25.06.2014 Aufrufe

Peter Haas Schifffahrtszeichen auf dem Rhein und deren technische ...

Peter Haas Schifffahrtszeichen auf dem Rhein und deren technische ...

Peter Haas Schifffahrtszeichen auf dem Rhein und deren technische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Peter</strong> <strong>Haas</strong><br />

<strong>Schifffahrtszeichen</strong> <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rhein</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>deren</strong> <strong>technische</strong> Anforderungen<br />

1. Einleitung<br />

Dieter Pohle<br />

Der moderne Verkehr verlangt eine sichere, billige <strong>und</strong> jederzeit mögliche Verkehrsverbindung<br />

zwischen zwei Orten. Mit wachsender Verkehrsdichte (Abb. 1 <strong>und</strong> 2), Beschleunigung<br />

<strong>und</strong> Vergrößerung der Verkehrsmittel sowie<br />

Abb 1 Güterverkehr <strong>auf</strong> den deutschen Binnenschiffahrtsstraßen<br />

mit <strong>dem</strong> Transport von gefährlichen <strong>und</strong> umweltgefährdenden Gütern wachsen auch die<br />

Gefahren. Es ist daher Aufgabe jeder Verkehrsverwaltung, Sicherungsmaßnahmen vorzusehen,<br />

die die Gefahrenmomente <strong>auf</strong> ein Mindestmaß herabdrücken. Der Schiffsverkehr<br />

<strong>auf</strong> den Binnenschiffahrtsstraßen - insbesondere <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rhein</strong> - erfordert durch geringe<br />

Breiten, Veränderlichkeit der Fahrwasser, Stromschnellen <strong>und</strong> Untiefen, scharfe Krümmungen,<br />

Unübersichtlichkeit <strong>und</strong> Einschnürung des Fahrwassers durch Kunstbauten wie<br />

Wehr- <strong>und</strong> Schleusenanlagen besondere wasserbauliche Maßnahmen (Abb. 3). Jedoch<br />

können aus Gründen der Wirtschaftlichkeit diese Maßnahmen nicht so weit getrieben werden,<br />

dass der Schiffsführer überall ein Fahrwasser vorfindet, in <strong>dem</strong> er, ohne besondere<br />

Vorsicht walten zu lassen, navigieren kann. Aufgabe der Wasser- <strong>und</strong> Schiffahrtsverwaltung<br />

ist es, diese Gefahrenpunkte zu kennzeichnen, den Schiffsführer <strong>auf</strong> sie hinzuweisen<br />

1


<strong>und</strong> ihm Hilfsmittel zu geben, die<br />

die menschlichen Fähigkeiten bei<br />

Überwindung der Gefahrenmomente<br />

wirksam unterstützen. Diese<br />

Hilfsmittel sind die Schiffahrtszeichen,<br />

d. h. Anlagen für die Sicherung<br />

<strong>und</strong> Erleichterung des<br />

Schiffsverkehrs sowie für den<br />

Schutz der Wasserstraße <strong>und</strong> von<br />

Anlagen an der Wasserstraße.<br />

2. Geschichtliche Entwicklung<br />

<strong>und</strong> heutiges Bezeichnungssystem<br />

Für eigentliche Verkehrsregeln<br />

bestand solange kein Bedürfnis,<br />

wie die Schiffahrt zu Tag mit treibenden,<br />

zu Berg mit von Pferdoder<br />

Menschenkraft gezogenen<br />

Schiffen betrieben wurde. Erst das<br />

Aufkommen der Dampfschifffahrt<br />

löste eine zusammenfassende<br />

Gesetzregelung des Verkehrsrechts<br />

aus. Als Ursprung für die<br />

Abb. 2 Güterverkehr<br />

<strong>auf</strong> den B<strong>und</strong>eswasserstraßen<br />

1978<br />

gesetzliche Regelung des Verkehrsrechts<br />

ist die im Jahr 1815<br />

unter zeichnete Schlussakte zum<br />

Wiener Kongress anzusehen. Die<br />

für <strong>Rhein</strong> vorgesehene Zentralkommission<br />

trat erstmals im dar<strong>auf</strong>folgenden Jahr in Mainz zusammen. Der Sitz der Kommission<br />

wurde 1860 nach Mannheim <strong>und</strong> 1920 nach Straßburg verlegt, wo er auch noch<br />

heute ist.<br />

Der Abschluss von sogenannten Stromakten, für den <strong>Rhein</strong> 1831, förderte die Entwicklung<br />

einer Verkehrsordnung. Diese Stromakten waren eine direkte Folge des Wiener Kongresses,<br />

der zeitlich mit den Anfängen der Dampfschiffahrt zusammenfiel. So erschien <strong>auf</strong><br />

<strong>dem</strong> <strong>Rhein</strong> im Jahr 1816 das erste Dampfschiff.<br />

Aufgr<strong>und</strong> eines Beschlusses der Zentralkommission für die <strong>Rhein</strong>schiffahrt vom 27. 7.<br />

1833 beschlossen die beteiligten Länder in den Jahren 1840/41 eine diesbezügliche Vorschrift<br />

für den <strong>Rhein</strong>. Dies war praktisch die erste Vorgängerin der heutigen <strong>Rhein</strong>schifffahrts-Polizeiverordnung.<br />

In den Folgejahren ist die Verordnung etwa alle 10-20 Jahre neu<br />

bearbeitet worden, um sie der <strong>technische</strong>n Entwicklung der <strong>Rhein</strong>schiffahrt anzupassen.<br />

Gemäß z. B. der "Polizeiverordnung für die Schiffahrt <strong>und</strong> Flößerei <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rhein</strong>" von<br />

1887 hat der Führer eines festgefahrenen oder gesunkenen Schiffes oder Floßes selbst<br />

eine Wahrschau an einer mindestens eine St<strong>und</strong>e entfernten geeigneten Stelle <strong>auf</strong>zustellen,<br />

um den an<strong>deren</strong> Schiffs/Floßverkehr durch Zuruf zu warnen. Die Bezeichnung der<br />

Durchfahrtsöffnungen in den <strong>Rhein</strong>brücken erfolgt durch eine bei Nacht "hell brennende<br />

Laterne von rothem Glas". Zum Voranmelden beim Brückenmeister bediente man sich u.<br />

a. elektro-magnetischer Signaleinrichtungen bzw. Telegraphenleitungen. Gegen 1900<br />

kündigt die <strong>Rhein</strong>strombauverwaltung die Durchführung einer einheitlichen Betonnung der<br />

Strombauwerke, <strong>und</strong> soweit erforderlich, des Fahrwassers an. Die Farbe der Tonnen ist<br />

nach <strong>dem</strong> rechten Stromufer hin schwarz, nach <strong>dem</strong> linken Stromufer hin rot.<br />

2


Abb. 3 Fahrrinnentiefen des <strong>Rhein</strong>s von Basel bis zur niederländischen Grenze, Stand 1. 1. 1980<br />

3


In <strong>dem</strong> Bestreben, <strong>auf</strong> allen Binnenschiffahrtsstraßen möglichst einheitliche Schiffahrtszeichen<br />

vorzufinden, die auch allen Besonderheiten in den einzelnen Stromgebieten gerecht<br />

werden, hat das Inland Transport Committee der UN-Economic Commission for Europe<br />

(ECE) erste Empfehlungen im Jahre 1957 herausgegeben <strong>und</strong> 1976 überarbeitet.<br />

Diese Empfehlungen - mit Kurzbezeichnung SIGNI (Signs and Signals on Inland Waterways)<br />

- basieren <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> "Genfer maritime System", das <strong>auf</strong> Veranlassung des Völkerb<strong>und</strong>es<br />

als Konzept für die Anwendung einheitlicher Bezeichnungsregeln im Jahre 1936<br />

erarbeitet wurde. Im Hinblick dar<strong>auf</strong>, dass Binnenschiffe in zunehmen. <strong>dem</strong> Maße in Küstengewässern<br />

verkehren <strong>und</strong> Seeschiffe in Binnenschifffahrtsstraßen einl<strong>auf</strong>en, wird z. Z.<br />

an der Anpassung der SIGNI-Empfehlungen an das neue IAlA-Betonnungssystem (IAlA =<br />

International Association of Lighthouse Authorities) gearbeitet.<br />

Als generelle Änderungen werden diskutiert bzw. sind beabsichtigt:<br />

- Ersatz der Anstrichfarbe Schwarz durch Grün<br />

- Wegfall der schwarz-weiß <strong>und</strong> rot-weiß waagerecht gestreiften Spierentonnen als Seitenbezeichnung<br />

der für die durchgehende Schiffahrt vorgehaltenen Fahrrinne <strong>und</strong><br />

Verwendung dieser Spierentonnen ausschließlich zur Hindernisbezeichnung<br />

- Wegfall des weißen lichtes für die Fahrrinnenseiten- <strong>und</strong> Hindernisbezeichnung bei<br />

Nacht.<br />

Die beiden letzten Änderungen werden heute bereits bei der Bezeichnung des <strong>Rhein</strong>s angewandt.<br />

Diese SIGNI-Empfehlungen wurden von der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland angenommen<br />

<strong>und</strong> dienten als Gr<strong>und</strong>lage für die "Umstellung der Schiffahrtszeichen <strong>auf</strong> das internationale<br />

Bezeichnungssystem <strong>auf</strong> den deutschen Binnenwasserstraßen". Noch sind allerdings<br />

nicht alle bisher empfohlenen Zeichen in die <strong>Rhein</strong>- <strong>und</strong> die übrigen Schiffahrtspolizeiverordnungen<br />

<strong>auf</strong>genommen worden. Die noch nicht enthaltenen Zeichen können erst dann<br />

<strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rhein</strong> eingesetzt werden, wenn die Revision der <strong>Rhein</strong>SchPV <strong>auf</strong> der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Europäischen Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung (Code Europeen des Voies de Navigation<br />

Interieure, CEVNI) abgeschlossen ist.<br />

Die SIGNI-Empfehlungen enthalten Zeichen für die Bezeichnung<br />

a) der Schiffahrtsstraße (Strecke)<br />

b) von Bauwerken (Brücken, Schleusen, Wehre u. a.)<br />

c) besondere Zeichen für Strecke <strong>und</strong> Bauwerke.<br />

4


Da ein Binnenschiff sich <strong>auf</strong> normalen Strecken eines natürlichen Wasserl<strong>auf</strong>s in der Regel<br />

nach Beobachtung der Wasseroberfläche <strong>und</strong> der Ufer richtet, enthalten die SIGNI-<br />

Empfehlungen keine Kompass bezogenen, sondern nur seitenbezogene Fahrwasserbezeichnungen.<br />

In der Praxis werden diese Empfehlungen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rhein</strong> nach folgenden<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen angewandt, wobei vom Schiffsführer Streckenkenntnis vorausgesetzt wird:<br />

- Die Fahrrinne, d. h. der Teil des Fahrwassers, in <strong>dem</strong> für den durchgehenden<br />

Schiffsverkehr bestimmte Breiten <strong>und</strong> Tiefen vorhanden sind, wird nicht durchgehend<br />

bezeichnet. Es werden durch unbefeuerte Tonnen nur Hindernisse gekennzeichnet.<br />

- Im Fahrwasser neu <strong>auf</strong>getretene gefährliche Punkte <strong>und</strong> Hindernisse, z. B. Buhnen,<br />

Parallelwerke oder andere Regelungsbauwerke <strong>und</strong> Ufersicherungen, wesentlich<br />

über die Uferlinie vorspringende Punkte des Ufers <strong>und</strong> flache Ufer, die zeitweise<br />

überflutet sind, werden durch Spierentonnen oder Baken gekennzeichnet.<br />

- Zur Bezeichnung von vorübergehend in Fahrrinne oder Fahrwasser <strong>auf</strong>tretenden<br />

Hindernissen oder in Verbindung mit einer Verkehrslenkung, nach Havarien oder<br />

bei Baustellen werden Wahrsch<strong>auf</strong>löße ausgelegt.<br />

In der dritten Gruppe der Empfehlungen, der beson<strong>deren</strong> Zeichen, sind die Tafelzeichen<br />

enthalten. Es sind, ähnlich wie bei der Straße, die großen Gruppen der<br />

- Tafelzeichen zur Verkehrsregelung<br />

-- Verbotszeichen<br />

-- Gebotszeichen<br />

- - Zusatzzeichen<br />

- Tafelzeichen zur Verkehrsberatung<br />

-- Zeichen für Einschränkungen<br />

- - Empfehlungszeichen, Hinweiszeichen<br />

- - Zusatzzeichen<br />

In der Auswahl <strong>und</strong> Gestaltung der Zeichen ist man systematisch vorgegangen. Für die<br />

Darstellung wurde folgendes System gewählt (Abb. 4):<br />

Abb. 4 Tafelzeichen<br />

a) Verbote b) Gebote c) Einschränkungen d) Empfehlungen <strong>und</strong> Hinweise<br />

Verbote:<br />

Gebote:<br />

Einschränkung:<br />

Empfehlungen<br />

<strong>und</strong> Hinweise:<br />

rechteckige weiße Tafel mit rotem Rand <strong>und</strong> rotem Diagonalstrich.<br />

Der Gegenstand des Verbots wird durch ein schwarzes Symbol im weißen<br />

Mittelfeld dargestellt, z. B. Festmachen, Wellenschlag<br />

rechteckige weiße Tafel mit rotem Rand.<br />

Der Gegenstand des Gebotes wird durch ein schwarzes Symbol im<br />

weißen Mittelfeld dargestellt, z. B. ,,-" Halten.<br />

rechteckige weiße Tafel mit rotem Rand.<br />

Art der Einschränkung wird durch schwarze Dreiecke am Rand dargestellt,<br />

z. B. oben eingeschränkte Höhe.<br />

rechteckige blaue Tafel.<br />

Gegenstand der Empfehlung oder des Hinweises wird durch ein weißes<br />

Symbol dargestellt, z. B. Wasserski.<br />

5


Damit wurden Zeichen eingeführt, die, da sie keine Schrift benutzen, für Schiffsführer aller<br />

Sprachen verständlich sind, <strong>und</strong> die durch die Wahl einfacher Symbole <strong>und</strong> bestimmte<br />

Farbenzeichen für die Gruppen schnell <strong>und</strong> klar zu erkennen sind.<br />

3. Visuelle Schiffahrtszeichen<br />

3.1 U n b e f e u e r t e E i n h e i t s t o n n e n<br />

An eine unbefeuerte Einheitstonne werden folgende Forderungen gestellt:<br />

- geringes Gewicht, um sie von Hand auslegen <strong>und</strong> einholen zu können<br />

- <strong>auf</strong>rechte Schwimmlage <strong>und</strong> gut sichtbare Tagesmarke bei den vorkommenden<br />

Strömungsgeschwindigkeiten<br />

- geeignet als Toppzeichen- <strong>und</strong> Radarreflektorträger<br />

- einfache <strong>und</strong> preiswerte Herstellung<br />

- wartungsfrei <strong>und</strong> bei Bedarf einfach <strong>und</strong> preiswert reparierbar<br />

- schwimmfähig auch nach Beschädigung<br />

Der seit 1970 als Einheitstonne für alle Binnenschiffahrtsstraßen eingeführte Einheitstonnenkörper<br />

(Abb. 5) hat einen Außendurchmesser von 1050 mm <strong>und</strong> ein Gewicht bis 50 kg.<br />

Je nach Strömungsgeschwindigkeit wird die Ankerkette in verschiedener Höhe der Ankerleiste<br />

angeschäkelt. Um eine stabile Schwimmlage der Tonne an den Einsatzorten zu erreichen,<br />

können verschieden viele Ballastgewichte unter der Tonne befestigt werden. Damit<br />

die Tonne bei Beschädigung schwimmfähig <strong>und</strong> sichtbar bleibt, wird sie mit Hartschaum<br />

ausgeschäumt.<br />

6


Der Einheitstonnenmantel ist in größeren Stückzahlen aus Polyvinylchlorid (PVC), Aluminium,<br />

Stahlblech <strong>und</strong> glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) hergestellt worden. Aufgr<strong>und</strong><br />

des ausgereiften <strong>und</strong> preiswerten Herstellungsverfahrens wird heute nur noch die Tonne<br />

aus Stahlblech gefertigt. Die Reparatur der Tonne stellt keine beson<strong>deren</strong> Anforderungen<br />

an übliche, metallverarbeitende Werkstätten dar.<br />

Wider Erwarten stellt der <strong>auf</strong>tretende Rost an der Tonnenschale bislang keine Einschränkung<br />

der Lebensdauer dar.<br />

Die Verankerungsart variiert je nach den gegebenen Randbedingungen. In <strong>dem</strong> schnell<br />

strömenden Gewässer wird vorwiegend die Gr<strong>und</strong>kettenverankerung angewandt, bei der<br />

leichte 12-15 cm lange Ankerdrähte oder -ketten mit einem schweren Gr<strong>und</strong>kettenvorläufer<br />

kombiniert werden. Die Gr<strong>und</strong>kette wird entweder an schwere Betonankersteine bis 4 t<br />

oder in Fels- oder Geröllsohle einbetonierte oder eingekeilte Felsanker angeschlossen.<br />

Die schwere Gr<strong>und</strong>kette hält die Tonne auch bei wechselnden Wasserständen stromgerecht,<br />

so dass das früher übliche Kürzen oder Verlängern der Ankerkette entfällt <strong>und</strong> die<br />

Tonnen heute auch bei Hochwasser <strong>auf</strong> Position liegen bleiben.<br />

Die Totalverluste durch Vertreibung <strong>und</strong> Kollisionen sind stark abhängig von der jeweiligen<br />

Wasserführung sowie Verkehrsdichte <strong>und</strong> liegen im Jahresdurchschnitt bei r<strong>und</strong> 15% des<br />

Gesamtbestandes.<br />

3.2 B a k e n, S p i e r e n t o n n e n<br />

Gefährliche Punkte <strong>und</strong> Hindernisse werden mit<br />

Baken <strong>und</strong>/oder Spierentonnen bezeichnet; in<br />

Abb. 6 <strong>und</strong> 7 ist u. a. eine Streichlinienbezeichnung<br />

von Buhnen dargestellt. Die Schiffszeichen<br />

sollen hierbei sowohl als Tagessichtzeichen als<br />

auch als Radarziele dienen. Für Ihre Aufgaben als<br />

Tagessichtzeichen werden die Baken<strong>auf</strong>sätze als<br />

Toppzeichen nach Form <strong>und</strong> Farbgebung unterschieden.<br />

Die Mastquerschnitte sind so dimensioniert,<br />

dass sie auch bei HHW allen hierbei <strong>auf</strong>tretenden<br />

Kräften unter Beachtung von Wind- <strong>und</strong><br />

Wasserdruck sowie Treibgut standhalten.<br />

Die Spierentonne (Abb. 8) entsteht wie in Abb. 5<br />

dargestellt, durch Aufsetzen eines Bober<strong>auf</strong>satzes<br />

<strong>auf</strong> die Einheitstonne.<br />

Abb. 6 Bezeichnung von gefährlichen Punkten <strong>und</strong> Hindernissen<br />

im <strong>und</strong> am Fahrwasser für die Fahrt bei Tag<br />

Abb. 7 (links)<br />

Baken zur Bezeichnung von gefährlichen<br />

Punkten <strong>und</strong> Hindernissen am Fahrwasser<br />

Abb. 8 (rechts)<br />

Spierentonne zur Hindernisbezeichnung<br />

7


3.3 W a h r s c h a u f l o ß<br />

Wahrsch<strong>auf</strong>löße werden im Rahmen der Verkehrssicherung zur Kennzeichnung von vorübergehenden<br />

Schiffahrtshindernissen, von befristeten Baustellen, nach Havarien oder bei<br />

militärischen Übungen ausgelegt. Gerade bei ungünstigen Wasserständen <strong>und</strong> den weiten<br />

Vorländern des Niederrheins müssten die entsprechenden Tafelzeichen oft so weit vom<br />

Fahrwasser <strong>auf</strong>gestellt werden, dass sie von der Schiffahrt kaum noch erkannt <strong>und</strong> daher<br />

nicht beachtet werden. Hier hat sich das Wahrsch<strong>auf</strong>loß (Abb. 9) als Träger von Tafelzeichen<br />

<strong>und</strong> Signallichtern bewährt. Die Zeichen können unmittelbar an der Streichlinie, also<br />

nahe <strong>dem</strong> Verkehrsweg oder direkt im Fahrwasser ausgelegt werden.<br />

Der Einsatz der Wahrsch<strong>auf</strong>löße erfolgt bei Wasserständen<br />

bis HSW. Sie müssen daher mit einer<br />

für diese Verhältnisse erforderlichen Stabilität <strong>und</strong><br />

Sicherheit versehen werden. Der Schiffskörper<br />

hat eine Länge von ca. 9 m, eine Breite von ca. 4<br />

m <strong>und</strong> einen Tiefgang von ca. 0,65 m. An den<br />

Signalmasten sind die Laternenträger sowie die<br />

Einhänge- <strong>und</strong> Verriegelungsvorrichtungen für die<br />

Tafelzeichen angebracht. Die Verankerung nach<br />

Voraus erfolgt im Allgemeinen durch zwei <strong>und</strong><br />

nach Achtern durch eine Handankerwinde über<br />

60 m lange Ankerketten <strong>und</strong> Klippanker.<br />

Abb. 9 Wahrsch<strong>auf</strong>loß<br />

Die Optiken der Laternen bestehen aus Fresnel-Preßglas-Gürtellinsen, die das Licht nur in<br />

einer Ebene sammeln. Zur Ausstrahlung von rotem Licht werden die Laternen mit entsprechenden<br />

Farbfiltern aus Acrylglas ausgerüstet.<br />

3.4 H i l f e n z u r 0 r t s b e s t i m m u n g<br />

Am Tage unterstützen Kilometerzeichen die Orientierung in Längsrichtung parallel zum<br />

Uferverl<strong>auf</strong>. Je nach erforderlicher Leseentfernung bestehen die Kilometerzeichen aus<br />

Blechtafeln verschiedener Größe bis zu 8 m 2 . Da der besseren Lesbarkeit wegen alle Kilometerzeichen<br />

senkrecht <strong>auf</strong>gestellt werden, wird man schräg in der Böschung liegende<br />

Zeichen nach <strong>und</strong> nach ersetzen. Im Allgemeinen werden die vollen Kilometer, halbe Kilometer<br />

(Abb.10) <strong>und</strong> Hektometer gekennzeichnet.<br />

In der Nacht unterstützen, insbesondere im Interesse einer Einheitlichkeit der Bezeichnung<br />

in der deutsch-niederländischen Grenzstrecke, Einzelfeuer die Ortsbestimmung. Auf<br />

7 m hohen Feuerträgern (Abb. 11) sind gas- oder soweit vertretbar elektrisch betriebene<br />

Seelaternen montiert. Am linken Ufer wird grünes Licht mit der Kennung 0,5 d + 1,5 h, am<br />

rechten Ufer vereinbarungsgemäß rotes Licht mit der gleichen Kennung gezeigt.<br />

Abb. 10 (Links)<br />

Tafel zur Kennzeichnung<br />

der halben Kilometer<br />

Abb.11 (rechts)<br />

Orientierungsfeuer am Niederrhein<br />

8


3.5 H i I f e n f ü r W a h r s c h a u d i e n s t e<br />

Seit Beginn der Schiffahrt <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rhein</strong> macht die an engen Krümmungen reiche Gebirgsstrecke<br />

zwischen Oberwesel <strong>und</strong> St. Goar eine "Wahrschau" notwendig. Anfangs hatten<br />

vorausschauende reitende Boten die noch durch Pferde zu Berg gezogenen Treidelschiffe<br />

vor gefährlichen Begegnungen mit zu Tal treibenden Schiffen zu bewahren. Aus<br />

der wandernden Wahrschau entwickelten sich etwa Mitte des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts ortsfeste<br />

Wahrschauposten, beginnend 1855 <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Mäuseturm. Diese Posten übermittelten <strong>auf</strong><br />

manchen Strecken mit Flaggen, handgeführten farbigen Bällen oder mit Drehtafeln, <strong>auf</strong><br />

an<strong>deren</strong> Strecken mit Lichtsignalen den zu Berg fahrenden Schiffern Informationen über<br />

die entgegenkommenden Talfahrer.<br />

Der guten Sichtbarkeit bei allen licht- <strong>und</strong> Wetterverhältnissen wegen ist heute in der Gebirgsstrecke<br />

nur noch ein Wahrschausystem mit ferngesteuerten Körperlichtsignalen mit<br />

einfacher Signalsystematik in Betrieb (Abb. 12).<br />

9


Die weißen Körpersignale, die jeweils Teile eines Dreiecks<br />

Abb. 13 Signaltafel<br />

bilden (Abb. 13), werden durch Lampenkästen mit fünf parallel<br />

geschalteten Leuchtstofflampen gebildet. Eine Lampenüberwachung<br />

meldet jede Störung an die entsprechende<br />

Schaltstelle. Zur Anpassung an die unterschiedlichen<br />

Umgebungslichtverhältnisse können jeweils alle Leuchtstofflampen<br />

eines Kastens gleichzeitig (Tagschaltung) oder nur<br />

eine Lampe allein (Nachtschaltung) eingeschaltet werden.<br />

Die Signalstellen sind mit Posten besetzt, die visuell den<br />

Verkehrsabl<strong>auf</strong> beobachten. Die dazugehörigen Bauten<br />

wurden z. T. so konzipiert, dass sie in Höhe des Steuerstandes<br />

der Schiffe liegen, so dass die Sichtverhältnisse für<br />

den Posten <strong>und</strong> für den Schiffsführer gleich sind.<br />

Die Strecke-. ist in Abschnitte unterteilt. Jedes an den Signalmasten<br />

angeordnete Signal bezieht sich <strong>auf</strong> einen Abschnitt<br />

<strong>und</strong> zeigt der Bergfahrt an, welche Verbände<br />

<strong>und</strong>/oder Einheiten in welchem Abschnitt - gleich einem<br />

Verkehrsspiegel- zu Tal kommen.<br />

Auf Pulten (Abb. 14) sind sämtliche Signale<br />

der Gesamtstrecke schematisch<br />

Abb. 14<br />

dargestellt <strong>und</strong> ihre Lichtzeichen wiederholt,<br />

so dass die Posten stets den Signalzustand<br />

der gesamten Strecke überblicken<br />

können. Das Zweifinger System,<br />

d. h. gleichzeitiges Bedienen einer Gemeinschaftstaste<br />

<strong>und</strong> der entsprechenden<br />

Signaltaste, soll ein unbeabsichtigtes<br />

Fehlbedienen möglichst ausschließen.<br />

Um in direkt von den bemannten Signalstellen<br />

nicht einzusehende Abschnitte<br />

beobachten zu können, sind mehrere<br />

Fernsehkameras <strong>auf</strong>gestellt, <strong>deren</strong> Bild <strong>auf</strong> Monitoren in den Signalstellen wiedergegeben<br />

wird. Eine bewegliche Kamera kann ferngesteuert werden, so dass <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> entsprechenden<br />

Monitor der Schiffsverkehr so lange verfolgt werden kann, bis er unmittelbar mit <strong>dem</strong><br />

Auge wahrgenommen werden kann. Ein weißes licht zeigt <strong>dem</strong> Talfahrer an, dass er der<br />

Bergfahrt gewahrschaut wird. Mit zusätzlichen Tageslichtsignalen wird der Schiffahrt die<br />

Sperrung der Tal- oder Bergfahrt bzw. einige Besonderheiten angezeigt. Auch diese Laternen<br />

unterliegen einer Überwachung, um bei Ausfällen automatisch <strong>auf</strong> das Reservelicht<br />

umzuschalten.<br />

Die Posten der einzelnen Signalstellen können sich über Wechselsprechanlagen leicht<br />

verständigen. Die zwischen den einzelnen Signalstellen verl<strong>auf</strong>enden Kabel werden ständig<br />

<strong>auf</strong> Störungen überwacht. Bei Netzausfall läuft automatisch ein Notstromaggregat an.<br />

3.6 S c h i f f a h r t s z e I c h e n a n S c h i f f s s c h l e u s e n<br />

3.6.1 Verkehrsregelung<br />

Die Verkehrsregelung unterscheidet sich von <strong>dem</strong> Wahrschaudienst dadurch, dass die<br />

Schiffe bestimmte Anweisungen erhalten. Diese Anweisungen erfolgen <strong>auf</strong>gr<strong>und</strong> der jeweiligen<br />

Verkehrslage oder nach festen Regeln. Die Entscheidung zu diesen Anweisungen<br />

wird nach Informationen über den Verkehr getroffen.<br />

Eine derartige Verkehrsregelung wird im Allgemeinen an Schleusen ausgeübt. Das<br />

Schleusenpersonal hat die Schützen <strong>und</strong> Tore der Schleusen zu bedienen, zu entscheiden,<br />

wie die Schleusenkammern belegt werden sollen <strong>und</strong> die Signale für die Verkehrsre-<br />

10


gelung zu schalten. Die einzelnen Tätigkeiten werden von einem zentralen Steuerstand<br />

aus im Einmann-Betrieb in Gang gesetzt bzw. geregelt <strong>und</strong> soweit zusammengefasst,<br />

dass der Schleusenbeamte durch Druckknopfbetätigung lediglich den Eingangsimpuls für<br />

den sonst automatischen Abl<strong>auf</strong> gibt. Für diesen zentral gesteuerten Betrieb bedarf es jedoch<br />

entsprechender <strong>technische</strong>r Voraussetzungen.<br />

3.6.2 Fernsehen<br />

Die Übersicht über die ankommenden Schiffe ist in den meisten Fällen durch Augenbeobachtung<br />

gegeben. An solchen Stellen, bei denen durch Unübersichtlichkeit des Fahrwassers<br />

oder Brücken die Sicht von <strong>dem</strong> Zentralstand verdeckt ist, haben sich Fernsehanlagen<br />

bewährt, weil sie nicht nur die Quantität der Schiffe, sondern im Bild auch die Größe<br />

erkennen lassen. Sie sind auch erforderlich, um <strong>dem</strong> Schleusenbetriebspersonal Einsicht<br />

in die Torkammern zu geben, wenn der Schleusungsvorgang eingeleitet werden soll, um<br />

eine kritische Fahrzeuglage in den Schleusen im Sinne einer sicheren Verkehrsentwicklung<br />

zu erkennen. Die verwendeten Aufnahmeröhren in den Fernsehkameras haben eine<br />

hohe Lichtempfindlichkeit, die eine gute Bildwiedergabe auch bei Dunkelheit bei eingeschalteter<br />

Schleusenbeleuchtung <strong>auf</strong>weist, so dass eine Zusatzbeleuchtung in der Regel<br />

nicht notwendig ist. Als Sichtgeräte werden die Monitore jeweils beiderseits des Steuerpultes,<br />

gegebenenfalls an der Decke mit neigbarem Oberteil so angeordnet, dass die unmittelbare<br />

Sicht vom Schleusensteuerhaus <strong>auf</strong> die Schleuse nicht beeinträchtigt wird.<br />

Die meist in den Bereichen Unterer Vorhafen, Schleusenkammer <strong>und</strong> Oberer Vorhafen<br />

verwendeten Lautsprecher werden so angeordnet, dass eine gleichmäßige Beschallung<br />

der einzelnen Bereiche gewährleistet wird.<br />

3.6.3 Schleusenanlagenbeleuchtung<br />

Die Beleuchtung von Schleusen, Leitwerken <strong>und</strong> Vorhäfen soll gewährleisten, dass sowohl<br />

das Schleusen als auch der Schiffsverkehr in den Vorhäfen bei Dunkelheit sicher <strong>und</strong><br />

schnell verl<strong>auf</strong>en. Zu diesem Zweck muss insbesondere an den Bedienungs- <strong>und</strong> Beobachtungsständen,<br />

<strong>auf</strong> der Schleusenplattform, an den Kammerwänden, Leitwerken <strong>und</strong><br />

Anlegestellen ausreichendes Sehen möglich sein.<br />

Schleusen- <strong>und</strong> Vorhafenbeleuchtungsanlagen sollen nicht nur beleuchtungstechnisch<br />

richtig bemessen sein, sondern sich auch am Tage gut in das Landschaftsbild einfügen.<br />

Während des Durchschleusens ändert sich der Adaptationszustand der Augen des<br />

Schiffsführers. Beim Anl<strong>auf</strong>en eines Vorhafens ist das Auge im Allgemeinen weitgehend<br />

dunkel adaptiert. Da es sich bei Weiterfahrt an ein höheres Beleuchtungsniveau anpassen<br />

muss, sind die Beleuchtungsstärken am Anfang der Vorhäfen klein zu halten. Sie sollen<br />

bis zur Einfahrt in die Schleuse ansteigen <strong>und</strong> an den Toren sowie in der Schleusenkammer<br />

die höchsten Werte erreichen. Die Abstufung der Beleuchtungsstärken ist besonders<br />

für die Ausfahrt aus der Schleusenkammer wichtig, da das Auge zum Adaptieren von Hell<br />

<strong>auf</strong> Dunkel mehr Zeit benötigt als von Dunkel <strong>auf</strong> Hell. Würde die Vorhafenbeleuchtung in<br />

der Nähe der Tore fehlen, wäre das Sehen des Schiffsführers beim Verlassen der Schleusenkammer<br />

stark behindert. Für das Umadaptieren der Augen nach Verlassen der<br />

Schleusenkammer ist eine Strecke von mindestens 150 m Länge erforderlich.<br />

Auf den Kammerwänden richtet sich das Beleuchtungsniveau nach Fallhöhe der Schleuse:<br />

Größere Fallhöhen erfordern höhere Beleuchtungsstärken als kleine Fallhöhen.<br />

Durch geeignete Lichtstärkeverteilung <strong>und</strong> Anordnung der Leuchten, Lichtpunkthöhe <strong>und</strong><br />

Lichtpunktabstand wird eine bestimmte Gleichmäßigkeit der Beleuchtung angestrebt.<br />

Lampen oder Leuchten können sich <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Wasser spiegeln <strong>und</strong> Blendung verursachen,<br />

welche die Sehfunktion beeinträchtigt. Die Spiegelungen sind umso weniger störend, je<br />

höher das allgemeine Beleuchtungsniveau ist <strong>und</strong> je geringer Leuchtdichte <strong>und</strong> Größen<br />

der Spiegelungsflächen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Wasser sind. Da die Leuchten auch unter Einsatz besonderer<br />

Hilfsmittel vielfach nur schwer zugänglich sind, werden Lampen mit langer Lebens-<br />

11


dauer eingesetzt. Hierfür eignen sich vorzugsweise die Natriumdampf-Niederdrucklampen,<br />

die ein gelbes monochromatisches licht abgeben <strong>und</strong> außer<strong>dem</strong> die Vorteile verhältnismäßig<br />

geringer Leuchtdichte <strong>und</strong> großer Lichtausbeute haben. Als Leuchten kommen breit<br />

strahlende, den oberen Halbraum abschirmende Leuchten zum Einsatz. Die Maste sind<br />

als abklappbare Auslegermaste ausgeführt <strong>und</strong> sind stets in oder hinter der Pollerreihe<br />

<strong>auf</strong>gestellt, so dass das Belegen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Poller nicht behindert wird.<br />

3.6.4 Schleusensignale<br />

Die gezeigten Leuchtsignale, vgl. Tab. 2, haben die Aufgabe, <strong>dem</strong> Schiffsführer Informationen<br />

für sein Verhalten bezüglich Einfahrt, Ausfahrt <strong>und</strong> Richtung zu geben. Sie unterscheiden<br />

sich durch Farbe des Lichtes, Form der leuchtenden Fläche <strong>und</strong> Art der zeitlichen<br />

Darbietung des Lichtes, d. h. ohne oder mit Taktkennung.<br />

Als Signalleuchte wird im Allgemeinen die auch in der Eisenbahnsignaltechnik eingesetzte<br />

Leuchte verwendet. Die Verteilung des die Leuchten verlassenden Lichtes kann durch<br />

verschiedenartige Streuscheiben wesentlich verändert <strong>und</strong> dadurch den örtlichen Anforderungen<br />

angepasst werden. Um das Erkennen der Signallichter besonders bei großen Um-<br />

12


feldleuchtdichten am Tage zu verbessern, ist jede Signalleuchte mit einer mattschwarzen<br />

achteckigen Blende als Hintergr<strong>und</strong>fläche umgeben (Abb. 17). r<br />

Abb. 17 Signalleuchten<br />

<strong>und</strong> Kontrastblenden für<br />

Lichtsignale<br />

Der Anbau von Schuten (Abschirmblenden) verhindert Blendungen, störende Lichtreflexe<br />

<strong>und</strong> einen falschen Signalbegriff vortäuschendes Phantomlicht. Durch Neigung des Abschlussglases<br />

um 150 nach hinten wird Reflexlicht vermieden. Die erforderlichen Lichtstärken<br />

für Tag- <strong>und</strong> Nachtbeobachtung <strong>und</strong> die zulässige Lichtstärke zum Vermeiden von<br />

Blendung wird über den Lampenstrom eingestellt. Wie die Werte für die Schwellenbeleuchtungsstärken<br />

für Tag- <strong>und</strong> Nachtbeobachtung verhalten sich die dazu benötigten<br />

Lichtstärken wie 5000:l.<br />

Die Schaltanlagen sind nach sicherheits<strong>technische</strong>n Gr<strong>und</strong>sätzen konzipiert, so dass z. B.<br />

- für das Schalten der Signalleuchten für ein Signalbild stets zwei Tasten<br />

gemeinsam betätigt werden müssen<br />

- nach Unterbrechung des Betriebes der Lichtsignalanlage die Signale automatisch<br />

so geschaltet werden, dass keine Schiffsbewegung zulässig ist<br />

- grünes Licht erst dann einschaltbar ist, wenn das Schleusentor in geöffneter End-<br />

Stellung einen elektrischen Kontakt betätigt hat.<br />

3.6.5 Schleuseneinfahrtshilfen<br />

Einfahrtshilfen markieren die Einfahrtsöffnungen an den Schleusenhäuptern <strong>und</strong>/oder bezeichnen<br />

die Schleusenachse. Sie sind besonders dann erforderlich, wenn die Einfahrtöffnungen<br />

der Schleusenhäupter von Leerfahrzeugen nicht ausreichend zu erkennen sind<br />

<strong>und</strong> wenn die Schleusenkammer aus einer Kurve anzusteuern ist. Die Einfahrtsöffnungen<br />

an den Schleusenhäuptern werden durch <strong>auf</strong>fällige Aufsichtfarbe oder durch besonders<br />

<strong>auf</strong>gestellte Marken markiert. Die Schleusenachse kann durch eine in der Schleusenachse<br />

<strong>auf</strong>gestellte vordere untere, z. B. in I-Form, <strong>und</strong> eine hintere obere Markierung, z. B. in V-<br />

Form (Abb. 18), bezeichnet werden, die zum guten Erkennen bei Nacht <strong>und</strong> unsichtigem<br />

Wetter in der Regel selbstleuchtend sind <strong>und</strong> wie Unter- <strong>und</strong> Oberfeuer eines Richtfeuers<br />

wirken: Einem links von der Achse fahrenden Schiffsführer stellen sich die "V" - <strong>und</strong> "I"-<br />

Marke in der in Abb. 19 gezeigten Weise dar.<br />

13


Abb. 18 Einfahrtshilfen bei Schiffsschleusen<br />

Um <strong>auf</strong> die Achse zu gelangen, muss er<br />

sein Schiff nach rechts oder in Richtung<br />

der Ablage der Untermarke zur Obermarke<br />

steuern.<br />

Zum besseren Erkennen am Tage werden<br />

die Marken - ähnlich den Schleusensignalen<br />

- mit mattschwarzen Blenden<br />

als Hintergr<strong>und</strong>fläche versehen.<br />

Abb. 19 Bezeichnung der Schleusenachse<br />

mit Richtfeuer'<br />

3.7 D e t a i l p r o b I e m e b e i V i s u e l l e n S c h i f f a h r t s z e i c h e n<br />

3.7.1 Farben<br />

Für Verkehrszeichen im allgemeinen sind die zulässigen Farbbereiche der gestatteten<br />

Aufsichtfarben national <strong>und</strong> international festgelegt unter Berücksichtigung der Art der Beleuchtung,<br />

der Anzahl der in einem Signalsystem verwendeten Farben sowie einer größtmöglichen<br />

Wahrscheinlichkeit, diese Farben sicher erkennen zu können.<br />

Neben der geometrischen Form eines Zeichens <strong>und</strong> seiner Beschriftung vermittelt die<br />

Farbe nur einen Teil seines gesamten Informationsinhaltes. Bei mehrfarbigen Zeichen<br />

hängt das Wahrnehmen, das Farben- <strong>und</strong> Formenerkennen sowie das lesen der Beschriftung<br />

in erster Linie von den Farb- <strong>und</strong> Leuchtdichtekontrasten der Farbkombinationen <strong>auf</strong><br />

der Zeichenfläche ab. Bei den selten vorkommenden einfarbigen Zeichen, z. B. Tonnen,<br />

wird das Formen- <strong>und</strong> Farbenerkennen in erster Linie durch den Farb- <strong>und</strong>/oder Leuchtdichtekontrast<br />

zwischen <strong>dem</strong> Zeichen <strong>und</strong> seinem Umfeld bestimmt.<br />

Die zum sicheren Erkennen der Zeichen benötigten leuchtdichten richten sich nach den<br />

verschiedenen Verkehrs- <strong>und</strong> Beobachtungsverhältnissen, z. B. Verkehrsgeschwindigkeit,<br />

Leseentfernung, Umfeldleuchtdichte sowie Größe des Zeichens. Daher gilt der Gr<strong>und</strong>satz,<br />

die Anzahl der in einem System verwendeten Farben so klein wie möglich zu wählen,<br />

denn die Wahrscheinlichkeit der Verwechslung farbiger Zeichen ist umso geringer, je weniger<br />

Farben ein System enthält <strong>und</strong> je weiter die Farbörter voneinander entfernt sind.<br />

Für ortsfeste Signallichter, z. B. an Schleusen wird ein Lichtsignalsystem mit drei Farben<br />

verwendet, das die Farben Rot, Grün <strong>und</strong> als Zwischenfarbe Weiß enthält. Für Signallichter<br />

an den Wasserfahrzeugen wird ein Lichtsignalsystem mit 5 Farben verwendet, das die<br />

Farben Rot, Geld, Grün, Blau <strong>und</strong> Weiß enthält. Alle Farben müssen innerhalb internatio-<br />

14


nal festgelegter Farbbereiche liegen, die einen Kompromiss zwischen zuverlässigem<br />

Farberkennen <strong>und</strong> den praktischen Herstellungsmöglichkeiten der Farben darstellen.<br />

Um auch nach Eintritt der Dunkelheit <strong>und</strong> auch unter erschwerten Wahrnehmungsbedingungen<br />

Tafelzeichen aus vorgegebener Entfernung hinreichend sicher erkennen, zu können,<br />

werden sie beleuchtet (Abb. 20). Hierbei kann sich durch die künstliche Lichtquelle, z.<br />

B. Glühlampe oder Gasglühkörper, der Farbeindruck ändern. Es ist daher vorgeschrieben,<br />

welche Lampentypen der entsprechenden Lichtart für Tafelzeichen mit den Farben Rot<br />

oder Gelb bzw. Blau oder Grün zu verwenden sind.<br />

Abb. 20 Kennzeichnung von Brückenöffnungen<br />

Im Straßenverkehr werden für diese Aufgabe vorwiegend retroreflektierende Materialien<br />

eingesetzt. Diese Reflexstoffe sind licht<strong>technische</strong> Baustoffe, die das <strong>auf</strong> Ihre Oberfläche<br />

fallende Licht (z. B. von einem Scheinwerfer eines sich nähernden Schiffes) um 1800 umkehren<br />

<strong>und</strong> mit einer gewissen Streuung zur Lichtquelle zurückwerfen. Eine zusätzliche<br />

stationäre Beleuchtung, z. B. Uferbeleuchtung, trägt im Allgemeinen nur wenig zur Zeichenleuchtdichte<br />

bei. Diese Reflexstoffe werden nur <strong>auf</strong> nicht stark befahrenen Revieren<br />

verwendet, weil bei stärkerem Schiffsverkehr durch den Gebrauch der Scheinwerfer gegenseitige<br />

<strong>und</strong> bei zur Schiffahrtsstraße parallel verl<strong>auf</strong>enden Straßen <strong>und</strong> Bahnlinien einseitige<br />

Störungen <strong>auf</strong>treten können.<br />

Als rote Farbe wird an schwimmenden <strong>und</strong> festen Schiffahrtszeichen häufig die Tagesleuchtfarbe<br />

eingesetzt, die nicht nur bei Tageslicht, sondern auch bei schwacher Beleuchtung<br />

in der Dämmerung oder bei trübem Wetter weit früher als die rote Aufsichtfarbe zu<br />

erkennen ist.<br />

Diese Tagesleuchtfarben enthalten sogenannte Leuchtpigmente, die durch den Ultraviolettgehalt<br />

des Tageslichts angeregt im sichtbaren Bereich Licht abgeben. Zur Reflexion tritt<br />

als eine Emission, die diese Farben im Vergleich zu normalen Anstrichfarben heller <strong>und</strong><br />

damit <strong>auf</strong>fälliger erscheinen lassen. Die in Tagesleuchtfarben verwendeten Leuchtpigmente<br />

sind über längere Zeit jedoch nicht UV-stabil, so dass sie in wesentlich kürzerer Zeit die<br />

Aufsichtfarbe eines Gegenstandes verändern, z. B. durch Ausbleichen, als normale Anstrichfarben.<br />

Eine besondere Präparation, eine UV-Stabilisierung <strong>und</strong> die lack<strong>technische</strong><br />

Verarbeitung in einem festgelegten Anstrichsystem sind die Voraussetzungen für eine<br />

wetterbeständige, lichtechte Lackierung.<br />

3.7.2 Blendung<br />

Zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld eines Schiffsführers können Blendung<br />

hervorrufen, die eine Herabsetzung der Sehfunktion, z. B. der Unterschieds- oder Kontrastempfindlichkeit,<br />

der Formempfindlichkeit haben kann. An der Schiffahrtsstraße kann<br />

Blendung <strong>auf</strong> verschiedene Weise verursacht werden. Sie kann durch unsachgemäße Be-<br />

15


leuchtungsanlagen entstehen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn die Straßenbeleuchtung <strong>auf</strong><br />

einer Brücke nicht ausreichend abgeschirmt ist, so dass die Brückendurchfahrt nur<br />

schlecht oder überhaupt nicht zu erkennen ist. Ferner können Beleuchtungsanlagen von<br />

Industrie-, Hafenanlagen, Sportstätten das Erkennen von Lichtsignalen jeder Art mehr o-<br />

der weniger beeinträchtigen. Es können aber auch Lichtsignale selbst Blendung verursachen.<br />

Dieser Fall könnte z. B. eintreten, wenn die Lichtsignale eines für Tagesbeobachtung<br />

betriebenen Lichtsignals bei Dunkelheit zur Vermeidung von Blendung nicht herabgesetzt<br />

werden. Die Blendung muss daher durch geeignete Maßnahmen weitgehend vermieden<br />

werden, um die Sicherheit des Verkehrs nicht zu gefährden. So enthalten die<br />

Lichtsignale wie z. B. an Schleusen-Einfahrtshilfen <strong>und</strong> die Wahrschauregelung mit den<br />

Lichtlinien Einrichtungen, um von Tag- <strong>auf</strong> Nachtbetrieb mit reduzierter Lichtstärke umschalten<br />

zu können.<br />

4. F u n k t e c h n i s c h e S c h i f f a h r t s z e i c h e n<br />

f ü r d i e F a h r t a u f "S i c h t"<br />

4.1 Radar<br />

4.1.1 Radartechnik<br />

Die Radartechnik gibt mittels Impulsen elektromagnetischer Wellen <strong>und</strong> ihrer Reflexion an<br />

der Umgebung unabhängig von den visuellen Sichtverhältnissen (Tag, Nacht, Nebel) diese<br />

Umgebung maßstabgerecht <strong>auf</strong> einem Bildschirm an Bord wieder. Der Schiffsführer<br />

kann so mit dieser Hilfe die Grenzen des Fahrwassers, Hindernisse <strong>und</strong> die Anwesenheit<br />

anderer Schiffe in ihrer Richtung <strong>und</strong> Entfernung zu ihm erkennen, so dass er, ebenso wie<br />

bei der Tagessicht durch das Auge, "mit einem Blick" die wichtigsten Informationen für<br />

seine Fahrt <strong>auf</strong>nehmen kann. Außer<strong>dem</strong> bekommt er oft eine weitere Obersicht als sie aus<br />

der Perspektive seines Steuerstandes durch das Auge möglich ist. Diese Technik begann<br />

man Anfang der 50er Jahre auch <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rhein</strong> anzuwenden. Heute ist der größte Teil<br />

der den <strong>Rhein</strong> befahrenden Schiffe mit entsprechenden Geräten ausgerüstet.<br />

Bei der Anwendung der Radartechnik <strong>auf</strong> den verhältnismäßig engen Binnenwasserstraßen<br />

entstehen im Allgemeinen Einschränkungen <strong>und</strong> auch Probleme.<br />

4.1.2 Radargerät <strong>und</strong> Wendezeiger<br />

Das Unterscheidungsvermögen des Schiffsradargerätes von dicht nebeneinander liegenden<br />

Zielen ist in Abhängigkeit von der verwendeten Wellenlänge <strong>und</strong> der Abmessungen<br />

der Antennen begrenzt. Es ist daher verständlich, dass für die Fahrt <strong>auf</strong> einer verhältnismäßig<br />

engen Wasserstraße dieses Auflösungsvermögen des Schiffsradargerätes in einem<br />

bestimmten Verhältnis zur Fahrwasserbreite stehen muss, da sonst Uferlinie <strong>und</strong> entgegenkommendes<br />

Schiff oder gar zwei nebeneinander im Fahrwasser liegende Schiffe nicht<br />

mehr so unterschieden werden können, dass der Schiffsführer danach seine Manöver<br />

rechtzeitig ausführen kann. Die Zentralkommission für die <strong>Rhein</strong>schiffahrt hat daher durch<br />

<strong>technische</strong> Vorschriften über die Radargeräte die für die Schiffahrt <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rhein</strong> benutzt<br />

werden dürfen, die Eigenschaften genau bestimmt <strong>und</strong> festgelegt.<br />

Ergänzt werden diese Vorschriften durch Bestimmungen darüber, dass ein Wendezeiger,<br />

der die Wendungen des Schiffes schnell <strong>und</strong> eindeutig anzeigt, zusätzlich zu <strong>dem</strong> Radargerät<br />

vorhanden sein muss. Dieses Zusatzgerät ist notwendig, weil die Schiffsbewegung<br />

<strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Schiffsbildschirm in <strong>dem</strong> verhältnismäßig kleinen Maßstab des Bildes, etwa 1<br />

:3.500 bis 1 :14.000, nicht schnell genug erkennbar ist, um die Ruderlage der Schiffsbewegung<br />

anpassen zu können.<br />

4.1.3 Radarziele<br />

An vielen Strecken geben die Echos der Uferlinien von alleinstehenden Bauwerken oder<br />

Bäumen ausreichende Informationen für den Schiffsführer, um sich danach orientieren zu<br />

können. Lediglich an Stellen, wo diese natürlichen Ziele nicht ausreichen, müssen Radarziele<br />

künstlich errichtet werden. Hierzu werden die Fahrwassertonnen <strong>und</strong> Baken über ihre<br />

16


klassische Eigenschaft als visuelle Schiffahrtszeichen hinaus auch als Radarziele ausgebildet.<br />

Sie werden zu diesem Zweck mit Radarreflektoren versehen, die besonders geeignet<br />

sind, Radarimpulse gerichtet <strong>und</strong> mit hohem Reflexionsgrad wieder zurückzuwerfen.<br />

Sie sollen somit die Radarreichweite vergrößern, um das Ziel besser entdecken zu können.<br />

Als eine der wichtigsten Forderungen <strong>auf</strong> schwimmenden Tonnen muss das Rückstrahldiagramm<br />

des Reflektors eine möglichst gleichförmige richtungsunabhängige Charakteristik<br />

<strong>auf</strong>weisen, <strong>und</strong> zwar nicht nur im Azimut, sondern auch in der Elevation bis zur<br />

maximalen Schräglage der Tonne von z. B. 20° oder 30°, damit die Reflexionen unabhängig<br />

von den Bewegungen im Wasser etwa gleich stark sind. Gerade in dieser Eigenschaft<br />

unterscheiden sich die verschiedenen Reflektortypen. Während heute noch teilweise z. B.<br />

<strong>auf</strong> Baken oder an Brückenpfeilern an langen Auslegern, der Oktaeder in VierersteIlung,<br />

im einfacheren Fall gekreuzte Bleche, eingesetzt werden, kann ein aus 6 gleichmäßig <strong>auf</strong><br />

<strong>dem</strong> Umfang verteilten Cornerreflektoren mit asymmetrisch vergrößerten Flächen gebildeter<br />

Reflektor die radar<strong>technische</strong>n Forderungen besser erfüllen (Abb. 21)<br />

Abb.21<br />

Radarreflektor aus 6 Cornerreflektoren<br />

Zur Kennzeichnung von im Fahrwasser stehenden Brückenpfeilern<br />

werden vor den Pfeilern vorzugsweise Reflektoren<br />

an waagerechten Auslegern angebracht oder auch<br />

Schwimmkörper mit Radarreflektoren ausgelegt (Abb. 22).<br />

Abb. 22 Radarreflekloren an Auslegern<br />

zur Kennzeichnung der Brückenpfeiler<br />

Die Radarfahrt kann durch Störechos<br />

im Bereich von Brücken beeinträchtigt<br />

werden. Erfahrungsgemäß<br />

treten bei Brücken mit unten<br />

offenem Brückenkasten <strong>und</strong><br />

parallelen Trägerinnenflächen die<br />

stärksten Radarstörungen <strong>auf</strong>.<br />

Diese Störungen entstehen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

durch Mehrfachreflexionen<br />

des Radarimpulses (Radarstrahles)<br />

an metallischen Flächen entweder innerhalb eines Brückenhohlraumes oder zwischen<br />

zwei Brücken, Brücke <strong>und</strong> Uferbebauung oder Brücke <strong>und</strong> Schiffs<strong>auf</strong>bauten. Beton hingegen<br />

absorbiert einen wesentlichen Teil der einfallenden Radarenergie, so dass Betonbrücken<br />

keine Radarstörungen erzeugen.<br />

Diese Störechos täuschen im Radarbild Scheinziele vor, die als Punktreihen oder als<br />

langgezogene flächenhafte Echos mit unregelmäßiger Struktur <strong>auf</strong>treten (Abb. 23 <strong>und</strong> 24).<br />

Bei starken Radarstörungen dehnen sich die Scheinziele über die gesamte Fahrwasserbreite<br />

aus <strong>und</strong> erreichen eine Länge von 500 m <strong>und</strong> mehr hinter der Brücke. In derartigen<br />

Störbereichen kann der Schiffsführer entgegenkommende Fahrzeuge oder Ankerlieger nur<br />

sehr schwer oder gar nicht erkennen. Er muss die Störzone praktisch "blind" durchfahren.<br />

17


Abb. 23 Entstehung eines Schiffsechos durch Mehrfachreflexionen zwischen den Längsträgern einer Brücke<br />

Abb. 24 Entstehung eines Geisterschiffes durch Reflexionen an einer Brücke<br />

Diese Behinderungen lassen sich durch bau<strong>technische</strong> Maßnahmen, z. B. schließen des<br />

unten offenen Brückenkastens, so dass keine Radarenergie in den Hohlraum eindringen<br />

kann oder Schrägstellen der Trägerinnenflächen, damit die eingedrungene Energie möglichst<br />

sofort wieder nach außen reflektiert wird oder durch Einbau absorbierender Materialien<br />

vermindern bzw. vermeiden.<br />

Zu beachten sind auch Freileitungen, die das Fahrwasser kreuzen. Diese Freileitungen<br />

(Hochspannungsleitungen, Telefonleitungen, Fahrseile, Seilbahnen u. ä.) können durch<br />

die Art ihrer Abbildung <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Bildschirm eines Radargerätes zu Verwechslungen mit<br />

Fahrzeugen oder zu sonstigen Irrtümern Anlass geben. Bei den schräg zur Fahrtrichtung<br />

verl<strong>auf</strong>enden Leitungen kann der Eindruck entstehen, als schneide ein kleines Fahrzeug,<br />

z. B. eine Fähre, von Land kommend den Kurs des eigenen Fahrzeuges. Das der Schiffsbewegung<br />

folgende Scheinziel der Freileitung kann also eine Kollisionsgefahr vortäuschen<br />

<strong>und</strong> den Schiffsführer zu unnötigen, vielleicht sogar Schiff <strong>und</strong> Ladung gefährdenden<br />

Ausweichmanövern veranlassen. Bei einer Leitungsführung senkrecht zur Fahrtrichtung<br />

liegt das „Scheinziel" stets in Fahrtrichtung voraus oder achteraus; Ausweichmanöver<br />

werden vom "Scheinziel" im gleichen Sinne beantwortet.<br />

Da die an Freileitungen entstehenden Reflexionen nicht verhindert werden können, ist es<br />

für die Sicherheit der Radarfahrt notwendig, Freileitungen so zu kennzeichnen, dass sie im<br />

Radarbild eindeutig als solche erkannt werden können <strong>und</strong> die beschriebenen Reflexionen<br />

nicht mehr zu gefährlichen Verwechslungen führen. Dies wird durch eine Anzahl an der<br />

Freileitung befestigter Radarreflektoren erreicht, die die Leitung im Radarbild als "Punktreihe"<br />

sichtbar machen. Ein sich entlang einer solchen "Punktreihe" bewegendes "Scheinziel"<br />

kann dadurch identifiziert werden. Diese schwarz gestrichenen Radarreflektoren, 400<br />

mm große Kugeln, sind so gestaltet, dass in beiden Fahrwasserrichtungen das Maximum<br />

der Rückstrahlkeulen liegt.<br />

Lässt bei einer bestehenden Freileitung die Bemessung der Masten <strong>und</strong> Leitungen das<br />

Anhängen von derartigen Radarreflektoren nicht zu, oder steht dieser Forderung ein unangemessener<br />

Aufwand entgegen, so wird stattdessen die Kennzeichnung der Freileitungskreuzung<br />

durch paarweise an den Ufern ausgelegte gelbe Tonnen mit Radarreflektoren<br />

vorgenommen.<br />

4.1.4 Ausbildung des Schiffsführers<br />

Die Anwendung von Radar für eine sichere Fahrt setzt die Kenntnis des Schiffsführers von<br />

der Arbeitsweise des Radar, der Auswertung des Radarbildes, der Bedienung des Radargerätes,<br />

der Funktion des Wendezeigers sowie der schiffahrts-polizeilichen Vorschriften<br />

für die Fahrt mit Radar voraus. Daher wird in der <strong>Rhein</strong>schiffahrt seit 1965 ein entspre<br />

18


chender Befähigungsnachweis verlangt, der durch eine bei der Wasser- <strong>und</strong> Schiffahrtsverwaltung<br />

abzulegende Prüfung in theoretischer <strong>und</strong> praktischer Hinsicht zu erbringen Ist.<br />

Die Anwendung von Radar wird durch eine<br />

<strong>auf</strong> die Radarfahrt abgestimmte Einrichtung<br />

des Steuerstandes erleichtert. Für den <strong>Rhein</strong><br />

gelten seit 1965 Bedingungen, unter denen<br />

die Schiffsführung bei Radarfahrt durch eine<br />

Person gestattet <strong>und</strong> möglich ist. Der Steuerstand<br />

muss so eingerichtet werden, dass<br />

Radarbild <strong>und</strong> alle für die Fahrt notwendigen<br />

Regelorgane vom Schiffsführer ohne Ortsveränderung<br />

bedient werden können (Abb.<br />

25).<br />

Abb. 25 Moderner Einmannfahrstand<br />

4.2 U K W - S p r e c h f u n k<br />

Durch die Zunahme der radarortenden Schiffahrt, die auch bei unsichtigem Wetter die<br />

Fahrt nicht einstellt, ist es immer notwendiger geworden, zur Verständigung der Fahrzeuge<br />

untereinander <strong>und</strong> mit Dienststellen der Wasser- <strong>und</strong> Schiffahrtsverwaltung Kommunikationsmittel<br />

zu schaffen, die von den Wetterverhältnissen unabhängig sind. Hierzu eignet<br />

sich der UKW-Sprechfunkverkehr, der mit der Beschluss <strong>auf</strong> der Funkverwaltungskonferenz<br />

1967 In Genf allgemein <strong>auf</strong> Binnnschiffahrtsstraßen zur Verbesserung des Schiffsbetriebs<br />

<strong>und</strong> zur Erhöhung der Sicherheit der Fahrzeuge sowie der beförderten Personen<br />

verwendet wird. ,.<br />

Im Rahmen .des Sprechfunks in der <strong>Rhein</strong>schiffahrt (<strong>Rhein</strong>funkdienst) bestehen 5 verschiedene<br />

Verkehrskreise<br />

- öffentlicher Nachrichtenaustausch<br />

(Funkverbindungen mit Sprechstellen des öffentlichen Fernsprechnetzes, d. h. die<br />

Schiffe können mit <strong>dem</strong> öffentlichen Post-Fernsprechnetz verb<strong>und</strong>en werden. Zentrale<br />

Vermittlungs- <strong>und</strong> Oberleitstelle ist "Koblenz Radio" in Koblenz)<br />

- Funkverkehr an Bord<br />

(Funkverbindungen an Bord ein <strong>und</strong> desselben Schiffes bzw. einer Gruppe oder eines<br />

Verbandes)<br />

- Schiff-Hafenbehörde<br />

(Funkverbindung mit Behörden, denen der <strong>technische</strong> Betrieb in den Binnenhäfen<br />

obliegt)<br />

- Schiff-Schiff<br />

(direkte Funkverbindungen zwischen Schiffen).<br />

Der Verkehrskreis dient vor allem bei unsichtigem Wetter, aber durchaus auch bei<br />

klarer Nacht <strong>und</strong> am Tage der Kursabsprache der Schiffe. Bei Nebel ist dieser<br />

Funkdienst bei Begegnungen <strong>und</strong> Oberholungen unentbehrlich. Er erleichtert außer<strong>dem</strong><br />

die Identifizierung der Schiffsziele <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Radarbild.<br />

- Nautische Information<br />

(Funkverbindungen mit der Wasser- <strong>und</strong> Schiffahrtsverwaltung bzw. der Wasserschutzpolizei)<br />

Durch diesen Verkehrskreis soll sichergestellt werden, dass notwendige nautische<br />

Informationen den <strong>auf</strong> der Strecke befindlichen Schiffsführern so rasch wie möglich<br />

bekannt gemacht werden können. Auch sollen Schiffsnotrufe schnell <strong>und</strong> direkt ü-<br />

bermittelt werden können.<br />

19


Als Informationen kommen z. B. in Betracht:<br />

- - Verkehrslage, Verkehrsstörungen, Verkehrssperrungen, Warnungen,<br />

vor allem bei kurzfristig <strong>auf</strong>tretenden Hindernissen<br />

- - Wasserstände, Sichtverhältnisse (Nebelwarnung)<br />

- - rechtzeitige Absprache mit Schleusen über Schiffsabmessungen, Fahrgeschwindigkeiten<br />

<strong>und</strong> dergl. zur verbesserten Betriebsweise der Schleusen.<br />

In den drei zuletzt genannten Verkehrskreisen ist nur die Obermittlung von Nachrichten<br />

zugelassen, die sich ausschließlich <strong>auf</strong> die Fahrt oder die Sicherheit von Schiffen <strong>und</strong>, in<br />

dringenden Fällen, <strong>auf</strong> den Schutz von Personen beziehen. Ausgeschlossen sind insbesondere<br />

Nachrichten privater oder kommerzieller Art über den Betrieb der Schiffe, z. B.<br />

solche über die Versorgung, das Personal, die beförderten Waren, den Uml<strong>auf</strong> der Schiffe<br />

oder die Dispositionen.<br />

Als Rufzeichen wird im Allgemeinen der Schiffsname verwendet, <strong>dem</strong> zur Vermeidung von<br />

Irrtümern der Schiffstyp oder die Reedereizugehörigkeit hinzugefügt wird.<br />

Mit einem Dringlichkeitsanruf bzw. Notgespräch muss der Schiffsführer bei schwerer <strong>und</strong><br />

unmittelbarer Gefahr für Leib <strong>und</strong> Leben oder für das Schiff selbst, für andere Schiffe, für<br />

Ufergebiete oder für das Gewässer alle zur Verfügung stehenden Nachrichtenmittel benutzen,<br />

um <strong>auf</strong> die entstehende Gefahr <strong>auf</strong>merksam zu machen <strong>und</strong> größere Schäden abzuwenden.<br />

Ein Notgespräch beginnt immer mit <strong>dem</strong> Dringlichkeitszeichen „PAN PAN<br />

PAN PAN PAN PAN“. Hier steht nach <strong>dem</strong> endgültigen Aufbau des Systems eine Einrichtung<br />

an jeder Stelle des <strong>Rhein</strong>s zur Verfügung, die vergleichbar ist mit <strong>dem</strong> Sicherheitssystem<br />

an Land, wie Notrufsäulen an der Autobahn oder <strong>dem</strong> Notruf 110.<br />

Die Leistungsfähigkeit der bestehenden Dienste <strong>und</strong> die zügige Abwicklung des Funkverkehrs<br />

hängen im Wesentlichen von der genauen Einhaltung der Sprechdisziplin ab. Ein<br />

Gespräch zu der Situation, dass das Motorschiff Sylvia die Schleuse Iffezheim ruft, könnte<br />

beispielsweise durchgeführt werden:<br />

Anruf des Schiffes:<br />

Schleuse Iffezheim<br />

hier ist<br />

Motorschiff Sylvia<br />

beladen talfahrend bei Hügelsheim<br />

können wir in die Schleuse einfahren<br />

bitte kommen.<br />

Schleuse antwortet:<br />

Motorschiff Sylvia<br />

hier ist<br />

Schleuse Iffezheim<br />

die Schleuse wird klargemacht<br />

die Bergfahrt fährt aus<br />

Ende.<br />

Den ortsfesten Sendefunkanlagen, das sind derzeitig 12 Schleusen <strong>und</strong> 4 Landstationen<br />

am Niederrhein, ist ein bestimmter Kanal zugewiesen.<br />

Die <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rhein</strong> gemessenen Funkfelddämpfungen weisen <strong>auf</strong> den einzelnen Abschnitten<br />

sehr unterschiedliche Werte <strong>auf</strong>. An einigen Stellen, insbesondere wegen des tief eingeschnittenen<br />

<strong>und</strong> stark gew<strong>und</strong>enen <strong>Rhein</strong>tales, werden die Funkfelddampfungen so<br />

groß, dass man auch mit hohen Sendeleistungen die gewünschte Entfernung zwischen<br />

zwei Schiffen von ca. 5 km nicht überbrücken kann. Hier ist eine Relaisstrecke erforderlich<br />

geworden, die aus zwei landfesten Funkanlagen besteht. Sie überbrückt das „Empfangsloch“,<br />

in <strong>dem</strong> die eine Anlage den Ruf eines Schiffes empfängt, über Kabel an die zweite<br />

Anlage weitergibt <strong>und</strong> dort der Ruf wieder ausgestrahlt wird. Das Antwortsignal geht rück-<br />

20


wärts an das rufende Schiff zurück. Außer<strong>dem</strong> erhält der Schiffsführer eine Information<br />

darüber, ob die Relaisstrecke betriebsklar ist.<br />

Im Hinblick <strong>auf</strong> die Bedeutung der Nautischen Information für die Sicherheit der Schiffahrt<br />

enthält die <strong>Rhein</strong>schiffahrts-Polizeiverordnung Ausrüstungsvorschriften für bestimmte<br />

Fahrzeuge. So dürfen Fahrzeuge nur dann mit Radar fahren, wenn sie mit einer entsprechenden<br />

Sprechfunkanlage ausgerüstet sind. Das gleiche gilt für die Triebfahrzeuge von<br />

starren gekuppelten Verbänden, Schlepp- oder Schubverbänden von mehr als 110 m länge.<br />

Sprechfunkwahrschau<br />

Bei der Fahrt mit Radar erscheinen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Radarbildschirm die Wahrsch<strong>auf</strong>löße (s. 3.3),<br />

ohne dass ihre Informationsaussage erkannt werden kann. Den Radarfahrern wird in diesem<br />

Fall die Signalbedeutung über Sprechfunk mitgeteilt. Zu diesem Zweck ist <strong>auf</strong> <strong>dem</strong><br />

Wahrsch<strong>auf</strong>loß ein automatisch arbeitender Sprechfunksender mit einer Endlosschleife<br />

montiert - ähnlich den Ansagediensten der Post über Telefon. Ein solcher Text kann z. B.<br />

lauten:<br />

"An alle! Wahrsch<strong>auf</strong>loß bei <strong>Rhein</strong>-km 510.730.<br />

Durchfahrt zwischen Floß <strong>und</strong> rechtem Ufer gesperrt".<br />

5. Ausblick<br />

Der Schwerpunkt der Investitionen bei allen Binnenschiffahrtsstraßen wird in Zukunft weniger<br />

bei den Neu- <strong>und</strong> Erweiterungsbauten liegen als vielmehr bei den Ersatzbauten <strong>und</strong><br />

der Unterhaltung des vorhandenen Netzes.<br />

Der Verkehr von Schiffen, die gefährliche Ladung transportieren, nimmt zu <strong>und</strong> damit auch<br />

die Gefahren, die aus solchen Schiffsverkehren erwachsen können. Für die nahe Zukunft<br />

wird es daher eine wesentliche Aufgabe sein, den Schiffsverkehr nicht nur so wirtschaftlich<br />

sondern auch so sicher wie möglich zu gestalten.<br />

**************<br />

Quelle: Beiträge zur <strong>Rhein</strong>k<strong>und</strong>e<br />

<strong>Rhein</strong>-Museum Koblenz 1982<br />

<strong>Peter</strong> <strong>Haas</strong> 2009<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!