Implementierung Immobilien-Risikomanagement
Implementierung Immobilien-Risikomanagement
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Gesellschaft für<br />
<strong>Immobilien</strong>wirtschaftliche<br />
Forschung e.V.<br />
Society of Property<br />
Researchers, Germany<br />
Mosbacher Straße 9<br />
D- 65187 Wiesbaden<br />
Telefon (0611) 23 68 10 70<br />
Telefax (0611) 23 68 10 75<br />
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Internet http://www.gif-ev.de<br />
<strong>Implementierung</strong><br />
<strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />
März 2009<br />
© gif Gesellschaft für<br />
<strong>Immobilien</strong>wirtschaftliche<br />
Forschung e.V.<br />
Arbeitskreis 6<br />
<strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong>
Mitglieder des Arbeitskreises <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong> und Personen, die an<br />
diesem Arbeits- und Diskussionspapier mitgewirkt haben:<br />
Manfred W. Arlt<br />
Thomas Blaser<br />
Ralf Engels<br />
David Flüthmann<br />
Dr. Henric Hahr<br />
Dr. Christoph Holzmann<br />
Michael Jahn<br />
Markus Kreuter<br />
Dr. Björn-Martin Kurzrock<br />
Matthias Pilz<br />
Eckhard Schulz<br />
Rui Vieira<br />
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Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort ___________________________________________________________ 6<br />
1 Grundlagen ____________________________________________________ 8<br />
2 <strong>Implementierung</strong> eines <strong>Risikomanagement</strong>s ________________________ 11<br />
2.1 Organisation eines <strong>Risikomanagement</strong>s______________________________ 11<br />
2.2 Formulierung der Risikostrategie – Schritt 1 __________________________ 13<br />
2.2.1 Ziel und Vorgehen bei der Formulierung einer Risikostrategie__________________ 13<br />
2.2.2 Umsetzungshinweise für die Formulierung einer Risikostrategie ________________ 14<br />
2.2.3 Einführung des Anwendungsbeispiels ____________________________________ 14<br />
2.3 Risikoidentifikation – Schritt 2 ______________________________________ 17<br />
2.3.1 Ziel und Vorgehen der Risikoidentifikation _________________________________ 17<br />
2.3.2 Umsetzungshinweise für die Risikoidentifikation ____________________________ 21<br />
2.3.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels ___________________________________ 22<br />
2.4 Risikoanalyse – Schritt 3___________________________________________ 23<br />
2.4.1 Ziel und Vorgehen der Risikoanalyse_____________________________________ 23<br />
2.4.2 Umsetzungshinweise für die Risikoanalyse ________________________________ 25<br />
2.4.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels ___________________________________ 26<br />
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Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />
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2.5 Risikobewertung – Schritt 4 ________________________________________ 28<br />
2.5.1 Ziel und Vorgehen bei der Risikobewertung________________________________ 28<br />
2.5.2 Umsetzungshinweise für die Risikobewertung ______________________________ 31<br />
2.5.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels ___________________________________ 32<br />
2.6 Risikosteuerung – Schritt 5 ________________________________________ 36<br />
2.6.1 Ziel und Vorgehen bei der Risikosteuerung ________________________________ 36<br />
2.6.2 Umsetzungshinweise für die Risikosteuerung ______________________________ 39<br />
2.6.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels ___________________________________ 41<br />
2.7 Vergleich mit der Strategie – Schritt 6 ________________________________ 42<br />
2.8 Dokumentation und Berichterstattung _______________________________ 43<br />
2.8.1 Dokumentation ______________________________________________________ 43<br />
2.8.2 Berichterstattung ____________________________________________________ 46<br />
2.8.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels ___________________________________ 51<br />
3 Beispiele zu Risikobewertungen __________________________________ 53<br />
3.1 Sensitivitätsanalyse und Szenarioanalyse ____________________________ 53<br />
3.2 Entscheidungsbaumverfahren ______________________________________ 55<br />
4 Glossar _______________________________________________________ 59<br />
5 Informationsquellen ____________________________________________ 70<br />
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Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1 : Regelkreislauf des <strong>Risikomanagement</strong>s ............................................................8<br />
Abbildung 2 : Risikoklassen für <strong>Immobilien</strong>............................................................................10<br />
Abbildung 3 : Aufbauorganisation <strong>Risikomanagement</strong>...........................................................11<br />
Abbildung 4 : Daten Musterobjekt ..........................................................................................16<br />
Abbildung 5 : Risiko bei Mietende in Overrent-Phase eines Mietvertrags .............................20<br />
Abbildung 6 : Einordnung fallbezogener Einzelrisiken gemäß Systematik der EAI ...............22<br />
Abbildung 7 : Fünf-Punkte-Risikoanalyse von Bonitätsrisiken ...............................................27<br />
Abbildung 8 : Schema Monte-Carlo-Simulation .....................................................................30<br />
Abbildung 9 : Bonitätsrisiko Scoring-Modell ...........................................................................34<br />
Abbildung 10 : Beispiel Ratingskala .......................................................................................35<br />
Abbildung 11 : Internes Kontrollsystem..................................................................................40<br />
Abbildung 12 : Risikoinventar.................................................................................................45<br />
Abbildung 13 : Einstufung von Risiken nach Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit 47<br />
Abbildung 14 : Beispiel für eine Risiko-Sofortmeldung ..........................................................49<br />
Abbildung 15 : Informationsflüsse und Berichtspflichten........................................................50<br />
Abbildung 16 : Risikokarte......................................................................................................51<br />
Abbildung 17 : Beispiel Entscheidungsbaumverfahren ..........................................................58<br />
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Vorwort<br />
„Wohin ich auch schaue, erwachsen aus Risiken Chancen.“ 1<br />
Die <strong>Immobilien</strong>wirtschaft erlebt eine immer größere Professionalisierung und Internationalisierung.<br />
Die wachsende Zahl grenzüberschreitender Transaktionen – abgewickelt in immer<br />
kürzeren Zeiträumen – stellt auf der Arbeitsebene kontinuierlich steigende Anforderungen an<br />
kaufmännisches, technisches und rechtliches Können der Akteure. Gleichzeitig werden häufig<br />
mit relativ kleinen Unternehmen hohe Investitionssummen bewegt. Damit hat das <strong>Risikomanagement</strong><br />
im Bereich der <strong>Immobilien</strong>investition und -bewirtschaftung einen besonderen<br />
Stellenwert.<br />
Aufsehen erregende Unternehmensinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren und die sich<br />
damit verstärkenden Diskussionen um das Thema Corporate Governance veranlassten den<br />
Gesetzgeber 1998 dazu, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich<br />
(KonTraG) für alle Branchen einzuführen. Die für das <strong>Risikomanagement</strong> wichtigste<br />
Bestimmung ist der § 91,2 AktG, der den Vorstand einer Aktiengesellschaft verpflichtet, geeignete<br />
Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit<br />
den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.<br />
Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf weitere Rechtsformen. <strong>Risikomanagement</strong> wurde<br />
mit diesem Gesetz institutionalisiert, indem die Regierungsbegründung zu dem Gesetz vorgibt,<br />
ein <strong>Risikomanagement</strong>- und Überwachungssystem einzurichten.<br />
Die Geschäftsleitung ist nun explizit aufgefordert, die Geschäftsprozesse des Unternehmens<br />
kritisch zu betrachten und eine angemessene Chancen- und Risikoabwägung im Tagesgeschäft<br />
zu etablieren. Hierdurch sollen im Geschäftsbetrieb eine Risikokultur entstehen und<br />
Mitarbeiter für ein größeres Risikobewusstsein sensibilisiert werden. Daneben erfordern<br />
auch weiter gehende Gesetze ein funktionierendes <strong>Risikomanagement</strong>- und Überwachungssystem.<br />
Der Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong> hat mit der vorliegenden Ausarbeitung ein<br />
Arbeits- und Diskussionspapier für ein <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong> entwickelt, das den<br />
Marktteilnehmern Anhaltspunkte für eine Systemimplementierung bietet. Diese Ausarbeitung<br />
stellt allgemein gültige Vorschläge dar, wie ein solches System in der Praxis errichtet werden<br />
kann. Dabei sind die einzelnen Arbeitsschritte zur <strong>Implementierung</strong> eines <strong>Risikomanagement</strong>s<br />
jeweils in drei Bereiche gegliedert:<br />
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1. Ziel und Vorgehen: Mit dem ‚Ziel’ wird das beabsichtigte Ergebnis des jeweiligen Arbeitsschritts<br />
genannt und mit dem ‚Vorgehen’ systematisch dargestellt, wie das beabsichtigte<br />
Ziel im Unternehmen erreicht wird.<br />
2. Umsetzungshinweise: Der Punkt ‚Umsetzungshinweise’ stellt einen zusätzlichen Praxisbezug<br />
her. Darin werden mögliche Schwierigkeiten und Probleme bei der Umsetzung<br />
mit Lösungsansätzen dargestellt.<br />
3. Anwendungsbeispiel: Ein Anwendungsbeispiel dient zur Veranschaulichung der einzelnen<br />
Arbeitsschritte. Das Anwendungsbeispiel wird in Punkt 2.2.3 eingeführt und dann<br />
schrittweise in den Folgepunkten weiterentwickelt.<br />
Die Prozesse innerhalb eines <strong>Risikomanagement</strong>s sind nicht starr, sondern müssen in regelmäßigen<br />
Abständen an einen sich ändernden Kontext angepasst werden, damit die Risikostrategie<br />
jederzeit den tatsächlichen Risiken im Unternehmen entspricht.<br />
Dieses Arbeits- und Diskussionspapier dient nicht dazu, alle Fragen zur <strong>Implementierung</strong><br />
eines <strong>Risikomanagement</strong>s abzubilden. Wir verweisen bei weiter gehenden Fragen, z. B. im<br />
Rahmen der Risikobewertung, auf die einschlägige Fachliteratur (siehe Kapitel 5 – Informationsquellen).<br />
In einem nächsten Schritt können neben entscheidungstheoretischen Methoden<br />
auch finanzmathematische Ansätze stärker integriert werden.<br />
Mit diesem Arbeits- und Diskussionspapier wird dem Leser eine Orientierung gegeben, die<br />
ihn bei der Umsetzung unterstützt und Unternehmensentscheidungen sicherer macht. Natürlich<br />
gilt dabei: So unterschiedlich und vielfältig die Immobilenwirtschaft ist, so facettenreich<br />
sind auch die Lösungsmöglichkeiten bei der <strong>Implementierung</strong> eines geeigneten <strong>Risikomanagement</strong>s.<br />
Wiesbaden im Oktober 2008<br />
1 Dieses Zitat wird Henry Ford zugeschrieben.<br />
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1 Grundlagen<br />
In diesem kurzen Grundlagenkapitel werden einige Begriffe erläutert, die im Weiteren bedeutsam<br />
sind. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Begriffe ‚Risiko’ und ‚<strong>Risikomanagement</strong>’.<br />
Jede unternehmerische Tätigkeit ist aufgrund der Abhängigkeit von zukünftigen Entwicklungen<br />
mit Risiken verbunden. Allgemein wird unter Risiko im weiteren Sinne das Abweichen<br />
tatsächlicher von erwarteten Größen verstanden. Hierbei wird eine positive Abweichung als<br />
Chance und eine negative Abweichung als Gefahr angesehen. Nachfolgend wird der Begriff<br />
‚Risiko’ im engeren Sinne als die Gefahr einer negativen Abweichung von einem erwarteten<br />
Ergebnis angewendet.<br />
<strong>Risikomanagement</strong> ist die Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen zur Risikoerkennung<br />
und zum Umgang mit Risiken. Das zentrale <strong>Risikomanagement</strong> ist Aufgabe der<br />
Geschäftsleitung bzw. eines Risikobeauftragten (z. B. als Stabsstelle). Ein <strong>Risikomanagement</strong><br />
enthält als Regelkreislauf die in Abbildung 1 dargestellten Elemente. Die Bestandteile<br />
des Regelkreislaufs werden in den Abschnitten 0 bis 0 ausführlich dargestellt. Die organisatorische<br />
Einbindung eines <strong>Risikomanagement</strong>s behandelt Abschnitt 2.1.<br />
Abbildung 1: Regelkreislauf des <strong>Risikomanagement</strong>s 2<br />
2 Eigene Abbildung in Anlehnung an IdW PS 340.<br />
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Der Regelkreislauf des <strong>Risikomanagement</strong>s beginnt in Schritt 1 mit der Festlegung der<br />
Risikostrategie, die für das Unternehmen gelten soll. Alle weiteren Schritte im Rahmen des<br />
<strong>Risikomanagement</strong>s orientieren sich an dieser Vorgabe. Mit der Identifikation der relevanten<br />
Risiken in Schritt 2 wird die Grundlage gelegt für die Analyse (Schritt 3) und die Bewertung<br />
(Schritt 4) dieser Risiken. Mit Maßnahmen der Risikosteuerung in Schritt 5 werden die erkannten<br />
und bewerteten Risiken so gesteuert, dass sie den Vorgaben der Risikostrategie<br />
entsprechen. In Schritt 6 erfolgt die Gegenüberstellung der erreichten Ist-Situation mit der<br />
Risikostrategie. An dieser Stelle beginnt der Regelkreislauf von neuem mit einer möglichen<br />
Anpassung der Risikostrategie. Wichtig ist in allen Schritten eine sachgerechte, präzise Dokumentation<br />
und Berichterstattung. Erst die strukturierte Dokumentation in Form eines Risikohandbuchs<br />
ermöglicht allen Beteiligten, die aus ihrer Sicht wesentlichen Informationen für<br />
das <strong>Risikomanagement</strong> zu gewinnen.<br />
Empfehlenswert ist eine Unterteilung der Risiken in drei Stufen mit Einzelrisiken, Risikoklassen<br />
und Risikoarten.<br />
1. Einzelrisiken<br />
• Einzelrisiken betreffen einzelne Vorgänge, wie sie in Abbildung 2 z. B. unter ‚Bonität’<br />
zusammengefasst sind. In der gif-Empfehlung zur Analyse von <strong>Immobilien</strong>risiken (EAI)<br />
- bei der gif zu beziehen -, sind beispielhaft Fragestellungen zur Identifizierung konkreter<br />
Risiken in der <strong>Immobilien</strong>wirtschaft aufgeführt.<br />
2. Risikoklassen<br />
• In der EAI sind als nächsthöhere Stufe Risikoklassen gebildet. Die Risikoklassen stellen<br />
einzelne Phasen z. B. im Lebenszyklus der Immobilie dar, denen die Einzelrisiken<br />
zuwiesen werden. Über Risikoklassen werden die Risiken thematisch geordnet. Als<br />
Beispiel ist das Einzelrisiko ‚Bonität’ der Risikoklasse ‚Mieter/ Nutzer’ in Abbildung 2 mit<br />
einem Pfeil markiert.<br />
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Risikoklassen für <strong>Immobilien</strong><br />
A Standort<br />
• Mikro-Standort<br />
• Makro-Standort<br />
B Öffentliches Baurecht<br />
• Bebaubarkeit von Grundstücken – Allgemeine<br />
Risiken<br />
• Grundstücke ohne Bebauungsplan<br />
• Grundstücke mit rechtskräftigem Bebauungsplan<br />
C Baugrund und Gebäude<br />
•Grundstück<br />
• Gebäudestruktur / Flexibilität<br />
• Ausstattung<br />
• Bauqualität<br />
D Finanzierung und Investition<br />
• <strong>Immobilien</strong>finanzierung<br />
• Investitionsrechnung<br />
E Mieter und Nutzer<br />
• Branche<br />
•Bonität<br />
• Mietvertrag / Fristenmanagement / Marktmiete<br />
• Mieterkommunikation<br />
F Kaufvertrag<br />
• Vorbereitende Maßnahmen<br />
• Vertragsabschluss<br />
• Vollzug des Kaufvertrages<br />
Abbildung 2: Risikoklassen für <strong>Immobilien</strong><br />
G Bau-Projektmanagement<br />
• Organisatorische Vorbereitung zur Bauabwicklung<br />
• Rechtliche Vorbereitung zur Bauabwicklung<br />
• Bauablauf<br />
• Qualitätsmanagement<br />
• Abnahme<br />
• Gewährleistung<br />
H Gebäude und Facilitymanagement<br />
• Wahrnehmung der Aufgaben<br />
• Kaufmännische Belange<br />
• Technische Belange<br />
• Infrastrukturelle Belange und Service<br />
I <strong>Immobilien</strong>vermarktung<br />
• Strategie und Konzept<br />
• Organisation und Partner<br />
• Verfahren und Instrumente<br />
J <strong>Immobilien</strong>cluster<br />
•Strategie<br />
• Streuung<br />
• Cluster-Finanzierung<br />
K Auslandsimmobilien<br />
• Länderrisiken, Politische und Force-Majeure-Risiken<br />
• <strong>Immobilien</strong>spezifische Risiken<br />
• Wechselkurs- / Devisenrisiko<br />
• Juristische Risiken<br />
• Technische Risiken / Verfahrensrisiken<br />
3. Risikoarten<br />
• Um einen strukturierten Überblick über die Risiken zu schaffen, werden auf der höchsten<br />
Stufe Risikoarten gebildet. Die Risikoarten unterscheiden sich nach dem Unternehmenszweck<br />
bzw. den betriebseigenen Produktionsfaktoren und sind abhängig von<br />
der jeweiligen Unternehmensstrategie, also der unternehmensspezifischen Schwerpunkte<br />
des Handelns und des Mitteleinsatzes. Auf dieser Basis können Risiken transparent<br />
nach ihrer Herkunft sortiert wie auch den einzelnen betrieblichen Funktionsbereichen<br />
bzw. Umsatzprozessen zugeordnet werden. Mit der Zuordnung in Risikoarten<br />
können im Idealfall Entscheidungen herbeigeführt werden, die sich an den spezifischen<br />
Kriterien des <strong>Risikomanagement</strong>s im Unternehmen ausrichten und durch objektive Informationen<br />
nachvollziehbar belegt sind. In Punkt 2.3.1 werden zur Orientierung Vorschläge<br />
für Risikoarten gegeben. Eine allgemein verbindliche und überschneidungsfreie<br />
Einteilung in Risikoarten ist nicht praktikabel, weshalb unternehmensspezifische<br />
Anpassungen ratsam sind.<br />
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2 <strong>Implementierung</strong> eines <strong>Risikomanagement</strong>s<br />
2.1 Organisation eines <strong>Risikomanagement</strong>s<br />
Das zentrale <strong>Risikomanagement</strong> ist immer sehr nah an der Geschäftsleitung zu verankern,<br />
da insbesondere bei der Formulierung der Risikostrategie enge Interaktionen erforderlich<br />
sind. Eine mögliche Ausprägung ist die Einrichtung als Stabsstelle in Form eines Risikobeauftragten<br />
wie bei der Aufbauorganisation in Abbildung 3. Dezentrale Riskowner (Risikoverantwortliche)<br />
verantworten und steuern risikobehaftete Prozesse auf der operativen Ebene.<br />
Sie berichten an das zentrale <strong>Risikomanagement</strong>, den Risikobeauftragten. Das zentrale<br />
<strong>Risikomanagement</strong> entscheidet, welche Risiken regelmäßig durch die Riskowner bewertet<br />
werden.<br />
Aufbauorganisation <strong>Risikomanagement</strong><br />
zentral<br />
Geschäftsleitung<br />
Risikobeauftragter<br />
dezentral<br />
Riskowner 1<br />
Riskowner 2<br />
Riskowner 3<br />
…<br />
Riskowner n<br />
Abbildung 3: Aufbauorganisation <strong>Risikomanagement</strong><br />
Die Regierungsbegründung zum KonTraG fordert die Einführung eines <strong>Risikomanagement</strong>und<br />
Überwachungssystems zur besseren Kontrolle von Risiken. Während der Begriff des<br />
<strong>Risikomanagement</strong>systems bereits erläutert ist (siehe Abschnitt 0), spricht der Gesetzgeber<br />
beim ‚Überwachungssystem’ von der Einrichtung einer ‚angemessenen Internen Revision’,<br />
die das <strong>Risikomanagement</strong>system in Bezug auf Konzeption und Anwendung prüfen und kontrollieren<br />
soll. Da die Interne Revision grundsätzlich auch eine Stabsstelle ist, läge es nahe,<br />
dem Leiter der Internen Revision auch die Funktion des Risikobeauftragten zu übertragen.<br />
Dem widerspricht allerdings das Institut für Interne Revision e.V., die Standesorganisation<br />
der Internen Revision. Dort heißt es, dass kein Mitarbeiter der Internen Revision in Prozesse<br />
eingebunden werden soll, die er später zu prüfen hat. Dies erfolgt nach dem Grundsatz, die<br />
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Unabhängigkeit der Internen Revision zu gewährleisten. Es bietet sich ggf. an, den Risikobeauftragten<br />
im Bereich des Controllings zu installieren.<br />
Ist das <strong>Risikomanagement</strong> nach dem diesem Papier zugrunde liegenden Regelkreislauf implementiert,<br />
erfüllt es die in der Aufbau- und Ablauforganisation erforderlichen Prozesse eines<br />
Frühwarnsystems, wie es der § 91, 2 AktG durch die Forderung einer frühzeitigen Erkenntnis<br />
unternehmensgefährdender Risiken verlangt. In der Praxis wird zugrunde gelegt, dass<br />
unternehmensgefährdende Risiken als Risiken, die zu einer Insolvenz führen können,<br />
über einen zeitlichen Vorlauf von mindestens zwei Jahren erkannt werden sollen.<br />
‚Wesentliche Risiken’ als Risiken, deren Ausmaß mit ca. 1/10 eines unternehmensgefährdenden<br />
Risikos bewertet wird, sollen nach Möglichkeit mindestens ein halbes Jahr im Voraus<br />
identifiziert werden.<br />
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2.2 Formulierung der Risikostrategie – Schritt 1<br />
Der Begriff Strategie basiert auf der Spieltheorie. Demnach<br />
stellt eine Strategie den "vollständigen" Plan eines Spielers<br />
dar, um in möglichst allen Spielsituationen richtige Entscheidungen<br />
zu treffen. Eine weiter gefasste Strategiedefinition<br />
bedeutet die Festlegung grundlegender Unternehmensziele<br />
und der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Im Sinne<br />
dieser Ausarbeitung ist die Risikostrategie an den Unternehmenszielen auszurichten.<br />
6. Schritt:<br />
5. Schritt:<br />
2. Schritt:<br />
3. Schritt:<br />
2.2.1 Ziel und Vorgehen bei der Formulierung einer Risikostrategie<br />
Die Formulierung der Risikostrategie bildet den ersten Schritt im Regelkreislauf <strong>Risikomanagement</strong>.<br />
Sie basiert in der Regel auf einer übergeordneten Unternehmensstrategie, die außerhalb<br />
des Regelkreislaufs festgelegt ist. Die Verantwortung für die Risikostrategie des<br />
Unternehmens trägt die Geschäftsleitung.<br />
Im Rahmen der Formulierung der Risikostrategie werden qualitative oder quantitative Zielwerte<br />
beziehungsweise Sollzustände definiert. Dabei wird festgelegt, wie viel Risiko ein Unternehmen<br />
tragen kann (Maximum) und tragen soll (Optimum). Erst durch die Risikostrategie<br />
können in späteren Arbeitsschritten des Regelkreislaufs Ist-Situationen bewertet und Maßnahmen<br />
zur Erreichung der Sollzustände ergriffen werden.<br />
Eine Risikostrategie sollte langfristig gültig sein. Die Praxis hat jedoch gezeigt, sich nicht zu<br />
Beginn in Einzelheiten zu verstricken, sondern zunächst offen an die Formulierung heranzugehen.<br />
Eine Detaillierung kann (und sollte) zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sofern ein<br />
Unternehmen erstmalig ein <strong>Risikomanagement</strong> einführt, wird die Risikostrategie also zunächst<br />
allgemein gehalten sein. Nachdem die Risiken bereits einmal identifiziert, analysiert<br />
und bewertet wurden, können die qualitativen oder quantitativen Zielwerte bzw. Sollzustände<br />
in weiteren Durchläufen bedarfsweise angepasst werden.<br />
Die Risikostrategie wird zunächst für das Unternehmen definiert. Für Großprojekte/ Teilunternehmensbereiche/<br />
Geschäftsfelder o. ä. können daraus eigene Risikostrategien abgeleitet<br />
werden, die sich immer der Risikostrategie des Gesamtunternehmens unterordnen. Dabei<br />
sind Interdependenzen zwischen den Bereichen zu beachten: Risiken aus mehreren Berei-<br />
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Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />
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chen können sich einerseits bestärken oder auch ausgleichen. Gleichartige Risiken werden<br />
am besten gemeinsam betrachtet.<br />
2.2.2 Umsetzungshinweise für die Formulierung einer Risikostrategie<br />
Für die Formulierung einer Risikostrategie ist zunächst ein Bewusstsein für die Notwendigkeit<br />
eines <strong>Risikomanagement</strong>s innerhalb der Geschäftsleitung erforderlich. Um mögliche<br />
negative Abweichungen von erwarteten Werten frühzeitig zu erkennen, muss das <strong>Risikomanagement</strong><br />
im gesamten Unternehmen nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als<br />
Teil des operativen Managements behandelt werden. Eine Risikostrategie sollte für alle Adressaten,<br />
insbesondere die Riskowner (Risikoverantwortlichen, siehe Abschnitt 2.1 und<br />
Abbildung 3), einfach und nachvollziehbar dargestellt werden.<br />
Die Entscheidung für eine Risikostrategie obliegt der Geschäftsleitung. Die Formulierung<br />
kann an einen Risikobeauftragten delegiert werden, nicht jedoch die endgültige Genehmigung<br />
der Strategie. Es ist sogar von Vorteil, wenn die Geschäftsleitung einen Großteil der<br />
Formulierungen selbst in die Risikostrategie einbringt.<br />
Wenn der Regelkreislauf durchlaufen ist, können die Risiken in einem Risikoportfolio entsprechend<br />
dem Schema in Abbildung 13 deklariert und an der Risikostrategie gemessen<br />
werden (Soll-Ist-Vergleich). Dabei ist es ausreichend, die beiden Bewertungskriterien ‚Eintrittswahrscheinlichkeit’<br />
und ‚Schadenshöhe’ in je fünf Klassifikationsstufen zu untergliedern.<br />
Eine Verfeinerung ist ohnehin kaum möglich, da eine weitere Unterteilung eine Pseudogenauigkeit<br />
darstellt und die zukünftige Risikoplanung möglicherweise unglaubwürdig macht.<br />
2.2.3 Einführung des Anwendungsbeispiels<br />
Das hier dargestellte Anwendungsbeispiel zeigt anhand des Regelkreislaufs für ein <strong>Risikomanagement</strong><br />
gemäß Abbildung 1 Möglichkeiten für die Strategiedefinition, Identifikation,<br />
Analyse, Bewertung und Steuerung von Risiken anhand der Risikoklasse E Mieter und Nutzer<br />
der EAI auf (vgl. Abbildung 2). Hierbei ist hervorzuheben, dass das Anwendungsbeispiel<br />
einen Ausschnitt darstellt und nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.<br />
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Die Risikoklasse E Mieter und Nutzer der EAI umfasst die vier Einzelrisiken:<br />
• E1 Branche<br />
• E2 Bonität<br />
• E3 Mietvertrag/ Fristenmanagement/ Marktmiete<br />
• E4 Mieterkommunikation<br />
In dem Beispiel wird dargestellt, wie <strong>Risikomanagement</strong> im Regelkreislauf praktisch erfolgen<br />
kann. Die Vorgehensweisen sind auf andere Risikoklassen bzw. Risikoarten übertragbar, die<br />
mitunter aber wesentlich kompakter abgebildet werden können. Der tatsächliche Umfang des<br />
anzuwendenden <strong>Risikomanagement</strong>s liegt wiederum im Ermessen der Riskowner bzw. folgt<br />
aus dem Risikohandbuch (siehe Abschnitt 0) und den Arbeitsanweisungen innerhalb des<br />
jeweiligen Unternehmens. Entscheidend für die inhaltliche Gewichtung sind Kosten- und<br />
Nutzenaspekte.<br />
Die Risikoklasse E erscheint für die Praxis besonders bedeutsam, da durch Mieter und Flächennutzer<br />
die Regelmäßigkeit und Dauerhaftigkeit der Einkommensströme determiniert<br />
wird. Das Bewusstsein, dass jede Immobilie effektiv ein Portfolio von Mietverträgen ist, muss<br />
in vielen Unternehmen noch weiter entwickelt werden. So können in größeren Objektbeständen<br />
besondere Risiken dadurch entstehen, dass einzelne Mieter mehrere Mieteinheiten in<br />
unterschiedlichen Gebäuden anmieten. Werden diese Gebäude durch mehrere Riskowner<br />
betreut, wird das kumulierte Mietvolumen bestimmter Mieter oder Mieterbranchen innerhalb<br />
der Organisation eventuell unterschätzt. Auch ein ungünstiges Fristenmanagement, bei dem<br />
wesentliche Mietverträge zeitgleich auslaufen, kann bezogen auf <strong>Immobilien</strong>marktzyklen ein<br />
beträchtliches Risiko darstellen. Solche und weitere Erwägungen machen die Risikoklasse E<br />
zu einem interessanten Gegenstand für dieses Anwendungsbeispiel.<br />
Im Beispiel, das in den folgenden Abschnitten des Regelkreislaufs fortgeführt wird, findet<br />
eine Fokussierung auf das Einzelrisiko E2 Bonität statt, ohne jedoch Überschneidungen zu<br />
den übrigen Einzelrisiken außer Acht zu lassen. In der folgenden Abbildung 4 sind die wesentlichen<br />
Daten des zugrunde liegenden Musterobjekts kurz zusammengefasst.<br />
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Objektdaten<br />
Objektdossier<br />
WE Nr. 231, 12345 Musterstadt, Musterstr. 44 - Deutschland<br />
Stichtag der Stammdaten 15.06.2007<br />
Kenndaten der Liegenschaft<br />
Region<br />
Süddeutschland<br />
Art der Liegenschaft Büro- und Geschäftsgebäude<br />
Investmentart<br />
Direkt<br />
Baujahr 1985<br />
letzmaliger Umbau 2002<br />
Kennwerte der Liegenschaft<br />
Grundstücksgröße 1.500,00 m²<br />
Mietfläche 4.500,00 m²<br />
Stellplätze<br />
60 Stck.<br />
Mietertrag netto p.a. 1.112.057,13 €<br />
Leerstandsmiete netto p.a. 315.438,35 €<br />
Miete incl. Leerstandsmiete netto p.a. 1.427.495,48 €<br />
Leerstandsquote aktuell 22,10 %<br />
Bewertungsstichtag 01.05.2007<br />
Liegenschaftszins 5 %<br />
Verkehrswert 21.900.000,00 €<br />
Total Return (letzte 12 Monate) 2,32 %<br />
Wertänderungsrendite (letzte 12 Monate) 0,85 %<br />
Netto-Cash-Flow-Rendite (letzte 12 Monate) 1,47 %<br />
Qualitätsmerkmale<br />
lichtes Rohbaumaß<br />
Ausbauraster<br />
Fußbodenkonstruktion<br />
Unterdeckenkonstruktion<br />
Raumkondititonierung<br />
Trennwände<br />
Sonnenschutz<br />
3,40 m<br />
1,35 m<br />
Hohlraumboden<br />
abgehängte Decken<br />
Teilklimaanlage<br />
Systemtrennwände<br />
außenliegend, elektrisch<br />
Mietverhältnisse<br />
Mieter<br />
Mietertrag netto p.a. Mietfläche<br />
Mieter A 353.663,72 € 790 m²<br />
Mieter B 249.316,60 € 443 m²<br />
Mieter C 109.148,29 € 174 m²<br />
Mieter D 76.540,43 € 116 m²<br />
Mieter E 73.792,80 € 116 m²<br />
Mieter F 65.321,28 € 369 m²<br />
Mieter G 184.274,01 € 945 m²<br />
Gesamt 1.112.057,13 € 2.953 m²<br />
Anz. Mietverträge<br />
3<br />
2<br />
1<br />
3<br />
3<br />
1<br />
1<br />
14<br />
Abbildung 4: Daten Musterobjekt<br />
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2.3 Risikoidentifikation – Schritt 2<br />
2.3.1 Ziel und Vorgehen der Risikoidentifikation<br />
Die Identifikation von Risiken stellt den ersten operativen Schritt<br />
für den Aufbau eines <strong>Risikomanagement</strong>s dar. Das Ziel der<br />
Risikoidentifikation besteht in der Erfassung, Formulierung und<br />
Strukturierung der im Unternehmen vorhandenen Risiken. Dies<br />
bedeutet zunächst nur die Sammlung möglicher Ursachen. Die Analyse und Bewertung erfolgt<br />
in den nachfolgenden Schritten.<br />
Die Risikoidentifikation besteht aus mehreren Teilschritten: Das zentrale <strong>Risikomanagement</strong><br />
identifiziert die relevanten Riskowner (Risikoverantwortlichen) im Unternehmen oder für ein<br />
Projekt. Gemeinsam mit den Riskownern werden die wesentlichen Risiken der einzelnen<br />
Organisationseinheiten aufgenommen. Die erkannten Risiken werden strukturiert und zu<br />
einem unternehmensspezifischen Risikokatalog (oder Risikoinventar, siehe beispielhaft<br />
Abbildung 12) zusammengestellt. Der Risikokatalog besteht aus mehreren Ebenen, in denen<br />
alle Risiken des Unternehmens erfasst werden. Die Ebenen bilden zum einen unterschiedliche<br />
Aggregationsstufen und zum anderen Themenzugehörigkeiten ab. Eine Orientierung bei<br />
der Identifikation und Strukturierung von Risiken bieten auch hier die EAI.<br />
Die Risikoidentifikation kann bei kleineren Unternehmen in komprimierter Form erfolgen.<br />
Folgende Risikoarten sollten bei einer Risikoidentifikation, angepasst an unternehmensspezifische<br />
Besonderheiten, Beachtung finden: 3<br />
A) Finanzrisiken<br />
a) Marktrisiken (z. B. Preisänderungen bei Währungen, Zinsänderungen, Inflation, etc.),<br />
b) Kreditrisiken (z. B. Eigen- und Fremderfüllungsrisiken, Finanzierungsrisiken und<br />
Wertminderungsrisiken),<br />
c) Liquiditätsrisiken (z. B. fehlende liquide Mittel für aktuelle Zahlungsverpflichtungen,<br />
Mietausfallrisiken)<br />
3 Vgl. z. B. Feucht, Michael: Risiko, in: Feucht, Michael (Hrsg.), Praxislexikon für Finanzmanagement, Landsberg/Lech<br />
2001.<br />
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B) Operationelle Risiken<br />
a) Organisatorische Risiken (z. B. mangelhafte Aufbau- und Ablauforganisation, Projektmanagement,<br />
Vermietungs- und Vermarktungsrisiko, Outsourcing),<br />
b) Technologische Risiken (z. B. EDV-Ausfall, etc.),<br />
c) Personalbezogene Risiken (z. B. Qualifikation, Fehlentscheidungen, vergebene<br />
Kompetenzen, Betrug),<br />
d) Externe Risiken (z. B. unversicherte Gefahren, Elementargefahren)<br />
C) Strategische Risiken<br />
a) Konjunkturrisiken (Arbeits-, Beschaffungs-, Absatzmarkt, insbesondere Entwicklung<br />
von Mikro- und Makrostandorten),<br />
b) Politische Risiken (z. B. Änderung von Steuer-, Umwelt-, Bau-, Arbeitsgesetzen),<br />
c) Konkurrenzrisiken<br />
D) Rechtsrisiken<br />
a) Vertragsrisiken (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Mietgarantien),<br />
b) Produkthaftungsrisiken,<br />
c) Umwelthaftungsrisiken<br />
Im Bereich der Finanzrisiken ist ein wesentliches Marktrisiko Inflation, die vor allem dann<br />
bedeutsam ist, wenn vertragliche Mieteinnahmen nicht ausreichend indexiert oder gestaffelt<br />
sind. Im Einzelnen betrifft dies auch die Höhe von nicht oder nur teilweise umgelegten Bewirtschaftungskosten.<br />
Mietausfallrisiken resultieren aus der Zahlungsfähigkeit und der Zahlungsbereitschaft<br />
von Mietern, aber auch generell bei Umsatzmieten. Liquiditätswirksame<br />
Mietminderungen können durch Nutzungseinschränkungen, wie z. B. Erschließungsbeeinträchtigungen<br />
und Immissionen bei Umbauten am eigenen oder am benachbarten Gebäude,<br />
herbeigeführt werden. Rechtzeitige pro aktive Information der Mieter kann helfen, dieses<br />
Risiko zu mindern. Besonderes Augenmerk gilt der Kalkulation des Leverage-Effekts aus<br />
dem Einsatz von Fremdkapital. Als Finanzierungsrisiko werden die Auswirkungen von möglichen<br />
Zinsanpassungen geprüft, damit die Zinsausgaben jederzeit durch Mieteinahmen gedeckt<br />
sind. Jenseits gesetzlicher Regelungen müssen die Verkehrswerte von <strong>Immobilien</strong> vor<br />
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allem für Zwecke einer effektiven Performancemessung regelmäßig ermittelt werden. Die<br />
Information ist außerdem maßgeblich für die Planung, Steuerung und Kontrolle von Kreditrückzahlungen<br />
und dem gewünschten Erhalt oder Aufbau von Eigenkapital. Zudem müssen<br />
IFRS-Bilanzen ausdrücklich die Wertentwicklung des <strong>Immobilien</strong>vermögens abbilden. Dies<br />
kann direkt oder indirekt auch Auswirkungen auf weitere Unternehmensziele bedeuten.<br />
Im Bereich operationeller Risken können organisatorische Risiken etwa darin bestehen,<br />
dass Mitarbeiter oder externe Dienstleister ihre Kompetenzen überschreiten (z. B. unautorisiert<br />
Ausgaben tätigen) oder als Riskowner Risiken mangelhaft erfassen oder nicht kommunizieren.<br />
Hier gilt es sicherzustellen, dass Informationen innerhalb der Organisation zu allen<br />
richtigen Empfängern fließen und auch der Erfolg externer Dienstleistungen kritisch geprüft<br />
wird. Interessenskonflikte werden besonders dort auftreten, wo Dienstleister gleichzeitig für<br />
Mitbewerber tätig sind. Auch ineffektive oder falsch verstandene Anreizsysteme innerhalb<br />
einer Organisation können Fehlentscheidungen herbeiführen (z. B. Aufnahme von Mietern<br />
schwacher Bonität, um pauschale Vermietungsziele zu erreichen). Beispiele für personalbezogene<br />
Risiken sind der Ausstieg von Wissensträgern oder strategischen Mitarbeitern (z. B.<br />
mit besonderen Mieterbeziehungen) aus dem Unternehmen oder, bewusst oder unbewusst,<br />
der Missbrauch von Kompetenzen durch Mitarbeiter.<br />
Bei Mietverträgen ist darauf zu achten, dass neben den üblichen rechtlichen und wirtschaftlichen<br />
Grundlagen auch mieterspezifische Aspekte beachtet werden. Vertragsrisiken betreffen<br />
insbesondere Mietlaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten seitens der Mieter. Das Risiko<br />
einer mieterseitigen Kündigung ist immanent bei sinkenden Marktmieten (Overrent), durch<br />
die ein Anreiz zum Flächenwechsel oder zur Neuverhandlung besteht. In Abbildung 5 ist dies<br />
schematisch dargestellt. Darüber hinaus müssen z. B. pünktlich durchgeführte Mietanpassungen,<br />
korrekte Betriebskostenabrechnungen, exakte Flächenmaße oder die richtige umsatzsteuerliche<br />
Veranlagung der Mieterträge sichergestellt sein. Wichtig ist auch bei marktgerecht<br />
vermieteten Mieteinheiten der regelmäßige Dialog mit dem Flächennutzer, um frühzeitig<br />
über Änderungswünsche hinsichtlich Flächengröße oder Flächenstandard informiert zu<br />
sein. So kann entweder gemeinsam mit dem bisherigen Mieter geplant oder rechtzeitig ein<br />
neuer Mieter gefunden werden.<br />
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Miete (€)<br />
Gesamtmiete (je Objekt / Mieterportfolio)<br />
Marktmiete (örtlicher Mietspiegel)<br />
Overrent-Phase<br />
Kündigungsmöglichkeit Mieter A<br />
Vertragslaufzeit Mieter A<br />
t = 0<br />
t = n<br />
Zeit (t)<br />
Abbildung 5: Risiko bei Mietende in Overrent-Phase eines Mietvertrags<br />
Bei strategischen Risiken muss das Unternehmensumfeld beachtet werden. Besonderes<br />
Augenmerk wird dabei auf den Hauptwerttreiber der Immobilie gelegt, die Standortqualität.<br />
Analysen der Mikro- und Makrostandorte müssen regelmäßig durchgeführt werden, um entsprechend<br />
handeln zu können. Ggf. kann es sinnvoll sein, in die Beurteilung auch Meinungen<br />
der Flächennutzer einzubeziehen.<br />
Darüber hinaus gehören zur strategischen Risikoüberwachung auch die regelmäßige Überwachung<br />
politischer Einflussnahmen, insbesondere bei Gesetzesänderungen, sowohl was<br />
das operationelle Geschäft (z. B. Baurecht, Mietrecht) als auch die ‚begleitende’ Gesetzgebung<br />
(z. B. Steuerrecht) betrifft.<br />
Schließlich müssen im Bereich der strategischen Risiken auch die relevanten Mitbewerber<br />
am Markt aufmerksam beobachtet werden. Dies betrifft sowohl Projektentwicklungen als<br />
auch Änderungen an Bestandsobjekten. Neben baulichen Maßnahmen müssen nach Möglichkeit<br />
bestehende oder neue Leerstände und bedeutende Mieterwechsel notiert werden.<br />
Zu Vertragsrisiken als einem Teil der Rechtsrisiken wurde bereits oben am Beispiel von<br />
Mietverträgen berichtet. Weitere Vertragsrisiken ergeben sich insbesondere aus Grundstückskaufverträgen<br />
und daraus resultierenden Eigentümerpflichten.<br />
Ein weiterer Bereich, der zu den Rechtsrisiken gehört, sind Produkthaftungsrisiken. Das Produkthaftungsgesetz<br />
setzt eine Klärung der Verschuldensfrage gemäß BGB nicht mehr voraus.<br />
Es genügt, dass ein Produkt bzw. eine Sache fehlerhaft ist bzw. hergestellt wurde und<br />
gewerblich in den Vertrieb gelangte. Dabei wird ein Fehler des Produkts unterstellt, wenn es<br />
nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seiner<br />
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Darbietung, seines Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, und des Zeitpunkts,<br />
zu dem es in den Verkehr gebracht wurde, berechtigterweise erwartet werden kann. 4<br />
Auch Umwelthaftungsrisiken sind zu beurteilen. Nach dem Umweltschadengesetz hat derjenige,<br />
der bei einer beruflichen Tätigkeit die Umwelt schädigt, den Schaden auf eigene Kosten<br />
zu beseitigen. Laut DIHK 5 erhöht das Gesetz das Risiko, für tatsächliche oder mutmaßliche<br />
Schäden an Boden, Wasser und Natur haften zu müssen. Gut beraten sind Unternehmen,<br />
wenn sie das neue Gesetz zum Anlass nehmen, ihr <strong>Risikomanagement</strong> zu optimieren.<br />
Letztlich liegt es in der Pflicht der Geschäftsleitung die Vorgaben der Verkehrssicherung an<br />
den <strong>Immobilien</strong> zu gewährleisten.<br />
2.3.2 Umsetzungshinweise für die Risikoidentifikation<br />
Entscheidend für die Etablierung einer Risikokultur und eines Risikobewusstseins im Unternehmen<br />
ist, dass möglichst alle Riskowner, koordiniert durch den Risikobeauftragten, an der<br />
Risikoidentifikation beteiligt sind. Je nach Organisationsstruktur des betreffenden Unternehmens<br />
werden hierbei unterschiedliche hierarchische Ebenen integriert.<br />
Die Risikoidentifikation kann von Externen moderiert und gesteuert werden. Möglicherweise<br />
kann so der Prozess beschleunigt und weiteres Know-How einbezogen werden.<br />
Der Risikokatalog ist immer unternehmensspezifisch. Die Systematik des Risikokatalogs ist<br />
normalerweise nicht restlos überschneidungsfrei. Der Risikobeauftragte hat darüber zu wachen,<br />
dass Risiken nur einfach erfasst werden.<br />
Der Schritt der Risikoidentifikation ist in zyklischen Abständen, immer an den aktuellen Rahmenbedingungen<br />
und Unternehmenszielen orientiert, zu wiederholen. Der Risikokatalog ist<br />
durch den Risikobeauftragten entsprechend anzupassen.<br />
Die Due Diligence ist ein wichtiges Instrument des <strong>Risikomanagement</strong>s und beinhaltet somit<br />
auch die Identifikation von Risiken. In der <strong>Immobilien</strong>wirtschaft stützen sich zahlreiche Entscheidungen,<br />
wie z. B. Portfoliotransaktionen, auf die Ergebnisse einer vorangegangenen<br />
Due Diligence. Für die nähere Behandlung dieses umfangreichen Themenbereichs wird auf<br />
die einschlägige Fachliteratur verwiesen.<br />
4 § 3 Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz).<br />
5 Deutscher Industrie- und Handelskammertag.<br />
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2.3.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels<br />
Im ersten Schritt erfolgt das Erfassen, Formulieren und Strukturieren von vorhandenen Risiken.<br />
Im Anwendungsbeispiel steht hierbei die Risikoklasse E Mieter und Nutzer der EAI (siehe<br />
Abbildung 2) im Mittelpunkt. Die Risikoidentifikation im Rahmen des Anwendungsbeispiels<br />
ist weder umfassend noch abschließend, sondern bildet einige wesentliche Risiken ab.<br />
Die identifizierten Risiken werden den vorangestellten Risikoarten (siehe Abschnitt 2.3.1)<br />
zugeordnet und gemäß EAI eingruppiert:<br />
Die Eigenschaften der beispielhaft in der Tabelle aufgeführten Risiken werden im Abschnitt<br />
Risikoanalyse näher beschrieben.<br />
Risikobezeichnung Risikoart Einzelrisiko gemäß EAI<br />
Anteil eines Mieters an den gesamten<br />
Mieteinnahmen<br />
Finanzrisiko<br />
(Liquiditätsrisiko)<br />
E2 Bonität<br />
Zahlungsverhalten der Mieter und Dauer<br />
der Geschäftsbeziehung<br />
Attraktivität des eigenen Objektes für die<br />
Mieter<br />
Finanzrisiko<br />
(Liquiditätsrisiko)<br />
Strategisches Risiko<br />
(Konkurrenzrisiko)<br />
E2 Bonität<br />
E1 Branche<br />
Zufriedenheit der Mieter<br />
Restvertragslaufzeiten der<br />
Mietverhältnisse unter Berücksichtigung<br />
der aktuellen Marktsituation<br />
Strategisches Risiko<br />
(Konkurrenzrisiko)<br />
Rechtsrisiko<br />
(Vertragsrisiko)<br />
Abbildung 6: Einordnung fallbezogener Einzelrisiken gemäß Systematik der EAI<br />
E4 Mieterkommunikation<br />
E3 Mietvertrag/<br />
Fristenmanagement/<br />
Marktmiete<br />
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2.4 Risikoanalyse – Schritt 3<br />
2.4.1 Ziel und Vorgehen der Risikoanalyse<br />
6. Schritt:<br />
2. Schritt:<br />
Die Risikoanalyse schließt sich an die Risikoidentifikation an<br />
und beschreibt die Eigenschaften der identifizierten Risiken. Sie<br />
liefert damit die Grundlagen für die Risikobewertung und bietet<br />
außerdem erste Anhaltspunkte darüber, welche Maßnahmen<br />
der Risikosteuerung für einzelne Risiken angewendet werden können. Die Risikoanalyse<br />
wird auf Veranlassung des Risikobeauftragten durch die Riskowner durchgeführt.<br />
Bei der Risikoanalyse werden für jedes Risiko nacheinander die folgenden fünf Punkte untersucht:<br />
1. Ursachen<br />
• Analysiert werden hier die Einflussfaktoren auf die Einzelrisiken.<br />
• Beispiel: Die Anschlussvermietung eines Objekts hängt u. a. von der Mieterzufriedenheit,<br />
dem technischen und wirtschaftlichen Alter der Immobilie, der relativen Attraktivität<br />
gegenüber anderen Standorten oder Gebäuden, dem Marktmietniveau, der Vertragsmiete<br />
und der wirtschaftlichen Lage des Mieters ab.<br />
2. Entstehungsort(e)<br />
• Die Analyse des Entstehungsorts (der Entstehungsorte) eines Risikos ordnet dieses,<br />
insbesondere in zeitlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht, einem oder mehreren<br />
Punkt(en) in der Wertschöpfungskette eines Unternehmens oder Projekts zu.<br />
5. Schritt:<br />
3. Schritt:<br />
3. Auswirkungen<br />
• Die Untersuchung der Auswirkungen umfasst noch keine Abschätzung von möglicher<br />
Schadenshöhe und / oder Eintrittswahrscheinlichkeit. Vielmehr wird an dieser Stelle<br />
ergründet, wie sich das Risiko grundsätzlich auswirkt (z. B. Schaden an einem Gebäude,<br />
Reputationsverlust, Forderungsausfall, Entstehung bzw. Erhöhung einer Verbindlichkeit<br />
etc.).<br />
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4. Zusammenhänge zwischen Risiken<br />
Risiken stehen vielfach, z. B. über Wirkungsketten, in Beziehung oder korrelieren miteinander.<br />
So können Marktrisiken (z. B. Konjunkturrisiken) zu Renditeausfällen und dadurch<br />
zu Kreditrisiken führen. Ähnlich verhält es sich z. B. mit Geschäftsrisiken wie Leerstand<br />
zu Mieteinnahmen (inverses Verhältnis).Jede Ursache hat eine Vielzahl möglicher<br />
Neben- und Fernwirkungen. Risiken, die isoliert betrachtet akzeptabel scheinen, können<br />
auf Portfolioebene gegenwärtige oder zukünftige Dimensionen annehmen, die nicht<br />
mehr im Sinne der Risikostrategie sind. Im äußersten Fall übersteigen sie die Risikotragfähigkeit<br />
des Unternehmens. Daher sollte bereits die Risikoanalyse mögliche Wirkungszusammenhänge<br />
berücksichtigen. Bei Änderung einer einzelnen Risikoposition sind Interdependenzen<br />
zu beachten, durch die neue Risiken entstehen können. 6<br />
5. Risikobeschaffenheit<br />
Im Rahmen der Analyse der Risikobeschaffenheit wird auf Basis der in den Schritten eins<br />
bis vier gewonnenen Erkenntnisse die anzuwendende Bewertungsmethode festgelegt.<br />
Eine Orientierung an und Zuteilung zu den unterschiedlichen Arten der Risikobeschaffenheit<br />
kann hierbei hilfreich sein:<br />
• Systematische und unsystematische Risiken<br />
Beispiele: <strong>Immobilien</strong>marktrisiko (systematisches Risiko), Mikrostandort einer Immobilie<br />
(unsystematisches Risiko)<br />
• Quantifizierbare und nicht quantifizierbare Risiken<br />
Beispiele: Die Mietpreisentwicklung (quantifizierbares Risiko) kann aufgrund umfangreicher<br />
Beobachtungen oder Messungen zahlenmäßig erfasst werden. Die Mieterzufriedenheit<br />
(nicht quantifizierbares Risiko) kann mittels Fragebogen oder Scoring-<br />
Modellen quantifiziert werden.<br />
6 Anschaulich zeigt dies Dörner (2003) anhand computergestützter Experimente, in denen Probanden komplexen<br />
Entscheidungssituationen ausgesetzt sind.<br />
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• Liquiditätsrisiko<br />
Beispiel: Während Anteile an einem offenen <strong>Immobilien</strong>fonds i. d. R. kurzfristig liquidierbar<br />
sind, ist eine schnelle Veräußerung von Direktinvestitionen meist kaum oder<br />
nur mit Preisabschlägen möglich.<br />
• Symmetrische und asymmetrische Risiken<br />
Beispiele: Entwicklung des Mietpreises (symmetrisches Risiko), Betrug (asymmetrisches<br />
Risiko).<br />
• Klumpenrisiko<br />
Beispiele: Ein Klumpenrisiko ist jede Anhäufung gleichgerichteter Risiken wie etwa<br />
ein nicht diversifiziertes <strong>Immobilien</strong>portfolio oder ein großes Einzelrisiko wie die Vergabe<br />
von Großkrediten an einen einzelnen Kreditnehmer.<br />
2.4.2 Umsetzungshinweise für die Risikoanalyse<br />
Die Analyse der Interaktionen zwischen Risiken wird oft vernachlässigt. Doch gerade sie<br />
liefert wichtige Informationen für die Abgrenzung von Einzelrisiken, die Zuordnung eines Risikos<br />
zu einem Riskowner, die Risikobewertung und die Möglichkeiten einer Beeinflussung<br />
im Rahmen der Risikosteuerung.<br />
Die beschriebenen Risiken sollten bereits im Rahmen der Risikoanalyse entsprechend ihres<br />
Ausmaßes und der Bedeutung für das Unternehmen priorisiert werden. Eine solche Priorisierung<br />
gibt erste Anhaltspunkte für die Intensität, mit der dem Risiko begegnet wird. Subjektive<br />
Faktoren (z. B. Engagement, Wissen, Erfahrung etc. der einzelnen Riskowner) können<br />
das Ergebnis stark beeinflussen. Es ist Aufgabe des Risikobeauftragten, den Risikokatalog<br />
zu strukturieren und zu priorisieren.<br />
Bestimmte Konstellationen erfordern, dass Risikoanalyse und -bewertung bereits erfolgen,<br />
bevor Risiken überhaupt entstehen. In diesen Fällen liegt die Verantwortung für ein Risiko<br />
nicht bzw. noch nicht bei dem eigentlichen Riskowner. Vielmehr stützen sich die Risikoanalyse<br />
und damit auch die anschließende Risikobewertung dann bestenfalls auf Erfahrungswerte.<br />
Als ein Beispiel kann die Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP)<br />
dienen. Hierbei schreibt die öffentliche Hand (z. B. durch Bundes- und Landeshaushaltsordnungen)<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor, die bereits vor Beginn der vertraglichen<br />
Partnerschaft und Gründung einer Projektgesellschaft die daraus entstehenden Risiken analysieren<br />
und bewerten.<br />
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2.4.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels<br />
In der Praxis sollte gleichzeitig mit der Risikoidentifikation die Risikoanalyse erfolgen, die für<br />
jedes identifizierte Risiko Ursachen, Entstehungsorte, Auswirkungen, Interdependenzen und<br />
Risikobeschaffenheit bestimmt. Zusammenhänge zwischen Risiken können regelmäßig auch<br />
zwischen mehreren Risikoklassen auftreten. Die Risikoanalyse liefert die Grundlage für die<br />
Risikobewertung.<br />
Die in Punkt 2.3.3 in Abbildung 6 dargestellten Risiken werden im Folgenden kurz beschrieben:<br />
• Risiko E 2.1: Anteil eines Mieters an den gesamten Mieteinnahmen<br />
Mieter A ist Hauptmieter mit drei Einzelverträgen und einem Anteil von 31,8% an den<br />
Mieteinnahmen.<br />
• Risiko E 2.2: Zahlungsverhalten der Mieter und Dauer der Geschäftsbeziehung<br />
Zahlungsverhalten und Qualität oder Dauer der Geschäftsbeziehung sind nur eingeschränkt<br />
messbar, da eine Vielzahl weicher Faktoren zu berücksichtigen ist. Bei der<br />
Beurteilung des Bonitätsrisikos sollten daher quantitative und qualitative Messgrößen<br />
herangezogen werden<br />
• Risiko E 1.1: Attraktivität des eigenen Objekts für die Mieter:<br />
In unmittelbarer Nähe sind andere Objekte in attraktiverer Lage und mit besserer<br />
Ausstattung vorhanden.<br />
• Risiko E 4.1: Zufriedenheit der Mieter:<br />
Eine Kundenzufriedenheitsanalyse hat ergeben, dass keine negativen Aussagen erfolgt<br />
sind. Aber es wurde darauf hingewiesen, dass in unmittelbarer Nähe interessante<br />
Alternativen in weiteren Gebäuden vorhanden sind.<br />
• Risiko E 3.1: Restvertragslaufzeiten der Mietverhältnisse unter Berücksichtigung der<br />
aktuellen Marktsituation:<br />
Beim Mieter A beträgt die Restlaufzeit der drei Einzelverträge jeweils sechs, sechs<br />
und acht Monate. Die Miete beträgt durchschnittlich über alle drei Mietverträge<br />
€ 37,31/ m² / Monat und ist damit nach Lage der aktuellen Leerstandsmiete im Objekt<br />
overrented.<br />
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Im Rahmen des Anwendungsbeispiels wird der Schwerpunkt auf die Betrachtung der<br />
Bonitätsrisiken gelegt. Daher werden die Risiken E 2.1 und E 2.2 beispielhaft einer<br />
weiterführenden Fünf-Punkte-Analyse gemäß Punkt 2.4.1 unterzogen:<br />
Risiko Ursachen Entstehungsort Auswirkungen Wirkungsketten Beschaffenheit<br />
E 2.1<br />
Marktrezession,<br />
Standortwechsel<br />
Mieter<br />
Objekt, monatlich<br />
Mietausfall, Leerstand<br />
Portfoliorisiko, da<br />
Mieter in mehreren<br />
Objekten<br />
systematisches,<br />
gut quantifizierbares<br />
aber asymmetrisches<br />
Liquiditätsrisiko<br />
E 2.2<br />
Kundenzufriedenheit,<br />
Objektzustand, Mietpreis<br />
(overrented)<br />
Objekt, dauerhaft<br />
Zahlungsverzögerung,<br />
Verschlechterung<br />
Geschäftsverhältnis<br />
Verschlechterung<br />
Geschäftsverhältnis<br />
führt evtl. zur Kündigung<br />
(Mietausfälle<br />
/ Leerstand)<br />
unsystematisches,<br />
schwer quantifizierbares,<br />
asymmetrisches<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Abbildung 7: Fünf-Punkte-Risikoanalyse von Bonitätsrisiken<br />
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2.5 Risikobewertung – Schritt 4<br />
2.5.1 Ziel und Vorgehen bei der Risikobewertung<br />
6. Schritt:<br />
2. Schritt:<br />
Die Risikobewertung beinhaltet die systematische qualitative<br />
oder quantitative Wertung von Einzelrisiken einschließlich ihrer<br />
Wirkungszusammenhänge und der Abschätzung von möglichen<br />
Eintrittswahrscheinlichkeiten und/ oder Schadenshöhen.<br />
5. Schritt:<br />
3. Schritt:<br />
Die Bewertungsmethode wird dabei in Abhängigkeit von der Art des jeweiligen Einzelrisikos<br />
gewählt (z. B. Beurteilung qualitativer Eingangsgrößen durch ein Scoring-Modell bei Marktund<br />
Standortanalysen oder Erfassung quantitativer Eingangswerte durch Szenarioanalysen<br />
bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von Projektentwicklungen). Nachstehend folgt eine kurze<br />
Erläuterung wichtiger Ansätze für die Risikobewertung. Diese dient nur dem Überblick<br />
und möchte keine weiterführende Literatur ersetzen, die umfangreich vorhanden ist.<br />
1. Veränderung von Verhältniszahlen / Kennzahlensysteme<br />
• Anhand von Verhältniskennzahlen, wie z. B. Leerstandsquote, Eigenkapitalrendite oder<br />
Mietrückstandsquote, können Veränderungen im Zeitablauf beobachtet werden. Bei<br />
Über- oder Unterschreitung festgelegter Bandbreiten wird möglicher Handlungsbedarf<br />
deutlich.<br />
• Beispiel Mietrückstandsquote: Der Anteil der Mietrückstände bezogen auf die gesamten<br />
Mieteinnahmen (Mietrückstandsquote) darf einen bestimmten Prozentsatz (z. B.<br />
3%) nicht übersteigen.<br />
2. Sensitivitätsanalysen und Szenarioanalysen<br />
• Anhand von Sensitivitätsanalysen werden zukünftige Entwicklungen mittels simulierter<br />
Veränderungen von Variablen in Rechenmodellen untersucht und deren Auswirkungen<br />
auf Ergebnisgrößen (z. B. eines Unternehmens oder Projekts) ermittelt. Hierzu werden<br />
einzelne Variablen nacheinander unter Konstanthaltung der anderen Variablen modifiziert<br />
und die Effekte dieser Variationen untersucht. Werden mehrere Variablen gleichzeitig<br />
variiert, spricht man von einer Szenarioanalyse. Durch Ableitung von tolerierbaren<br />
Veränderungsgrenzen können die anhand einer Sensitivitäts- oder Szenarioanalyse<br />
gemessenen Risiken beurteilt werden.<br />
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• Beispiel: Simulation der Verlängerung eines im Folgejahr auslaufenden Mietvertrags.<br />
Anhand des Neuvermietungsszenarios wird für die (durch die Nachvermietung veränderten)<br />
Einflussgröße „Mietüberschüsse“ deren Auswirkung auf das Ergebnis ermittelt<br />
(siehe Beispiel in Abschnitt 3.1).<br />
3. Entscheidungsbaumverfahren<br />
• Mit dem Entscheidungsbaumverfahren werden die Konsequenzen unterschiedlicher<br />
Entscheidungswege (z. B. in einer Investitionskette) auf die Ausgangssituation ermittelt.<br />
Das Ziel besteht darin, das optimale Ergebnis durch eine systematische Gestaltung<br />
des Entscheidungswegs zu erreichen. Dabei werden subjektive Eintrittswahrscheinlichkeiten<br />
zugrunde gelegt.<br />
• Ein Beispiel für eine Grundstücksentwicklung mit einer Wohnbebauung enthält Abschnitt<br />
3.2.<br />
4. Value at Risk-Verfahren<br />
• Der Value at Risk (VaR) bezeichnet diejenige negative Abweichung vom Erwartungswert<br />
(z. B. Höhe eines Verlusts in €), die innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit einer<br />
definierten Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Diese Wahrscheinlichkeit<br />
beträgt üblicherweise 95 bis 99%. Für die restlichen Fälle wird keine Obergrenze definiert,<br />
d.h. es wird lediglich die Aussage getroffen, dass es eine negative Abweichung<br />
geben und diese über dem VAR-Wert liegen wird.<br />
• Beispiel: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% werden in den nächsten 20 Jahren<br />
mögliche Verluste nicht größer sein als € 100.000. Daneben besteht eine Wahrscheinlichkeit<br />
von 5%, dass in einem der nächsten 20 Jahre der Verlust € 100.000<br />
übersteigt.<br />
5. Scoring-Modelle<br />
• Mit Scoring-Modellen (auch: Punktbewertungsmodellen) können neben quantitativen<br />
auch qualitative Merkmale bewertet werden. Hierzu werden Bewertungskriterien identifiziert,<br />
die auf einer Skala z. B. jeweils eine Ausprägung von 1 bis 100 einnehmen können.<br />
Die Ausprägungen der einzelnen Kriterien ergeben mit unterschiedlichen Faktoren<br />
gewichtet einen Gesamtscore. Durch die Festlegung von Bandbreiten für Scores lässt<br />
sich das maximal tolerierbare Risikoprofil konkretisieren.<br />
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• Beispiel: Analyse von Marktattraktivität und Wettbewerbsvorteil eines Objekts in einem<br />
Scoring-Modell. In die Marktattraktivität fließen Mikro- und Makro-Standortfaktoren ein,<br />
in die Wettbewerbsstärke Objektdaten wie Objektbeschaffenheit, Bausubstanz, Ausstattungsmerkmale<br />
oder Rentabilitätskomponenten. Ergebnis dieses Vorgehens ist eine<br />
Matrix, mit der die Positionierung unterschiedlicher Objekte in deren Teilmärkten<br />
dargestellt und verglichen werden kann. Anhand von Zeitreihen und Prognosen können<br />
Entwicklungen von Märkten und Objekten abgebildet werden.<br />
6. Monte-Carlo-Simulation<br />
• Die Monte-Carlo-Simulation ist ein Rechenmodell, das Zielwerte auf der Basis von<br />
(unterschiedlichen) Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Variablen mit Zufallswerten<br />
ermittelt. Gegebenenfalls sind dabei Abhängigkeiten zwischen den Variablen im Modell<br />
zu berücksichtigen.<br />
• Beispiel eines einfachen Modells: Bei einer Wertermittlung von <strong>Immobilien</strong> werden vorher<br />
definierte Einflussgrößen mit einer geeigneten Wahrscheinlichkeitsverteilung dargestellt<br />
(im einfachen Fall z. B. jeweils normalverteilt: Mieteinnahmen schwanken um<br />
einen Mittelwert von € 10,50 mit Standardabweichung € 1,50, nicht umlagefähige Mietnebenkosten<br />
um einen Mittelwert von € 1,00 mit Standardabweichung € 0,50 sowie der<br />
Vervielfältiger um einen Mittelwert von 13 mit Standardabweichung von 1). Bei einer<br />
ausreichend großen Anzahl von Rechenvorgängen ergibt sich eine stabile Wahrscheinlichkeitsverteilung<br />
für den Zielwert.<br />
Abbildung 8: Schema Monte-Carlo-Simulation<br />
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2.5.2 Umsetzungshinweise für die Risikobewertung<br />
Grundlage einer erfolgreichen Risikobewertung ist die Wahl einer geeigneten Methode für<br />
die identifizierten und analysierten Einzelrisiken im Unternehmen. Bei der Risikobewertung<br />
sind Zusammenhänge zwischen Einzelrisiken zu beachten, damit sie nur einmalig berücksichtigt<br />
und der Höhe nach richtig (also auch nicht zu niedrig) eingeschätzt werden.<br />
Bezüglich der Anwendung oder Nicht-Anwendung bestimmter Methoden gibt es keine allgemeingültige<br />
Regel. So ist im Einzelfall zu entscheiden, welche Methode auch unter Aufwandsgesichtspunkten<br />
die angemessene ist. Die Festlegung steht im Spannungsfeld zwischen<br />
zeitlich angemessener Handhabung und rechnerisch angemessener Genauigkeit der<br />
Ergebnisse. Aufgrund der Einzigartigkeit von Unternehmen ist die Nutzung von Standard-<br />
Software nahezu ausgeschlossen. Insofern ist die Aufgabe des zentralen <strong>Risikomanagement</strong>s<br />
insbesondere die Entwicklung geeigneter Bewertungsverfahren.<br />
Die Anwendung vieler unterschiedlicher Bewertungsmethoden bei der Risikobewertung erweist<br />
sich bei der Auswertung und Interpretation der Ergebnisse zumeist als sehr hinderlich.<br />
Je weniger Verfahren genutzt werden, desto leichter können Risiken miteinander verglichen<br />
werden und eine Aggregation der Ergebnisse der Risikobewertung erfolgen.<br />
Kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden zum Einsatz, sollte stets zwischen Risikoaussagen<br />
unterschieden werden, die auf Daten aus dem internen Geschäftsbetrieb oder aus<br />
externen Quellen beruhen.<br />
Ergebnisse einer Risikobewertung sind nur dann sinnvoll, wenn die einzuhaltenden Rahmenbedingungen<br />
der Bewertungsmethode klar definiert und dem Bewerter bekannt sind. Der<br />
verbleibende Interpretationsspielraum über die Anwendung der Bewertungsmethode sollte<br />
so klein wie möglich sein. Die Riskowner benötigen im Hinblick auf die Anwendung der Bewertungsmethoden<br />
eine intensive Schulung und Betreuung zum Beispiel durch den Risikobeauftragten<br />
oder externen Fachkompetenzen.<br />
Die Vorgaben seitens des Berichtssystems sind bereits bei der Festlegung und Konzeption<br />
einer Bewertungsmethode und dessen Auswertung zu beachten.<br />
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2.5.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels<br />
Wie bereits in der Einführung des Anwendungsbeispiels (siehe Punkt 2.2.3) beschrieben,<br />
findet eine Fokussierung auf das Einzelrisiko E2 Bonität der Risikoklasse E Mieter und Nutzer<br />
der EAI statt. Nach Durchführung der Schritte Strategiedefinition, Identifikation und Analyse,<br />
des zu Grunde liegenden Regelkreislaufes (siehe Abbildung 1) erfolgt in diesem Abschnitt<br />
die Bewertung der wesentlichen Risikofaktoren, die auf die Bonität wirken. Das Bonitätsrisiko<br />
eines Mieters kann als Produkt aus der Höhe der Mieteinnahmen (Zahlungsausfall<br />
in Euro) und der Bonitätseinschätzung des Mieters (Eintrittswahrscheinlichkeit des Zahlungsausfalls<br />
in Prozent) definiert werden. Bonitätsfaktoren unterscheiden sich dabei in der<br />
Art und Weise und in der „Härte“ ihrer Messbarkeit. Mietausfall, Inflation und Laufzeiten können<br />
zahlenmäßig erfasst werden und somit auch quantitativ bei der Ermittlung des Bonitätsrisikos<br />
verwertet werden. Die Risikofaktoren Personal und Interaktion sind qualitativ und<br />
schwer messbar, jedoch bei einer Bonitätseinschätzung nicht zu vernachlässigen.<br />
Es sollten also nicht alleine quantitative sondern auch qualitative Informationen in die Risikobewertung<br />
des Risikos E2 Bonität mit einbezogen werden. Neben zahlreichen externen<br />
Quellen (Bonitätsauskunft, <strong>Immobilien</strong>rating etc.) ist zu empfehlen, auch die bereits intern<br />
vorhandenen und verwertbaren Informationen zu berücksichtigen. Hier gilt es unter dem<br />
Kosten- und Nutzen-Aspekt die beste Lösung zu finden. Die externen Informationen müssen<br />
zur Verwendung weiter aufbereitet werden. Anschließend kann durch eine Bewertung und<br />
Aggregation der einzelnen Risikowerte je Mieter die Projektion auf die Objektebene erfolgen.<br />
1. Quantitative Bonitätsfaktoren<br />
Quantitative Bonitätsfaktoren sind messbar und können direkt zahlenmäßig bzw. über<br />
Kennzahlen erfasst werden. Es gibt eine Vielzahl von allgemeinen und unternehmensspezifischen<br />
Kennzahlen über die eine Beurteilung der Bonität vorgenommen werden<br />
kann. Dabei sollte eine Beschränkung auf einige ausgewählte und aussagekräftige Kennzahlen<br />
erfolgen. Bonitäts-Scores und Indizes über das Zahlungsverhalten basieren in der<br />
Regel auf umfangreichen Scoring-Modellen und bilden dadurch eine Vielzahl von quantitativen<br />
Aspekten ab. Anbieter solcher Scoring-Modelle zur Bonitätsbewertung sind beispielsweise<br />
Kreditrating-Agenturen.<br />
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Daneben sind bereits häufig im eigenen Unternehmen messbare Bonitätsfaktoren vorhanden<br />
und können mit geringem Aufwand aus der internen Prozessdokumentation des<br />
operativen Geschäfts gewonnen werden. Hierzu zählen beispielsweise:<br />
• Dauer der Geschäftsbeziehung<br />
Mit zunehmender Dauer der Geschäftsbeziehung sinkt tendenziell die Ausfallwahrscheinlichkeit.<br />
Diese Annahme basiert u. a. auf den gewonnenen Erfahrungen und der<br />
Mieterbindung.<br />
• Zahlungsverhalten<br />
Das Zahlungsverhalten kann über Abweichungen vom vereinbarten Zahlungszeitpunkt<br />
und der vereinbarten Zahlungsform beurteilt werden. Verspätete Zahlungen, Mietminderungen<br />
und sonstige Abweichungen vom Normalfall sind mögliche Hinweise auf Liquiditätsprobleme<br />
des Mieters.<br />
Es ist sinnvoll, diese Informationen mit den externen Bonitätsdaten abzugleichen und<br />
zu plausibilisieren. In jedem Fall sollten Erkenntnisse aus dem eigenen Beschwerdemanagement<br />
einbezogen werden, um mögliche Gründe für Abweichungen vom normalen<br />
Zahlungsverhalten festzustellen.<br />
2. Qualitative Bonitätsfaktoren<br />
Die Bewertung qualitativer Faktoren aus verschiedenen internen und externen Quellen<br />
wird nach Möglichkeit für alle in gleicher Art und Weise und in nachvollziehbarer greifbarer<br />
Form erfolgen (z. B. Scoring). Denkbar sind auch Modelle, in denen interne und externe<br />
Faktoren gemeinsam bewertet werden.<br />
Einige qualitative Faktoren besitzen jedoch keine ausreichende „Härte“, um mit Hilfe eines<br />
Scoring-Modells erfasst zu werden. Gemeint sind hier in erster Linie weiche, hochgradig<br />
mieterspezifische Informationen, die ausschließlich durch die direkte Interaktion mit dem<br />
Mieter gewonnen werden (z. B. durch Kundenzufriedenheitsanalysen, Einschätzungen<br />
durch das Objektmanagement, Erkenntnisse aus dem Beschwerdemanagement). Dadurch<br />
können bei der Dokumentation und der Bewertung in hohem Maße auch subjektive<br />
Einflüsse berücksichtigt werden. Diese weichen Einflussfaktoren sind als Warnsignale zu<br />
sehen, die losgelöst von der eigentlichen Bewertung des Bonitätsrisikos eine Einschätzung<br />
zur Ausfallwahrscheinlichkeit eines Mieters abgeben.<br />
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Nachfolgende Abbildung zeigt schematisch ein mögliches Vorgehen zur kombinierten Risikobewertung<br />
mit quantitativen und qualitativen Bonitätsfaktoren:<br />
Warnsignale<br />
Warnsignale<br />
(weiche<br />
(weiche<br />
qualitative<br />
qualitative<br />
Bonitätsfaktoren)<br />
Bonitätsfaktoren)<br />
Quantitative Quantitative Bonitätsfaktoren<br />
Bonitätsfaktoren<br />
(interne<br />
(interne<br />
/<br />
/<br />
externe<br />
externe<br />
Daten)<br />
Daten)<br />
Qualitative Qualitative Bonitätsfaktoren<br />
Bonitätsfaktoren<br />
(interne<br />
(interne<br />
/<br />
/<br />
externe<br />
externe<br />
Daten)<br />
Daten)<br />
z. B. 50 % z. B. 50 %<br />
Einschätzung der<br />
Mieterzufriedenheit<br />
Finanzrating<br />
(z.B.Creditreform Bonitätsindex)<br />
100 %<br />
Qualitatives Rating<br />
bzw. Scoring<br />
Mieterbonität Mieterbonität (Eintrittswahrscheinlichkeit Zahlungsausfall Zahlungsausfall in<br />
in<br />
%)<br />
%)<br />
Bonitätsrisiko<br />
CFaR (€) = Mietertrag (€) x Mieterbonität Mieterbonität (%) (%)<br />
Abbildung 9: Bonitätsrisiko Scoring-Modell<br />
Die Bonitätsbewertung teilt sich auf in einen berechneten Prozentwert zur Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
und die Darstellung (Ampel) der geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeit auf Basis der<br />
weichen Faktoren. Es finden also parallel zwei unabhängige Bewertungsläufe statt:<br />
• In dem berechneten Prozentwert sind die internen und externen, quantitativen wie<br />
auch klassifizierten und bewerteten qualitativen Bonitätsfaktoren enthalten. Der Wert<br />
drückt die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Zahlungsausfall des Mieters aus, der in<br />
die Cashflow-at-Risk - Berechnung (CFaR) einfließt.<br />
• Die Ausfallwahrscheinlichkeit (bzw. das Bonitätsrisiko), die sich aus der Einschätzung<br />
der Mieterzufriedenheit ergibt, wird getrennt betrachtet und als Warnsignal in Ampelform<br />
dargestellt (z. B. rot = kritisch, gelb= beobachten, grün = unkritisch).<br />
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Den Mieter A zeichnet eine langjährige positive Geschäftsbeziehung aus. Zahlungsrückstände<br />
sowohl bei der Miete als auch bei den Nebenkosten sind zu keiner Zeit entstanden. Der<br />
Mieter A hat sich im Rahmen der Kundenzufriedenheitsanalyse positiv zur derzeitigen Mietfläche<br />
geäußert. Allerdings verweist er auf den nahe liegenden Konkurrenzstandort sowie<br />
den dazu überhöhten Mietzins (overrent).<br />
Aufgrund der erhaltenen Informationen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls<br />
(Mieterbonitätsfaktor) auf maximal 2,5% geschätzt (siehe Abbildung). Der absolute<br />
Risikowert (Cashflow-at-Risk) ergibt sich aus dem Mietertrag netto p.a. in Höhe von<br />
€ 353.663,72 multipliziert mit dem Mieterbonitätsfaktor von 2,5%. Diese interne Einschätzung<br />
wird untermauert durch ein positives Rating der Auskunfteien.<br />
Vor diesem Hintergrund sollte es Ziel des Vermieters sein, den Mieter als Kunden zu halten.<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
Zahlungsausfall<br />
quantitativ<br />
Ermittlung Bonitätsrisiko<br />
Mietertrag<br />
(netto p.a.)<br />
CFaR (€)<br />
Beispiel Rating Mieter A<br />
qualitativ<br />
Mieterampel<br />
gesamt<br />
(z.B. Abstufung<br />
gering - hoch)<br />
internes Rating<br />
Ratingklassen<br />
(1 = sehr gut)<br />
externes<br />
Vergleichsrating<br />
z.B. Creditreform<br />
Bonitätsindex<br />
bis 1 % 1 100 - 200<br />
1,1 - 2,5% 353.663,72 € 8.841,59 € gering 2<br />
2,6 - 5 % 3<br />
200 - 300<br />
5 - 10 % 4 300 - 350<br />
11 - 20 % 5 351 - 499<br />
21 - 30 % 6<br />
31 - 50 % 7<br />
500 - 600<br />
> 50 % 8<br />
Abbildung 10: Beispiel Ratingskala<br />
Nach dem Rating der Einzelmieter erfolgt die Aggregation der Einzelrisiken jedes Mieters auf<br />
die Objektebene und kann dann mit anderen objektspezifischen und sonstigen Risiken kombiniert<br />
werden.<br />
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2.6 Risikosteuerung – Schritt 5<br />
2.6.1 Ziel und Vorgehen bei der Risikosteuerung<br />
6. Schritt:<br />
2. Schritt:<br />
Die Risikosteuerung baut auf den Ergebnissen der Risikobewertung<br />
auf. Mit Maßnahmen der Risikosteuerung werden die<br />
erkannten und bewerteten Risiken im Unternehmen so gesteuert,<br />
dass sie den Vorgaben der Risikostrategie entsprechen.<br />
5. Schritt:<br />
3. Schritt:<br />
Für die Steuerung von Risiken steht eine Vielzahl möglicher Maßnahmen zur Verfügung. Je<br />
nach Klassifizierung des Risikos (siehe Abschnitt 2.4: Risikoanalyse) und Ergebnis der Risikointensität<br />
(siehe Abschnitt 0: Risikobewertung) ist eine passende und umsetzbare Herangehensweise<br />
auszuwählen. Dabei ist zu beachten, dass bei Änderung einer einzelnen Risikoposition<br />
über nicht berücksichtigte Interdependenzen eine andere neu entstehen kann.<br />
Risiken können u. a. über die folgenden neun Maßnahmen gesteuert werden:<br />
1. Risikovorsorge<br />
• Unter Risikovorsorge versteht man allgemeine Maßnahmen, die sich weder auf eine<br />
konkrete Entscheidungssituation, noch direkt auf eine bestimmte Risikoart beziehen,<br />
sondern nur zu einer Erhöhung der generellen Risikotragfähigkeit beitragen.<br />
• Beispiele: Erhöhung des Eigenkapitals, Stärkung der Marktposition, Weiterbildung der<br />
Mitarbeiter.<br />
2. Risikoübernahme<br />
• Risikoübernahme umfasst das bewusste und oft sogar gezielte Eingehen von Risiken.<br />
Gründe hierfür können geringe Risikoeinstufungen oder auch besonders hohe Risikoeinstufungen<br />
sein. Alternativ kann eine Risikoübernahme auch eine aktive Risikosteigerung<br />
beinhalten (z. B. bei Value-Added und opportunistischen Strategien).<br />
• Beispiele: Zinsänderung kurz vor Tilgung eines Darlehens (geringes Risiko) oder Aufkauf<br />
eines Portfolios von Non-Performing Loans (gezielte Risikosteigerung).<br />
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3. Research<br />
• Research-Maßnahmen tragen über eine Erhöhung des Informations- und Wissenstands<br />
des Entscheidungsträgers zu einer besseren Abschätzung künftiger Bedingungen<br />
bei.<br />
• Beispiel: Untersuchung von Konjunkturrisiken.<br />
4. Risikobegrenzung<br />
• Durch Festlegung von Quoten und Obergrenzen werden Risiken begrenzt, aber auch<br />
die damit verbundenen Chancen gemindert.<br />
• Beispiele: Auslandsanteil im Portfolio, Obergrenze der Kapitalbindung in einem Einzelobjekt,<br />
Obergrenze für den Einsatz von Fremdkapital.<br />
5. Risikoteilung<br />
• Sofern das Gesamtrisiko einer einzelnen Transaktion die Risikobereitschaft bzw. die<br />
Risikotragfähigkeit eines Marktteilnehmers übersteigt, kann es auf mehrere Risikoträger<br />
aufgeteilt werden.<br />
• Beispiele: Joint-Ventures, Konsortialfinanzierungen.<br />
6. Risikodiversifikation<br />
• Risiken, die isoliert betrachtet akzeptabel erscheinen, können auf Portfolioebene gegenwärtig<br />
oder zukünftig Dimensionen annehmen, die nicht mehr im Sinne der Risikostrategie<br />
sind und die Risikotragfähigkeit des Unternehmens übersteigen. Risikodiversifikation<br />
beschreibt in diesem Zusammenhang eine Vermeidung von Klumpenrisiken<br />
durch die Kombination solcher (<strong>Immobilien</strong>-)Anlagen, deren Entwicklung möglichst unabhängig<br />
voneinander und bestenfalls sogar gegenläufig ist. Nur unsystematische Risiken<br />
können diversifiziert werden (siehe Abschnitt 2.4.1, Punkt 5).<br />
• Unsystematische <strong>Immobilien</strong>risiken, die diversifiziert werden können, sind z. B.:<br />
• Typologische Schwerpunkte (Nutzungsarten)<br />
• Regionale Schwerpunkte<br />
• Synchron auslaufende Mietverträge<br />
• Homogene Mieterstrukturen<br />
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• Homogene Kapitalbindungsdauern<br />
• Gleichläufige <strong>Immobilien</strong>-Lebenszyklen<br />
• Investitionsstile<br />
• Erwähnenswert sind <strong>Immobilien</strong>-Indexderivate, die von Investmentbanken auf mehrere<br />
<strong>Immobilien</strong>-Performanceindices gehandelt werden. <strong>Immobilien</strong>-Indexderivate ermöglichen<br />
Investitionen in <strong>Immobilien</strong>märkte als synthetische Transaktionen, bei der nur<br />
Zahlungsströme getauscht werden (Swap) oder das Recht auf einen Zahlungsstrom<br />
erworben wird (Option). Der physische Erwerb einer einzelnen Immobilie ist dabei nicht<br />
mehr erforderlich, wodurch die Illiquidität von <strong>Immobilien</strong>märkten reduziert werden<br />
kann. Voraussetzung ist ein geeigneter Performanceindex für die jeweiligen Teilmärkte.<br />
Insbesondere bei Swaps muss der Investor in der Lage sein, das Risiko der Teilmärkte<br />
realistisch einzuschätzen.<br />
7. Risikoübertragung<br />
• Bei der Übertragung eines Risikos ist zwischen dem Insurance-Risk-Transfer und dem<br />
Non-Insurance-Risk-Transfer zu unterscheiden. Im ersten Fall wird ein Risiko durch<br />
den Abschluss einer Versicherung, im zweiten Fall durch einen Vertrag auf einen Geschäftspartner<br />
(nicht Versicherung) übertragen.<br />
• Beispiele: Brandschutzversicherung (Insurance-Risk-Transfer); Beteiligung des beauftragten<br />
Projektentwicklers am Risiko (Non-Insurance-Risk-Transfer).<br />
8. Risikokompensation<br />
• Es wird versucht, latent vorhandene Risiken zumindest teilweise durch gegenläufige<br />
Geschäfte zu neutralisieren, sodass die Nachteile der einen Position durch die Vorteile<br />
einer anderen Position aufgehoben werden.<br />
• Beispiele: Fakturierung von Einnahmen und Ausgaben in derselben Währung bei Auslandsimmobilien,<br />
Absicherung von Zinsänderungsrisiken und Wechselkursrisiken durch<br />
Derivate.<br />
9. Risikovermeidung<br />
• Risikovermeidung bedeutet den Verzicht auf ein risikobehaftetes Geschäft.<br />
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• Beispiele: Bank lehnt einen Kreditantrag ab, Projektentwickler zieht sich aus einem<br />
Entwicklungskonsortium zurück.<br />
2.6.2 Umsetzungshinweise für die Risikosteuerung<br />
Zwingende Erfordernis ist, dass die Entscheidungsträger in der Unternehmensorganisation<br />
früh genug über entstandene Risiken informiert werden, um rechtzeitig gegensteuern zu<br />
können. Dies erfordert ein effizientes Berichtswesen und die Bereitschaft der Riskowner,<br />
Risiken offen zu kommunizieren.<br />
Um die Mitarbeiter für ein Risikobewusstsein zu sensibilisieren, sind regelmäßige Schulungen<br />
erforderlich, die dokumentiert werden sollten. Oftmals sind Mitarbeiter nicht bereit, über<br />
entstandene Risiken zu berichten, weil sie arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten. Ein<br />
offener Umgang mit Risiken sollte stattdessen Teil der Unternehmenskultur werden.<br />
Abstrakte Risiken, z. B. Einfluss von konjunkturellen und demographischen Entwicklungen<br />
am Mikrostandort, können zu Fehlinterpretationen bei den Riskownern führen, weil die subjektive<br />
Risikowahrnehmung vom tatsächlichen Risiko abweicht. Auch dies muss den involvierten<br />
Mitarbeitern bewusst sein.<br />
Der Risikobeauftragte ist u. a. die zentrale Sammelstelle für Ad-hoc-Meldungen und zuständig<br />
für die Erkenntnis von möglichen Klumpenrisiken (siehe Abschnitt 2.4.1, Punkt 5). Hierdurch<br />
kommt ihm eine besondere Verantwortung zu.<br />
Einige Risiken sind durch die Riskowner nicht steuerbar, da sie sich aus Vorgaben durch die<br />
Unternehmensführung ergeben (z. B. Standortvorgaben). Im Sinne einer offenen Risikokultur<br />
werden auch diese Risiken dokumentiert.<br />
Zielvorgaben müssen an die Risikostrategie angepasst werden. So lässt sich z. B. vermeiden,<br />
dass ein Riskowner einen Mieter schlechter Bonität akzeptiert, um die Zielvorgabe eines<br />
höheren Vermietungsstands zu erreichen (auf Kosten der Zusammensetzung des Mieterportfolios).<br />
Bei allen Maßnahmen müssen Neben- und Fernwirkungen beachtet werden. So wird z. B.<br />
häufig übersehen, dass durch die Vermeidung eines Einzelrisikos ein anderes entsteht oder<br />
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sich vergrößert. Diese Zusammenhänge gilt es zu erkennen, damit die Maßnahme angepasst<br />
werden kann. 7<br />
Ein internes Überwachungssystem ist Teil des Internen Kontrollsystems 8 und setzt sich aus<br />
prozessintegrierten und prozessunabhängigen Überwachungsmaßnahmen zusammen (siehe<br />
Abbildung 11). Zu den organisatorischen Sicherungsmaßnahmen zählen insbesondere<br />
eine exakte Aufbau- und Ablauforganisation (z. B. Funktionstrennungen und Zugriffsbeschränkungen).<br />
Zu den Kontrollen zählen beispielsweise automatische Kontrollen i. d. R. DVgestützt<br />
und manuelle Kontrollen durch nächste Hierarchiestufen (‚Vier-Augen-Prinzip’).<br />
Exakt definierte Mitarbeiterkompetenzen bei wesentlichen unternehmerischen Vorgängen<br />
können erreichen, dass Risiken besser gesteuert und schneller erkannt werden oder gar<br />
nicht entstehen.<br />
Internes Kontrollsystem<br />
Internes Steuerungssystem<br />
Internes Überwachungssystem<br />
Prozessintegrierte<br />
Überwachungsmaßnahmen<br />
Prozessunabhängige<br />
Überwachungsmaßnahmen<br />
Organisatorische<br />
Kontrollen<br />
Interne<br />
Sonstige<br />
Sicherungsmaßnahmen<br />
Revision<br />
Abbildung 11: Internes Kontrollsystem<br />
Mit zu hohem Risiko behaftete Geschäfte sollten nach exakter Abwägung gemieden werden.<br />
Risikovermeidung kann aber auch heißen, auf Chancen zu verzichten.<br />
7 Anschaulich zeigt dies Dörner (2003) anhand computergestützter Experimente, in denen Probanden komplexen<br />
Entscheidungssituationen ausgesetzt sind.<br />
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Aus den Erfahrungen wird erneut deutlich, dass eine klare Risikostrategie benötigt wird, um<br />
Risiken im Unternehmen steuerbar zu machen.<br />
2.6.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels<br />
Die Risikosteuerung baut auf den Ergebnissen der Risikobewertung auf. Mit Maßnahmen der<br />
Risikosteuerung werden die erkannten und bewerteten Risiken im <strong>Immobilien</strong>unternehmen<br />
so gesteuert, dass sie den Vorgaben der Risikostrategie entsprechen.<br />
Die konkreten Maßnahmen zur Risikosteuerung im Beispiel des Mieters A wären insbesondere<br />
Aktivitäten zur Mieterbindung, die den Maßnahmen der Risikobegrenzung zuzuordnen<br />
sind. Hierbei muss insbesondere die Konkurrenzsituation und der derzeit überhöhte Mietzins<br />
bei den Prolongationsverhandlungen unter Betrachtung der notwendigen Wirtschaftlichkeit<br />
des Objekts berücksichtigt werden. Bei Änderungswünschen des Mieters können eventuell<br />
zusätzliche oder andere Flächen im Objekt angeboten werden.<br />
Die Einschätzung eines möglichen Konzentrationsrisikos (31,8% des Mietertrags des Objekts)<br />
ist in diesem Fall nach Auswertung des Scoring-Modells zum Bonitätsrisiko von untergeordneter<br />
Bedeutung, da der Mieter als solvent und zahlungskräftig eingeschätzt wird.<br />
8 In Anlehnung an die IdW 261.<br />
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2.7 Vergleich mit der Strategie – Schritt 6<br />
Der in Abbildung 1 dargestellte Regelkreislauf stellt die grundsätzliche<br />
Vorgehensweise bei der <strong>Implementierung</strong> eines <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong>s<br />
dar. Sofern ein Unternehmen<br />
erstmalig ein <strong>Risikomanagement</strong> einführt, wird die Risikostrategie<br />
zunächst sehr allgemein gehalten sein.<br />
Da der durchzuführende Prozess nicht starr ist, muss der Regelkreislauf in wiederkehrenden<br />
Zeiträumen durchlaufen und die vorgegebene Risikostrategie mit den tatsächlichen Risiken<br />
im Unternehmen abgeglichen werden. Der zeitliche Abstand hängt im Allgemeinen von<br />
der Unternehmensgröße und der Unternehmensstruktur ab. Ein jährliches Durchlaufen des<br />
Prozesses empfiehlt sich bei Unternehmen, deren Risiken durch hohe Eintrittswahrscheinlichkeiten<br />
und große Schadenshöhen charakterisiert sind. Je häufiger der Regelkreislauf des<br />
<strong>Risikomanagement</strong>s durchlaufen wird, desto feiner und steuerbarer wird das System.<br />
Weicht die ursprünglich formulierte Risikostrategie von den tatsächlich ermittelten Risiken<br />
ab, müssen die vorhandenen Risiken (Risikosteuerung) an die Risikostrategie angepasst<br />
werden. Nur in Ausnahmefällen darf die Risikostrategie in Abhängigkeit eines geänderten<br />
Risikoumfelds neu formuliert werden.<br />
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2.8 Dokumentation und Berichterstattung<br />
2.8.1 Dokumentation<br />
In allen Phasen des Regelkreislaufs ist die angemessene und<br />
sorgfältige Dokumentation von getroffenen Maßnahmen und<br />
Teilergebnissen entscheidend. Dies schließt auch die Beschreibung<br />
eines geeigneten Überwachungssystems ein, das die Einhaltung der eingeleiteten<br />
Maßnahmen zur laufenden Erfassung und Kommunikation von Risiken gewährleistet. 9<br />
Die Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse dient zur Sicherstellung der dauerhaften,<br />
personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des <strong>Risikomanagement</strong>s und zum Nachweis<br />
der Erfüllung der Pflichten des Vorstands nach § 91 Abs. 2 AktG. Sie trägt auch dazu<br />
bei, dass Mitarbeiter durch größere Sorgfalt Fehler vermeiden und aufgetretene Fehler besser<br />
korrigiert werden. Die Dokumentation erfolgt idealerweise in Form eines Risikohandbuchs,<br />
in das die organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Einrichtung des <strong>Risikomanagement</strong>s<br />
aufgenommen werden. Darunter fallen im Sinne des Risikokreislaufs aus<br />
Abschnitt Abbildung 1 insbesondere: 10<br />
• Aussagen zur Bedeutung der frühzeitigen Identifikation von Risiken,<br />
• die Definition von Risikofeldern (Einzelrisiken, Risikoklassen und Risikoarten),<br />
• Grundsätze für die Risikostrategie, Risikoidentifikation, Risikoanalyse, Risikobewertung,<br />
Risikosteuerung sowie Risikokommunikation, insbesondere auch über die Feststellung<br />
und die Reaktion auf Veränderungen im Zeitablauf,<br />
• die Festlegung von Verantwortlichkeiten (Riskownern) und Aufgaben für Risikoidentifikation,<br />
-analyse, -bewertung, -steuerung und -kommunikation,<br />
• Regelungen zur Berichterstattung über unerkannte und unbewältigte Risiken an die<br />
nächsthöhere Hierarchiestufe (Berichtswesen),<br />
• eine Darstellung des internen Überwachungssystems zum <strong>Risikomanagement</strong>.<br />
9 Vgl. IdW PS 340 (Stand: 11.09.2000) 3.6 (15).<br />
10 Vgl. IdW PS 340 (Stand: 11.09.2000) 3.6 (17).<br />
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Art und Umfang der Dokumentation richten sich nach Größe und Komplexität des Unternehmens.<br />
Eine fehlende oder unvollständige Dokumentation führt gemäß IdW zu Zweifeln an<br />
der dauerhaften Funktionsfähigkeit des <strong>Risikomanagement</strong>s.<br />
Zum Nachweis der kontinuierlichen Anwendung des Systems empfiehlt sich die Archivierung<br />
von relevanten Unterlagen aus jeder Phase des Regelkreislaufs über einen ausreichend langen<br />
Zeitraum. 11<br />
Diese Dokumentation wird regelmäßig durch den Risikobeauftragten aktualisiert und dient:<br />
• der Geschäftsleitung als Nachweis ihres pflichtgemäßen Verhaltens (Rechenschaftsfunktion),<br />
• zur Risikokontrolle und Aktualisierung der Risikolage im Unternehmen (Kontroll- und Sicherungsfunktion),<br />
• als Grundlage und Voraussetzung für die Prüfung des Überwachungssystems und des<br />
<strong>Risikomanagement</strong>s durch den Aufsichtsrat, die Interne Revision und durch den Abschlussprüfer<br />
(Prüfbarkeitsfunktion),<br />
• zur Prüfung der vollständigen Erfassung der wesentlichen Risiken (soweit wie möglich).<br />
11 Vgl. IdW PS 340 (Stand: 11.09.2000) 3.6 (18).<br />
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Risikoinventar<br />
Abbildung 12 zeigt beispielhaft, wie ein Risikokatalog (Risikoinventar) als Anlage zu einem Risikohandbuch die Risiken dokumentieren kann.<br />
Risikobeauftragter Risiko-Inventar Stand: 01. Januar 2007<br />
Geschäftsbereich Bauträgergeschäft<br />
Nr. Risikopotenziale / mögliche Eintrittsvoraussetzungen<br />
Risikobewertung<br />
Überwachungssysteme organisatorisch eingebunden /<br />
Termine<br />
Risiken<br />
Riskowner<br />
Eintrittswahrsch. Schadenshöhe Beispiele wie? Orga - Bez. bis wann? Wiederkehr<br />
10.0 Vertrieb<br />
10.1 negative Absatzentwicklung,<br />
Absatzeinbrüche, erhöhter<br />
Vertriebsaufwand, Imageverlust<br />
10.2 Kaufpreisgestaltung<br />
10.2.1 Ruinöser Wettbewerb bzw.<br />
Preisverfall am Mikrostandort<br />
10.2.2 zu niedrig angesetzte Kaufpreise Falsche und nicht sachgerechte<br />
nicht genutzte Kaufpreisspielräume Marktforschung<br />
(beim Einzelobjekt) oder zu hoch<br />
angesetzte Kaufpreise, Kaufpreisreduzierung,<br />
Imageverlust<br />
negative Marktentwicklung möglich mittel bis gravierend<br />
(Klumpenrisiko)<br />
Maklerverträge, Marketingmix,<br />
Kontrolle des Vertriebs<br />
Preiskampf am Mikrostandort möglich mittel Marktbeobachtung / und<br />
Marktforschung<br />
möglich gering Marktbeobachtung und<br />
Marktforschung<br />
teils über Proj.-<br />
Datenbank und<br />
Berichtswesen<br />
Arbeitsanweisung<br />
(AA)<br />
AA<br />
Benennung der<br />
Person / Orga-<br />
Bezeichnung<br />
Benennung der<br />
Person / Orga-<br />
Bezeichnung<br />
Benennung der<br />
Person / Orga-<br />
Bezeichnung<br />
Regelmäßig, Datum<br />
angeben<br />
Regelmäßig, Datum<br />
angeben<br />
Regelmäßig, Datum<br />
angeben<br />
Datum angeben<br />
Datum angeben<br />
Datum angeben<br />
10.3 Falsche Vertragsgestaltung,<br />
dadurch:<br />
Ansprüche aus Kaufverträgen<br />
Wegen vorgegebenem Musterkaufvertrag<br />
unwahrscheinlich.<br />
10.4 Bonitätsrisiko des Erwerbers,<br />
Rücktritt vom Kaufvertrag<br />
Wegen Bonitätsprüfung durch die<br />
Bank eher unwahrscheinlich.<br />
kein Risiko<br />
kein Risiko<br />
Internes Kontrollsystem,<br />
Vertragswesen<br />
Internes Kontrollsystem,<br />
Vertragswesen<br />
AA<br />
Benennung der<br />
Person / Orga-<br />
Bezeichnung<br />
Regelmäßig, Datum<br />
angeben<br />
Datum angeben<br />
11.0 Gewährleistung / GWL<br />
11.1 Vom Unternehmen zu übernehmende<br />
Kosten d. GWL, weil:<br />
Ausfall des GU / GÜ<br />
Differenz zwischen Kunden- und<br />
GU-/ GÜ-Baubeschreibung<br />
möglich gering Qualitätsmanagement<br />
Vertragsregelungen GWL-<br />
Bürgschaften<br />
Beschwerdemanagement<br />
Benennung der<br />
Person / Orga-<br />
Bezeichnung<br />
Regelmäßig, Datum<br />
angeben<br />
Datum angeben<br />
11.2 Vom Unternehmen nicht zu<br />
übernehmende Kosten der GWL,<br />
aber: Imageverlust<br />
Schlechte Leistung d. Vorunternehmers,<br />
finanziell abgedeckt<br />
durch GWL-Bürgschaften<br />
kein Risiko<br />
maximale GWL-Fristen,<br />
Internes Kontrollsystem,<br />
Vertragsregelungen<br />
Beschwerdemanagement<br />
Benennung der<br />
Person / Orga-<br />
Bezeichnung<br />
Regelmäßig, Datum<br />
angeben<br />
Datum angeben<br />
11.3 Beweissicherungen / Prozessrisiken<br />
schlechte Leistung d. Vorunternehmer,<br />
falsche Bauausführung<br />
Einstellung aller Risiken in<br />
die Risikodatenbank, Bildung<br />
von Rückstellungen<br />
AA<br />
Benennung der<br />
Person / Orga-<br />
Bezeichnung<br />
Regelmäßig, Datum<br />
angeben<br />
Datum angeben<br />
12.0 Eigene Risiken aus Makler- und<br />
Bauträgerverordn., Vertragserf.-<br />
Bürgsch, anhängige Verfahren<br />
Erfassung des Gesamtrisikovolumens<br />
möglich<br />
gravierend<br />
(Klumpenrisiko)<br />
Möglichkeit der schnelleren<br />
Reduzierung suchen,<br />
Bürgschaftsdatenbank<br />
über Kontrollinstanz<br />
Benennung der<br />
Person / Orga-<br />
Bezeichnung<br />
Abbildung 12 : Risikoinventar<br />
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2.8.2 Berichterstattung<br />
Zwingend erforderlich ist, dass die Entscheidungsträger in der Unternehmensorganisation<br />
früh genug über entstandene Risiken informiert werden, um rechtzeitig gegensteuern zu<br />
können. Dies verlangt nach einem effizienten, möglichst automatisierten Berichtswesen mit<br />
einer exakten Darlegung der Informationspflichten von Riskownern an den Risikobeauftragten.<br />
So ist es z. B. notwendig, bei der Beschreibung von Berichtspflichten Eskalationsstufen<br />
mit Zeiträumen zu definieren, die angeben, wann und wie schnell Risiken bis zu welcher Hierarchiestufe<br />
zu melden sind.<br />
Für den Einsatz in der Praxis kann folgende Klassifizierung zugrunde gelegt werden:<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit:<br />
• Unwahrscheinlich (Einstufung 1)<br />
• Möglich (Einstufung 2)<br />
• Wahrscheinlich (Einstufung 3)<br />
• Nahezu sicher (Einstufung 4)<br />
• Sicher (Einstufung 5)<br />
Schadenshöhe:<br />
• Gering (Einstufung 1)<br />
• Mittel (Einstufung 2)<br />
• Wesentlich (Einstufung 3)<br />
• Gravierend (Einstufung 4)<br />
• Unternehmensgefährdend (Einstufung 5)<br />
Die Schadenshöhe kann z. B. in Prozent des Jahresergebnisses, NOI oder EBITDA oder<br />
auch als absoluter Betrag definiert werden.<br />
Die in der nachstehenden Portfoliodarstellung dunkel (rot) gekennzeichneten Risikoeinstufungen,<br />
die in einer dazugehörigen Legende exakt definiert sein müssen, bedürfen einer laufenden<br />
Kontrolle:<br />
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Definition der Risiken, die einer ständigen<br />
Kontrolle unterliegen<br />
Schadenshöhe<br />
in Klassen<br />
Definition gemäß<br />
Legende<br />
unternehmensgefährdend<br />
gravierend<br />
wesentlich<br />
m ittel<br />
gering<br />
unwahrscheinlich<br />
moeglich<br />
wahrscheinlich<br />
nahezu sicher<br />
sicher<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
ständige Kontrolle<br />
Handlungsbedarf<br />
zur Zeit kein Handlungsbedarf<br />
Abbildung 13: Einstufung von Risiken nach Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
Durch Ergänzung einer Zeitachse t kann die Portfoliodarstellung verfeinert und dreidimensional<br />
aufgebaut werden.<br />
Zur umfassenden Dokumentation gegenüber Wirtschaftsprüfern oder Kreditinstituten<br />
empfiehlt es sich, neben dem Risikoinventar auch eine exakte Definition der Aufbau- und<br />
Ablauforganisation darzustellen. Des Weiteren sollten die notwendigen Prozesse gegenüber<br />
Mitarbeitern in Organisationsverfügungen (Dienst-/ Arbeitsanweisungen) beschrieben sein.<br />
Darüber hinaus sind von den Riskownern Ad-hoc-Meldungen (im Sinne des <strong>Risikomanagement</strong>s)<br />
außerhalb des gesteuerten Berichtswesens durchzuführen, sobald ihnen neue<br />
Risiken im Verantwortungsbereich bekannt werden. Dies kann auch über ein Frühwarnsystem<br />
im Sinne des § 91, 2 AktG hinausgehen. 12 Gegebenenfalls sind vom Unternehmen bzw.<br />
dem Risikobeauftragten Schwellenwerte für relevante Risiken festzulegen. Es ist sinnvoll,<br />
dass Sofortmeldungen von möglichst allen Mitarbeitern beim Erkennen an den jeweilig zu-<br />
12 Ein Frühwarnsystem im Sinne des § 91, 2 AktG bezieht sich auf unternehmensgefährdende Risiken.<br />
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ständigen Riskowner weitergeleitet werden. Dieser beurteilt die Sofortmeldungen und übergibt<br />
relevante Informationen dann an den Risikobeauftragten.<br />
Ein Beispiel für eine solche Risiko-Sofortmeldung ist in Abbildung 14 aufgezeigt. Auf diese<br />
Weise kann z. B. die Information über mittelfristige Auszugspläne eines wichtigen Mieters<br />
eventuell durch einen Mitarbeiter vor Ort schon frühzeitig vor der eigentlichen Kündigung<br />
dem Riskowner bekannt gemacht werden.<br />
Es wird deutlich, dass die Fähigkeit und Bereitschaft der Riskowner, mögliche Risiken wahrzunehmen<br />
sowie offen und präzise zu kommunizieren, entscheidend für den Erfolg eines<br />
<strong>Risikomanagement</strong>s sind.<br />
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Absender<br />
Datum:<br />
Telefon:<br />
Risiko-Sofortmeldung<br />
Verteiler:<br />
□ Risikobeauftragter<br />
□ Riskowner _______<br />
Geschäftsbereich:<br />
Beschreibung des Risikos:<br />
Ausführliche Beschreibung des neu erkannten Risikos:<br />
Wie ist die vermutete Eintrittswahrscheinlichkeit:<br />
□ sehr hoch<br />
□ hoch<br />
□ mittel<br />
□ gering<br />
und das etwaige Schadenvolumen?<br />
in T€<br />
Vorschläge zur Ergreifung von Aktivitäten oder Alternativen, um dem Risiko zu begegnen:<br />
Unterschriften<br />
Abbildung 14: Beispiel für eine Risiko-Sofortmeldung<br />
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Abbildung 15 zeigt beispielhaft, wie die Informationsflüsse und Berichtspflichten aufgebaut<br />
werden können und welche Bereiche innerhalb einer Organisation beteiligt sind:<br />
Abbildung 15: Informationsflüsse und Berichtspflichten<br />
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2.8.3 Fortführung des Anwendungsbeispiels<br />
Im Rahmen der Berichtspflicht und Überwachung erfolgt eine Bewertung und Aggregation<br />
der einzelnen Risikowerte je Mieter und die Projektion auf die Objektebene. Grundlage hierfür<br />
ist eine Risikokarte wie in Abbildung 16:<br />
Risikokarte Wirtschaftseinheit- Nr.: 231<br />
Objektinformationen<br />
Standort:<br />
Musterstadt<br />
Mietertrag netto (€ p.a.)<br />
Lage:<br />
Innenstadt<br />
Anteil konzernintern<br />
Eigentumserhältnis: Direktinvestment<br />
Anteil konzernextern<br />
Bezeichnung:<br />
Büro- und Geschäftshaus Leerstand<br />
Mie te r- und Mie tve rtra gsinforma tione n<br />
Anzahl Mieter gesamt: 7<br />
Mietverträge gesamt 14<br />
Anzahl Mieter<br />
Gebäudemietverträge<br />
0<br />
konzernintern<br />
gesamt<br />
14<br />
Anzahl Mieter<br />
Gebäudemietverträge<br />
7<br />
konzernextern<br />
konzernextern<br />
14<br />
davon gewerbliche<br />
sonstige Mietverträge<br />
7<br />
Mieter<br />
(z.B. Stellplätze)<br />
0<br />
Mieterrisiken<br />
1.112.057,13<br />
0%<br />
100%<br />
1547 m²<br />
Name des Mieters<br />
Anzahl<br />
Restlaufzeiten<br />
(Monate)<br />
Mieter A gewerblich gering 31,80% 3 6, 6, 8<br />
Mieter B gewerblich mittel 22,40% 2 10, 12<br />
Mieter C gewerblich gering 16,60% 1 14<br />
Mieter D gewerblich gering 9,80% 3 18, 20, 22<br />
...<br />
we ite re R isike n<br />
Be zeichnung<br />
Be schre ibung<br />
hoher Leerstand die Leerstandsquote beträgt 22,1 % (Basis Mietertrag)<br />
...<br />
...<br />
<strong>Risikomanagement</strong>- Maßnahmen (lt. Risikohandbuch)<br />
- aktive Vermarktung des Leerstands vorantreiben, Wirtschaftseinheit wieder in Gewinnzone führen<br />
- detaillierte Prüfung des Einzelmietvertrages Mieter A, nach Möglichkeit verlängern<br />
- prüfen, ob konzerninterne Verwendung der Leerstandsfläche möglich<br />
Dokume ntation Risikoma nage ment- Maßna hme n<br />
Ma ßna hme Ze itfe nste r Sta tus<br />
Leerstandsvermarktung seit 11/2006 aktiv Verringerung Leerstand auf < 800m² nein<br />
konzerninterne<br />
Verwendung<br />
Bezeichnung Bonitätsrisiko<br />
Anteil an<br />
Mietertrag netto<br />
Vorgabe Risikosteuerung<br />
Mie tve rträ ge<br />
10 bis 11/2006 abgeschlossen konzerninterne Verwendung prüfen nein<br />
Erfolg<br />
(ja/nein)<br />
Abbildung 16: Risikokarte<br />
Die Risikokarte, die auch in anderen Bereichen des <strong>Risikomanagement</strong>s ein nützliches Instrument<br />
sein kann, eignet sich außerdem für die Erstellung eines Risikoberichts, auch im<br />
Sinne einer Ad-hoc-Meldung (siehe Punkt 2.8.2).<br />
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Die Risikokarte kann damit als fester Bestandteil in das Frühwarnsystem integriert werden.<br />
Übersichtlich gestaltet, gibt sie den Verantwortlichen im <strong>Risikomanagement</strong>-Prozess die<br />
Möglichkeit, sich schnell einen Überblick zu verschaffen. Auf dieser Grundlage wird der<br />
Riskowner bei seiner Entscheidung zur Einleitung von Risikosteuerungsmaßnahmen unterstützt.<br />
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3 Beispiele zu Risikobewertungen<br />
In diesem Kapitel werden Sensitivitätsanalyse und Szenarioanalyse sowie das Entscheidungsbaumverfahren<br />
als Methoden der Risikobewertung in Beispielen dargestellt.<br />
3.1 Sensitivitätsanalyse und Szenarioanalyse<br />
Sensitivitätsanalysen untersuchen, in welcher Weise sich Variationen einer Einflussgröße auf<br />
eine Zielgröße auswirken. Zu diesem Zweck werden die einzelnen Einflussgrößen nacheinander<br />
unter Konstanthaltung der anderen Variablen verändert und die Effekte dieser Variationen<br />
untersucht. Alternativ können auch mehrere Variable gleichzeitig variiert werden. In<br />
diesem Fall spricht man von einer Szenarioanalyse.<br />
Beispiel zur Sensitivitäts-/ Szenarioanalyse:<br />
Risikobetrachtung anhand einer Sensitivitäts-/ Szenarioanalyse:<br />
Projektentwicklung eines Bürogebäudes<br />
• Vermietbare Bürofläche: 19.400 m²<br />
• Das Gesamtinvestment beinhaltet die Kosten für Grundstück, Bauwerk inklusive der<br />
Außenanlagen und Ausstattung, Baunebenkosten, Vermarktungskosten sowie Finanzierungskosten<br />
Folgendes Grundszenario wird der Risikobetrachtung zugrunde gelegt:<br />
Gesamtinvestment (gegeben) € 56.536.610<br />
Erlöse aus Vermietung<br />
Fläche [m²] Miete [€/m²] Miete p.a.<br />
Büro 19.400 17,00 € 3.957.600<br />
Gesamt € 3.957.600<br />
Kaufpreismultiplikator 16,5<br />
Mietrendite 6,06%<br />
Verkaufspreis € 65.300.400<br />
Gewinnmarge € 8.763.790<br />
Marge [%] = 15,5%<br />
Gewinnmarge [€]<br />
=Verkaufspreis - Gesamtinvestment<br />
Marge [%]<br />
= Gewinnmarge / Gesamtinvestment *100%<br />
Für die Projektabwicklung entstehen dem Projektentwickler Kosten in Höhe von € 1.500.000.<br />
Zusätzlich wird ein Mindestgewinn von € 500.000 angesetzt. Anhand der Variation des erzielbaren<br />
Mietpreises wird die Sensitivität des Verkaufspreises auf Änderungen der Miete<br />
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dargestellt. Hieraus folgt:<br />
Untergrenze Verkaufspreis = € 56.536.610 + € 1.500.000 + € 500.000 = € 58.536.610<br />
Variation Miete<br />
-5% -10% -15%<br />
Miete/m² Bürofläche € 16,15 € 15,30 € 14,45<br />
Miete gesamt p.a. € 3.759.720 € 3.561.840 € 3.363.960<br />
Kaufpreismultiplikator 16,50 16,50 16,50<br />
Verkaufspreis € 62.035.380 € 58.770.360 € 55.505.340<br />
Auf Basis der zugrunde gelegten Prognose sowie der Variation der Miete folgt, dass bei einer<br />
Verringerung der Miete um 15% das Margenziel bereits deutlich unterschritten wird. Um<br />
das Risiko steuerbar zu machen, wird der minimale Mietpreis ermittelt, der die Margenanforderung<br />
an das Projekt gerade noch erfüllt.<br />
Minimaler Gesamterlös (Untergrenze Verkaufspreis) = € 58.536.610<br />
Miete, gesamt p.a. min € 58.536.610 / 16,5 = € 3.547.673<br />
Miete / m² x Mon. min € 3.547.673 / (19.400 m²x12 Mon.) = € 15,24<br />
Da der wirtschaftliche Erfolg eines Projekts von weiteren Einflussgrößen abhängt, wird beispielhaft<br />
ein einfaches Szenario gebildet, bei dem die Einflussgrößen Jahresmiete, Kaufpreismultiplikator<br />
und Gesamtinvestment gleichzeitig variiert werden.<br />
1. Erhöhung des Gesamtinvestments um 2% bzw. um 5%. Hieraus folgt:<br />
• Gesamtinvestment 1: € 58.536.610 x 1,02 = € 59.707.342<br />
• Gesamtinvestment 2: € 58.536.610 x 1,05 = € 61.463.440<br />
2. Variation des Gesamterlöses aus Vermietung der Büroflächen in einer Bandbreite von<br />
-5% bis +5%<br />
3. Variation des Kaufpreismultiplikators in einer Bandbreite von 16 bis 17<br />
Das Ergebnis der Betrachtung ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.<br />
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Kaufpreismultiplikator<br />
Jahresmiete<br />
16 16,5 17<br />
Verkaufspreis € 66.487.680 € 68.565.420 € 70.643.160<br />
+ 5% Gewinnmarge Investment 1 € 8.820.338 = 15,3% € 10.898.078 = 18,9% € 12.975.818 = 22,5%<br />
Gewinnmarge Investment 2 € 7.124.240 = 12,0% € 9.201.980 = 15,5% € 11.279.720 = 19,0%<br />
Verkaufspreis € 63.321.600 € 65.300.400 € 67.279.200<br />
Grundszenario (siehe Vorseite) € 8.763.790 = 15,5%<br />
+ 0% Gewinnmarge Investment 1 € 5.654.258 = 9,8% € 7.633.058 = 13,2% € 9.611.858 = 16,7%<br />
Gewinnmarge Investment 2 € 3.958.160 = 6,7% € 5.936.960 = 10,0% € 7.915.760 = 13,3%<br />
Verkaufspreis € 60.155.520 € 62.035.380 € 63.915.240<br />
- 5% Gewinnmarge Investment 1 € 2.488.178 = 4,3% € 4.368.038 = 7,6% € 6.247.898 = 10,8%<br />
Gewinnmarge Investment 2 € 792.080 = 1,3% € 2.671.940 = 4,5% € 4.551.800 = 7,7%<br />
Lediglich die fünf unterlegten Darstellungen (angestrebte Marge von 15,5%) erfüllen mindestens<br />
die Voraussetzungen des Grundszenarios.<br />
3.2 Entscheidungsbaumverfahren<br />
Das Entscheidungsbaumverfahren ist methodisch mit der Schätzung subjektiver Wahrscheinlichkeiten<br />
verwandt und untersucht vor allem die Interdependenz von Entscheidungen.<br />
Es berücksichtigt, dass Entscheidungen von großer Bedeutung in mehreren Stufen getroffen<br />
werden, indem zwischen der Investitionsentscheidung und den Folgeentscheidungen unterschieden<br />
wird. Hierbei haben die Konsequenzen von Folgeentscheidungen eine Auswirkung<br />
auf die Vorteilhaftigkeit der Anfangsinvestition.<br />
Beim Entscheidungsbaumverfahren werden deterministische (solche unter Sicherheit) und<br />
stochastische (solche unter Unsicherheit) Entscheidungssituationen unterschieden. Wenn<br />
z. B. am Ende von Periode 1 eine bestimmte Ergebnisausprägung eintritt (stochastisch),<br />
dann kann zwischen Handlungsalternative a und Handlungsalternative b gewählt werden<br />
(deterministisch).<br />
Für die stochastischen Entscheidungssituationen werden subjektive Wahrscheinlichkeiten für<br />
jede Ergebnisausprägung festgelegt. Hierbei kann das Ergebnis der Vorperiode die Wahrscheinlichkeiten<br />
für die nächste Periode beeinflussen (z. B. ist ein enormer Nachfrageschub<br />
im Anschluss an einen ausgeprägten Mietermarkt eher unwahrscheinlich).<br />
Beginnend in der ersten immer deterministischen Entscheidungssituation werden die Ergebnisausprägungen<br />
(z. B. Cashflows) über alle Kanten bis zum Ende des Entscheidungsbaums<br />
summiert (siehe Abbildung 17).<br />
Die Aufgabe im Entscheidungsbaumverfahren besteht darin, den optimalen Weg durch einen<br />
Entscheidungsbaum zu finden, d. h. den Weg, bei dessen Verfolgung der Erwartungswert<br />
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der Zielgröße, z. B. des Cashflows, ein Maximum erreicht. Dabei werden mit den Endwerten<br />
und Wahrscheinlichkeiten im Entscheidungsbaum rückwärts Erwartungswerte je Entscheidungssituation<br />
berechnet (sog. Roll-Back-Verfahren). In stochastischen Entscheidungssituationen<br />
werden den unterschiedlichen Ausprägungen Wahrscheinlichkeiten zugeordnet<br />
(Summe über alle Ausprägungen = 100% bzw. 1) und mit diesen jeweils Erwartungswerte an<br />
den Entscheidungssituationen berechnet. In den deterministischen Entscheidungssituationen<br />
können so unvorteilhafte Entscheidungsalternativen gegenüber derjenigen mit dem höchsten<br />
Erwartungswert ausgeschlossen werden.<br />
In der Praxis besteht bei dieser Methode häufig die Schwierigkeit in der Optimierung der zugrunde<br />
liegenden Daten, insbesondere darin, die möglichen Konstellationen mit Wahrscheinlichkeiten<br />
zu quantifizieren. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass die Wahrscheinlichkeiten<br />
selbst unsichere Größen sind und dass das Entscheidungsbaumverfahren generell<br />
sehr sensibel auf Änderungen der Wahrscheinlichkeiten reagiert. Sehr positiv ist der Zwang<br />
zu bewerten, dass mehrstufige Entscheidungsprobleme sehr sorgfältig durchdacht werden<br />
müssen.<br />
Allgemeine Vorgehensweise beim Entscheidungsbaumverfahren<br />
1. Schätzung der Wahrscheinlichkeiten, Cashflow-Bewertung der jeweiligen Entscheidungen,<br />
2. Berechnung des Cashflow-Ergebnisses anhand des Entscheidungswegs,<br />
3. ‚Rückwärts-Berechnung’ der jeweiligen Erwartungswerte aus Wahrscheinlichkeiten<br />
und Cashflows<br />
zu 1.: Die qualitative Schätzung ist vom Bearbeiter vorzunehmen. Die Wahrscheinlichkeit<br />
muss je Entscheidungssituation in der Summe aller möglichen Entscheidungsmöglichkeiten<br />
(‚Kanten’) 1 ergeben.<br />
zu 2.: Ausgehend von der ersten Entscheidungssituation wird der Cashflow entlang der<br />
jeweiligen Entscheidungswege (‚Kanten’) für jede einzelne Entscheidungsmöglichkeit<br />
berechnet. Dazu sind die einzelnen Beträge entlang des Entscheidungswegs zu<br />
addieren, so dass letztlich das Ergebnis des Durchlaufs für jeden möglichen Entscheidungsweg<br />
ausgewiesen wird.<br />
zu 3.: Die Entscheidungshilfe des Entscheidungsbaums liegt in den ‚rückwärts’ berechneten<br />
Erwartungswerten für die einzelnen Entscheidungssituationen. Ausgehend von<br />
den Cashflow-Ergebnissen je Entscheidungsweg werden dabei zunächst für jede<br />
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‚Kante’ die Wertangabe und Wahrscheinlichkeit multipliziert und die Ergebnisse aller<br />
‚Kanten’ addiert, um das Ergebnis für die Entscheidungssituation zu erhalten. Dies<br />
wird unterhalb der Entscheidungssituation notiert.<br />
Beispiel zum Entscheidungsbaumverfahren:<br />
Grundstücksentwicklung für eine Wohnbebauung (30 Wohneinheiten je 100 m²).<br />
Im Beispiel werden folgende Varianten betrachtet:<br />
• Das Gesamtprojekt wird am Markt angeboten.<br />
• Test des Verkaufserfolgs durch Bauen und Anbieten von fünf Wohneinheiten<br />
(WE); nur bei Erfolg des Testverkaufs werden die restlichen 25 Wohneinheiten<br />
erstellt.<br />
• Verzicht auf eine Entwicklung des Grundstücks.<br />
Kostenstruktur:<br />
• Kosten für die Grundstücksentwicklung einmalig: € 200.000<br />
• Fixe Vertriebskosten je Wohneinheit: € 5.000<br />
• Kosten je m² Wohnfläche (Grundstück und Baukosten): € 1.800<br />
• Verkaufspreis je m² Wohnfläche: € 2.450<br />
Wahrscheinlichkeiten:<br />
• Erfolgswahrscheinlichkeit (gesamt) falls Testverkauf erfolgreich: 90%<br />
• Misserfolgswahrscheinlichkeit (gesamt) falls Testverkauf ohne Erfolg: 60%<br />
• Erfolgswahrscheinlichkeit der Gesamtentwicklung: 70%<br />
• Erfolgswahrscheinlichkeit des Testverkaufs: 75%<br />
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Abbildung 17: Beispiel Entscheidungsbaumverfahren<br />
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4 Glossar<br />
Ad hoc-Meldungen<br />
§ 15 WpHG verpflichtet Wertpapieremittenten zur sofortigen Bekanntmachung<br />
solcher Tatsachen, die den Börsenkurs der zugelassenen<br />
Wertpapiere beeinflussen oder bei Schuldverschreibungen<br />
die Fähigkeit beeinträchtigen können, den Verpflichtungen<br />
gegenüber den Gläubigern nachzukommen. Diese Publizitätspflicht<br />
soll unterbinden, dass Informationen Insidern vorbehalten<br />
bleiben, die diese zum eigenen Vorteil ausnutzen könnten<br />
(Insiderhandel). Damit werden kursrelevante Informationen möglichst<br />
allen Marktteilnehmern gleichzeitig zugänglich.<br />
Hier: Im Falle von bisher nicht bekannten neuen unmittelbaren<br />
Risiken, die eine definierte Schadenshöhe erreichen können und<br />
eine bestimmte Eintrittswahrscheinlichkeit haben, ist seitens des<br />
Riskowners eine Ad hoc-Meldung (oder auch Risiko-Sofortmeldung)<br />
an den Risikobeauftragten weiterzuleiten. Die Definitionen<br />
sind in Arbeits-/ Dienstanweisungen festzulegen.<br />
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Basel II<br />
Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften,<br />
die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitet wurden.<br />
Die Umsetzung in deutsches Recht wird durch das Kreditwesengesetz,<br />
die „Mindestanforderungen an das <strong>Risikomanagement</strong>“<br />
(MaRisk) sowie die Solvabilitätsverordnung (SolvV)<br />
spezifiziert.<br />
Bei einer Kreditvergabe an Unternehmen unterliegen Banken<br />
demnach geänderten Regeln zur Eigenkapitalunterlegung.<br />
Durch ein normiertes Kredit-Rating, mit strengen Anforderungskriterien,<br />
wird sich jedes Unternehmen, das einen Kredit beantragt,<br />
individuell bewerten lassen müssen.<br />
Damit werden die Fremdkapitalkosten für Unternehmen bei Kreditaufnahme<br />
vom Ergebnis dieser Bewertung abhängig sein.<br />
Nach Basel II gilt, dass die Banken für Kreditnehmer mit gutem<br />
Rating (Kredite mit hoher Zahlungswahrscheinlichkeit und geringem<br />
Insolvenzrisiko) weniger Eigenkapital für die Absicherung<br />
des Kreditrisikos hinterlegen müssen, als für Kreditnehmer mit<br />
einem schwachen Rating.<br />
Ein Kriterium, das in die Bewertung des Kredit-Ratings einfließen<br />
wird, ist ein funktionierendes <strong>Risikomanagement</strong>- und Überwachungssystem.<br />
Business<br />
Rule<br />
Judgement<br />
Siehe UMAG<br />
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COSO<br />
Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission<br />
Bereits 1992 wurde eine Studie mit dem Titel „Internal Control -<br />
Integrated Framework“ (COSO-Report) veröffentlicht, mit der ein<br />
allgemein einsetzbares Konzept für die Gestaltung des „Internal<br />
Control“-System (im Sinne von Kontrolle) vorgeschlagen wird.<br />
Damit sollen künftig Betrugsfälle im Rahmen der Finanzberichterstattung<br />
verhindert werden. Im zweiten Teil des COSO-<br />
Framework wird ein Internes Kontrollsystem definiert und beschrieben.<br />
Das daraus entwickelte Modell (COSO I) fand Eingang<br />
in den IdW PS 260 / 261.<br />
Unter einem Internen Kontrollsystem werden demnach allgemein<br />
die von der Unternehmensleitung installierten Grundsätze, Verfahren<br />
und Regelungen verstanden, die auf die organisatorische<br />
Umsetzung von Unternehmensentscheidungen gerichtet sind.<br />
Das unternehmensbezogene <strong>Risikomanagement</strong> wird als Teilbereich<br />
des Internen Kontrollsystems verstanden.<br />
In Ergänzung zu COSO I wurde 2004 ein „Enterprise Risk Management<br />
Framework“ als COSO II veröffentlicht, das auch die<br />
zwischenzeitlich bedeutend gewordene Integration von <strong>Risikomanagement</strong><br />
und Internem Kontrollsystem einbezieht.<br />
In Anlehnung an Schoberth, Servatius, Thees in Betriebs-<br />
Berater, 61. Jg., Heft 47, 2006, Seiten 2571 ff.<br />
Deutscher Corporate<br />
Governance Kodex<br />
DIX Deutscher <strong>Immobilien</strong><br />
Index<br />
Von der Cromme-Kommission entworfener Text, der keinen Gesetzescharakter<br />
hat, aber über den § 161 AktG n.F. quasi -<br />
Gesetzescharakter erhält (siehe dort). Außerdem erklärt der<br />
DCGK unter Nr. 4.1.4: ‚Der Vorstand sorgt für ein angemessenes<br />
<strong>Risikomanagement</strong> und -controlling im Unternehmen […]’.<br />
<strong>Immobilien</strong>-Performanceindex, der von der IPD Investment Property<br />
Databank herausgegeben wird.<br />
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Due Diligence<br />
EAI<br />
EBIT<br />
Der Begriff ‚Due Diligence’ bedeutet wörtlich übersetzt ‚verkehrsübliche<br />
Sorgfalt’ und entstammt dem amerikanischen Kapitalmarkt-<br />
und Anlegerschutzrecht. Ziel einer Due Diligence ist es,<br />
zur Erzielung einer besseren Entscheidungsqualität eine möglichst<br />
detaillierte, objektive Erfassung und Beurteilung sämtlicher<br />
entscheidungsrelevanter Informationen, Besonderheiten, Stärken<br />
und Schwächen sowie potenzieller Chancen und Risiken im<br />
Vorfeld einer Investitionsentscheidung zu erhalten.<br />
gif-Empfehlung zur Analyse von <strong>Immobilien</strong>risiken; zu beziehen<br />
bei der gif<br />
‘Earnings before Interest and Taxes’. Hierunter wird das operative<br />
Ergebnis vor Zinsen und Steuern verstanden, welches der<br />
Beurteilung der Ertragssituation eines Unternehmens dient. Das<br />
EBIT ist nicht nur das reine Ergebnis vor Zinsen und Steuern,<br />
sondern genauer gesagt das operative Ergebnis vor dem Finanz-<br />
und damit Beteiligungsergebnis, was je nach Größe des<br />
Unternehmens großen Einfluss auf den Gewinn vor Steuern haben<br />
kann.<br />
Formel:<br />
Jahresüberschuss<br />
+ Zinsaufwand / - Zinsertrag<br />
+ Steuerlast / - Steuerforderung<br />
+/- Beteiligungsergebnis<br />
+ Außerordentliches Ergebnis<br />
= EBIT<br />
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EBITDA<br />
‘Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation’.<br />
Hierunter wird das Ergebnis vor Steuern, Zinsen, Abschreibungen<br />
auf Sachanlagen und Amortisation von immateriellen Wirtschaftsgütern<br />
verstanden. Das Ergebnis des EBITDA hat Cashflow-Charakter,<br />
da die liquiditätsunwirksamen Abschreibungen<br />
ähnlich wie bei der indirekten Cashflow-Berechnung zum Jahresüberschuss<br />
addiert werden.<br />
Formel:<br />
Jahresüberschuss<br />
+ Zinsaufwand / - Zinsertrag<br />
+ Steuerlast / - Steuerforderung<br />
+/- Beteiligungsergebnis<br />
+ Außerordentliches Ergebnis<br />
+ Abschreibungsaufwand<br />
=EBITDA<br />
Gif<br />
IdW<br />
IdW PS<br />
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Institut der Wirtschaftsprüfer e.V., Standesvereinigung der Wirtschaftsprüfer<br />
Vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. herausgegebene Prüfungsstandards<br />
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Indexderivate<br />
Seit 2004 können Derivate auf <strong>Immobilien</strong>-Performanceindizes<br />
wie den DIX gehandelt werden. Neben Swaps, bei denen die<br />
Rendite eines <strong>Immobilien</strong>indexes mit einem festgelegten Zinssatz<br />
getauscht wird, sind dies Optionen. Im Gegensatz zum<br />
Swap geben Optionen dem Halter das Recht, aber nicht die<br />
Verpflichtung, zukünftig die jeweilige Basis zu einem festgelegten<br />
Preis zu erwerben. So kann der Optionshalter z. B. von einer<br />
positiven Entwicklung eines Markts profitieren, ohne das Risiko<br />
einer negativen Entwicklung zu tragen. Der Optionsverkäufer,<br />
i. d R. eine Investmentbank, verlangt vorab einen Optionspreis.<br />
Bis Anfang 2007 haben 15 Banken die Lizenz erworben, Derivate<br />
auf IPD Indizes in Großbritannien, Frankreich oder Deutschland<br />
zu schreiben.<br />
Insbesondere bei Swaps muss der Investor in der Lage sein, das<br />
Risiko der Teilmärkte realistisch einzuschätzen. Ist dies gegeben,<br />
können Risiken mit Derivaten abgesichert und einfach diversifiziert<br />
werden.<br />
Internes Kontrollsystem<br />
NOI<br />
Siehe COSO<br />
‘Net Operating Income’. Das Net Operating Income (NOI) ist eine<br />
Ergebnisgröße nach Steuern. Es wird für Unternehmen abgeleitet<br />
aus dem Jahresüberschuss durch Korrektur der Steuerermäßigungseffekte<br />
für Zinsaufwendungen bei Finanzierungs- und<br />
Pensionsrückstellungen und Hinzurechnung des Gewinns, der<br />
auf Anteile in Fremdbesitz entfällt.<br />
Bezogen auf <strong>Immobilien</strong> wird unter dem NOI die tatsächlich erzielte<br />
Jahresnettomiete (Cashflow) unter Berücksichtigung aller<br />
Mieteinnahmen einer Immobilie, nach Abzug sämtlicher Kosten<br />
aus Wartungsverträgen, Objektverwaltung, Versicherungen,<br />
Steuern etc. verstanden.<br />
Option<br />
Siehe Indexderivate<br />
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Risikohandbuch<br />
Risikokatalog / Risikoinventar<br />
Riskowner<br />
Swap<br />
Überwachungssystem<br />
Die Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse in einem<br />
Risikohandbuch dient zur Sicherstellung der dauerhaften, personenunabhängigen<br />
Funktionsfähigkeit des <strong>Risikomanagement</strong>s<br />
und zum Nachweis der Erfüllung der Pflichten des Vorstands<br />
nach § 91 Abs. 2 AktG. Sie trägt auch dazu bei, dass Mitarbeiter<br />
durch größere Sorgfalt Fehler vermeiden und aufgetretene Fehler<br />
besser korrigiert werden.<br />
Die wesentlichen Risiken der einzelnen Organisationseinheiten<br />
werden durch die Riskowner aufgenommen, strukturiert und zu<br />
einem unternehmensspezifischen Risikokatalog zusammengestellt.<br />
Der Risikokatalog besteht aus mehreren Ebenen, in denen<br />
möglichst alle Risiken des Unternehmens dargestellt werden.<br />
Die Ebenen bilden zum einen unterschiedliche Aggregationsstufen<br />
und zum anderen Themenzugehörigkeiten ab.<br />
Derjenige, der den risikobehafteten Prozess verantwortet und<br />
operativ steuert (Risikoverantwortlicher).<br />
Siehe Indexderivate<br />
Die Regierungsbegründung zum KonTraG spricht davon, ein<br />
<strong>Risikomanagement</strong>- und Überwachungssystem zur besseren<br />
Kontrolle von Risiken einzuführen. Der Gesetzgeber kommentiert<br />
ein ‚Überwachungssystem’ mit der Einrichtung eines ‚angemessenen<br />
Controllings und einer Internen Revision’, die das<br />
<strong>Risikomanagement</strong>system in Bezug auf Konzeption und Anwendung<br />
prüfen und kontrollieren soll.<br />
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Sarbanes-Oxley-Act<br />
SOX<br />
Die Regelungen des Sarbanes-Oxley Acts beschränken sich<br />
nicht auf den amerikanischen Raum. Sie betreffen alle Unternehmen,<br />
die an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse notiert<br />
sind. Von besonderer Bedeutung für Unternehmen sind die<br />
Sections 302 und 404. Sie adressieren das interne Kontrollsystem<br />
eines Unternehmens und beinhalten detaillierte Vorschriften,<br />
die ein solches System zukünftig zu erfüllen hat.<br />
Nach Section 302 (Disclosure Controls and Procedures) sind<br />
Chief Executive Officer (CEO) und Chief Financial Officer (CFO)<br />
eines Unternehmens dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle<br />
relevanten Meldungen eines Unternehmens korrekt erfasst, verarbeitet,<br />
gesammelt und fristgerecht veröffentlicht werden.<br />
CEO und CFO übernehmen damit die Verantwortung für die Einrichtung<br />
und Pflege eines internen Kontrollsystems. Sie müssen<br />
in einer eidesstattlichen Erklärung bestätigen, dass die finanzielle<br />
Situation des Unternehmens korrekt und vollständig dargestellt<br />
wurde.<br />
Im Unterschied zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im<br />
Unternehmen (KonTraG) bezieht sich die Section 302 des SOA<br />
nicht nur auf bestandsgefährdende, sondern auf alle veröffentlichungspflichtigen<br />
Informationen.<br />
SOX 404 nimmt die Unternehmensleitung stärker für die Vollständigkeit<br />
und Richtigkeit der Angaben bei der quartalsweisen<br />
und jährlichen Berichterstattung in die Pflicht.<br />
Zusätzlich ergeben sich neue Anforderungen an die Unternehmensleitung,<br />
indem fortlaufend über die Funktionsfähigkeit des<br />
internen Kontrollsystems im Rahmen des periodischen Unternehmensreportings<br />
zu berichten ist.<br />
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TransPuG<br />
Transparenz- und Publizitätsgesetz<br />
Artikelgesetz, welches den hier wichtigen Paragrafen 161 eingefügt<br />
/ geändert hat. Der § 161 AktG n. F. führt aus, dass die dem<br />
Gesetz unterliegenden Gesellschaften dem Deutschen Corporate<br />
Governance Kodex (DCGK) folgen sollen. Halten Gesellschaften<br />
den DCGK ein, so haben sie dies im Lagebericht darzulegen.<br />
Weichen sie von den Vorgaben des DCGK ab, so haben<br />
sie den exakten Umstand der Abweichung vom Kodex im Lagebericht<br />
zu erklären (Comply or explain-Regel).<br />
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UMAG<br />
Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts:<br />
Das Gesetz ist am 01.11.2005 in Kraft getreten. Es ist in Hinsicht<br />
auf die Haftungsklage von besonderer Bedeutung:<br />
„Die Haftungsklage, also die Schadensersatzklage der Gesellschaft<br />
gegen Vorstand oder Aufsichtsrat wegen Unredlichkeiten<br />
oder groben Rechtsverstößen wird in der Durchsetzung verbessert.<br />
Dazu wird es einer Minderheit von Aktionären als gesetzlichem<br />
Prozessstandschafter erlaubt, ein gerichtliches Zulassungsverfahren<br />
anzustrengen und im Falle der Zulassung die<br />
Klage selbst zu führen. Ähnliche Erleichterungen gelten für die<br />
gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern. Zugleich wird die<br />
business judgement rule in positives Recht gegossen. Damit<br />
wird den Organen die Gewissheit gegeben: Es gibt einen Raum<br />
unternehmerischen Handelns, der auch im Falle des Scheiterns<br />
nicht der gerichtlichen Prüfung unterliegt. Die Botschaft lautet<br />
also: Für Unredlichkeiten, Durchstechereien, Treuepflichtverletzungen<br />
soll und muss gehaftet werden. Pech oder mangelnde<br />
Fortune bei unternehmerischen Entscheidungen, die mit bestem<br />
Wissen und Gewissen getroffen sind, begründen keine Pflichtverletzung.<br />
Entlassung oder versagte Vertragsverlängerung sind<br />
dann möglicherweise die angemessene Antwort, eine Schadensersatzpflicht<br />
hingegen nicht.“<br />
MR Prof. Dr. Ulrich Seibert in Betriebs-Berater (BB), 60. Jg., Heft<br />
27, 04.07.2005<br />
In einer empirischen Untersuchung, die durch die WP-<br />
Gesellschaft Deloitte im September 2004 durchgeführt wurde,<br />
heißt es in der Zusammenfassung u. a.: „Nach Ansicht der Geschäftsführer<br />
wird dem UMAG und gesetzlichen Konsequenzen<br />
in erster Linie mit Modifikationen im Internen Kontrollsystem sowie<br />
dem Risikoüberwachungssystem begegnet.“<br />
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Wahrscheinlichkeiten<br />
Bedingte Wahrscheinlichkeit (konditionale Wahrscheinlichkeit):<br />
Ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Ereignisses A<br />
unter der Bedingung, dass ein Ereignis B bereits vorher eingetreten<br />
ist.<br />
Gemeinsame Wahrscheinlichkeit / Verbundwahrscheinlichkeit:<br />
Ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Ereignisse A und B gemeinsam<br />
auftreten.<br />
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5 Informationsquellen<br />
zu <strong>Risikomanagement</strong> allgemein<br />
Bender, Wolfgang (2007): <strong>Risikomanagement</strong> in <strong>Immobilien</strong>portfolios, in: Schulte, Karl-<br />
Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Portfoliomanagement, Köln 2007,<br />
S. 269 - 284.<br />
Maier, Kurt M. (2004): <strong>Risikomanagement</strong> im <strong>Immobilien</strong>- und Finanzwesen, 2. Auflage,<br />
Frankfurt 2004.<br />
Merbecks, Andreas/ Stegemann, Uwe/ Frommeyer, Jesko, (2004): Intelligentes <strong>Risikomanagement</strong>,<br />
Frankfurt/ Wien 2004.<br />
zur Festlegung der Risikostrategie<br />
Allendorf, Georg J../ Kurzrock, Björn-Martin (2007): Portfoliomanagement mithilfe qualitativer<br />
Modelle, in: Schulte, Karl-Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-<br />
Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 121 - 144.<br />
Maier, Kurt M. (2005): Portfolioansatz und Asset Management, in: Kippes, Stephan/ Sailer,<br />
Erwin (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>management, Stuttgart 2005, S. 554 - 579.<br />
Rottke, Nico B./ Schlump, Patrick (2007): Strategieentwicklung, in: Schulte, Karl-Werner/<br />
Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 39 -<br />
64.<br />
Thomas, Matthias./ Wellner, Kristin (2007): Portfoliomanagement mithilfe quantitativer Modelle,<br />
in: Schulte, Karl-Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-<br />
Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 83 - 106.<br />
Wüstefeld, Hermann (2000): Strategische Asset Allocation, in: Schulte, Karl-Werner/ Thomas,<br />
Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 65 - 82.<br />
Wüstefeld, Hermann (2000): Risiko und Rendite von <strong>Immobilien</strong>investments, Diss., Frankfurt<br />
2000.<br />
© gif Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.<br />
Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />
Seite 70 von 73
zur Risikoidentifikation<br />
Feucht, Michael (2001): Risiko, in: Feucht, Michael (Hrsg.), Praxislexikon für Finanzmanagement,<br />
Landsberg/ Lech 2001.<br />
Hahr, Henric (2006): Technische Analyse von Büroimmobilien im Bestand - Ein Bewertungsverfahren<br />
zur nutzerorientierten Beurteilung der Gebäudefunktionen, in: Berner, Fritz (Hrsg.),<br />
Schriftenreihe des Instituts für Baubetriebslehre, Bd. 46, Diss., Berlin 2006.<br />
Herr, Thomas (2006): Technische und umweltbezogene Due Diligence, in: Rottke, Nico B./<br />
Rebitzer, Dieter W. (Hrsg.): Handbuch Real Estate Private Equity, Köln 2006, S. 283 - 298.<br />
Kurzrock, Björn-Martin (2007): Einflussfaktoren auf die Performance von <strong>Immobilien</strong>-<br />
Direktanlagen, in: Rottke, Nico B./ Thomas, Matthias (Hrsg.): Schriftenreihe zur immobilienwirtschaftlichen<br />
Forschung, Bd. 1, Diss., Köln 2007.<br />
Lutz, Ulrich/ Klaproth, Thomas (2004): Riskmanagement im <strong>Immobilien</strong>bereich – Technische<br />
und wirtschaftliche Risiken, Berlin 2004.<br />
Matzen, Frank (2006): Financial Due Diligence bei Real-Estate-Private-Equity-<br />
Transaktionen, in: Rottke, Nico B./ Rebitzer, Dieter W. (Hrsg.): Handbuch Real Estate Private<br />
Equity, Köln 2006, S. 255 - 281.<br />
Müller, Carsten/ Amerschläger, Veit (2006): IT-Due-Diligence, in: Rottke, Nico B./ Rebitzer,<br />
Dieter W. (Hrsg.): Handbuch Real Estate Private Equity, Köln 2006, S. 299 - 312.<br />
Sailer, Erwin (2005): Risikofaktoren bei der <strong>Immobilien</strong>betreuung und Vermögensverwaltung,<br />
in: Kippes, Stephan/ Sailer, Erwin (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>management, Stuttgart<br />
2005.<br />
Scott, Cornelia (2002): Due Diligence in der Praxis, Wiesbaden 2002.<br />
zur Risikoanalyse<br />
Burger, Anton / Burchart, Anton (2002): Risiko-Controlling, München/ Wien 2002.<br />
Deisenrieder, Barbara (2007): Controlling von <strong>Immobilien</strong>portfolios, in: Schulte, Karl-Werner/<br />
Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 245 -<br />
268.<br />
© gif Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.<br />
Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />
Seite 71 von 73
Metzner, Steffen/ Erndt, Antje (2006): Moderne Instrumente des <strong>Immobilien</strong>controllings, in:<br />
von Stein, Johann H.: Studienreihe der Stiftung Kreditwirtschaft, Bd. 23, 2. Aufl., Berlin 2006.<br />
Thomas, Matthias/ Piazolo, Daniel (2007): Performancemessung und Benchmarking, in:<br />
Schulte, Karl-Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-<br />
Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 207 - 222.<br />
Ziegler, Werner (2005): Controlling, in: Kippes, Stephan/ Sailer, Erwin (Hrsg.): Handbuch<br />
<strong>Immobilien</strong>management, Stuttgart 2005, S. 627 - 710.<br />
zur Risikobewertung<br />
Hahr, Henric (2006): Technische Analyse von Büroimmobilien im Bestand - Ein Bewertungsverfahren<br />
zur nutzerorientierten Beurteilung der Gebäudefunktionen, in: Berner, Fritz (Hrsg.),<br />
Schriftenreihe des Instituts für Baubetriebslehre, Bd. 46, Diss., Berlin 2006.<br />
Pelzeter, Andrea (2006): Lebenszykluskosten von <strong>Immobilien</strong>, in: Schulte, Karl-Werner/ Bone-Winkel,<br />
Stephan (Hrsg.): Schriften zur <strong>Immobilien</strong>ökonomie, Bd. 36, Diss., Köln 2006.<br />
Schelkle, Hans-Peter (2005): Phasenorientierte Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Projektentwicklung<br />
von Büroimmobilien, in: Berner, Fritz (Hrsg.), Schriftenreihe des Instituts für<br />
Baubetriebslehre, Bd. 44, Diss., Berlin 2005.<br />
Schulte, Karl-Werner / Ropeter-Ahlers, Sven-Eric (2007): Investitionsrechnungen und Risikoanalysen,<br />
in: Schulte, Karl-Werner/ Bone-Winkel, Stephan/ Thomas, Matthias (Hrsg.):<br />
Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Investition, 2. Aufl., Köln 2005, S. 207 - 222.<br />
Stocks, Mary Ellen/ Ito, Christopher (1998): Value at Risk for the Asset Manager, in: The<br />
Journal of Performance Measurement, Sommer 1997, S. 35 - 43.<br />
Wellner Kristin (2003): Entwicklung eines <strong>Immobilien</strong>-Portfolio-Management-Systems, in:<br />
Pelzl, Wolfgang (Hrsg.): Reihe <strong>Immobilien</strong>management, Bd. 3, Diss., Norderstedt 2003.<br />
© gif Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.<br />
Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />
Seite 72 von 73
zur Risikosteuerung<br />
Becker, Martin/ Butz, Patrick (2007): Hedging von Zins- und Währungsrisiken bei <strong>Immobilien</strong>investitionen,<br />
in: Schulte, Karl-Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-<br />
Portfoliomanagement, Köln 2007, S. 389 - 405.<br />
Haub, Christoph (2007): Steuerung von <strong>Immobilien</strong>-Portfolios mit Kennzahlen, in: Schulte,<br />
Karl-Werner/ Thomas, Matthias (Hrsg.): Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Portfoliomanagement, Köln<br />
2007, S. 223 - 244.<br />
Hellerforth, Michaela (2001): Der Weg zu erfolgreichen <strong>Immobilien</strong>projekten durch Risikobegrenzung<br />
und <strong>Risikomanagement</strong>, Eschborn 2001.<br />
Hommel, Ulrich/ Lehmann, Hanna (2002): <strong>Risikomanagement</strong> in der <strong>Immobilien</strong>-<br />
Finanzierung, in: Achleitner, Ann-Kristin/ Schulte, Karl-Werner/ Schäfers, Wolfgang (Hrsg.):<br />
Handbuch <strong>Immobilien</strong>-Banking, Köln 2002, S. 229 - 253.<br />
Weiterführende Literatur<br />
Deutsches Institut für Interne Revision e.V. (Hrsg.): Grundlagen der Internen Revision.<br />
Dörner, Dietrich (2003): Die Logik des Misslingens - Strategisches Denken in komplexen<br />
Situationen, 5. Aufl., Reinbek 2003.<br />
Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (Hrsg.): IdW Prüfungsstandards.<br />
Strieder, Thomas (2005), DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex Praxiskommentar,<br />
Berlin 2005.<br />
© gif Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.<br />
Arbeitskreis <strong>Immobilien</strong>-<strong>Risikomanagement</strong><br />
Seite 73 von 73