EISFELDER AMTSBLATT EISFELDER AMTSBLATT - Vielen Dank
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<strong>EISFELDER</strong> <strong>AMTSBLATT</strong><br />
Amtsblatt der Gemeinde Bockstadt und der Stadt Eisfeld<br />
mit ihren Ortsteilen Harras, Hirschendorf, Waffenrod/Hinterrod<br />
18. Jahrgang Freitag, den 30. November 2007 12/07 - 48. Woche<br />
Es ist Weihnachten.<br />
Eine Zeit der Besinnung und der Freude.<br />
Eine Zeit für Wärme und Frieden.<br />
Und vor allem auch eine Zeit der <strong>Dank</strong>barkeit.<br />
<strong>Dank</strong>eschön für die vielfältige Hilfe,<br />
die das Leben in unserer Stadt und den<br />
dazugehörenden Gemeinden erleichtert hat.<br />
<strong>Dank</strong>eschön all denen, die Verantwortung zum Wohl<br />
der Allgemeinheit übernommen haben.<br />
Ihre Kerstin Heintz<br />
Bürgermeisterin
Eisfelder Amtsblatt - 2 - Nr. 12/07<br />
Widmung der Gemeindestraße<br />
„Hirschendorfer Straße”<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
der Stadt Eisfeld<br />
Bekanntmachung - Widmung von Straßen<br />
Widmung der Gemeindestraße „Unterm Heinig”<br />
Der in der Stadt Eisfeld, Landkreis Hildburghausen, neu gebaute<br />
Abschnitt der Straße „Unterm Heinig” wird mit Wirkung vom<br />
01. Dezember 2007 zur Gemeindestraße/Anliegerstraße gewidmet.<br />
Die gewidmete Strecke, Flurstück Nr. 2859/3, 2862/3, 2863/6,<br />
3020/1 sowie eine Teilfläche der Flurstücks Nr. 1057 der Gemarkung<br />
Eisfeld, beginnt an der nördlichen Grundstücksecke<br />
des Flurstückes Nr. 1027/4 der Gemarkung Eisfeld - km 0,000 -<br />
und endet an der westlichen Grundstücksecke der Flustücks Nr.<br />
3023/2 der Gemarkung Eisfeld - km 0,325 -. Träger der<br />
Straßenbaulast ist die Stadt Eisfeld.<br />
Eisfeld, 26. Oktober 2007<br />
Stadt Eisfeld<br />
Kerstin Heintz<br />
Bürgermeisterin - Siegel -<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer<br />
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eisfeld, Marktstraße<br />
2, 98673 Eisfeld, einzulegen.<br />
Widmung der Gemeindestraße „Am Feldrain”<br />
Die in der Stadt Eisfeld, Landkreis Hildburghausen, neu gebaute<br />
Straße „Am Feldrain” wird mit Wirkung vom 01. Dezember<br />
2007 zur Gemeindestraße/Anliegerstraße gewidmet.<br />
Die gewidmete Strecke, Flurstück Nr. 3016, 3020/8, 3022/1,<br />
3017/5, 3017/21 sowie eine Teilfläche der Flurstücks Nr.<br />
3017/22 der Gemarkung Eisfeld, beginnt an der südlichen<br />
Grundstücksecke des Flurstückes Nr. 3020/7 der Gemarkung<br />
Eisfeld - km 0,000 - und endet an der nördlichen Grundstücksecke<br />
der Flurstücks Nr. 3015 der Gemarkung Eisfeld - km 0,145<br />
-. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Eisfeld.<br />
Eisfeld, 26. Oktober 2007<br />
Stadt Eisfeld<br />
Kerstin Heintz<br />
Bürgermeisterin - Siegel -<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer<br />
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eisfeld, Marktstraße<br />
2, 98673 Eisfeld, einzulegen.<br />
Widmung der Gemeindestraße „Lärchenweg”<br />
Die in der Stadt Eisfeld, Landkreis Hildburghausen, neu gebaute<br />
Straße „Lärchenweg” wird mit Wirkung vom 01. Dezember<br />
2007 zur Gemeindestraße/Anliegerstraße gewidmet.<br />
Die gewidmete Strecke, Flurstück Nr. 2865, 2864/5, 3017/26<br />
sowie eine Teilfläche der Flurstücks Nr. 5180 der Gemarkung<br />
Eisfeld, beginnt an der südlichen Grundstücksecke des Flurstückes<br />
Nr. 2864/6 der Gemarkung Eisfeld - km 0,000 -und endet<br />
an der nördlichen Grundstücksecke der Flurstücks Nr.<br />
3017/13 der Gemarkung Eisfeld - km 0,177 -.<br />
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Eisfeld.<br />
Eisfeld, 26. Oktober 2007<br />
Stadt Eisfeld<br />
Kerstin Heintz<br />
Bürgermeisterin - Siegel -<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer<br />
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eisfeld, Marktstraße<br />
2, 98673 Eisfeld, einzulegen.<br />
Der in der Stadt Eisfeld, Landkreis Hildburghausen, neu vermessene<br />
Abschnitt der Verkehrsanlage „Hirschendorfer Straße”<br />
wird mit Wirkung vom 01. Dezember 2007 zur Gemeindestraße/Anliegerstraße<br />
gewidmet.<br />
Die gewidmete Strecke, Flurstück Nr. 2356/2 sowie eine<br />
Teilfläche der Flurstücks Nr. 2355/1 der Gemarkung Eisfeld, beginnt<br />
an der südlichen Grundstücksecke des Flurstückes Nr.<br />
2356/3 der Gemarkung Eisfeld - km 0,000 - und endet an der<br />
nördlichen Grundstücksecke der Flurstückes Nr. 2356/1 der Gemarkung<br />
Eisfeld - km 0,202 -.<br />
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Eisfeld.<br />
Eisfeld, 26. Oktober 2007<br />
Stadt Eisfeld<br />
Kerstin Heintz<br />
Bürgermeisterin - Siegel -<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer<br />
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eisfeld, Marktstraße<br />
2, 98673 Eisfeld, einzulegen.<br />
Information<br />
In dieser Ausgabe des Amtsblattes wurden die Widmungen für<br />
die Gemeindestraßen „Unterm Heinig”, “Am Feldrain” und “Lärchenweg”<br />
bekannt gemacht.<br />
Damit werden die genannten Verkehrsanlagen endgültig für die<br />
öffentliche Nutzung entsprechend § 6 Thüringer Straßengesetz<br />
bestimmt. Gleichzeitig stellt das die letzte Handlung dar, die das<br />
Entstehen der sachlichen Beitragspflicht entsprechend § 133<br />
BauGB begründet. Das bedeutet, dass nun alle beitragsrelevanten<br />
Kosten feststehen und die tatsächliche Beitragshöhe berechnet<br />
werden kann. Wir möchten mit dieser Information alle<br />
Beitragspflichtigen dieser drei Verkehrsanlagen davon in Kenntnis<br />
setzen, dass die Endbescheide voraussichtlich ab Februar/März<br />
2008 zugestellt werden.<br />
Ullrich Schreiner<br />
Bauamt<br />
Information<br />
In der Stadtratssitzung vom 18.10.2007 wurde für die beiden<br />
Verkehrsanlagen “Am Otto Ludwig Garten” und “Wiesengrund”<br />
entsprechend § 132 BauGB, in Verbindung mit § 10 der Erschließungsbeitragsatzung<br />
der Stadt Eisfeld, die Kostenspaltung<br />
beschlossen. Beide Verkehrsanlagen sind baulich fertig<br />
gestellt. Auf Grund des noch nicht abgeschlossenen Grunderwerbs,<br />
der nach Gesetz, hier § 128 BauGB, in Verbindung mit §<br />
11 der Erschließungsbeitragsatzung der Stadt Eisfeld, Voraussetzung<br />
für die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage<br />
ist, können die beiden Verkehrsanlagen noch nicht gewidmet<br />
werden. Demzufolge kann die sachliche Beitragspflicht nicht<br />
entstehen mit dem Ergebnis, dass auch keine Erschließungsbeitragsbescheide<br />
erstellt werden können.<br />
Mit dem Instrument der Kostenspaltung ist es möglich, für die<br />
bereits fertig gestellten Teileinrichtungen, auf der Grundlage der<br />
dafür feststehenden Kosten so genannte Teilbeiträge zu erheben.<br />
Letztendlich werden alle Kosten bis auf den Grunderwerb<br />
endgültig abgerechnet. Die (Teil-) Beitragsbescheide werden<br />
voraussichtlich ab Februar/März 2008 zugestellt.<br />
Ullrich Schreiner<br />
Bauamt<br />
Information bezüglich<br />
Straßenausbaubeitragsatzung<br />
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, ist die Straßenausbaubeitragsatzung<br />
der Stadt Eisfeld derzeit in Überarbeitung. Die neue<br />
Satzung sollte zwar schon vor einigen Wochen beschlossen<br />
und in Kraft gesetzt werden, aufgrund der aktuellen Rechtsprechung<br />
des Oberverwaltungsgerichtes Weimar und der damit<br />
verbundenen neuen Erkenntnisse, hat sich die Verwaltung und<br />
der Stadtrat dazu entschlossen, noch zu warten. Da im Dezember<br />
diesen Jahres eine größere Veranstaltung in Erfurt zur Auslegung<br />
einiger Bestimmungen des § 7 a Thüringer Kommunalabgabengesetz<br />
(regelt die wiederkehrenden Beiträge)<br />
stattfindet, diese Erkenntnisse dann auch in der Neufassung<br />
der Satzung berücksichtigt werden sollen, ist mit einer In-Kraft-<br />
Setzung der Satzung erst im Frühjahr 2008 zu rechnen. Das
Eisfelder Amtsblatt - 3 - Nr. 12/07<br />
bedeutet, dass frühestens ab April 2008 mit Straßenausbaubeitragsbescheiden<br />
zu rechnen ist. Vor einer Zustellung von Bescheiden<br />
werden wir im Amtsblatt nochmals genauer informieren.<br />
Ullrich Schreiner<br />
Bauamt<br />
Weitere amtliche Mitteilungen<br />
Weihnachtsmarkt in Eisfeld<br />
Am Sonntag, 16. Dezember 2007 in der Zeit von 12.00 Uhr bis<br />
18.00 Uhr wird der diesjährige Weihnachtsmarkt auf dem Markt,<br />
der Marktstraße und dem Neumarkt durchgeführt. Es werden<br />
Weihnachtsbäume (Fichten, Kiefern, Edeltannen), Glaskugeln,<br />
Weihnachtssachen, Süßigkeiten, Spielwaren, Schaffellprodukte<br />
und andere schöne Sachen zum Kauf angeboten. Der Heimatund<br />
Trachtenverein bietet im Haus B des Rathauses seine<br />
selbstgefertigten Waren (Weihnachtssachen, gestrickte Strümpfe,<br />
Mützen, Schals, Pullover usw.) an. Die Kleiderkammer im<br />
Schloss hat ebenfalls geöffnet. Der 1. Eisfelder Oldtimer-Club,<br />
die Kitainitiative Steudach e. V, die WEFA, der Verein Städtepartnerschaft<br />
Eisfeld-Ham e. V., die Jugendfeuerwehr Eisfeld<br />
und die Asfaller Hammelsäck werden für das leibliche Wohl der<br />
Besucher bestens sorgen. Diese können sich bei Glühwein,<br />
Stollen, Plätzchen, Lammbraten, Brätel, Bratwürsten und vielen<br />
Leckereien laben. Auf dem Neumarkt bieten der Südthüringer<br />
Bauernmarkt und verschiedene Gewerbetreibende ihre Waren<br />
an. Für die musikalische Umrahmung sorgen der Posaunenchor<br />
Eisfeld und die Blaskapelle Waffenrod.<br />
Unsere kleinen Besucher erwartet auch in diesem Jahr wieder<br />
eine Überraschung, denn gegen 14.30 Uhr kommt der Weihnachtsmann<br />
im Saal des Eisfelder Schlosses zu Besuch, wo<br />
anschließend um 15.00 Uhr das Märchenspiel „Die goldene<br />
Gans” von den Erzieherinnen des AWO-Kindergarten aufgeführt<br />
wird. Alle Kinder sind dazu ganz herzlich eingeladen. Bereits<br />
am Freitag, 14.12. um 18.00 Uhr findet im Eisfelder<br />
Schlosssaal das Weihnachtskonzert des Kinder- und Jugendorchesters<br />
des Heimat-, Musik- und Trachtenvereins und am<br />
Samstag, 15.12. um 19.30 Uhr das Weihnachtskonzert des Gemischten<br />
Chores Eisfeld statt, wozu recht herzlich eingeladen<br />
wird.<br />
So können sich die Besucher aus nah und fern auf das bevorstehende<br />
Weihnachtsfest einstimmen.<br />
Folgende Veränderungen<br />
im Straßenverkehr sind zu beachten:<br />
Der Markt, die Marktstraße und der Neumarkt werden am<br />
Sonntag, 16. Dezember 2007<br />
in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />
für den Verkehr gesperrt.<br />
Alle betroffenen Anwohner und Besucher werden gebeten, ihre<br />
Fahrzeuge rechtzeitig anderweitig zu parken. Folgende Parkplätze<br />
stehen kostenlos zur Verfügung: Parkplatz am Volkshaus,<br />
Oberes Tor, Häfenmarkt, Weihbach, Busplatz, Edeka,<br />
Breite Straße und Hofsteg.<br />
Römer<br />
Marktleitung<br />
Das Ordnungsamt informiert<br />
Umgang mit Hunden<br />
Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt alle Hundeführer<br />
der Stadt wiederholt darauf hin, ihre Hunde nach § 12 der<br />
Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 24.01.2006 sowie § 6<br />
des Thüringer Waldgesetzes vom 28.06.2006 im Stadtgebiet<br />
sowie in der Flur und im Wald anzuleinen.<br />
Das Ordnungsamt bzw. der zuständige Revierförster werden<br />
verstärkt diesbezüglich Kontrollen durchführen. Das Nichtanleinen<br />
von Hunden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann<br />
nach § 51, Abs. 1 OBG mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />
Wiederholt ist es in letzter Zeit vorgekommen, dass nichtangeleinte<br />
Hunde der Auslöser für Raufereien mit angeleinten Hunden<br />
waren und es zu Bissverletzungen kam. Zu einem besonders<br />
schweren Zwischenfall kam es am Sonntag, den 14.<br />
Oktober 2007, in einem Waldstück von Eisfeld. Zwei Hundeführerinnen<br />
begegneten sich mit ihren Hunden. Ein Rottweiler war<br />
nicht angeleint und fiel über einen anderen Hund her. Aufgrund<br />
der schweren Bissverletzungen verendete das Tier noch am<br />
gleichen Tag. Bei dem Versuch, die Tiere zu trennen, erlitten<br />
beide Hundeführerinnen schwere Bissverletzungen an den<br />
Händen, die anschließend im Kreiskrankenhaus behandelt werden<br />
mussten.<br />
Um solche Angriffsattacken künftig zu vermeiden, appellieren<br />
wir an alle Hundebesitzer, die Hunde an der Leine zu führen.<br />
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es verboten ist,<br />
Hunde neben fahrenden Fahrzeugen herumspringen zu lassen.<br />
Gemäß § 28 StVO ist es verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen<br />
aus zu führen. Als Hundehalter muss man die Möglichkeit haben,<br />
auf den Hund Einfluss zu nehmen, damit Menschen und<br />
Tiere nicht belästigt oder sogar gebissen werden. Besonders<br />
am Stelzner Berg, wo normalerweise das Befahren des Waldes<br />
verboten ist, oder auch in der Bergstraße/Goßmannsroder<br />
Straße halten sich die Hundebesitzer nicht an diese Regelungen.<br />
Sollten diesbezüglich weiterhin Beschwerden bei uns eingehen,<br />
müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 30,00<br />
Euro rechnen.<br />
Winterdienst und Schneeräumung<br />
In Anbetracht des bevorstehenden Winters möchten wir Ihnen<br />
einige Informationen über die Durchführung des Winterdienstes<br />
geben.<br />
Ab 01.01.2008 bis 31.12. 2008 sind gemäß § 10 Abs. 1 der<br />
Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisfeld bei Straßen mit einseitigem<br />
Gehweg die Eigentümer und Besitzer der auf Gehwegseite<br />
befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf<br />
diesem Gehweg verpflichtet.<br />
Das bedeutet, dass die Eigentümer bis zum 31.12. 2007 den<br />
Bürgersteig auf der gegenüberliegenden Straßenseite räumen<br />
und streuen müssen.<br />
Wir appellieren eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer im<br />
Stadtgebiet, aber auch in den Ortsteilen, die Fahrzeuge nicht<br />
in engen Straßen und Gassen abzustellen. Sie erwarten von<br />
uns, dass die Straßen ordentlich geräumt und gestreut werden.<br />
Durch geparkte Fahrzeuge ist es den Winterdienstfahrzeugen<br />
manchmal nicht möglich, bestimmte Straßen zu räumen und zu<br />
streuen und somit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im<br />
kommenden Winter werden diesbezüglich verstärkt Kontrollen<br />
durchgeführt und falls erforderlich, werden Fahrzeuge im Interesse<br />
der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit<br />
abgeschleppt. Es kann nicht sein, dass Anwohner nicht<br />
rechtzeitig zur Arbeit gelangen und vom Arbeitgeber ermahnt<br />
werden, weil die lieben Nachbarn die Fahrzeuge verkehrswidrig<br />
geparkt haben und dadurch die Straße nicht geräumt bzw. gestreut<br />
werden kann.<br />
Damit der Winterdienst reibungslos funktioniert, darf die Zufahrt<br />
für Winterdienstfahrzeuge nicht behindert werden. Damit auch<br />
Rettungsdienste schnell ihren Zielort erreichen, ist eine ausreichende<br />
Restfahrbahnbreite von 3 m erforderlich.<br />
Wir appellieren an die Vernunft und Einsicht der Kraftfahrer und<br />
bitten Sie, die privaten Grundstückseinfahrten und Garagen zu<br />
nutzen. Weiterhin machen wir darauf aufmerksam, die öffentlichen<br />
Parkplätze zu nutzen, anstatt die Straßen für die Winterdienst-,<br />
Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge zu blockieren.<br />
Achtung! Bei Schneefall haben die Eigentümer die Gehwege<br />
vor ihren Grundstücken in einer Breite bis zu 1,50 m zu räumen<br />
und zu streuen. Dies gilt in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr. Als<br />
Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt bzw. Salz zu verwenden.<br />
Asche darf nicht aufgebracht werden.<br />
Beseitigung der Reste von<br />
Silvesterknallern und -raketen<br />
Wir möchten ganz besonders darauf hinweisen, dass die Abfälle<br />
von pyrotechnischen Erzeugnissen am 01.01.2008 durch die<br />
Eigentümer bzw. Verursacher vor ihren Grundstücken zu beseitigen<br />
sind.<br />
In den vergangenen Jahren wurde immer wieder festgestellt,<br />
dass die Reste noch einige Zeit liegen blieben. Durch das Ordnungsamt<br />
werden diesbezüglich verstärkt Kontrollen durchgeführt<br />
und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.<br />
Sausemuth<br />
Ordnungsamt<br />
Ende des amtlichen Teiles
Eisfelder Amtsblatt - 4 - Nr. 12/07<br />
Informationen aus dem Rathaus<br />
Adventskalender<br />
der Stadt Eisfeld<br />
Die Adventszeit steht vor der Tür.<br />
Die Stadtverwaltung Eisfeld möchte mit<br />
Unterstützung der ansässigen Vereine<br />
und Gewerbetreibenden diese<br />
besinnlichen Tage mit einem<br />
Adventsprogramm verschönern.<br />
In der Zeit vom 01. bis 24. Dezember 2007 werden täglich dort<br />
Veranstaltungen, besondere Aktionen und Rabatte von Geschäften<br />
durch einen Adventskalender an der Rathaustür angeboten.<br />
In dieser Zeit lohnt sich also täglich ein Spaziergang zum Rathaus!<br />
Die Stadtverwaltung Eisfeld wünscht Ihnen besinnliche Tage!<br />
Tourismusstammtisch<br />
Der nächste Tourismusstammtisch findet am 11.12.2007 um<br />
19.00 Uhr im Schaumberger Hof, Georgstraße 21, 98673 Eisfeld,<br />
statt. Es wird ein Resümee des Tourismusstammtisches<br />
2007 und eine Auswahl und Ideenfindung der Arbeitsthemen für<br />
2008 erfolgen.<br />
Die Stadt Eisfeld möchte sich bei allen Bürgern der Stadt Eisfeld,<br />
der Ortsteile Harras, Heid, Hirschendorf, Waffenrod/Hinterrod<br />
sowie den Bürgern der Gemeinde Bockstadt/Herbartswind<br />
bedanken, die den Tourismusstammtisch aktiv mitgestaltet haben.<br />
Kommunaler Eigenbetrieb - Stadt Eisfeld<br />
Die Stadt Eisfeld verkauft den Vermögenswert in Eisfeld,<br />
Marktplatz 3 mit der Flurstücksnummer 96.<br />
Das Mindestgebot liegt bei 500,00 Euro.<br />
Interessenten melden sich bitte im Kommunalen Eigenbetrieb<br />
der Stadt Eisfeld in 98673 Eisfeld, Marktstraße 4, Zimmer<br />
1.<br />
Wagner<br />
Werkleiterin<br />
Ladenräume zu vermieten!<br />
Der Kommunale Eigenbetrieb der Stadt Eisfeld vermietet ab<br />
dem 01.01.2008 die Geschäftsräume in 98673 Eisfeld, Justus-Jonas-Straße<br />
12 (ehemalig Hochzeitsausstatter). Haben<br />
Sie Interesse, dann fragen Sie bei uns an.<br />
KEB - Stadt Eisfeld, Marktstraße 4, Zimmer 1<br />
Frau Wagner/Frau Erbe<br />
Tel. 03686/390237<br />
E-Mail: keb-eisfeld@web.de<br />
Museum “Otto Ludwig”<br />
Neue Sonderausstellung<br />
im Museum „Otto Ludwig”<br />
Die Malerei war schon immer ihre große Leidenschaft, sagt Heike<br />
Boy aus Bockstadt. Ihre Werke kann man ab dem 26. Dezember<br />
2007 im Eisfelder Museum in einer Sonderausstellung<br />
„Künstler der Region” sehen. Die Schau wird um 15.00 Uhr<br />
eröffnet und ist bis zum 2. März 2008 ausgestellt.<br />
Heike Boy aus Bockstadt<br />
Foto: Maik Ehrlich<br />
Heike Boy wurde 1959 in Schnellbach bei Schmalkalden geboren.<br />
Ihre Mutter war Schriften- und Kulissenmalerin am Meininger<br />
Theater und ihr Vater Musiker.<br />
Von Kindesbeinen an war das Malen ihre Lieblingsbeschäftigung,<br />
neben der Liebe zu Natur und Tieren. Kreativität wurde<br />
im Elternhaus gelebt und stark gefördert.<br />
1977 absolvierte sie eine Facharbeiterausbildung als Protokollantin<br />
am Kreisgericht, studierte anschließend in Weimar an der<br />
Fachschule mit dem Abschluss als Juristin. Dieser Ausbildung<br />
folgten Jahre als Justizsekretärin und Justitiarin.<br />
Dann kam die Wende.<br />
Seitdem war Sie als Rechtsanwalts- und Notarangestellte und<br />
als Sekretärin der Geschäftsleitung tätig. Eine eintretende Arbeitslosigkeit<br />
nutzte sie, um sich verstärkt ihrer Intuition und<br />
ihrem Drang nach künstlerischem Ausdruck zu widmen.<br />
Seit 2002 erhält sie eine Ausbildung bei dem Maler und Graphiker<br />
Gerhard Seidel aus Rödental, zusätzlich von Heide Kunze<br />
aus Coburg und Gerhard Schick (Akademie Faber-Castell).<br />
Diese Vorbereitungen und der Wunsch nach Eigenständigkeit<br />
mündeten im Mai 2006 in der Anmeldung einer freischaffenden<br />
künstlerischen Tätigkeit.<br />
Zu ihren wichtigsten Arbeiten gehören:<br />
intuitive Werke zur individuellen Persönlichkeitsentfaltung<br />
Covergestaltung und Illustrationen<br />
Intuitive Werke als Dekoration in Arztpraxen<br />
Intuitive Deckenbilder zur Schmerzablenkung in Zahnarztpraxen<br />
Tier- und Landschaftsbilder<br />
Kommunaler Auftrag der Gemeinde Bockstadt „Münchhausenschloss<br />
1902”<br />
Hauptaugenmerk ihrer künstlerischen Tätigkeit ist die Verfeinerung<br />
der Wahrnehmung der inneren Stimmung und des inneren<br />
Klanges, die Abstraktion und damit die künstlerisch wachsende<br />
Umsetzung der Innenwelten in Bildkompositionen.<br />
Die Besucher dürfen gespannt sein und Heike Boy lädt zusammen<br />
mit dem Eisfelder Museum recht herzlich zur Ausstellungseröffnung<br />
am 26. Dezember um 15.00 Uhr ein.<br />
Veranstaltungen<br />
Veranstaltungskalender<br />
09.12.2007 Eisfeld, Volkshaus<br />
15.00 Uhr Weihnachtsfeier für die Eisfelder Senioren<br />
14.12.2007 Eisfeld, Schlosssaal<br />
18.00 Uhr Weihnachtskonzert des Kinder- und Jugendorchesters<br />
des Heimat-, Musik-, und Trachtenvereins<br />
15.12.2007 Eisfeld, Schlosssaal<br />
19.30 Uhr Weihnachtskonzert Gemischter Chor<br />
16.12.2007 Eisfeld, Schlosssaal<br />
Märchenaufführung<br />
23.12.2007 Eisfeld, Dreifaltigkeitskirche<br />
17.00 Uhr Weihnachtskonzert des Lions-Club<br />
26.12.2007 Eisfeld, Museum<br />
15.00 Uhr Ausstellungseröffnung der Sonderausstellung<br />
“Künstler der Region” bis 25.02.2008<br />
31.12.2007 Eisfeld, Volkshaus<br />
20.00 Uhr Silvestertanz mit dem CCE e. V.<br />
16.03.2008 Eisfeld, Schloss, Museum „Otto-Ludwig”<br />
15.0 Uhr Eröffnung Sonderausstellung “Sesam öffne Dich”<br />
Historische Schließanlage und Schlösser
Eisfelder Amtsblatt - 5 - Nr. 12/07<br />
21.03.2008 Eisfeld Kirche<br />
14.00 Uhr Passionsmusik<br />
(Kirchenchor und Instrumantalisten)<br />
22.03.2008 Eisfeld, Siegeshöhe<br />
19.00 Uhr Osterfeuer der Feuerwehr Eisfeld mit Fackelzug<br />
ab dem Feuerwehrgerätehaus im Alten Graben<br />
29.03.2008 Eisfeld, Schlosssaal<br />
19.00 Uhr Themenabend “Tango” des Lions-Club<br />
19.04.2008 3. Eisfelder Kneipenfest<br />
01.05.2008 Eisfeld, Feuerwehrgerätehaus im Alten Graben<br />
09.00 Uhr Tag der offenen Tür der Feuerwehr Eisfeld mit Live-Musik<br />
10. - 13.05.07 Eisfeld<br />
400. Kuhschwanzfest, Pfingstschießen des Schützenvereins,<br />
400 Jahre Spielleutetradition in Eisfeld<br />
18.05.2008 Eisfeld, Schloss, Museum „Otto-Ludwig”<br />
15.00 Uhr Internationaler Museumstag, Sonderführungen,<br />
Eintritt frei<br />
23.05.2008 Eisfeld, Kirche<br />
18.00 Uhr Gunther Escher, Wiesenfeld, Trompete<br />
Gabriele Kürschner, Eisfeld, Orgel<br />
30.05.2008 Eisfeld, Kirche<br />
18.00 Uhr Akkordeonorchester “Harmonikas”<br />
(Musikschule Fröhlich)<br />
31.05.2008 Eisfeld, Schloss, Museum „Otto-Ludwig”<br />
19.00 bis 5. Regionale Museumsnacht,<br />
24.00 Uhr 20.00 Uhr Eröffnung einer Sonderausstellung<br />
13.06.2008 Kirche Eisfeld<br />
20.00 Uhr Jörg Becker, Berlin, Cembalo<br />
(Verein Schloss-Kirche)<br />
14. - 15.06.07 Eisfeld, Sportplatz<br />
Sportfest des SV 03 Eisfeld<br />
04.07.2008 Kirche Eisfeld<br />
18.00 Uhr Musikalische Darbietung der Wefa<br />
05.07.2008 Eisfeld, Boulodrom an der Herrenmühle<br />
Französische Nacht<br />
11.07.2008 Kirche Eisfeld<br />
18.00 Uhr Posaunenchor Eisfeld<br />
18.07.2008 Kirche Eisfeld<br />
18.00 Uhr Christoph Rosenbaum, Dessau, Tenor<br />
Gabriele Kürschner, Eisfeld, Orgel<br />
25.07.2008 Kirche Eisfeld<br />
18.00 Uhr Ingmar Escher, Wiesenfeld, Cello<br />
Gabriele Kürschner, Eisfeld, Orgel<br />
29.08.2008 Kirche Eisfeld<br />
20.00 Uhr Konzert mit Begegnungen<br />
(Kirchgemeinde und 4 Vereine)<br />
05. - 07.09.08 Eisfeld, Volkshaus/Schießstand<br />
11. Südthüringer Treffen der Freunde der Miniaturkanonen<br />
06.09.2008 Eisfeld, Boulodrom an der Herrenmühle<br />
Boule Stadt- und Vereinsmeisterschaften<br />
14.09.2008 Eisfeld<br />
Tag des offenen Denkmals; Thema: „Vergangenheit<br />
aufgedeckt - Archäologie und Bauforschung”<br />
15.00 Uhr Eröffnung Sonderausstellung iim Museum<br />
„Otto-Ludwig” zum Thema<br />
17.00 Uhr Dreifaltigkeitskirche, Konzert zum Tag<br />
des offenen Denkmals<br />
26.09.2008 Kirche Eisfeld<br />
20.00 Uhr Potsdamer Turmbläser<br />
(Kirchgemeinde und Verein Schloss-Kirche)<br />
27.09.2008 Eisfeld, Schloss<br />
Schlossfest des Lions-Club<br />
10. - 25.10.08 Eisfeld, Volkshaus<br />
Theateraufführungen des Theater- und Heimatvereins<br />
10. Oktober 20.00 Uhr<br />
11. Oktober 20.00 Uhr<br />
12. Oktober 15.00 Uhr<br />
17. Oktober 20.00 Uhr<br />
18. Oktober 20.00 Uhr<br />
19. Oktober 18.00 Uhr<br />
24. Oktober 20.00 Uhr<br />
25. Oktober 20.00 Uhr<br />
31.10.2008 Kirche Eisfeld<br />
19.00 Uhr Don Kosaken Chor<br />
07.12.2008 Eisfeld, Volkshaus<br />
14.00 Uhr Weihnachtsfeier für die Eisfelder Senioren<br />
Der Termin für das Weihnachtsoratorium in der Eisfelder Kirche<br />
im Dezember 2008 ist noch offen.<br />
Buchlesung am 21.11.2007<br />
Gut besucht war die Buchlesung der Dortmunder Autorin Roswitha<br />
lasevoli am Dienstag Abend im Stadt-Treff (ehemaliges<br />
Amtsgericht) Eisfeld. Mehr als 50 Damen und auch einige Herren<br />
folgten der Einladung zu einem kurzweiligen Abend, bei<br />
dem das Thema .Alter werden” im Mittelpunkt stand.<br />
Mit viel Feingefühl und Humor gelang es Roswitha lasevoli, die<br />
zahlreichen Zuhörer von Anfang an in ihren Bann zu ziehen. Einer<br />
furiosen, humorvollen Einleitung mit einer Geschichte über<br />
Schwiegermütter und Schwiegertöchter folgten nachdenkliche<br />
Töne mit ihrer Geschichte „Bärbel kommt”.<br />
Die Zeit verging wie im Flug und wer von den Anwesenden auf<br />
den Geschmack gekommen war, konnte im Anschluß an die<br />
Lesung Bücher der Autorin käuflich erwerben, u.a. „Zartes, Zoff<br />
& Zipperlein - Geschichten vom Älterwerden”, aus dem Roswitha<br />
lasevoli fast anderthalb Stunden sehr engagiert und emotional<br />
vorgetragen hatte.<br />
Die Lesung der symphatischen Dortmunderin bildete einen<br />
Höhepunkt im Bereich der diesjährigen literarischen Veranstaltungen<br />
der Stadt Eisfeld.<br />
Ein <strong>Dank</strong>eschön geht an die Mitorganisatoren Buchhandlung<br />
Fleischhauer sowie an Fam. Peter Dressel, die Frau lasevoli kostenfrei<br />
eine Unterkunft zur Verfügung gestellt hat.<br />
I. Bode<br />
Bibliothek<br />
Kuhschwanzfest 2008<br />
Vereine<br />
„Es feiert heuer das ganze Nest<br />
400 Jahre Kuhschwanzfest”<br />
Nest?? Wir werden der ganzen Welt (oder wenigstens einem<br />
kleinen Teil davon) zeigen, dass wir kein Nest sind.<br />
Auf unsere Eisfelder ist doch jedes Jahr Verlass. Das haben wir<br />
vor allem im vorigen Jahr bei dem schlechten Wetter gemerkt.<br />
Wir wollen versuchen, unser Jubiläumsfest ganz besonders gut<br />
vorzubereiten.<br />
Geplant sind u.a.:<br />
- ein Festival der böhmisch-mährischen Blasmusik mit Europameister<br />
und Vize-Europameister in diesem Bereich<br />
- Jugendtanz mit einer Top-Band<br />
- etwas Ausgefallenes auf musikalischem Gebiet<br />
- Tanzveranstaltungen mit interessanten Einlagen<br />
- eine große Silbermünze in limitierter Auflage<br />
- Mittelalter-Flair beim historischen Markt<br />
- Jubiläumsauftritt von zwei älteren Damen<br />
- Rummel-Neuheiten.<br />
Zu unserem Jubiläum soll auch der Festumzug etwas Besonderes<br />
werden. Vielleicht finden sich einzelne Personen oder Gruppen,<br />
die Umzugsbilder aus längst vergangenen Jahren nachstellen<br />
und neu aufleben lassen möchten. Material liegt genug<br />
vor. Wer Interesse hat, kann auf jedes Komiteemitglied zugehen.<br />
Wir hoffen auch, dass es in den nachfolgenden Monaten<br />
viele Dinge im Rathaus oder in der Stadt gibt, die man aufs<br />
Korn nehmen und umsetzen kann. Gespannt und mit Freude<br />
sehen wir den vielen originellen Ideen entgegen.<br />
Nach öffentlicher Ausschreibung erhielt der SV 03 Eisfeld per<br />
geheimer Abstimmung den Zuschlag für die Zeltbewirtschaftung<br />
2008.<br />
Die Versorger für die einzelnen Stände haben sich beworben.<br />
So gilt es, in den nächsten Wochen die Verträge zu unterzeichnen,<br />
um Kulinarisches in vielfältiger Weise anbieten zu können.<br />
Obwohl unser Jubiläumsfest schon Anfang Mai begangen wird,<br />
hoffen wir, ohne Wollmütze, dicken Pullover und Glühwein auszukommen.<br />
Diese Zeit haben wir schließlich jetzt! Wir wollen ruhig<br />
und besinnlich in die Adventszeit gehen und so auch das<br />
Jahr ausklingen lassen. Mit großem Schwung wollen wir dann<br />
ins neue Jahr starten, um alle Aufgaben erledigen zu können.<br />
Das NEST wird im kommenden Jahr ins Gerede kommen,<br />
wenn der Kuhschwanz wieder wackelt und ein kleiner Teil der<br />
Welt dabei ist.<br />
Wir wünschen all unseren Freunden, Partnern und Sponsoren<br />
eine schöne Adventszeit und schon jetzt ein frohes Weihnachtsfest<br />
sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />
Das Festkomitee
Eisfelder Amtsblatt - 6 - Nr. 12/07<br />
Der Verein “Asfaller Hammelsäck” e. V.<br />
wünscht allen Eisfeldern, Freunden und<br />
Bekannten eine besinnliche Adventszeit,<br />
ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />
und ein erfolgreiches Jahr 2008!<br />
Der Vorstand des 1. Eisfelder Oldtimer Club e. V. bedankt<br />
sich auf diesem Wege recht herzlich bei allen Mitgliedern,<br />
Freunden und Bekannten für die Unterstützung und die gute<br />
Zusammenarbeit im Jahr 2007.<br />
Wir wünschen allen ein<br />
frohes Weihnachtsfest und<br />
einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />
Thomas Heimhöfer<br />
Vorsitzender<br />
Theater und Heimatverein Eisfeld e. V.<br />
Der Vorstand des Theater und Heimatvereins Eisfeld wünscht<br />
allen Vereinsmitgliedern und Eisfelder Bürgern ein frohes und<br />
besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr<br />
2008.<br />
Besonders bedanken wir uns bei allen Besuchern und all denen,<br />
die uns auch in diesem Jahr wieder bei der Durchführung<br />
unserer Theatervorstellungen unterstützten.<br />
Helga Mann<br />
Vereinsvorsitzende<br />
Der Heimat-, Musik- und<br />
Trachtenverein wünscht allen<br />
Bürgerinnen und Bürgern<br />
unserer Stadt ein frohes und<br />
friedvolles Weihnachtsfest<br />
sowie Einen guten Rutsch<br />
ins neue Jahr, verbunden mit viel Gesundheit.<br />
Wir möchten uns auf diesem Wege ganz herzlich für die<br />
Hilfe und Unterstützung bedanken, die uns im vergangenen<br />
Jahr zuteil wurde. Dies gilt besonders für unsere Mitglieder,<br />
Sponsoren und Bürgern, die uns bei der Arbeit in der<br />
Kleiderkammer oder bei der weiteren Vervollkommnung<br />
unseres Jugendblasorchesters oder in einer anderen Form<br />
unterstützt haben<br />
Nochmals ein herzliches <strong>Dank</strong>eschön und alles Gute für<br />
2008.<br />
Gerd Braun<br />
Vereinsvorsitzender<br />
Der BDV informiert<br />
Der BDV führt am 10.12.07 die Beitragskassierung für das Jahr<br />
2007 in der ehemaligen Touristinformation Eisfeld durch.<br />
Die Mitglieder werden gebeten, ihre Beiträge an diesen Tagen<br />
in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr zu entrichten.<br />
gez. Knappe<br />
Silvester-Dance-Night<br />
Feuerwehrverein Eisfeld e. V.<br />
Freiwillige Feuerwehr Eisfeld<br />
Der Vorstand des Feuerwehrvereins Eisfeld e.V. und die<br />
Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Eisfeld danken<br />
allen Feuerwehrleuten, Spielmannszugmitgliedern, der<br />
Jugendfeuerwehr und allen Vereinsmitgliedern für die gute<br />
Zusammenarbeit und das im Jahre 2007 geleistete.<br />
Wir wünschen allen Eisfedern<br />
ein friedvolles und geruhsames<br />
Weihnachtsfest sowie einen<br />
guten Rutsch ins Jahr 2008.<br />
Udo Renner<br />
Vereinsvorsitzender<br />
Feuerwehrverein Eisfeld e.V.<br />
Peter Pfrenger<br />
Wehrführer<br />
Freiwillige Feuerwehr<br />
Eisfeld<br />
Der Carneval-Club-Eisfeld e.V. veranstaltet zu Silvester seine<br />
Silvester Dance-Night.<br />
Beginn ist 20.00 Uhr, Einlass ab 19.00 Uhr. Der Kartenvorverkauf<br />
erfolgt ab sofort bei Elektro Thalheim. Wir feiern und tanzen<br />
mit Live-Musik gemeinsam mit unseren Gästen ins neue<br />
Jahr. Mitzubringen ist unbedingt gute Laune. Fürs leibliche<br />
Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Für jeden Gast gibt’s ein<br />
Glas Sekt gratis (bis 23.00 Uhr)<br />
Der Carneval-Club-Eisfeld wünscht<br />
allen Amtsblatt-Lesern ein<br />
frohes Weihnachtsfest und<br />
Alles Gute fürs neue Jahr.<br />
Kindereinrichtungen / Schule<br />
Neues aus dem AWO-Kindergarten<br />
Anlässlich unseres Oma-Opa-Tag<br />
Wir möchten uns recht herzlich bei Dr. K. Ipach und Steffen<br />
Thomas für die großzügigen Geldspenden bedanken. Diese<br />
wurden verwendet für die Zutaten der leckeren Kartoffelsuppe<br />
und das Einweggeschirr.
Eisfelder Amtsblatt - 7 - Nr. 12/07<br />
Besonderer <strong>Dank</strong> geht an unsere drei Chefköche Manfred Thomas,<br />
Heiko Hoffmann und Thomas Zinn.<br />
<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> an unseren Bäcker Braun, dieser versorgte uns<br />
kostenlos mit Brot und Brötchen.<br />
<strong>Dank</strong>e an Sven Griebel und sein Team für die kostenlose Bereitstellung<br />
der Getränke, sowie deren Ausschank.<br />
Damit unser Laternenumzug trotz Kälte und schlechtem Wetter<br />
ein voller Erfolg wurde, möchten wir uns beim Eisfelder Spielmannszug<br />
für die tolle Begleitmusik und bei der Harraser Feuerwehr<br />
für die Absicherung des Umzuges recht herzlich bedanken.<br />
Dem CCE und besonders Stephan Haine ein besonderer<br />
<strong>Dank</strong>, für die tolle Unterstützung und die Möglichkeit auch nach<br />
dem Laternenumzug die Suppe mit Wiener im Warmen genießen<br />
zu können.<br />
Bedanken möchten wir uns bei Fam. Dieter Bodtke, Christel<br />
Bock, Renate Oßwald, Anneliese u. Bernhardt Stärker,<br />
Horst u. Monika Fucke, Gisela u. Erich Oppel, Christa u. Lothar<br />
Fein und allen Nichtgenannten, die an diesem Tag in die<br />
Spendenbox gespendet haben.<br />
Das Programm unserer Kinder am Oma - Opa - Tag bereitete<br />
allen Gästen viel Freude und noch lange konnte man ein<br />
Schmunzeln auf vielen Gesichtern erkennen.<br />
<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> an unsere Kinder und an deren Erzieherinnen<br />
die dieses wunderbare Programm vorgeführt und einstudiert haben.<br />
Allen fleißigen Helfer in Vor- und Nachbereitung des Oma -<br />
Opa - Tages, die beim Räumen und Reinigen aktiv waren oder<br />
andere Aktion bewältigten, sei an dieser Stelle ein großes <strong>Dank</strong>eschön<br />
gesagt.<br />
Wir sagen <strong>Dank</strong>e bei<br />
Daniel Willig von der Fa. Willig für die Geldspende<br />
Sportstudio „Maximum” für die Geldspende,<br />
sowie Anke Kreuzberger<br />
Torsten Lammich für den Maschendrahtzaun<br />
Frau Nöth für Papier<br />
Manuela Hübner für die kleinen Bäume und Pflanzen<br />
Frau Müller für die ständige Pflege der Blumenbeete<br />
Fa. Ehrlich und Böhme für die gespendeten Lätzchen<br />
Frau Lenz für das Obst<br />
Fam. Elst für die Kinderbücher<br />
Bäcker Braun für den leckeren Kuchen<br />
Kleine Forscher-Erfinder von morgen<br />
Bundesweit stand die vergangene Woche im Zeichen der kleinen<br />
Forscher. Auch unser Kindergarten beteiligte sich an dieser<br />
Aktion mit Entdeckerlust und so verwandelte sich das ganze<br />
Haus fünf Tage lang in ein Experimentier- und Forscherlabor.<br />
Durch spannende Geschichten und Erzählungen wurden die<br />
Kinder auf spielerische Art angeregt, naturwissenschaftliche<br />
und technische Phänomene zu erkunden. So waren wir z.B.<br />
Geheimschriften auf der Spur. Die kleinen Detektive staunten<br />
nicht schlecht, wie man einen verschwundenen Plan sichtbar<br />
machen konnte. Ein anderes Mal hatte der Drache Zahnschmerzen.<br />
Durch kleine Experimente wurden solche Fragen: -<br />
Wie kommen Löscher in die Zähne? Was ist Karies? Wie kann<br />
man sich schützen? - beantwortet. Auch als der Drache Halsschmerzen<br />
hatte, wollten die Kinder helfen. Sie erforschten, wie<br />
sich Halsbonbons (Zucker) im Wasser auflösten. Spannend war<br />
auch das Seeungeheuer aus dem Wasser zu retten. Die Kinder<br />
probierten aus, wie man mit Hilfe einer Trinkhalmleitung Wasser<br />
entleeren kann. Natürlich wurden auch die Eltern ins Forscherteam<br />
einbezogen. Ihre Aufgabe war es, eine Teebeutelrakete<br />
zu starten. Alle kleinen Forscher erhielten einen Forscherpass,<br />
der bei jedem Experiment abgestempelt wurde. Am Ende der<br />
Woche nahmen alle Kinder ganz stolz ihr Forscherdiplom entgegen!<br />
Katrin Hack und Silke Rühmer<br />
im Namen aller Kinder und Erzieher<br />
des AWO-Kindergartens Eisfeld<br />
Jugendarbeit Eisfeld<br />
In den Herbstferien wurde den Kids wieder einiges im Jugendclub<br />
geboten. Neben dem Basteln von ulkigen Kastanienfiguren,<br />
lustigen Hexen- und Geisterpuppen sowie dem Schminkwettbewerb<br />
zu Halloween, einer Karaoke-Party und dem<br />
Erstellen von Portraits in Lebensgröße, wurden den Kids die<br />
Länder Amerika, Italien, Frankreich vorgestellt, nähergebracht<br />
und als Highlight jeweils in landestypisches Essen selbst zubereitet.<br />
Eine Tagesfahrt nach Hannover zum Klettern, Biken, Skaten ...<br />
mußte wegen mangelnder Teilnehmer abgesagt werden.<br />
Wichtiger Hinweis: Seit Oktober gibt es die Hildburghäuser<br />
Kompetenzagenur, welche den Jugendlichen zwischen 14 und<br />
27 Jahren, durch gezielte Einzelförderung, den Übergang von<br />
der Schule in Ausbildung oder Arbeit erleichtert.<br />
Diese individuelle Beratung, Begleitung und Vermittlung erfolgt<br />
auf vertraulicher und kostenloser Basis. Ansprechpartnerin ist<br />
Maria Knauer Tel. 0160-98285705. Sie ist regelmäßig im Jugendclub<br />
Eisfeld bzw. im Büro der Streetworkerin /Justus-Jonas-Str.<br />
5, ehem. Touristinformation) anzutreffen.<br />
Wir wünschen allen Kindern, Jugendlichen und Eltern ein besinnliches<br />
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr<br />
2008.<br />
Sonstiges<br />
Fuhrmanns Weihnacht vor 100 Jahren<br />
„Hallo, heh”, so tönt die Stimme des Fuhrmanns Forkel durch<br />
das Haus, „wollt Ihr die Weihnacht auf der Landstraße feiern?”.<br />
Aber schon regte es sich überall im Hause; galt es doch der<br />
letzten Ausfahrt vor Weihnachten, die noch unternommen werden<br />
mußte sehr zum Leidwesen des Fuhrmanns Forkel, denn<br />
gerade er war der letzte, sich nachreden zu lassen, daß er im<br />
Winter fahre. Ganz Eisfeld liegt noch im tiefen Schlaf. Da klingt<br />
in den kommenden Morgen hinein der Morgengruß des Wächters<br />
vom oberen Tor :<br />
“Der Tag vertreibt die finstre Nacht; ihr lieben Christen seid<br />
munter and wach, und lobet Gott, den Herrn!” „Amen”, setzte<br />
der ehrsame Forkel andächtig hinzu, schob die schwere Eisenstange<br />
von der Tür und trat auf die Steintreppe hinaus. Forkel,<br />
ein Mann in den besten Jahren, derb und breitschultrig, ein<br />
Fuhrmann seiner Zeit, ein Beherrscher der Landstraße. Die<br />
Geldkatze wohlgetüllt um den Leib geschnallt, in der Linken hält<br />
er die langriemige Fuhrmannspeitsche. Man sieht dem grübelnden<br />
Zug im Gesicht an, daß er sich die bevorstehende Fahrt<br />
und die Geschäfte noch einmal durch den Kopf gehen läßt und<br />
will es ihm anscheinend gar nicht behagen, so kurz vor Weihnachten<br />
den weiten Weg nach der Meistersängerstadt Nürnberg<br />
zu unternehmen.<br />
Der blaue Leinenkittel von der Hausmagd, der Christel, frisch<br />
gewaschen, ist Erzeugnis der Eisfelder Leinenweberzunft. Den<br />
Faden dazu hatte im vorigen Winter und auch in Abwesenheit<br />
des Hausherrn die gestrenge Eheliebste selber gesponnen. In<br />
einem Paar derben Juchtenstiefeln, deren Schäfte der Fuhrherr<br />
bei der letzten Fernfahrt aus Bremen mitgebracht hatte, steckte<br />
die hierschlederne Fuhrmannshose. Forkel und seine Dortel<br />
(Dorothea) stehen vor der Tür und nehmen Abschied, beide<br />
Hände ineinander verschlungen, Abschied nehmend für eine<br />
ungewisse Zeit mit unübersehbaren Gefährnissen; schrieb man<br />
doch das Jahr 1825, und mancher Strauchritter machte die<br />
Landstraße unsicher. Zu seines und der Güter Schutz begleiteten<br />
ihn drei derbe Knechte, die sich eben mit Feuerschwamm<br />
und Feuerstein versorgten und das kräftige Fuhrmanns-Kippmesser<br />
gewichtig überprüften. „Phylax”, der sonst treue Wäch-
Eisfelder Amtsblatt - 8 - Nr. 12/07<br />
ter des Hauses, schwänzelt um die Hausfrau, als wüßte er. daß<br />
es einen längeren Abschied gilt. Unterdessen haben die krüftigen<br />
Knechte die schwer beschirrten „Oldenburger” vor den<br />
mächtigen Planwagen gespannt. Die geschäftige Christel trägt<br />
die schweren, aus hausmachenem Tuch verfertigten Mäntel<br />
zum Wagen und verstaut sie in der Schwinge unter dem Wagen.<br />
Dann bringt sie noch eine Anzahl wohlgeräucherter Würste,<br />
einen festen Schinken und hausbackene Brotlaibe als Proviant.<br />
Hinrich, der älteste Knecht, erhält von der Christel eine<br />
“abgesparte” Wurst zugesteckt, hat sie doch die Hoffnung, daß<br />
der Hinrich ihrer unterwegs gedenken und ihr etwas besonderes<br />
zum Weihnachtsfest mitbringen würde. Unterdessen prüft<br />
der Hausherr mit Kennerblick noch einmal den schweren Planwagen,<br />
dessen Achsen inzwischen von kundiger Hand noch<br />
einmal geschmiert wurden. Wasser - und Tränkeimer hängen<br />
an einem mächtigen Haken unter der Leiter und daneben ein<br />
großer Eimer mit selbst zubereitetem Wagenfett. Riesige<br />
Sturmlaternen mit dicken Talgkerzen werden gut befestigt, und<br />
ungeduldig scharren die Rosse. Ein Postillion fährt vorüber und<br />
schmettert seine Klänge in die taufrische Morgenluft. Ein letzter<br />
Händedruck der Eheleute, ein verstohlener Blick zwischen Hinrich<br />
und Christel, und mit Halloh setzt sich der schwere Wagen<br />
in Bewegung. -„Behüt dich Gott!” und eine Mahnung, den Nikolaus<br />
nicht zu vergessen, gibt die christliche Hausfrau dem Gatten<br />
mit auf den Weg. „Phylax” kehrt noch einmal zur Herrin<br />
zurück, um dann neben seinem Herrn einherzutrollen. Die drei<br />
Paar „Schwarzbraunen” legen sich mächtig ins Geschirr und die<br />
drei Knechte auf den Gäulen recken sich auf in einer Erhabenheit,<br />
als wenn ihnen die ganze Welt gehörte, im Gegensatz zu<br />
den übrigen Dorfbewohnern, die wenig über die Grenzen des<br />
Ortes hinauskamen.<br />
Auf dem Marktplatz nimmt dann der Fuhrmann Forkel seinen<br />
Platz in der „Schloßkapelle” ein und schwerfällig rumpelt der<br />
Planwagen die Marktstraße entlang durch das eben geöffnete<br />
Coburger Tor in der Richtung nach Schalkau. Für die Reise<br />
nach Nürnberg wird aus dem Sonneberger Hinterland allerlei<br />
Frachtgut mitgenommen und der reiche Nürnberger Kaufherr<br />
erwartet seinen Fuhrmann Forkel mit Ladung aus Schalkau,<br />
Sonneberg und Neustadt bei Coburg. Bald ist der Wagen auf<br />
den Zwischenstationen bis an die Planen gefüllt und nun geht<br />
es munter durch den Itzgrund und die alte Bischofsstadt Bamberg<br />
nach Nürnberg. Selten wird ein Gasthaus an der Landstraße<br />
übergangen, denn Leuten und Pferden tut Atzung und<br />
Ruhe gut. In der geräumigen Gaststube werden bei kurzer Labung<br />
Bekannte begrüßt, Gedanken für die Weiterfahrt ausgetauscht<br />
und dem Postillion „zwei” Grüße an die Heimat mitgegeben.<br />
Unterdessen hat „Phylax” seiner Freundin, der Hausmagd<br />
in der Küche, einen Besuch abgestattet und läßt es sich an den<br />
Resten der Mittagsmahlzeit wohl sein. Doch nicht lange währt<br />
der Aufenthalt weiter geht die meist eintönige Fahrt auf der<br />
Landstraße und nur lebhaftes Peitschenknallen und Erzählungen<br />
sind jetzt die Unterhaltung auf der eintönigen Fahrt.<br />
Am 5. Reisetag ist man in Nürnberg. Die Papiere des Fuhrherrn<br />
werden von der Torwache sorgfältig geprüft, er bekommt dann<br />
einen Ausweis über gezahlte Straßen- und Brückengeld und<br />
weiter geht die Fahrt durch das Frauentor, an der Lorenzkirche<br />
vorüber über die Fleischbrücke zum Hause des Handelsherrn.<br />
Die Rosse werden nun abgeschirrt, bekommen ihr kräftiges Futter,<br />
die Ladung wird abgenommen und das Fuhrgeld berechnet.<br />
Dannach werden die übergebenen Privatpakete den Empfängern<br />
zugestellt.<br />
Der Fuhrmann Forkel, der befriedigt über die ohne Gefährnise<br />
velaufene Fahrt und den erhaltenen Fuhrlohn sich in guter Stimmung<br />
befand, gab nun seinen Knechten die Erlaubnis, ihre kleinen<br />
Privatgeschäfte, die jeder, wie er wohl auch selbst, hatte,<br />
kleine Weihnachtsgeschenke zu beschaffen. Aber nicht allein<br />
wollte Fuhrmann Forkel nur Besorgungen für seine Lieben machen,<br />
es gelüstete ihm auch, Neuigkeiten zu erforschen, damit,<br />
wenn er wieder in die Heimat zurückkehrte, er am abendlichen<br />
Tisch im Dorfwirtshause seinen Mitbewohnern Neuigkeiten erzählen<br />
konnte, denn es war eine besondere Begebenheit, wenn<br />
jemand von einer solch langen Reise heil und unversehrt<br />
zurückkehrte. Der Aufenthalt für Forkel und seine Knechte war<br />
aber nur von kurzer Dauer, da diesmal von Nürnberg eine Ladung<br />
nach Bremen bestimmt, und zwar eine Glocke, welche<br />
sehnlichst erwartet wurde, mitzunehmen war, um dort das<br />
Weihnachtsfest zu verschönen. Die Fahrt ging nun über Würzburg<br />
durch den Thüringerwald nach Bremen über unwegsame<br />
land- und schlechte Heeresstraßen. Aber auch der Fuhrmann<br />
Forkel mußte sehr auf dem Posten sein; denn bei den verschiedenen<br />
Münzsorten war Aug und Ohr offen zu halten, damit er<br />
nicht Verluste an Geld und Gut erlitt. Nach Wochen kam nun<br />
endlich Forkel mit seinem schweren Planwagen in Bremen an<br />
und fuhr in den geräumigen Hof des Ratsherrn Böckelmann,<br />
der eben von einer Ratsherrensitzung nach Haus gekommen<br />
war. „Grüß Gott, Forkel” begrüßte ihn der Ratsherr, “habt Ihr die<br />
Reise gut überstanden?” - Worauf Forkel erwiderte: „Gott Lob<br />
und <strong>Dank</strong>, aber schwer ist mir jetzt vor dem Wehnachtsfesl die<br />
Reise geworden.”<br />
Nachdem Forkel seine Ladung dem Ratsherrn ordnungsgemäß<br />
ausgeliefert hatte, und er es nicht unterlassen hatte, seinen<br />
Fuhrmann zu einem Glase Wein einzuladen, vergaß er nicht,<br />
daß auch die Knechte gut und reichlich versorgt werden mußten.<br />
Bei einem Glase Wein und einer Pfeife Tabak erledigten<br />
die beiden Männer ihre Geschäfte und plauderten von den Geschehnissen<br />
der Zeil.<br />
„Nun sag’ mal, Forkel,” ertönte die Stimme des Ratsherrn plötzlich<br />
wieder, „werden wir wohl bessere Zeiten bekomen ?”, denn<br />
die Not der Zeit drückte auch um das Jahr 1825 sehr auf die<br />
Menschen.<br />
„ Ja, lieber Ratsherr.” erwiderte darauf Forkel, „ich habe es mir<br />
auch schon manches mal gewünscht, daß sich die Zeiten besseren<br />
möchten, aber vorläufig müssen wir uns wohl mit den jetzigen<br />
Verhältnissen begnügen.” Schweigend rauchten die beiden<br />
Männer ihre Pfeifen zu Ende und starrten in den<br />
inzwischen sich neigenden Tag.<br />
Am anderen Morgen wurde der Planwagen mit Tauschgütem<br />
wie Baumwolle, Getreide, holländisches Glas, Salz und anderes<br />
mehr beladen. Der schwere Planwagen wurde einer Revision<br />
unterzogen un dabei stellte sich heraus, daß mehrere Achsen<br />
des schweren Wagens die Rückreise nicht mehr aushalten dürften,<br />
ebenso ein Paar seiner Pferde. Die Achsen wurden schnell<br />
noch instand gesetzt und die Pferde gegen schwere „Dänen”<br />
mit Aufgeld ausgetauscht. Nach einem herzlichen Abschied<br />
ging nun, nachdem alles in Ordnung gebracht war, die Abreise<br />
vonstatten.<br />
Weihnachten stand vor der Tür und das alte „Friede auf Erden”<br />
schien sich auch auf die Natur eingestellt zu haben. Selbst die<br />
Knechte Forkels, sonst abgehärtete Gesellen, unterhielten sich<br />
von dem bevorstehenden Weihnachtsfest und von ihren Ueberraschungen,<br />
die sie von ihrer großen Fahrt mitbrachten. Besonders<br />
Hinrich, der sorglich und liebevoll ein Päckchen unter der<br />
Plane verstaut hatte, konnte anscheinend die Zeit nicht erwarten,<br />
daß er wieder daheim war und das Christfest mit seiner<br />
Christel feiern konnte. Zu dieser Zeit war aber auch Frau Dortel,<br />
die strenge Eheliebste des Fuhrmanns Forkel daheim nicht<br />
müßig geblieben, um ihrem Ehemann und den anderen Lieben<br />
ein fröhliches Weihnachtsfest zu bereiten. St Nikolaus war<br />
längst vorüber, als die dem Fuhrherrn voraufgefahrene Post<br />
den Hausherrn anmeldete, just zu dem Tage, an dem der heilige<br />
Christ, durch sein Kommen die ganze Menschheit beglückt<br />
hatte. Waren auch im Forkelschen Haus alle Vorbereitungen<br />
zum Christfest getroffen worden, so galt es jetzt doch die letzten<br />
Maßnahmen für die Heimkehr des Gatten und Hausherrn zu<br />
treffen, war er doch so lange ausgeblieben und gerade jetzt zur<br />
Winterszeit den Strapazen und Gefahren der Landstraße doppelt<br />
ausgesetzt. Aber der Stern von Jerusalem war auch Forkel<br />
Wegweiser und ließ ihn am heiligen Abend Einkehr halten. Die<br />
umsichtige Dortel war eben mit den letzten Einrichtungen am<br />
Weihnachtstisch fertig, als mächtiges Hundegebell an der Tür<br />
des Hauses erscholl. Geängstigt und bestürzt lief die Hausfrau<br />
zur Tür und ihre Beklommenheil löste sich in freudigem<br />
Schreck, als sie „Phylax” erkannte, der seinem Herrn und dem<br />
schwerfälligen Waren vorausgeeilt war und freudig die Ankunft<br />
des so sehnsüchtig Erwarteten ammeldete. Inzwischen hatte<br />
sich auch die „Christel” eingefunden, die ja ihren „Hinrich” so<br />
lange vermißt hatte und nun auch eine doppelte Weihnachtsfreude<br />
haben sollte.<br />
Den guten Forkel aber hatte es auch keine Ruhe mehr im Wagen<br />
gelassen, zu langsam ging ihm die Fahrt auf der Dorfstraße<br />
zwischen Eis und Schnee. Auch er eilte dem Wagen voraus, er<br />
wollte früher daheim sein und war es für Minuten. Aber eisige<br />
Luft und Schneetreiben ließen ihn in seiner schweren Kleidung<br />
nicht schnell genug vorwärts kommen. Von der Christmesse<br />
herüber tönte an sein Ohr der Gesang der frommen Gemeinde:<br />
Stille Nacht, heilige Nacht! Er hemmte für Sekunden seinen<br />
Schritt, er, der sonst harte Fuhrmann, den ein gütiges Geschick<br />
vor den Gefahren der Landstraße bewahrt hatte, ihm wurde<br />
jetzt bei der Rückkehr am Heiligenabend die Offenbarung und<br />
die Gnade der Allmächtigen doppelt zuteil. Ihm war, als hätten<br />
ihm Engel den Weg bereitet, ihn über alle Fährnisse sicher hinweggeleitet.<br />
um ihn just am Heiligabend der Familie zuzuführen.<br />
So schnell es in seinen Kräften stand, eilte er seinem<br />
Haus zu, öffnete die nur angeklingte Haustür und stand auf der
Eisfelder Amtsblatt - 9 - Nr. 12/07<br />
Schwelle der Wohnstube. Breitschultrig, die Fülle der Tür einnehmend,<br />
eingehüllt in das schneeige Weiß des Himmels, glich<br />
Forkel einem wahrhaftigen Weihnachtsmann. Ein Ausruf der<br />
Freude und beide Gatten hielten sich fest umschlungen, - es<br />
war, als hätte die Weihe der Stunde sie gebannt. Fest umschlungen<br />
hielt der starke Forkel seine treue Gatting, und über<br />
beide kam es wie der Glanz einer allmächtigen Vorsehung, der<br />
die frommen Gatten an diesem heiligen Abend wieder vereinte.<br />
Inbrünstig fielen beide auf die Kniee. im Gebet vereint,<br />
währenddes es von draußen herüberklang :<br />
Und Friede auf Erden<br />
Und den Menschen ein Wohlgefallen !<br />
(Nacherzählt aus dem Leben der Fuhrmannsfamilie Forkel in<br />
Eisfeld i. Thür. von Ernst Gericke)<br />
§ 2<br />
Gemeinschaftlicher Jagdbezirk<br />
(1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst nach § 8 des<br />
Bundesjagdgesetzes, mit Ausnahme der Eigenjagdbezirke alle<br />
Grundflächen<br />
- der Stadt/Gemeinde Eisfeld OT Waffenrod / Hinterrod.<br />
(2) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird begrenzt durch GJB<br />
OT Hirschendorf, Crock, Oberwind, Einsiedel, Staats- und Landesforstbezirk<br />
(Grenzbeschreibung, Anlage).<br />
§ 3<br />
Mitglieder der Jagdgenossenschaft<br />
(1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind die<br />
Eigentümer der Grundflächen, die den gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirk bilden. Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirks, auf denen die Jagd nicht ausgeübt<br />
werden darf, gehören nach § 9 Abs. 1 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes<br />
der Jagdgenossenschaft nicht an.<br />
Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem alle Eigentümer<br />
der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden<br />
Grundflächen und die Größe der Grundflächen ausgewiesen<br />
werden. Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen vor Ausübung<br />
ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorstand alle zur Anlegung<br />
dieses Verzeichnisses erforderlichen Unterlagen<br />
(Grundbuchauszüge) unaufgefordert vorzulegen. Das Jagdkataster<br />
ist fortzuführen. Durch Eigentumswechsel eingetretene<br />
Veränderungen hat der Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen.<br />
Das Jagdkataster liegt für die Jagdgenossen und deren<br />
schriftlich bevollmächtigte Vertreter für ihren Grundbesitz zur<br />
Einsicht bei dem Jagdvorstand offen.<br />
(2) Die Größe der bejagbaren Fläche ist zum 1. April eines jeden<br />
Jahres festzustellen, getrennt nach Wald-, Feld- und Wasserflächen.<br />
Recht & Rat - Familienrecht III.<br />
In einer wichtigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht<br />
die Grenzen für die Auferlegung von Unterhaltspflichten<br />
aufgezeigt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen<br />
endet dort, wo der Unterhaltspflichtige nicht mehr in<br />
der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern. Zur Bestimmung<br />
dieser Grenze haben die Oberlandesgerichte in unterhaltsrechtlichen<br />
Leitlinien so genannte „Selbstbehaltssätze” aufgestellt<br />
(derzeit 600,00 €). Jedenfalls aber dienen die Regelsätze der<br />
Sozialhilfe dazu, den Eigenbedarf eines Unterhaltspflichtigen<br />
festzulegen. Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass diese<br />
Grenzen bei der Festsetzung des Unterhalts nicht unterschritten<br />
werden dürfen. Das Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1) gewährt<br />
dem Unterhaltspflichtigen einen Schutz vor einer<br />
unverhältnismäßigen Belastung durch Unterhaltsleistungen.<br />
Unser Rat: Die Unterhaltspflicht hängt von zahlreichen Faktoren<br />
ab. So muss beim Unterhaltsberechtigten Bedürftigkeit vorliegen<br />
und der Unterhaltspflichtige muss eine gewisse Leistungsfähigkeit<br />
aufweisen. Ferner können mehrere Bedürftige Ansprüche<br />
geltend machen. Dann bestimmt sich das Maß des zu<br />
gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen.<br />
Des weiteren kann eine Anrechnung anderer kindbezogener<br />
Leistungen stattfinden und Unterhalt für die Vergangenheit<br />
gefordert werden. Die Vorschriften zur Unterhaltspflicht sind<br />
vielschichtig und verbergen zahlreiche Schwierigkeiten. Wir raten<br />
daher dazu, vor unüberlegten Schritten anwaltliche Hilfe in<br />
Anspruch zu nehmen.<br />
(mitgeteilt von den Rechtsanwälten Mell & Nassauer, Immanuel-Kant-Platz<br />
3, 98646 Hildburghausen, Telefon-Nr. 03685-<br />
409470)<br />
Satzung Jagdgenossenschaft<br />
§ 1<br />
Name und Sitz der Jagdgenossenschaft<br />
(1) Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks<br />
Waffenrod / Hinterrod<br />
ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 11 Abs. 1<br />
des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG). Sie führt den Namen<br />
„Jagdgenossenschaft Waffenrod / Hinterrod”<br />
und hat ihren Sitz in<br />
Waffenrod.<br />
(2) Aufsichtsbehörde ist der Landkreis / die kreisfreie Stadt Hildburghausen<br />
als Untere Jagdbehörde.<br />
§ 4<br />
Aufgaben der Jagdgenossenschaft<br />
(1) Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwortung<br />
nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten,<br />
die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden<br />
Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, das<br />
ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen<br />
zu nutzen und für die Lebensgrundlagen des Wildes in<br />
angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit<br />
zu sorgen.<br />
(2) Ihr obliegt nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes<br />
der Ersatz des Wildschadens, der an den zum gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirk gehörenden Grundstücken entsteht.<br />
Die Jagdgenossenschaft kann über den<br />
Jagdpachtvertrag die Erstattung des Wildschadens dem Jagdpächter<br />
ganz oder teilweise übertragen.<br />
§ 5<br />
Organe der Jagdgenossenschaft<br />
Die Organe der Jagdgenossenschaft sind:<br />
1. die Versammlung der Jagdgenossen,<br />
2. der Jagdvorstand und<br />
3. der Jagdvorsteher.<br />
§ 6<br />
Versammlung der Jagdgenossen<br />
(1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt die Satzung<br />
und deren Änderungen. Sie wählt<br />
1. den Vorsitzenden des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher und<br />
dessen Stellvertreter),<br />
2. mindestens zwei Beisitzer,<br />
3. einen Schriftführer,<br />
4. einen Kassenführer und<br />
5. zwei Rechnungsprüfer.<br />
(2) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt weiterhin<br />
über<br />
1. den Haushaltsplan,<br />
2. die Entlastung des Jagdvorstandes,<br />
3. die Abrundung, Zusammenlegung und Teilung innerhalb<br />
des Gemeinschaftsjagdbezirks,<br />
4. den Erwerb oder die Anpachtung von Grundflächen für<br />
Maßnahmen der Jagdbezirksgestaltung oder Äsungsverbesserung,<br />
5. die Art der Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,<br />
6. die Art der Verpachtung und die Pachtbedingungen,<br />
7. die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung,<br />
8. die Änderung und Verlängerung laufender Jagdpachtverträge,<br />
9. die Zustimmung zur Weiterverpachtung des gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirks und zur Erteilung von Jagderlaubnisscheinen<br />
auf Dauer,
Eisfelder Amtsblatt - 10 - Nr. 12/07<br />
10. die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung und den<br />
Zeitpunkt seiner Ausschüttung,<br />
11. die Anstellung eines Berufsjägers oder bestätigten Jagdaufsehers,<br />
12. die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushaltsplans,<br />
13. die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstands<br />
nach §9 Abs. 8 Satz 2 und<br />
14. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für den<br />
Jagdvorstand und den Jagdvorsteher.<br />
Die Versammlung der Jagdgenossen darf Entscheidungen nach<br />
Satz 1 nicht auf den Jagdvorstand übertragen.<br />
§ 7<br />
Durchführung der Versammlung der Jagdgenossen<br />
(1) Die Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorsteher<br />
wenigstens einmal im Geschäftsjahr (§ 14 Abs. 2) einzuberufen.<br />
Der Jagdvorsteher muss die Versammlung der Jagdgenossen<br />
auch einberufen, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten<br />
Jagdgenossen oder der Jagdvorstand die Einberufung<br />
bei ihm schriftlich unter Angabe der auf die Tagesordnung zu<br />
setzenden Angelegenheiten beantragt oder wenn die Untere<br />
Jagdbehörde dies im Wege der Aufsicht anordnet.<br />
(2) Die Versammlung der Jagdgenossen soll am Sitz der Jagdgenossenschaft<br />
stattfinden. Sie ist nicht öffentlich, ausgenommen<br />
die Versammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung<br />
der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Der Jagdvorsteher<br />
kann einzelnen Personen die Anwesenheit gestatten. Der Unteren<br />
Jagdbehörde ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.<br />
(3) Die Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen ergeht<br />
durch ortsübliche Bekanntmachung (§ 15). Sie muss mindestens<br />
eine Woche vorher erfolgen und Angaben über den Ort<br />
und den Zeitpunkt der Versammlung sowie die Tagesordnung<br />
enthalten.<br />
(4) Den Vorsitz in der Versammlung der Jagdgenossen führt<br />
der Jagdvorsteher. Für die Abwicklung bestimmter Angelegenheiten,<br />
insbesondere zur Leitung einer öffentlichen Versteigerung,<br />
kann ein anderer Versammlungsleiter durch den Jagdvorsteher<br />
bestellt werden.<br />
(5) Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes” können<br />
Beschlüsse nach § 6 nicht gefasst werden.<br />
(6) Über die Versammlung der Jagdgenossen ist die Untere<br />
Jagdbehörde mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu unterrichten.<br />
§ 8<br />
Beschlussfassung<br />
der Versammlung der Jagdgenossen, Wahl<br />
(1) Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen bedürfen<br />
nach § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes sowohl der Mehrheit<br />
der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der<br />
Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.<br />
Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der<br />
Stimmenmehrheit mitgezählt. Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer<br />
eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk<br />
gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme<br />
und können das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Der abstimmende<br />
Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer gilt<br />
als Vertreter der anderen Mitberechtigten.<br />
(2) Beschlüsse nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 bis 9 sind schriftlich<br />
unter Verwendung von Stimmzetteln zu fassen. Das Gleiche gilt<br />
für sonstige Beschlüsse, wenn ihr Zustandekommen nach Abs.<br />
1 Satz 1 nicht einwandfrei festgestellt werden kann. Der Jagdvorstand<br />
hat die Unterlagen der schriftlichen Abstimmungen<br />
mindestens ein Jahr lang, im Fall der Beanstandung oder Anfechtung<br />
des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens aufzubewahren.<br />
(3) Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann<br />
sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen<br />
volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,<br />
durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige<br />
Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben<br />
Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten<br />
lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen<br />
ist die schriftliche Form erforderlich. Ein<br />
bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen<br />
vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig<br />
berufenen Organe oder deren Beauftragte.<br />
(4) Über den wesentlichen Verlauf und die Beschlüsse der Versammlung<br />
der Jagdgenossen ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />
Aus ihr muss insbesondere hervorgehen, wie viele Jagdgenossen<br />
anwesend oder vertreten waren und welche Grundfläche<br />
von ihnen vertreten wurde, ferner der Wortlaut der gefassten<br />
Beschlüsse und die Angabe der Mehrheit nach Kopfzahl und<br />
Fläche, mit der sie gefasst wurden. Die Niederschrift ist vom<br />
Jagdvorstand und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Die<br />
Jagdbehörde ist innerhalb eines Monats über die Beschlüsse<br />
der Versammlung der Jagdgenossen zu unterrichten.<br />
(5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten auch für die von der Versammlung<br />
der Jagdgenossen durchzuführenden Wahlen (§ 6<br />
Abs. 1 Satz 2) entsprechend, mit der Maßgabe, dass die Mehrheit<br />
der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen entscheidet.<br />
Wahlen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 sind schriftlich<br />
unter Verwendung von Stimmzetteln durchzuführen.<br />
§ 9<br />
Jagdvorstand<br />
(1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem<br />
Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer können<br />
auch die Funktion des Schriftführers und des Kassenführers<br />
übernehmen.<br />
(2) Wählbar für den Jagdvorstand ist jeder Jagdgenosse oder,<br />
in Ausnahmefällen, dessen Ehegatte oder ein Verwandter in gerader<br />
Linie oder dessen Ehegatte, der volljährig und geschäftsfähig<br />
ist. Ist eine Personengemeinschaft oder eine juristische<br />
Person Mitglied der Jagdgenossenschaft, so sind auch deren<br />
Vertreter wählbar.<br />
(3) Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von fünf Geschäftsjahren<br />
(§ 14 Abs. 2) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem auf<br />
die Wahl folgenden Geschäftsjahr, es sei denn, dass zum Zeitpunkt<br />
der Wahl kein gewählter Jagdvorstand vorhanden ist; in<br />
diesem Fall beginnt sie mit der Wahl und verlängert sich um die<br />
Zeit von der Wahl bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres.<br />
Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen<br />
Jagdvorstandes um höchstens drei Monate, sofern innerhalb<br />
der letzten drei Monate vor dem Ende der satzungsmäßigen<br />
Amtszeit mindestens eine Versammlung der Jagdgenossen<br />
stattgefunden hat und es in dieser nicht zur Wahl eines neuen<br />
Jagdvorstandes gekommen ist.<br />
(4) Der Schriftführer und der Kassenführer werden für die gleiche<br />
Amtszeit wie der Jagdvorstand gewählt; Absatz 3 Satz 2<br />
und 3 findet entsprechende Anwendung.<br />
(5) Endet die Amtszeit des Jagdvorstands vorzeitig durch Tod,<br />
Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit, so ist für den Rest der<br />
Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten<br />
Versammlung der Jagdgenossen, eine Ersatzwahl vorzunehmen.<br />
In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer<br />
Funktionsträger vorzeitig ausscheidet.<br />
(6) Der Jagdvorstand fasst den Beschluss über den Abschussplanvorschlag,<br />
den der Jagdbezirksinhaber zur Herstellung des<br />
Einvernehmens nach § 32 Abs. 1 ThJG vorgelegt hat. Er befasst<br />
sich außerdem mit der Empfehlung der Hegegemeinschaft<br />
oder des Vorsitzenden der Hegegemeinschaft zur Abschussplanung<br />
(§13 Abs. 2 ThJG). Die Versammlung der Jagdgenossen<br />
kann dem Jagdvorstand unter Beachtung des § 6 Abs. 2 Satz 2<br />
weitere Aufgaben übertragen.<br />
(7) Ein Mitglied des Jagdvorstands darf bei Angelegenheiten<br />
der Jagdgenossenschaft nicht beratend oder entscheidend mitwirken,<br />
wenn die Entscheidung ihm selbst oder einem Angehörigen<br />
oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht<br />
vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil<br />
bringen kann.<br />
(8) In Angelegenheiten, die an sich der Beschlussfassung durch<br />
die Versammlung der Jagdgenossen unterliegen, entscheidet<br />
der Jagdvorstand, falls die Erledigung keinen Aufschub duldet,<br />
in diesen Fällen hat der<br />
Jagdvorstand unverzüglich die Zustimmung der Versammlung<br />
der Jagdgenossen einzuholen. Diese kann die Dringlichkeitsentscheidung<br />
aufheben, soweit nicht schon Rechte Dritter entstanden<br />
sind.<br />
(9) Die Mitglieder des Jagdvorstands und die sonstigen Berufenen<br />
sind ehrenamtlich tätig.<br />
§ 10<br />
Sitzungen des Jagdvorstands<br />
(1) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers<br />
nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein<br />
Mitglied dies schriftlich beantragt.<br />
(2) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei<br />
Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der<br />
Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltung ist nicht<br />
zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des<br />
Jagdvorstehers.<br />
(3) Die Sitzungen des Jagdvorstands sind nicht öffentlich. Der<br />
Schriftführer und der Kassenführer sollen, auch wenn sie nicht<br />
dem Jagdvorstand angehören, an dessen Sitzungen teilnehmen.<br />
Sie sind zu den Sitzungen einzuladen. Der Jagdbehörde<br />
ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.
Eisfelder Amtsblatt - 11 - Nr. 12/07<br />
§ 11<br />
Jagdvorsteher<br />
(1) Der Jagdvorsteher führt die laufenden Geschäfte der Jagdgenossenschaft,<br />
sofern diese nicht ausdrücklich dem Jagdvorstand<br />
oder der Versammlung der Jagdgenossen zugewiesen<br />
sind. Er hat die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen<br />
vorzubereiten und durchzuführen. Insbesondere obliegt ihm<br />
1. die Aufstellung des Haushaltsplans und dessen Einhaltung<br />
bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel nach § 14 Abs.<br />
1 Nr. 2,<br />
2. die Anfertigung der Jahresrechnung (Kassenbericht),<br />
3. die Überwachung der Schrift- und Kassenführung,<br />
4. die Aufstellung des Verteilungsplans für die Auszahlung des<br />
Reinertrags an die einzelnen Jagdgenossen und<br />
5. die Feststellung der Höhe der Umlagen für die einzelnen<br />
Mitglieder.<br />
Die Versammlung der Jagdgenossen kann diese Aufgaben<br />
dem Jagdvorstand übertragen.<br />
(2) Der Jagdvorsteher vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich<br />
und außergerichtlich. Seine Vertretungsvollmacht ist auf die<br />
Durchführung der gesetzmäßig und ordnungsgemäß gefassten<br />
Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen und des<br />
Jagdvorstands beschränkt.<br />
§ 12<br />
Kassenführer<br />
(1) Der Kassenführer muss gut beleumundet und seine wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse müssen geordnet sein.<br />
(2) Der Kassenführer ist dem Jagdvorsteher, der sich laufend<br />
über den Zustand und die Führung der Genossenschaftskasse<br />
zu unterrichten hat und das Recht sowie die Pflicht zur unvermuteten<br />
Kassenprüfung besitzt, für die ordnungsgemäße<br />
Führung der Genossenschaftskasse verantwortlich.<br />
(3) Kassenführer kann nicht sein, wer zur Erteilung von Kassenanordnungen<br />
befugt ist.<br />
§ 13<br />
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen<br />
(1) Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen<br />
Haushaltsplan auf, wenn der Umfang der Geschäfts- und Wirtschaftsführung<br />
dies erfordert. Übt die Jagdgenossenschaft die<br />
Jagd auf eigene Rechnung aus, so ist ein Haushaltsplan aufzustellen.<br />
Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein.<br />
(2) Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung<br />
(Kassenbericht) zu erstellen, die den Rechnungsprüfern zur<br />
Prüfung und der Versammlung der Jagdgenossen zur Entlastung<br />
des Jagdvorstands vorzulegen ist. Führt die Prüfung zur<br />
Feststellung erheblicher Verstöße gegen die Grundsätze einer<br />
geordneten Haushalts- und Kassenführung, so wird dem Jagdvorstand<br />
Entlastung erst erteilt, wenn die Mängel ordnungsgemäß<br />
behoben sind.<br />
(3) Die Rechnungsprüfer werden für die gleiche Amtszeit wie<br />
der Jagdvorstand gewählt; § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 findet entsprechende<br />
Anwendung. Rechnungsprüfer kann nicht sein, wer<br />
dem Jagdvorstand angehört oder zu dem Jagdvorstand in einer<br />
Beziehung der in § 9 Abs. 7 bezeichneten Art steht.<br />
§ 14<br />
Kassenverwaltung, Geschäfts- und Wirtschaftsführung<br />
(1) Für die Kassengeschäfte gelten folgende Grundsätze:<br />
1. Die Annahme- und Auszahlungsanordnungen der Jagdgenossenschaft<br />
sind vom Jagdvorsteher zu unterzeichnen. Sie<br />
sind hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit<br />
der Angaben in den Kassenanordnungen vom Kassenführer<br />
gegenzuzeichnen.<br />
2. Für den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher<br />
Reihenfolge und gegebenenfalls nach der im Haushaltsplan<br />
vorgesehenen Ordnung wird durch den Jagdvorstand<br />
ein Kassenbuch geführt, das nach Einnahmen,<br />
Ausgaben, Verwahrungen, Vorschüssen, Geldbestand und -<br />
anlagen zu gliedern ist. Das Kassenbuch dient zusammen<br />
mit den entsprechenden Belegen als Rechnungslegungsbuch.<br />
Diese Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.<br />
3. Der Kassenführer hat dafür zu sorgen, dass die Einnahmen<br />
der Jagdgenossenschaft rechtzeitig eingehen und die Auszahlungen<br />
ordnungsgemäß geleistet werden. Außenstände<br />
sind durch ihn anzumahnen und nach fruchtlosem Ablauf<br />
der hierbei gesetzten Zahlungsfrist dem Jagdvorsteher zur<br />
zwangsweisen Beitreibung zu melden.<br />
4. Der Barbestand der Kasse ist möglichst gering zu halten.<br />
Entbehrliche Barbestände sind unverzüglich auf ein Konto<br />
bei einem Kreditinstitut einzuzahlen und dort bestverzinslich<br />
anzulegen.<br />
5. Kassenfehlbeträge sind vom Kassenführer zu ersetzen; der<br />
Ersatz ist im Kassenbuch festzuhalten. Kassenüberschüsse<br />
sind als sonstige Einnahmen zu buchen. Bis zur Aufklärung<br />
ist der Kassenfehlbetrag als Vorschuss und der Kassenüberschuss<br />
als Verwahrung nachzuweisen.<br />
(2) Geschäftsjahr der Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr im<br />
Sinne des § 11 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes.<br />
(3) Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sie<br />
nicht zur Erfüllung der Aufgaben oder nach Maßgabe des Haushaltsplans<br />
zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen<br />
Zwecken zu verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten.<br />
Durch den Beschluss über die Bildung von Rücklagen oder anderweitige<br />
Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch der<br />
Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf<br />
Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nach<br />
§ 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes nicht berührt. Beschließt<br />
die Jagdgenossenschaft, den Reinertrag der Jagdnutzung an<br />
ihre Mitglieder auszuschütten, so erlischt der Anspruch eines<br />
Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag<br />
der Jagdnutzung, falls er nicht innerhalb von sechs Monaten<br />
nach der Feststellung des Verteilungsplans schriftlich oder<br />
mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers mit den zur Auszahlung<br />
erforderlichen Angaben geltend gemacht wird.<br />
(4) Von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dürfen Umlagen<br />
nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich<br />
des Haushaltsplans unabweisbar notwendig ist.<br />
§ 15<br />
Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft<br />
Für die Jagdgenossen bestimmte Bekanntmachungen werden<br />
im Zuständigkeitsbereich der Jagdgenossenschaft in ortsüblicher<br />
Weise vorgenommen. Die Satzung ist für die Dauer von<br />
zwei Wochen im Rathaus der Stadt-/Gemeindeverwaltung öffentlich<br />
auszulegen.<br />
§ 16<br />
Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
(1) Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung<br />
in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung von<br />
Oktober 1992 außer Kraft.<br />
(2) Die Amtszeit des bei Inkrafttreten dieser Satzung amtierenden<br />
Jagdvorstehers, der in der Versammlung der Jagdgenossen<br />
vom 19.10.07 gewählt wurde, endet mit dem 31. März<br />
2013; § 9 Abs. 3 Satz 3 findet entsprechende Anwendung.<br />
Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen<br />
vom 19.10.2007 beschlossen worden.<br />
Waffenrod, den 19.10.2007<br />
i.A.<br />
Jagdvorstand<br />
Nächster Redaktionsschluss:<br />
Freitag, den 21.12.2007<br />
Nächster Erscheinungstermin:<br />
Freitag, den 04.01.2008<br />
Impressum: Amtsblatt der Stadt Eisfeld<br />
Herausgeber: Gemeinde Bockstadt und die Stadt Eisfeld<br />
Verlag und Druck:<br />
Verlag + Druck Linus Wittich GmbH<br />
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 15<br />
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Stadtverwaltung Eisfeld, 98673 Eisfeld, Marktstraße 2,<br />
Tel.: 03686/3902-0, Fax: 03686/3902-44<br />
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-eisfeld.de<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Wolfgang Kernbach – Erreichbar unter der<br />
Anschrift des Verlages.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />
keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig<br />
verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />
unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />
Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />
wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet:<br />
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Eisfelder Amtsblatt - 12 - Nr. 12/07<br />
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Ein neues Backhaus prägt den Dorfplatz in Hirschendorf<br />
Im Rahmen der Dorferneuerung wurde im Ortsteil Hirschendorf das Backhaus neu errichtet.<br />
Das Alte musste aufgrund des Ausbaus des Hirschbaches weichen. Für das Neue wurden viele Materialien<br />
des alten Backhauses wiederverwendet. Jedoch war der Einbau eines neuen Ofens notwendig.<br />
Auch wurde ein neuer Standort gesucht um den Dorfplatz besser nutzen zu können.<br />
Das Neubau ist mit Fördermitteln des Landes Thüringen die vom Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung<br />
in Meiningen ausgereicht und Eigenmitteln der Stadt Eisfeld finanziert.<br />
Im Hirschendorf ist damit ein Schmuckstück entstanden.<br />
Wir hoffen auf eine rege Nutzung des Backhauses und wünschen viele schöne Backhausfeste.
Eisfelder Amtsblatt - 13 - Nr. 12/07<br />
Die Jugendfeuerwehr feiert ihr 15-jähriges Bestehen.<br />
Für die Nachwuchsgewinnung werden große Anstrengungen<br />
unternommen, um neben der Ausbildung, auch etwas Abwechslung<br />
in die Freizeitgestaltung mit den Jugendlichen zu<br />
bringen. Neben dem jährlich stattfindenden Zeltlager, werden<br />
u.a. auch Ausflüge mit den jungen Kameraden unternommen.<br />
In diesem Jahr wurde der Raum der Jugendfeuerwehr durch<br />
die Kameraden Thomas Ebert, Gregor Siegel, Toni Siegel und<br />
einigen Jugendlichen neu tapeziert und gestaltet. Grundlage<br />
für die Neugestaltung des Raumes der Jugendfeuerwehr waren<br />
die Ideen und Anregungen der Jugendlichen. Für die Anschaffung<br />
der Einrichtungsgegenstände möchten wir uns recht<br />
herzlich bei der Fa. Feintechnik GmbH Eisfeld bedanken, die<br />
uns durch eine Spende unterstützt haben. Ebenfalls möchten<br />
wir uns auch bei der Fa. Rundfunk und Femsehen Arndt für die<br />
Bereitstellung eines Femsehens bedanken.<br />
Ein großes Lob gilt auch dem Jugendwart, Herrn Thomas<br />
Ebert, und seinen beiden Helfern Toni Siegel und Jürgen Hammer<br />
für das Engagement in der Jugendfeuerwehr.<br />
Von den derzeit 50 aktiven Kameraden in der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Eisfeld würden 27 in der Jugendfeuerwehr ausgebildet.<br />
Beim Rundgang durch das Feuerwehrgebäude haben die Jugendlichen<br />
stolz der Bürgermeisterin, Frau Kerstin Heintz, ihr<br />
Domizil gezeigt.<br />
Für das kommende Jahr haben wir uns vorgenommen, mit der<br />
Grund- und Regelschule einen Tag der offenen Tür im Feuerwehrdepot<br />
zu gestalten. Vielleicht kann bei dem Einen<br />
oder Anderen doch die Lust geweckt werden, in die Jugendfeuerwehr<br />
einzutreten, denn Nachwuchs in der Feuerwehr ist<br />
immer willkommen.
Eisfelder Amtsblatt - 14 - Nr. 12/07<br />
Nach Redaktionsschluss eingegangen<br />
Planungsverband<br />
Gromauer<br />
Umlegungsausschuss<br />
Geschäftsstelle: TLVermGeo Erfurt<br />
Katasterbereich Schmalkalden<br />
Geschäftsstelle des<br />
Umlegungsausschusses<br />
des Planungsverbandes Gromauer<br />
Hoffnung 30<br />
98574 Schmalkalden<br />
Bekanntmachung des Umlegungsplanes<br />
gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.<br />
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel<br />
19 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878)<br />
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Gromauer” ist<br />
nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss vom<br />
26.11.2007 aufgestellt worden.<br />
Umlegungsgebiet: „Gromauer”<br />
Gemarkung:<br />
Eisfeld/Crock<br />
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem<br />
Umlegungsverzeichnis.<br />
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei<br />
der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses des Planungsverbandes<br />
Gromauer in der Dienststelle im Thüringer Landesamt<br />
für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich<br />
Schmalkalden, Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden, in der Geschäftsstelle<br />
(Zimmer 111) während der Dienststunden von jedem,<br />
der ein berechtigte Interesse darlegt, eingesehen werden.<br />
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender<br />
Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />
zugestellt.<br />
Crock, den 26.11.2007<br />
Der Vorsitzende des<br />
Umlegungsausschusses<br />
Jänsch<br />
(Siegel)