Diagnostik im Dialog - Roche Diagnostics
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Nachrichten aus der Gesundheitspolitik<br />
Die Koalition hat sich auf eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)<br />
geeinigt, die zum 1.1.2011 in Kraft treten soll. Die verabschiedeten Eckpunkte schließen<br />
zusammen die voraussichtliche Finanzlücke der GKV 2011 in Höhe von ca.<br />
11 Milliarden Euro. Hauptkritikpunkt ist, dass die beschlossenen Maßnahmen nur zu<br />
einer kurzfristigen Entlastung der Krankenkassenfinanzen beitragen, und die Versicherten<br />
zukünftige Ausgabensteigerungen allein über Zusatzbeiträge finanzieren müssen.<br />
Die Beschlüsse <strong>im</strong> Einzelnen:<br />
Beitragssatz wird<br />
angehoben<br />
Variable Zusatzbeiträge<br />
Ausgabenkürzungen<br />
auf breiter Front<br />
Der Beitragssatz zur GKV wird von 14,9 auf 15,5 % angehoben – also auf das Niveau vor der<br />
Senkung durch das Konjunkturpaket II. Der nur vom Arbeitnehmer zu zahlende Beitrag von<br />
0,9 % bleibt erhalten. Somit zahlen Arbeitnehmer künftig 8,2 % und Arbeitgeber 7,3 % des<br />
Bruttoeinkommens.<br />
Der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 % eingefroren. Damit wird die beabsichtigte Abkoppelung<br />
der Steigerung der Gesundheitskosten von den Lohnnebenkosten umgesetzt. Künftige Ausgabenzuwächse<br />
<strong>im</strong> Gesundheitswesen sollen durch Zusatzbeiträge finanziert werden, die der<br />
Arbeitnehmer allein trägt.<br />
Die Krankenkassen können in Zukunft allein entscheiden, welchen Zusatzbeitrag sie bei<br />
ihren Versicherten erheben wollen. Die bisherige Deckelung bei 1 % des beitragspflichtigen<br />
Einkommens wird aufgehoben.<br />
Sollte der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller GKV mehr als 2 % des Einkommens betragen,<br />
ist zur sozialen Abfederung eine sogenannte Überforderungsklausel, d.h. ein Ausgleich über<br />
Steuermittel vorgesehen (der Differenzbetrag wird dem Versicherten ausgezahlt).<br />
Die Koalition geht davon aus, dass<br />
• durch die Festlegung auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der GKV die Wechselbereitschaft<br />
der Versicherten erhalten bleibt.<br />
• die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Rückübertragung der Beitragsautonomie an<br />
die Krankenkassen damit umgesetzt wird.<br />
• die GKV mit der Weiterentwicklung des Zusatzbeitrags eine Finanzierungsgrundlage erhalten,<br />
die langfristig stabil ist.<br />
Nahezu alle Bereiche <strong>im</strong> Gesundheitswesen müssen sich auf Null- oder sogar Minusrunden<br />
einstellen. Das Einsparvolumen bei Krankenkassen, Krankenhäusern, Ärzten sowie in der<br />
Pharmaindustrie beläuft sich laut Koalition <strong>im</strong> Jahr 2011 auf ca. 3,5 Milliarden Euro. 2012 soll<br />
die Summe ca. 4 Milliarden Euro betragen.<br />
Im ambulanten ärztlichen Bereich sollen 350 Millionen Euro eingespart werden. Ziel ist, das<br />
Vergütungsniveau bei den Hausarztverträgen auf das <strong>im</strong> KV-System gültige Honorarniveau zu<br />
senken. Dadurch verspricht man sich noch einmal Einsparungen in Höhe von ca. 500 Millionen<br />
Euro.<br />
Für Hausarztverträge, die vor dem Kabinettsbeschluss unterschrieben werden, gelten die<br />
zuvor ausgehandelten Bedingungen (Bestandsschutz).<br />
Ihr Ansprechpartner<br />
Dr. Fank Deickert<br />
Leiter Gesundheitsmarkt<br />
(06 21) 7 59 31 39<br />
frank.deickert@roche.com<br />
Ausgabe 30 • 10/2010 19