskownern) und Aufgaben für Risikoidentifikation,<br />

-analyse, -bewertung, -steuerung und -kommunikation,<br />

• Regelungen zur Berichterstattung über unerkannte und unbewältigte Risiken an die<br />

nächsthöhere Hierarchiestufe (Berichtswesen),<br />

• eine Darstellung des internen Überwachungssystems zum <strong>Risikomanagement</strong>.<br />

9 Vgl. IdW PS 340 (Stand: 11.09.2000) 3.6 (15).<br />

10 Vgl. IdW PS 340 (Stand: 11.09.2000) 3.6 (17).<br />

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Art und Umfang der Dokumentation richten sich nach Größe und Komplexität des Unternehmens.<br />

Eine fehlende oder unvollständige Dokumentation führt gemäß IdW zu Zweifeln an<br />

der dauerhaften Funktionsfähigkeit des <strong>Risikomanagement</strong>s.<br />

Zum Nachweis der kontinuierlichen Anwendung des Systems empfiehlt sich die Archivierung<br />

von relevanten Unterlagen aus jeder Phase des Regelkreislaufs über einen ausreichend langen<br />

Zeitraum. 11<br />

Diese Dokumentation wird regelmäßig durch den Risikobeauftragten aktualisiert und dient:<br />

• der Geschäftsleitung als Nachweis ihres pflichtgemäßen Verhaltens (Rechenschaftsfunktion),<br />

• zur Risikokontrolle und Aktualisierung der Risikolage im Unternehmen (Kontroll- und Sicherungsfunktion),<br />

• als Grundlage und Voraussetzung für die Prüfung des Überwachungssystems und des<br />

<strong>Risikomanagement</strong>s durch den Aufsichtsrat, die Interne Revision und durch den Abschlussprüfer<br />

(Prüfbarkeitsfunktion),<br />

• zur Prüfung der vollständigen Erfassung der wesentlichen Risiken (soweit wie möglich).<br />

11 Vgl. IdW PS 340 (Stand: 11.09.2000) 3.6 (18).<br />

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Risikoinventar<br />

Abbildung 12 zeigt beispielhaft, wie ein Risikokatalog (Risikoinventar) als Anlage zu einem Risikohandbuch die Risiken dokumentieren kann.<br />

Risikobeauftragter Risiko-Inventar Stand: 01. Januar 2007<br />

Geschäftsbereich Bauträgergeschäft<br />

Nr. Risikopotenziale / mögliche Eintrittsvoraussetzungen<br />

Risikobewertung<br />

Überwachungssysteme organisatorisch eingebunden /<br />

Termine<br />

Risiken<br />

Riskowner<br />

Eintrittswahrsch. Schadenshöhe Beispiele wie? Orga - Bez. bis wann? Wiederkehr<br />

10.0 Vertrieb<br />

10.1 negative Absatzentwicklung,<br />

Absatzeinbrüche, erhöhter<br />

Vertriebsaufwand, Imageverlust<br />

10.2 Kaufpreisgestaltung<br />

10.2.1 Ruinöser Wettbewerb bzw.<br />

Preisverfall am Mikrostandort<br />

10.2.2 zu niedrig angesetzte Kaufpreise Falsche und nicht sachgerechte<br />

nicht genutzte Kaufpreisspielräume Marktforschung<br />

(beim Einzelobjekt) oder zu hoch<br />

angesetzte Kaufpreise, Kaufpreisreduzierung,<br />

Imageverlust<br />

negative Marktentwicklung möglich mittel bis gravierend<br />

(Klumpenrisiko)<br />

Maklerverträge, Marketingmix,<br />

Kontrolle des Vertriebs<br />

Preiskampf am Mikrostandort möglich mittel Marktbeobachtung / und<br />

Marktforschung<br />

möglich gering Marktbeobachtung und<br />

Marktforschung<br />

teils über Proj.-<br />

Datenbank und<br />

Berichtswesen<br />

Arbeitsanweisung<br />

(AA)<br />

AA<br />

Benennung der<br />

Person / Orga-<br />

Bezeichnung<br />

Benennung der<br />

Person / Orga-<br />

Bezeichnung<br />

Benennung der<br />

Person / Orga-<br />

Bezeichnung<br />

Regelmäßig, Datum<br />

angeben<br />

Regelmäßig, Datum<br />

angeben<br />

Regelmäßig, Datum<br />

angeben<br />

Datum angeben<br />

Datum angeben<br />

Datum angeben<br />

10.3 Falsche Vertragsgestaltung,<br />

dadurch:<br />

Ansprüche aus Kaufverträgen<br />

Wegen vorgegebenem Musterkaufvertrag<br />

unwahrscheinlich.<br />

10.4 Bonitätsrisiko des Erwerbers,<br />

Rücktritt vom Kaufvertrag<br />

Wegen Bonitätsprüfung durch die<br />

Bank eher unwahrscheinlich.<br />

kein Risiko<br />

kein Risiko<br />

Internes Kontrollsystem,<br />

Vertragswesen<br />

Internes Kontrollsystem,<br />

Vertragswesen<br />

AA<br />

Benennung der<br />

Person / Orga-<br />

Bezeichnung<br />

Regelmäßig, Datum<br />

angeben<br />

Datum angeben<br />

11.0 Gewährleistung / GWL<br />

11.1 Vom Unternehmen zu übernehmende<br />

Kosten d. GWL, weil:<br />

Ausfall des GU / GÜ<br />

Differenz zwischen Kunden- und<br />

GU-/ GÜ-Baubeschreibung<br />

möglich gering Qualitätsmanagement<br />

Vertragsregelungen GWL-<br />

Bürgschaften<br />

Beschwerdemanagement<br />

Benennung der<br />

Person / Orga-<br />

Bezeichnung<br />

Regelmäßig, Datum<br />

angeben<br />

Datum angeben<br />

11.2 Vom Unternehmen nicht zu<br />

übernehmende Kosten der GWL,<br />

aber: Imageverlust<br />

Schlechte Leistung d. Vorunternehmers,<br />

finanziell abgedeckt<br />

durch GWL-Bürgschaften<br />

kein Risiko<br />

maximale GWL-Fristen,<br />

Internes Kontrollsystem,<br />

Vertragsregelungen<br />

Beschwerdemanagement<br />

Benennung der<br />

Person / Orga-<br />

Bezeichnung<br />

Regelmäßig, Datum<br />

angeben<br />

Datum angeben<br />

11.3 Beweissicherungen / Prozessrisiken<br />

schlechte Leistung d. Vorunternehmer,<br />

falsche Bauausführung<br />

Einstellung aller Risiken in<br />

die Risikodatenbank, Bildung<br />

von Rückstellungen<br />

AA<br />

Benennung der<br />

Person / Orga-<br />

Bezeichnung<br />

Regelmäßig, Datum<br />

angeben<br />

Datum angeben<br />

12.0 Eigene Risiken aus Makler- und<br />

Bauträgerverordn., Vertragserf.-<br />

Bürgsch, anhängige Verfahren<br />

Erfassung des Gesamtrisikovolumens<br />

möglich<br />

gravierend<br />

(Klumpenrisiko)<br />

Möglichkeit der schnelleren<br />

Reduzierung suchen,<br />

Bürgschaftsdatenbank<br />

über Kontrollinstanz<br />

Benennung der<br />

Person / Orga-<br />

Bezeichnung<br />

Abbildung 12 : Risikoinventar<br />

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2.8.2 Berichterstattung<br />

Zwingend erforderlich ist, dass die Entscheidungsträger in der Unternehmensorganisation<br />

früh genug über entstandene Risiken informiert werden, um rechtzeitig gegensteuern zu<br />

können. Dies verlangt nach einem effizienten, möglichst automatisierten Berichtswesen mit<br />

einer exakten Darlegung der Informationspflichten von Riskownern an den Risikobeauftragten.<br />

So ist es z. B. notwendig, bei der Beschreibung von Berichtspflichten Eskalationsstufen<br />

mit Zeiträumen zu definieren, die angeben, wann und wie schnell Risiken bis zu welcher Hierarchiestufe<br />

zu melden sind.<br />

Für den Einsatz in der Praxis kann folgende Klassifizierung zugrunde gelegt werden:<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit:<br />

• Unwahrscheinlich (Einstufung 1)<br />

• Möglich (Einstufung 2)<br />

• Wahrscheinlich (Einstufung 3)<br />

• Nahezu sicher (Einstufung 4)<br />

• Sicher (Einstufung 5)<br />

Schadenshöhe:<br />

• Gering (Einstufung 1)<br />

• Mittel (Einstufung 2)<br />

• Wesentlich (Einstufung 3)<br />

• Gravierend (Einstufung 4)<br />

• Unternehmensgefährdend (Einstufung 5)<br />

Die Schadenshöhe kann z. B. in Prozent des Jahresergebnisses, NOI oder EBITDA oder<br />

auch als absoluter Betrag definiert werden.<br />

Die in der nachstehenden Portfoliodarstellung dunkel (rot) gekennzeichneten Risikoeinstufungen,<br />

die in einer dazugehörigen Legende exakt definiert sein müssen, bedürfen einer laufenden<br />

Kontrolle:<br />

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Definition der Risiken, die einer ständigen<br />

Kontrolle unterliegen<br />

Schadenshöhe<br />

in Klassen<br />

Definition gemäß<br />

Legende<br />

unternehmensgefährdend<br />

gravierend<br />

wesentlich<br />

m ittel<br />

gering<br />

unwahrscheinlich<br />

moeglich<br />

wahrscheinlich<br />

nahezu sicher<br />

sicher<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

ständige Kontrolle<br />

Handlungsbedarf<br />

zur Zeit kein Handlungsbedarf<br />

Abbildung 13: Einstufung von Risiken nach Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

Durch Ergänzung einer Zeitachse t kann die Portfoliodarstellung verfeinert und dreidimensional<br />

aufgebaut werden.<br />

Zur umfassenden Dokumentation gegenüber Wirtschaftsprüfern oder Kreditinstituten<br />

empfiehlt es sich, neben dem Risikoinventar auch eine exakte Definition der Aufbau- und<br />

Ablauforganisation darzustellen. Des Weiteren sollten die notwendigen Prozesse gegenüber<br />

Mitarbeitern in Organisationsverfügungen (Dienst-/ Arbeitsanweisungen) beschrieben sein.<br />

Darüber hinaus sind von den Riskownern Ad-hoc-Meldungen (im Sinne des <strong>Risikomanagement</strong>s)<br />

außerhalb des gesteuerten Berichtswesens durchzuführen, sobald ihnen neue<br />

Risiken im Verantwortungsbereich bekannt werden. Dies kann auch über ein Frühwarnsystem<br />

im Sinne des § 91, 2 AktG hinausgehen. 12 Gegebenenfalls sind vom Unternehmen bzw.<br />

dem Risikobeauftragten Schwellenwerte für relevante Risiken festzulegen. Es ist sinnvoll,<br />

dass Sofortmeldungen von möglichst allen Mitarbeitern beim Erkennen an den jeweilig zu-<br />

12 Ein Frühwarnsystem im Sinne des § 91, 2 AktG bezieht sich auf unternehmensgefährdende Risiken.<br />

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ständigen Riskowner weitergeleitet werden. Dieser beurteilt die Sofortmeldungen und übergibt<br />

relevante Informationen dann an den Risikobeauftragten.<br />

Ein Beispiel für eine solche Risiko-Sofortmeldung ist in Abbildung 14 aufgezeigt. Auf diese<br />

Weise kann z. B. die Information über mittelfristige Auszugspläne eines wichtigen Mieters<br />

eventuell durch einen Mitarbeiter vor Ort schon frühzeitig vor der eigentlichen Kündigung<br />

dem Riskowner bekannt gemacht werden.<br />

Es wird deutlich, dass die Fähigkeit und Bereitschaft der Riskowner, mögliche Risiken wahrzunehmen<br />

sowie offen und präzise zu kommunizieren, entscheidend für den Erfolg eines<br />

<strong>Risikomanagement</strong>s sind.<br />

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Absender<br />

Datum:<br />

Telefon:<br />

Risiko-Sofortmeldung<br />

Verteiler:<br />

□ Risikobeauftragter<br />

□ Riskowner _______<br />

Geschäftsbereich:<br />

Beschreibung des Risikos:<br />

Ausführliche Beschreibung des neu erkannten Risikos:<br />

Wie ist die vermutete Eintrittswahrscheinlichkeit:<br />

□ sehr hoch<br />

□ hoch<br />

□ mittel<br />

□ gering<br />

und das etwaige Schadenvolumen?<br />

in T€<br />

Vorschläge zur Ergreifung von Aktivitäten oder Alternativen, um dem Risiko zu begegnen:<br />

Unterschriften<br />

Abbildung 14: Beispiel für eine Risiko-Sofortmeldung<br />

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Abbildung 15 zeigt beispielhaft, wie die Informationsflüsse und Berichtspflichten aufgebaut<br />

werden können und welche Bereiche innerhalb einer Organisation beteiligt sind:<br />

Abbildung 15: Informationsflüsse und Berichtspflichten<br />

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2.8.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels<br />

Im Rahmen der Berichtspflicht und Überwachung erfolgt eine Bewertung und Aggregation<br />

der einzelnen Risikowerte je Mieter und die Projektion auf die Objektebene. Grundlage hierfür<br />

ist eine Risikokarte wie in Abbildung 16:<br />

Risikokarte Wirtschaftseinheit- Nr.: 231<br />

Objektinformationen<br />

Standort:<br />

Musterstadt<br />

Mietertrag netto (€ p.a.)<br />

Lage:<br />

Innenstadt<br />

Anteil konzernintern<br />

Eigentumserhältnis: Direktinvestment<br />

Anteil konzernextern<br />

Bezeichnung:<br />

Büro- und Geschäftshaus Leerstand<br />

Mie te r- und Mie tve rtra gsinforma tione n<br />

Anzahl Mieter gesamt: 7<br />

Mietverträge gesamt 14<br />

Anzahl Mieter<br />

Gebäudemietverträge<br />

0<br />

konzernintern<br />

gesamt<br />

14<br />

Anzahl Mieter<br />

Gebäudemietverträge<br />

7<br />

konzernextern<br />

konzernextern<br />

14<br />

davon gewerbliche<br />

sonstige Mietverträge<br />

7<br />

Mieter<br />

(z.B. Stellplätze)<br />

0<br />

Mieterrisiken<br />

1.112.057,13<br />

0%<br />

100%<br />

1547 m²<br />

Name des Mieters<br />

Anzahl<br />

Restlaufzeiten<br />

(Monate)<br />

Mieter A gewerblich gering 31,80% 3 6, 6, 8<br />

Mieter B gewerblich mittel 22,40% 2 10, 12<br />

Mieter C gewerblich gering 16,60% 1 14<br />

Mieter D gewerblich gering 9,80% 3 18, 20, 22<br />

...<br />

we ite re R isike n<br />

Be zeichnung<br />

Be schre ibung<br />

hoher Leerstand die Leerstandsquote beträgt 22,1 % (Basis Mietertrag)<br />

...<br />

...<br />

<strong>Risikomanagement</strong>- Maßnahmen (lt. Risikohandbuch)<br />

- aktive Vermarktung des Leerstands vorantreiben, Wirtschaftseinheit wieder in Gewinnzone führen<br />

- detaillierte Prüfung des Einzelmietvertrages Mieter A, nach Möglichkeit verlängern<br />

- prüfen, ob konzerninterne Verwendung der Leerstandsfläche möglich<br />

Dokume ntation Risikoma nage ment- Maßna hme n<br />

Ma ßna hme Ze itfe nste r Sta tus<br />

Leerstandsvermarktung seit 11/2006 aktiv Verringerung Leerstand auf < 800m² nein<br />

konzerninterne<br />

Verwendung<br />

Bezeichnung Bonitätsrisiko<br />

Anteil an<br />

Mietertrag netto<br />

Vorgabe Risikosteuerung<br />

Mie tve rträ ge<br />

10 bis 11/2006 abgeschlossen konzerninterne Verwendung prüfen nein<br />

Erfolg<br />

(ja/nein)<br />

Abbildung 16: Risikokarte<br />

Die Risikokarte, die auch in anderen Bereichen des <strong>Risikomanagement</strong>s ein nützliches Instrument<br />

sein kann, eignet sich außerdem für die Erstellung eines Risikoberichts, auch im<br />

Sinne einer Ad-hoc-Meldung (siehe Punkt 2.8.2).<br />

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Die Risikokarte kann damit als fester Bestandteil in das Frühwarnsystem integriert werden.<br />

Übersichtlich gestaltet, gibt sie den Verantwortlichen im <strong>Risikomanagement</strong>-Prozess die<br />

Möglichkeit, sich schnell einen Überblick zu verschaffen. Auf dieser Grundlage wird der<br />

Riskowner bei seiner Entscheidung zur Einleitung von Risikosteuerungsmaßnahmen unterstützt.<br />

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3 Beispiele zu Risikobewertungen<br />

In diesem Kapitel werden Sensitivitätsanalyse und Szenarioanalyse sowie das Entscheidungsbaumverfahren<br />

als Methoden der Risikobewertung in Beispielen dargestellt.<br />

3.1 Sensitivitätsanalyse und Szenarioanalyse<br />

Sensitivitätsanalysen untersuchen, in welcher Weise sich Variationen einer Einflussgröße auf<br />

eine Zielgröße auswirken. Zu diesem Zweck werden die einzelnen Einflussgrößen nacheinander<br />

unter Konstanthaltung der anderen Variablen verändert und die Effekte dieser Variationen<br />

untersucht. Alternativ können auch mehrere Variable gleichzeitig variiert werden. In<br />

diesem Fall spricht man von einer Szenarioanalyse.<br />

Beispiel zur Sensitivitäts-/ Szenarioanalyse:<br />

Risikobetrachtung anhand einer Sensitivitäts-/ Szenarioanalyse:<br />

Projektentwicklung eines Bürogebäudes<br />

• Vermietbare Bürofläche: 19.400 m²<br />

• Das Gesamtinvestment beinhaltet die Kosten für Grundstück, Bauwerk inklusive der<br />

Außenanlagen und Ausstattung, Baunebenkosten, Vermarktungskosten sowie Finanzierungskosten<br />

Folgendes Grundszenario wird der Risikobetrachtung zugrunde gelegt:<br />

Gesamtinvestment (gegeben) € 56.536.610<br />

Erlöse aus Vermietung<br />

Fläche [m²] Miete [€/m²] Miete p.a.<br />

Büro 19.400 17,00 € 3.957.600<br />

Gesamt € 3.957.600<br />

Kaufpreismultiplikator 16,5<br />

Mietrendite 6,06%<br />

Verkaufspreis € 65.300.400<br />

Gewinnmarge € 8.763.790<br />

Marge [%] = 15,5%<br />

Gewinnmarge [€]<br />

=Verkaufspreis - Gesamtinvestment<br />

Marge [%]<br />

= Gewinnmarge / Gesamtinvestment *100%<br />

Für die Projektabwicklung entstehen dem Projektentwickler Kosten in Höhe von € 1.500.000.<br />

Zusätzlich wird ein Mindestgewinn von € 500.000 angesetzt. Anhand der Variation des erzielbaren<br />

Mietpreises wird die Sensitivität des Verkaufspreises auf Änderungen der Miete<br />

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dargestellt. Hieraus folgt:<br />

Untergrenze Verkaufspreis = € 56.536.610 + € 1.500.000 + € 500.000 = € 58.536.610<br />

Variation Miete<br />

-5% -10% -15%<br />

Miete/m² Bürofläche € 16,15 € 15,30 € 14,45<br />

Miete gesamt p.a. € 3.759.720 € 3.561.840 € 3.363.960<br />

Kaufpreismultiplikator 16,50 16,50 16,50<br />

Verkaufspreis € 62.035.380 € 58.770.360 € 55.505.340<br />

Auf Basis der zugrunde gelegten Prognose sowie der Variation der Miete folgt, dass bei einer<br />

Verringerung der Miete um 15% das Margenziel bereits deutlich unterschritten wird. Um<br />

das Risiko steuerbar zu machen, wird der minimale Mietpreis ermittelt, der die Margenanforderung<br />

an das Projekt gerade noch erfüllt.<br />

Minimaler Gesamterlös (Untergrenze Verkaufspreis) = € 58.536.610<br />

Miete, gesamt p.a. min € 58.536.610 / 16,5 = € 3.547.673<br />

Miete / m² x Mon. min € 3.547.673 / (19.400 m²x12 Mon.) = € 15,24<br />

Da der wirtschaftliche Erfolg eines Projekts von weiteren Einflussgrößen abhängt, wird beispielhaft<br />

ein einfaches Szenario gebildet, bei dem die Einflussgrößen Jahresmiete, Kaufpreismultiplikator<br />

und Gesamtinvestment gleichzeitig variiert werden.<br />

1. Erhöhung des Gesamtinvestments um 2% bzw. um 5%. Hieraus folgt:<br />

• Gesamtinvestment 1: € 58.536.610 x 1,02 = € 59.707.342<br />

• Gesamtinvestment 2: € 58.536.610 x 1,05 = € 61.463.440<br />

2. Variation des Gesamterlöses aus Vermietung der Büroflächen in einer Bandbreite von<br />

-5% bis +5%<br />

3. Variation des Kaufpreismultiplikators in einer Bandbreite von 16 bis 17<br />

Das Ergebnis der Betrachtung ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.<br />

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Kaufpreismultiplikator<br />

Jahresmiete<br />

16 16,5 17<br />

Verkaufspreis € 66.487.680 € 68.565.420 € 70.643.160<br />

+ 5% Gewinnmarge Investment 1 € 8.820.338 = 15,3% € 10.898.078 = 18,9% € 12.975.818 = 22,5%<br />

Gewinnmarge Investment 2 € 7.124.240 = 12,0% € 9.201.980 = 15,5% € 11.279.720 = 19,0%<br />

Verkaufspreis € 63.321.600 € 65.300.400 € 67.279.200<br />

Grundszenario (siehe Vorseite) € 8.763.790 = 15,5%<br />

+ 0% Gewinnmarge Investment 1 € 5.654.258 = 9,8% € 7.633.058 = 13,2% € 9.611.858 = 16,7%<br />

Gewinnmarge Investment 2 € 3.958.160 = 6,7% € 5.936.960 = 10,0% € 7.915.760 = 13,3%<br />

Verkaufspreis € 60.155.520 € 62.035.380 € 63.915.240<br />

- 5% Gewinnmarge Investment 1 € 2.488.178 = 4,3% € 4.368.038 = 7,6% € 6.247.898 = 10,8%<br />

Gewinnmarge Investment 2 € 792.080 = 1,3% € 2.671.940 = 4,5% € 4.551.800 = 7,7%<br />

Lediglich die fünf unterlegten Darstellungen (angestrebte Marge von 15,5%) erfüllen mindestens<br />

die Voraussetzungen des Grundszenarios.<br />

3.2 Entscheidungsbaumverfahren<br />

Das Entscheidungsbaumverfahren ist methodisch mit der Schätzung subjektiver Wahrscheinlichkeiten<br />

verwandt und untersucht vor allem die Interdependenz von Entscheidungen.<br />

Es berücksichtigt, dass Entscheidungen von großer Bedeutung in mehreren Stufen getroffen<br />

werden, indem zwischen der Investitionsentscheidung und den Folgeentscheidungen unterschieden<br />

wird. Hierbei haben die Konsequenzen von Folgeentscheidungen eine Auswirkung<br />

auf die Vorteilhaftigkeit der Anfangsinvestition.<br />

Beim Entscheidungsbaumverfahren werden deterministische (solche unter Sicherheit) und<br />

stochastische (solche unter Unsicherheit) Entscheidungssituationen unterschieden. Wenn<br />

z. B. am Ende von Periode 1 eine bestimmte Ergebnisausprägung eintritt (stochastisch),<br />

dann kann zwischen Handlungsalternative a und Handlungsalternative b gewählt werden<br />

(deterministisch).<br />

Für die stochastischen Entscheidungssituationen werden subjektive Wahrscheinlichkeiten für<br />

jede Ergebnisausprägung festgelegt. Hierbei kann das Ergebnis der Vorperiode die Wahrscheinlichkeiten<br />

für die nächste Periode beeinflussen (z. B. ist ein enormer Nachfrageschub<br />

im Anschluss an einen ausgeprägten Mietermarkt eher unwahrscheinlich).<br />

Beginnend in der ersten immer deterministischen Entscheidungssituation werden die Ergebnisausprägungen<br />

(z. B. Cashflows) über alle Kanten bis zum Ende des Entscheidungsbaums<br />

summiert (siehe Abbildung 17).<br />

Die Aufgabe im Entscheidungsbaumverfahren besteht darin, den optimalen Weg durch einen<br />

Entscheidungsbaum zu finden, d. h. den Weg, bei dessen Verfolgung der Erwartungswert<br />

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der Zielgröße, z. B. des Cashflows, ein Maximum erreicht. Dabei werden mit den Endwerten<br />

und Wahrscheinlichkeiten im Entscheidungsbaum rückwärts Erwartungswerte je Entscheidungssituation<br />

berechnet (sog. Roll-Back-Verfahren). In stochastischen Entscheidungssituationen<br />

werden den unterschiedlichen Ausprägungen Wahrscheinlichkeiten zugeordnet<br />

(Summe über alle Ausprägungen = 100% bzw. 1) und mit diesen jeweils Erwartungswerte an<br />

den Entscheidungssituationen berechnet. In den deterministischen Entscheidungssituationen<br />

können so unvorteilhafte Entscheidungsalternativen gegenüber derjenigen mit dem höchsten<br />

Erwartungswert ausgeschlossen werden.<br />

In der Praxis besteht bei dieser Methode häufig die Schwierigkeit in der Optimierung der zugrunde<br />

liegenden Daten, insbesondere darin, die möglichen Konstellationen mit Wahrscheinlichkeiten<br />

zu quantifizieren. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass die Wahrscheinlichkeiten<br />

selbst unsichere Größen sind und dass das Entscheidungsbaumverfahren generell<br />

sehr sensibel auf Änderungen der Wahrscheinlichkeiten reagiert. Sehr positiv ist der Zwang<br />

zu bewerten, dass mehrstufige Entscheidungsprobleme sehr sorgfältig durchdacht werden<br />

müssen.<br />

Allgemeine Vorgehensweise beim Entscheidungsbaumverfahren<br />

1. Schätzung der Wahrscheinlichkeiten, Cashflow-Bewertung der jeweiligen Entscheidungen,<br />

2. Berechnung des Cashflow-Ergebnisses anhand des Entscheidungswegs,<br />

3. ‚Rückwärts-Berechnung’ der jeweiligen Erwartungswerte aus Wahrscheinlichkeiten<br />

und Cashflows<br />

zu 1.: Die qualitative Schätzung ist vom Bearbeiter vorzunehmen. Die Wahrscheinlichkeit<br />

muss je Entscheidungssituation in der Summe aller möglichen Entscheidungsmöglichkeiten<br />

(‚Kanten’) 1 ergeben.<br />

zu 2.: Ausgehend von der ersten Entscheidungssituation wird der Cashflow entlang der<br />

jeweiligen Entscheidungswege (‚Kanten’) für jede einzelne Entscheidungsmöglichkeit<br />

berechnet. Dazu sind die einzelnen Beträge entlang des Entscheidungswegs zu<br />

addieren, so dass letztlich das Ergebnis des Durchlaufs für jeden möglichen Entscheidungsweg<br />

ausgewiesen wird.<br />

zu 3.: Die Entscheidungshilfe des Entscheidungsbaums liegt in den ‚rückwärts’ berechneten<br />

Erwartungswerten für die einzelnen Entscheidungssituationen. Ausgehend von<br />

den Cashflow-Ergebnissen je Entscheidungsweg werden dabei zunächst für jede<br />

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‚Kante’ die Wertangabe und Wahrscheinlichkeit multipliziert und die Ergebnisse aller<br />

‚Kanten’ addiert, um das Ergebnis für die Entscheidungssituation zu erhalten. Dies<br />

wird unterhalb der Entscheidungssituation notiert.<br />

Beispiel zum Entscheidungsbaumverfahren:<br />

Grundstücksentwicklung für eine Wohnbebauung (30 Wohneinheiten je 100 m²).<br />

Im Beispiel werden folgende Varianten betrachtet:<br />

• Das Gesamtprojekt wird am Markt angeboten.<br />

• Test des Verkaufserfolgs durch Bauen und Anbieten von fünf Wohneinheiten<br />

(WE); nur bei Erfolg des Testverkaufs werden die restlichen 25 Wohneinheiten<br />

erstellt.<br />

• Verzicht auf eine Entwicklung des Grundstücks.<br />

Kostenstruktur:<br />

• Kosten für die Grundstücksentwicklung einmalig: € 200.000<br />

• Fixe Vertriebskosten je Wohneinheit: € 5.000<br />

• Kosten je m² Wohnfläche (Grundstück und Baukosten): € 1.800<br />

• Verkaufspreis je m² Wohnfläche: € 2.450<br />

Wahrscheinlichkeiten:<br />

• Erfolgswahrscheinlichkeit (gesamt) falls Testverkauf erfolgreich: 90%<br />

• Misserfolgswahrscheinlichkeit (gesamt) falls Testverkauf ohne Erfolg: 60%<br />

• Erfolgswahrscheinlichkeit der Gesamtentwicklung: 70%<br />

• Erfolgswahrscheinlichkeit des Testverkaufs: 75%<br />

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Abbildung 17: Beispiel Entscheidungsbaumverfahren<br />

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4 Glossar<br />

Ad hoc-Meldungen<br />

§ 15 WpHG verpflichtet Wertpapieremittenten zur sofortigen Bekanntmachung<br />

solcher Tatsachen, die den Börsenkurs der zugelassenen<br />

Wertpapiere beeinflussen oder bei Schuldverschreibungen<br />

die Fähigkeit beeinträchtigen können, den Verpflichtungen<br />

gegenüber den Gläubigern nachzukommen. Diese Publizitätspflicht<br />

soll unterbinden, dass Informationen Insidern vorbehalten<br />

bleiben, die diese zum eigenen Vorteil ausnutzen könnten<br />

(Insiderhandel). Damit werden kursrelevante Informationen möglichst<br />

allen Marktteilnehmern gleichzeitig zugänglich.<br />

Hier: Im Falle von bisher nicht bekannten neuen unmittelbaren<br />

Risiken, die eine definierte Schadenshöhe erreichen können und<br />

eine bestimmte Eintrittswahrscheinlichkeit haben, ist seitens des<br />

Riskowners eine Ad hoc-Meldung (oder auch Risiko-Sofortmeldung)<br />

an den Risikobeauftragten weiterzuleiten. Die Definitionen<br />

sind in Arbeits-/ Dienstanweisungen festzulegen.<br />

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Basel II<br />

Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften,<br />

die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitet wurden.<br />

Die Umsetzung in deutsches Recht wird durch das Kreditwesengesetz,<br />

die „Mindestanforderungen an das <strong>Risikomanagement</strong>“<br />

(MaRisk) sowie die Solvabilitätsverordnung (SolvV)<br />

spezifiziert.<br />

Bei einer Kreditvergabe an Unternehmen unterliegen Banken<br />

demnach geänderten Regeln zur Eigenkapitalunterlegung.<br />

Durch ein normiertes Kredit-Rating, mit strengen Anforderungskriterien,<br />

wird sich jedes Unternehmen, das einen Kredit beantragt,<br />

individuell bewerten lassen müssen.<br />

Damit werden die Fremdkapitalkosten für Unternehmen bei Kreditaufnahme<br />

vom Ergebnis dieser Bewertung abhängig sein.<br />

Nach Basel II gilt, dass die Banken für Kreditnehmer mit gutem<br />

Rating (Kredite mit hoher Zahlungswahrscheinlichkeit und geringem<br />

Insolvenzrisiko) weniger Eigenkapital für die Absicherung<br />

des Kreditrisikos hinterlegen müssen, als für Kreditnehmer mit<br />

einem schwachen Rating.<br />

Ein Kriterium, das in die Bewertung des Kredit-Ratings einfließen<br />

wird, ist ein funktionierendes <strong>Risikomanagement</strong>- und Überwachungssystem.<br />

Business<br />

Rule<br />

Judgement<br />

Siehe UMAG<br />

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COSO<br />

Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission<br />

Bereits 1992 wurde eine Studie mit dem Titel „Internal Control -<br />

Integrated Framework“ (COSO-Report) veröffentlicht, mit der ein<br />

allgemein einsetzbares Konzept für die Gestaltung des „Internal<br />

Control“-System (im Sinne von Kontrolle) vorgeschlagen wird.<br />

Damit sollen künftig Betrugsfälle im Rahmen der Finanzberichterstattung<br />

verhindert werden. Im zweiten Teil des COSO-<br />

Framework wird ein Internes Kontrollsystem definiert und beschrieben.<br />

Das daraus entwickelte Modell (COSO I) fand Eingang<br />

in den IdW PS 260 / 261.<br />

Unter einem Internen Kontrollsystem werden demnach allgemein<br />

die von der Unternehmensleitung installierten Grundsätze, Verfahren<br />

und Regelungen verstanden, die auf die organisatorische<br />

Umsetzung von Unternehmensentscheidungen gerichtet sind.<br />

Das unternehmensbezogene <strong>Risikomanagement</strong> wird als Teilbereich<br />

des Internen Kontrollsystems verstanden.<br />

In Ergänzung zu COSO I wurde 2004 ein „Enterprise Risk Management<br />

Framework“ als COSO II veröffentlicht, das auch die<br />

zwischenzeitlich bedeutend gewordene Integration von <strong>Risikomanagement</strong><br />

und Internem Kontrollsystem einbezieht.<br />

In Anlehnung an Schoberth, Servatius, Thees in Betriebs-<br />

Berater, 61. Jg., Heft 47, 2006, Seiten 2571 ff.<br />

Deutscher Corporate<br />

Governance Kodex<br />

DIX Deutscher <strong>Immobilien</strong><br />

Index<br />

Von der Cromme-Kommission entworfener Text, der keinen Gesetzescharakter<br />

hat, aber über den § 161 AktG n.F. quasi -<br />

Gesetzescharakter erhält (siehe dort). Außerdem erklärt der<br />

DCGK unter Nr. 4.1.4: ‚Der Vorstand sorgt für ein angemessenes<br />

<strong>Risikomanagement</strong> und -controlling im Unternehmen […]’.<br />

<strong>Immobilien</strong>-Performanceindex, der von der IPD Investment Property<br />

Databank herausgegeben wird.<br />

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Due Diligence<br />

EAI<br />

EBIT<br />

Der Begriff ‚Due Diligence’ bedeutet wörtlich übersetzt ‚verkehrsübliche<br />

Sorgfalt’ und entstammt dem amerikanischen Kapitalmarkt-<br />

und Anlegerschutzrecht. Ziel einer Due Diligence ist es,<br />

zur Erzielung einer besseren Entscheidungsqualität eine möglichst<br />

detaillierte, objektive Erfassung und Beurteilung sämtlicher<br />

entscheidungsrelevanter Informationen, Besonderheiten, Stärken<br />

und Schwächen sowie potenzieller Chancen und Risiken im<br />

Vorfeld einer Investitionsentscheidung zu erhalten.<br />

gif-Empfehlung zur Analyse von <strong>Immobilien</strong>risiken; zu beziehen<br />

bei der gif<br />

‘Earnings before Interest and Taxes’. Hierunter wird das operative<br />

Ergebnis vor Zinsen und Steuern verstanden, welches der<br />

Beurteilung der Ertragssituation eines Unternehmens dient. Das<br />

EBIT ist nicht nur das reine Ergebnis vor Zinsen und Steuern,<br />

sondern genauer gesagt das operative Ergebnis vor dem Finanz-<br />

und damit Beteiligungsergebnis, was je nach Größe des<br />

Unternehmens großen Einfluss auf den Gewinn vor Steuern haben<br />

kann.<br />

Formel:<br />

Jahresüberschuss<br />

+ Zinsaufwand / - Zinsertrag<br />

+ Steuerlast / - Steuerforderung<br />

+/- Beteiligungsergebnis<br />

+ Außerordentliches Ergebnis<br />

= EBIT<br />

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EBITDA<br />

‘Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation’.<br />

Hierunter wird das Ergebnis vor Steuern, Zinsen, Abschreibungen<br />

auf Sachanlagen und Amortisation von immateriellen Wirtschaftsgütern<br />

verstanden. Das Ergebnis des EBITDA hat Cashflow-Charakter,<br />

da die liquiditätsunwirksamen Abschreibungen<br />

ähnlich wie bei der indirekten Cashflow-Berechnung zum Jahresüberschuss<br />

addiert werden.<br />

Formel:<br />

Jahresüberschuss<br />

+ Zinsaufwand / - Zinsertrag<br />

+ Steuerlast / - Steuerforderung<br />

+/- Beteiligungsergebnis<br />

+ Außerordentliches Ergebnis<br />

+ Abschreibungsaufwand<br />

=EBITDA<br />

Gif<br />

IdW<br />

IdW PS<br />

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Institut der Wirtschaftsprüfer e.V., Standesvereinigung der Wirtschaftsprüfer<br />

Vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. herausgegebene Prüfungsstandards<br />

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Indexderivate<br />

Seit 2004 können Derivate auf <strong>Immobilien</strong>-Performanceindizes<br />

wie den DIX gehandelt werden. Neben Swaps, bei denen die<br />

Rendite eines <strong>Immobilien</strong>indexes mit einem festgelegten Zinssatz<br />

getauscht wird, sind dies Optionen. Im Gegensatz zum<br />

Swap geben Optionen dem Halter das Recht, aber nicht die<br />

Verpflichtung, zukünftig die jeweilige Basis zu einem festgelegten<br />

Preis zu erwerben. So kann der Optionshalter z. B. von einer<br />

positiven Entwicklung eines Markts profitieren, ohne das Risiko<br />

einer negativen Entwicklung zu tragen. Der Optionsverkäufer,<br />

i. d R. eine Investmentbank, verlangt vorab einen Optionspreis.<br />

Bis Anfang 2007 haben 15 Banken die Lizenz erworben, Derivate<br />

auf IPD Indizes in Großbritannien, Frankreich oder Deutschland<br />

zu schreiben.<br />

Insbesondere bei Swaps muss der Investor in der Lage sein, das<br />

Risiko der Teilmärkte realistisch einzuschätzen. Ist dies gegeben,<br />

können Risiken mit Derivaten abgesichert und einfach diversifiziert<br />

werden.<br />

Internes Kontrollsystem<br />

NOI<br />

Siehe COSO<br />

‘Net Operating Income’. Das Net Operating Income (NOI) ist eine<br />

Ergebnisgröße nach Steuern. Es wird für Unternehmen abgeleitet<br />

aus dem Jahresüberschuss durch Korrektur der Steuerermäßigungseffekte<br />

für Zinsaufwendungen bei Finanzierungs- und<br />

Pensionsrückstellungen und Hinzurechnung des Gewinns, der<br />

auf Anteile in Fremdbesitz entfällt.<br />

Bezogen auf <strong>Immobilien</strong> wird unter dem NOI die tatsächlich erzielte<br />

Jahresnettomiete (Cashflow) unter Berücksichtigung aller<br />

Mieteinnahmen einer Immobilie, nach Abzug sämtlicher Kosten<br />

aus Wartungsverträgen, Objektverwaltung, Versicherungen,<br />

Steuern etc. verstanden.<br />

Option<br />

Siehe Indexderivate<br />

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Risikohandbuch<br />

Risikokatalog / Risikoinventar<br />

Riskowner<br />

Swap<br />

Überwachungssystem<br />

Die Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse in einem<br />

Risikohandbuch dient zur Sicherstellung der dauerhaften, personenunabhängigen<br />

Funktionsfähigkeit des <strong>Risikomanagement</strong>s<br />

und zum Nachweis der Erfüllung der Pflichten des Vorstands<br />

nach § 91 Abs. 2 AktG. Sie trägt auch dazu bei, dass Mitarbeiter<br />

durch größere Sorgfalt Fehler vermeiden und aufgetretene Fehler<br />

besser korrigiert werden.<br />

Die wesentlichen Risiken der einzelnen Organisationseinheiten<br />

werden durch die Riskowner aufgenommen, strukturiert und zu<br />

einem unternehmensspezifischen Risikokatalog zusammengestellt.<br />

Der Risikokatalog besteht aus mehreren Ebenen, in denen<br />

möglichst alle Risiken des Unternehmens dargestellt werden.<br />

Die Ebenen bilden zum einen unterschiedliche Aggregationsstufen<br />

und zum anderen Themenzugehörigkeiten ab.<br />

Derjenige, der den risikobehafteten Prozess verantwortet und<br />

operativ steuert (Risikoverantwortlicher).<br />

Siehe Indexderivate<br />

Die Regierungsbegründung zum KonTraG spricht davon, ein<br />

<strong>Risikomanagement</strong>- und Überwachungssystem zur besseren<br />

Kontrolle von Risiken einzuführen. Der Gesetzgeber kommentiert<br />

ein ‚Überwachungssystem’ mit der Einrichtung eines ‚angemessenen<br />

Controllings und einer Internen Revision’, die das<br />

<strong>Risikomanagement</strong>system in Bezug auf Konzeption und Anwendung<br />

prüfen und kontrollieren soll.<br />

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Sarbanes-Oxley-Act<br />

SOX<br />

Die Regelungen des Sarbanes-Oxley Acts beschränken sich<br />

nicht auf den amerikanischen Raum. Sie betreffen alle Unternehmen,<br />

die an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse notiert<br />

sind. Von besonderer Bedeutung für Unternehmen sind die<br />

Sections 302 und 404. Sie adressieren das interne Kontrollsystem<br />

eines Unternehmens und beinhalten detaillierte Vorschriften,<br />

die ein solches System zukünftig zu erfüllen hat.<br />

Nach Section 302 (Disclosure Controls and Procedures) sind<br />

Chief Executive Officer (CEO) und Chief Financial Officer (CFO)<br />

eines Unternehmens dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle<br />

relevanten Meldungen eines Unternehmens korrekt erfasst, verarbeitet,<br />

gesammelt und fristgerecht veröffentlicht werden.<br />

CEO und CFO übernehmen damit die Verantwortung für die Einrichtung<br />

und Pflege eines internen Kontrollsystems. Sie müssen<br />

in einer eidesstattlichen Erklärung bestätigen, dass die finanzielle<br />

Situation des Unternehmens korrekt und vollständig dargestellt<br />

wurde.<br />

Im Unterschied zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im<br />

Unternehmen (KonTraG) bezieht sich die Section 302 des SOA<br />

nicht nur auf bestandsgefährdende, sondern auf alle veröffentlichungspflichtigen<br />

Informationen.<br />

SOX 404 nimmt die Unternehmensleitung stärker für die Vollständigkeit<br />

und Richtigkeit der Angaben bei der quartalsweisen<br />

und jährlichen Berichterstattung in die Pflicht.<br />

Zusätzlich ergeben sich neue Anforderungen an die Unternehmensleitung,<br />

indem fortlaufend über die Funktionsfähigkeit des<br />

internen Kontrollsystems im Rahmen des periodischen Unternehmensreportings<br />

zu berichten ist.<br />

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TransPuG<br />

Transparenz- und Publizitätsgesetz<br />

Artikelgesetz, welches den hier wichtigen Paragrafen 161 eingefügt<br />

/ geändert hat. Der § 161 AktG n. F. führt aus, dass die dem<br />

Gesetz unterliegenden Gesellschaften dem Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex (DCGK) folgen sollen. Halten Gesellschaften<br />

den DCGK ein, so haben sie dies im Lagebericht darzulegen.<br />

Weichen sie von den Vorgaben des DCGK ab, so haben<br />

sie den exakten Umstand der Abweichung vom Kodex im Lagebericht<br />

zu erklären (Comply or explain-Regel).<br />

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UMAG<br />

Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts:<br />

Das Gesetz ist am 01.11.2005 in Kraft getreten. Es ist in Hinsicht<br />

auf die Haftungsklage von besonderer Bedeutung:<br />

„Die Haftungsklage, also die Schadensersatzklage der Gesellschaft<br />

gegen Vorstand oder Aufsichtsrat wegen Unredlichkeiten<br />

oder groben Rechtsverstößen wird in der Durchsetzung verbessert.<br />

Dazu wird es einer Minderheit von Aktionären als gesetzlichem<br />

Prozessstandschafter erlaubt, ein gerichtliches Zulassungsverfahren<br />

anzustrengen und im Falle der Zulassung die<br />

Klage selbst zu führen. Ähnliche Erleichterungen gelten für die<br />

gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern. Zugleich wird die<br />

business judgement rule in positives Recht gegossen. Damit<br />

wird den Organen die Gewissheit gegeben: Es gibt einen Raum<br />

unternehmerischen Handelns, der auch im Falle des Scheiterns<br />

nicht der gerichtlichen Prüfung unterliegt. Die Botschaft lautet<br />

also: Für Unredlichkeiten, Durchstechereien, Treuepflichtverletzungen<br />

soll und muss gehaftet werden. Pech oder mangelnde<br />

Fortune bei unternehmerischen Entscheidungen, die mit bestem<br />

Wissen und Gewissen getroffen sind, begründen keine Pflichtverletzung.<br />

Entlassung oder versagte Vertragsverlängerung sind<br />

dann möglicherweise die angemessene Antwort, eine Schadensersatzpflicht<br />

hingegen nicht.“<br />

MR Prof. Dr. Ulrich Seibert in Betriebs-Berater (BB), 60. Jg., Heft<br />

27, 04.07.2005<br />

In einer empirischen Untersuchung, die durch die WP-<br />

Gesellschaft Deloitte im September 2004 durchgeführt wurde,<br />

heißt es in der Zusammenfassung u. a.: „Nach Ansicht der Geschäftsführer<br />

wird dem UMAG und gesetzlichen Konsequenzen<br />

in erster Linie mit Modifikationen im Internen Kontrollsystem sowie<br />

dem Risikoüberwachungssystem begegnet.“<br />

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Wahrscheinlichkeiten<br />

Bedingte Wahrscheinlichkeit (konditionale Wahrscheinlichkeit):<br />

Ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Ereignisses A<br />

unter der Bedingung, dass ein Ereignis B bereits vorher eingetreten<br />

ist.<br />

Gemeinsame Wahrscheinlichkeit / Verbundwahrscheinlichkeit:<br />

Ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Ereignisse A und B gemeinsam<br />

auftreten.<br />

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5 Informationsquellen<br />

zu <strong>Risikomanagement</strong> allgemein<br />

Bender, Wolfgang (2007): <strong>Risikomanagement</strong> in <strong>Immobilien</strong>portfolios, in: Schulte, Karl-<br />

Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Portfoliomanagement, Köln 2007,<br />

S. 269 - 284.<br />

Maier, Kurt M. (2004): <strong>Risikomanagement</strong> im <strong>Immobilien</strong>- und Finanzwesen, 2. Auflage,<br />

Frankfurt 2004.<br />

Merbecks, Andreas/ Stegemann, Uwe/ Frommeyer, Jesko, (2004): Intelligentes <strong>Risikomanagement</strong>,<br />

Frankfurt/ Wien 2004.<br />

zur Festlegung der Risikostrategie<br />

Allendorf, Georg J../ Kurzrock, Björn-Martin (2007): Portfoliomanagement mithilfe qualitativer<br />

Modelle, in: Schulte, Karl-Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-<br />

Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 121 - 144.<br />

Maier, Kurt M. (2005): Portfolioansatz und Asset Management, in: Kippes, Stephan/ Sailer,<br />

Erwin (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>management, Stuttgart 2005, S. 554 - 579.<br />

Rottke, Nico B./ Schlump, Patrick (2007): Strategieentwicklung, in: Schulte, Karl-Werner/<br />

Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 39 -<br />

64.<br />

Thomas, Matthias./ Wellner, Kristin (2007): Portfoliomanagement mithilfe quantitativer Modelle,<br />

in: Schulte, Karl-Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-<br />

Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 83 - 106.<br />

Wüstefeld, Hermann (2000): Strategische Asset Allocation, in: Schulte, Karl-Werner/ Thomas,<br />

Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 65 - 82.<br />

Wüstefeld, Hermann (2000): Risiko und Rendite von <strong>Immobilien</strong>investments, Diss., Frankfurt<br />

2000.<br />

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zur Risikoidentifikation<br />

Feucht, Michael (2001): Risiko, in: Feucht, Michael (Hrsg.), Praxislexikon für Finanzmanagement,<br />

Landsberg/ Lech 2001.<br />

Hahr, Henric (2006): Technische Analyse von Büroimmobilien im Bestand - Ein Bewertungsverfahren<br />

zur nutzerorientierten Beurteilung der Gebäudefunktionen, in: Berner, Fritz (Hrsg.),<br />

Schriftenreihe des Instituts für Baubetriebslehre, Bd. 46, Diss., Berlin 2006.<br />

Herr, Thomas (2006): Technische und umweltbezogene Due Diligence, in: Rottke, Nico B./<br />

Rebitzer, Dieter W. (Hrsg.): Handbuch Real Estate Private Equity, Köln 2006, S. 283 - 298.<br />

Kurzrock, Björn-Martin (2007): Einflussfaktoren auf die Performance von <strong>Immobilien</strong>-<br />

Direktanlagen, in: Rottke, Nico B./ Thomas, Matthias (Hrsg.): Schriftenreihe zur immobilienwirtschaftlichen<br />

Forschung, Bd. 1, Diss., Köln 2007.<br />

Lutz, Ulrich/ Klaproth, Thomas (2004): Riskmanagement im <strong>Immobilien</strong>bereich – Technische<br />

und wirtschaftliche Risiken, Berlin 2004.<br />

Matzen, Frank (2006): Financial Due Diligence bei Real-Estate-Private-Equity-<br />

Transaktionen, in: Rottke, Nico B./ Rebitzer, Dieter W. (Hrsg.): Handbuch Real Estate Private<br />

Equity, Köln 2006, S. 255 - 281.<br />

Müller, Carsten/ Amerschläger, Veit (2006): IT-Due-Diligence, in: Rottke, Nico B./ Rebitzer,<br />

Dieter W. (Hrsg.): Handbuch Real Estate Private Equity, Köln 2006, S. 299 - 312.<br />

Sailer, Erwin (2005): Risikofaktoren bei der <strong>Immobilien</strong>betreuung und Vermögensverwaltung,<br />

in: Kippes, Stephan/ Sailer, Erwin (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>management, Stuttgart<br />

2005.<br />

Scott, Cornelia (2002): Due Diligence in der Praxis, Wiesbaden 2002.<br />

zur Risikoanalyse<br />

Burger, Anton / Burchart, Anton (2002): Risiko-Controlling, München/ Wien 2002.<br />

Deisenrieder, Barbara (2007): Controlling von <strong>Immobilien</strong>portfolios, in: Schulte, Karl-Werner/<br />

Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 245 -<br />

268.<br />

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Metzner, Steffen/ Erndt, Antje (2006): Moderne Instrumente des <strong>Immobilien</strong>controllings, in:<br />

von Stein, Johann H.: Studienreihe der Stiftung Kreditwirtschaft, Bd. 23, 2. Aufl., Berlin 2006.<br />

Thomas, Matthias/ Piazolo, Daniel (2007): Performancemessung und Benchmarking, in:<br />

Schulte, Karl-Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-<br />

Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 207 - 222.<br />

Ziegler, Werner (2005): Controlling, in: Kippes, Stephan/ Sailer, Erwin (Hrsg.): Handbuch<br />

<strong>Immobilien</strong>management, Stuttgart 2005, S. 627 - 710.<br />

zur Risikobewertung<br />

Hahr, Henric (2006): Technische Analyse von Büroimmobilien im Bestand - Ein Bewertungsverfahren<br />

zur nutzerorientierten Beurteilung der Gebäudefunktionen, in: Berner, Fritz (Hrsg.),<br />

Schriftenreihe des Instituts für Baubetriebslehre, Bd. 46, Diss., Berlin 2006.<br />

Pelzeter, Andrea (2006): Lebenszykluskosten von <strong>Immobilien</strong>, in: Schulte, Karl-Werner/ Bone-Winkel,<br />

Stephan (Hrsg.): Schriften zur <strong>Immobilien</strong>ökonomie, Bd. 36, Diss., Köln 2006.<br />

Schelkle, Hans-Peter (2005): Phasenorientierte Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Projektentwicklung<br />

von Büroimmobilien, in: Berner, Fritz (Hrsg.), Schriftenreihe des Instituts für<br />

Baubetriebslehre, Bd. 44, Diss., Berlin 2005.<br />

Schulte, Karl-Werner / Ropeter-Ahlers, Sven-Eric (2007): Investitionsrechnungen und Risikoanalysen,<br />

in: Schulte, Karl-Werner/ Bone-Winkel, Stephan/ Thomas, Matthias (Hrsg.):<br />

Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Investition, 2. Aufl., Köln 2005, S. 207 - 222.<br />

Stocks, Mary Ellen/ Ito, Christopher (1998): Value at Risk for the Asset Manager, in: The<br />

Journal of Performance Measurement, Sommer 1997, S. 35 - 43.<br />

Wellner Kristin (2003): Entwicklung eines <strong>Immobilien</strong>-Portfolio-Management-Systems, in:<br />

Pelzl, Wolfgang (Hrsg.): Reihe <strong>Immobilien</strong>management, Bd. 3, Diss., Norderstedt 2003.<br />

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zur Risikosteuerung<br />

Becker, Martin/ Butz, Patrick (2007): Hedging von Zins- und Währungsrisiken bei <strong>Immobilien</strong>investitionen,<br />

in: Schulte, Karl-Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-<br />

Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 389 - 405.<br />

Haub, Christoph (2007): Steuerung von <strong>Immobilien</strong>-Portfolios mit Kennzahlen, in: Schulte,<br />

Karl-Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Portfoliomanagement, Köln<br />

2007, S. 223 - 244.<br />

Hellerforth, Michaela (2001): Der Weg zu erfolgreichen <strong>Immobilien</strong>projekten durch Risikobegrenzung<br />

und <strong>Risikomanagement</strong>, Eschborn 2001.<br />

Hommel, Ulrich/ Lehmann, Hanna (2002): <strong>Risikomanagement</strong> in der <strong>Immobilien</strong>-<br />

Finanzierung, in: Achleitner, Ann-Kristin/ Schulte, Karl-Werner/ Schäfers, Wolfgang (Hrsg.):<br />

Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Banking, Köln 2002, S. 229 - 253.<br />

Weiterführende Literatur<br />

Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.): Grundlagen der Internen Revision.<br />

Dörner, Dietrich (2003): Die Logik des Misslingens - Strategisches Denken in komplexen<br />

Situationen, 5. Aufl., Reinbek 2003.<br />

Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (Hrsg.): IdW Prüfungsstandards.<br />

Strieder, Thomas (2005), DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex Praxiskommentar,<br />

Berlin 2005.<br />

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