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Kleingruppenhaltung - in Rheinland-Pfalz

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Kap. 5: Artgemäße Eiablage<br />

Zur durchschnittlichen Nestaufenthaltsdauer von Hennen <strong>in</strong> tiergerechten Haltungen<br />

werden <strong>in</strong> der Literatur unterschiedliche Zeiträume genannt. Nach Bauer & Fölsch (2005 bzw.<br />

2008) wird für das gesamte Eiablageverhalten e<strong>in</strong>e Zeitspanne von 60 – 100 M<strong>in</strong>uten<br />

benötigt. Die Bundesregierung zitiert auf S. 39/40 Untersuchungen von Sodeikat (1982),<br />

wonach von e<strong>in</strong>er durchschnittlichen Nestaufenthaltsdauer von 45 – 50 M<strong>in</strong>uten auszugehen<br />

sei. Briese et al. (2004, S. 3) führen aus: „Die Nestaufenthaltsdauer im Zusammenhang mit<br />

der Eiablage setzt sich zusammen aus der Zeit vor der Eiablage (nach Smith et al., 1993,<br />

durchschnittlich 50 M<strong>in</strong>uten oder <strong>in</strong>sgesamt etwa 8 % der Lichtphase), der Zeit für die<br />

eigentliche Eiablage und für das Ruhen danach, für das Mart<strong>in</strong> (1985) <strong>in</strong> Boden- und<br />

Auslaufhaltungen 45 M<strong>in</strong>uten bzw. Fölsch (1981) mehrere Stunden bei e<strong>in</strong>zelnen Nestern<br />

veranschlagen.“ Daran wird deutlich, dass die 30 M<strong>in</strong>uten Nestaufenthaltszeit, von denen die<br />

Bundesregierung (entgegen der von ihr e<strong>in</strong>gangs zitierten Untersuchung von Sodeikat)<br />

ausgeht, e<strong>in</strong>en unzutreffenden M<strong>in</strong>imalwert darstellen. Selbst mit der von der<br />

Bundesregierung auf S. 40/41 zitierten Untersuchung von Wall und Tauson (2002) kommt<br />

man zu e<strong>in</strong>er höheren Nestaufenthaltsdauer (41 M<strong>in</strong>uten pro Tag bei 1,4 Nestbesuchen). Die<br />

Nestbesuche ohne Eiablage s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel sehr kurz und können nicht mit denjenigen, die<br />

zur Eiablage führen, gleichgesetzt werden.<br />

Auf S. 42 ihrer Stellungnahme geht die Bundesregierung davon aus, dass der Platzbedarf für<br />

e<strong>in</strong>e ungestörte und geschützte Eiablage im Nest anhand der Körpermaße e<strong>in</strong>er stehenden<br />

Henne – 475 cm² - zu errechnen sei. Dabei wird aber übersehen, dass die Hennen für e<strong>in</strong>e<br />

artgemäße Eiablage „nicht nur den Platz, der sich aus ihrer Körperfläche ableitet, sondern<br />

zusätzlichen Platz für Bewegungen“ brauchen (so die Bundesregierung ebenfalls auf S. 42).<br />

Außerdem gehört zu e<strong>in</strong>er artgemäßen Eiablage das anschließende Ruhen im Nest, und dazu<br />

bedarf es e<strong>in</strong>er Fläche, die zum<strong>in</strong>dest den durchschnittlichen Körpermaßen leichter<br />

Legehennen bei angelegten Flügeln <strong>in</strong> der Ruhelage entspricht, lt. BVerfGE 101, 1, 2von 47,6<br />

cm Länge und 14,5 cm Breite.<br />

Aus den Zahlen, die die Bundesregierung auf S. 42 für schwere, mehr als 2 kg wiegende<br />

Hennen angibt (41 cm Länge und 21,3 cm Breite) ergibt sich, dass für solche Tiere die <strong>in</strong> §<br />

13b Abs. 4 TierSchNutztV vorgesehene Nestfläche von 900 cm² je zehn Tiere zu kle<strong>in</strong> ist.<br />

Selbst bei e<strong>in</strong>em (unzulässig hoch angesetzten) Tier : Nest-Verhältnis von 7 : 1 müssten hier<br />

1.248 cm² Nestfläche je zehn Hennen vorgeschrieben se<strong>in</strong>; bei e<strong>in</strong>em Tier : Nest-Verhältnis<br />

von 5 : 1 wären es 1.747 cm². Dass der Verordnungsgeber mit Bezug auf Hennen im<br />

Gewichtsbereich von mehr als 2 kg zwar e<strong>in</strong>e höhere anteilige Futtertroglänge, nicht aber<br />

auch e<strong>in</strong>e erhöhte Nestfläche vorgesehen hat, ist e<strong>in</strong> offenkundiges Versäumnis.<br />

Bei der Festsetzung der Nestfläche auf nur 900 cm² je zehn Hennen durch § 13 b Abs. 4 ist<br />

offenbar auch übersehen worden, dass die Hennen <strong>in</strong> den <strong>Kle<strong>in</strong>gruppenhaltung</strong>skäfigen – als<br />

Folge der niedrigen Sitzstangen, die ke<strong>in</strong>en Schutz- und Rückzugsraum bieten können – das<br />

Nest als Rückzugsort benutzen, sowohl nachts zum Schlafen als auch tagsüber (Bericht<br />

„Modellvorhaben“ 2004). Dadurch werden legende Tiere gestört, und die ihnen für die<br />

Eiablage zur Verfügung stehende Fläche verm<strong>in</strong>dert sich zusätzlich.<br />

Dass die Hennen trotz dieser Beschränkungen die meisten Eier <strong>in</strong>s Nest legen, sagt noch<br />

nichts darüber aus, ob sie <strong>in</strong> den Nestern die kompletten arteigenen Verhaltenssequenzen<br />

des Eiablageverhaltens vollziehen und <strong>in</strong>sbesondere im Anschluss an die Eiablage e<strong>in</strong>e<br />

angemessene Zeit im Nest ruhen können. Dass e<strong>in</strong>e Henne ihr Ei nicht auf den<br />

Drahtgitterboden, sondern <strong>in</strong>s Nest legt, besagt nur, dass sie das Nest <strong>in</strong>soweit dem<br />

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