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Peter Haas Schifffahrtszeichen auf dem Rhein und deren technische ...

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In <strong>dem</strong> Bestreben, <strong>auf</strong> allen Binnenschiffahrtsstraßen möglichst einheitliche Schiffahrtszeichen<br />

vorzufinden, die auch allen Besonderheiten in den einzelnen Stromgebieten gerecht<br />

werden, hat das Inland Transport Committee der UN-Economic Commission for Europe<br />

(ECE) erste Empfehlungen im Jahre 1957 herausgegeben <strong>und</strong> 1976 überarbeitet.<br />

Diese Empfehlungen - mit Kurzbezeichnung SIGNI (Signs and Signals on Inland Waterways)<br />

- basieren <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> "Genfer maritime System", das <strong>auf</strong> Veranlassung des Völkerb<strong>und</strong>es<br />

als Konzept für die Anwendung einheitlicher Bezeichnungsregeln im Jahre 1936<br />

erarbeitet wurde. Im Hinblick dar<strong>auf</strong>, dass Binnenschiffe in zunehmen. <strong>dem</strong> Maße in Küstengewässern<br />

verkehren <strong>und</strong> Seeschiffe in Binnenschifffahrtsstraßen einl<strong>auf</strong>en, wird z. Z.<br />

an der Anpassung der SIGNI-Empfehlungen an das neue IAlA-Betonnungssystem (IAlA =<br />

International Association of Lighthouse Authorities) gearbeitet.<br />

Als generelle Änderungen werden diskutiert bzw. sind beabsichtigt:<br />

- Ersatz der Anstrichfarbe Schwarz durch Grün<br />

- Wegfall der schwarz-weiß <strong>und</strong> rot-weiß waagerecht gestreiften Spierentonnen als Seitenbezeichnung<br />

der für die durchgehende Schiffahrt vorgehaltenen Fahrrinne <strong>und</strong><br />

Verwendung dieser Spierentonnen ausschließlich zur Hindernisbezeichnung<br />

- Wegfall des weißen lichtes für die Fahrrinnenseiten- <strong>und</strong> Hindernisbezeichnung bei<br />

Nacht.<br />

Die beiden letzten Änderungen werden heute bereits bei der Bezeichnung des <strong>Rhein</strong>s angewandt.<br />

Diese SIGNI-Empfehlungen wurden von der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland angenommen<br />

<strong>und</strong> dienten als Gr<strong>und</strong>lage für die "Umstellung der Schiffahrtszeichen <strong>auf</strong> das internationale<br />

Bezeichnungssystem <strong>auf</strong> den deutschen Binnenwasserstraßen". Noch sind allerdings<br />

nicht alle bisher empfohlenen Zeichen in die <strong>Rhein</strong>- <strong>und</strong> die übrigen Schiffahrtspolizeiverordnungen<br />

<strong>auf</strong>genommen worden. Die noch nicht enthaltenen Zeichen können erst dann<br />

<strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rhein</strong> eingesetzt werden, wenn die Revision der <strong>Rhein</strong>SchPV <strong>auf</strong> der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Europäischen Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung (Code Europeen des Voies de Navigation<br />

Interieure, CEVNI) abgeschlossen ist.<br />

Die SIGNI-Empfehlungen enthalten Zeichen für die Bezeichnung<br />

a) der Schiffahrtsstraße (Strecke)<br />

b) von Bauwerken (Brücken, Schleusen, Wehre u. a.)<br />

c) besondere Zeichen für Strecke <strong>und</strong> Bauwerke.<br />

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