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Textliche Darstellungen und Festsetzungen - Schwelm

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- geologische Aufschlüsse in Form von Steinbrüchen zu erhalten <strong>und</strong> von Müllablagerungen<br />

zu befreien;<br />

- Trockenmauern wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für spezielle Pflanzen<strong>und</strong><br />

Tierarten zu erhalten;<br />

- naturnahe Biotope als Lebensräume für naturnahe Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten zu<br />

erhalten, zu pflegen <strong>und</strong> zu entwickeln;<br />

- natürliche Lebensräume zur Ergänzung oder Verbesserung der Biotopvernetzung<br />

herzustellen;<br />

- Landschaftszersiedlungen zu verhindern <strong>und</strong> Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />

die große Flächen in Anspruch nehmen, zu vermeiden;<br />

- bei Anpflanzungen Gehölze der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation zu<br />

verwenden;<br />

- neu zu errichtende sowie vorhandene, unzureichend in die Landschaft eingeb<strong>und</strong>ene<br />

Gebäude landschaftsgerecht einzugrünen.<br />

Erläuterungen:<br />

Zur Erfüllung dieses Entwicklungszieles werden im Text <strong>und</strong> in der Festsetzungskarte<br />

i. d. R. Schutzausweisungen nach §§ 19 - 23 LG, Zweckbestimmungen<br />

für Brachflächen nach § 24 LG <strong>und</strong> besondere <strong>Festsetzungen</strong><br />

für die forstliche Nutzung nach § 25 LG getroffen.<br />

Das Entwicklungsziel 1 bedeutet jedoch nicht, daß die Erhaltung ausschließlich<br />

auf die Konservierung der Landschaft abzielen soll. Es können<br />

auch Entwicklungs-, Pflege- <strong>und</strong> Erschließungsmaßnahmen nach<br />

§ 26 LG festgesetzt werden, insbesondere solche, die zu einer Verbesserung<br />

der Vernetzung von Biotopen (Biotopverb<strong>und</strong>) führen.<br />

Die aufgeführten generellen Ziele gelten für das gesamte Landschaftsplangebiet.<br />

Zur Hervorhebung oder Verdeutlichung können sie aber bei<br />

den einzelnen Entwicklungsräumen noch einmal aufgeführt <strong>und</strong> spezifiziert<br />

werden.

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