Kleingruppenhaltung - in Rheinland-Pfalz
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Licht<strong>in</strong>tensität von ca. 5 Lux <strong>in</strong> der obersten, 3 Lux <strong>in</strong> der mittleren und 2,5 Lux <strong>in</strong> der<br />
untersten Käfigreihe bewirkte e<strong>in</strong>en hohen Anstieg von Kannibalismus und hierdurch<br />
verursachter Mortalität; vgl. auch Vits 2005: „ ... deutlich erhöhte Mortalität <strong>in</strong> der 4. Etage ...<br />
<strong>in</strong> der 4. Etage war es aufgrund der Anbr<strong>in</strong>gung der Beleuchtung heller“; vgl. weiter<br />
Weitzenbürger 2005: „Insgesamt wurden die Tiere bei e<strong>in</strong>er niedrigen Licht<strong>in</strong>tensität<br />
gehalten, um dem Auftreten von Federpicken und Kannibalismus und den damit verbundenen<br />
Folgen, <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>er höheren Mortalitätsrate entgegenzuwirken“). Auch <strong>in</strong> den<br />
Betrieben des „Modellvorhabens ausgestaltete Käfige“ war die Beleuchtung „mit wenigen<br />
Ausnahmen sehr ger<strong>in</strong>g“ (Bericht „Modellvorhaben“ 2004, S. 75).<br />
Die von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 der Empfehlung des Ständigen Ausschusses des Europarats <strong>in</strong><br />
Bezug auf Haushühner vorgegebene „M<strong>in</strong>destbeleuchtung von 20 Lux, auf Augenhöhe der<br />
Hühner“ kann <strong>in</strong> den Käfigen der <strong>Kle<strong>in</strong>gruppenhaltung</strong> offenkundig nicht e<strong>in</strong>gehalten werden,<br />
wenn es nicht zu e<strong>in</strong>em starken Anstieg der Todesfälle durch Kannibalismus kommen soll.<br />
Noch höhere Verlustraten müssen befürchtet werden, wenn <strong>in</strong> Gebäuden mit<br />
<strong>Kle<strong>in</strong>gruppenhaltung</strong>skäfigen die Vorgabe des § 13 Abs. 3 Satz 2 TierSchNutztV<br />
(Lichtöffnungen, deren Fläche m<strong>in</strong>destens 3 % der Stallgrundfläche entspricht) e<strong>in</strong>gehalten<br />
wird, weil es dann je nach Sonnene<strong>in</strong>strahlungs<strong>in</strong>tensität im Stall deutlich mehr als 20 Lux<br />
werden können. Mith<strong>in</strong> hat der Verordnungsgeber <strong>in</strong> § 13 b TierSchNutztV e<strong>in</strong>e<br />
Haltungsform zugelassen, die mit den von § 13 Abs. 3 Satz 2 TierSchNutztV und vom<br />
Ständigen Ausschuss vorgegebenen Licht<strong>in</strong>tensitäten wohl kaum betrieben werden kann.<br />
Federpicken und Kannibalismus<br />
Das Risiko, dass es <strong>in</strong>folge von Federpicken und Kannibalismus zu Todesfällen kommt,<br />
wurde im LayWel-Projekt <strong>in</strong> ausgestalteten bzw. <strong>Kle<strong>in</strong>gruppenhaltung</strong>skäfigen und <strong>in</strong> Nicht-<br />
Käfig-Haltungssystemen als jeweils gleich hoch e<strong>in</strong>geschätzt (vgl. LayWel – Periodic F<strong>in</strong>al<br />
Activity Report S. 10; ebenso LayWel Deliverable 7.1, S. 21, s. Tab. 35 im Anhang).<br />
Dabei gibt es <strong>in</strong> großen Käfigen (d. h. <strong>in</strong> Käfigen mit ca. 30 – 60 Hennen, wie sie für die<br />
<strong>Kle<strong>in</strong>gruppenhaltung</strong> typisch s<strong>in</strong>d), e<strong>in</strong>e deutlich höhere Verlustrate als <strong>in</strong> mittleren und<br />
kle<strong>in</strong>en Käfigen (vgl. LayWel Deliverable 3.1 – 3.3). Auch im Bericht zum „Modellvorhaben<br />
ausgestaltete Käfige“ (2004, S. 53) wird die Warnung ausgesprochen, dass „mit<br />
Zurückhaltung auf den E<strong>in</strong>satz großer Gruppe reagiert werden“ sollte. Auch von der<br />
Bundesregierung wird auf S. 54 ihrer Stellungnahme e<strong>in</strong> Trend für zunehmende<br />
Mortalitätsraten bei zunehmender Gruppengröße <strong>in</strong> ausgestalteten Käfigen“ angegeben.<br />
Sicherlich bevorzugt die Wirtschaft größere Gruppen, weil diese Käfige billiger s<strong>in</strong>d (weniger<br />
Trennwände etc.).<br />
Das besonders hohe Federpick- bzw. Kannibalismus-Risiko <strong>in</strong> Käfigen mit bis zu 60 und<br />
mehr Hennen lässt sich auch mit e<strong>in</strong>em ungünstigen Zusammenwirken verschiedener<br />
Stressfaktoren erklären: „kritische Gruppengröße“ (s. dazu Kap. 1, IV), „fehlende<br />
Individualdistanzen“, „mangelnde Bewegung“ und „fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten“<br />
(vgl. auch S. 35 der Stellungnahme der Bundesregierung: Zusammenhang zwischen fehlender<br />
Möglichkeit zur Beschäftigung mit Nahrungssuche und der Verhaltensstörung des<br />
Federpickens).<br />
Dass es auch <strong>in</strong> Boden-, Volieren- und Freilandhaltungen zu diesen Störungen kommen kann<br />
(und sie <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> großen Herden wegen der Ausbreitungsgefahr zu gravierenden<br />
Schäden führen können), ist ke<strong>in</strong> Gegenargument, denn <strong>in</strong> Käfigsystemen entwickeln die<br />
Tiere aufgrund des hohen Drahtgitterbodenanteils und des Mangels an geeignetem<br />
Beschäftigungsmaterial die Störungen laut Weitzenbürger (2005) „eher“ und „häufiger“ (S.<br />
15 und S. 63, mit dem zusätzlichen H<strong>in</strong>weis, dass rangniedere Hennen <strong>in</strong> Käfigen e<strong>in</strong>er<br />
besonderen Belastung ausgesetzt s<strong>in</strong>d, weil sie dem Bepicktwerden durch ranghöhere Tiere <strong>in</strong><br />
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