18.06.2014 Aufrufe

EISFELDER AMTSBLATT EISFELDER AMTSBLATT - Vielen Dank

EISFELDER AMTSBLATT EISFELDER AMTSBLATT - Vielen Dank

EISFELDER AMTSBLATT EISFELDER AMTSBLATT - Vielen Dank

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>EISFELDER</strong> <strong>AMTSBLATT</strong><br />

Amtsblatt der Gemeinde Bockstadt und der Stadt Eisfeld<br />

mit ihren Ortsteilen Harras, Hirschendorf, Waffenrod/Hinterrod<br />

18. Jahrgang Freitag, den 30. November 2007 12/07 - 48. Woche<br />

Es ist Weihnachten.<br />

Eine Zeit der Besinnung und der Freude.<br />

Eine Zeit für Wärme und Frieden.<br />

Und vor allem auch eine Zeit der <strong>Dank</strong>barkeit.<br />

<strong>Dank</strong>eschön für die vielfältige Hilfe,<br />

die das Leben in unserer Stadt und den<br />

dazugehörenden Gemeinden erleichtert hat.<br />

<strong>Dank</strong>eschön all denen, die Verantwortung zum Wohl<br />

der Allgemeinheit übernommen haben.<br />

Ihre Kerstin Heintz<br />

Bürgermeisterin


Eisfelder Amtsblatt - 2 - Nr. 12/07<br />

Widmung der Gemeindestraße<br />

„Hirschendorfer Straße”<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

der Stadt Eisfeld<br />

Bekanntmachung - Widmung von Straßen<br />

Widmung der Gemeindestraße „Unterm Heinig”<br />

Der in der Stadt Eisfeld, Landkreis Hildburghausen, neu gebaute<br />

Abschnitt der Straße „Unterm Heinig” wird mit Wirkung vom<br />

01. Dezember 2007 zur Gemeindestraße/Anliegerstraße gewidmet.<br />

Die gewidmete Strecke, Flurstück Nr. 2859/3, 2862/3, 2863/6,<br />

3020/1 sowie eine Teilfläche der Flurstücks Nr. 1057 der Gemarkung<br />

Eisfeld, beginnt an der nördlichen Grundstücksecke<br />

des Flurstückes Nr. 1027/4 der Gemarkung Eisfeld - km 0,000 -<br />

und endet an der westlichen Grundstücksecke der Flustücks Nr.<br />

3023/2 der Gemarkung Eisfeld - km 0,325 -. Träger der<br />

Straßenbaulast ist die Stadt Eisfeld.<br />

Eisfeld, 26. Oktober 2007<br />

Stadt Eisfeld<br />

Kerstin Heintz<br />

Bürgermeisterin - Siegel -<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer<br />

Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eisfeld, Marktstraße<br />

2, 98673 Eisfeld, einzulegen.<br />

Widmung der Gemeindestraße „Am Feldrain”<br />

Die in der Stadt Eisfeld, Landkreis Hildburghausen, neu gebaute<br />

Straße „Am Feldrain” wird mit Wirkung vom 01. Dezember<br />

2007 zur Gemeindestraße/Anliegerstraße gewidmet.<br />

Die gewidmete Strecke, Flurstück Nr. 3016, 3020/8, 3022/1,<br />

3017/5, 3017/21 sowie eine Teilfläche der Flurstücks Nr.<br />

3017/22 der Gemarkung Eisfeld, beginnt an der südlichen<br />

Grundstücksecke des Flurstückes Nr. 3020/7 der Gemarkung<br />

Eisfeld - km 0,000 - und endet an der nördlichen Grundstücksecke<br />

der Flurstücks Nr. 3015 der Gemarkung Eisfeld - km 0,145<br />

-. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Eisfeld.<br />

Eisfeld, 26. Oktober 2007<br />

Stadt Eisfeld<br />

Kerstin Heintz<br />

Bürgermeisterin - Siegel -<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer<br />

Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eisfeld, Marktstraße<br />

2, 98673 Eisfeld, einzulegen.<br />

Widmung der Gemeindestraße „Lärchenweg”<br />

Die in der Stadt Eisfeld, Landkreis Hildburghausen, neu gebaute<br />

Straße „Lärchenweg” wird mit Wirkung vom 01. Dezember<br />

2007 zur Gemeindestraße/Anliegerstraße gewidmet.<br />

Die gewidmete Strecke, Flurstück Nr. 2865, 2864/5, 3017/26<br />

sowie eine Teilfläche der Flurstücks Nr. 5180 der Gemarkung<br />

Eisfeld, beginnt an der südlichen Grundstücksecke des Flurstückes<br />

Nr. 2864/6 der Gemarkung Eisfeld - km 0,000 -und endet<br />

an der nördlichen Grundstücksecke der Flurstücks Nr.<br />

3017/13 der Gemarkung Eisfeld - km 0,177 -.<br />

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Eisfeld.<br />

Eisfeld, 26. Oktober 2007<br />

Stadt Eisfeld<br />

Kerstin Heintz<br />

Bürgermeisterin - Siegel -<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer<br />

Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eisfeld, Marktstraße<br />

2, 98673 Eisfeld, einzulegen.<br />

Der in der Stadt Eisfeld, Landkreis Hildburghausen, neu vermessene<br />

Abschnitt der Verkehrsanlage „Hirschendorfer Straße”<br />

wird mit Wirkung vom 01. Dezember 2007 zur Gemeindestraße/Anliegerstraße<br />

gewidmet.<br />

Die gewidmete Strecke, Flurstück Nr. 2356/2 sowie eine<br />

Teilfläche der Flurstücks Nr. 2355/1 der Gemarkung Eisfeld, beginnt<br />

an der südlichen Grundstücksecke des Flurstückes Nr.<br />

2356/3 der Gemarkung Eisfeld - km 0,000 - und endet an der<br />

nördlichen Grundstücksecke der Flurstückes Nr. 2356/1 der Gemarkung<br />

Eisfeld - km 0,202 -.<br />

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Eisfeld.<br />

Eisfeld, 26. Oktober 2007<br />

Stadt Eisfeld<br />

Kerstin Heintz<br />

Bürgermeisterin - Siegel -<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer<br />

Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Eisfeld, Marktstraße<br />

2, 98673 Eisfeld, einzulegen.<br />

Information<br />

In dieser Ausgabe des Amtsblattes wurden die Widmungen für<br />

die Gemeindestraßen „Unterm Heinig”, “Am Feldrain” und “Lärchenweg”<br />

bekannt gemacht.<br />

Damit werden die genannten Verkehrsanlagen endgültig für die<br />

öffentliche Nutzung entsprechend § 6 Thüringer Straßengesetz<br />

bestimmt. Gleichzeitig stellt das die letzte Handlung dar, die das<br />

Entstehen der sachlichen Beitragspflicht entsprechend § 133<br />

BauGB begründet. Das bedeutet, dass nun alle beitragsrelevanten<br />

Kosten feststehen und die tatsächliche Beitragshöhe berechnet<br />

werden kann. Wir möchten mit dieser Information alle<br />

Beitragspflichtigen dieser drei Verkehrsanlagen davon in Kenntnis<br />

setzen, dass die Endbescheide voraussichtlich ab Februar/März<br />

2008 zugestellt werden.<br />

Ullrich Schreiner<br />

Bauamt<br />

Information<br />

In der Stadtratssitzung vom 18.10.2007 wurde für die beiden<br />

Verkehrsanlagen “Am Otto Ludwig Garten” und “Wiesengrund”<br />

entsprechend § 132 BauGB, in Verbindung mit § 10 der Erschließungsbeitragsatzung<br />

der Stadt Eisfeld, die Kostenspaltung<br />

beschlossen. Beide Verkehrsanlagen sind baulich fertig<br />

gestellt. Auf Grund des noch nicht abgeschlossenen Grunderwerbs,<br />

der nach Gesetz, hier § 128 BauGB, in Verbindung mit §<br />

11 der Erschließungsbeitragsatzung der Stadt Eisfeld, Voraussetzung<br />

für die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage<br />

ist, können die beiden Verkehrsanlagen noch nicht gewidmet<br />

werden. Demzufolge kann die sachliche Beitragspflicht nicht<br />

entstehen mit dem Ergebnis, dass auch keine Erschließungsbeitragsbescheide<br />

erstellt werden können.<br />

Mit dem Instrument der Kostenspaltung ist es möglich, für die<br />

bereits fertig gestellten Teileinrichtungen, auf der Grundlage der<br />

dafür feststehenden Kosten so genannte Teilbeiträge zu erheben.<br />

Letztendlich werden alle Kosten bis auf den Grunderwerb<br />

endgültig abgerechnet. Die (Teil-) Beitragsbescheide werden<br />

voraussichtlich ab Februar/März 2008 zugestellt.<br />

Ullrich Schreiner<br />

Bauamt<br />

Information bezüglich<br />

Straßenausbaubeitragsatzung<br />

Wie bereits mehrfach mitgeteilt, ist die Straßenausbaubeitragsatzung<br />

der Stadt Eisfeld derzeit in Überarbeitung. Die neue<br />

Satzung sollte zwar schon vor einigen Wochen beschlossen<br />

und in Kraft gesetzt werden, aufgrund der aktuellen Rechtsprechung<br />

des Oberverwaltungsgerichtes Weimar und der damit<br />

verbundenen neuen Erkenntnisse, hat sich die Verwaltung und<br />

der Stadtrat dazu entschlossen, noch zu warten. Da im Dezember<br />

diesen Jahres eine größere Veranstaltung in Erfurt zur Auslegung<br />

einiger Bestimmungen des § 7 a Thüringer Kommunalabgabengesetz<br />

(regelt die wiederkehrenden Beiträge)<br />

stattfindet, diese Erkenntnisse dann auch in der Neufassung<br />

der Satzung berücksichtigt werden sollen, ist mit einer In-Kraft-<br />

Setzung der Satzung erst im Frühjahr 2008 zu rechnen. Das


Eisfelder Amtsblatt - 3 - Nr. 12/07<br />

bedeutet, dass frühestens ab April 2008 mit Straßenausbaubeitragsbescheiden<br />

zu rechnen ist. Vor einer Zustellung von Bescheiden<br />

werden wir im Amtsblatt nochmals genauer informieren.<br />

Ullrich Schreiner<br />

Bauamt<br />

Weitere amtliche Mitteilungen<br />

Weihnachtsmarkt in Eisfeld<br />

Am Sonntag, 16. Dezember 2007 in der Zeit von 12.00 Uhr bis<br />

18.00 Uhr wird der diesjährige Weihnachtsmarkt auf dem Markt,<br />

der Marktstraße und dem Neumarkt durchgeführt. Es werden<br />

Weihnachtsbäume (Fichten, Kiefern, Edeltannen), Glaskugeln,<br />

Weihnachtssachen, Süßigkeiten, Spielwaren, Schaffellprodukte<br />

und andere schöne Sachen zum Kauf angeboten. Der Heimatund<br />

Trachtenverein bietet im Haus B des Rathauses seine<br />

selbstgefertigten Waren (Weihnachtssachen, gestrickte Strümpfe,<br />

Mützen, Schals, Pullover usw.) an. Die Kleiderkammer im<br />

Schloss hat ebenfalls geöffnet. Der 1. Eisfelder Oldtimer-Club,<br />

die Kitainitiative Steudach e. V, die WEFA, der Verein Städtepartnerschaft<br />

Eisfeld-Ham e. V., die Jugendfeuerwehr Eisfeld<br />

und die Asfaller Hammelsäck werden für das leibliche Wohl der<br />

Besucher bestens sorgen. Diese können sich bei Glühwein,<br />

Stollen, Plätzchen, Lammbraten, Brätel, Bratwürsten und vielen<br />

Leckereien laben. Auf dem Neumarkt bieten der Südthüringer<br />

Bauernmarkt und verschiedene Gewerbetreibende ihre Waren<br />

an. Für die musikalische Umrahmung sorgen der Posaunenchor<br />

Eisfeld und die Blaskapelle Waffenrod.<br />

Unsere kleinen Besucher erwartet auch in diesem Jahr wieder<br />

eine Überraschung, denn gegen 14.30 Uhr kommt der Weihnachtsmann<br />

im Saal des Eisfelder Schlosses zu Besuch, wo<br />

anschließend um 15.00 Uhr das Märchenspiel „Die goldene<br />

Gans” von den Erzieherinnen des AWO-Kindergarten aufgeführt<br />

wird. Alle Kinder sind dazu ganz herzlich eingeladen. Bereits<br />

am Freitag, 14.12. um 18.00 Uhr findet im Eisfelder<br />

Schlosssaal das Weihnachtskonzert des Kinder- und Jugendorchesters<br />

des Heimat-, Musik- und Trachtenvereins und am<br />

Samstag, 15.12. um 19.30 Uhr das Weihnachtskonzert des Gemischten<br />

Chores Eisfeld statt, wozu recht herzlich eingeladen<br />

wird.<br />

So können sich die Besucher aus nah und fern auf das bevorstehende<br />

Weihnachtsfest einstimmen.<br />

Folgende Veränderungen<br />

im Straßenverkehr sind zu beachten:<br />

Der Markt, die Marktstraße und der Neumarkt werden am<br />

Sonntag, 16. Dezember 2007<br />

in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />

für den Verkehr gesperrt.<br />

Alle betroffenen Anwohner und Besucher werden gebeten, ihre<br />

Fahrzeuge rechtzeitig anderweitig zu parken. Folgende Parkplätze<br />

stehen kostenlos zur Verfügung: Parkplatz am Volkshaus,<br />

Oberes Tor, Häfenmarkt, Weihbach, Busplatz, Edeka,<br />

Breite Straße und Hofsteg.<br />

Römer<br />

Marktleitung<br />

Das Ordnungsamt informiert<br />

Umgang mit Hunden<br />

Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt alle Hundeführer<br />

der Stadt wiederholt darauf hin, ihre Hunde nach § 12 der<br />

Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 24.01.2006 sowie § 6<br />

des Thüringer Waldgesetzes vom 28.06.2006 im Stadtgebiet<br />

sowie in der Flur und im Wald anzuleinen.<br />

Das Ordnungsamt bzw. der zuständige Revierförster werden<br />

verstärkt diesbezüglich Kontrollen durchführen. Das Nichtanleinen<br />

von Hunden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann<br />

nach § 51, Abs. 1 OBG mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />

Wiederholt ist es in letzter Zeit vorgekommen, dass nichtangeleinte<br />

Hunde der Auslöser für Raufereien mit angeleinten Hunden<br />

waren und es zu Bissverletzungen kam. Zu einem besonders<br />

schweren Zwischenfall kam es am Sonntag, den 14.<br />

Oktober 2007, in einem Waldstück von Eisfeld. Zwei Hundeführerinnen<br />

begegneten sich mit ihren Hunden. Ein Rottweiler war<br />

nicht angeleint und fiel über einen anderen Hund her. Aufgrund<br />

der schweren Bissverletzungen verendete das Tier noch am<br />

gleichen Tag. Bei dem Versuch, die Tiere zu trennen, erlitten<br />

beide Hundeführerinnen schwere Bissverletzungen an den<br />

Händen, die anschließend im Kreiskrankenhaus behandelt werden<br />

mussten.<br />

Um solche Angriffsattacken künftig zu vermeiden, appellieren<br />

wir an alle Hundebesitzer, die Hunde an der Leine zu führen.<br />

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es verboten ist,<br />

Hunde neben fahrenden Fahrzeugen herumspringen zu lassen.<br />

Gemäß § 28 StVO ist es verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen<br />

aus zu führen. Als Hundehalter muss man die Möglichkeit haben,<br />

auf den Hund Einfluss zu nehmen, damit Menschen und<br />

Tiere nicht belästigt oder sogar gebissen werden. Besonders<br />

am Stelzner Berg, wo normalerweise das Befahren des Waldes<br />

verboten ist, oder auch in der Bergstraße/Goßmannsroder<br />

Straße halten sich die Hundebesitzer nicht an diese Regelungen.<br />

Sollten diesbezüglich weiterhin Beschwerden bei uns eingehen,<br />

müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 30,00<br />

Euro rechnen.<br />

Winterdienst und Schneeräumung<br />

In Anbetracht des bevorstehenden Winters möchten wir Ihnen<br />

einige Informationen über die Durchführung des Winterdienstes<br />

geben.<br />

Ab 01.01.2008 bis 31.12. 2008 sind gemäß § 10 Abs. 1 der<br />

Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisfeld bei Straßen mit einseitigem<br />

Gehweg die Eigentümer und Besitzer der auf Gehwegseite<br />

befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf<br />

diesem Gehweg verpflichtet.<br />

Das bedeutet, dass die Eigentümer bis zum 31.12. 2007 den<br />

Bürgersteig auf der gegenüberliegenden Straßenseite räumen<br />

und streuen müssen.<br />

Wir appellieren eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer im<br />

Stadtgebiet, aber auch in den Ortsteilen, die Fahrzeuge nicht<br />

in engen Straßen und Gassen abzustellen. Sie erwarten von<br />

uns, dass die Straßen ordentlich geräumt und gestreut werden.<br />

Durch geparkte Fahrzeuge ist es den Winterdienstfahrzeugen<br />

manchmal nicht möglich, bestimmte Straßen zu räumen und zu<br />

streuen und somit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im<br />

kommenden Winter werden diesbezüglich verstärkt Kontrollen<br />

durchgeführt und falls erforderlich, werden Fahrzeuge im Interesse<br />

der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit<br />

abgeschleppt. Es kann nicht sein, dass Anwohner nicht<br />

rechtzeitig zur Arbeit gelangen und vom Arbeitgeber ermahnt<br />

werden, weil die lieben Nachbarn die Fahrzeuge verkehrswidrig<br />

geparkt haben und dadurch die Straße nicht geräumt bzw. gestreut<br />

werden kann.<br />

Damit der Winterdienst reibungslos funktioniert, darf die Zufahrt<br />

für Winterdienstfahrzeuge nicht behindert werden. Damit auch<br />

Rettungsdienste schnell ihren Zielort erreichen, ist eine ausreichende<br />

Restfahrbahnbreite von 3 m erforderlich.<br />

Wir appellieren an die Vernunft und Einsicht der Kraftfahrer und<br />

bitten Sie, die privaten Grundstückseinfahrten und Garagen zu<br />

nutzen. Weiterhin machen wir darauf aufmerksam, die öffentlichen<br />

Parkplätze zu nutzen, anstatt die Straßen für die Winterdienst-,<br />

Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge zu blockieren.<br />

Achtung! Bei Schneefall haben die Eigentümer die Gehwege<br />

vor ihren Grundstücken in einer Breite bis zu 1,50 m zu räumen<br />

und zu streuen. Dies gilt in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr. Als<br />

Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt bzw. Salz zu verwenden.<br />

Asche darf nicht aufgebracht werden.<br />

Beseitigung der Reste von<br />

Silvesterknallern und -raketen<br />

Wir möchten ganz besonders darauf hinweisen, dass die Abfälle<br />

von pyrotechnischen Erzeugnissen am 01.01.2008 durch die<br />

Eigentümer bzw. Verursacher vor ihren Grundstücken zu beseitigen<br />

sind.<br />

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder festgestellt,<br />

dass die Reste noch einige Zeit liegen blieben. Durch das Ordnungsamt<br />

werden diesbezüglich verstärkt Kontrollen durchgeführt<br />

und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.<br />

Sausemuth<br />

Ordnungsamt<br />

Ende des amtlichen Teiles


Eisfelder Amtsblatt - 4 - Nr. 12/07<br />

Informationen aus dem Rathaus<br />

Adventskalender<br />

der Stadt Eisfeld<br />

Die Adventszeit steht vor der Tür.<br />

Die Stadtverwaltung Eisfeld möchte mit<br />

Unterstützung der ansässigen Vereine<br />

und Gewerbetreibenden diese<br />

besinnlichen Tage mit einem<br />

Adventsprogramm verschönern.<br />

In der Zeit vom 01. bis 24. Dezember 2007 werden täglich dort<br />

Veranstaltungen, besondere Aktionen und Rabatte von Geschäften<br />

durch einen Adventskalender an der Rathaustür angeboten.<br />

In dieser Zeit lohnt sich also täglich ein Spaziergang zum Rathaus!<br />

Die Stadtverwaltung Eisfeld wünscht Ihnen besinnliche Tage!<br />

Tourismusstammtisch<br />

Der nächste Tourismusstammtisch findet am 11.12.2007 um<br />

19.00 Uhr im Schaumberger Hof, Georgstraße 21, 98673 Eisfeld,<br />

statt. Es wird ein Resümee des Tourismusstammtisches<br />

2007 und eine Auswahl und Ideenfindung der Arbeitsthemen für<br />

2008 erfolgen.<br />

Die Stadt Eisfeld möchte sich bei allen Bürgern der Stadt Eisfeld,<br />

der Ortsteile Harras, Heid, Hirschendorf, Waffenrod/Hinterrod<br />

sowie den Bürgern der Gemeinde Bockstadt/Herbartswind<br />

bedanken, die den Tourismusstammtisch aktiv mitgestaltet haben.<br />

Kommunaler Eigenbetrieb - Stadt Eisfeld<br />

Die Stadt Eisfeld verkauft den Vermögenswert in Eisfeld,<br />

Marktplatz 3 mit der Flurstücksnummer 96.<br />

Das Mindestgebot liegt bei 500,00 Euro.<br />

Interessenten melden sich bitte im Kommunalen Eigenbetrieb<br />

der Stadt Eisfeld in 98673 Eisfeld, Marktstraße 4, Zimmer<br />

1.<br />

Wagner<br />

Werkleiterin<br />

Ladenräume zu vermieten!<br />

Der Kommunale Eigenbetrieb der Stadt Eisfeld vermietet ab<br />

dem 01.01.2008 die Geschäftsräume in 98673 Eisfeld, Justus-Jonas-Straße<br />

12 (ehemalig Hochzeitsausstatter). Haben<br />

Sie Interesse, dann fragen Sie bei uns an.<br />

KEB - Stadt Eisfeld, Marktstraße 4, Zimmer 1<br />

Frau Wagner/Frau Erbe<br />

Tel. 03686/390237<br />

E-Mail: keb-eisfeld@web.de<br />

Museum “Otto Ludwig”<br />

Neue Sonderausstellung<br />

im Museum „Otto Ludwig”<br />

Die Malerei war schon immer ihre große Leidenschaft, sagt Heike<br />

Boy aus Bockstadt. Ihre Werke kann man ab dem 26. Dezember<br />

2007 im Eisfelder Museum in einer Sonderausstellung<br />

„Künstler der Region” sehen. Die Schau wird um 15.00 Uhr<br />

eröffnet und ist bis zum 2. März 2008 ausgestellt.<br />

Heike Boy aus Bockstadt<br />

Foto: Maik Ehrlich<br />

Heike Boy wurde 1959 in Schnellbach bei Schmalkalden geboren.<br />

Ihre Mutter war Schriften- und Kulissenmalerin am Meininger<br />

Theater und ihr Vater Musiker.<br />

Von Kindesbeinen an war das Malen ihre Lieblingsbeschäftigung,<br />

neben der Liebe zu Natur und Tieren. Kreativität wurde<br />

im Elternhaus gelebt und stark gefördert.<br />

1977 absolvierte sie eine Facharbeiterausbildung als Protokollantin<br />

am Kreisgericht, studierte anschließend in Weimar an der<br />

Fachschule mit dem Abschluss als Juristin. Dieser Ausbildung<br />

folgten Jahre als Justizsekretärin und Justitiarin.<br />

Dann kam die Wende.<br />

Seitdem war Sie als Rechtsanwalts- und Notarangestellte und<br />

als Sekretärin der Geschäftsleitung tätig. Eine eintretende Arbeitslosigkeit<br />

nutzte sie, um sich verstärkt ihrer Intuition und<br />

ihrem Drang nach künstlerischem Ausdruck zu widmen.<br />

Seit 2002 erhält sie eine Ausbildung bei dem Maler und Graphiker<br />

Gerhard Seidel aus Rödental, zusätzlich von Heide Kunze<br />

aus Coburg und Gerhard Schick (Akademie Faber-Castell).<br />

Diese Vorbereitungen und der Wunsch nach Eigenständigkeit<br />

mündeten im Mai 2006 in der Anmeldung einer freischaffenden<br />

künstlerischen Tätigkeit.<br />

Zu ihren wichtigsten Arbeiten gehören:<br />

intuitive Werke zur individuellen Persönlichkeitsentfaltung<br />

Covergestaltung und Illustrationen<br />

Intuitive Werke als Dekoration in Arztpraxen<br />

Intuitive Deckenbilder zur Schmerzablenkung in Zahnarztpraxen<br />

Tier- und Landschaftsbilder<br />

Kommunaler Auftrag der Gemeinde Bockstadt „Münchhausenschloss<br />

1902”<br />

Hauptaugenmerk ihrer künstlerischen Tätigkeit ist die Verfeinerung<br />

der Wahrnehmung der inneren Stimmung und des inneren<br />

Klanges, die Abstraktion und damit die künstlerisch wachsende<br />

Umsetzung der Innenwelten in Bildkompositionen.<br />

Die Besucher dürfen gespannt sein und Heike Boy lädt zusammen<br />

mit dem Eisfelder Museum recht herzlich zur Ausstellungseröffnung<br />

am 26. Dezember um 15.00 Uhr ein.<br />

Veranstaltungen<br />

Veranstaltungskalender<br />

09.12.2007 Eisfeld, Volkshaus<br />

15.00 Uhr Weihnachtsfeier für die Eisfelder Senioren<br />

14.12.2007 Eisfeld, Schlosssaal<br />

18.00 Uhr Weihnachtskonzert des Kinder- und Jugendorchesters<br />

des Heimat-, Musik-, und Trachtenvereins<br />

15.12.2007 Eisfeld, Schlosssaal<br />

19.30 Uhr Weihnachtskonzert Gemischter Chor<br />

16.12.2007 Eisfeld, Schlosssaal<br />

Märchenaufführung<br />

23.12.2007 Eisfeld, Dreifaltigkeitskirche<br />

17.00 Uhr Weihnachtskonzert des Lions-Club<br />

26.12.2007 Eisfeld, Museum<br />

15.00 Uhr Ausstellungseröffnung der Sonderausstellung<br />

“Künstler der Region” bis 25.02.2008<br />

31.12.2007 Eisfeld, Volkshaus<br />

20.00 Uhr Silvestertanz mit dem CCE e. V.<br />

16.03.2008 Eisfeld, Schloss, Museum „Otto-Ludwig”<br />

15.0 Uhr Eröffnung Sonderausstellung “Sesam öffne Dich”<br />

Historische Schließanlage und Schlösser


Eisfelder Amtsblatt - 5 - Nr. 12/07<br />

21.03.2008 Eisfeld Kirche<br />

14.00 Uhr Passionsmusik<br />

(Kirchenchor und Instrumantalisten)<br />

22.03.2008 Eisfeld, Siegeshöhe<br />

19.00 Uhr Osterfeuer der Feuerwehr Eisfeld mit Fackelzug<br />

ab dem Feuerwehrgerätehaus im Alten Graben<br />

29.03.2008 Eisfeld, Schlosssaal<br />

19.00 Uhr Themenabend “Tango” des Lions-Club<br />

19.04.2008 3. Eisfelder Kneipenfest<br />

01.05.2008 Eisfeld, Feuerwehrgerätehaus im Alten Graben<br />

09.00 Uhr Tag der offenen Tür der Feuerwehr Eisfeld mit Live-Musik<br />

10. - 13.05.07 Eisfeld<br />

400. Kuhschwanzfest, Pfingstschießen des Schützenvereins,<br />

400 Jahre Spielleutetradition in Eisfeld<br />

18.05.2008 Eisfeld, Schloss, Museum „Otto-Ludwig”<br />

15.00 Uhr Internationaler Museumstag, Sonderführungen,<br />

Eintritt frei<br />

23.05.2008 Eisfeld, Kirche<br />

18.00 Uhr Gunther Escher, Wiesenfeld, Trompete<br />

Gabriele Kürschner, Eisfeld, Orgel<br />

30.05.2008 Eisfeld, Kirche<br />

18.00 Uhr Akkordeonorchester “Harmonikas”<br />

(Musikschule Fröhlich)<br />

31.05.2008 Eisfeld, Schloss, Museum „Otto-Ludwig”<br />

19.00 bis 5. Regionale Museumsnacht,<br />

24.00 Uhr 20.00 Uhr Eröffnung einer Sonderausstellung<br />

13.06.2008 Kirche Eisfeld<br />

20.00 Uhr Jörg Becker, Berlin, Cembalo<br />

(Verein Schloss-Kirche)<br />

14. - 15.06.07 Eisfeld, Sportplatz<br />

Sportfest des SV 03 Eisfeld<br />

04.07.2008 Kirche Eisfeld<br />

18.00 Uhr Musikalische Darbietung der Wefa<br />

05.07.2008 Eisfeld, Boulodrom an der Herrenmühle<br />

Französische Nacht<br />

11.07.2008 Kirche Eisfeld<br />

18.00 Uhr Posaunenchor Eisfeld<br />

18.07.2008 Kirche Eisfeld<br />

18.00 Uhr Christoph Rosenbaum, Dessau, Tenor<br />

Gabriele Kürschner, Eisfeld, Orgel<br />

25.07.2008 Kirche Eisfeld<br />

18.00 Uhr Ingmar Escher, Wiesenfeld, Cello<br />

Gabriele Kürschner, Eisfeld, Orgel<br />

29.08.2008 Kirche Eisfeld<br />

20.00 Uhr Konzert mit Begegnungen<br />

(Kirchgemeinde und 4 Vereine)<br />

05. - 07.09.08 Eisfeld, Volkshaus/Schießstand<br />

11. Südthüringer Treffen der Freunde der Miniaturkanonen<br />

06.09.2008 Eisfeld, Boulodrom an der Herrenmühle<br />

Boule Stadt- und Vereinsmeisterschaften<br />

14.09.2008 Eisfeld<br />

Tag des offenen Denkmals; Thema: „Vergangenheit<br />

aufgedeckt - Archäologie und Bauforschung”<br />

15.00 Uhr Eröffnung Sonderausstellung iim Museum<br />

„Otto-Ludwig” zum Thema<br />

17.00 Uhr Dreifaltigkeitskirche, Konzert zum Tag<br />

des offenen Denkmals<br />

26.09.2008 Kirche Eisfeld<br />

20.00 Uhr Potsdamer Turmbläser<br />

(Kirchgemeinde und Verein Schloss-Kirche)<br />

27.09.2008 Eisfeld, Schloss<br />

Schlossfest des Lions-Club<br />

10. - 25.10.08 Eisfeld, Volkshaus<br />

Theateraufführungen des Theater- und Heimatvereins<br />

10. Oktober 20.00 Uhr<br />

11. Oktober 20.00 Uhr<br />

12. Oktober 15.00 Uhr<br />

17. Oktober 20.00 Uhr<br />

18. Oktober 20.00 Uhr<br />

19. Oktober 18.00 Uhr<br />

24. Oktober 20.00 Uhr<br />

25. Oktober 20.00 Uhr<br />

31.10.2008 Kirche Eisfeld<br />

19.00 Uhr Don Kosaken Chor<br />

07.12.2008 Eisfeld, Volkshaus<br />

14.00 Uhr Weihnachtsfeier für die Eisfelder Senioren<br />

Der Termin für das Weihnachtsoratorium in der Eisfelder Kirche<br />

im Dezember 2008 ist noch offen.<br />

Buchlesung am 21.11.2007<br />

Gut besucht war die Buchlesung der Dortmunder Autorin Roswitha<br />

lasevoli am Dienstag Abend im Stadt-Treff (ehemaliges<br />

Amtsgericht) Eisfeld. Mehr als 50 Damen und auch einige Herren<br />

folgten der Einladung zu einem kurzweiligen Abend, bei<br />

dem das Thema .Alter werden” im Mittelpunkt stand.<br />

Mit viel Feingefühl und Humor gelang es Roswitha lasevoli, die<br />

zahlreichen Zuhörer von Anfang an in ihren Bann zu ziehen. Einer<br />

furiosen, humorvollen Einleitung mit einer Geschichte über<br />

Schwiegermütter und Schwiegertöchter folgten nachdenkliche<br />

Töne mit ihrer Geschichte „Bärbel kommt”.<br />

Die Zeit verging wie im Flug und wer von den Anwesenden auf<br />

den Geschmack gekommen war, konnte im Anschluß an die<br />

Lesung Bücher der Autorin käuflich erwerben, u.a. „Zartes, Zoff<br />

& Zipperlein - Geschichten vom Älterwerden”, aus dem Roswitha<br />

lasevoli fast anderthalb Stunden sehr engagiert und emotional<br />

vorgetragen hatte.<br />

Die Lesung der symphatischen Dortmunderin bildete einen<br />

Höhepunkt im Bereich der diesjährigen literarischen Veranstaltungen<br />

der Stadt Eisfeld.<br />

Ein <strong>Dank</strong>eschön geht an die Mitorganisatoren Buchhandlung<br />

Fleischhauer sowie an Fam. Peter Dressel, die Frau lasevoli kostenfrei<br />

eine Unterkunft zur Verfügung gestellt hat.<br />

I. Bode<br />

Bibliothek<br />

Kuhschwanzfest 2008<br />

Vereine<br />

„Es feiert heuer das ganze Nest<br />

400 Jahre Kuhschwanzfest”<br />

Nest?? Wir werden der ganzen Welt (oder wenigstens einem<br />

kleinen Teil davon) zeigen, dass wir kein Nest sind.<br />

Auf unsere Eisfelder ist doch jedes Jahr Verlass. Das haben wir<br />

vor allem im vorigen Jahr bei dem schlechten Wetter gemerkt.<br />

Wir wollen versuchen, unser Jubiläumsfest ganz besonders gut<br />

vorzubereiten.<br />

Geplant sind u.a.:<br />

- ein Festival der böhmisch-mährischen Blasmusik mit Europameister<br />

und Vize-Europameister in diesem Bereich<br />

- Jugendtanz mit einer Top-Band<br />

- etwas Ausgefallenes auf musikalischem Gebiet<br />

- Tanzveranstaltungen mit interessanten Einlagen<br />

- eine große Silbermünze in limitierter Auflage<br />

- Mittelalter-Flair beim historischen Markt<br />

- Jubiläumsauftritt von zwei älteren Damen<br />

- Rummel-Neuheiten.<br />

Zu unserem Jubiläum soll auch der Festumzug etwas Besonderes<br />

werden. Vielleicht finden sich einzelne Personen oder Gruppen,<br />

die Umzugsbilder aus längst vergangenen Jahren nachstellen<br />

und neu aufleben lassen möchten. Material liegt genug<br />

vor. Wer Interesse hat, kann auf jedes Komiteemitglied zugehen.<br />

Wir hoffen auch, dass es in den nachfolgenden Monaten<br />

viele Dinge im Rathaus oder in der Stadt gibt, die man aufs<br />

Korn nehmen und umsetzen kann. Gespannt und mit Freude<br />

sehen wir den vielen originellen Ideen entgegen.<br />

Nach öffentlicher Ausschreibung erhielt der SV 03 Eisfeld per<br />

geheimer Abstimmung den Zuschlag für die Zeltbewirtschaftung<br />

2008.<br />

Die Versorger für die einzelnen Stände haben sich beworben.<br />

So gilt es, in den nächsten Wochen die Verträge zu unterzeichnen,<br />

um Kulinarisches in vielfältiger Weise anbieten zu können.<br />

Obwohl unser Jubiläumsfest schon Anfang Mai begangen wird,<br />

hoffen wir, ohne Wollmütze, dicken Pullover und Glühwein auszukommen.<br />

Diese Zeit haben wir schließlich jetzt! Wir wollen ruhig<br />

und besinnlich in die Adventszeit gehen und so auch das<br />

Jahr ausklingen lassen. Mit großem Schwung wollen wir dann<br />

ins neue Jahr starten, um alle Aufgaben erledigen zu können.<br />

Das NEST wird im kommenden Jahr ins Gerede kommen,<br />

wenn der Kuhschwanz wieder wackelt und ein kleiner Teil der<br />

Welt dabei ist.<br />

Wir wünschen all unseren Freunden, Partnern und Sponsoren<br />

eine schöne Adventszeit und schon jetzt ein frohes Weihnachtsfest<br />

sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />

Das Festkomitee


Eisfelder Amtsblatt - 6 - Nr. 12/07<br />

Der Verein “Asfaller Hammelsäck” e. V.<br />

wünscht allen Eisfeldern, Freunden und<br />

Bekannten eine besinnliche Adventszeit,<br />

ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />

und ein erfolgreiches Jahr 2008!<br />

Der Vorstand des 1. Eisfelder Oldtimer Club e. V. bedankt<br />

sich auf diesem Wege recht herzlich bei allen Mitgliedern,<br />

Freunden und Bekannten für die Unterstützung und die gute<br />

Zusammenarbeit im Jahr 2007.<br />

Wir wünschen allen ein<br />

frohes Weihnachtsfest und<br />

einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />

Thomas Heimhöfer<br />

Vorsitzender<br />

Theater und Heimatverein Eisfeld e. V.<br />

Der Vorstand des Theater und Heimatvereins Eisfeld wünscht<br />

allen Vereinsmitgliedern und Eisfelder Bürgern ein frohes und<br />

besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr<br />

2008.<br />

Besonders bedanken wir uns bei allen Besuchern und all denen,<br />

die uns auch in diesem Jahr wieder bei der Durchführung<br />

unserer Theatervorstellungen unterstützten.<br />

Helga Mann<br />

Vereinsvorsitzende<br />

Der Heimat-, Musik- und<br />

Trachtenverein wünscht allen<br />

Bürgerinnen und Bürgern<br />

unserer Stadt ein frohes und<br />

friedvolles Weihnachtsfest<br />

sowie Einen guten Rutsch<br />

ins neue Jahr, verbunden mit viel Gesundheit.<br />

Wir möchten uns auf diesem Wege ganz herzlich für die<br />

Hilfe und Unterstützung bedanken, die uns im vergangenen<br />

Jahr zuteil wurde. Dies gilt besonders für unsere Mitglieder,<br />

Sponsoren und Bürgern, die uns bei der Arbeit in der<br />

Kleiderkammer oder bei der weiteren Vervollkommnung<br />

unseres Jugendblasorchesters oder in einer anderen Form<br />

unterstützt haben<br />

Nochmals ein herzliches <strong>Dank</strong>eschön und alles Gute für<br />

2008.<br />

Gerd Braun<br />

Vereinsvorsitzender<br />

Der BDV informiert<br />

Der BDV führt am 10.12.07 die Beitragskassierung für das Jahr<br />

2007 in der ehemaligen Touristinformation Eisfeld durch.<br />

Die Mitglieder werden gebeten, ihre Beiträge an diesen Tagen<br />

in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr zu entrichten.<br />

gez. Knappe<br />

Silvester-Dance-Night<br />

Feuerwehrverein Eisfeld e. V.<br />

Freiwillige Feuerwehr Eisfeld<br />

Der Vorstand des Feuerwehrvereins Eisfeld e.V. und die<br />

Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Eisfeld danken<br />

allen Feuerwehrleuten, Spielmannszugmitgliedern, der<br />

Jugendfeuerwehr und allen Vereinsmitgliedern für die gute<br />

Zusammenarbeit und das im Jahre 2007 geleistete.<br />

Wir wünschen allen Eisfedern<br />

ein friedvolles und geruhsames<br />

Weihnachtsfest sowie einen<br />

guten Rutsch ins Jahr 2008.<br />

Udo Renner<br />

Vereinsvorsitzender<br />

Feuerwehrverein Eisfeld e.V.<br />

Peter Pfrenger<br />

Wehrführer<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

Eisfeld<br />

Der Carneval-Club-Eisfeld e.V. veranstaltet zu Silvester seine<br />

Silvester Dance-Night.<br />

Beginn ist 20.00 Uhr, Einlass ab 19.00 Uhr. Der Kartenvorverkauf<br />

erfolgt ab sofort bei Elektro Thalheim. Wir feiern und tanzen<br />

mit Live-Musik gemeinsam mit unseren Gästen ins neue<br />

Jahr. Mitzubringen ist unbedingt gute Laune. Fürs leibliche<br />

Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Für jeden Gast gibt’s ein<br />

Glas Sekt gratis (bis 23.00 Uhr)<br />

Der Carneval-Club-Eisfeld wünscht<br />

allen Amtsblatt-Lesern ein<br />

frohes Weihnachtsfest und<br />

Alles Gute fürs neue Jahr.<br />

Kindereinrichtungen / Schule<br />

Neues aus dem AWO-Kindergarten<br />

Anlässlich unseres Oma-Opa-Tag<br />

Wir möchten uns recht herzlich bei Dr. K. Ipach und Steffen<br />

Thomas für die großzügigen Geldspenden bedanken. Diese<br />

wurden verwendet für die Zutaten der leckeren Kartoffelsuppe<br />

und das Einweggeschirr.


Eisfelder Amtsblatt - 7 - Nr. 12/07<br />

Besonderer <strong>Dank</strong> geht an unsere drei Chefköche Manfred Thomas,<br />

Heiko Hoffmann und Thomas Zinn.<br />

<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> an unseren Bäcker Braun, dieser versorgte uns<br />

kostenlos mit Brot und Brötchen.<br />

<strong>Dank</strong>e an Sven Griebel und sein Team für die kostenlose Bereitstellung<br />

der Getränke, sowie deren Ausschank.<br />

Damit unser Laternenumzug trotz Kälte und schlechtem Wetter<br />

ein voller Erfolg wurde, möchten wir uns beim Eisfelder Spielmannszug<br />

für die tolle Begleitmusik und bei der Harraser Feuerwehr<br />

für die Absicherung des Umzuges recht herzlich bedanken.<br />

Dem CCE und besonders Stephan Haine ein besonderer<br />

<strong>Dank</strong>, für die tolle Unterstützung und die Möglichkeit auch nach<br />

dem Laternenumzug die Suppe mit Wiener im Warmen genießen<br />

zu können.<br />

Bedanken möchten wir uns bei Fam. Dieter Bodtke, Christel<br />

Bock, Renate Oßwald, Anneliese u. Bernhardt Stärker,<br />

Horst u. Monika Fucke, Gisela u. Erich Oppel, Christa u. Lothar<br />

Fein und allen Nichtgenannten, die an diesem Tag in die<br />

Spendenbox gespendet haben.<br />

Das Programm unserer Kinder am Oma - Opa - Tag bereitete<br />

allen Gästen viel Freude und noch lange konnte man ein<br />

Schmunzeln auf vielen Gesichtern erkennen.<br />

<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> an unsere Kinder und an deren Erzieherinnen<br />

die dieses wunderbare Programm vorgeführt und einstudiert haben.<br />

Allen fleißigen Helfer in Vor- und Nachbereitung des Oma -<br />

Opa - Tages, die beim Räumen und Reinigen aktiv waren oder<br />

andere Aktion bewältigten, sei an dieser Stelle ein großes <strong>Dank</strong>eschön<br />

gesagt.<br />

Wir sagen <strong>Dank</strong>e bei<br />

Daniel Willig von der Fa. Willig für die Geldspende<br />

Sportstudio „Maximum” für die Geldspende,<br />

sowie Anke Kreuzberger<br />

Torsten Lammich für den Maschendrahtzaun<br />

Frau Nöth für Papier<br />

Manuela Hübner für die kleinen Bäume und Pflanzen<br />

Frau Müller für die ständige Pflege der Blumenbeete<br />

Fa. Ehrlich und Böhme für die gespendeten Lätzchen<br />

Frau Lenz für das Obst<br />

Fam. Elst für die Kinderbücher<br />

Bäcker Braun für den leckeren Kuchen<br />

Kleine Forscher-Erfinder von morgen<br />

Bundesweit stand die vergangene Woche im Zeichen der kleinen<br />

Forscher. Auch unser Kindergarten beteiligte sich an dieser<br />

Aktion mit Entdeckerlust und so verwandelte sich das ganze<br />

Haus fünf Tage lang in ein Experimentier- und Forscherlabor.<br />

Durch spannende Geschichten und Erzählungen wurden die<br />

Kinder auf spielerische Art angeregt, naturwissenschaftliche<br />

und technische Phänomene zu erkunden. So waren wir z.B.<br />

Geheimschriften auf der Spur. Die kleinen Detektive staunten<br />

nicht schlecht, wie man einen verschwundenen Plan sichtbar<br />

machen konnte. Ein anderes Mal hatte der Drache Zahnschmerzen.<br />

Durch kleine Experimente wurden solche Fragen: -<br />

Wie kommen Löscher in die Zähne? Was ist Karies? Wie kann<br />

man sich schützen? - beantwortet. Auch als der Drache Halsschmerzen<br />

hatte, wollten die Kinder helfen. Sie erforschten, wie<br />

sich Halsbonbons (Zucker) im Wasser auflösten. Spannend war<br />

auch das Seeungeheuer aus dem Wasser zu retten. Die Kinder<br />

probierten aus, wie man mit Hilfe einer Trinkhalmleitung Wasser<br />

entleeren kann. Natürlich wurden auch die Eltern ins Forscherteam<br />

einbezogen. Ihre Aufgabe war es, eine Teebeutelrakete<br />

zu starten. Alle kleinen Forscher erhielten einen Forscherpass,<br />

der bei jedem Experiment abgestempelt wurde. Am Ende der<br />

Woche nahmen alle Kinder ganz stolz ihr Forscherdiplom entgegen!<br />

Katrin Hack und Silke Rühmer<br />

im Namen aller Kinder und Erzieher<br />

des AWO-Kindergartens Eisfeld<br />

Jugendarbeit Eisfeld<br />

In den Herbstferien wurde den Kids wieder einiges im Jugendclub<br />

geboten. Neben dem Basteln von ulkigen Kastanienfiguren,<br />

lustigen Hexen- und Geisterpuppen sowie dem Schminkwettbewerb<br />

zu Halloween, einer Karaoke-Party und dem<br />

Erstellen von Portraits in Lebensgröße, wurden den Kids die<br />

Länder Amerika, Italien, Frankreich vorgestellt, nähergebracht<br />

und als Highlight jeweils in landestypisches Essen selbst zubereitet.<br />

Eine Tagesfahrt nach Hannover zum Klettern, Biken, Skaten ...<br />

mußte wegen mangelnder Teilnehmer abgesagt werden.<br />

Wichtiger Hinweis: Seit Oktober gibt es die Hildburghäuser<br />

Kompetenzagenur, welche den Jugendlichen zwischen 14 und<br />

27 Jahren, durch gezielte Einzelförderung, den Übergang von<br />

der Schule in Ausbildung oder Arbeit erleichtert.<br />

Diese individuelle Beratung, Begleitung und Vermittlung erfolgt<br />

auf vertraulicher und kostenloser Basis. Ansprechpartnerin ist<br />

Maria Knauer Tel. 0160-98285705. Sie ist regelmäßig im Jugendclub<br />

Eisfeld bzw. im Büro der Streetworkerin /Justus-Jonas-Str.<br />

5, ehem. Touristinformation) anzutreffen.<br />

Wir wünschen allen Kindern, Jugendlichen und Eltern ein besinnliches<br />

Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr<br />

2008.<br />

Sonstiges<br />

Fuhrmanns Weihnacht vor 100 Jahren<br />

„Hallo, heh”, so tönt die Stimme des Fuhrmanns Forkel durch<br />

das Haus, „wollt Ihr die Weihnacht auf der Landstraße feiern?”.<br />

Aber schon regte es sich überall im Hause; galt es doch der<br />

letzten Ausfahrt vor Weihnachten, die noch unternommen werden<br />

mußte sehr zum Leidwesen des Fuhrmanns Forkel, denn<br />

gerade er war der letzte, sich nachreden zu lassen, daß er im<br />

Winter fahre. Ganz Eisfeld liegt noch im tiefen Schlaf. Da klingt<br />

in den kommenden Morgen hinein der Morgengruß des Wächters<br />

vom oberen Tor :<br />

“Der Tag vertreibt die finstre Nacht; ihr lieben Christen seid<br />

munter and wach, und lobet Gott, den Herrn!” „Amen”, setzte<br />

der ehrsame Forkel andächtig hinzu, schob die schwere Eisenstange<br />

von der Tür und trat auf die Steintreppe hinaus. Forkel,<br />

ein Mann in den besten Jahren, derb und breitschultrig, ein<br />

Fuhrmann seiner Zeit, ein Beherrscher der Landstraße. Die<br />

Geldkatze wohlgetüllt um den Leib geschnallt, in der Linken hält<br />

er die langriemige Fuhrmannspeitsche. Man sieht dem grübelnden<br />

Zug im Gesicht an, daß er sich die bevorstehende Fahrt<br />

und die Geschäfte noch einmal durch den Kopf gehen läßt und<br />

will es ihm anscheinend gar nicht behagen, so kurz vor Weihnachten<br />

den weiten Weg nach der Meistersängerstadt Nürnberg<br />

zu unternehmen.<br />

Der blaue Leinenkittel von der Hausmagd, der Christel, frisch<br />

gewaschen, ist Erzeugnis der Eisfelder Leinenweberzunft. Den<br />

Faden dazu hatte im vorigen Winter und auch in Abwesenheit<br />

des Hausherrn die gestrenge Eheliebste selber gesponnen. In<br />

einem Paar derben Juchtenstiefeln, deren Schäfte der Fuhrherr<br />

bei der letzten Fernfahrt aus Bremen mitgebracht hatte, steckte<br />

die hierschlederne Fuhrmannshose. Forkel und seine Dortel<br />

(Dorothea) stehen vor der Tür und nehmen Abschied, beide<br />

Hände ineinander verschlungen, Abschied nehmend für eine<br />

ungewisse Zeit mit unübersehbaren Gefährnissen; schrieb man<br />

doch das Jahr 1825, und mancher Strauchritter machte die<br />

Landstraße unsicher. Zu seines und der Güter Schutz begleiteten<br />

ihn drei derbe Knechte, die sich eben mit Feuerschwamm<br />

und Feuerstein versorgten und das kräftige Fuhrmanns-Kippmesser<br />

gewichtig überprüften. „Phylax”, der sonst treue Wäch-


Eisfelder Amtsblatt - 8 - Nr. 12/07<br />

ter des Hauses, schwänzelt um die Hausfrau, als wüßte er. daß<br />

es einen längeren Abschied gilt. Unterdessen haben die krüftigen<br />

Knechte die schwer beschirrten „Oldenburger” vor den<br />

mächtigen Planwagen gespannt. Die geschäftige Christel trägt<br />

die schweren, aus hausmachenem Tuch verfertigten Mäntel<br />

zum Wagen und verstaut sie in der Schwinge unter dem Wagen.<br />

Dann bringt sie noch eine Anzahl wohlgeräucherter Würste,<br />

einen festen Schinken und hausbackene Brotlaibe als Proviant.<br />

Hinrich, der älteste Knecht, erhält von der Christel eine<br />

“abgesparte” Wurst zugesteckt, hat sie doch die Hoffnung, daß<br />

der Hinrich ihrer unterwegs gedenken und ihr etwas besonderes<br />

zum Weihnachtsfest mitbringen würde. Unterdessen prüft<br />

der Hausherr mit Kennerblick noch einmal den schweren Planwagen,<br />

dessen Achsen inzwischen von kundiger Hand noch<br />

einmal geschmiert wurden. Wasser - und Tränkeimer hängen<br />

an einem mächtigen Haken unter der Leiter und daneben ein<br />

großer Eimer mit selbst zubereitetem Wagenfett. Riesige<br />

Sturmlaternen mit dicken Talgkerzen werden gut befestigt, und<br />

ungeduldig scharren die Rosse. Ein Postillion fährt vorüber und<br />

schmettert seine Klänge in die taufrische Morgenluft. Ein letzter<br />

Händedruck der Eheleute, ein verstohlener Blick zwischen Hinrich<br />

und Christel, und mit Halloh setzt sich der schwere Wagen<br />

in Bewegung. -„Behüt dich Gott!” und eine Mahnung, den Nikolaus<br />

nicht zu vergessen, gibt die christliche Hausfrau dem Gatten<br />

mit auf den Weg. „Phylax” kehrt noch einmal zur Herrin<br />

zurück, um dann neben seinem Herrn einherzutrollen. Die drei<br />

Paar „Schwarzbraunen” legen sich mächtig ins Geschirr und die<br />

drei Knechte auf den Gäulen recken sich auf in einer Erhabenheit,<br />

als wenn ihnen die ganze Welt gehörte, im Gegensatz zu<br />

den übrigen Dorfbewohnern, die wenig über die Grenzen des<br />

Ortes hinauskamen.<br />

Auf dem Marktplatz nimmt dann der Fuhrmann Forkel seinen<br />

Platz in der „Schloßkapelle” ein und schwerfällig rumpelt der<br />

Planwagen die Marktstraße entlang durch das eben geöffnete<br />

Coburger Tor in der Richtung nach Schalkau. Für die Reise<br />

nach Nürnberg wird aus dem Sonneberger Hinterland allerlei<br />

Frachtgut mitgenommen und der reiche Nürnberger Kaufherr<br />

erwartet seinen Fuhrmann Forkel mit Ladung aus Schalkau,<br />

Sonneberg und Neustadt bei Coburg. Bald ist der Wagen auf<br />

den Zwischenstationen bis an die Planen gefüllt und nun geht<br />

es munter durch den Itzgrund und die alte Bischofsstadt Bamberg<br />

nach Nürnberg. Selten wird ein Gasthaus an der Landstraße<br />

übergangen, denn Leuten und Pferden tut Atzung und<br />

Ruhe gut. In der geräumigen Gaststube werden bei kurzer Labung<br />

Bekannte begrüßt, Gedanken für die Weiterfahrt ausgetauscht<br />

und dem Postillion „zwei” Grüße an die Heimat mitgegeben.<br />

Unterdessen hat „Phylax” seiner Freundin, der Hausmagd<br />

in der Küche, einen Besuch abgestattet und läßt es sich an den<br />

Resten der Mittagsmahlzeit wohl sein. Doch nicht lange währt<br />

der Aufenthalt weiter geht die meist eintönige Fahrt auf der<br />

Landstraße und nur lebhaftes Peitschenknallen und Erzählungen<br />

sind jetzt die Unterhaltung auf der eintönigen Fahrt.<br />

Am 5. Reisetag ist man in Nürnberg. Die Papiere des Fuhrherrn<br />

werden von der Torwache sorgfältig geprüft, er bekommt dann<br />

einen Ausweis über gezahlte Straßen- und Brückengeld und<br />

weiter geht die Fahrt durch das Frauentor, an der Lorenzkirche<br />

vorüber über die Fleischbrücke zum Hause des Handelsherrn.<br />

Die Rosse werden nun abgeschirrt, bekommen ihr kräftiges Futter,<br />

die Ladung wird abgenommen und das Fuhrgeld berechnet.<br />

Dannach werden die übergebenen Privatpakete den Empfängern<br />

zugestellt.<br />

Der Fuhrmann Forkel, der befriedigt über die ohne Gefährnise<br />

velaufene Fahrt und den erhaltenen Fuhrlohn sich in guter Stimmung<br />

befand, gab nun seinen Knechten die Erlaubnis, ihre kleinen<br />

Privatgeschäfte, die jeder, wie er wohl auch selbst, hatte,<br />

kleine Weihnachtsgeschenke zu beschaffen. Aber nicht allein<br />

wollte Fuhrmann Forkel nur Besorgungen für seine Lieben machen,<br />

es gelüstete ihm auch, Neuigkeiten zu erforschen, damit,<br />

wenn er wieder in die Heimat zurückkehrte, er am abendlichen<br />

Tisch im Dorfwirtshause seinen Mitbewohnern Neuigkeiten erzählen<br />

konnte, denn es war eine besondere Begebenheit, wenn<br />

jemand von einer solch langen Reise heil und unversehrt<br />

zurückkehrte. Der Aufenthalt für Forkel und seine Knechte war<br />

aber nur von kurzer Dauer, da diesmal von Nürnberg eine Ladung<br />

nach Bremen bestimmt, und zwar eine Glocke, welche<br />

sehnlichst erwartet wurde, mitzunehmen war, um dort das<br />

Weihnachtsfest zu verschönen. Die Fahrt ging nun über Würzburg<br />

durch den Thüringerwald nach Bremen über unwegsame<br />

land- und schlechte Heeresstraßen. Aber auch der Fuhrmann<br />

Forkel mußte sehr auf dem Posten sein; denn bei den verschiedenen<br />

Münzsorten war Aug und Ohr offen zu halten, damit er<br />

nicht Verluste an Geld und Gut erlitt. Nach Wochen kam nun<br />

endlich Forkel mit seinem schweren Planwagen in Bremen an<br />

und fuhr in den geräumigen Hof des Ratsherrn Böckelmann,<br />

der eben von einer Ratsherrensitzung nach Haus gekommen<br />

war. „Grüß Gott, Forkel” begrüßte ihn der Ratsherr, “habt Ihr die<br />

Reise gut überstanden?” - Worauf Forkel erwiderte: „Gott Lob<br />

und <strong>Dank</strong>, aber schwer ist mir jetzt vor dem Wehnachtsfesl die<br />

Reise geworden.”<br />

Nachdem Forkel seine Ladung dem Ratsherrn ordnungsgemäß<br />

ausgeliefert hatte, und er es nicht unterlassen hatte, seinen<br />

Fuhrmann zu einem Glase Wein einzuladen, vergaß er nicht,<br />

daß auch die Knechte gut und reichlich versorgt werden mußten.<br />

Bei einem Glase Wein und einer Pfeife Tabak erledigten<br />

die beiden Männer ihre Geschäfte und plauderten von den Geschehnissen<br />

der Zeil.<br />

„Nun sag’ mal, Forkel,” ertönte die Stimme des Ratsherrn plötzlich<br />

wieder, „werden wir wohl bessere Zeiten bekomen ?”, denn<br />

die Not der Zeit drückte auch um das Jahr 1825 sehr auf die<br />

Menschen.<br />

„ Ja, lieber Ratsherr.” erwiderte darauf Forkel, „ich habe es mir<br />

auch schon manches mal gewünscht, daß sich die Zeiten besseren<br />

möchten, aber vorläufig müssen wir uns wohl mit den jetzigen<br />

Verhältnissen begnügen.” Schweigend rauchten die beiden<br />

Männer ihre Pfeifen zu Ende und starrten in den<br />

inzwischen sich neigenden Tag.<br />

Am anderen Morgen wurde der Planwagen mit Tauschgütem<br />

wie Baumwolle, Getreide, holländisches Glas, Salz und anderes<br />

mehr beladen. Der schwere Planwagen wurde einer Revision<br />

unterzogen un dabei stellte sich heraus, daß mehrere Achsen<br />

des schweren Wagens die Rückreise nicht mehr aushalten dürften,<br />

ebenso ein Paar seiner Pferde. Die Achsen wurden schnell<br />

noch instand gesetzt und die Pferde gegen schwere „Dänen”<br />

mit Aufgeld ausgetauscht. Nach einem herzlichen Abschied<br />

ging nun, nachdem alles in Ordnung gebracht war, die Abreise<br />

vonstatten.<br />

Weihnachten stand vor der Tür und das alte „Friede auf Erden”<br />

schien sich auch auf die Natur eingestellt zu haben. Selbst die<br />

Knechte Forkels, sonst abgehärtete Gesellen, unterhielten sich<br />

von dem bevorstehenden Weihnachtsfest und von ihren Ueberraschungen,<br />

die sie von ihrer großen Fahrt mitbrachten. Besonders<br />

Hinrich, der sorglich und liebevoll ein Päckchen unter der<br />

Plane verstaut hatte, konnte anscheinend die Zeit nicht erwarten,<br />

daß er wieder daheim war und das Christfest mit seiner<br />

Christel feiern konnte. Zu dieser Zeit war aber auch Frau Dortel,<br />

die strenge Eheliebste des Fuhrmanns Forkel daheim nicht<br />

müßig geblieben, um ihrem Ehemann und den anderen Lieben<br />

ein fröhliches Weihnachtsfest zu bereiten. St Nikolaus war<br />

längst vorüber, als die dem Fuhrherrn voraufgefahrene Post<br />

den Hausherrn anmeldete, just zu dem Tage, an dem der heilige<br />

Christ, durch sein Kommen die ganze Menschheit beglückt<br />

hatte. Waren auch im Forkelschen Haus alle Vorbereitungen<br />

zum Christfest getroffen worden, so galt es jetzt doch die letzten<br />

Maßnahmen für die Heimkehr des Gatten und Hausherrn zu<br />

treffen, war er doch so lange ausgeblieben und gerade jetzt zur<br />

Winterszeit den Strapazen und Gefahren der Landstraße doppelt<br />

ausgesetzt. Aber der Stern von Jerusalem war auch Forkel<br />

Wegweiser und ließ ihn am heiligen Abend Einkehr halten. Die<br />

umsichtige Dortel war eben mit den letzten Einrichtungen am<br />

Weihnachtstisch fertig, als mächtiges Hundegebell an der Tür<br />

des Hauses erscholl. Geängstigt und bestürzt lief die Hausfrau<br />

zur Tür und ihre Beklommenheil löste sich in freudigem<br />

Schreck, als sie „Phylax” erkannte, der seinem Herrn und dem<br />

schwerfälligen Waren vorausgeeilt war und freudig die Ankunft<br />

des so sehnsüchtig Erwarteten ammeldete. Inzwischen hatte<br />

sich auch die „Christel” eingefunden, die ja ihren „Hinrich” so<br />

lange vermißt hatte und nun auch eine doppelte Weihnachtsfreude<br />

haben sollte.<br />

Den guten Forkel aber hatte es auch keine Ruhe mehr im Wagen<br />

gelassen, zu langsam ging ihm die Fahrt auf der Dorfstraße<br />

zwischen Eis und Schnee. Auch er eilte dem Wagen voraus, er<br />

wollte früher daheim sein und war es für Minuten. Aber eisige<br />

Luft und Schneetreiben ließen ihn in seiner schweren Kleidung<br />

nicht schnell genug vorwärts kommen. Von der Christmesse<br />

herüber tönte an sein Ohr der Gesang der frommen Gemeinde:<br />

Stille Nacht, heilige Nacht! Er hemmte für Sekunden seinen<br />

Schritt, er, der sonst harte Fuhrmann, den ein gütiges Geschick<br />

vor den Gefahren der Landstraße bewahrt hatte, ihm wurde<br />

jetzt bei der Rückkehr am Heiligenabend die Offenbarung und<br />

die Gnade der Allmächtigen doppelt zuteil. Ihm war, als hätten<br />

ihm Engel den Weg bereitet, ihn über alle Fährnisse sicher hinweggeleitet.<br />

um ihn just am Heiligabend der Familie zuzuführen.<br />

So schnell es in seinen Kräften stand, eilte er seinem<br />

Haus zu, öffnete die nur angeklingte Haustür und stand auf der


Eisfelder Amtsblatt - 9 - Nr. 12/07<br />

Schwelle der Wohnstube. Breitschultrig, die Fülle der Tür einnehmend,<br />

eingehüllt in das schneeige Weiß des Himmels, glich<br />

Forkel einem wahrhaftigen Weihnachtsmann. Ein Ausruf der<br />

Freude und beide Gatten hielten sich fest umschlungen, - es<br />

war, als hätte die Weihe der Stunde sie gebannt. Fest umschlungen<br />

hielt der starke Forkel seine treue Gatting, und über<br />

beide kam es wie der Glanz einer allmächtigen Vorsehung, der<br />

die frommen Gatten an diesem heiligen Abend wieder vereinte.<br />

Inbrünstig fielen beide auf die Kniee. im Gebet vereint,<br />

währenddes es von draußen herüberklang :<br />

Und Friede auf Erden<br />

Und den Menschen ein Wohlgefallen !<br />

(Nacherzählt aus dem Leben der Fuhrmannsfamilie Forkel in<br />

Eisfeld i. Thür. von Ernst Gericke)<br />

§ 2<br />

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk<br />

(1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst nach § 8 des<br />

Bundesjagdgesetzes, mit Ausnahme der Eigenjagdbezirke alle<br />

Grundflächen<br />

- der Stadt/Gemeinde Eisfeld OT Waffenrod / Hinterrod.<br />

(2) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird begrenzt durch GJB<br />

OT Hirschendorf, Crock, Oberwind, Einsiedel, Staats- und Landesforstbezirk<br />

(Grenzbeschreibung, Anlage).<br />

§ 3<br />

Mitglieder der Jagdgenossenschaft<br />

(1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind die<br />

Eigentümer der Grundflächen, die den gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirk bilden. Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirks, auf denen die Jagd nicht ausgeübt<br />

werden darf, gehören nach § 9 Abs. 1 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes<br />

der Jagdgenossenschaft nicht an.<br />

Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem alle Eigentümer<br />

der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden<br />

Grundflächen und die Größe der Grundflächen ausgewiesen<br />

werden. Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen vor Ausübung<br />

ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorstand alle zur Anlegung<br />

dieses Verzeichnisses erforderlichen Unterlagen<br />

(Grundbuchauszüge) unaufgefordert vorzulegen. Das Jagdkataster<br />

ist fortzuführen. Durch Eigentumswechsel eingetretene<br />

Veränderungen hat der Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen.<br />

Das Jagdkataster liegt für die Jagdgenossen und deren<br />

schriftlich bevollmächtigte Vertreter für ihren Grundbesitz zur<br />

Einsicht bei dem Jagdvorstand offen.<br />

(2) Die Größe der bejagbaren Fläche ist zum 1. April eines jeden<br />

Jahres festzustellen, getrennt nach Wald-, Feld- und Wasserflächen.<br />

Recht & Rat - Familienrecht III.<br />

In einer wichtigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht<br />

die Grenzen für die Auferlegung von Unterhaltspflichten<br />

aufgezeigt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen<br />

endet dort, wo der Unterhaltspflichtige nicht mehr in<br />

der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern. Zur Bestimmung<br />

dieser Grenze haben die Oberlandesgerichte in unterhaltsrechtlichen<br />

Leitlinien so genannte „Selbstbehaltssätze” aufgestellt<br />

(derzeit 600,00 €). Jedenfalls aber dienen die Regelsätze der<br />

Sozialhilfe dazu, den Eigenbedarf eines Unterhaltspflichtigen<br />

festzulegen. Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass diese<br />

Grenzen bei der Festsetzung des Unterhalts nicht unterschritten<br />

werden dürfen. Das Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1) gewährt<br />

dem Unterhaltspflichtigen einen Schutz vor einer<br />

unverhältnismäßigen Belastung durch Unterhaltsleistungen.<br />

Unser Rat: Die Unterhaltspflicht hängt von zahlreichen Faktoren<br />

ab. So muss beim Unterhaltsberechtigten Bedürftigkeit vorliegen<br />

und der Unterhaltspflichtige muss eine gewisse Leistungsfähigkeit<br />

aufweisen. Ferner können mehrere Bedürftige Ansprüche<br />

geltend machen. Dann bestimmt sich das Maß des zu<br />

gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen.<br />

Des weiteren kann eine Anrechnung anderer kindbezogener<br />

Leistungen stattfinden und Unterhalt für die Vergangenheit<br />

gefordert werden. Die Vorschriften zur Unterhaltspflicht sind<br />

vielschichtig und verbergen zahlreiche Schwierigkeiten. Wir raten<br />

daher dazu, vor unüberlegten Schritten anwaltliche Hilfe in<br />

Anspruch zu nehmen.<br />

(mitgeteilt von den Rechtsanwälten Mell & Nassauer, Immanuel-Kant-Platz<br />

3, 98646 Hildburghausen, Telefon-Nr. 03685-<br />

409470)<br />

Satzung Jagdgenossenschaft<br />

§ 1<br />

Name und Sitz der Jagdgenossenschaft<br />

(1) Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks<br />

Waffenrod / Hinterrod<br />

ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 11 Abs. 1<br />

des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG). Sie führt den Namen<br />

„Jagdgenossenschaft Waffenrod / Hinterrod”<br />

und hat ihren Sitz in<br />

Waffenrod.<br />

(2) Aufsichtsbehörde ist der Landkreis / die kreisfreie Stadt Hildburghausen<br />

als Untere Jagdbehörde.<br />

§ 4<br />

Aufgaben der Jagdgenossenschaft<br />

(1) Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwortung<br />

nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten,<br />

die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden<br />

Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, das<br />

ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen<br />

zu nutzen und für die Lebensgrundlagen des Wildes in<br />

angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit<br />

zu sorgen.<br />

(2) Ihr obliegt nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes<br />

der Ersatz des Wildschadens, der an den zum gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirk gehörenden Grundstücken entsteht.<br />

Die Jagdgenossenschaft kann über den<br />

Jagdpachtvertrag die Erstattung des Wildschadens dem Jagdpächter<br />

ganz oder teilweise übertragen.<br />

§ 5<br />

Organe der Jagdgenossenschaft<br />

Die Organe der Jagdgenossenschaft sind:<br />

1. die Versammlung der Jagdgenossen,<br />

2. der Jagdvorstand und<br />

3. der Jagdvorsteher.<br />

§ 6<br />

Versammlung der Jagdgenossen<br />

(1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt die Satzung<br />

und deren Änderungen. Sie wählt<br />

1. den Vorsitzenden des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher und<br />

dessen Stellvertreter),<br />

2. mindestens zwei Beisitzer,<br />

3. einen Schriftführer,<br />

4. einen Kassenführer und<br />

5. zwei Rechnungsprüfer.<br />

(2) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt weiterhin<br />

über<br />

1. den Haushaltsplan,<br />

2. die Entlastung des Jagdvorstandes,<br />

3. die Abrundung, Zusammenlegung und Teilung innerhalb<br />

des Gemeinschaftsjagdbezirks,<br />

4. den Erwerb oder die Anpachtung von Grundflächen für<br />

Maßnahmen der Jagdbezirksgestaltung oder Äsungsverbesserung,<br />

5. die Art der Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,<br />

6. die Art der Verpachtung und die Pachtbedingungen,<br />

7. die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung,<br />

8. die Änderung und Verlängerung laufender Jagdpachtverträge,<br />

9. die Zustimmung zur Weiterverpachtung des gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirks und zur Erteilung von Jagderlaubnisscheinen<br />

auf Dauer,


Eisfelder Amtsblatt - 10 - Nr. 12/07<br />

10. die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung und den<br />

Zeitpunkt seiner Ausschüttung,<br />

11. die Anstellung eines Berufsjägers oder bestätigten Jagdaufsehers,<br />

12. die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushaltsplans,<br />

13. die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstands<br />

nach §9 Abs. 8 Satz 2 und<br />

14. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für den<br />

Jagdvorstand und den Jagdvorsteher.<br />

Die Versammlung der Jagdgenossen darf Entscheidungen nach<br />

Satz 1 nicht auf den Jagdvorstand übertragen.<br />

§ 7<br />

Durchführung der Versammlung der Jagdgenossen<br />

(1) Die Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorsteher<br />

wenigstens einmal im Geschäftsjahr (§ 14 Abs. 2) einzuberufen.<br />

Der Jagdvorsteher muss die Versammlung der Jagdgenossen<br />

auch einberufen, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten<br />

Jagdgenossen oder der Jagdvorstand die Einberufung<br />

bei ihm schriftlich unter Angabe der auf die Tagesordnung zu<br />

setzenden Angelegenheiten beantragt oder wenn die Untere<br />

Jagdbehörde dies im Wege der Aufsicht anordnet.<br />

(2) Die Versammlung der Jagdgenossen soll am Sitz der Jagdgenossenschaft<br />

stattfinden. Sie ist nicht öffentlich, ausgenommen<br />

die Versammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung<br />

der Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Der Jagdvorsteher<br />

kann einzelnen Personen die Anwesenheit gestatten. Der Unteren<br />

Jagdbehörde ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.<br />

(3) Die Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen ergeht<br />

durch ortsübliche Bekanntmachung (§ 15). Sie muss mindestens<br />

eine Woche vorher erfolgen und Angaben über den Ort<br />

und den Zeitpunkt der Versammlung sowie die Tagesordnung<br />

enthalten.<br />

(4) Den Vorsitz in der Versammlung der Jagdgenossen führt<br />

der Jagdvorsteher. Für die Abwicklung bestimmter Angelegenheiten,<br />

insbesondere zur Leitung einer öffentlichen Versteigerung,<br />

kann ein anderer Versammlungsleiter durch den Jagdvorsteher<br />

bestellt werden.<br />

(5) Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes” können<br />

Beschlüsse nach § 6 nicht gefasst werden.<br />

(6) Über die Versammlung der Jagdgenossen ist die Untere<br />

Jagdbehörde mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu unterrichten.<br />

§ 8<br />

Beschlussfassung<br />

der Versammlung der Jagdgenossen, Wahl<br />

(1) Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen bedürfen<br />

nach § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes sowohl der Mehrheit<br />

der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der<br />

Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.<br />

Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der<br />

Stimmenmehrheit mitgezählt. Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer<br />

eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk<br />

gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme<br />

und können das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Der abstimmende<br />

Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer gilt<br />

als Vertreter der anderen Mitberechtigten.<br />

(2) Beschlüsse nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 bis 9 sind schriftlich<br />

unter Verwendung von Stimmzetteln zu fassen. Das Gleiche gilt<br />

für sonstige Beschlüsse, wenn ihr Zustandekommen nach Abs.<br />

1 Satz 1 nicht einwandfrei festgestellt werden kann. Der Jagdvorstand<br />

hat die Unterlagen der schriftlichen Abstimmungen<br />

mindestens ein Jahr lang, im Fall der Beanstandung oder Anfechtung<br />

des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens aufzubewahren.<br />

(3) Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann<br />

sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen<br />

volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,<br />

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige<br />

Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben<br />

Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten<br />

lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen<br />

ist die schriftliche Form erforderlich. Ein<br />

bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen<br />

vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig<br />

berufenen Organe oder deren Beauftragte.<br />

(4) Über den wesentlichen Verlauf und die Beschlüsse der Versammlung<br />

der Jagdgenossen ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />

Aus ihr muss insbesondere hervorgehen, wie viele Jagdgenossen<br />

anwesend oder vertreten waren und welche Grundfläche<br />

von ihnen vertreten wurde, ferner der Wortlaut der gefassten<br />

Beschlüsse und die Angabe der Mehrheit nach Kopfzahl und<br />

Fläche, mit der sie gefasst wurden. Die Niederschrift ist vom<br />

Jagdvorstand und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Die<br />

Jagdbehörde ist innerhalb eines Monats über die Beschlüsse<br />

der Versammlung der Jagdgenossen zu unterrichten.<br />

(5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten auch für die von der Versammlung<br />

der Jagdgenossen durchzuführenden Wahlen (§ 6<br />

Abs. 1 Satz 2) entsprechend, mit der Maßgabe, dass die Mehrheit<br />

der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen entscheidet.<br />

Wahlen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 sind schriftlich<br />

unter Verwendung von Stimmzetteln durchzuführen.<br />

§ 9<br />

Jagdvorstand<br />

(1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem<br />

Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer können<br />

auch die Funktion des Schriftführers und des Kassenführers<br />

übernehmen.<br />

(2) Wählbar für den Jagdvorstand ist jeder Jagdgenosse oder,<br />

in Ausnahmefällen, dessen Ehegatte oder ein Verwandter in gerader<br />

Linie oder dessen Ehegatte, der volljährig und geschäftsfähig<br />

ist. Ist eine Personengemeinschaft oder eine juristische<br />

Person Mitglied der Jagdgenossenschaft, so sind auch deren<br />

Vertreter wählbar.<br />

(3) Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von fünf Geschäftsjahren<br />

(§ 14 Abs. 2) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem auf<br />

die Wahl folgenden Geschäftsjahr, es sei denn, dass zum Zeitpunkt<br />

der Wahl kein gewählter Jagdvorstand vorhanden ist; in<br />

diesem Fall beginnt sie mit der Wahl und verlängert sich um die<br />

Zeit von der Wahl bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres.<br />

Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen<br />

Jagdvorstandes um höchstens drei Monate, sofern innerhalb<br />

der letzten drei Monate vor dem Ende der satzungsmäßigen<br />

Amtszeit mindestens eine Versammlung der Jagdgenossen<br />

stattgefunden hat und es in dieser nicht zur Wahl eines neuen<br />

Jagdvorstandes gekommen ist.<br />

(4) Der Schriftführer und der Kassenführer werden für die gleiche<br />

Amtszeit wie der Jagdvorstand gewählt; Absatz 3 Satz 2<br />

und 3 findet entsprechende Anwendung.<br />

(5) Endet die Amtszeit des Jagdvorstands vorzeitig durch Tod,<br />

Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit, so ist für den Rest der<br />

Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in der nächsten<br />

Versammlung der Jagdgenossen, eine Ersatzwahl vorzunehmen.<br />

In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein anderer<br />

Funktionsträger vorzeitig ausscheidet.<br />

(6) Der Jagdvorstand fasst den Beschluss über den Abschussplanvorschlag,<br />

den der Jagdbezirksinhaber zur Herstellung des<br />

Einvernehmens nach § 32 Abs. 1 ThJG vorgelegt hat. Er befasst<br />

sich außerdem mit der Empfehlung der Hegegemeinschaft<br />

oder des Vorsitzenden der Hegegemeinschaft zur Abschussplanung<br />

(§13 Abs. 2 ThJG). Die Versammlung der Jagdgenossen<br />

kann dem Jagdvorstand unter Beachtung des § 6 Abs. 2 Satz 2<br />

weitere Aufgaben übertragen.<br />

(7) Ein Mitglied des Jagdvorstands darf bei Angelegenheiten<br />

der Jagdgenossenschaft nicht beratend oder entscheidend mitwirken,<br />

wenn die Entscheidung ihm selbst oder einem Angehörigen<br />

oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht<br />

vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil<br />

bringen kann.<br />

(8) In Angelegenheiten, die an sich der Beschlussfassung durch<br />

die Versammlung der Jagdgenossen unterliegen, entscheidet<br />

der Jagdvorstand, falls die Erledigung keinen Aufschub duldet,<br />

in diesen Fällen hat der<br />

Jagdvorstand unverzüglich die Zustimmung der Versammlung<br />

der Jagdgenossen einzuholen. Diese kann die Dringlichkeitsentscheidung<br />

aufheben, soweit nicht schon Rechte Dritter entstanden<br />

sind.<br />

(9) Die Mitglieder des Jagdvorstands und die sonstigen Berufenen<br />

sind ehrenamtlich tätig.<br />

§ 10<br />

Sitzungen des Jagdvorstands<br />

(1) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers<br />

nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein<br />

Mitglied dies schriftlich beantragt.<br />

(2) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei<br />

Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der<br />

Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltung ist nicht<br />

zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des<br />

Jagdvorstehers.<br />

(3) Die Sitzungen des Jagdvorstands sind nicht öffentlich. Der<br />

Schriftführer und der Kassenführer sollen, auch wenn sie nicht<br />

dem Jagdvorstand angehören, an dessen Sitzungen teilnehmen.<br />

Sie sind zu den Sitzungen einzuladen. Der Jagdbehörde<br />

ist die Anwesenheit jederzeit gestattet.


Eisfelder Amtsblatt - 11 - Nr. 12/07<br />

§ 11<br />

Jagdvorsteher<br />

(1) Der Jagdvorsteher führt die laufenden Geschäfte der Jagdgenossenschaft,<br />

sofern diese nicht ausdrücklich dem Jagdvorstand<br />

oder der Versammlung der Jagdgenossen zugewiesen<br />

sind. Er hat die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen<br />

vorzubereiten und durchzuführen. Insbesondere obliegt ihm<br />

1. die Aufstellung des Haushaltsplans und dessen Einhaltung<br />

bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel nach § 14 Abs.<br />

1 Nr. 2,<br />

2. die Anfertigung der Jahresrechnung (Kassenbericht),<br />

3. die Überwachung der Schrift- und Kassenführung,<br />

4. die Aufstellung des Verteilungsplans für die Auszahlung des<br />

Reinertrags an die einzelnen Jagdgenossen und<br />

5. die Feststellung der Höhe der Umlagen für die einzelnen<br />

Mitglieder.<br />

Die Versammlung der Jagdgenossen kann diese Aufgaben<br />

dem Jagdvorstand übertragen.<br />

(2) Der Jagdvorsteher vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich<br />

und außergerichtlich. Seine Vertretungsvollmacht ist auf die<br />

Durchführung der gesetzmäßig und ordnungsgemäß gefassten<br />

Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen und des<br />

Jagdvorstands beschränkt.<br />

§ 12<br />

Kassenführer<br />

(1) Der Kassenführer muss gut beleumundet und seine wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse müssen geordnet sein.<br />

(2) Der Kassenführer ist dem Jagdvorsteher, der sich laufend<br />

über den Zustand und die Führung der Genossenschaftskasse<br />

zu unterrichten hat und das Recht sowie die Pflicht zur unvermuteten<br />

Kassenprüfung besitzt, für die ordnungsgemäße<br />

Führung der Genossenschaftskasse verantwortlich.<br />

(3) Kassenführer kann nicht sein, wer zur Erteilung von Kassenanordnungen<br />

befugt ist.<br />

§ 13<br />

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen<br />

(1) Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen<br />

Haushaltsplan auf, wenn der Umfang der Geschäfts- und Wirtschaftsführung<br />

dies erfordert. Übt die Jagdgenossenschaft die<br />

Jagd auf eigene Rechnung aus, so ist ein Haushaltsplan aufzustellen.<br />

Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein.<br />

(2) Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung<br />

(Kassenbericht) zu erstellen, die den Rechnungsprüfern zur<br />

Prüfung und der Versammlung der Jagdgenossen zur Entlastung<br />

des Jagdvorstands vorzulegen ist. Führt die Prüfung zur<br />

Feststellung erheblicher Verstöße gegen die Grundsätze einer<br />

geordneten Haushalts- und Kassenführung, so wird dem Jagdvorstand<br />

Entlastung erst erteilt, wenn die Mängel ordnungsgemäß<br />

behoben sind.<br />

(3) Die Rechnungsprüfer werden für die gleiche Amtszeit wie<br />

der Jagdvorstand gewählt; § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 findet entsprechende<br />

Anwendung. Rechnungsprüfer kann nicht sein, wer<br />

dem Jagdvorstand angehört oder zu dem Jagdvorstand in einer<br />

Beziehung der in § 9 Abs. 7 bezeichneten Art steht.<br />

§ 14<br />

Kassenverwaltung, Geschäfts- und Wirtschaftsführung<br />

(1) Für die Kassengeschäfte gelten folgende Grundsätze:<br />

1. Die Annahme- und Auszahlungsanordnungen der Jagdgenossenschaft<br />

sind vom Jagdvorsteher zu unterzeichnen. Sie<br />

sind hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit<br />

der Angaben in den Kassenanordnungen vom Kassenführer<br />

gegenzuzeichnen.<br />

2. Für den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher<br />

Reihenfolge und gegebenenfalls nach der im Haushaltsplan<br />

vorgesehenen Ordnung wird durch den Jagdvorstand<br />

ein Kassenbuch geführt, das nach Einnahmen,<br />

Ausgaben, Verwahrungen, Vorschüssen, Geldbestand und -<br />

anlagen zu gliedern ist. Das Kassenbuch dient zusammen<br />

mit den entsprechenden Belegen als Rechnungslegungsbuch.<br />

Diese Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.<br />

3. Der Kassenführer hat dafür zu sorgen, dass die Einnahmen<br />

der Jagdgenossenschaft rechtzeitig eingehen und die Auszahlungen<br />

ordnungsgemäß geleistet werden. Außenstände<br />

sind durch ihn anzumahnen und nach fruchtlosem Ablauf<br />

der hierbei gesetzten Zahlungsfrist dem Jagdvorsteher zur<br />

zwangsweisen Beitreibung zu melden.<br />

4. Der Barbestand der Kasse ist möglichst gering zu halten.<br />

Entbehrliche Barbestände sind unverzüglich auf ein Konto<br />

bei einem Kreditinstitut einzuzahlen und dort bestverzinslich<br />

anzulegen.<br />

5. Kassenfehlbeträge sind vom Kassenführer zu ersetzen; der<br />

Ersatz ist im Kassenbuch festzuhalten. Kassenüberschüsse<br />

sind als sonstige Einnahmen zu buchen. Bis zur Aufklärung<br />

ist der Kassenfehlbetrag als Vorschuss und der Kassenüberschuss<br />

als Verwahrung nachzuweisen.<br />

(2) Geschäftsjahr der Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr im<br />

Sinne des § 11 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes.<br />

(3) Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sie<br />

nicht zur Erfüllung der Aufgaben oder nach Maßgabe des Haushaltsplans<br />

zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen<br />

Zwecken zu verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten.<br />

Durch den Beschluss über die Bildung von Rücklagen oder anderweitige<br />

Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch der<br />

Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf<br />

Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nach<br />

§ 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes nicht berührt. Beschließt<br />

die Jagdgenossenschaft, den Reinertrag der Jagdnutzung an<br />

ihre Mitglieder auszuschütten, so erlischt der Anspruch eines<br />

Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag<br />

der Jagdnutzung, falls er nicht innerhalb von sechs Monaten<br />

nach der Feststellung des Verteilungsplans schriftlich oder<br />

mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers mit den zur Auszahlung<br />

erforderlichen Angaben geltend gemacht wird.<br />

(4) Von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dürfen Umlagen<br />

nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich<br />

des Haushaltsplans unabweisbar notwendig ist.<br />

§ 15<br />

Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft<br />

Für die Jagdgenossen bestimmte Bekanntmachungen werden<br />

im Zuständigkeitsbereich der Jagdgenossenschaft in ortsüblicher<br />

Weise vorgenommen. Die Satzung ist für die Dauer von<br />

zwei Wochen im Rathaus der Stadt-/Gemeindeverwaltung öffentlich<br />

auszulegen.<br />

§ 16<br />

Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />

(1) Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung<br />

in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung von<br />

Oktober 1992 außer Kraft.<br />

(2) Die Amtszeit des bei Inkrafttreten dieser Satzung amtierenden<br />

Jagdvorstehers, der in der Versammlung der Jagdgenossen<br />

vom 19.10.07 gewählt wurde, endet mit dem 31. März<br />

2013; § 9 Abs. 3 Satz 3 findet entsprechende Anwendung.<br />

Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen<br />

vom 19.10.2007 beschlossen worden.<br />

Waffenrod, den 19.10.2007<br />

i.A.<br />

Jagdvorstand<br />

Nächster Redaktionsschluss:<br />

Freitag, den 21.12.2007<br />

Nächster Erscheinungstermin:<br />

Freitag, den 04.01.2008<br />

Impressum: Amtsblatt der Stadt Eisfeld<br />

Herausgeber: Gemeinde Bockstadt und die Stadt Eisfeld<br />

Verlag und Druck:<br />

Verlag + Druck Linus Wittich GmbH<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 15<br />

Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Stadtverwaltung Eisfeld, 98673 Eisfeld, Marktstraße 2,<br />

Tel.: 03686/3902-0, Fax: 03686/3902-44<br />

E-Mail: stadtverwaltung@stadt-eisfeld.de<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Wolfgang Kernbach – Erreichbar unter der<br />

Anschrift des Verlages.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig<br />

verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />

Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet:<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,05 2 (inkl. Porto<br />

und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.


Eisfelder Amtsblatt - 12 - Nr. 12/07<br />

Ausschreibung<br />

Die Stadt Eisfeld verkauft einen Streuer<br />

ihres Bauhofes:<br />

sofort verfügbar<br />

Das Gerät kann nach Vereinbarung im<br />

Bauhof besichtigt werden.<br />

Angebote sind schriftlich im verschlossenen<br />

Umschlag mit der Aufschrift „Angebot<br />

Unimog” bis zum 14.12.2007 an die<br />

Stadtverwaltung Eisfeld<br />

Herr Donner<br />

Marktstraße 2<br />

98673 Eisfeld<br />

zu senden.<br />

Sollten die Angebote unter den<br />

Mindesterwartungen liegen, behält es<br />

sich die Stadt vor, von einem Verkauf<br />

abzusehen.<br />

Ein neues Backhaus prägt den Dorfplatz in Hirschendorf<br />

Im Rahmen der Dorferneuerung wurde im Ortsteil Hirschendorf das Backhaus neu errichtet.<br />

Das Alte musste aufgrund des Ausbaus des Hirschbaches weichen. Für das Neue wurden viele Materialien<br />

des alten Backhauses wiederverwendet. Jedoch war der Einbau eines neuen Ofens notwendig.<br />

Auch wurde ein neuer Standort gesucht um den Dorfplatz besser nutzen zu können.<br />

Das Neubau ist mit Fördermitteln des Landes Thüringen die vom Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung<br />

in Meiningen ausgereicht und Eigenmitteln der Stadt Eisfeld finanziert.<br />

Im Hirschendorf ist damit ein Schmuckstück entstanden.<br />

Wir hoffen auf eine rege Nutzung des Backhauses und wünschen viele schöne Backhausfeste.


Eisfelder Amtsblatt - 13 - Nr. 12/07<br />

Die Jugendfeuerwehr feiert ihr 15-jähriges Bestehen.<br />

Für die Nachwuchsgewinnung werden große Anstrengungen<br />

unternommen, um neben der Ausbildung, auch etwas Abwechslung<br />

in die Freizeitgestaltung mit den Jugendlichen zu<br />

bringen. Neben dem jährlich stattfindenden Zeltlager, werden<br />

u.a. auch Ausflüge mit den jungen Kameraden unternommen.<br />

In diesem Jahr wurde der Raum der Jugendfeuerwehr durch<br />

die Kameraden Thomas Ebert, Gregor Siegel, Toni Siegel und<br />

einigen Jugendlichen neu tapeziert und gestaltet. Grundlage<br />

für die Neugestaltung des Raumes der Jugendfeuerwehr waren<br />

die Ideen und Anregungen der Jugendlichen. Für die Anschaffung<br />

der Einrichtungsgegenstände möchten wir uns recht<br />

herzlich bei der Fa. Feintechnik GmbH Eisfeld bedanken, die<br />

uns durch eine Spende unterstützt haben. Ebenfalls möchten<br />

wir uns auch bei der Fa. Rundfunk und Femsehen Arndt für die<br />

Bereitstellung eines Femsehens bedanken.<br />

Ein großes Lob gilt auch dem Jugendwart, Herrn Thomas<br />

Ebert, und seinen beiden Helfern Toni Siegel und Jürgen Hammer<br />

für das Engagement in der Jugendfeuerwehr.<br />

Von den derzeit 50 aktiven Kameraden in der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Eisfeld würden 27 in der Jugendfeuerwehr ausgebildet.<br />

Beim Rundgang durch das Feuerwehrgebäude haben die Jugendlichen<br />

stolz der Bürgermeisterin, Frau Kerstin Heintz, ihr<br />

Domizil gezeigt.<br />

Für das kommende Jahr haben wir uns vorgenommen, mit der<br />

Grund- und Regelschule einen Tag der offenen Tür im Feuerwehrdepot<br />

zu gestalten. Vielleicht kann bei dem Einen<br />

oder Anderen doch die Lust geweckt werden, in die Jugendfeuerwehr<br />

einzutreten, denn Nachwuchs in der Feuerwehr ist<br />

immer willkommen.


Eisfelder Amtsblatt - 14 - Nr. 12/07<br />

Nach Redaktionsschluss eingegangen<br />

Planungsverband<br />

Gromauer<br />

Umlegungsausschuss<br />

Geschäftsstelle: TLVermGeo Erfurt<br />

Katasterbereich Schmalkalden<br />

Geschäftsstelle des<br />

Umlegungsausschusses<br />

des Planungsverbandes Gromauer<br />

Hoffnung 30<br />

98574 Schmalkalden<br />

Bekanntmachung des Umlegungsplanes<br />

gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.<br />

September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel<br />

19 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878)<br />

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Gromauer” ist<br />

nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss vom<br />

26.11.2007 aufgestellt worden.<br />

Umlegungsgebiet: „Gromauer”<br />

Gemarkung:<br />

Eisfeld/Crock<br />

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem<br />

Umlegungsverzeichnis.<br />

Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei<br />

der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses des Planungsverbandes<br />

Gromauer in der Dienststelle im Thüringer Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich<br />

Schmalkalden, Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden, in der Geschäftsstelle<br />

(Zimmer 111) während der Dienststunden von jedem,<br />

der ein berechtigte Interesse darlegt, eingesehen werden.<br />

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender<br />

Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />

zugestellt.<br />

Crock, den 26.11.2007<br />

Der Vorsitzende des<br />

Umlegungsausschusses<br />

Jänsch<br />

(Siegel)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!