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Kleingruppenhaltung - in Rheinland-Pfalz

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(vgl. auch die diesbezügliche Auslegung durch e<strong>in</strong> Gutachten des Gesetzgebungs- und<br />

Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtags v. 1.7.08 mit dem Titel „M<strong>in</strong>destkäfigfläche<br />

je Legehenne bei <strong>Kle<strong>in</strong>gruppenhaltung</strong>“ (Az. 5811).<br />

http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/cms/default/dokb<strong>in</strong>/250/250715.rechtsgutachten_zur_m<strong>in</strong>destkaefigflaeche.pdf<br />

Gleichzeitig wird aber von e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>barung des M<strong>in</strong>isteriums mit dem niedersächsischen<br />

Geflügelwirtschaftsverband berichtet, der zufolge Käfighalter, die unter der Geltung des<br />

Erlasses e<strong>in</strong>e Genehmigung für den Betrieb der verkle<strong>in</strong>erten <strong>Kle<strong>in</strong>gruppenhaltung</strong>skäfige<br />

erlangt oder e<strong>in</strong>e solche auch nur beantragt haben, Vertrauensschutz genießen sollen<br />

„Seit Anfang des Jahres stehen jeder Käfighenne <strong>in</strong> der neuen <strong>Kle<strong>in</strong>gruppenhaltung</strong> 800<br />

Quadratzentimeter zu. Während andere Bundesländer für den Nestbereich 90 Quadratzentimeter<br />

pro Huhn draufschlagen, verfügte Ehlen vor zehn Monaten, dass die Nistzone <strong>in</strong> der<br />

Grundfläche rechnerisch enthalten sei. Damit könnten <strong>in</strong> Niedersachsen pro Voliere zwölf<br />

Prozent Hühner mehr untergebracht werden. Jetzt macht das Land e<strong>in</strong>en Rückzieher. Der Erlass<br />

werde <strong>in</strong> der kommenden Woche e<strong>in</strong>kassiert, so das Agrarressort <strong>in</strong> Hannover. Kle<strong>in</strong>volieren,<br />

die bereits nach Maßgabe des Erlasses bei den Landkreisen beantragt worden s<strong>in</strong>d, dürfen<br />

allerd<strong>in</strong>gs bestehen bleiben beziehungsweise errichtet werden. Dies sehe e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Vere<strong>in</strong>barung des M<strong>in</strong>isteriums mit den Eierproduzenten vor, bestätigte der Vorsitzende des<br />

Landesverbandes der niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Wilhelm Hoffrogge“ (NDR Onl<strong>in</strong>e-<br />

Nachrichten, Niedersachsen, 20. 1. 2009).<br />

Auch <strong>in</strong> der Beantwortung verschiedener Anfragen von Abgeordneten wies die<br />

Landesregierung bereits auf e<strong>in</strong>en möglichen „Vertrauensschutz der Betroffenen“ h<strong>in</strong>, so z.B.<br />

v. 14.10.08 auf die kle<strong>in</strong>e Anfrage des Abgeordneten R. Schm<strong>in</strong>ke (LT-Drs. 16/555, S. 4;<br />

m.o.w. identisch auch <strong>in</strong> der Antwort v. 18.6.09 auf die Große Anfrage der Landtagsfraktion<br />

die Grünen, LT-Drs. 16/1331, S. 20):<br />

„Ausgehend davon, dass die Genehmigungen rechtmäßig s<strong>in</strong>d, kommt als Folge der Anpassung<br />

des o. a. Erlasses die E<strong>in</strong>leitung e<strong>in</strong>es Widerrufsverfahrens <strong>in</strong> Betracht. Für die betroffenen genehmigten<br />

Stallbauten treten im Fall e<strong>in</strong>es Widerrufs die Rechtsfolgen wie bei dem Widerruf<br />

e<strong>in</strong>es rechtmäßigen Verwaltungsaktes e<strong>in</strong>. Danach s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>em Widerruf der Genehmigung <strong>in</strong><br />

jedem E<strong>in</strong>zelfall und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nebenbestimmungen der<br />

Genehmigungsbescheide der Grundsatz des Vertrauensschutzes des Betroffenen und öffentlich<br />

rechtliche Belange, z. B. des Tierschutzes, zu berücksichtigen“. (Hervorhebungen d. Verf.)<br />

Demnach muss man davon ausgehen, dass - falls § 13 b TierSchNutztV weiter gilt - <strong>in</strong><br />

Niedersachsen zahlreiche Legehennen <strong>in</strong> zu kle<strong>in</strong>en Käfigen mit e<strong>in</strong>er Gesamtbodenfläche<br />

von nur 800 cm² gehalten werden. Ursache hierfür waren offensichtlich wirtschaftliche<br />

Erwägungen.<br />

Laut Beantwortung der Landesregierung v. 24.8.09 e<strong>in</strong>er Großen Anfrage der Landtagsfraktion<br />

der Grünen wurden 1.547.404 Hennenplätze genehmigt mit der „Auslegung“ <strong>in</strong>kl. Nest (29<br />

Ställe, davon alle<strong>in</strong> 23 im Landkreis Vechta), h<strong>in</strong>gegen nur 72.218 Plätze (d.h. nur 4,4 %)<br />

zuzüglich Nestfläche; ferner „wurde e<strong>in</strong> Bauantrag über 890 cm² une<strong>in</strong>geschränkt nutzbarer<br />

Fläche mit 165 105 Plätzen zurückgezogen und über 800 cm² Fläche mit 169 449 Plätzen neu<br />

beantragt“; Drs. 16/1331, S. 20). Ferner schreibt die Landesregierung auf S. 21:<br />

„Die Beantwortung der Frage, ob die Nestfläche Teil der nutzbaren Fläche je Henne ist oder<br />

nicht, hat Auswirkungen auf die Besatzdichte und damit auf die Rentabilität der <strong>Kle<strong>in</strong>gruppenhaltung</strong>:<br />

Ist die Nestfläche nicht Teil der nutzbaren Fläche je Henne, vergrößert sich der e<strong>in</strong>er<br />

Henne zur Verfügung stehende Platz von 800 cm² auf umgerechnet 890 cm². Folge ist e<strong>in</strong>e Reduktion<br />

der möglichen Besatzdichte um rund 12 %. Im Umkehrschluss bedeutet dies e<strong>in</strong>en wirtschaftlichen<br />

Vorteil von e<strong>in</strong>er um 12 % höheren Besatzdichte bei Anwendung der im o. g. Erlass<br />

vorgesehenen Auslegung.“ (Hervorhebung d. Verf.)<br />

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