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EISFELDER AMTSBLATT EISFELDER AMTSBLATT - Vielen Dank

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<strong>EISFELDER</strong> <strong>AMTSBLATT</strong><br />

Amtsblatt der Gemeinde Bockstadt und der Stadt Eisfeld<br />

mit ihren Ortsteilen Harras, Hirschendorf, Waffenrod/Hinterrod<br />

19. Jahrgang Freitag, den 30. Mai 2008 6/08 - 22. Woche<br />

Endlich ist es wieder soweit ...<br />

1. Backhausfest in Hirschendorf am neuen Backofen<br />

vom 06. - 08. Juni 2008<br />

(weitere Informationen im Innenteil)


Eisfelder Amtsblatt - 2 - Nr. 05/08<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

der Stadt Eisfeld<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der öffentlichen Sitzung des Stadtrates<br />

Sitzungstermin: Donnerstag, 20.12.2007<br />

Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr<br />

Sitzungsende: 19:00 Uhr<br />

Ort, Raum: Gaststätte „Schaumberger Hof”<br />

1 Eröffnung der Sitzung<br />

Der Präsident des Stadtrates, Herr Dr. Axthelm, eröffnet die<br />

Sitzung.<br />

2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der<br />

Beschlussfähigkeit<br />

Der Präsident des Stadtrates prüft die ordnungsgemäße<br />

Ladung und Beschlussfähigkeit.<br />

Prüfungsergebnis:<br />

sämtliche Mitglieder des Stadtrates<br />

und Ortsbürgermeister wurden geladen: ..................................Ja<br />

die Anwesenden machten Ladungsmängel geltend: ...........Nein<br />

gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: ..................21<br />

anwesende Mitglieder des Stadtrates<br />

(zum Zeitpunkt dieser Prüfung): ...............................................15<br />

Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates anwesend: .................Ja<br />

Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates stimmberechtigt: ........Ja<br />

Stadtrat (zum Zeitpunkt der Feststellung) beschlussfähig:.......Ja<br />

3 Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle<br />

3700.9880 - Zuweisungen an die Kirche in Hirschendorf<br />

für Dachsanierung<br />

Im Haushalt 2007 sind 44.300 EUR für die Dachsanierung der<br />

Kirche in Hirschendorf vorgesehen.<br />

29.500 EUR sollen aus Städtebaufördermitteln finanziert werden.<br />

Der Eigenanteil bewegt sich somit bisher bei 14.800 EUR. Auf<br />

Grund zusätzlich erforderlicher Ausgaben werden 13.150 EUR<br />

mehr benötigt. Der Eigenanteil erhöht sich damit um 4.350 EUR<br />

(entsprechende Erläuterungen durch das Bauamt liegen vor).<br />

Die Deckung kann aus Mitteln der allgemeinen Rücklage erfolgen.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat bewilligt eine überplanmäßige Ausgabe bei der<br />

Haushaltsstelle 3700.9880 - Zuweisungen an die Kirche in Hirschendorf<br />

für Dachsanierung in Höhe von 13.150,00 Euro. Die<br />

Deckung ist gewährleistet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder: .................15<br />

Zustimmung:.............................................................................15<br />

Ablehnung: .................................................................................0<br />

Enthaltung: .................................................................................0<br />

Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />

keine Stadtrates bzw. Ausschusses von der Beratung und Abstimmung<br />

ausgeschlossen:<br />

4 Anfragen/Informationen<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der öffentlichen Sitzung des Stadtrates<br />

Sitzungstermin: Donnerstag, 14.02.2008<br />

Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr<br />

Sitzungsende: 21:45 Uhr<br />

Ort, Raum: Rathaus der Stadt Eisfeld, Sitzungssaal<br />

Öffentlicher Teil<br />

1 Eröffnung der Sitzung<br />

Der Präsident des Stadtrates, Herr Dr. Axthelm, eröffnet die Sitzung.<br />

2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit<br />

Der Präsident des Stadtrates prüft die ordnungsgemäße Ladung<br />

und Beschlussfähigkeit.<br />

Prüfungsergebnis:<br />

sämtliche Mitglieder des Stadtrates und Ortsbürgermeister<br />

wurden geladen: .......................................................................Ja<br />

die Anwesenden machten Ladungsmängel geltend: ............Nein<br />

gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: ...................21<br />

anwesende Mitglieder des Stadtrates<br />

(zum Zeitpunkt dieser Prüfung) ................................................18<br />

Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates anwesend: ..................Ja<br />

Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates stimmberechtigt: .........Ja<br />

Stadtrat (zum Zeitpunkt der Feststellung) beschlussfähig:.......Ja<br />

Die Ladung erfolgte ordnungsgemäß.<br />

Frau Bürgermeisterin Heintz übergibt Herrn Hans-Jürgen Herrenberger<br />

die Ehrung des Landrates für sein Engagement im<br />

Nachwuchssport, welche mit einer Geldprämie in Höhe von<br />

250,- EUR verbunden ist, und spricht ihm die Anerkennung des<br />

Stadtrates aus.<br />

3 Protokollbestätigung der letzten Stadtratssitzungen<br />

vom 29.11.2008 und 20.12.2007<br />

Das Protokoll der Sitzung vom 29.11.2007 wird mit 3 Stimmenthaltungen<br />

bestätigt.<br />

Das Protokoll der Sitzung vom 20.12.2007 wird mit 1 Stimmenthaltung<br />

bestätigt.<br />

4 Wirtschaftsplan 2008<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat von Eisfeld beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />

den Wirtschaftsplan 2008 des Kommunalen Eigenbetriebes der<br />

Stadt Eisfeld. Der Wirtschaftsplan ist Teil des Haushaltsplanes<br />

2008 der Stadt Eisfeld.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder: .................18<br />

Zustimmung:.............................................................................17<br />

Ablehnung: .................................................................................0<br />

Enthaltung: ................................................................................ 1<br />

Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />

Stadtrates bzw. Ausschusses<br />

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: ........keine<br />

5 Finanzplan und Investitionsplan 2007 bis 2011<br />

Über die Hälfte der investiven Ausgaben kann aus eigenen Mitteln<br />

bestritten werden, d. h. zu einem großen Teil aus Mitteln<br />

der allgemeinen Rücklage.<br />

Für die Finanzierung der restlichen Investitionen werden Zuwendungen<br />

vom Land erwartet.<br />

Die Stadt müsse jedoch in diesem Jahr ohne die Investitionsumlage<br />

auskommen, diese wurde mit der Neuregelung des Finanzausgleichs<br />

abgeschafft.<br />

Für die Erschließung eines weiteren Abschnitts im Gewerbegebiet<br />

Eisfeld-Süd sind 1.900.000 EUR eingeplant. Das Vorhaben<br />

kann jedoch nur mit den erwarteten Landeszuweisungen in<br />

Höhe von 1.700.000 EUR umgesetzt werden.<br />

650.000 EUR werden für die weitere Sanierung der Kindertagesstätte<br />

Steudach eingesetzt. Zur anteiligen Finanzierung soll<br />

die Infrastrukturpauschale in Höhe von 32.000 EUR eingesetzt<br />

werden.<br />

Im Bereich Kindertagesstätten ist außerdem der Neubau einer<br />

Außentreppe (Fluchttreppe) am AWO-Kindergarten geplant.<br />

Begonnen werden soll in diesem Jahr mit dem Ausbau des Häfenmarktes<br />

und der Braugasse.<br />

Insgesamt sind dafür 1,5 Mio. EUR notwendig.<br />

Für 2008 sind erst einmal 500.000 EUR vorgesehen, über den<br />

Restbetrag soll eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen<br />

werden.<br />

Im Jahr 2009 stehen dann als Schwerpunkte der weitere Ausbau<br />

von Häfenmarkt und Braugasse an, der Ausbau der<br />

Crocker Hohle und die Erschließung eines neuen Abschnitts im<br />

Gewerbegebiet.<br />

In den weiteren Jahren müssen Zuschüsse für die Flurbereinigung<br />

eingeplant werden und für Umbaumaßnahmen am Rathaus.<br />

Außerdem steht mittelfristig auch die Sanierung der Marktstraße<br />

an, da der Wasser- und Abwasser-Verband die Verlegung<br />

des Abwasserkanals beginnt.<br />

Zur Finanzierung der mittelfristigen Maßnahmen sind ca. 2,7<br />

Mio EUR aus der Rücklage erforderlich.<br />

Nach den gegenwärtigen Planungen wird die Pflichtrücklage<br />

von ca. 98.800 EUR am Ende des Finanzplanungszeitraumes<br />

(2011) nicht mehr verfügbar sein.<br />

Dies wurde von der Kämmerin bereits im Vorbericht zum Haushaltsplan<br />

zu bedenken gegeben.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt den Finanzplan mit dem ihm als Unterlage<br />

beigefügten Investitionsplan für die Jahre 2007 bis 2011.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder: .................18<br />

Zustimmung:.............................................................................16<br />

Ablehnung: .................................................................................2<br />

Enthaltung: ................................................................................ 0


Eisfelder Amtsblatt - 3 - Nr. 05/08<br />

Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />

Stadtrates bzw. Ausschusses von der<br />

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .....................keine<br />

6 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Eisfeld<br />

für das Haushaltsjahr 2008<br />

Der Verwaltungshaushalt der Stadt für das laufende Jahr<br />

umfasst in den Einnahmen und Ausgaben 5.149.200 EUR.<br />

Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich auf<br />

3.663.300 EUR.<br />

An Steuereinnahmen werden 1.952.600 EUR erwartet.<br />

Damit werden die rückläufigen Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen<br />

nicht kompensiert werden können.<br />

Die Schulden der Stadt werden am Jahresende bei 556 EUR<br />

pro Kopf liegen.<br />

Für Zinsen müssen 157.200 EUR aufgewandt werden, fast<br />

30.000 EUR weniger als im Ergebnis 2006.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2008 mit dem darin festgesetzten Haushaltsplan und<br />

dessen Anlagen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder: .................18<br />

Zustimmung:.............................................................................15<br />

Ablehnung: .................................................................................2<br />

Enthaltung: ................................................................................ 1<br />

Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />

Stadtrates bzw. Ausschusses von der<br />

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .....................keine<br />

7 Beschlussfassung der 2. Änderungssatzung zur Satzung<br />

über die Festlegung/ Klarstellung der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile für die Stadt Eisfeld und<br />

ihre Ortsteilen<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt die beiliegende 2. Änderungssatzung<br />

zur Satzung über die Festlegung/ Klarstellung der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile für die Stadt Eisfeld und ihre Ortsteile<br />

vom 24.08.2001.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder:.................18<br />

Zustimmung:.............................................................................18<br />

Ablehnung: .................................................................................0<br />

Enthaltung: ................................................................................ 0<br />

Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />

Stadtrates bzw. Ausschusses von der<br />

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .....................keine<br />

8 Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West - Übernahme<br />

der herzustellenden Anlagen im Flurbereinigungsverfahren<br />

(verpflichtende Erklärung)<br />

Im Flurbereinigungsverfahren werden zahlreiche Wege und<br />

Brückbauwerke errichtet bzw. gebaut, die nach Abschluss der<br />

Maßnahmen in das Eigentum der Stadt übergehen sollen und<br />

perspektivisch zu unterhalten sind.<br />

Dazu zählen auch wesentliche Teile, die durch Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen geschaffen werden.<br />

Bevor das ALF mit den Maßnahmen beginnt, ist aufgrund der<br />

Größe des Verfahrensgebietes eine verpflichtende Erklärung<br />

gem. § 31 Abs. 2 ThürKO zur Übernahme für die nach § 41<br />

FlurbG herzustellenden Anlagen im Flurbereinigungsverfahren<br />

Eisfeld-West erforderlich.<br />

Beschluss:<br />

Die Stadt Eisfeld erklärt ihr Einverständnis, dass die im Rahmen<br />

des Flurbereinigungsverfahrens Eisfeld-West nach § 41 FlurbG<br />

herzustellenden Anlagen im Gebiet der Stadt Eisfeld, mit dem<br />

Tag der förmlichen Abnahme, nach deren Herstellung, in den<br />

Besitz und die Unterhaltungspflicht der Stadt Eisfeld übergehen.<br />

Die abschließende eigentumsrechtliche Regelung zugunsten<br />

der Stadt Eisfeld erfolgt mit dem im Flurbereinigungsverfahren<br />

noch aufzustellendem Flurbereinigungsplan.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder:.................18<br />

Zustimmung:.............................................................................17<br />

Ablehnung: .................................................................................1<br />

Enthaltung: ................................................................................ 0<br />

Aufgrund des § 38 der Thür. KO waren folgende Mitglieder des<br />

Stadtrates bzw. Ausschusses von der<br />

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .....................keine<br />

9 Bereitstellung von Mitteln des im Flurbereinigungsverfahren<br />

Eisfeld-West entsprechenden Eigenanteils der Stadt<br />

Voraussichtlich aufzubringender Eigenleistungsanteil der Stadt<br />

Eisfeld im FBV Eisfeld-West:<br />

Bei einer Verfahrensgebietsfläche von ca. 2.870 ha nach erfolgter<br />

Zuziehung der derzeit geplanten Erweiterung des Verfahrensgebietes<br />

und der darin enthaltenen Gebietsfläche der Stadt<br />

Eisfeld von 1922 ha und einer geschätzten Eigentumsfläche der<br />

Stadt Eisfeld von ca. 900 ha im zukünftigen Verfahrensgebiet<br />

und einem zu erwartenden durchschnittlichen Eigenleistungsanteil<br />

von ca. 260 EUR/ha Verfahrensgebietsfläche (entsprechen<br />

10 % der im Verfahren entstehenden Ausführungskosen) ergeben<br />

sich als Eigenleistungsanteil der Stadt Eisfeld, als Eigentümer<br />

im Verfahrensgebiet, voraussichtlich Kosten in einer Gesamthöhe<br />

von 234.000,00 EUR.<br />

Die Stadt Eisfeld stellt die Geldmittel, zur Durchführung von<br />

Straßenbau-, Wegebau- und Gewässerbaumaßnahmen sowie<br />

zur Herstellung baulicher landschaftgestaltender und sonstiger<br />

Anlagen, entsprechend des noch zu genehmigenden Planes zu<br />

den gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach §<br />

41 FlurbG), in Höhe des voraussichtlich durch sie als Eigentümer<br />

zu tragenden Eigenleistungsanteils in 4 Jahresraten von je<br />

50.000,00 EUR ab dem Haushaltsjahr 2008 und einer fünften<br />

Jahresrate in Höhe von 34.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2012<br />

zur Verfügung.<br />

Die entsprechenden Jahresraten werden im jeweiligen Haushaltsjahr<br />

auf das Konto der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung<br />

Eisfeld-West überwiesen.<br />

Die Verrechnung des durch die Stadt Eisfeld bereitgestellten Eigenleistungsanteils<br />

in einer Höhe von 234.000 EUR mit dem im<br />

Verfahren tatsächlich entstehendem Eigenleistungsanteil (in<br />

Abhängigkeit von den entstandenen Ausführungskosen) erfolgt<br />

mit dem noch aufzustellendem Flurbereinigungsplan am Ende<br />

des Flurbereinigungsverfahrens bzw. entsprechenden Zwischen-<br />

bzw. Schlusshebungen der Beiträge nach § 19 Abs. 1<br />

FlurbG.<br />

Die Finanzierung der Eigenanteile soll gem. der in der Stadtratssitzung<br />

vom 29.11.2007 aufgezeigten Weise erfolgen.<br />

- Entschädigung für Jagdwertminderung ca. 25.000,00 EUR<br />

- Rückständiger Grunderwerb durch die DEGES ca.<br />

60.000,00 EUR<br />

- Zinsen der DEGES ca. 10.000,00 EUR<br />

- Entschädigung für Rand- und Folgeschäden ca. 15.000,00 EUR<br />

- Entschädigung für dauerhafte Beschränkung ca. 130.000,00 EUR<br />

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel sollte dabei in Abhängigkeit<br />

der Entschädigungsleistungen der DEGES erfolgen.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat beschließt, die Geldmittel für die Eigenanteile in<br />

Höhe von ca. 234.000,00 EUR zur Durchführung von Straßen-,<br />

Wege- und Gewässerbaumaßnahmen sowie zur Herstellung<br />

baulicher, landschaftsgestaltender und sonstiger Anlagen entsprechend<br />

des noch zu genehmigenden Planes zu den gemeinschaftlichen<br />

und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG)<br />

in Höhe des voraussichtlich durch die Stadt als Eigentümer zu<br />

tragenden Eigenanteils in vier Jahresraten von je 50.000,00<br />

EUR ab dem Haushaltsjahr 2008 und einer fünften Jahresrate<br />

in Höhe von 34.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung<br />

zu stellen. Grundlage der Finanzierung bilden die Entschädigungszahlungen<br />

durch die DEGES.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

anwesende Gem.-Vertreter / Ausschussmitglieder: .................18<br />

Zustimmung:.............................................................................17<br />

Ablehnung: .................................................................................1<br />

Enthaltung: ................................................................................ 0<br />

Aufgrund des § 38 der ThürKO waren folgende Mitglieder des<br />

Stadtrates bzw. Ausschusses von der<br />

Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: .....................keine<br />

10 Anfragen/Informationen<br />

Friedhofsunterhaltungsgebühr 2008<br />

Seit dem 1.1.2006 gilt die neue Friedhofsgebührensatzung der<br />

Stadt Eisfeld. Folgende Friedhofsunterhaltungsgebühren sind<br />

zum 30. Juni 2008 fällig:<br />

Urnengrab<br />

20,00 Euro<br />

Erdbestattungsgrab 25,00 Euro<br />

Familiengrab 30,00 Euro<br />

Erteilte Abbuchungsaufträge behalten ihre Gültigkeit.<br />

Römer<br />

Friedhofsvenvaltung


Eisfelder Amtsblatt - 4 - Nr. 05/08<br />

Amt für Landentwicklung<br />

und Flurneuordnung Meiningen<br />

- Flurbereinigungsbehörde -<br />

Frankental 1, 98617 Meiningen<br />

Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West,<br />

Landkreis Hildburghausen, Az.: 3-3-0277<br />

1. Vorläufige Anordnung<br />

In dem Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West erlässt das Amt<br />

für Landentwicklung und Flumeuordnung (ALF) Meiningen<br />

gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. IS. 546), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 20. Dezember<br />

2007 (BGBl. I S. 3150), folgende<br />

vorläufige Anordnung:<br />

Auf der Grundlage des durch das ALF Meiningen im Benehmen<br />

mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurbereinigung<br />

Eisfeld-West erstellten Planes über die gemeinschaftlichen<br />

und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit<br />

landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG), des<br />

Beschlusses des Vorstandes der TG vom 05.03.2008 sowie<br />

vorbehaltlich der Genehmigung des Planes werden den bisher<br />

Berechtigten Besitz und Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten<br />

Grundstücke bzw. Grundstücksteile für den Bau gemeinschaftlicher<br />

Anlagen und die damit verbundenen Folgemaßnahmen<br />

im Bereich des Flurbereinigungsgebietes Eisfeld-West<br />

entzogen. Die TG der Flurbereinigung Eisfeld-West wird zum<br />

Zwecke des Vorausbaus dieser gemeinschaftlichen Anlagen für<br />

die in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke bzw. Grundstücksteile<br />

mit Wirkung vom<br />

01.09.2008<br />

in den Besitz und die Nutzung eingewiesen.<br />

Die betroffenen Grundstücke bzw. Grundstücksteile und die<br />

sich daraus ergebende Inanspruchnahme für die vorgesehenen<br />

Maßnahmen sind aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen<br />

Grundstücke) und der Anlage 2 (4 Karten im Maßstab 1 :<br />

2.000), die Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung sind, ersichtlich.<br />

Die Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht.<br />

Sie liegen, wie nachfolgend angegeben, zur Einsichtnahme für<br />

die Beteiligten aus.<br />

Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Gründen<br />

und den Anlagen 1 und 2 liegt 2 Wochen lang nach dem ersten<br />

Tage der öffentlichen Bekanntmachung für<br />

- die Flurbereinigungsgemeinde Auengrund sowie die angrenzende<br />

Gemeinde Brunn im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung<br />

Auengrund, Kirchweg 8, 98673 Auengrund<br />

OT Crock,<br />

- die Flurbereinigungsgemeinden Stadt Eisfeld und Bockstadt<br />

im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße<br />

2, 98673 Eisfeld,<br />

- die Flurbereinigungsgemeinde Sachsenbrunn im Dienstgebäude<br />

der Gemeindeverwaltung Sachsenbrunn, Hauptstraße<br />

85, 98678 Sachsenbrunn,<br />

- die Flurbereinigungsgemeinde Veilsdorf im Dienstgebäude<br />

der Gemeindeverwaltung Veilsdorf, Marktplatz 12, 98669<br />

Veilsdorf,<br />

- die angrenzenden Gemeinden Stadt Schalkau und Bachfeld,<br />

im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Schalkau,<br />

Markt 1, 96528 Schalkau,<br />

- die angrenzende Gemeinde Meeder im Dienstgebäude der<br />

Gemeindeverwaltung Meeder, Bahnhofstraße 1, 96484<br />

Meeder,<br />

- die angrenzende Gemeinde Lautertal im Dienstgebäude der<br />

Gemeindeverwaltung Lautertal, Frankenstraße 3, 96486<br />

Lautertal und<br />

- die angrenzende Stadt Bad Rodach im Dienstgebäude der<br />

Stadtverwaltung Bad Rodach, Markt 1, 96476 Bad Rodach,<br />

während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten<br />

aus.<br />

Die Bestimmungen dieser vorläufigen Anordnung gelten<br />

a) für dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Flächen bis zur<br />

Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 61 FlurbG) oder<br />

bis zur vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes<br />

(§ 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung (§<br />

65 FlurbG),<br />

b) für Flächen mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme<br />

(Zufahrten, Baufeld, etc.) bis zur Beendigung der jeweiligen<br />

Maßnahmen.<br />

Der Maßnahmeträger ist verpflichtet, dem ALF Meiningen unverzüglich<br />

mitzuteilen, wann die Maßnahmen beendet sind und<br />

die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wieder<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Die Abfindung für entzogene Flächen und damit verbundene<br />

Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt.<br />

Am 17.06.2008 haben die von der vorläufigen Anordnung Betroffenen<br />

die Möglichkeit, sich vor Ort über den Umfang der Inanspruchnahme<br />

zu informieren. Hierzu stehen in der Zeit von<br />

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bedienstete des ALF Meiningen im Sitzungssaal<br />

der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, in 98673<br />

Eisfeld zu Erläuterungen bezüglich der vorläufigen Anordnung<br />

und der Anzeige der von dieser betroffenen Flächen in der Örtlichkeit<br />

zur Verfügung.<br />

2. Auflagen<br />

1. Die TG der Flurbereinigung Eisfeld-West hat sicherzustellen,<br />

dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen<br />

während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird.<br />

2. Während der Bauzeit sind durch die TG der Flurbereinigung<br />

Eisfeld-West sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen<br />

zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen.<br />

3. Durch Betroffene bei der TG der Flurbereinigung Eisfeld-<br />

West oder beim ALF Meiningen angezeigte Nachteile, welche<br />

die durchschnittliche Belastung der übrigen Teilnehmer<br />

erheblich übersteigen, sind durch die TG zu entschädigen.<br />

Eine solche Entschädigung ist, soweit begründet, durch das<br />

ALF Meiningen mit gesondertem Verwaltungsakt bzw. im<br />

Flurbereinigungsplan festzusetzen.<br />

4. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind die vorübergehend<br />

in Anspruch genommenen Flächen wieder in ihren ursprünglichen<br />

Zustand zu versetzen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats<br />

nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich<br />

oder zur Niederschrift beim<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung in Meiningen,<br />

Frankental 1, 98617 Meiningen<br />

Postanschrift:<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, PF 10<br />

06 53, 98606 Meiningen<br />

einzulegen.<br />

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist<br />

(Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf<br />

dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen<br />

ist.<br />

Rainer Franke<br />

Amtsleiter - Siegel -<br />

Amt für Landentwicklung<br />

und Flurneuordnung Meiningen<br />

- Flurbereinigungsbehörde -<br />

Frankental 1<br />

98617 Meiningen<br />

Az.: 3-3-0277<br />

Einladung zu einer Teilnehmerversammlung im<br />

Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West<br />

Das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen<br />

und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung<br />

Eisfeld-West laden alle Teilnehmer (Grundstückseigentümer<br />

und Erbbauberechtigte) und Nebenbeteiligten (u. a. die Eigentümer<br />

von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum)<br />

am Flurbereinigungsverfahren Eisfeld-West sowie alle Interessierten<br />

zu einer<br />

Teilnehmerversammlung<br />

am Donnerstag, dem 05.06.2008 um 19.00 Uhr<br />

in den Saal des Schlosses Eisfeld,<br />

Am Markt 2 in 98673 Eisfeld,<br />

ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Vorstellung des Wege- und Gewässerplanes einschließlich<br />

landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz)<br />

für das Flurbereinigungsverfahren<br />

2. Information zum geplanten Ausbau in 2008/2009


Eisfelder Amtsblatt - 5 - Nr. 05/08<br />

3. Vorstellung der Finanzierung des Verfahrens<br />

(Finanzierungsplan Nr. 1)<br />

4. Auskünfte zum Stand und weiteren Fortgang des Flurbereinigungsverfahrens<br />

5. Beantwortung auftretender Fragen und ggf. Erörterung von<br />

Problemen der Teilnehmer<br />

Rainer Franke<br />

Amtsleiter<br />

Hendrik Höhlein<br />

Vorsitzender der<br />

Teilnehmergemeinschaft<br />

der Flurbereinigung Eisfeld-West<br />

Verlängerung des Fischereischeines<br />

Aus gegebenem Anlass weisen wir die Angler daraufhin, die<br />

Gültigkeit des Fischereischeines zu überprüfen. Bei Bedarf<br />

kann der Fischereischein im Ordnungsamt Eisfeld zu den<br />

Sprechzeiten verlängert werden.<br />

Gebühren<br />

Jugendfischereischein 5,12 EUR<br />

Jahresfischereischein 10,22 EUR<br />

Fünfjahresfischereischein 25,56 EUR<br />

Zehnjahresfischereischein 40,89 EUR<br />

Sausemuth<br />

Ordnungsamt<br />

Landesamt für Vermessung<br />

und Geoinformation<br />

Katasterbereich Schmalkalden<br />

Bekanntgabe der amtlichen Einführung der<br />

automatisierten Liegenschaftskarte<br />

Die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />

Landkreis Hildburghausen<br />

Stadt<br />

Eisfeld<br />

Gemarkung Waffenrod<br />

wird am 12.03.2008 amtlich eingeführt. Gemäß § 6 Abs. 2 des<br />

Thüringer Katastergesetzes vom 7. August 1991 (GVBI. S.<br />

285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens<br />

vom 22. März 2005 (GVBI. S. 115, -122-), kann in die Ergebnisse<br />

der Digitalisierung der Liegenschaftskarte Einsicht genommen<br />

werden.<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag, Dienstag,<br />

Mittwoch<br />

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />

Donnerstag<br />

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Freitag<br />

im Zimmer 111 des<br />

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Landesamtes für Vermessung und<br />

Geoinformation<br />

Katasterbereich Schmalkalden<br />

Hoffnung 30<br />

98574 Schmalkalden<br />

Schmalkalden, 10.03.2008<br />

Krech - Siegel -<br />

Dezernatsbereichsleiter 282<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet<br />

vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit<br />

der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste<br />

Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG<br />

nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und<br />

34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.<br />

Hinweis:<br />

Personen, die nach § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht<br />

zum Schöffenamt berufen werden sollen:<br />

a) Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben würden;<br />

b) Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es<br />

bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />

c) Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste<br />

nicht in der Gemeinde wohnen;<br />

d) Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt<br />

nicht geeignet sind;<br />

e) Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />

Personen, die nach § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu<br />

dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen:<br />

a) der Bundespräsident;<br />

b) die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />

c) Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />

versetzt werden können;<br />

d) Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und<br />

Rechtsanwälte;<br />

e) gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte,<br />

Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />

und Gerichtshelfer;<br />

f) Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet<br />

sind;<br />

g) Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />

in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen<br />

sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.<br />

Mike Donner<br />

Hauptamtsleiter<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

der Gemeinde Bockstadt<br />

Satzung<br />

über die Freiwillige Feuerwehr<br />

der Gemeinde Bockstadt<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer<br />

Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung<br />

- ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.<br />

Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 5 des<br />

Gesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBI. S. 446) in Verbindung<br />

mit § 10 Abs. 1 des Thüringer Gesetz über den Brandschutz,<br />

die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz<br />

(Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GV-<br />

BI. S. 22) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bockstadt am 9.<br />

April 2008 folgende Feuerwehrsatzung beschlossen:<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des Ortes, des Zeitpunktes und der Dauer der<br />

Auslegung der Vorschlagsliste der Stadt Eisfeld<br />

zur Wahl der Schöffen<br />

Die Gemeinden stellen im Wahljahr für die Schöffen des Amtsgerichts<br />

und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf<br />

(§ 36 Abs. 1 und § 77 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes<br />

- GVG). Die Vorschlagslisten der Stadt Eisfeld und der Gemeinde<br />

Bockstadt wurde am 29.05.2008 für die Stadt Eisfeld durch<br />

den Stadtrat und am 19.05.2008 für die Gemeinde Bockstadt<br />

durch den Gemeinderat bestätigt. Die Vorschlagslisten sind für<br />

die Dauer einer Woche zu jedermanns Einsicht aufzulegen.<br />

Die Auslegung für die Stadt Eisfeld und die Gemeinde Bockstadt<br />

erfolgt vom 9. - 15. Juni 2008 im Raum der Meldestelle<br />

der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld.<br />

§ 1<br />

Organisation, Bezeichnung<br />

(1) Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bockstadt ist als öffentliche<br />

Feuerwehr (§§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 und 2 ThürBKG)<br />

eine gemeindliche Einrichtung (§ 10 Abs. 3 ThürBKG). Sie führt<br />

die Bezeichnung<br />

„Freiwillige Feuerwehr” Bockstadt-Herbartswind.<br />

(2) Sie steht unter der Gesamtleitung des Ortsbrandmeisters.<br />

(3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrangehörigen<br />

bedienen sie sich der Unterstützung der Feuerwehrvereine.<br />

§ 2<br />

Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr<br />

(1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr umfasst den abwehrenden<br />

Brandschutz, die technische Unfallhilfe sowie die<br />

Hilfeleistung bei anderen Vorkommnissen im Sinne der<br />

§§ 1 und 9 ThürBKG, ferner die Sicherheitswache nach<br />

§ 34 ThürBKG.


Eisfelder Amtsblatt - 6 - Nr. 05/08<br />

(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Freiwillige Feuerwehr<br />

die aktiven Feuerwehrangehörigen nach den geltenden Feuerwehrdienstvorschriften<br />

und sonstigen einschlägigen Vorschriften<br />

aus- und fortzubilden.<br />

§ 3<br />

Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr<br />

(1) Die Freiwillige Feuerwehr Bockstadt-Herbartswind gliedert<br />

sich in folgende Abteilungen:<br />

a) Einsatzabteilung<br />

b) Alters- und Ehrenabteilung<br />

c) Jugendabteilung.<br />

(2) Die Einsatzabteilung gliedert sich in die Löschgruppen Bockstadt<br />

und Herbartswind. Die Leitung der Löschgruppen obliegt<br />

jeweils einem Löschgruppenführer.<br />

Dieser wird durch den Ortsbrandmeister im Benehmen mit der<br />

Löschgruppe bestimmt.<br />

§ 4<br />

Persönliche Schutzausrüstung, Anzeigepflichten<br />

bei Schäden<br />

(1) Die Feuerwehrangehörigen haben die empfangene persönliche<br />

Schutzausrüstung pfleglich zu behandeln und nach dem<br />

Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für<br />

verloren gegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch<br />

beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung<br />

kann die Gemeinde Bockstadt Ersatz verlangen.<br />

(2) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Ortsbrandmeister<br />

unverzüglich anzuzeigen<br />

- im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden;<br />

- Verluste oder Schäden an der persönlichen oder sonstigen<br />

Ausrüstung<br />

Soweit Ansprüche für oder gegen die Gemeinde in Frage kommen,<br />

hat der Empfänger der Anzeige nach Abs. 1 die Meldung<br />

an den Bürgermeister weiterzuleiten.<br />

§ 5<br />

Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen<br />

Feuerwehr<br />

(1) Die Einsatzabteilung setzt sich zusammen aus den aktiven<br />

Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. In die Einsatzabteilung<br />

können Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen<br />

zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr (Fachberater) aufgenommen<br />

werden.<br />

(2) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur<br />

Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde<br />

Bockstadt haben (Einwohner) oder regelmäßig für<br />

Einsätze in der Gemeinde Bockstadt zur Verfügung stehen. Sie<br />

müssen den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und<br />

körperlich gewachsen sein und das 16. Lebensjahr vollendet<br />

haben; sie dürfen das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben.<br />

Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 3<br />

ThürBKG erforderlich ist, kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen<br />

die Ausübung des Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung<br />

bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres durch den<br />

Bürgermeister zugelassen werden, die erforderliche geistige<br />

und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall jährlich durch<br />

ein ärztliches Attest nachzuweisen. (§ 13 ThürBKG)<br />

(3) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich<br />

beim Ortsbrandmeister zu beantragen. Minderjährige haben mit<br />

dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung ihrer<br />

gesetzlichen Vertreter vorzulegen.<br />

(4) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Wehrführung.<br />

Durch den Hausarzt ist ein entsprechendes Gesundheitszeugnis<br />

zu erstellen, oder bei Bedarf eine amtsärztliche Untersuchung<br />

durchzuführen.<br />

(5) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt unter Überreichung<br />

des Feuerwehrausweises sowie der Satzung und durch<br />

Handschlag. Dabei ist der Feuerwehrangehörige durch Unterschriftsleislung<br />

auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben,<br />

die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen dieser Satzung sowie<br />

den Dienstanweisungen ergeben, zu verpflichten.<br />

§ 6<br />

Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung<br />

(1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit<br />

a) der Vollendung des 60. Lebensjahres, soweit es zur E<br />

rfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 3 ThürBKG<br />

erforderlich ist, kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen<br />

die Ausübung des Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung<br />

bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres durch den<br />

Bürgermeister zugelassen werden, die erforderliche geistige<br />

und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall jährlich<br />

durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. (§ 13 ThürBKG)<br />

b) dem Austritt,<br />

c) dem Ausschluss.<br />

(2) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Ortsbrandmeister<br />

erklärt werden.<br />

(3) Der Bürgermeister kann einen Angehörigen der Einsatzabteilung<br />

aus wichtigem Grund - nach Anhörung der Wehrführung<br />

durch schriftlichen, mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung<br />

versehenen Bescheid aus der Freiwilligen Feuerwehr ausschließen.<br />

Wichtiger Grund ist insbesondere das mehrfache unentschuldigte<br />

Fernbleiben vom Einsatz und/oder bei angesetzten<br />

Übungen.<br />

§ 7<br />

Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung<br />

(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben das Recht zur<br />

Wahl des Ortsbrandmeisters und seines Stellvertreters.<br />

(2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 2 bezeichneten<br />

Aufgaben nach Anweisung des Ortsbrandmeisters<br />

oder der sonst zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft durchzuführen.<br />

Sie haben insbesondere<br />

a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen<br />

(Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften)<br />

sowie Anweisung des Ortsbrandmeisters<br />

oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,<br />

b) bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall<br />

geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten,<br />

c) am Unterricht, an Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen<br />

teilzunehmen.<br />

(3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Abschluss<br />

der feuerwehrtechnischen Ausbildung (Grundausbildung)<br />

nur in Zusammenwirken mit ausgebildeten und erfahrenen<br />

aktiven Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.<br />

(4) Abs. 2 und 3 gilt nicht für die Fachberater im Sinne des § 5<br />

Abs. 1 Satz 2.<br />

(5) Für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst außerhalb des Gemeindegebietes<br />

gelten die Vorschriften des Thüringer Reisekostenrechts<br />

entsprechend.<br />

§ 8<br />

Ordnungsmaßnahmen<br />

Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht,<br />

so kann der Ortsbrandmeister ihm<br />

a) eine Ermahnung,<br />

b) einen mündlichen Verweis<br />

aussprechen.<br />

Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem<br />

Verweis ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder<br />

mündlichen Stellungnahme zu geben.<br />

§ 9<br />

Alters- und Ehrenabteilung<br />

(1) ln die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der<br />

Dienstkleidung (Tuchuniform) übernommen, wer wegen Erreichen<br />

des Alters i. S. d. § 6 Abs. 1 a der Satzung, dauernder<br />

Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen Gründen aus<br />

der Einsatzabteilung ausscheidet.<br />

(2) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet<br />

a) durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Ortsbrandmeister<br />

erklärt werden muss,<br />

b) durch Ausschluss (§ 6 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend).<br />

§ 10<br />

Jugendabteilung<br />

(1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Bockstadt-<br />

Herbartswind führt den Namen „Jugendfeuerwehr Bockstadt-<br />

Herbartswind”.<br />

(2) Die Jugendfeuerwehr Bockstadt-Herbartswind ist der freiwillige<br />

Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten<br />

6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sie<br />

gestalten ihr Jugendleben als selbstständige Abteilung der Freiwilligen<br />

Feuerwehr. Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr<br />

untersteht die Jugendfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und der<br />

Betreuung durch den Ortsbrandmeister, der sich dazu des Jugendfeuerwehrwartes<br />

bedient.<br />

§ 11<br />

Ortsbrandmeister und stellvertretender Ortsbrandmeister<br />

(1) Der Ortsbrandmeister wird von den Angehörigen der<br />

Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.


Eisfelder Amtsblatt - 7 - Nr. 05/08<br />

(2) Die Wahl findet anlässlich der gemeinsamen Hauptversammlung<br />

der Freiwilligen Feuerwehren Bockstadt-Herbartswind<br />

(§ 14) statt.<br />

(3) Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Bockstadt-Herbartswind angehört, die<br />

erforderlichen Lehrgänge besucht und das 60. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet hat.<br />

(4) Der Ortsbrandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der<br />

Gemeinde Bockstadt ernannt. Er ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Bockstadt-Herbartswind<br />

und die Ausbildung ihrer Angehörigen.<br />

Er hat für die ordnungsgemäße Ausrüstung sowie für die Instandhaltung<br />

der Einrichtungen und Anlagen der Brandbekämpfung<br />

zu sorgen und den Gemeinderat in allen Fragen des<br />

Brandschutzes zu beraten.<br />

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben hat ihn der stellvertretende<br />

Ortsbrandmeister zu unterstützen.<br />

(5) Der stellvertretende Ortsbrandmeister hat den Ortsbrandmeister<br />

bei Verhinderung zu vertreten.<br />

Er wird von den Angehörigen der Einsatzabteilung auf die Dauer<br />

von fünf Jahren gewählt. Die Wahl findet nach Möglichkeit in<br />

der gleichen Versammlung statt, in der der Ortsbrandmeister<br />

gewählt wird. Anderenfalls hat der Gemeinderat nach Ablauf<br />

der Wahlzeit oder einem sonstigen Freiwerden der Stelle so<br />

rechtzeitig eine Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung<br />

einzuberufen, dass binnen 2 Monaten nach Freiwerden<br />

der Stelle die Wahl eines stellvertretenden Ortsbrandmeisters<br />

stattfinden kann. Der stellvertretende Ortsbrandmeister wird<br />

zum Ehrenbeamten auf Zeit der Gemeinde Bockstadt ernannt.<br />

(6) Der Ortsbrandmeister und sein Stellvertreter können ihre<br />

Ämter bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ausüben. Nach<br />

Vollendung des 60. Lebensjahres sind sie durch den Gemeinderat<br />

zu verabschieden. Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben<br />

der Gemeinde nach § 3 ThürBKG erforderlich ist, kann auf ihren<br />

Antrag des Feuerwehrangehörigen die Ausübung der Ämter bis<br />

zur Vollendung des 65. Lebensjahres durch den Bürgermeister<br />

zugelassen werden, die erforderliche geistige und körperliche<br />

Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall jährlich durch ein ärztliches<br />

Attest nachzuweisen. (§ 13 ThürBKG).<br />

§ 12<br />

Jahreshauptversammlung<br />

(1) Unter Vorsitz des Ortsbrandmeisters findet jährlich eine<br />

Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bockstadt-Herbartswind<br />

statt.<br />

Bei dieser Versammlung hat der Ortsbrandmeister einen Bericht<br />

über das abgelaufene Jahr zu erstatten.<br />

(2) Die Jahreshauptversammlung wird vom Ortsbrandmeister<br />

einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn diese mindestens ein<br />

Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilung schriftlich unter Angabe<br />

von Gründen verlangt. In diesem Fall ist sie innerhalb von<br />

zwei Wochen durchzuführen.<br />

(3) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung<br />

werden mindestens eine Woche vor dem Tag der<br />

Versammlung jedem Mitglied persönlich zugesandt, zu gesandt.<br />

Werden auf der Jahreshauptversammlung Wahlen nach § 16<br />

durchgeführt, ist der Termin vier Wochen vor dem Tag der Versammlung<br />

bekannt zu machen.<br />

(4) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die<br />

Angehörigen der Einsatzabteilung. Die Versammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder der<br />

Einsatzabteilung anwesend ist.<br />

Bei Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung nach<br />

Ablauf einer Woche einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die<br />

Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilung beschlussfähig<br />

ist.<br />

Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden mit einfacher<br />

Stimmmehrheit gefasst. Die Jahreshauptversammlung beschließt<br />

auf entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine<br />

Abstimmung erfolgen soll.<br />

§ 13<br />

Wahlen des Ortsbrandmeisters und des stellvertretenden<br />

Ortsbrandmeisters<br />

(1) Die Wahlen des Ortsbrandmeisters und des stellvertretenden<br />

Ortsbrandmeisters erfolgen in der Regel in der Jahreshauptversammlung.<br />

Soweit die Wahlen auf der Jahreshauptversammlung nicht<br />

möglich sind, ist eine gesonderte Versammlung einzuberufen.<br />

Zeitpunkt und Ort dieser Versammlung werden mindestens vier<br />

Wochen vor dem Tag der Versammlung, jedem Angehörigen<br />

der Einsatzabteilung durch schriftliche Einladung mitgeteilt.<br />

(2) Die Wahlen werden von einem Wahlleiter geleitet, den die<br />

jeweilige Versammlung bestimmt.<br />

(3) Wahlberechtigt für die Wahl des Ortsbrandmeisters und seines<br />

Stellvertreter sind die Mitglieder der Einsatzabteilung.<br />

(4) Die Bewerber für das Amt des Ortsbrandmeisters haben zur<br />

Wahl den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum Gruppenführer<br />

nach der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung<br />

nachzuweisen. Weitere notwendige Qualifizierungen sind<br />

innerhalb von 24 Monaten nachzuholen.<br />

(5) Wahlvorschläge sind dem Bürgermeister mindestens drei<br />

Wochen vor dem Tag der Versammlung schriftlich anzuzeigen.<br />

(6) Die Wahlen zum Ortsbrandmeister und seinem Stellvertreter<br />

werden in geheimer Abstimmung durchgeführt. Zur Wahl müssen<br />

mindestens zwei Drittel der wahlberechtigten Mitglieder der<br />

Einsatzabteilung anwesend sein. Gewählt ist, wer mehr als die<br />

Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen<br />

und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist die Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen ungültig, so ist der Wahlgang zu wiederholen.<br />

Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und<br />

erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern<br />

mit den höchsten Stimmzahlen ein, bei der gewählt ist,<br />

wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit in der<br />

Stichwahl entscheidet das Los. Die Versammlung kann nach jedem<br />

erfolglosen Wahlgang beschließen, die Wahl abzubrechen<br />

und in derselben oder einer weiteren hierfür einberufenen Sitzung<br />

eine erneute Wahl durchzuführen.<br />

(7) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen.<br />

Die Niederschrift zur Wahl des Ortsbrandmeisters und seines<br />

Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem<br />

Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben.<br />

§ 14<br />

Feuerwehrvereinigungen<br />

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr können sich zu privatrechtlichen<br />

Vereinigungen oder Verbänden zusammenschließen.<br />

Die Gemeinde Bockstadt wird Vereinigungen der Feuerwehrangehörigen<br />

auf Gemeindeebene fördern und im Rahmen<br />

ihrer Möglichkeiten finanziell unterstützen.<br />

§ 15<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig wird die bisherige Satzung über die Freiwilligen<br />

Feuerwehr der Gemeinde Bockstadt vom 20.05.1998 und die 1.<br />

Änderungssatzung zur Satzung über die Freiwilligen Feuerwehr<br />

der Gemeinde Bockstadt vom 22.05.2003 aufgehoben.<br />

Bockstadt, 22. Mai 2008<br />

gez. Sven Gregor - Siegel -<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des Ortes, des Zeitpunktes und der Dauer<br />

der Auslegung der Vorschlagsliste der Gemeinde<br />

Bockstadt zur Wahl der Schöffen<br />

Die Gemeinden stellen im Wahljahr für die Schöffen des Amtsgerichts<br />

und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf<br />

(§ 36 Abs. 1 und § 77 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes<br />

-GVG). Die Vorschlagslisten der Stadt Eisfeld und der Gemeinde<br />

Bockstadt wurde am 29.05.2008 für die Stadt Eisfeld durch<br />

den Stadtrat und am 19.05.2008 für die Gemeinde Bockstadt<br />

durch den Gemeinderat bestätigt.<br />

Die Vorschlagslisten sind für die Dauer einer Woche zu jedermanns<br />

Einsicht aufzulegen.<br />

Die Auslegung für die Stadt Eisfeld und die Gemeinde Bockstadt<br />

erfolgt vom 9.-15. Juni 2008 im Raum der Meldestelle der<br />

Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet<br />

vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit<br />

der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste<br />

Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG<br />

nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und<br />

34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.


Eisfelder Amtsblatt - 8 - Nr. 05/08<br />

Hinweis:<br />

Personen, die nach § 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht<br />

zum Schöffenamt berufen werden sollen:<br />

a) Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben würden;<br />

b) Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es<br />

bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;<br />

c) Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste<br />

nicht in der Gemeinde wohnen;<br />

d) Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt<br />

nicht geeignet sind;<br />

e) Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.<br />

Personen, die nach § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu<br />

dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen:<br />

a) der Bundespräsident;<br />

b) die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />

c) Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />

versetzt werden können;<br />

d) Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und<br />

Rechtsanwälte;<br />

e) gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte,<br />

Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs-<br />

und Gerichtshelfer;<br />

f) Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen,<br />

die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet<br />

sind;<br />

g) Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege<br />

in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen<br />

sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.<br />

Mike Donner<br />

Hauptamtsleiter<br />

Ende des amtlichen Teiles<br />

Informationen aus dem Rathaus<br />

Geburtstagsglückwünsche<br />

am 01.06. Frau Lore Dreßel zum 79. Geburtstag<br />

OT Hirschendorf<br />

am 01.06. Frau Maria Lützelberger zum 79. Geburtstag<br />

am 03.06. Frau Rose-Marie Friedrich zum 77. Geburtstag<br />

am 03.06. Frau Wally Voigt zum 83. Geburtstag<br />

OT Hirschendorf<br />

am 04.06. Herrn Hans Koch zum 79. Geburtstag<br />

OT Hirschendorf<br />

am 05.06. Herrn Arno Bauer zum 87. Geburtstag<br />

OT Hirschendorf<br />

am 05.06. Herrn Walter Buggle zum 77. Geburtstag<br />

am 07.06. Frau Gertrud Heßler zum 82. Geburtstag<br />

am 08.06. Herrn Erich Boegel zum 78. Geburtstag<br />

am 09.06. Frau Käthe Dentel zum 77. Geburtstag<br />

am 09.06. Frau Elfriede Seiffert zum 83. Geburtstag<br />

am 09.06. Herrn Willy Triebel zum 86. Geburtstag<br />

am 12.06. Frau Hildegard Kühl zum 88. Geburtstag<br />

am 14.06. Frau Regina Feldmann zum 84. Geburtstag<br />

am 14.06. Frau Gunda Götz zum 76. Geburtstag<br />

am 15.06. Frau Helene Kieser zum 86. Geburtstag<br />

am 15.06. Herrn Willi Sabrowski zum 80. Geburtstag<br />

am 16.06. Herrn Gerhard Heß zum 81. Geburtstag<br />

am 16.06. Frau Lieselotte Ludwig zum 84. Geburtstag<br />

am 17.06. Frau Klara Bennor zum 90. Geburtstag<br />

OT Waffenrod/Hinterrod<br />

am 17.06. Frau Gertrud Krapick zum 75. Geburtstag<br />

am 18.06. Herrn Walter Hörnlein zum 84. Geburtstag<br />

am 20.06. Herrn Winfried Kempf zum 80. Geburtstag<br />

OT Harras<br />

am 20.06. Herrn Helmut Neumann zum 82. Geburtstag<br />

am 21.06. Frau Gerda Brünner zum 75. Geburtstag<br />

am 23.06. Frau Ingeburg Ziehn zum 78. Geburtstag<br />

am 24.06. Frau Helga Luther zum 78. Geburtstag<br />

am 26.06. Herrn Herbert Büchling zum 84. Geburtstag<br />

am 28.06. Herrn Hans Dittrich zum 79. Geburtstag<br />

am 28.06. Herrn Otto Lenz zum 80. Geburtstag<br />

am 30.06. Frau Ida Neundorf zum 94. Geburtstag<br />

am 30.06. Frau Gertrud Vogt zum 87. Geburtstag<br />

OT Waffenrod/Hinterrod<br />

Veranstaltungen<br />

Endlich ist es wieder soweit ...<br />

Backhausfest in Hirschendorf vom 06. Juni - 08. Juni 2008<br />

Freitag, 06.06.2008<br />

19.00 Uhr -<br />

19.45 Uhr Konzert in der St. Lorenz-Kirche zu Hirschendorf<br />

gestaltet vom Mandolinenorchester Eisfeld Eintritt<br />

frei! Spenden für die Erhaltung unserer Kirche<br />

werden gerne entgegengenommen<br />

anschließend Großes „Anbacken” am NEUEN Backhaus mit<br />

Nachtwanderung für Klein und Groß ...<br />

Samstag, 07.06.2008<br />

ab 17.00 Uhr raucht der Backofen<br />

ab 20.00 Uhr Tanz und Stimmung mit der Band “Ohne Filter”<br />

im Festzelt - Eintritt 3,50 EUR<br />

Sonntag, 08.06.2008<br />

ab 14.00 Uhr musikalische Unterhaltung mit den “Wachberg-<br />

Musikanten” aus Merbelsrod - Eintritt frei!<br />

dazwischen<br />

Spiele für die Kinder<br />

Tombola<br />

Reiten mit den Pferden vom „Sternenhof”<br />

Fahren mit dem Feuerwehrauto<br />

Für das leibliche Wohl wird sowohl am Backofen wie auch am<br />

Rost und am Kuchenbuffet gesorgt.<br />

All unsere Einwohner sowie Gäste sind herzlich willkommen.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Es lädt ein:<br />

Der Feuerwehrverein Hirschendorf e. V.<br />

Nächster Redaktionsschluß:<br />

Freitag, den 20.06.2008<br />

Nächster Erscheinungstermin:<br />

Freitag, den 04.07.2008<br />

Impressum: Amtsblatt der Stadt Eisfeld<br />

Herausgeber: Gemeinde Bockstadt und die Stadt Eisfeld<br />

Verlag und Druck:<br />

Verlag + Druck Linus Wittich GmbH<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Stadtverwaltung Eisfeld, 98673 Eisfeld, Marktstraße 2,<br />

Tel.: 03686/3902-0, Fax: 03686/3902-44<br />

E-Mail: stadtverwaltung@stadt-eisfeld.de<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan – Erreichbar unter der<br />

Anschrift des Verlages.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig<br />

verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />

Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise:<br />

monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall<br />

können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 2 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim<br />

Verlag bestellen.


Eisfelder Amtsblatt - 9 - Nr. 05/08<br />

Veranstaltungskalender<br />

Datum Ort Zeit Veranstaltung<br />

Mai<br />

31.05.2008 Eisfeld, Spielplatz Wiesenstraße 14.00 Eröffnung des Spielplatzes<br />

31.05.2008 Eisfeld Museum 19.00 5. Regionale Museumsnacht mit vielen<br />

Events und Überraschungen für Klein und<br />

Groß<br />

Juni<br />

01.06.2008 Sin(t)flut 13.00 Eröffnung des Spiel-, Lern- und<br />

Waffenrod/Hinterrod<br />

Erlebnisgartens Mystika mit buntem<br />

Programm<br />

Eintritt frei!<br />

06. - 08.06.2008 Hirschendorf 1. Backhausfest am neuen Backhaus<br />

13.06.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 20.00 Konzert mit Jörg Becker, Berlin, Cembalo<br />

14.06.2008 Harras - Manus Dance-Studio Tag der offenen Tür<br />

21./22.06.2008 Eisfeld Sportplatz Sportfest des SV 03 Eisfeld<br />

22.06.2008 Waffenrod Wanderhüttenfest<br />

Juli<br />

04.07.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 18.00 Musikalische Darbietung der WEFA Eisfeld<br />

04. - 06.07.2008 Waffenrod<br />

Freizeit- und Vergnügungspark<br />

Sin(t)flut<br />

summer racing days<br />

05.07.2008 Eisfeld, Boulodrom an der Herrenmühle Französische Nacht<br />

06.07.2008 “Statt-Treff” Eisfeld 14.00 1. Kulturtag Thüringens<br />

Bibliothek<br />

Hans Fallada: Leben u. Werk<br />

Leben und Werk Falladas werden<br />

vorgestellt unter besonderer<br />

Berücksichtigung seines Briefwechsels.<br />

Fallada weilte zur Erholung kurze Zeit in<br />

Eisfeld.<br />

11.07.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 18.00 Konzert Posaunenchor Eisfeld<br />

18.07.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 18.00 Konzert Christoph Rosenbaum, Dessau,<br />

Tenor und Gabriele Kürschner, Eisfeld,<br />

Orgel<br />

25.07.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 18.00 Konzert Ingmar Escher, Wiesenfeld, Cello<br />

und Gabriele Kürschner, Eisfeld, Orgel<br />

August<br />

03.08.08 Gerätehaus Feuerwehr Harras 10.00 Tag der offenen Tür der Feeuerwehr Harras<br />

und des Feuerwehrvereins Harras e.V.<br />

14. - 17.08.2008 Waffenrod, Freizeit- und<br />

Vergnügungspark<br />

Internationales Festival “Woodstock for<br />

Sin(t)flut<br />

ever”<br />

29.08.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 20.00 Konzert mit Begegnungen (Kirchgemeinde<br />

und 4 Vereine)<br />

30.- 31.08.2008 Eisfeld Reitgelände Vielseitigkeitsturnier des Eisfelder<br />

Reitvereins e. V.<br />

September<br />

05. - 07.09.2008 Eisfeld<br />

Schießstand am Volkshaus<br />

1. Treffen der Freunde der Miniaturkanonen<br />

06.09.2008 Eisfeld, Boulodrom an der Herrenmühle Boule Stadt- und Vereinsmeisterschaften<br />

13.09.2008 Eisfeld<br />

Volkshaus 20.00 Oldie-Party des CCE e. V.<br />

14.09.2008 Waffenrod 10.00 Backofenfest


Eisfelder Amtsblatt - 10 - Nr. 05/08<br />

14.09.2008 Eisfeld<br />

Museum15.00<br />

Tag des offenen Denkmals<br />

Thema “Vergangenheit aufgedeckt -<br />

Archäologie und Bauforschung”<br />

Eröffnung Sonderausstellung geplant<br />

Eisfeld<br />

Dreifaltigkeitskirche 17.00 Festkonzert in der Dreifaltigkeitskirche zum<br />

Tag des offenen Denkmals<br />

26.09.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 20.00 Konzert Potsdamer Turmbläser<br />

20.09.2008 Eisfeld<br />

Schlosssaal 20.00 Schlossfest des Lions-Club Eisfeld<br />

27.09.2008<br />

28.09.2008 Waldhotel Hubertus 10.00 Hubertusfest<br />

27.09.2008<br />

28.09.2008 Eisfeld, Aula der Regelschule Südthüringer Pilzausstellung<br />

Oktober<br />

04. - 05.10.2008 Eisfeld<br />

Vereinsgelände “Am Eichberg” 9.00 - 18.00 Vereinsausstellung des Vogelzuchtvereins<br />

1973 Eisfeld<br />

04.10.2008 Eisfeld, Aula der Regelschule 19.00 Thüringisch-Fränkischer Abend mit der<br />

Partnergemeinde Ahorn<br />

10. - 25.10.2008 Eisfeld Theateraufführungen des Theater- und<br />

Volkshaus Heimatverein Eisfeld e. V.<br />

Aufführungen: 10., 11., 17., 18., 24.<br />

und 25.10. jeweils 20.00 Uhr;<br />

12.10. um 15.00 Uhr und<br />

19.10. um 18.00 Uhr<br />

22.10.2008 Eisfeld Pfarrhaus<br />

Justus-Jonas-Saal 19.30 Vortrag von Thomas Schwämmlein:<br />

“Wetzsteine - ein Sonneberger<br />

Exportschlager des frühen Mittelalters”<br />

31.10.2008 Eisfeld Dreifaltigkeitskirche 19.00 Konzert Don Kosaken Chor<br />

November<br />

02.11.2008 Eisfeld Bahnhof Festveranstaltung 150 Jahre Werratalbahn<br />

mit dem Heimat-, Musik- und<br />

Trachtenverein und dem 1. Eisfelder<br />

Oldtimerclub<br />

07.11.2008 Eisfeld Schlosssaal 20.00 Kabarettabend der Freien Wähler mit<br />

Manfred Reich<br />

12.11.2008 Ort wird noch bekannt gegeben 19.30 Vortrag von Katharina Witter über Herzögin<br />

Albertine v. Sachsen-Hildburghausen und<br />

Eisfeld<br />

15.11.2008 Eisfeld<br />

Volkshaus 20.11 Büttenabend des CCE e. V. Eisfeld<br />

30.11.2008 Eisfeld, Schlosssaal Weihnachtskonzert des<br />

Mandolinenorchesters<br />

Dezember<br />

07.12.2008 Eisfeld 14.00 4. Weihnachtsfeier für die Eisfelder<br />

Volkshaus<br />

Senioren der Stadt Eisfeld und Ortsteile<br />

14.12.2008 Eisfeld Schlosssaal 15.00 Weihnachtsmärchen<br />

14.12.2008 Eisfeld Schlosssaal 19.30 Weihnachtliches Liedersingen mit dem<br />

Gemischten Chor Eisfeld und dem<br />

Männerchor Sachsenbrunn<br />

25.12.2008 Eisfeld<br />

Volkshaus 20.00 Weihnachtstanz des CCE e. V. Eisfeld<br />

Änderungen wie immer vorbehalten!


Eisfelder Amtsblatt - 11 - Nr. 05/08<br />

Vereine<br />

Die Schüler, Lehrer und Erzieherinnen<br />

der Grundschule Eisfeld<br />

Kuhschwanzfest<br />

Das 400. Kuhschwanzfest fand statt - bei herrlichem Sonnenschein<br />

- <strong>Dank</strong> an “Klärchen” und dem Kuhschwanzfestkomitee!<br />

Alle Gäste, Alt und Jung, fanden dieses Fest wunderbar und<br />

kommen gern auch nächstes Jahr.<br />

Der Wachaufzug mit allem, was dazu gehörte - zum Jubiläum<br />

an neuer Stelle - war eine reine Augenweide.<br />

Auch der historische Markt - dieses Mal erweitert vom Kirchplatz<br />

bis zum “Triebelshof” fand Anklang bei Groß und Klein.<br />

Der Jubiläumsumzug zeugte von Ideenreichtum aller Teilnehmer<br />

und fand großen Anklang bei den zahlreichen Zuschauern.<br />

Zum 425. Kuhschwanzfest wird es vielen von uns kaum vergönnt<br />

sein, wieder mit feiern zu können, deshalb war es schön,<br />

dass wir dieses mit erleben durften!<br />

Allen Organisatoren nochmals herzlichen <strong>Dank</strong>.<br />

E. Trier im Namen des Steudacher Frauenstammtisches<br />

Gemeinsamer Unterricht<br />

Kindereinrichtungen / Schule /<br />

Jugend<br />

Staatliche Grundschule Eisfeld<br />

„Also lautet der Beschluss, dass der Mensch was lernen<br />

muss!”<br />

So heißt es bei Wilhelm Busch und somit öffnete die Grundschule<br />

Eisfeld am Samstag, dem 19.04.2008, für alle interessierten<br />

Eltern, Großeltern und Geschwister die Türen, um einen<br />

Einblick hinter die Kulissen des Schullebens am Vormittag zu<br />

geben.<br />

Viele waren gekommen und pünktlich um 9 Uhr begann der gut<br />

besuchte Unterricht. In den Stammgruppen der Klassen 1/2<br />

wurde gemeinsam der Frühling mit allen Sinnen entdeckt.<br />

Fleißig halfen die Gäste an den Frühlingsstationen mit. Es wurde<br />

gerechnet, gemalt, geschrieben, gerätselt, gebastelt und gekostet.<br />

Am Ende konnten die Schüler ihr Wissen am Computer<br />

testen.<br />

In den 3. Klassen entführten die Kinder ihre Eltern ins Internet<br />

und zeigten erworbene Kenntnisse am Computer. Danach wurde<br />

alles in einem Fragebogen über ihre Heimatstadt Eisfeld angewandt.<br />

Weiterhin standen der richtige Umgang mit Geld und<br />

das Lösen von Sachaufgaben im Mittelpunkt eines selbst gestalteten<br />

Euro-Buches der Klasse 3.<br />

In den 4. Klassen konnten Schüler und Gäste gemeinsam ihre<br />

Englischkenntnisse auffrischen oder neuer Vokabeln zum Thema:<br />

„English Breakfast” bzw. „The seasons of the year” erlernen.<br />

Alle horchten auf, als gegen 10 Uhr Feueralarm gegeben wurde.<br />

Der Sammelplatz war die Aula der Grund- und Regelschule,<br />

wo bereits die Bühne fein herausgeputzt für ein Unterhaltungsprogramm<br />

mit „Max und Moritz” auf die Kinderwartete. Mit einem<br />

bunten Programm, Liedern und Spielen zum Leben der<br />

Lausbuben überraschte die Schulleiterin Frau Wagner alle im<br />

Saal. Gemeinsam wurden die bekannten Streiche durch Wettspiele<br />

zum Leben erweckt, denn zum 400. Kuhschwanzfestumzug<br />

werden alle Schüler in Anlehnung eines Umzugsbildes aus<br />

dem Jahre 1932 selbst verkleidet die 7 Streiche von Wilhelm<br />

Busch gestalten. Nach diesem abwechslungsreichen Vormittag<br />

freute sich jeder über die deftigen Rostbratwürste oder leckeren<br />

Wiener vor dem Abschied ins wohlverdiente Wochenende.<br />

Allen mitwirkenden Eltern und Schülern hat dieser besondere<br />

Schultag viel Freude bereitet.<br />

Unserem gemeinsamen Schulförderverein möchten wir für die<br />

Finanzierung des Showprogramms ganz herzlich danken.<br />

Ein großes <strong>Dank</strong>eschön für ihre Hilfsbereitschaft beim Organisieren<br />

und Ausgeben der Speisen und Getränke sagen wir den<br />

Vatis von Daniela und Corinna Böhm, Kevin Zeitz, Louis Hanft<br />

und Lillian Zellmer. Ein <strong>Dank</strong> für die schon jahrelange tolle Unterstützung<br />

geht an die Muttis von Antonia Fleischhauer, Marcel<br />

Götz, Denise, Kennet, Jannis und Niko Heidemann und Erik<br />

Forkel. Für den reibungslosen Getränkeverkauf möchten wir<br />

hiermit den Eltern von Rebecca und Darius Lippmann danken,<br />

die der Schule immer helfend zur Seite stehen. <strong>Dank</strong> auch der<br />

Mutti von Franz-Hagen Amthor, die den Tag in Bildern festhielt.<br />

Fleißige Muttis<br />

Fleißige Vatis


Eisfelder Amtsblatt - 12 - Nr. 05/08<br />

Neues aus dem AWO-Kindergarten<br />

Eine kleine Zeit vor der Walpurgisnacht gab es in unseren 101-<br />

jährigen, altehrwürdigen Kindergartengemäuern viele Aktivitäten.<br />

Viele Eltern, Kinder und Erzieher bastelten Hexenfestdinge und<br />

schmückten damit die Räume des Hauses.<br />

Das Hexenfest stand unmittelbar bevor und alle fieberten dem<br />

Tag entgegen.<br />

Tolle Hexenstationen sorgten für Spannung.<br />

Aber wie würde sich das Wetter gestalten?<br />

Kurz vor Beginn des Hexenspektakels gab es noch einen kräftigen<br />

Regenguss am Nachmittag.<br />

Alle großen und kleinen Hexen und Hexenmeister trockneten<br />

die Möbel und Gegenstände in Windeseile.<br />

Dann haben alle Hexenzauber gewirkt und es wurde ein sonniger<br />

unterhaltsamer Hexennachmittag bis in die frühen Abendstunden.<br />

Viele Gäste waren gekommen und freuten sich über das Kinderprogramm<br />

unter Leitung von Katrin Kiesewetter.<br />

<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> für die Mühen und <strong>Dank</strong> an alle Erwachsenen des<br />

Hauses sowie für die große Hilfe vieler Eltern, Großeltern, Tanten<br />

und viele mehr.<br />

Die Versorgung mit Hexenbowle, andere Getränke und eine<br />

Erbsen-Hexensuppe mit Hexenfingern war voll gewährleistet.<br />

Wir bedanken uns bei Sven Griebel für die kostenlose Bereitstellung<br />

der Suppenbehälter und bei der Fa. Meier GbR für die<br />

Versorgung mit Hexengeschirr sowie bei Martin Bock für die<br />

Hexenkessel-Leihgabe.<br />

Beim Lagerfeuer waren besonders die Papas begeisterte Knüppelbrotbäcker.<br />

Jeder hatte sein eigenes kleines Hexenfeuer am großen Feuer.<br />

Das geschah alles unter aktiver Aufsicht von unserem Mike<br />

Donner und der Feuerwehrmänner mit Feuerwehrauto.<br />

<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> für die ständige Hilfe und Bereitschaft.<br />

Ein Großereignis folgt dem anderen.<br />

Das Kuhschwanzfest stand auch schon vor der Tür und lange<br />

rätselten Eltern und Erzieher: Welche Anzugsordnung soll es<br />

sein und wo nehmen wir die Kleidung her?<br />

Die Rettung für die Erwachsenen kam in Person von Grete<br />

Englert. Wir wurden von ihr und ihrem Team super eingekleidet.<br />

Allen Beteiligten sagen wir ein großes <strong>Dank</strong>eschön.<br />

Besonderer <strong>Dank</strong> gilt Hans Löhner und seiner Familie für die<br />

tatkräftige Unterstützung beim Schmücken des Eisenbahnwagens<br />

und für das Ermöglichen, dass unsere Kinder im Wagen<br />

am Umzug teilnehmen durften. Ein herzliches <strong>Dank</strong>eschön an<br />

Carmen Riede. Sie organisierte den Wagenschmuck, den uns<br />

Marktkauf Sonneberg auslieh, und sie bastelte viele, viele Blüten<br />

zur weitere Dekoration des Umzugwagens. Auch war sie<br />

aktiv beim Abdekorieren mit Silke beteiligt.<br />

Es war ein langer Umzug und der Weg war weit. Für uns alle<br />

war es ein wunderschöner Tag - 400 Jahre Kuhschwanzfest.<br />

Im letzten Amtsblatt informierten wir über unsere Renovierungsarbeiten<br />

in einem Garderobenraum.<br />

Jetzt hat eine Wand einen so genannten “Fotobaum” mit vielen<br />

Erscheinungen aus der Natur erhalten.<br />

Das Riesengemälde stammt aus der Künstlerhand von Manuela<br />

Graupner mit zeitweiser Unterstützung von Oma Karin.<br />

Alle sind begeistert und wir bedanken uns sehr herzlich für die<br />

große Mühe und den Zeitaufwand.<br />

<strong>Dank</strong>e sagen möchten wir<br />

- allen treuen Elternstammtisch-Teilnehmern für alle tollen<br />

Ideen und die Aktivitäten bei der Umsetzung derselben.<br />

- Rosi Kühne für die vielen Utensilien die wir sehr gut gebrauchen<br />

können.<br />

- Unserem Bäcker Braun für die Köstlichkeiten und<br />

- Familie Trexler für die Spielplatzbereicherung sowie<br />

- Allen namentlich nicht genannten Helfern und Sponsoren.<br />

Wir wünschen allen Kindern und Angehörigen sowie allen Lesen<br />

eine sonnige Sommerzeit.<br />

Unseren Schulanfängern wünschen wir viele interessante Erlebnisse<br />

und Aktionen in der verbleibenden Kindergartenzeit sowie<br />

viel Freude zum Zuckertütenfest.<br />

Euer AWO-Team des<br />

Kindergartens Eisfeld<br />

Lobenstein-Stiftung


Eisfelder Amtsblatt - 13 - Nr. 05/08<br />

- Inline-Skater-Kurs für Anfänger und für Profis<br />

- und vieles mehr<br />

Mutige Kinder sind zu einer Nacht im „1000-Sterne-HoteI” mit<br />

Schlafsack und Isomatte eingeladen. Auch Spiel, Spaß und<br />

Überraschungen kommen nicht zu kurz.<br />

Nähere Infos und Anmeldungen:<br />

„Grüne Schule grenzenlos” Zethau, Tel. 037320/8017-0,<br />

www.gruene-schule-grenzenlos.de oder Kinder-Disco Freiberg,<br />

Tel. 03731/215689, www.ki-di.de<br />

Sonstiges<br />

Internationaler Museumstag am 18. Mai 2008<br />

Der Internationale Museumstag war ein für das Eisfelder Museum,<br />

an der Besucherzahl gemessen, erfolgreicher Tag. Geboten<br />

wurde ein umfangreiches Programm.<br />

Grafikerin und Porzellan-Designerin Bettina Thieme aus Gräfenthal,<br />

die bereits zum zweiten Mal im Museum zu Gast war,<br />

präsentierte ihre Exponate, gab Erläuterungen zum Thema Porzellan<br />

und führte ihr Kunsthandwerk vor.<br />

Neben der ständigen Ausstellung des Museums hatten die Besucher<br />

die Möglichkeit, die Sonderausstellung zum 400. Jubiläum<br />

des Kuhschwanzfestes letztmalig zu besichtigen. Die<br />

Ausstellung wurde von den Mitgliedern des Festkomitees initiiert<br />

und war über die gesamte Laufzeit von großem Besucherzuspruch<br />

geprägt. Auf diesem Wege bedanken sich die Mitarbeiter<br />

des Museums für das große Engagement bei Herrn Hans<br />

Gauß und den vielen ehrenamtlichen Helfern des Festkomitees.<br />

Ab 14 Uhr wurde in den Räumen der Sonderausstellung Kaffee<br />

und Kuchen geboten. Die musikalische Begleitung übernahm<br />

das Mandolinenorchester Eisfeld mit leichten und beschwingten<br />

Melodien. Es herrschte eine Art „Kaffeehaus-Atmosphäre“, die<br />

sich viele Besucher zu wiederholen wünschten.<br />

Ein herzliches <strong>Dank</strong>eschön an alle, die dazu beitrugen, dass<br />

der Internationale Museumstag im Eisfelder Museum zu einem<br />

angenehmen Erlebnis sowohl für die Besucher als auch für die<br />

Mitarbeiter wurde.<br />

Unser <strong>Dank</strong> gilt folgenden Mitwirkenden:<br />

Frau Bettina Thieme aus Gräfenthal<br />

Mandolinenorchester Eisfeld<br />

Renate und Hans Gauß<br />

Klaus Pfrenger<br />

Steffen Joost und Sohn<br />

Rolf Schildknecht<br />

Christine Schädel<br />

Kati Michel<br />

Karin Trebschuh<br />

Stefania Heß<br />

Christine Pfrenger<br />

Die Mitarbeiter des Museums<br />

Regina Schwesinger und Uschi Heinz<br />

Erlebnisreiche Tage im Ferienlager<br />

Vom 20.07.-02.08.2008 hat die „Grüne Schule grenzenlos” in<br />

Zethau noch freie Plätze im Ferienlager. Kinder im Alter von 7<br />

bis 14 Jahren sind eingeladen, zwei erlebnisreiche Wochen im<br />

Erzgebirge zu verbringen. Auf dem Programm stehen u. a.<br />

- Abenteuer-Rallye, Lagerfeuer<br />

- Kino, Disco<br />

- Fußball, Tischtennis<br />

- Besuch verschiedener Erlebnisbäder<br />

- Besuch eines Bauernhofes<br />

- Brot und Pizza backen<br />

- Traktor fahren, Basteln<br />

- Bowling, Minigolf<br />

- Sternwarte Drebach<br />

- Sommerrodelbahn<br />

- Falkenschau Augustusburg<br />

Recht & Rat - Nachbarrecht<br />

Streit zwischen Nachbarn ist Alltag, sei es wegen der Hausordnung<br />

oder wegen der Lautstärke von der Stereoanlage. Aber<br />

auch wer ins Eigenheim zieht, ist nicht vor Ärger gefeit.<br />

Anspruch auf einen Zaun<br />

Wenn z. B. spielende Kinder oder Haustiere ständig in den<br />

fremden Garten hinüberlaufen und dort womöglich Schaden anrichten,<br />

hat der Nachbar das gesetzlich verankerte Recht, dass<br />

der Andere auf eigene Kosten sein Grundstück einzäunen<br />

muss.<br />

Grenzabstand beachten!<br />

Ganz exakt im Gesetz ist der so genannte Grenzabstand für<br />

Bäume, Sträucher oder Hecken geregelt. Hält man die Vorschrift<br />

nicht ein, hat ein Nachbar 5 Jahre Zeit zum Überlegen,<br />

ob er dagegen etwas unternehmen will, z. B. klagen. Beispielsweise<br />

muss bei der Anpflanzung von Bäumen - gemessen ab<br />

der Mitte des Stammes - ein Abstand von bis zu 4 m zur Grundstücksgrenze<br />

eingehalten werden. Bei Sträuchern ist es lediglich<br />

ein halber bis ein Meter. Und auch bei Hecken kommt es<br />

ganz auf die Größe an: Bei einer Hecke bis zu 2 m Höhe muss<br />

der Mindestabstand z. B. einen halben Meter betragen.


Eisfelder Amtsblatt - 14 - Nr. 05/08<br />

Laub von Nachbars Garten<br />

Das Laub von überhängenden Bäumen muss man selbst zusammenkehren.<br />

Die Gerichte sehen Herbstlaub in der Regel als<br />

übliche und zumutbare Immission. Schließlich habe man auch<br />

den Vorteil, in einer „grünen” Gegend zu wohnen. Kosten für die<br />

Laubbeseitigung aus dem Garten, dem Gartenteich oder der<br />

Dachrinne kann man dem Nachbarn deshalb grundsätzlich<br />

nicht in Rechnung stellen. Dies ist nur bei besonders starken<br />

Beeinträchtigungen möglich. Wenn Laub, Kiefernadeln und -<br />

zapfen die Dachrinne oder Abflussrohre gleich mehrmals verstopfen,<br />

kann der betroffene Nachbar einen Ausgleich in Geld<br />

verlangen, entschied bereits der Bundesgerichtshof. Auch die<br />

Pflicht des Nachbarn, einen Baum mit viel Laub zurückzuschneiden,<br />

besteht nur in extremen Ausnahmefällen, etwa<br />

wenn die Äste sehr weit auf das Nachbargrundstück hinüberragen.<br />

Hammerschlag und Leiterrecht<br />

Krach gibt es unter Nachbarn gelegentlich auch wegen des<br />

Hammerschlags und Leiterrechts. Man muss dulden, dass der<br />

Nachbar das ihm fremde Grundstück betritt, wenn er nur so z.<br />

B. die Wand seines Hauses ausbessern oder streichen kann.<br />

Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier oft im Interesse beider<br />

Seiten. Nicht jeder Ärger muss vor Gericht entschieden werden.<br />

Unser Rat: Oftmals sind die Fronten zwischen Nachbarn so verhärtet,<br />

dass eine Vermittlung nur schwer möglich ist. Hierbei besteht<br />

die Möglichkeit, über Schiedskommissionen eine außergerichtliche<br />

Einigung herbeizuführen. Sobald die Streitigkeiten vor<br />

Gericht landen, kann die Angelegenheit mit erheblichen Kosten<br />

verbunden sein, was letztlich keinem nutzt.<br />

(Mitgeteilt von den Rechtsanwälten Meli & Nassauer, Immanuel-Kant-Platz<br />

3, 98646 Hildburghausen, Tel.-Nr.: 03685-<br />

409470)<br />

Kurioses und Interessantes<br />

1. „Eisfelder Zeitung” vom 24.11.1896: „Pöllwitz. Auf einem<br />

hiesigen Gehöft bei Zeulenroda wurden jüngst 12 Gänse<br />

gestohlen. Eine Gans ließen die Diebe zurück und hingen<br />

ihr einen Zettel um den Hals, auf dem zu lesen war >Vermehre<br />

Dich gut, übers Jahr kommen wir wiederWeslo

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