EISFELDER AMTSBLATT EISFELDER AMTSBLATT - Vielen Dank
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<strong>EISFELDER</strong> <strong>AMTSBLATT</strong><br />
Amtsblatt der Gemeinde Bockstadt und der Stadt Eisfeld<br />
mit ihren Ortsteilen Harras, Hirschendorf, Waffenrod/Hinterrod<br />
19. Jahrgang Freitag, den 30. Mai 2008 6/08 - 22. Woche<br />
Endlich ist es wieder soweit ...<br />
1. Backhausfest in Hirschendorf am neuen Backofen<br />
vom 06. - 08. Juni 2008<br />
(weitere Informationen im Innenteil)
Eisfelder Amtsblatt - 2 - Nr. 05/08<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
der Stadt Eisfeld<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der öffentlichen Sitzung des Stadtrates<br />
Sitzungstermin: Donnerstag, 20.12.2007<br />
Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr<br />
Sitzungsende: 19:00 Uhr<br />
Ort, Raum: Gaststätte „Schaumberger Hof”<br />
1 Eröffnung der Sitzung<br />
Der Präsident des Stadtrates, Herr Dr. Axthelm, eröffnet die<br />
Sitzung.<br />
2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der<br />
Beschlussfähigkeit<br />
Der Präsident des Stadtrates prüft die ordnungsgemäße<br />
Ladung und Beschlussfähigkeit.<br />
Prüfungsergebnis:<br />
sämtliche Mitglieder des Stadtrates<br />
und Ortsbürgermeister wurden geladen: ..................................Ja<br />
die Anwesenden machten Ladungsmängel geltend: ...........Nein<br />
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: ..................21<br />
anwesende Mitglieder des Stadtrates<br />
(zum Zeitpunkt dieser Prüfung): ...............................................15<br />
Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates anwesend: .................Ja<br />
Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates stimmberechtigt: ........Ja<br />
Stadtrat (zum Zeitpunkt der Feststellung) beschlussfähig:.......Ja<br />
3 Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle<br />
3700.9880 - Zuweisungen an die Kirche in Hirschendorf<br />
für Dachsanierung<br />
Im Haushalt 2007 sind 44.300 EUR für die Dachsanierung der<br />
Kirche in Hirschendorf vorgesehen.<br />
29.500 EUR sollen aus Städtebaufördermitteln finanziert werden.<br />
Der Eigenanteil bewegt sich somit bisher bei 14.800 EUR. Auf<br />
Grund zusätzlich erforderlicher Ausgaben werden 13.150 EUR<br />
mehr benötigt. Der Eigenanteil erhöht sich damit um 4.350 EUR<br />
(entsprechende Erläuterungen durch das Bauamt liegen vor).<br />
Die Deckung kann aus Mitteln der allgemeinen Rücklage erfolgen.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat bewilligt eine überplanmäßige Ausgabe bei der<br />
Haushaltsstelle 3700.9880 - Zuweisungen an die Kirche in Hirschendorf<br />
für Dachsanierung in Höhe von 13.150,00 Euro. Die<br />
Deckung ist gewährleistet.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder: .................15<br />
Zustimmung:.............................................................................15<br />
Ablehnung: .................................................................................0<br />
Enthaltung: .................................................................................0<br />
Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />
keine Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung<br />
ausgeschlossen:<br />
4 Anfragen/Informationen<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der öffentlichen Sitzung des Stadtrates<br />
Sitzungstermin: Donnerstag, 14.02.2008<br />
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr<br />
Sitzungsende: 21:45 Uhr<br />
Ort, Raum: Rathaus der Stadt Eisfeld, Sitzungssaal<br />
Öffentlicher Teil<br />
1 Eröffnung der Sitzung<br />
Der Präsident des Stadtrates, Herr Dr. Axthelm, eröffnet die Sitzung.<br />
2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit<br />
Der Präsident des Stadtrates prüft die ordnungsgemäße Ladung<br />
und Beschlussfähigkeit.<br />
Prüfungsergebnis:<br />
sämtliche Mitglieder des Stadtrates und Ortsbürgermeister<br />
wurden geladen: .......................................................................Ja<br />
die Anwesenden machten Ladungsmängel geltend: ............Nein<br />
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: ...................21<br />
anwesende Mitglieder des Stadtrates<br />
(zum Zeitpunkt dieser Prüfung) ................................................18<br />
Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates anwesend: ..................Ja<br />
Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates stimmberechtigt: .........Ja<br />
Stadtrat (zum Zeitpunkt der Feststellung) beschlussfähig:.......Ja<br />
Die Ladung erfolgte ordnungsgemäß.<br />
Frau Bürgermeisterin Heintz übergibt Herrn Hans-Jürgen Herrenberger<br />
die Ehrung des Landrates für sein Engagement im<br />
Nachwuchssport, welche mit einer Geldprämie in Höhe von<br />
250,- EUR verbunden ist, und spricht ihm die Anerkennung des<br />
Stadtrates aus.<br />
3 Protokollbestätigung der letzten Stadtratssitzungen<br />
vom 29.11.2008 und 20.12.2007<br />
Das Protokoll der Sitzung vom 29.11.2007 wird mit 3 Stimmenthaltungen<br />
bestätigt.<br />
Das Protokoll der Sitzung vom 20.12.2007 wird mit 1 Stimmenthaltung<br />
bestätigt.<br />
4 Wirtschaftsplan 2008<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat von Eisfeld beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />
den Wirtschaftsplan 2008 des Kommunalen Eigenbetriebes der<br />
Stadt Eisfeld. Der Wirtschaftsplan ist Teil des Haushaltsplanes<br />
2008 der Stadt Eisfeld.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder: .................18<br />
Zustimmung:.............................................................................17<br />
Ablehnung: .................................................................................0<br />
Enthaltung: ................................................................................ 1<br />
Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />
Stadtrates bzw. Ausschusses<br />
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: ........keine<br />
5 Finanzplan und Investitionsplan 2007 bis 2011<br />
Über die Hälfte der investiven Ausgaben kann aus eigenen Mitteln<br />
bestritten werden, d. h. zu einem großen Teil aus Mitteln<br />
der allgemeinen Rücklage.<br />
Für die Finanzierung der restlichen Investitionen werden Zuwendungen<br />
vom Land erwartet.<br />
Die Stadt müsse jedoch in diesem Jahr ohne die Investitionsumlage<br />
auskommen, diese wurde mit der Neuregelung des Finanzausgleichs<br />
abgeschafft.<br />
Für die Erschließung eines weiteren Abschnitts im Gewerbegebiet<br />
Eisfeld-Süd sind 1.900.000 EUR eingeplant. Das Vorhaben<br />
kann jedoch nur mit den erwarteten Landeszuweisungen in<br />
Höhe von 1.700.000 EUR umgesetzt werden.<br />
650.000 EUR werden für die weitere Sanierung der Kindertagesstätte<br />
Steudach eingesetzt. Zur anteiligen Finanzierung soll<br />
die Infrastrukturpauschale in Höhe von 32.000 EUR eingesetzt<br />
werden.<br />
Im Bereich Kindertagesstätten ist außerdem der Neubau einer<br />
Außentreppe (Fluchttreppe) am AWO-Kindergarten geplant.<br />
Begonnen werden soll in diesem Jahr mit dem Ausbau des Häfenmarktes<br />
und der Braugasse.<br />
Insgesamt sind dafür 1,5 Mio. EUR notwendig.<br />
Für 2008 sind erst einmal 500.000 EUR vorgesehen, über den<br />
Restbetrag soll eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen<br />
werden.<br />
Im Jahr 2009 stehen dann als Schwerpunkte der weitere Ausbau<br />
von Häfenmarkt und Braugasse an, der Ausbau der<br />
Crocker Hohle und die Erschließung eines neuen Abschnitts im<br />
Gewerbegebiet.<br />
In den weiteren Jahren müssen Zuschüsse für die Flurbereinigung<br />
eingeplant werden und für Umbaumaßnahmen am Rathaus.<br />
Außerdem steht mittelfristig auch die Sanierung der Marktstraße<br />
an, da der Wasser- und Abwasser-Verband die Verlegung<br />
des Abwasserkanals beginnt.<br />
Zur Finanzierung der mittelfristigen Maßnahmen sind ca. 2,7<br />
Mio EUR aus der Rücklage erforderlich.<br />
Nach den gegenwärtigen Planungen wird die Pflichtrücklage<br />
von ca. 98.800 EUR am Ende des Finanzplanungszeitraumes<br />
(2011) nicht mehr verfügbar sein.<br />
Dies wurde von der Kämmerin bereits im Vorbericht zum Haushaltsplan<br />
zu bedenken gegeben.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt den Finanzplan mit dem ihm als Unterlage<br />
beigefügten Investitionsplan für die Jahre 2007 bis 2011.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder: .................18<br />
Zustimmung:.............................................................................16<br />
Ablehnung: .................................................................................2<br />
Enthaltung: ................................................................................ 0
Eisfelder Amtsblatt - 3 - Nr. 05/08<br />
Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />
Stadtrates bzw. Ausschusses von der<br />
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .....................keine<br />
6 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Eisfeld<br />
für das Haushaltsjahr 2008<br />
Der Verwaltungshaushalt der Stadt für das laufende Jahr<br />
umfasst in den Einnahmen und Ausgaben 5.149.200 EUR.<br />
Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich auf<br />
3.663.300 EUR.<br />
An Steuereinnahmen werden 1.952.600 EUR erwartet.<br />
Damit werden die rückläufigen Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen<br />
nicht kompensiert werden können.<br />
Die Schulden der Stadt werden am Jahresende bei 556 EUR<br />
pro Kopf liegen.<br />
Für Zinsen müssen 157.200 EUR aufgewandt werden, fast<br />
30.000 EUR weniger als im Ergebnis 2006.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
2008 mit dem darin festgesetzten Haushaltsplan und<br />
dessen Anlagen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder: .................18<br />
Zustimmung:.............................................................................15<br />
Ablehnung: .................................................................................2<br />
Enthaltung: ................................................................................ 1<br />
Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />
Stadtrates bzw. Ausschusses von der<br />
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .....................keine<br />
7 Beschlussfassung der 2. Änderungssatzung zur Satzung<br />
über die Festlegung/ Klarstellung der im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile für die Stadt Eisfeld und<br />
ihre Ortsteilen<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt die beiliegende 2. Änderungssatzung<br />
zur Satzung über die Festlegung/ Klarstellung der im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile für die Stadt Eisfeld und ihre Ortsteile<br />
vom 24.08.2001.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder:.................18<br />
Zustimmung:.............................................................................18<br />
Ablehnung: .................................................................................0<br />
Enthaltung: ................................................................................ 0<br />
Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />
Stadtrates bzw. Ausschusses von der<br />
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .....................keine<br />
8 Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West - Übernahme<br />
der herzustellenden Anlagen im Flurbereinigungsverfahren<br />
(verpflichtende Erklärung)<br />
Im Flurbereinigungsverfahren werden zahlreiche Wege und<br />
Brückbauwerke errichtet bzw. gebaut, die nach Abschluss der<br />
Maßnahmen in das Eigentum der Stadt übergehen sollen und<br />
perspektivisch zu unterhalten sind.<br />
Dazu zählen auch wesentliche Teile, die durch Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen geschaffen werden.<br />
Bevor das ALF mit den Maßnahmen beginnt, ist aufgrund der<br />
Größe des Verfahrensgebietes eine verpflichtende Erklärung<br />
gem. § 31 Abs. 2 ThürKO zur Übernahme für die nach § 41<br />
FlurbG herzustellenden Anlagen im Flurbereinigungsverfahren<br />
Eisfeld-West erforderlich.<br />
Beschluss:<br />
Die Stadt Eisfeld erklärt ihr Einverständnis, dass die im Rahmen<br />
des Flurbereinigungsverfahrens Eisfeld-West nach § 41 FlurbG<br />
herzustellenden Anlagen im Gebiet der Stadt Eisfeld, mit dem<br />
Tag der förmlichen Abnahme, nach deren Herstellung, in den<br />
Besitz und die Unterhaltungspflicht der Stadt Eisfeld übergehen.<br />
Die abschließende eigentumsrechtliche Regelung zugunsten<br />
der Stadt Eisfeld erfolgt mit dem im Flurbereinigungsverfahren<br />
noch aufzustellendem Flurbereinigungsplan.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder:.................18<br />
Zustimmung:.............................................................................17<br />
Ablehnung: .................................................................................1<br />
Enthaltung: ................................................................................ 0<br />
Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des<br />
Stadtrates bzw. Ausschusses von der<br />
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .....................keine<br />
9 Bereitstellung von Mitteln des im Flurbereinigungsverfahren<br />
Eisfeld-West entsprechenden Eigenanteils der Stadt<br />
Voraussichtlich aufzubringender Eigenleistungsanteil der Stadt<br />
Eisfeld im FBV Eisfeld-West:<br />
Bei einer Verfahrensgebietsfläche von ca. 2.870 ha nach erfolgter<br />
Zuziehung der derzeit geplanten Erweiterung des Verfahrensgebietes<br />
und der darin enthaltenen Gebietsfläche der Stadt<br />
Eisfeld von 1922 ha und einer geschätzten Eigentumsfläche der<br />
Stadt Eisfeld von ca. 900 ha im zukünftigen Verfahrensgebiet<br />
und einem zu erwartenden durchschnittlichen Eigenleistungsanteil<br />
von ca. 260 EUR/ha Verfahrensgebietsfläche (entsprechen<br />
10 % der im Verfahren entstehenden Ausführungskosen) ergeben<br />
sich als Eigenleistungsanteil der Stadt Eisfeld, als Eigentümer<br />
im Verfahrensgebiet, voraussichtlich Kosten in einer Gesamthöhe<br />
von 234.000,00 EUR.<br />
Die Stadt Eisfeld stellt die Geldmittel, zur Durchführung von<br />
Straßenbau-, Wegebau- und Gewässerbaumaßnahmen sowie<br />
zur Herstellung baulicher landschaftgestaltender und sonstiger<br />
Anlagen, entsprechend des noch zu genehmigenden Planes zu<br />
den gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach §<br />
41 FlurbG), in Höhe des voraussichtlich durch sie als Eigentümer<br />
zu tragenden Eigenleistungsanteils in 4 Jahresraten von je<br />
50.000,00 EUR ab dem Haushaltsjahr 2008 und einer fünften<br />
Jahresrate in Höhe von 34.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2012<br />
zur Verfügung.<br />
Die entsprechenden Jahresraten werden im jeweiligen Haushaltsjahr<br />
auf das Konto der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung<br />
Eisfeld-West überwiesen.<br />
Die Verrechnung des durch die Stadt Eisfeld bereitgestellten Eigenleistungsanteils<br />
in einer Höhe von 234.000 EUR mit dem im<br />
Verfahren tatsächlich entstehendem Eigenleistungsanteil (in<br />
Abhängigkeit von den entstandenen Ausführungskosen) erfolgt<br />
mit dem noch aufzustellendem Flurbereinigungsplan am Ende<br />
des Flurbereinigungsverfahrens bzw. entsprechenden Zwischen-<br />
bzw. Schlusshebungen der Beiträge nach § 19 Abs. 1<br />
FlurbG.<br />
Die Finanzierung der Eigenanteile soll gem. der in der Stadtratssitzung<br />
vom 29.11.2007 aufgezeigten Weise erfolgen.<br />
- Entschädigung für Jagdwertminderung ca. 25.000,00 EUR<br />
- Rückständiger Grunderwerb durch die DEGES ca.<br />
60.000,00 EUR<br />
- Zinsen der DEGES ca. 10.000,00 EUR<br />
- Entschädigung für Rand- und Folgeschäden ca. 15.000,00 EUR<br />
- Entschädigung für dauerhafte Beschränkung ca. 130.000,00 EUR<br />
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel sollte dabei in Abhängigkeit<br />
der Entschädigungsleistungen der DEGES erfolgen.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt, die Geldmittel für die Eigenanteile in<br />
Höhe von ca. 234.000,00 EUR zur Durchführung von Straßen-,<br />
Wege- und Gewässerbaumaßnahmen sowie zur Herstellung<br />
baulicher, landschaftsgestaltender und sonstiger Anlagen entsprechend<br />
des noch zu genehmigenden Planes zu den gemeinschaftlichen<br />
und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG)<br />
in Höhe des voraussichtlich durch die Stadt als Eigentümer zu<br />
tragenden Eigenanteils in vier Jahresraten von je 50.000,00<br />
EUR ab dem Haushaltsjahr 2008 und einer fünften Jahresrate<br />
in Höhe von 34.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung<br />
zu stellen. Grundlage der Finanzierung bilden die Entschädigungszahlungen<br />
durch die DEGES.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder: .................18<br />
Zustimmung:.............................................................................17<br />
Ablehnung: .................................................................................1<br />
Enthaltung: ................................................................................ 0<br />
Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />
Stadtrates bzw. Ausschusses von der<br />
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .....................keine<br />
10 Anfragen/Informationen<br />
Friedhofsunterhaltungsgebühr 2008<br />
Seit dem 1.1.2006 gilt die neue Friedhofsgebührensatzung der<br />
Stadt Eisfeld. Folgende Friedhofsunterhaltungsgebühren sind<br />
zum 30. Juni 2008 fällig:<br />
Urnengrab<br />
20,00 Euro<br />
Erdbestattungsgrab 25,00 Euro<br />
Familiengrab 30,00 Euro<br />
Erteilte Abbuchungsaufträge behalten ihre Gültigkeit.<br />
Römer<br />
Friedhofsvenvaltung
Eisfelder Amtsblatt - 4 - Nr. 05/08<br />
Amt für Landentwicklung<br />
und Flurneuordnung Meiningen<br />
- Flurbereinigungsbehörde -<br />
Frankental 1, 98617 Meiningen<br />
Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West,<br />
Landkreis Hildburghausen, Az.: 3-3-0277<br />
1. Vorläufige Anordnung<br />
In dem Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West erlässt das Amt<br />
für Landentwicklung und Flumeuordnung (ALF) Meiningen<br />
gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. IS. 546), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 20. Dezember<br />
2007 (BGBl. I S. 3150), folgende<br />
vorläufige Anordnung:<br />
Auf der Grundlage des durch das ALF Meiningen im Benehmen<br />
mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurbereinigung<br />
Eisfeld-West erstellten Planes über die gemeinschaftlichen<br />
und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit<br />
landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG), des<br />
Beschlusses des Vorstandes der TG vom 05.03.2008 sowie<br />
vorbehaltlich der Genehmigung des Planes werden den bisher<br />
Berechtigten Besitz und Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten<br />
Grundstücke bzw. Grundstücksteile für den Bau gemeinschaftlicher<br />
Anlagen und die damit verbundenen Folgemaßnahmen<br />
im Bereich des Flurbereinigungsgebietes Eisfeld-West<br />
entzogen. Die TG der Flurbereinigung Eisfeld-West wird zum<br />
Zwecke des Vorausbaus dieser gemeinschaftlichen Anlagen für<br />
die in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke bzw. Grundstücksteile<br />
mit Wirkung vom<br />
01.09.2008<br />
in den Besitz und die Nutzung eingewiesen.<br />
Die betroffenen Grundstücke bzw. Grundstücksteile und die<br />
sich daraus ergebende Inanspruchnahme für die vorgesehenen<br />
Maßnahmen sind aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen<br />
Grundstücke) und der Anlage 2 (4 Karten im Maßstab 1 :<br />
2.000), die Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung sind, ersichtlich.<br />
Die Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht.<br />
Sie liegen, wie nachfolgend angegeben, zur Einsichtnahme für<br />
die Beteiligten aus.<br />
Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Gründen<br />
und den Anlagen 1 und 2 liegt 2 Wochen lang nach dem ersten<br />
Tage der öffentlichen Bekanntmachung für<br />
- die Flurbereinigungsgemeinde Auengrund sowie die angrenzende<br />
Gemeinde Brunn im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung<br />
Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund<br />
OT Crock,<br />
- die Flurbereinigungsgemeinden Stadt Eisfeld und Bockstadt<br />
im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße<br />
2, 98673 Eisfeld,<br />
- die Flurbereinigungsgemeinde Sachsenbrunn im Dienstgebäude<br />
der Gemeindeverwaltung Sachsenbrunn, Hauptstraße<br />
85, 98678 Sachsenbrunn,<br />
- die Flurbereinigungsgemeinde Veilsdorf im Dienstgebäude<br />
der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669<br />
Veilsdorf,<br />
- die angrenzenden Gemeinden Stadt Schalkau und Bachfeld,<br />
im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Schalkau,<br />
Markt 1, 96528 Schalkau,<br />
- die angrenzende Gemeinde Meeder im Dienstgebäude der<br />
Gemeindeverwaltung Meeder, Bahnhofstraße 1, 96484<br />
Meeder,<br />
- die angrenzende Gemeinde Lautertal im Dienstgebäude der<br />
Gemeindeverwaltung Lautertal, Frankenstraße 3, 96486<br />
Lautertal und<br />
- die angrenzende Stadt Bad Rodach im Dienstgebäude der<br />
Stadtverwaltung Bad Rodach, Markt 1, 96476 Bad Rodach,<br />
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten<br />
aus.<br />
Die Bestimmungen dieser vorläufigen Anordnung gelten<br />
a) für dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Flächen bis zur<br />
Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 61 FlurbG) oder<br />
bis zur vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes<br />
(§ 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung (§<br />
65 FlurbG),<br />
b) für Flächen mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme<br />
(Zufahrten, Baufeld, etc.) bis zur Beendigung der jeweiligen<br />
Maßnahmen.<br />
Der Maßnahmeträger ist verpflichtet, dem ALF Meiningen unverzüglich<br />
mitzuteilen, wann die Maßnahmen beendet sind und<br />
die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wieder<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Die Abfindung für entzogene Flächen und damit verbundene<br />
Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt.<br />
Am 17.06.2008 haben die von der vorläufigen Anordnung Betroffenen<br />
die Möglichkeit, sich vor Ort über den Umfang der Inanspruchnahme<br />
zu informieren. Hierzu stehen in der Zeit von<br />
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bedienstete des ALF Meiningen im Sitzungssaal<br />
der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, in 98673<br />
Eisfeld zu Erläuterungen bezüglich der vorläufigen Anordnung<br />
und der Anzeige der von dieser betroffenen Flächen in der Örtlichkeit<br />
zur Verfügung.<br />
2. Auflagen<br />
1. Die TG der Flurbereinigung Eisfeld-West hat sicherzustellen,<br />
dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen<br />
während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird.<br />
2. Während der Bauzeit sind durch die TG der Flurbereinigung<br />
Eisfeld-West sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen<br />
zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen.<br />
3. Durch Betroffene bei der TG der Flurbereinigung Eisfeld-<br />
West oder beim ALF Meiningen angezeigte Nachteile, welche<br />
die durchschnittliche Belastung der übrigen Teilnehmer<br />
erheblich übersteigen, sind durch die TG zu entschädigen.<br />
Eine solche Entschädigung ist, soweit begründet, durch das<br />
ALF Meiningen mit gesondertem Verwaltungsakt bzw. im<br />
Flurbereinigungsplan festzusetzen.<br />
4. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind die vorübergehend<br />
in Anspruch genommenen Flächen wieder in ihren ursprünglichen<br />
Zustand zu versetzen.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats<br />
nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich<br />
oder zur Niederschrift beim<br />
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung in Meiningen,<br />
Frankental 1, 98617 Meiningen<br />
Postanschrift:<br />
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, PF 10<br />
06 53, 98606 Meiningen<br />
einzulegen.<br />
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist<br />
(Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf<br />
dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen<br />
ist.<br />
Rainer Franke<br />
Amtsleiter - Siegel -<br />
Amt für Landentwicklung<br />
und Flurneuordnung Meiningen<br />
- Flurbereinigungsbehörde -<br />
Frankental 1<br />
98617 Meiningen<br />
Az.: 3-3-0277<br />
Einladung zu einer Teilnehmerversammlung im<br />
Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West<br />
Das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen<br />
und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung<br />
Eisfeld-West laden alle Teilnehmer (Grundstückseigentümer<br />
und Erbbauberechtigte) und Nebenbeteiligten (u. a. die Eigentümer<br />
von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum)<br />
am Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West sowie alle Interessierten<br />
zu einer<br />
Teilnehmerversammlung<br />
am Donnerstag, dem 05.06.2008 um 19.00 Uhr<br />
in den Saal des Schlosses Eisfeld,<br />
Am Markt 2 in 98673 Eisfeld,<br />
ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Vorstellung des Wege- und Gewässerplanes einschließlich<br />
landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz)<br />
für das Flurbereinigungsverfahren<br />
2. Information zum geplanten Ausbau in 2008/2009
Eisfelder Amtsblatt - 5 - Nr. 05/08<br />
3. Vorstellung der Finanzierung des Verfahrens<br />
(Finanzierungsplan Nr. 1)<br />
4. Auskünfte zum Stand und weiteren Fortgang des Flurbereinigungsverfahrens<br />
5. Beantwortung auftretender Fragen und ggf. Erörterung von<br />
Problemen der Teilnehmer<br />
Rainer Franke<br />
Amtsleiter<br />
Hendrik Höhlein<br />
Vorsitzender der<br />
Teilnehmergemeinschaft<br />
der Flurbereinigung Eisfeld-West<br />
Verlängerung des Fischereischeines<br />
Aus gegebenem Anlass weisen wir die Angler daraufhin, die<br />
Gültigkeit des Fischereischeines zu überprüfen. Bei Bedarf<br />
kann der Fischereischein im Ordnungsamt Eisfeld zu den<br />
Sprechzeiten verlängert werden.<br />
Gebühren<br />
Jugendfischereischein 5,12 EUR<br />
Jahresfischereischein 10,22 EUR<br />
Fünfjahresfischereischein 25,56 EUR<br />
Zehnjahresfischereischein 40,89 EUR<br />
Sausemuth<br />
Ordnungsamt<br />
Landesamt für Vermessung<br />
und Geoinformation<br />
Katasterbereich Schmalkalden<br />
Bekanntgabe der amtlichen Einführung der<br />
automatisierten Liegenschaftskarte<br />
Die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />
Landkreis Hildburghausen<br />
Stadt<br />
Eisfeld<br />
Gemarkung Waffenrod<br />
wird am 12.03.2008 amtlich eingeführt. Gemäß § 6 Abs. 2 des<br />
Thüringer Katastergesetzes vom 7. August 1991 (GVBI. S.<br />
285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens<br />
vom 22. März 2005 (GVBI. S. 115, -122-), kann in die Ergebnisse<br />
der Digitalisierung der Liegenschaftskarte Einsicht genommen<br />
werden.<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag, Dienstag,<br />
Mittwoch<br />
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />
Donnerstag<br />
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Freitag<br />
im Zimmer 111 des<br />
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Landesamtes für Vermessung und<br />
Geoinformation<br />
Katasterbereich Schmalkalden<br />
Hoffnung 30<br />
98574 Schmalkalden<br />
Schmalkalden, 10.03.2008<br />
Krech - Siegel -<br />
Dezernatsbereichsleiter 282<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet<br />
vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit<br />
der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste<br />
Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG<br />
nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und<br />
34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.<br />
Hinweis:<br />
Personen, die nach § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht<br />
zum Schöffenamt berufen werden sollen:<br />
a) Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben würden;<br />
b) Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es<br />
bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />
c) Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste<br />
nicht in der Gemeinde wohnen;<br />
d) Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt<br />
nicht geeignet sind;<br />
e) Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />
Personen, die nach § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu<br />
dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen:<br />
a) der Bundespräsident;<br />
b) die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />
c) Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />
versetzt werden können;<br />
d) Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und<br />
Rechtsanwälte;<br />
e) gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte,<br />
Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />
und Gerichtshelfer;<br />
f) Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />
die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet<br />
sind;<br />
g) Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />
in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen<br />
sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.<br />
Mike Donner<br />
Hauptamtsleiter<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
der Gemeinde Bockstadt<br />
Satzung<br />
über die Freiwillige Feuerwehr<br />
der Gemeinde Bockstadt<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer<br />
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung<br />
- ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.<br />
Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 5 des<br />
Gesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBI. S. 446) in Verbindung<br />
mit § 10 Abs. 1 des Thüringer Gesetz über den Brandschutz,<br />
die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz<br />
(Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GV-<br />
BI. S. 22) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bockstadt am 9.<br />
April 2008 folgende Feuerwehrsatzung beschlossen:<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
des Ortes, des Zeitpunktes und der Dauer der<br />
Auslegung der Vorschlagsliste der Stadt Eisfeld<br />
zur Wahl der Schöffen<br />
Die Gemeinden stellen im Wahljahr für die Schöffen des Amtsgerichts<br />
und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf<br />
(§ 36 Abs. 1 und § 77 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes<br />
- GVG). Die Vorschlagslisten der Stadt Eisfeld und der Gemeinde<br />
Bockstadt wurde am 29.05.2008 für die Stadt Eisfeld durch<br />
den Stadtrat und am 19.05.2008 für die Gemeinde Bockstadt<br />
durch den Gemeinderat bestätigt. Die Vorschlagslisten sind für<br />
die Dauer einer Woche zu jedermanns Einsicht aufzulegen.<br />
Die Auslegung für die Stadt Eisfeld und die Gemeinde Bockstadt<br />
erfolgt vom 9. - 15. Juni 2008 im Raum der Meldestelle<br />
der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld.<br />
§ 1<br />
Organisation, Bezeichnung<br />
(1) Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bockstadt ist als öffentliche<br />
Feuerwehr (§§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und 2 ThürBKG)<br />
eine gemeindliche Einrichtung (§ 10 Abs. 3 ThürBKG). Sie führt<br />
die Bezeichnung<br />
„Freiwillige Feuerwehr” Bockstadt-Herbartswind.<br />
(2) Sie steht unter der Gesamtleitung des Ortsbrandmeisters.<br />
(3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrangehörigen<br />
bedienen sie sich der Unterstützung der Feuerwehrvereine.<br />
§ 2<br />
Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr<br />
(1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfasst den abwehrenden<br />
Brandschutz, die technische Unfallhilfe sowie die<br />
Hilfeleistung bei anderen Vorkommnissen im Sinne der<br />
§§ 1 und 9 ThürBKG, ferner die Sicherheitswache nach<br />
§ 34 ThürBKG.
Eisfelder Amtsblatt - 6 - Nr. 05/08<br />
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Freiwillige Feuerwehr<br />
die aktiven Feuerwehrangehörigen nach den geltenden Feuerwehrdienstvorschriften<br />
und sonstigen einschlägigen Vorschriften<br />
aus- und fortzubilden.<br />
§ 3<br />
Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr<br />
(1) Die Freiwillige Feuerwehr Bockstadt-Herbartswind gliedert<br />
sich in folgende Abteilungen:<br />
a) Einsatzabteilung<br />
b) Alters- und Ehrenabteilung<br />
c) Jugendabteilung.<br />
(2) Die Einsatzabteilung gliedert sich in die Löschgruppen Bockstadt<br />
und Herbartswind. Die Leitung der Löschgruppen obliegt<br />
jeweils einem Löschgruppenführer.<br />
Dieser wird durch den Ortsbrandmeister im Benehmen mit der<br />
Löschgruppe bestimmt.<br />
§ 4<br />
Persönliche Schutzausrüstung, Anzeigepflichten<br />
bei Schäden<br />
(1) Die Feuerwehrangehörigen haben die empfangene persönliche<br />
Schutzausrüstung pfleglich zu behandeln und nach dem<br />
Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für<br />
verloren gegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch<br />
beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung<br />
kann die Gemeinde Bockstadt Ersatz verlangen.<br />
(2) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Ortsbrandmeister<br />
unverzüglich anzuzeigen<br />
- im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden;<br />
- Verluste oder Schäden an der persönlichen oder sonstigen<br />
Ausrüstung<br />
Soweit Ansprüche für oder gegen die Gemeinde in Frage kommen,<br />
hat der Empfänger der Anzeige nach Abs. 1 die Meldung<br />
an den Bürgermeister weiterzuleiten.<br />
§ 5<br />
Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen<br />
Feuerwehr<br />
(1) Die Einsatzabteilung setzt sich zusammen aus den aktiven<br />
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. In die Einsatzabteilung<br />
können Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen<br />
zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr (Fachberater) aufgenommen<br />
werden.<br />
(2) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur<br />
Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde<br />
Bockstadt haben (Einwohner) oder regelmäßig für<br />
Einsätze in der Gemeinde Bockstadt zur Verfügung stehen. Sie<br />
müssen den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und<br />
körperlich gewachsen sein und das 16. Lebensjahr vollendet<br />
haben; sie dürfen das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben.<br />
Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 3<br />
ThürBKG erforderlich ist, kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen<br />
die Ausübung des Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung<br />
bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres durch den<br />
Bürgermeister zugelassen werden, die erforderliche geistige<br />
und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall jährlich durch<br />
ein ärztliches Attest nachzuweisen. (§ 13 ThürBKG)<br />
(3) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich<br />
beim Ortsbrandmeister zu beantragen. Minderjährige haben mit<br />
dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung ihrer<br />
gesetzlichen Vertreter vorzulegen.<br />
(4) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Wehrführung.<br />
Durch den Hausarzt ist ein entsprechendes Gesundheitszeugnis<br />
zu erstellen, oder bei Bedarf eine amtsärztliche Untersuchung<br />
durchzuführen.<br />
(5) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt unter Überreichung<br />
des Feuerwehrausweises sowie der Satzung und durch<br />
Handschlag. Dabei ist der Feuerwehrangehörige durch Unterschriftsleislung<br />
auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben,<br />
die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen dieser Satzung sowie<br />
den Dienstanweisungen ergeben, zu verpflichten.<br />
§ 6<br />
Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung<br />
(1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit<br />
a) der Vollendung des 60. Lebensjahres, soweit es zur E<br />
rfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 3 ThürBKG<br />
erforderlich ist, kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen<br />
die Ausübung des Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung<br />
bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres durch den<br />
Bürgermeister zugelassen werden, die erforderliche geistige<br />
und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall jährlich<br />
durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. (§ 13 ThürBKG)<br />
b) dem Austritt,<br />
c) dem Ausschluss.<br />
(2) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Ortsbrandmeister<br />
erklärt werden.<br />
(3) Der Bürgermeister kann einen Angehörigen der Einsatzabteilung<br />
aus wichtigem Grund - nach Anhörung der Wehrführung<br />
durch schriftlichen, mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung<br />
versehenen Bescheid aus der Freiwilligen Feuerwehr ausschließen.<br />
Wichtiger Grund ist insbesondere das mehrfache unentschuldigte<br />
Fernbleiben vom Einsatz und/oder bei angesetzten<br />
Übungen.<br />
§ 7<br />
Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung<br />
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben das Recht zur<br />
Wahl des Ortsbrandmeisters und seines Stellvertreters.<br />
(2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 2 bezeichneten<br />
Aufgaben nach Anweisung des Ortsbrandmeisters<br />
oder der sonst zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft durchzuführen.<br />
Sie haben insbesondere<br />
a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen<br />
(Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften)<br />
sowie Anweisung des Ortsbrandmeisters<br />
oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,<br />
b) bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall<br />
geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten,<br />
c) am Unterricht, an Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen<br />
teilzunehmen.<br />
(3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Abschluss<br />
der feuerwehrtechnischen Ausbildung (Grundausbildung)<br />
nur in Zusammenwirken mit ausgebildeten und erfahrenen<br />
aktiven Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.<br />
(4) Abs. 2 und 3 gilt nicht für die Fachberater im Sinne des § 5<br />
Abs. 1 Satz 2.<br />
(5) Für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst außerhalb des Gemeindegebietes<br />
gelten die Vorschriften des Thüringer Reisekostenrechts<br />
entsprechend.<br />
§ 8<br />
Ordnungsmaßnahmen<br />
Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht,<br />
so kann der Ortsbrandmeister ihm<br />
a) eine Ermahnung,<br />
b) einen mündlichen Verweis<br />
aussprechen.<br />
Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem<br />
Verweis ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder<br />
mündlichen Stellungnahme zu geben.<br />
§ 9<br />
Alters- und Ehrenabteilung<br />
(1) ln die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der<br />
Dienstkleidung (Tuchuniform) übernommen, wer wegen Erreichen<br />
des Alters i. S. d. § 6 Abs. 1 a der Satzung, dauernder<br />
Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen Gründen aus<br />
der Einsatzabteilung ausscheidet.<br />
(2) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet<br />
a) durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Ortsbrandmeister<br />
erklärt werden muss,<br />
b) durch Ausschluss (§ 6 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend).<br />
§ 10<br />
Jugendabteilung<br />
(1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Bockstadt-<br />
Herbartswind führt den Namen „Jugendfeuerwehr Bockstadt-<br />
Herbartswind”.<br />
(2) Die Jugendfeuerwehr Bockstadt-Herbartswind ist der freiwillige<br />
Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten<br />
6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sie<br />
gestalten ihr Jugendleben als selbstständige Abteilung der Freiwilligen<br />
Feuerwehr. Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr<br />
untersteht die Jugendfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und der<br />
Betreuung durch den Ortsbrandmeister, der sich dazu des Jugendfeuerwehrwartes<br />
bedient.<br />
§ 11<br />
Ortsbrandmeister und stellvertretender Ortsbrandmeister<br />
(1) Der Ortsbrandmeister wird von den Angehörigen der<br />
Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Eisfelder Amtsblatt - 7 - Nr. 05/08<br />
(2) Die Wahl findet anlässlich der gemeinsamen Hauptversammlung<br />
der Freiwilligen Feuerwehren Bockstadt-Herbartswind<br />
(§ 14) statt.<br />
(3) Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der<br />
Freiwilligen Feuerwehr Bockstadt-Herbartswind angehört, die<br />
erforderlichen Lehrgänge besucht und das 60. Lebensjahr noch<br />
nicht vollendet hat.<br />
(4) Der Ortsbrandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der<br />
Gemeinde Bockstadt ernannt. Er ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft<br />
der Freiwilligen Feuerwehr Bockstadt-Herbartswind<br />
und die Ausbildung ihrer Angehörigen.<br />
Er hat für die ordnungsgemäße Ausrüstung sowie für die Instandhaltung<br />
der Einrichtungen und Anlagen der Brandbekämpfung<br />
zu sorgen und den Gemeinderat in allen Fragen des<br />
Brandschutzes zu beraten.<br />
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben hat ihn der stellvertretende<br />
Ortsbrandmeister zu unterstützen.<br />
(5) Der stellvertretende Ortsbrandmeister hat den Ortsbrandmeister<br />
bei Verhinderung zu vertreten.<br />
Er wird von den Angehörigen der Einsatzabteilung auf die Dauer<br />
von fünf Jahren gewählt. Die Wahl findet nach Möglichkeit in<br />
der gleichen Versammlung statt, in der der Ortsbrandmeister<br />
gewählt wird. Anderenfalls hat der Gemeinderat nach Ablauf<br />
der Wahlzeit oder einem sonstigen Freiwerden der Stelle so<br />
rechtzeitig eine Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung<br />
einzuberufen, dass binnen 2 Monaten nach Freiwerden<br />
der Stelle die Wahl eines stellvertretenden Ortsbrandmeisters<br />
stattfinden kann. Der stellvertretende Ortsbrandmeister wird<br />
zum Ehrenbeamten auf Zeit der Gemeinde Bockstadt ernannt.<br />
(6) Der Ortsbrandmeister und sein Stellvertreter können ihre<br />
Ämter bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ausüben. Nach<br />
Vollendung des 60. Lebensjahres sind sie durch den Gemeinderat<br />
zu verabschieden. Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben<br />
der Gemeinde nach § 3 ThürBKG erforderlich ist, kann auf ihren<br />
Antrag des Feuerwehrangehörigen die Ausübung der Ämter bis<br />
zur Vollendung des 65. Lebensjahres durch den Bürgermeister<br />
zugelassen werden, die erforderliche geistige und körperliche<br />
Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall jährlich durch ein ärztliches<br />
Attest nachzuweisen. (§ 13 ThürBKG).<br />
§ 12<br />
Jahreshauptversammlung<br />
(1) Unter Vorsitz des Ortsbrandmeisters findet jährlich eine<br />
Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bockstadt-Herbartswind<br />
statt.<br />
Bei dieser Versammlung hat der Ortsbrandmeister einen Bericht<br />
über das abgelaufene Jahr zu erstatten.<br />
(2) Die Jahreshauptversammlung wird vom Ortsbrandmeister<br />
einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn diese mindestens ein<br />
Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilung schriftlich unter Angabe<br />
von Gründen verlangt. In diesem Fall ist sie innerhalb von<br />
zwei Wochen durchzuführen.<br />
(3) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung<br />
werden mindestens eine Woche vor dem Tag der<br />
Versammlung jedem Mitglied persönlich zugesandt, zu gesandt.<br />
Werden auf der Jahreshauptversammlung Wahlen nach § 16<br />
durchgeführt, ist der Termin vier Wochen vor dem Tag der Versammlung<br />
bekannt zu machen.<br />
(4) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die<br />
Angehörigen der Einsatzabteilung. Die Versammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder der<br />
Einsatzabteilung anwesend ist.<br />
Bei Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung nach<br />
Ablauf einer Woche einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die<br />
Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilung beschlussfähig<br />
ist.<br />
Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden mit einfacher<br />
Stimmmehrheit gefasst. Die Jahreshauptversammlung beschließt<br />
auf entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine<br />
Abstimmung erfolgen soll.<br />
§ 13<br />
Wahlen des Ortsbrandmeisters und des stellvertretenden<br />
Ortsbrandmeisters<br />
(1) Die Wahlen des Ortsbrandmeisters und des stellvertretenden<br />
Ortsbrandmeisters erfolgen in der Regel in der Jahreshauptversammlung.<br />
Soweit die Wahlen auf der Jahreshauptversammlung nicht<br />
möglich sind, ist eine gesonderte Versammlung einzuberufen.<br />
Zeitpunkt und Ort dieser Versammlung werden mindestens vier<br />
Wochen vor dem Tag der Versammlung, jedem Angehörigen<br />
der Einsatzabteilung durch schriftliche Einladung mitgeteilt.<br />
(2) Die Wahlen werden von einem Wahlleiter geleitet, den die<br />
jeweilige Versammlung bestimmt.<br />
(3) Wahlberechtigt für die Wahl des Ortsbrandmeisters und seines<br />
Stellvertreter sind die Mitglieder der Einsatzabteilung.<br />
(4) Die Bewerber für das Amt des Ortsbrandmeisters haben zur<br />
Wahl den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum Gruppenführer<br />
nach der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung<br />
nachzuweisen. Weitere notwendige Qualifizierungen sind<br />
innerhalb von 24 Monaten nachzuholen.<br />
(5) Wahlvorschläge sind dem Bürgermeister mindestens drei<br />
Wochen vor dem Tag der Versammlung schriftlich anzuzeigen.<br />
(6) Die Wahlen zum Ortsbrandmeister und seinem Stellvertreter<br />
werden in geheimer Abstimmung durchgeführt. Zur Wahl müssen<br />
mindestens zwei Drittel der wahlberechtigten Mitglieder der<br />
Einsatzabteilung anwesend sein. Gewählt ist, wer mehr als die<br />
Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen<br />
und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist die Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen ungültig, so ist der Wahlgang zu wiederholen.<br />
Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und<br />
erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen<br />
gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern<br />
mit den höchsten Stimmzahlen ein, bei der gewählt ist,<br />
wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit in der<br />
Stichwahl entscheidet das Los. Die Versammlung kann nach jedem<br />
erfolglosen Wahlgang beschließen, die Wahl abzubrechen<br />
und in derselben oder einer weiteren hierfür einberufenen Sitzung<br />
eine erneute Wahl durchzuführen.<br />
(7) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen.<br />
Die Niederschrift zur Wahl des Ortsbrandmeisters und seines<br />
Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem<br />
Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben.<br />
§ 14<br />
Feuerwehrvereinigungen<br />
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr können sich zu privatrechtlichen<br />
Vereinigungen oder Verbänden zusammenschließen.<br />
Die Gemeinde Bockstadt wird Vereinigungen der Feuerwehrangehörigen<br />
auf Gemeindeebene fördern und im Rahmen<br />
ihrer Möglichkeiten finanziell unterstützen.<br />
§ 15<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig wird die bisherige Satzung über die Freiwilligen<br />
Feuerwehr der Gemeinde Bockstadt vom 20.05.1998 und die 1.<br />
Änderungssatzung zur Satzung über die Freiwilligen Feuerwehr<br />
der Gemeinde Bockstadt vom 22.05.2003 aufgehoben.<br />
Bockstadt, 22. Mai 2008<br />
gez. Sven Gregor - Siegel -<br />
Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
des Ortes, des Zeitpunktes und der Dauer<br />
der Auslegung der Vorschlagsliste der Gemeinde<br />
Bockstadt zur Wahl der Schöffen<br />
Die Gemeinden stellen im Wahljahr für die Schöffen des Amtsgerichts<br />
und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf<br />
(§ 36 Abs. 1 und § 77 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes<br />
-GVG). Die Vorschlagslisten der Stadt Eisfeld und der Gemeinde<br />
Bockstadt wurde am 29.05.2008 für die Stadt Eisfeld durch<br />
den Stadtrat und am 19.05.2008 für die Gemeinde Bockstadt<br />
durch den Gemeinderat bestätigt.<br />
Die Vorschlagslisten sind für die Dauer einer Woche zu jedermanns<br />
Einsicht aufzulegen.<br />
Die Auslegung für die Stadt Eisfeld und die Gemeinde Bockstadt<br />
erfolgt vom 9.-15. Juni 2008 im Raum der Meldestelle der<br />
Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet<br />
vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit<br />
der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste<br />
Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG<br />
nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und<br />
34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Eisfelder Amtsblatt - 8 - Nr. 05/08<br />
Hinweis:<br />
Personen, die nach § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht<br />
zum Schöffenamt berufen werden sollen:<br />
a) Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben würden;<br />
b) Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es<br />
bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />
c) Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste<br />
nicht in der Gemeinde wohnen;<br />
d) Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt<br />
nicht geeignet sind;<br />
e) Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />
Personen, die nach § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu<br />
dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen:<br />
a) der Bundespräsident;<br />
b) die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />
c) Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />
versetzt werden können;<br />
d) Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und<br />
Rechtsanwälte;<br />
e) gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte,<br />
Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />
und Gerichtshelfer;<br />
f) Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />
die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet<br />
sind;<br />
g) Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />
in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen<br />
sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.<br />
Mike Donner<br />
Hauptamtsleiter<br />
Ende des amtlichen Teiles<br />
Informationen aus dem Rathaus<br />
Geburtstagsglückwünsche<br />
am 01.06. Frau Lore Dreßel zum 79. Geburtstag<br />
OT Hirschendorf<br />
am 01.06. Frau Maria Lützelberger zum 79. Geburtstag<br />
am 03.06. Frau Rose-Marie Friedrich zum 77. Geburtstag<br />
am 03.06. Frau Wally Voigt zum 83. Geburtstag<br />
OT Hirschendorf<br />
am 04.06. Herrn Hans Koch zum 79. Geburtstag<br />
OT Hirschendorf<br />
am 05.06. Herrn Arno Bauer zum 87. Geburtstag<br />
OT Hirschendorf<br />
am 05.06. Herrn Walter Buggle zum 77. Geburtstag<br />
am 07.06. Frau Gertrud Heßler zum 82. Geburtstag<br />
am 08.06. Herrn Erich Boegel zum 78. Geburtstag<br />
am 09.06. Frau Käthe Dentel zum 77. Geburtstag<br />
am 09.06. Frau Elfriede Seiffert zum 83. Geburtstag<br />
am 09.06. Herrn Willy Triebel zum 86. Geburtstag<br />
am 12.06. Frau Hildegard Kühl zum 88. Geburtstag<br />
am 14.06. Frau Regina Feldmann zum 84. Geburtstag<br />
am 14.06. Frau Gunda Götz zum 76. Geburtstag<br />
am 15.06. Frau Helene Kieser zum 86. Geburtstag<br />
am 15.06. Herrn Willi Sabrowski zum 80. Geburtstag<br />
am 16.06. Herrn Gerhard Heß zum 81. Geburtstag<br />
am 16.06. Frau Lieselotte Ludwig zum 84. Geburtstag<br />
am 17.06. Frau Klara Bennor zum 90. Geburtstag<br />
OT Waffenrod/Hinterrod<br />
am 17.06. Frau Gertrud Krapick zum 75. Geburtstag<br />
am 18.06. Herrn Walter Hörnlein zum 84. Geburtstag<br />
am 20.06. Herrn Winfried Kempf zum 80. Geburtstag<br />
OT Harras<br />
am 20.06. Herrn Helmut Neumann zum 82. Geburtstag<br />
am 21.06. Frau Gerda Brünner zum 75. Geburtstag<br />
am 23.06. Frau Ingeburg Ziehn zum 78. Geburtstag<br />
am 24.06. Frau Helga Luther zum 78. Geburtstag<br />
am 26.06. Herrn Herbert Büchling zum 84. Geburtstag<br />
am 28.06. Herrn Hans Dittrich zum 79. Geburtstag<br />
am 28.06. Herrn Otto Lenz zum 80. Geburtstag<br />
am 30.06. Frau Ida Neundorf zum 94. Geburtstag<br />
am 30.06. Frau Gertrud Vogt zum 87. Geburtstag<br />
OT Waffenrod/Hinterrod<br />
Veranstaltungen<br />
Endlich ist es wieder soweit ...<br />
Backhausfest in Hirschendorf vom 06. Juni - 08. Juni 2008<br />
Freitag, 06.06.2008<br />
19.00 Uhr -<br />
19.45 Uhr Konzert in der St. Lorenz-Kirche zu Hirschendorf<br />
gestaltet vom Mandolinenorchester Eisfeld Eintritt<br />
frei! Spenden für die Erhaltung unserer Kirche<br />
werden gerne entgegengenommen<br />
anschließend Großes „Anbacken” am NEUEN Backhaus mit<br />
Nachtwanderung für Klein und Groß ...<br />
Samstag, 07.06.2008<br />
ab 17.00 Uhr raucht der Backofen<br />
ab 20.00 Uhr Tanz und Stimmung mit der Band “Ohne Filter”<br />
im Festzelt - Eintritt 3,50 EUR<br />
Sonntag, 08.06.2008<br />
ab 14.00 Uhr musikalische Unterhaltung mit den “Wachberg-<br />
Musikanten” aus Merbelsrod - Eintritt frei!<br />
dazwischen<br />
Spiele für die Kinder<br />
Tombola<br />
Reiten mit den Pferden vom „Sternenhof”<br />
Fahren mit dem Feuerwehrauto<br />
Für das leibliche Wohl wird sowohl am Backofen wie auch am<br />
Rost und am Kuchenbuffet gesorgt.<br />
All unsere Einwohner sowie Gäste sind herzlich willkommen.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />
Es lädt ein:<br />
Der Feuerwehrverein Hirschendorf e. V.<br />
Nächster Redaktionsschluß:<br />
Freitag, den 20.06.2008<br />
Nächster Erscheinungstermin:<br />
Freitag, den 04.07.2008<br />
Impressum: Amtsblatt der Stadt Eisfeld<br />
Herausgeber: Gemeinde Bockstadt und die Stadt Eisfeld<br />
Verlag und Druck:<br />
Verlag + Druck Linus Wittich GmbH<br />
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Stadtverwaltung Eisfeld, 98673 Eisfeld, Marktstraße 2,<br />
Tel.: 03686/3902-0, Fax: 03686/3902-44<br />
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-eisfeld.de<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan – Erreichbar unter der<br />
Anschrift des Verlages.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />
keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig<br />
verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />
unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />
Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />
wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise:<br />
monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall<br />
können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 2 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim<br />
Verlag bestellen.
Eisfelder Amtsblatt - 9 - Nr. 05/08<br />
Veranstaltungskalender<br />
Datum Ort Zeit Veranstaltung<br />
Mai<br />
31.05.2008 Eisfeld, Spielplatz Wiesenstraße 14.00 Eröffnung des Spielplatzes<br />
31.05.2008 Eisfeld Museum 19.00 5. Regionale Museumsnacht mit vielen<br />
Events und Überraschungen für Klein und<br />
Groß<br />
Juni<br />
01.06.2008 Sin(t)flut 13.00 Eröffnung des Spiel-, Lern- und<br />
Waffenrod/Hinterrod<br />
Erlebnisgartens Mystika mit buntem<br />
Programm<br />
Eintritt frei!<br />
06. - 08.06.2008 Hirschendorf 1. Backhausfest am neuen Backhaus<br />
13.06.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 20.00 Konzert mit Jörg Becker, Berlin, Cembalo<br />
14.06.2008 Harras - Manus Dance-Studio Tag der offenen Tür<br />
21./22.06.2008 Eisfeld Sportplatz Sportfest des SV 03 Eisfeld<br />
22.06.2008 Waffenrod Wanderhüttenfest<br />
Juli<br />
04.07.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 18.00 Musikalische Darbietung der WEFA Eisfeld<br />
04. - 06.07.2008 Waffenrod<br />
Freizeit- und Vergnügungspark<br />
Sin(t)flut<br />
summer racing days<br />
05.07.2008 Eisfeld, Boulodrom an der Herrenmühle Französische Nacht<br />
06.07.2008 “Statt-Treff” Eisfeld 14.00 1. Kulturtag Thüringens<br />
Bibliothek<br />
Hans Fallada: Leben u. Werk<br />
Leben und Werk Falladas werden<br />
vorgestellt unter besonderer<br />
Berücksichtigung seines Briefwechsels.<br />
Fallada weilte zur Erholung kurze Zeit in<br />
Eisfeld.<br />
11.07.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 18.00 Konzert Posaunenchor Eisfeld<br />
18.07.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 18.00 Konzert Christoph Rosenbaum, Dessau,<br />
Tenor und Gabriele Kürschner, Eisfeld,<br />
Orgel<br />
25.07.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 18.00 Konzert Ingmar Escher, Wiesenfeld, Cello<br />
und Gabriele Kürschner, Eisfeld, Orgel<br />
August<br />
03.08.08 Gerätehaus Feuerwehr Harras 10.00 Tag der offenen Tür der Feeuerwehr Harras<br />
und des Feuerwehrvereins Harras e.V.<br />
14. - 17.08.2008 Waffenrod, Freizeit- und<br />
Vergnügungspark<br />
Internationales Festival “Woodstock for<br />
Sin(t)flut<br />
ever”<br />
29.08.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 20.00 Konzert mit Begegnungen (Kirchgemeinde<br />
und 4 Vereine)<br />
30.- 31.08.2008 Eisfeld Reitgelände Vielseitigkeitsturnier des Eisfelder<br />
Reitvereins e. V.<br />
September<br />
05. - 07.09.2008 Eisfeld<br />
Schießstand am Volkshaus<br />
1. Treffen der Freunde der Miniaturkanonen<br />
06.09.2008 Eisfeld, Boulodrom an der Herrenmühle Boule Stadt- und Vereinsmeisterschaften<br />
13.09.2008 Eisfeld<br />
Volkshaus 20.00 Oldie-Party des CCE e. V.<br />
14.09.2008 Waffenrod 10.00 Backofenfest
Eisfelder Amtsblatt - 10 - Nr. 05/08<br />
14.09.2008 Eisfeld<br />
Museum15.00<br />
Tag des offenen Denkmals<br />
Thema “Vergangenheit aufgedeckt -<br />
Archäologie und Bauforschung”<br />
Eröffnung Sonderausstellung geplant<br />
Eisfeld<br />
Dreifaltigkeitskirche 17.00 Festkonzert in der Dreifaltigkeitskirche zum<br />
Tag des offenen Denkmals<br />
26.09.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 20.00 Konzert Potsdamer Turmbläser<br />
20.09.2008 Eisfeld<br />
Schlosssaal 20.00 Schlossfest des Lions-Club Eisfeld<br />
27.09.2008<br />
28.09.2008 Waldhotel Hubertus 10.00 Hubertusfest<br />
27.09.2008<br />
28.09.2008 Eisfeld, Aula der Regelschule Südthüringer Pilzausstellung<br />
Oktober<br />
04. - 05.10.2008 Eisfeld<br />
Vereinsgelände “Am Eichberg” 9.00 - 18.00 Vereinsausstellung des Vogelzuchtvereins<br />
1973 Eisfeld<br />
04.10.2008 Eisfeld, Aula der Regelschule 19.00 Thüringisch-Fränkischer Abend mit der<br />
Partnergemeinde Ahorn<br />
10. - 25.10.2008 Eisfeld Theateraufführungen des Theater- und<br />
Volkshaus Heimatverein Eisfeld e. V.<br />
Aufführungen: 10., 11., 17., 18., 24.<br />
und 25.10. jeweils 20.00 Uhr;<br />
12.10. um 15.00 Uhr und<br />
19.10. um 18.00 Uhr<br />
22.10.2008 Eisfeld Pfarrhaus<br />
Justus-Jonas-Saal 19.30 Vortrag von Thomas Schwämmlein:<br />
“Wetzsteine - ein Sonneberger<br />
Exportschlager des frühen Mittelalters”<br />
31.10.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 19.00 Konzert Don Kosaken Chor<br />
November<br />
02.11.2008 Eisfeld Bahnhof Festveranstaltung 150 Jahre Werratalbahn<br />
mit dem Heimat-, Musik- und<br />
Trachtenverein und dem 1. Eisfelder<br />
Oldtimerclub<br />
07.11.2008 Eisfeld Schlosssaal 20.00 Kabarettabend der Freien Wähler mit<br />
Manfred Reich<br />
12.11.2008 Ort wird noch bekannt gegeben 19.30 Vortrag von Katharina Witter über Herzögin<br />
Albertine v. Sachsen-Hildburghausen und<br />
Eisfeld<br />
15.11.2008 Eisfeld<br />
Volkshaus 20.11 Büttenabend des CCE e. V. Eisfeld<br />
30.11.2008 Eisfeld, Schlosssaal Weihnachtskonzert des<br />
Mandolinenorchesters<br />
Dezember<br />
07.12.2008 Eisfeld 14.00 4. Weihnachtsfeier für die Eisfelder<br />
Volkshaus<br />
Senioren der Stadt Eisfeld und Ortsteile<br />
14.12.2008 Eisfeld Schlosssaal 15.00 Weihnachtsmärchen<br />
14.12.2008 Eisfeld Schlosssaal 19.30 Weihnachtliches Liedersingen mit dem<br />
Gemischten Chor Eisfeld und dem<br />
Männerchor Sachsenbrunn<br />
25.12.2008 Eisfeld<br />
Volkshaus 20.00 Weihnachtstanz des CCE e. V. Eisfeld<br />
Änderungen wie immer vorbehalten!
Eisfelder Amtsblatt - 11 - Nr. 05/08<br />
Vereine<br />
Die Schüler, Lehrer und Erzieherinnen<br />
der Grundschule Eisfeld<br />
Kuhschwanzfest<br />
Das 400. Kuhschwanzfest fand statt - bei herrlichem Sonnenschein<br />
- <strong>Dank</strong> an “Klärchen” und dem Kuhschwanzfestkomitee!<br />
Alle Gäste, Alt und Jung, fanden dieses Fest wunderbar und<br />
kommen gern auch nächstes Jahr.<br />
Der Wachaufzug mit allem, was dazu gehörte - zum Jubiläum<br />
an neuer Stelle - war eine reine Augenweide.<br />
Auch der historische Markt - dieses Mal erweitert vom Kirchplatz<br />
bis zum “Triebelshof” fand Anklang bei Groß und Klein.<br />
Der Jubiläumsumzug zeugte von Ideenreichtum aller Teilnehmer<br />
und fand großen Anklang bei den zahlreichen Zuschauern.<br />
Zum 425. Kuhschwanzfest wird es vielen von uns kaum vergönnt<br />
sein, wieder mit feiern zu können, deshalb war es schön,<br />
dass wir dieses mit erleben durften!<br />
Allen Organisatoren nochmals herzlichen <strong>Dank</strong>.<br />
E. Trier im Namen des Steudacher Frauenstammtisches<br />
Gemeinsamer Unterricht<br />
Kindereinrichtungen / Schule /<br />
Jugend<br />
Staatliche Grundschule Eisfeld<br />
„Also lautet der Beschluss, dass der Mensch was lernen<br />
muss!”<br />
So heißt es bei Wilhelm Busch und somit öffnete die Grundschule<br />
Eisfeld am Samstag, dem 19.04.2008, für alle interessierten<br />
Eltern, Großeltern und Geschwister die Türen, um einen<br />
Einblick hinter die Kulissen des Schullebens am Vormittag zu<br />
geben.<br />
Viele waren gekommen und pünktlich um 9 Uhr begann der gut<br />
besuchte Unterricht. In den Stammgruppen der Klassen 1/2<br />
wurde gemeinsam der Frühling mit allen Sinnen entdeckt.<br />
Fleißig halfen die Gäste an den Frühlingsstationen mit. Es wurde<br />
gerechnet, gemalt, geschrieben, gerätselt, gebastelt und gekostet.<br />
Am Ende konnten die Schüler ihr Wissen am Computer<br />
testen.<br />
In den 3. Klassen entführten die Kinder ihre Eltern ins Internet<br />
und zeigten erworbene Kenntnisse am Computer. Danach wurde<br />
alles in einem Fragebogen über ihre Heimatstadt Eisfeld angewandt.<br />
Weiterhin standen der richtige Umgang mit Geld und<br />
das Lösen von Sachaufgaben im Mittelpunkt eines selbst gestalteten<br />
Euro-Buches der Klasse 3.<br />
In den 4. Klassen konnten Schüler und Gäste gemeinsam ihre<br />
Englischkenntnisse auffrischen oder neuer Vokabeln zum Thema:<br />
„English Breakfast” bzw. „The seasons of the year” erlernen.<br />
Alle horchten auf, als gegen 10 Uhr Feueralarm gegeben wurde.<br />
Der Sammelplatz war die Aula der Grund- und Regelschule,<br />
wo bereits die Bühne fein herausgeputzt für ein Unterhaltungsprogramm<br />
mit „Max und Moritz” auf die Kinderwartete. Mit einem<br />
bunten Programm, Liedern und Spielen zum Leben der<br />
Lausbuben überraschte die Schulleiterin Frau Wagner alle im<br />
Saal. Gemeinsam wurden die bekannten Streiche durch Wettspiele<br />
zum Leben erweckt, denn zum 400. Kuhschwanzfestumzug<br />
werden alle Schüler in Anlehnung eines Umzugsbildes aus<br />
dem Jahre 1932 selbst verkleidet die 7 Streiche von Wilhelm<br />
Busch gestalten. Nach diesem abwechslungsreichen Vormittag<br />
freute sich jeder über die deftigen Rostbratwürste oder leckeren<br />
Wiener vor dem Abschied ins wohlverdiente Wochenende.<br />
Allen mitwirkenden Eltern und Schülern hat dieser besondere<br />
Schultag viel Freude bereitet.<br />
Unserem gemeinsamen Schulförderverein möchten wir für die<br />
Finanzierung des Showprogramms ganz herzlich danken.<br />
Ein großes <strong>Dank</strong>eschön für ihre Hilfsbereitschaft beim Organisieren<br />
und Ausgeben der Speisen und Getränke sagen wir den<br />
Vatis von Daniela und Corinna Böhm, Kevin Zeitz, Louis Hanft<br />
und Lillian Zellmer. Ein <strong>Dank</strong> für die schon jahrelange tolle Unterstützung<br />
geht an die Muttis von Antonia Fleischhauer, Marcel<br />
Götz, Denise, Kennet, Jannis und Niko Heidemann und Erik<br />
Forkel. Für den reibungslosen Getränkeverkauf möchten wir<br />
hiermit den Eltern von Rebecca und Darius Lippmann danken,<br />
die der Schule immer helfend zur Seite stehen. <strong>Dank</strong> auch der<br />
Mutti von Franz-Hagen Amthor, die den Tag in Bildern festhielt.<br />
Fleißige Muttis<br />
Fleißige Vatis
Eisfelder Amtsblatt - 12 - Nr. 05/08<br />
Neues aus dem AWO-Kindergarten<br />
Eine kleine Zeit vor der Walpurgisnacht gab es in unseren 101-<br />
jährigen, altehrwürdigen Kindergartengemäuern viele Aktivitäten.<br />
Viele Eltern, Kinder und Erzieher bastelten Hexenfestdinge und<br />
schmückten damit die Räume des Hauses.<br />
Das Hexenfest stand unmittelbar bevor und alle fieberten dem<br />
Tag entgegen.<br />
Tolle Hexenstationen sorgten für Spannung.<br />
Aber wie würde sich das Wetter gestalten?<br />
Kurz vor Beginn des Hexenspektakels gab es noch einen kräftigen<br />
Regenguss am Nachmittag.<br />
Alle großen und kleinen Hexen und Hexenmeister trockneten<br />
die Möbel und Gegenstände in Windeseile.<br />
Dann haben alle Hexenzauber gewirkt und es wurde ein sonniger<br />
unterhaltsamer Hexennachmittag bis in die frühen Abendstunden.<br />
Viele Gäste waren gekommen und freuten sich über das Kinderprogramm<br />
unter Leitung von Katrin Kiesewetter.<br />
<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> für die Mühen und <strong>Dank</strong> an alle Erwachsenen des<br />
Hauses sowie für die große Hilfe vieler Eltern, Großeltern, Tanten<br />
und viele mehr.<br />
Die Versorgung mit Hexenbowle, andere Getränke und eine<br />
Erbsen-Hexensuppe mit Hexenfingern war voll gewährleistet.<br />
Wir bedanken uns bei Sven Griebel für die kostenlose Bereitstellung<br />
der Suppenbehälter und bei der Fa. Meier GbR für die<br />
Versorgung mit Hexengeschirr sowie bei Martin Bock für die<br />
Hexenkessel-Leihgabe.<br />
Beim Lagerfeuer waren besonders die Papas begeisterte Knüppelbrotbäcker.<br />
Jeder hatte sein eigenes kleines Hexenfeuer am großen Feuer.<br />
Das geschah alles unter aktiver Aufsicht von unserem Mike<br />
Donner und der Feuerwehrmänner mit Feuerwehrauto.<br />
<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> für die ständige Hilfe und Bereitschaft.<br />
Ein Großereignis folgt dem anderen.<br />
Das Kuhschwanzfest stand auch schon vor der Tür und lange<br />
rätselten Eltern und Erzieher: Welche Anzugsordnung soll es<br />
sein und wo nehmen wir die Kleidung her?<br />
Die Rettung für die Erwachsenen kam in Person von Grete<br />
Englert. Wir wurden von ihr und ihrem Team super eingekleidet.<br />
Allen Beteiligten sagen wir ein großes <strong>Dank</strong>eschön.<br />
Besonderer <strong>Dank</strong> gilt Hans Löhner und seiner Familie für die<br />
tatkräftige Unterstützung beim Schmücken des Eisenbahnwagens<br />
und für das Ermöglichen, dass unsere Kinder im Wagen<br />
am Umzug teilnehmen durften. Ein herzliches <strong>Dank</strong>eschön an<br />
Carmen Riede. Sie organisierte den Wagenschmuck, den uns<br />
Marktkauf Sonneberg auslieh, und sie bastelte viele, viele Blüten<br />
zur weitere Dekoration des Umzugwagens. Auch war sie<br />
aktiv beim Abdekorieren mit Silke beteiligt.<br />
Es war ein langer Umzug und der Weg war weit. Für uns alle<br />
war es ein wunderschöner Tag - 400 Jahre Kuhschwanzfest.<br />
Im letzten Amtsblatt informierten wir über unsere Renovierungsarbeiten<br />
in einem Garderobenraum.<br />
Jetzt hat eine Wand einen so genannten “Fotobaum” mit vielen<br />
Erscheinungen aus der Natur erhalten.<br />
Das Riesengemälde stammt aus der Künstlerhand von Manuela<br />
Graupner mit zeitweiser Unterstützung von Oma Karin.<br />
Alle sind begeistert und wir bedanken uns sehr herzlich für die<br />
große Mühe und den Zeitaufwand.<br />
<strong>Dank</strong>e sagen möchten wir<br />
- allen treuen Elternstammtisch-Teilnehmern für alle tollen<br />
Ideen und die Aktivitäten bei der Umsetzung derselben.<br />
- Rosi Kühne für die vielen Utensilien die wir sehr gut gebrauchen<br />
können.<br />
- Unserem Bäcker Braun für die Köstlichkeiten und<br />
- Familie Trexler für die Spielplatzbereicherung sowie<br />
- Allen namentlich nicht genannten Helfern und Sponsoren.<br />
Wir wünschen allen Kindern und Angehörigen sowie allen Lesen<br />
eine sonnige Sommerzeit.<br />
Unseren Schulanfängern wünschen wir viele interessante Erlebnisse<br />
und Aktionen in der verbleibenden Kindergartenzeit sowie<br />
viel Freude zum Zuckertütenfest.<br />
Euer AWO-Team des<br />
Kindergartens Eisfeld<br />
Lobenstein-Stiftung
Eisfelder Amtsblatt - 13 - Nr. 05/08<br />
- Inline-Skater-Kurs für Anfänger und für Profis<br />
- und vieles mehr<br />
Mutige Kinder sind zu einer Nacht im „1000-Sterne-HoteI” mit<br />
Schlafsack und Isomatte eingeladen. Auch Spiel, Spaß und<br />
Überraschungen kommen nicht zu kurz.<br />
Nähere Infos und Anmeldungen:<br />
„Grüne Schule grenzenlos” Zethau, Tel. 037320/8017-0,<br />
www.gruene-schule-grenzenlos.de oder Kinder-Disco Freiberg,<br />
Tel. 03731/215689, www.ki-di.de<br />
Sonstiges<br />
Internationaler Museumstag am 18. Mai 2008<br />
Der Internationale Museumstag war ein für das Eisfelder Museum,<br />
an der Besucherzahl gemessen, erfolgreicher Tag. Geboten<br />
wurde ein umfangreiches Programm.<br />
Grafikerin und Porzellan-Designerin Bettina Thieme aus Gräfenthal,<br />
die bereits zum zweiten Mal im Museum zu Gast war,<br />
präsentierte ihre Exponate, gab Erläuterungen zum Thema Porzellan<br />
und führte ihr Kunsthandwerk vor.<br />
Neben der ständigen Ausstellung des Museums hatten die Besucher<br />
die Möglichkeit, die Sonderausstellung zum 400. Jubiläum<br />
des Kuhschwanzfestes letztmalig zu besichtigen. Die<br />
Ausstellung wurde von den Mitgliedern des Festkomitees initiiert<br />
und war über die gesamte Laufzeit von großem Besucherzuspruch<br />
geprägt. Auf diesem Wege bedanken sich die Mitarbeiter<br />
des Museums für das große Engagement bei Herrn Hans<br />
Gauß und den vielen ehrenamtlichen Helfern des Festkomitees.<br />
Ab 14 Uhr wurde in den Räumen der Sonderausstellung Kaffee<br />
und Kuchen geboten. Die musikalische Begleitung übernahm<br />
das Mandolinenorchester Eisfeld mit leichten und beschwingten<br />
Melodien. Es herrschte eine Art „Kaffeehaus-Atmosphäre“, die<br />
sich viele Besucher zu wiederholen wünschten.<br />
Ein herzliches <strong>Dank</strong>eschön an alle, die dazu beitrugen, dass<br />
der Internationale Museumstag im Eisfelder Museum zu einem<br />
angenehmen Erlebnis sowohl für die Besucher als auch für die<br />
Mitarbeiter wurde.<br />
Unser <strong>Dank</strong> gilt folgenden Mitwirkenden:<br />
Frau Bettina Thieme aus Gräfenthal<br />
Mandolinenorchester Eisfeld<br />
Renate und Hans Gauß<br />
Klaus Pfrenger<br />
Steffen Joost und Sohn<br />
Rolf Schildknecht<br />
Christine Schädel<br />
Kati Michel<br />
Karin Trebschuh<br />
Stefania Heß<br />
Christine Pfrenger<br />
Die Mitarbeiter des Museums<br />
Regina Schwesinger und Uschi Heinz<br />
Erlebnisreiche Tage im Ferienlager<br />
Vom 20.07.-02.08.2008 hat die „Grüne Schule grenzenlos” in<br />
Zethau noch freie Plätze im Ferienlager. Kinder im Alter von 7<br />
bis 14 Jahren sind eingeladen, zwei erlebnisreiche Wochen im<br />
Erzgebirge zu verbringen. Auf dem Programm stehen u. a.<br />
- Abenteuer-Rallye, Lagerfeuer<br />
- Kino, Disco<br />
- Fußball, Tischtennis<br />
- Besuch verschiedener Erlebnisbäder<br />
- Besuch eines Bauernhofes<br />
- Brot und Pizza backen<br />
- Traktor fahren, Basteln<br />
- Bowling, Minigolf<br />
- Sternwarte Drebach<br />
- Sommerrodelbahn<br />
- Falkenschau Augustusburg<br />
Recht & Rat - Nachbarrecht<br />
Streit zwischen Nachbarn ist Alltag, sei es wegen der Hausordnung<br />
oder wegen der Lautstärke von der Stereoanlage. Aber<br />
auch wer ins Eigenheim zieht, ist nicht vor Ärger gefeit.<br />
Anspruch auf einen Zaun<br />
Wenn z. B. spielende Kinder oder Haustiere ständig in den<br />
fremden Garten hinüberlaufen und dort womöglich Schaden anrichten,<br />
hat der Nachbar das gesetzlich verankerte Recht, dass<br />
der Andere auf eigene Kosten sein Grundstück einzäunen<br />
muss.<br />
Grenzabstand beachten!<br />
Ganz exakt im Gesetz ist der so genannte Grenzabstand für<br />
Bäume, Sträucher oder Hecken geregelt. Hält man die Vorschrift<br />
nicht ein, hat ein Nachbar 5 Jahre Zeit zum Überlegen,<br />
ob er dagegen etwas unternehmen will, z. B. klagen. Beispielsweise<br />
muss bei der Anpflanzung von Bäumen - gemessen ab<br />
der Mitte des Stammes - ein Abstand von bis zu 4 m zur Grundstücksgrenze<br />
eingehalten werden. Bei Sträuchern ist es lediglich<br />
ein halber bis ein Meter. Und auch bei Hecken kommt es<br />
ganz auf die Größe an: Bei einer Hecke bis zu 2 m Höhe muss<br />
der Mindestabstand z. B. einen halben Meter betragen.
Eisfelder Amtsblatt - 14 - Nr. 05/08<br />
Laub von Nachbars Garten<br />
Das Laub von überhängenden Bäumen muss man selbst zusammenkehren.<br />
Die Gerichte sehen Herbstlaub in der Regel als<br />
übliche und zumutbare Immission. Schließlich habe man auch<br />
den Vorteil, in einer „grünen” Gegend zu wohnen. Kosten für die<br />
Laubbeseitigung aus dem Garten, dem Gartenteich oder der<br />
Dachrinne kann man dem Nachbarn deshalb grundsätzlich<br />
nicht in Rechnung stellen. Dies ist nur bei besonders starken<br />
Beeinträchtigungen möglich. Wenn Laub, Kiefernadeln und -<br />
zapfen die Dachrinne oder Abflussrohre gleich mehrmals verstopfen,<br />
kann der betroffene Nachbar einen Ausgleich in Geld<br />
verlangen, entschied bereits der Bundesgerichtshof. Auch die<br />
Pflicht des Nachbarn, einen Baum mit viel Laub zurückzuschneiden,<br />
besteht nur in extremen Ausnahmefällen, etwa<br />
wenn die Äste sehr weit auf das Nachbargrundstück hinüberragen.<br />
Hammerschlag und Leiterrecht<br />
Krach gibt es unter Nachbarn gelegentlich auch wegen des<br />
Hammerschlags und Leiterrechts. Man muss dulden, dass der<br />
Nachbar das ihm fremde Grundstück betritt, wenn er nur so z.<br />
B. die Wand seines Hauses ausbessern oder streichen kann.<br />
Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier oft im Interesse beider<br />
Seiten. Nicht jeder Ärger muss vor Gericht entschieden werden.<br />
Unser Rat: Oftmals sind die Fronten zwischen Nachbarn so verhärtet,<br />
dass eine Vermittlung nur schwer möglich ist. Hierbei besteht<br />
die Möglichkeit, über Schiedskommissionen eine außergerichtliche<br />
Einigung herbeizuführen. Sobald die Streitigkeiten vor<br />
Gericht landen, kann die Angelegenheit mit erheblichen Kosten<br />
verbunden sein, was letztlich keinem nutzt.<br />
(Mitgeteilt von den Rechtsanwälten Meli & Nassauer, Immanuel-Kant-Platz<br />
3, 98646 Hildburghausen, Tel.-Nr.: 03685-<br />
409470)<br />
Kurioses und Interessantes<br />
1. „Eisfelder Zeitung” vom 24.11.1896: „Pöllwitz. Auf einem<br />
hiesigen Gehöft bei Zeulenroda wurden jüngst 12 Gänse<br />
gestohlen. Eine Gans ließen die Diebe zurück und hingen<br />
ihr einen Zettel um den Hals, auf dem zu lesen war >Vermehre<br />
Dich gut, übers Jahr kommen wir wiederWeslo