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Peter Haas Schifffahrtszeichen auf dem Rhein und deren technische ...

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Abb. 23 Entstehung eines Schiffsechos durch Mehrfachreflexionen zwischen den Längsträgern einer Brücke<br />

Abb. 24 Entstehung eines Geisterschiffes durch Reflexionen an einer Brücke<br />

Diese Behinderungen lassen sich durch bau<strong>technische</strong> Maßnahmen, z. B. schließen des<br />

unten offenen Brückenkastens, so dass keine Radarenergie in den Hohlraum eindringen<br />

kann oder Schrägstellen der Trägerinnenflächen, damit die eingedrungene Energie möglichst<br />

sofort wieder nach außen reflektiert wird oder durch Einbau absorbierender Materialien<br />

vermindern bzw. vermeiden.<br />

Zu beachten sind auch Freileitungen, die das Fahrwasser kreuzen. Diese Freileitungen<br />

(Hochspannungsleitungen, Telefonleitungen, Fahrseile, Seilbahnen u. ä.) können durch<br />

die Art ihrer Abbildung <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Bildschirm eines Radargerätes zu Verwechslungen mit<br />

Fahrzeugen oder zu sonstigen Irrtümern Anlass geben. Bei den schräg zur Fahrtrichtung<br />

verl<strong>auf</strong>enden Leitungen kann der Eindruck entstehen, als schneide ein kleines Fahrzeug,<br />

z. B. eine Fähre, von Land kommend den Kurs des eigenen Fahrzeuges. Das der Schiffsbewegung<br />

folgende Scheinziel der Freileitung kann also eine Kollisionsgefahr vortäuschen<br />

<strong>und</strong> den Schiffsführer zu unnötigen, vielleicht sogar Schiff <strong>und</strong> Ladung gefährdenden<br />

Ausweichmanövern veranlassen. Bei einer Leitungsführung senkrecht zur Fahrtrichtung<br />

liegt das „Scheinziel" stets in Fahrtrichtung voraus oder achteraus; Ausweichmanöver<br />

werden vom "Scheinziel" im gleichen Sinne beantwortet.<br />

Da die an Freileitungen entstehenden Reflexionen nicht verhindert werden können, ist es<br />

für die Sicherheit der Radarfahrt notwendig, Freileitungen so zu kennzeichnen, dass sie im<br />

Radarbild eindeutig als solche erkannt werden können <strong>und</strong> die beschriebenen Reflexionen<br />

nicht mehr zu gefährlichen Verwechslungen führen. Dies wird durch eine Anzahl an der<br />

Freileitung befestigter Radarreflektoren erreicht, die die Leitung im Radarbild als "Punktreihe"<br />

sichtbar machen. Ein sich entlang einer solchen "Punktreihe" bewegendes "Scheinziel"<br />

kann dadurch identifiziert werden. Diese schwarz gestrichenen Radarreflektoren, 400<br />

mm große Kugeln, sind so gestaltet, dass in beiden Fahrwasserrichtungen das Maximum<br />

der Rückstrahlkeulen liegt.<br />

Lässt bei einer bestehenden Freileitung die Bemessung der Masten <strong>und</strong> Leitungen das<br />

Anhängen von derartigen Radarreflektoren nicht zu, oder steht dieser Forderung ein unangemessener<br />

Aufwand entgegen, so wird stattdessen die Kennzeichnung der Freileitungskreuzung<br />

durch paarweise an den Ufern ausgelegte gelbe Tonnen mit Radarreflektoren<br />

vorgenommen.<br />

4.1.4 Ausbildung des Schiffsführers<br />

Die Anwendung von Radar für eine sichere Fahrt setzt die Kenntnis des Schiffsführers von<br />

der Arbeitsweise des Radar, der Auswertung des Radarbildes, der Bedienung des Radargerätes,<br />

der Funktion des Wendezeigers sowie der schiffahrts-polizeilichen Vorschriften<br />

für die Fahrt mit Radar voraus. Daher wird in der <strong>Rhein</strong>schiffahrt seit 1965 ein entspre<br />

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