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Amtsblatt 50 / 2013 - Schwanau

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Freitag, den 13.12.<strong>2013</strong> Seite 4<br />

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben<br />

sind bis spätestens zwei Wochen nach<br />

Ende der Auslegungsfrist bei der Gemeinde<br />

<strong>Schwanau</strong> oder beim Landratsamt Ortenaukreis,<br />

Badstraße 20, 77652 Offenburg,<br />

schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden<br />

erforderlichenfalls die rechtzeitig erhobenen<br />

Einwendungen gegen den Plan und<br />

die Stellungnahmen der Behörden zu dem<br />

Plan mit dem Träger des Vorhabens, den<br />

Behörden, den Betroffenen sowie den Personen,<br />

die Einwendungen erhoben haben,<br />

erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens<br />

eine Woche vorher ortsüblich bekannt<br />

gemacht. Die Behörden, der Träger<br />

des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen<br />

erhoben haben, werden von dem<br />

Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben<br />

eines Beteiligten im Erörterungstermin<br />

kann auch ohne ihn verhandelt werden.<br />

Wir weisen darauf hin, dass<br />

1. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten<br />

Frist wegen nachteiliger Wirkungen<br />

der Benutzung Aulagen nur<br />

verlangt werden können, wenn der Betroffene<br />

die nachteiligen Wirkungen während<br />

des Verfahrens nicht voraussehen<br />

konnte;<br />

2. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten<br />

Frist eingehende Anträge auf<br />

Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung<br />

in demselben Verfahren nicht<br />

berücksichtigt werden;<br />

3. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen<br />

ausgeschlossen sind, die<br />

nicht auf besonderen privatrechtlichen<br />

Titeln beruhen;<br />

4. bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin<br />

auch ohne ihn verhandelt<br />

werden kann;<br />

5. wenn mehr als <strong>50</strong> Benachrichtigungen<br />

oder Zustellungen vorzunehmen sind,<br />

- die Personen, die Einwendungen erhoben<br />

haben, von dem Erörterungstermin<br />

durch öffentlicheBekanntmachung benachrichtigt<br />

werden können,<br />

- die Zustellung der Entscheidung über<br />

die Einwendungen durch öffentliche<br />

Bekanntmachung ersetzt werden kann.<br />

<strong>Schwanau</strong>, 11.12.<strong>2013</strong><br />

gez.<br />

Brucker, Bürgermeister<br />

Grenzübergang Nonnenweier<br />

gesperrt<br />

Aufgrund von Unterhaltungsarbeiten an den<br />

Rheinwehren auf der französischen Rheinseite<br />

wird der Grenzübergang Nonnenweier<br />

(L 100/RD 426) voraussichtlich in der Zeit<br />

vom 09. Dezember <strong>2013</strong> bis 13. Dezember<br />

<strong>2013</strong>, jeweils nachts zwischen 21:00 Uhr<br />

und 05:00 Uhr voll gesperrt. Näheres dazu<br />

im kommenden <strong>Amtsblatt</strong>.<br />

Wichtig: Letzte Möglichkeit<br />

zur Selbstablesung der<br />

Wasser/Abwasserzähler<br />

Wasseruhrenablesung <strong>2013</strong><br />

Die Ablesung der Wasserzähler in der Gemeinde<br />

<strong>Schwanau</strong> wird auch in diesem Jahr<br />

in Form der Selbstablesung durchgeführt.<br />

Alle Eigentümer werden gebeten, ihre Zähler<br />

selbst abzulesen und die Zählerstände<br />

der Gemeindeverwaltung spätestens bis<br />

Freitag, den 20.12.2012 mitzuteilen.<br />

Sie gehen bei der Ablesung wie folgt vor:<br />

1. Sie überprüfen die Zählernummer<br />

2. Sie lesen den aktuellen Stand ab<br />

3. Sie teilen uns Zählernummer, Ablesetag<br />

und Zählerstand, Kundennummer und<br />

Folge bis Freitag, den 20.12.2012 ( allerletzte<br />

Möglichkeit)<br />

Später eingehende Ablesungen können<br />

nicht mehr berücksichtigt werden, hier wird<br />

die Ablesung von der Gemeinde geschätzt.<br />

Die Ableseunterlagen werden Ihnen ab dieser<br />

Woche zugestellt.<br />

Zur Mitteilung des Ableseergebnisses haben<br />

Sie folgende Möglichkeiten:<br />

- Sie tragen die Daten auf einem Vordruck<br />

(Rückantwort Ablesebrief) ein und übersenden<br />

diesen an Gemeinde <strong>Schwanau</strong>,<br />

Kirchstr. 19, 77963 <strong>Schwanau</strong><br />

- Sie übermitteln uns die Daten per Fax an<br />

die Nr. 07824/4009<br />

- Sie übermitteln uns die Daten per e-mail<br />

an langenbach.d@schwanau.de<br />

Wir weisen darauf hin dass nicht gemeldete<br />

Ableser geschätzt werden müssen.<br />

Die Gemeinde <strong>Schwanau</strong> bedankt sich für<br />

Ihre Mithilfe.<br />

Brennholzvergabe<br />

Trotz des schlechten Wetters konnten wir<br />

im Wald schon erste Brennholz-Lose aufarbeiten<br />

und es gibt vor Weihnachten auch<br />

einiges an Schlagraum. Es sollten sich allerdings<br />

jetzt erstmal diejenigen melden, die<br />

dringend darauf angewiesen sind, dass sie<br />

über den Jahreswechsel ihr Holz aufarbeiten.<br />

Erfahrungsgemäß gibt es ab Ende Januar<br />

genug Holz für alle Interessierten.<br />

Allmannsweier und Nonnenweier<br />

Achtung Terminverschiebung:<br />

Leider hat es trotz bester Vorsätze nicht gereicht<br />

diese Woche mit der Schlagraumeinteilung<br />

fertig zu werden.<br />

Der Vergabetermin für Allmannsweier<br />

und Nonnenweier verschiebt sich um<br />

eine Woche.<br />

Am Samstag den 21.12. erfolgt eine Zuteilung<br />

sowohl für Schlagraum an der Autobahn<br />

als auch im Nonnenweirer Rheinwald.<br />

Treffpunkt ist um 16.00 Uhr am Freizeitplatz<br />

Nonnenweier.<br />

Hierzu liegen am Freitag den 20.12.ab<br />

17.00 Uhr Übersichtspläne in den Ortsverwaltungen<br />

von Allmannsweier und Nonnenweier<br />

aus, damit jeder Interessierte Zeit hat,<br />

sich am Samstag die Schlaglächen anzusehen.<br />

Ich selbst werde am Freitag von<br />

17.00 bis 17.45 in Allmannsweier und von<br />

18.00 bis 18.45 in Nonnenweier für Fragen<br />

zur Verfügung stehen. Bei der Zuteilung am<br />

Sonntag wird auch das vorhandene Brennholz<br />

in langer Form verteilt.<br />

Ottenheim Burgerwald und Staatswald<br />

Am Freitag den 20.12. liegen ab 17.00 in<br />

der Ortsverwaltung die Übersichtspläne<br />

aus, von 19.00 bis 20.00 stehe ich für Fragen<br />

zur Verfügung.<br />

Die Zuteilung für Ottenheimerfolgt am<br />

Samstag den 22.12. abends um 18.00. im<br />

Rathaussaal.<br />

Wäldele Wittenweier<br />

Am Samstag den 21.12. gibt es eine erste<br />

Schlagraumzuteilung. Treffpunkt ist um<br />

8.00 Uhr an der Hütte im Wäldele.<br />

Die Aufarbeitung von Brennholz in langer<br />

Form dauert noch etwas.<br />

Freie Zuteilung von Brennholz lang und<br />

Schlagraum am Sonntag 20.12. von 18.00<br />

bis 20.00<br />

Für alle die an den Vergabe-Terminen keine<br />

Zeit haben aber noch vor Drei-König Holz<br />

aufarbeiten wollen bin ich am Sonntag den<br />

20.12. nochmals im Büro.<br />

Hier kann ich dann die Lose zuteilen, die<br />

nicht vergeben wurden.<br />

Kaiserswald<br />

Aufgrund der aktuellen Hiebsplanung gibt<br />

es im Kaiserswald vor Weihnachten deinitiv<br />

kein Holz mehr. Vermutlich kann erst im<br />

Februar Holz zugeteilt werden. Dies gilt sowohl<br />

für Schlagraum als auch für Brennholz<br />

in langer Form.<br />

Am den beiden Montagen 23.12 und<br />

30.12. inden keine Sprechstunden statt

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