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Diagnostik im Dialog - Roche Diagnostics

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Nachrichten aus der Gesundheitspolitik<br />

Die Koalition hat sich auf eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)<br />

geeinigt, die zum 1.1.2011 in Kraft treten soll. Die verabschiedeten Eckpunkte schließen<br />

zusammen die voraussichtliche Finanzlücke der GKV 2011 in Höhe von ca.<br />

11 Milliarden Euro. Hauptkritikpunkt ist, dass die beschlossenen Maßnahmen nur zu<br />

einer kurzfristigen Entlastung der Krankenkassenfinanzen beitragen, und die Versicherten<br />

zukünftige Ausgabensteigerungen allein über Zusatzbeiträge finanzieren müssen.<br />

Die Beschlüsse <strong>im</strong> Einzelnen:<br />

Beitragssatz wird<br />

angehoben<br />

Variable Zusatzbeiträge<br />

Ausgabenkürzungen<br />

auf breiter Front<br />

Der Beitragssatz zur GKV wird von 14,9 auf 15,5 % angehoben – also auf das Niveau vor der<br />

Senkung durch das Konjunkturpaket II. Der nur vom Arbeitnehmer zu zahlende Beitrag von<br />

0,9 % bleibt erhalten. Somit zahlen Arbeitnehmer künftig 8,2 % und Arbeitgeber 7,3 % des<br />

Bruttoeinkommens.<br />

Der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 % eingefroren. Damit wird die beabsichtigte Abkoppelung<br />

der Steigerung der Gesundheitskosten von den Lohnnebenkosten umgesetzt. Künftige Ausgabenzuwächse<br />

<strong>im</strong> Gesundheitswesen sollen durch Zusatzbeiträge finanziert werden, die der<br />

Arbeitnehmer allein trägt.<br />

Die Krankenkassen können in Zukunft allein entscheiden, welchen Zusatzbeitrag sie bei<br />

ihren Versicherten erheben wollen. Die bisherige Deckelung bei 1 % des beitragspflichtigen<br />

Einkommens wird aufgehoben.<br />

Sollte der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller GKV mehr als 2 % des Einkommens betragen,<br />

ist zur sozialen Abfederung eine sogenannte Überforderungsklausel, d.h. ein Ausgleich über<br />

Steuermittel vorgesehen (der Differenzbetrag wird dem Versicherten ausgezahlt).<br />

Die Koalition geht davon aus, dass<br />

• durch die Festlegung auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der GKV die Wechselbereitschaft<br />

der Versicherten erhalten bleibt.<br />

• die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Rückübertragung der Beitragsautonomie an<br />

die Krankenkassen damit umgesetzt wird.<br />

• die GKV mit der Weiterentwicklung des Zusatzbeitrags eine Finanzierungsgrundlage erhalten,<br />

die langfristig stabil ist.<br />

Nahezu alle Bereiche <strong>im</strong> Gesundheitswesen müssen sich auf Null- oder sogar Minusrunden<br />

einstellen. Das Einsparvolumen bei Krankenkassen, Krankenhäusern, Ärzten sowie in der<br />

Pharmaindustrie beläuft sich laut Koalition <strong>im</strong> Jahr 2011 auf ca. 3,5 Milliarden Euro. 2012 soll<br />

die Summe ca. 4 Milliarden Euro betragen.<br />

Im ambulanten ärztlichen Bereich sollen 350 Millionen Euro eingespart werden. Ziel ist, das<br />

Vergütungsniveau bei den Hausarztverträgen auf das <strong>im</strong> KV-System gültige Honorarniveau zu<br />

senken. Dadurch verspricht man sich noch einmal Einsparungen in Höhe von ca. 500 Millionen<br />

Euro.<br />

Für Hausarztverträge, die vor dem Kabinettsbeschluss unterschrieben werden, gelten die<br />

zuvor ausgehandelten Bedingungen (Bestandsschutz).<br />

Ihr Ansprechpartner<br />

Dr. Fank Deickert<br />

Leiter Gesundheitsmarkt<br />

(06 21) 7 59 31 39<br />

frank.deickert@roche.com<br />

Ausgabe 30 • 10/2010 19

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